Korruption und Korruptionsbekämpfung in Unternehmen

Eine ökonomische Analyse mit Beispiel des Volkswagen-Falles


Seminararbeit, 2008

24 Seiten, Note: 1,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

1. Einleitung
1.1. Motivation und Zielsetzung
1.2. Exkurs: Die Volkswagen Korruptionsaffäre

2. Theoretisches Fundament und Stand der Forschung
2.1. Begriffsabgrenzung und Typologie
2.2. Modellierung durch Erweiterung der Prinzipal-Agent-Theorie
2.2.1. Das Prinzipal-Agent-Klient-Modell
2.2.2. Entstehung von Korruption
2.3. Warum Korruption bekämpfen? – Ökonomische Konsequenzen von Korruption
2.3.1. Gesamtwirtschaftliche Konsequenzen
2.3.2. Konsequenzen für Unternehmen

3. Korruptionsbekämpfung auf Unternehmensebene
3.1. Kommunikation
3.1.1. Regeln klar definieren und kommunizieren (Codes of Conduct)
3.1.2. Anti-Korruption ist Chefsache
3.2. Aufdeckung
3.2.1. Anti-Korruptionseinheit
3.2.2. Ombudsleute / Vertrauenspersonen und Whistleblowing
3.2.3. Interne Revision
3.2.4. Transparenz schaffen
3.3. Prävention
3.3.1. Angemessene Löhne (Effizienzlöhne)
3.3.2. Unternehmenskultur gestalten
3.3.3. Positionsrotation
3.3.4. Trennung von Funktion und Kontrolle (Funktionstrennung)
3.4. Implementierung und Gestaltung der Maßnahmen
3.4.1. Das Kalkül hinter der Korruptionsbekämpfung
3.4.2. Zusammensetzung der Maßnahmen
3.4.3. Gründe zur Vernachlässigung von Anti-Korruption

4. Fazit

Literaturverzeichnis

Presseverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1. Einleitung

1.1. Motivation und Zielsetzung

Fast täglich ist Korruption in den Nachrichten. Geschrieben wird dabei nicht mehr nur über Fehlverhalten in Entwicklungsländern, sondern hier in Deutschland. Die Palette an Tätern ist dabei weitläufiger Natur: Hochschullehrer, Politiker, Beamte – aber vor allem über Korruption in Unternehmen wird vermehrt berichtet. Dass Korruption dabei einmal ein Tabu-Thema gewesen sein soll, wie die ältere Literatur[1] zum Thema nahe legt, lässt sich nur noch schwer nachvollziehen. Wer die Presse aber auf dem Pfad der Rechtschaffenheit wähnt, dürfte weit daneben liegen. Denn oftmals scheint es die Art der Bestechungsleistung zu sein, die das Interesse oder die Empörung der Öffentlichkeit anzieht. Sei es der VW-Betriebsrat oder der „Doktormacher“ aus Hannover, welche durch sexuelle Gefälligkeiten entlohnt wurden. Korruption ist mittlerweile wohl unterhaltsamer als das ständige Fallen der Aktienindizes:

SPIEGEL: Das ganze System glich einem Nichtangriffspakt, der langfristig dem Unternehmen schadete.

Volkert: Sie mögen das aus heutiger Sicht so sehen. Aber VW hat seinen Börsenkurs damals verdreifacht. Die Belegschaft bekam gutes Geld. Ich kann da bis heute keinen Schaden erkennen.

SPIEGEL: Sie klingen fast, als würden Sie den jetzigen VW-Akteuren empfehlen, mal wieder einen draufzumachen auf Firmenkosten, dann stimmen auch die Zahlen.[2]

Diese Arbeit wird mit ernstzunehmenderen Ratschlägen dienlich sein können. Sie soll das Problem der Korruption und deren Bekämpfung für Unternehmen in Deutschland aufarbeiten. Da Korruption ein sehr umfangreiches Thema ist, wird hier speziell die Korruption in Unternehmen Gegenstand der Analyse sein. Außerdem sollen die Gegenmaßnahmen auf die Unternehmensebene beschränkt sein, so dass die Rahmenbedingungen, wie sie in Deutschland herrschen, als gegeben angenommen werden.

