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Inhaltsverzeichnis:
1. Einleitung und Seite 1 - 11
Erl äuterung der
Fragestellung
2. Die freien Seite 12 - 17
Wohlfahrtsverb ände
3. Diakonisches Werk Seite 18 - 44
3. 1 Geschichte des
Diakonischen Werks Seite 18 - 22
3. 2 Ideelle Grundlagen der Seite 23 - 44
Diakonie
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Seite 45 - 72 4. Theorien der sozialen
Ökonomisierung
4. 1 Der Einfluss der
Seite 45 - 54 Ökonomisierung auf die
Wohlfahrtsverbände,
insbesondere auf die
Diakonie
4. 2 Ökonomisierung und
Seite 55 - 62
Systemtheorie
4. 3 „Neues
Steuerungsmodell“/New
Seite 63 - 64
Public Management - die
Veränderungen bei der
Verwaltung
4. 4 Kontraktmanagement Seite 65 - 69
4. 5 Personalmanagement Seite 70 - 72
Seite 73 - 77 5. Theologie vs. Ökonomie:
Welche Konflikte entstehen
bei dem Aufeinandertreffen
der ideellen Grundlagen des
kirchlichen
Wohlfahrtsverbandes
Diakonie und der
Ökonomisierung?
6. Fazit und Seite 78 - 84
Zusammenfassung
7. Quellenverzeichnis Seite 86-93
8. Anhang Seite 95
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Seite 95-105 8. 1 Transkript des
Interviews mit dem
Präsidenten der „Diakonie
Deutschland“ Klaus-Dieter
Kottnik
1. Einleitung und Erläuterung der Fragestellung
Mit dem Begriff „Wohlfahrtsverbände“ werden die sechs sog. „Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege“ bezeichnet. Das sind die „Arbeiterwohlfahrt“, der Caritas Verband, das Diakonische Werk, der Paritätische Wohlfahrtsverband, das Rote Kreuz und die Zentralwohlfahrtsstelle der Juden. Sie müssen selber soziale Hilfe leisten und fördern. Sie nehmen im Rahmen des Subsidiaritätsprinzips eine privilegierte Stellung gegenüber privaten und öffentlichen Trägern ein. Die meisten sind an eine gesellschaftspolitische Organisation (Kirche oder Partei) gebunden. Finanziert werden sie von öffentlichen Zuwendungen, aus Erstattungen der Sozialleistungsträger (Kranken-, Renten und Arbeitslosenversicherung), aus Spenden und Mitgliedsbeiträgen. Im Grundgesetz Artikel 20 ist das Sozialstaatsgebot festgelegt. Danach muss der Staat zugunsten derer eingreifen, die über den Markt nicht ausreichend versorgt werden können. Darauf aufbauend ist im GG Art. 2 und 9 festgelegt, dass die öffentliche Hand die freien Träger fördern muss. Auch das alte und neue Bundessozialhilfegesetz bzw. Sozialgesetzbuch Teil 2 sieht dies vor.
Ein zentrales Anliegen meiner Arbeit ist die Darstellung und Analyse eines Konfliktes, der sich in den letzten Jahren auf dem Hintergrund der zunehmenden Ökonomisierung entwickelt hat und auch die kirchlichen Wohlfahrtsverbände, wie die Diakonie erreicht hat. Es handelt sich um den daraus resultierenden Konflikt zwischen Theologie und Ökonomie.
Zuerst werde ich die Fragestellung genauer erläutern. Danach werde ich zunächst allgemein Wohlfahrtsverbände erklären und dann den bei mir im Zentrum stehenden Wohlfahrtsverband Diakonie und seine Handlungshintergründe nennen. Hier soll das Profil des Wohlfahrtsverbands im Mittelpunkt stehen. Es folgen die Theorien der sozialen Ökonomisierung und in einem besonderen Kapitel werde ich den Zusammenhang zwischen Luhmanns Systemtheorie und der Ökonomisierung herstellen. Dann werden die neuen Methoden der öffentlichen Arbeit, und dabei u. a. das sog. „New Public Management“ vorgestellt.
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Thema meiner Arbeit ist der Konflikt, der aufgrund des Zusammentreffens der ideellen Grundlagen des kirchlichen Wohlfahrtsverbandes Diakonie und der Ökonomisierung entsteht: Theologie vs. Ökonomie. Im vorletzten Kapitel wird genau dieser Konflikt meinem Thema entsprechend noch einmal zusammenfassend thematisiert.
