Psychiatrie im Faschismus (Der folgende Rezensionsessay erschien in > Psychologie & Gesellschaftskritik< 62, Heft 2/1992]
Dieses breits 1986 erschienene, jedoch noch immer sehr lesenswerte Buch ist Ergebnis eines dreijährigen Forschungsprojekts von Lehrenden und Lernenden an der Fachhochschule Frankfurt, aus dem u.a. auch mehr als ein halbes Dutzend Diplomarbeiten hervorgingen.
Neben der medizinhistorischen Perspektive, am Beispiel der " T4" -Tötungsanstalt Hadamar grundlegende Einsichten über die Rolle der Psychiatrie im NS und das Wesen faschistischen Umgangs mit psychisch Kranken und geistig behinderten Menschen vermitteln zu können, ist es vor allem der Anspruch der Herausgeber dieser Studie " einen Schlüssel ... zum besseren Verständnis der immer schwieriger und widersprüchlicher sich entwickelnden psychosozialen Versorgung hier und heute" (7) liefern zu wollen, durch den dieser umfangreiche Sammelband auch
weiterhin Aufmerksamkeit verdient. Um diesem hohen Anspruch gerecht zu werden und gleichzeitig eine Orientierungsgrundlage für die Einordnung der spezifischen Gegenstände zu schaffen, die in den folgenden acht Detailstudien untersucht werden, stellen Dorothee ROER und Dieter HENKEL, als Leiter des Projekts, eine theoretische Abhandlung zur " Funktion bürgerlicher Psychiatrie und ihre besondere Form im Faschismus" (13) an den Beginn des Bandes.
ROER und HENKEL charakterisieren das Spezifikum faschistischer Psychiatrie vor allem durch die totale Reduktion des Menschen auf seinen Wert als Arbeitskraft und die drastische Senkung der Kosten speziell im Anstaltsbereich: " Neuinvestitionen wurden nicht mehr getätigt, Anstalten aufgelöst, parallel dazu die Pflegesätze kontinuierlich gesenkt." (23) Darüberhinaus erfolgte im Anstaltsbetrieb eine weitere Verschärfung der Trennlinien von Heilen und Verwahren und es seien schließlich " alle aus humanitären und religiösen Traditionen stammenden Relativierungen des immer den letztendlichen Orientierungspunkt bildenden Merkmals der Arbeitsfähigkeit so weit in den Hintergrund (getreten), daß praktisch allein dieses Kriterium über das Schicksal der Menschen in der Psychiatrie entschied." (24) Arbeitsunfähige wurden zu Niedrigstkosten, die sich " ab 1939, zynisch gesprochen gegen Null entwickelten" (24) verwahrt. Bereits mit ihrer Beteiligung am Programm der Zwangs sterilisation hatten Psychiatrie und Psychiater ab 1933 eine gesellschaftliche Aufwertung erfahren.
Als " Chirurgen am Volkskörper" (HAUG) wurden sie immer mehr zum staatstragenden Element und zur Durchsetzungsinstanz der NS-Bevölke rungspolitik, die Ausgrenzung und Vernichtung einschloß. ROER und HENKEL interpretieren diesen Zusammenhang wiederum primär ökonomisch: So habe der innere Zusammenhang von Zwangssterilisation und " Euthanasie" in der Drossellung der Anstaltskosten bestanden, die durch die " Ermordung der als unproduktiv bewerteten Geisteskranken und Minimierung der Fürsorgekosten durch Unfruchtbarmachung der psychisch Kranken und anderer als sozial untauglich diskriminierter Gruppen, weil deren Kinder oftmals staatlich versorgt werden mußten und damit Kosten verursachten" (29) herbeigeführt worden sei. Bedauerlicherweise verbinden ROER und HENKEL ihre zweifellos zutreffende, jedoch schwerlich hinreichende Analyse der ökonomischen Funktion bürgerlicher Psychiatrie und ihrer besonderen Form im Faschismus zudem mit der Abwertung und Ausgrenzung all derjenigen Positionen, die sich nicht ausschließlich auf politökonomische Kategorien stützen (32ff).
Die der theoretischen Erörterung der Herausgeber folgenden, auf in Hadamar aufgefundenes empirisches Material gestützten Einzeluntersuchungen können die ökonomistische Sichtweise konsequenterweise auch nur dann stützen, wenn sie
unmittelbar das Problem von Arbeit und Vernichtung im Faschismus berühren. Dieser Nachweis gelingt eindrucksvoll in der Studie von Holker KAUFMANN und Klaus SCHULMEYER über das Schicksal polnischer und sowjetischer Zwangsarbeiter in Hadamar(256ff.) und in der Untersuchung von Monika DAUM über " Arbeit und Zwang" im Leben der Hadamarer Patienten (173ff). In den übrigen Untersuchungen der " Hadamar-Studie" ist der unmittelbar ökonomische Aspekt eher ein Randproblem. Sie liefern nichtsdestoweniger interessante Detailinformationen zur Geschichte der Lebensvernichtung im NS. So die Studie über die Geschichte der Anstalt Hadamar von 1933-1945 (Heidi SCHMIDT-v. BLITTERSDORF, Dieter DEBUS, Birgit KALKOWSKY) (58 ff.), die Untersuchung von Cornelia HOSER und Birgit WEBER-DIEKMANN über Zwangssterlisation an Hadamarer Anstaltsinsassen (121 ff.) und die Arbeit von Susanne SCHOLZ und Reinhard SINGER über Kinder in Hadamar. Diese relativiert die These von der Trennung von " Kindereuthanasie" und " Erwachseneneuthanasie" und weist nach, daß es zwei Formen der Morde an geistig behinderten und psychisch kranken Kindern und Jugendlichen gab, in den sogenannten " Kinder fachabteilungen" und darüber hinaus auch im Rahmen des T4Mordprogramms (215).