Zunächst wird zur Veranschaulichung der Korruptionsfall bei VW nachgezeichnet, so dass deutlich wird, wie sich Korruption in der Realität manifestieren kann. Das zweite Kapitel widmet sich der Korruptionsforschung selbst, welche sich durch das historische Vorherrschen der politischen Korruption nicht nur auf Unternehmen beschränkt. Es beinhaltet sowohl Abgrenzung als auch ein Modell, anhand dessen später die Korruptionsbekämpfung erörtert wird. Das Kapitel soll ebenso erklären, wie Korruption entsteht und warum man dagegen vorgehen sollte. Das dritte Kapitel ist schließlich der Hauptteil, welcher Anti-Korruptionsmaßnahmen für Unternehmen erläutert, kurz diskutiert und zur Implementierung einen eigenen strategischen Zugang empfiehlt. Abschließend werden Motive erörtert, warum Anti- Korruption nicht so forciert wird, wie es sich etwa die Politik vielleicht wünscht.

1.2. Exkurs: Die Volkswagen Korruptionsaffäre

Dieser Abschnitt rekonstruiert die VW-Affäre selektiv, es werden also nur die für den Sachverhalt interessierenden Geschehnisse herausgegriffen. Die Rekonstruktion wird sowohl Beispiel als auch Ausgangspunkt für weitere Argumentation sein. Dabei eignet sie sich besonders als Praxisbeispiel, da vielseitige Formen der Korruption vorkommen und in der Presse eine umfangreiche Dokumentation der Aufklärung vorliegt.

Die „VW-Korruptionsaffäre“ soll hier den Skandal um rechtswidriges Verhalten einiger Führungspersönlichkeiten im VW-Konzern bezeichnen, welcher im Juni 2005 an die Öffentlichkeit kam. Tatsächlich hat diese Affäre noch ein weit größeres Ausmaß.[3]

Peter Hartz war von 1993 bis 2005 Personalvorstand des VW-Konzerns. Er hat gestanden, 2,6 Millionen Euro von VW veruntreut zu haben und diese als „Sonderbonuszahlungen“ an Klaus Volkert und seine Geliebte sowie zur Finanzierung von Dienstleistungen verwendet zu haben. Diese Zahlungen wurden dem Konzern gegenüber nicht offen gelegt und sind als Bestechungen zu verstehen. Im Januar 2007 wurde er wegen Untreue verurteilt.[4]

Klaus Volkert war Betriebsratsvorsitzender von 1990 bis 2005 und seine Stimmen waren als gewählter Arbeitnehmervertreter oft für Investitionsentscheidungen im Aufsichtsrat nötig. Man geht davon aus, dass er deswegen durch die Bestechungsgelder milde gestimmt werden sollte, auch wenn er selbst behauptet, durch die Zahlungen nicht beeinflusst worden zu sein. Als Motto galt im Bestecherkreis: „Geht es Volkert gut, geht es VW gut“. Er erhielt von 1995 bis 2005 knapp 2 Millionen Euro, außerdem wurden Reisen und ähnliches auf Konzernkosten beglichen. Des Weiteren erwirkte er einen Arbeitsvertrag für seine Geliebte, ohne dass diese dafür VW gegenüber Leistungen erbrachte. Der gesamte monetäre Schaden aus der Affäre wurde durch das Wirtschaftsprüfungsunternehmen KPMG auf rund 5 Millionen Euro beziffert.[5]

2. Theoretisches Fundament und Stand der Forschung

2.1. Begriffsabgrenzung und Typologie

Das Wort Korruption kann in seiner passiven Bedeutung körperlichen oder sittlichen Verfall bezeichnen. Im hier verwendeten Kontext, der administrativen Sphäre oder im juristischen Sinne, ist jedoch die aktive Bedeutung, der des Missbrauchs einer Vertrauensstellung, gemeint.[6] Als Definition wird folgende verwendet: “Corruption is operationally defined as the misuse of entrusted power for private gain.”[7] Sie ist anwendbar sowohl auf den öffentlichen Sektor als auch den privaten Sektor, um den es hier gehen soll. Heimlichkeit gehört nicht in die Definition, da sie lediglich eine Folgewirkung aus dem opportunistischen Kalkül des Korrumpierten ist, welcher offiziell sein anvertrautes Amt weiter ausfüllen und zusätzlich aus der Korruption profitieren will (siehe 2.2.1.).

Je nach Betrachtungsweise können verschiedene Formen der Korruption unterschieden werden. Man könnte z. B. nach Motivation[8] oder anderem gliedern, aber das beste Kriterium zur Übersicht ist das Wesen der Korruptionshandlung. Demnach sind die drei wesentlichen Formen: Bestechung, Veruntreuung und Nepotismus.[9] Alle drei Arten finden sich sowohl im öffentlichen wie auch im privaten Sektor.

Bestechung ist ein Tausch zwischen dem Bestechenden (Klient) und Bestochenen (A- gent).[10] K bietet A eine Bestechungsleistung an (egal ob pekuniär, nicht pekuniär; materiell oder immateriell), um im Gegenzug Leistungen von A zu erhalten, deren Bereitstellung aber gegen A’s anderweitige Verpflichtungen mit seinem Prinzipal verstößt. Bestechung liegt nur vor, wenn die Leistung nicht in der von K geforderten Zeit oder Form regulär hätte erlangt werden können (sonst liegt keine Verletzung des Vertrages zwischen A und P vor). Aus dem VW-Fall lässt sich hier die Beziehung zwischen dem bestechenden Personalvorstand Hartz (K) und dem bestochenen Betriebsratsvorsitzenden Volkert (A) einordnen. Volkert hat sich als Betriebsratvorsitzender den Interessen der Arbeitnehmer bei VW (P) verschrieben, die er als Repräsentant vertreten sollte. Durch die Bestechung hat er sein Amt zum persönlichen Vorteil missbraucht und die Interessen seiner Prinzipale zugunsten seiner eigenen geopfert.[11]

Veruntreuung bezeichnet das Aneignen von Mitteln oder Gütern durch den Veruntreuenden (Agent und Klient zugleich, da er Vertragsbrecher und Anstifter in einem ist), welche ihm vom Prinzipal zu anderen Zwecken anvertraut wurden. Die Veruntreuung bedeutet demnach Verletzung des Vertrages zwischen A und P und folglich eine Verletzung von P’s Interessen. Im VW Beispiel ist Peter Hartz der Veruntreuende, weil er Gelder von VW nicht im Sinne der Prinzipale verwendete, indem er sie u. a. zur Finanzierung von „Lustreisen“ nutzte. Die Prinzipale sind hier die Anteilseigner bzw. VW als Unternehmen.

Nepotismus bezeichnet das Ausnutzen einer Stellung durch A, indem die von P anvertrauten Befugnisse gegen dessen Interessen ausgenutzt werden, um Nahestehende (K) von A in Ämteroder Auftragsvergabe zu bevorzugen. Bei VW erwirkte Volkert (A) durch seine Position einen Arbeitsvertrag für seine Geliebte (K), ohne dass dafür Gegenleistungen erbracht werden mussten. Das ist zwar keine paradigmatische Form von Nepotismus, da keine Familienangehörigen profitierten, aber dennoch ist es eine klare Verletzung der Interessen des Unternehmens (P), welches an effizienter und sinnvoller Nutzung des Geldes interessiert ist und nicht an quasi-Verschenkungen von Geld an Dritte.[12]

2.2. Modellierung durch Erweiterung der Prinzipal-Agent-Theorie

2.2.1. Das Prinzipal-Agent-Klient-Modell

Die wohl gebräuchlichste ökonomische Modellierung für Korruption ist eine Erweiterung der Prinzipal-Agent-Theorie,[13] der diese Arbeit folgt. Im Modell gibt es einen Prinzipal, der einen Agenten verpflichtet, damit dieser für ihn nach seinen Regeln arbeitet. Dieses Übereinkommen (z. B. Arbeitsvertrag) wird aber durch die unterstellte Nutzenmaximierung des Agenten gefährdet, welche er z. B. mit Amtsmissbrauch zugunsten eines Dritten (K) gegen Bestechung in einem weiteren Vertrag verwirklichen kann. Dabei wird der erste Vertrag verletzt, d. h. die anvertraute Macht gegen P’s Interessen genutzt, um den zweiten zu erfüllen (siehe Abb. 1).[14]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 1: Vertragsbeziehungen der Akteure in einem Unternehmen