Herauszuheben ist zudem insbesondere die Untersuchung von Rainer SCHEER, über jene bis heute fast völlig unbekannte Opfergruppe, die durch das " Gesetz gegen gefährliche Gewohnheitsverbrecher" von 1933 erst Opfer der psychiatrischen Internierung, damit verbunden Opfer der Zwangssterilisation und ab 1940 schließlich
Opfer der Mordaktionen wurde. Faktisch bedeutete ab 1940 die Verurteilung nach dem Paragraphen 42b des " Gesetzes gegen gefährliche Gewohnheitsverbrecher" , der bei " verminderter Zurechnungsfähigkeit" und " Zurechnungsunfähigkeit" die Unterbringung in der Psychiatrie vorsah, das Todesurteil für die Delinquenten. Ihre Tötung geschah mit Wissen der beteiligten Gerichte und Staatsanwaltschaften (251). Dies ist um so erschütternder, weil der Autor belegen kann, daß die weitaus überwiegende Zahl der nach § 42b Verurteilten und in die Mordanstalt Hadamar verschleppten Personen weder dem von den Nazis entworfenen Bild des " gefährlichen Gewohnheitsverbrechers" noch dem des " geisteskranken Kriminellen" entsprach. So waren zum einen ihre Straftaten zumeist nur Kleindelikte, zum anderen bestand in vielen Fällen die Auffälligkeit der nach § 42b verurteilten Menschen nicht in psychischer Gestörtheit, sondern in Formen sozialer, von den Psychiatern als Geisteskrankheit bewerteten Devianz, die nicht in das herrschende System paßte. " Sie galten" , so SCHEER, " als Gesellschaftsfremde, Volksschädlinge usw. nicht allein aufgrund ihres Delikts sondern aufgrund der Verbindung von kriminell, geisteskrank und asozial." (248) Speziell in der Untersuchung von Rainer SCHEER deutet sich eine Linie an, die die eingangs aufgeworfenen Frage nach den Kontinuitäten mehr als berechtigt
erscheinen läßt und vielleicht die einzig akzeptable Legitimation für zukünftige Untersuchungen auf dem Felde der faschistischen Ausgrenzungsund Vernichtungspolitik bildet. Es sind jedoch nicht nur die primär ökonomisch geprägten Kontinuitäten, sondern insbesondere auch die Frage nach dem Verhältnis von Ausgrenzungsund Vernichtungsmaßnahmen zur (faschistischen) Normalität, die zusehends an Brisanz gewinnt und ins Blickfeld der kritischen wissenschaftlichen Diskussion gerät. Betrachtet man die " Hadamar-Studie" unter diesem Blickwinkel, so ist es insbesondere Anja WETTLAUFERs abschließende Untersuchung zur Beteiligung von Schwestern und Pflegern an den Morden in Hadamar, die besondere Aufmerksamkeit verdient. Kennzeichnend für die Beteiligung dieser Personengruppe an den Mordaktionen war für die Autorin das Zusammenspiel von objektiven und subjektiven Momenten, von Erpressung und Korrumpierung, von Zwang und ganz persönlichem Handeln. Besonders interessant ist in diesem Zusammenhang eine von WETTLAUFER vorgenommene Analyse der Personalauswahl, die zeigt, daß bei der Zusammenstellung des Mordkaders auf langjährige Psychiatrieerfahrung, Anpassungsbereitschaft und politische Loyalität Wert gelegt wurde. Ausdrücklich weist WETTLAUFER darauf hin, daß " niemand aufgrund sadistischer Persönlichkeitsstrukturen in den Kreis des Tötungspersonals aufgenommen wurde." (297)
Gründe für die Bereitschachaft zur Mitarbeit sieht die Autorin im niedrigen Sozialstatus und den schlechten Arbeitsbedingungen sowie im kritiklosen Vertrauen in die ärztliche Kompetenz verbunden mit einer " ausgeprägten unreflektierte Gehorsamshaltung" (308), die durch die patriarchalisch-autoritären Strukturen der psychiatrischen Anstalten selbst und durch gesellschaftliche Formen autoritärer Erziehung vermittelt und tradiert worden sei. Vor diesem Hintergrund verwundert es auch nicht mehr allzusehr, wenn ein großer Teil der Täter und Täterinnen die Möglichkeit einer Kündigung uneingeschränkt bejahten und ihren Verbleib in Hadamar beispielsweise mit dem Fehlen einer alternativen Wohngelegenheit begründeten (314) oder ein stellvertetender Oberpfleger nicht durch die vage Befürchtung vor Inhaftierung, sondern durch den drohenden Verlust des Arbeitsplatzes und des Pensionsanspruchs von der Kündigung abgehalten wurde (314).
Dorothee ROER, Dieter HENKEL (Hg.): Psychiatrie im Faschismus. Die Anstalt Hadamar 1933-1945. Bonn: Psychiatrie-Verlag, 1986. 400 S., DM 32,80.
Arbeit zitieren:
Dr. phil. Walter Grode, 1992, Psychiatrie im Faschismus, München, GRIN Verlag GmbH
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