A und K bereichern sich also auf Kosten von P. Der könnte das zwar weitgehend verhindern, doch ist die Kontrolle zu kostspielig. Denn auch P ist Nutzenmaximierer, weswegen er nur so viel Kontrolle ausübt, dass der Grenznutzen (Nutzen ist verhinderter Schaden) gleich den Grenzkosten der Kontrolle[15] ist. Das Gleichgewicht aus dem Kalkül von P ist damit keine perfekte Überwachung, was A den nötigen Spielraum einräumt, um Korruption zu begehen. Da die von P an A delegierte Macht Voraussetzung für die Korruption ist, P bei Wissen um diese aber den ersten Vertrag auflöst, folgt aus A’s Nutzenmaximierung (meistens) Heimlichkeit der Korruption, welche Informationsnachteil und Kontrollkosten für P erhöhen.

Grenzen findet das Modell im Feld der politischen Korruption,[16] für den privaten Sektor ist es bei den typischen Fällen geeignet.

2.2.2. Entstehung von Korruption

Im Modell wird von nutzenmaximierenden Akteuren ausgegangen. Demnach wird ein Agent bei der Wahl zwischen Korruption und Ehrlichkeit jene Option wählen, deren erwarteter Nutzen (EU) höher ist.[17] Im Folgenden sei U der (Netto-)Nutzen des Zweiges; G der Nutzen des Gehalts von P an A; x der Nutzen der Bestechungsleistung von K an A; M(0) der Nutzen der moralischen Zufriedenheit nicht korrupt zu sein; M(x) die moralischen Kosten bei Korruption; S die Kosten der Strafe bei Entdeckung (Geld, Reputationsverlust, Haftstrafe etc.) und p die Entdeckungswahrscheinlichkeit. A’s Entscheidungsbaum ist in Abb. 2 mit zugehörigem Nutzen abgebildet.[18]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 2: Entscheidungskalkül des Agenten bei Korruption, angelehnt an Klitgaard (1988): S. 71

A wird nun Korruption wählen, wenn [x – M(X) – p·S + (1–p)·G] > [G + M(0)], d. h. wenn der erwartete Nutzen aus Korruption höher ist als der Nutzen bei ehrlichem Handeln. Rein analytisch lassen sich hier schon Anti-Korruptionsmaßnahmen ableiten, weil z. B. eine Erhö- hung des Gehaltes A’s Entscheidung gegen Korruption beeinflusst.[19] Der Prinzipal hat im Grunde Einfluss auf alle Variablen im Kalkül. Natürlich ist dieser bei M(x) kleiner als bei G, doch auch die moralischen Kosten können beeinflusst werden, z. B. durch Gestaltung der Unternehmenskultur.[20]

[...]


[1] Vgl. u. a. Myrdal (1968) und Klitgaard (1988): Preface.

[2] Der Spiegel (2008b).

[3] Vgl. FAZ (2006); FOCUS (2008); NDR (2008); Leyendecker (2007): S. 154-215 für chronol. Überblicke.

[4] Vgl. Manager-Magazin (2007); Die Zeit (2007a).

[5] Vgl. zu KPMG: Manager-Magazin (2005); zu Volkert: Der Spiegel (2008a); Die Welt (2007a und 2007b).

[6] Vgl. für Begriffsabgrenzungen u. a.: Von Alemann (2005): S. 16ff.; Höffling (2002): S. 14ff.

[7] Nach TI (2008); Aguilera et al. (2005): S. 2f. bezeichnen eine ähnliche Definition (“misuse of public power for private benefit“) als am häufigsten verwendet. Diese ist aber durch die Dominanz der politischen Korruption in der Forschung auf öffentliche Ämter zugeschnitten, welche in der Wirtschaft natürlich nicht vorliegen.

[8] Wozu Korruption dient ist für die Frage, wie sie zu bekämpfen ist, nicht relevant, siehe Pies et al. (2006): S. 3; für die Frage, ob sie überhaupt zu bekämpfen ist, allerdings schon, vgl. Wieland (2005): S. 44.

[9] Vgl. Payer (2001): Kapitel 3.

[10] Zur Erklärung der Modellbeziehung Prinzipal (P)-Agent (A)-Klient (K), siehe 2.2.

[11] Das lässt sich natürlich schwer beweisen, da Volkert (wie er auch sagte) trotz Zahlungen nicht beeinflusst sein musste. Daher gründet sich seine Strafe aus dem Prozess vor allem auf Untreueanstiftung, nicht Bestechlichkeit. Objektive Beweise, dass Entscheidungen zugunsten des Vorstands ausfielen, gibt es nicht. Allerdings lassen sich Indizien anführen (vgl. Der Spiegel 2008b), z. B. hatte VW die wenigsten Streiktage (vgl. Die Zeit 2007b).

[12] Vgl. vor allem Banfield (1975); Klitgaard (1988): S. 69ff.; u. a. auch Pies et al. (2006).

[13] Klassische Theorie vgl. Jensen/Meckling (1976); für Überblick vgl. Erlei/Leschke/Sauerland (1999): S. 69ff.

[14] Diese Verträge müssen nicht explizit sein, speziell der zweite ist meistens implizit, v. a. um das Entdeckungsrisiko gering zu halten und um plausible deniability bei Entdeckung zu gewährleisten. In einem Unternehmen muss nicht einmal direkt ein Vertrag zwischen P (Chef) und A (Angestellter) bestehen, da Chefs oft selbst Angestellte und damit Agenten sind. In diesem Fall sind die Verträge heuristisches Hilfsmittel, um A’s Weisungsgebundenheit zu verdeutlichen, die der gemeinsame Prinzipal zwischen den Agenten etabliert hat.

[15] Das sind ex post Transaktionskosten. Annahme: "xÎℝ+ < xGG := Kosten(x) ≤ Nutzen(x); d. h. bis zum GG ist der Nutzen einer weiteren infinit. Einheit x größer als die Kosten; x ist hier die Menge der Kontrollaktivität.

[16] Prinzipalproblem vgl. Lambsdorff (2002): S. 97f.; Adäquatheitseinwände vgl. Von Alemann (2005): S. 30.

[17] Der Abschnitt folgt Klitgaard (1988): S. 69ff., das Kalkül ist abgeändert worden.

[18] Dieses Kalkül ist recht allgemein, z. B. muss Entdeckung nicht heißen, dass der Straftatbestand nachgewiesen werden kann (vgl. PwC 2008, in Deutschland landen nur 59% der entdeckten Fälle vor Gericht), außerdem kann je nach Risikoneigung auch noch ein Risikoabschlag hinzukommen usw.

[19] Das gilt für das Modell mit den rationalen Akteuren. Tatsächlich hat ein Erhöhen des Gehaltes bei gängiger Korruptionspraxis ohne weitere Änderungen wenig Effekt, vgl. Klitgaard (1988): S. 77. Zusätzlich muss wahrgenommen werden, dass bei Fehlverhalten der Jobverlust droht, also Kosten entstehen. Ansonsten besteht immer noch der Anreiz, korrupt zu sein, da mehr Geld besser ist als weniger, wenn die Kosten gleich bleiben.

[20] Vgl. Hess/Ford (2007): S. 33ff., wie auch durch Vorbilder und Weiterbildung, vgl. Klitgaard (1988): S. 90f.

Ende der Leseprobe aus 24 Seiten

Details

Titel
Korruption und Korruptionsbekämpfung in Unternehmen
Untertitel
Eine ökonomische Analyse mit Beispiel des Volkswagen-Falles
Hochschule
Universität Bayreuth
Veranstaltung
Seminar "Strategie und Führung in der Wissensökonomie"
Note
1,0
Autor
Jahr
2008
Seiten
24
Katalognummer
V119063
ISBN (eBook)
9783640222070
ISBN (Buch)
9783640223817
Dateigröße
593 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Korruption, Korruptionsbekämpfung, Unternehmen, Strategie, VW
Arbeit zitieren
Christoph Siemroth (Autor:in), 2008, Korruption und Korruptionsbekämpfung in Unternehmen, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/119063

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