Die Arbeit bezieht sich vor allem auf diese sog. soziale Ökonomisierung, die besonders den Pflegebereich seit Mitte der 90er Jahre erfasst. Was bedeutet diese Ökonomisierung konkret? Durch den politischen Trend hin zu einem allgemeinen Neoliberalismus in Europa, der Globalisierung der Wirtschaft und die Freizügigkeitsregelungen in Europa stehen alle öffentlichen Felder und dabei insbesondere der Pflegebereich vor gewaltigen Herausforderungen und Veränderungen. Parallel dazu stehen soziale Entwicklungen wie die Individualisierung oder die demografische Entwicklung. Neue Managementmethoden sorgen dafür, dass Unternehmensberater auch bei den Wohlfahrtsverbänden eingesetzt werden und diese alle Pflegebereiche nach Effektivitäts- und Effizienzkriterien durchforsten. Das Grundgesetz und das Bundessozialhilfegesetz werden zunehmend in diesem Bereich politisch in Frage gestellt, da die Einführung von „freiem Wettbewerb“ auch in allen Pflegebereichen zu einer Verringerung der Kosten führen soll. Dadurch wird natürlich das Ende der alten privilegierten Regelungen herbeigeführt. Öffentliche Gelder werden bspw. nicht mehr pauschal für Projekte der Wohlfahrtsverbände ausgegeben, sondern vielmehr geht es nun um leistungsabhängige Bezahlung, wobei die Effekte kontrolliert werden. Dabei lege ich besonderen Wert auf die ideellen Grundlagen der Diakonie, die „Lebens- und Wesensäußerung der evangelischen Kirchen“ (Leitbild Diakonie). Wie stehen diese Grundlagen im Zusammenhang mit der Ökonomisierung? Gibt es Widersprüche? Die kirchlichen Träger zahlen z. B. in kirchlichen Krankenhäusern inzwischen weniger als den Bundesangestelltentarif und stoßen so auf massive Kritik der Gewerkschaften und anderen Verbände. Ich möchte zudem versuchen, diese Thematik aus systemtheoretischer Perspektive zu betrachten.
Als passende Einstimmung auf das Thema werde ich hier aus einer Sammlung von Artikeln aus diversen Medien zitieren, die ich im Laufe der Recherche entdeckt habe. Diese Artikel sollen den oben angesprochenen Konflikt und den Zwiespalt zwischen Theologie und Ökonomie in den Wohlfahrtsverbänden deutlich werden lassen.
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So zitiert eine Pressemitteilung der Diakonie vom 16. Februar 2007 den ehemaligen Bundesminister Heiner Geißler mit den Worten: „Wir leben in einer Gesellschaft, die sich immer mehr entsolidarisiert und das beste Beispiel hierfür ist die Pflegeversicherung.“ (Geißler in Pressemitteilung des Diakonischen Werks der EKD, 16. 02. 2007). Geißler bezieht eindeutig Stellung zu der Frage, wie das Problem der zunehmenden Kosten im Pflegebereich zu lösen ist: „[…] und das muss die Gesellschaft bezahlen.“ (2007). Anhand dieser Zitate wird die Brisanz deutlich, die einher geht mit den Fragen rund um die Ökonomisierung bei den Wohlfahrtsverbänden. Geißler bezeichnet die Entwicklung als eine Entsolidarisierung. Er glaubt, dass die soziale Solidarität im Zuge der Geschehnisse zu Ende geht. Bedeutet also Ökonomisierung Entsolidarisierung? Geißler benennt deutlich Schuldige für die Entwicklung auch im Bereich der Pflege. Für Ihn sind das die Arbeitgeber und die Finanzindustrie, die die Gewinne nicht zu Gute der Qualität des Zusammenlebens ausgeben würden. Er kritisiert aber auch die Wohlfahrtsverbände, die er auffordert, „Krach und Streit“ suchen zu müssen. Er richtet eine Absage an jedwede Leisetreterei. Die Ökonomisierung nennt Geißler direkt einen „Widerspruch zum Evangelium“. So bezieht er eindeutig Stellung gegen die Ökonomisierung und nennt das, worauf sich die konfessionellen Verbände wie die Diakonie berufen als unvereinbar mit den genannten Entwicklungen.
Am 30. Januar 2006 veröffentlichte die Diakonie ein Interview des ehemaligen Präsidenten der Diakonie Jürgen Gohde mit der „Süddeutschen Zeitung“, aus dem ich im Folgenden zitieren möchte. Dort bekennt Gohde, dass der Wettbewerb im sozialen Bereich „immer härter“ (Gohde in Pressemitteilung des Diakonischen Werks der EKD, 30. 01. 2006) werde. Im weiteren Verlauf des Gesprächs bekennt er sich aber als Anhänger eines Wettbewerbs.
Das Magazin „brand eins“ verdeutlicht in der Ausgabe von Oktober 2005 ebenfalls den Konflikt, vor dem die Wohlfahrtsverbände, in diesem Fall die Arbeiterwohlfahrt stehen. Da gibt es nun neue Wellness-Anlagen, die gewerblich sind, aber der gemeinnützigen AWO Sano gGmbH gehören. Das verwirrt, wenn man auf die Geschichte der AWO und damit auf die Geschichte der Armenküchen in Deutschland schaut. Das Institut der Deutschen Wirtschaft veröffentlichte 2004 eine Studie, in der sie die Wohlfahrtsverbände scharf kritisiert. Danach sind die Verbände ein klarer Reformfall, der Steuergelder verschwendete. „Brand eins“ wiegelt ab: Die Verbände sind ein Reformfall, da sie kaum
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Benchmarking betrieben und Personalentwicklung oder Qualitätsmanagement missachteten. Aber die Schrift der Deutschen Wirtschaft verdeutlicht damit unbewusst das Paradoxon, vor dem die Verbände stehen. Sie verlangen einerseits eine Ökonomisierung der Verbände, behaupten und kritisieren andererseits, die Verbände wären „keine echten Samariter“ (Scheytt 2005, S. 2). Die Wohlfahrtsverbände, so folgert Scheytt, wissen nicht mehr, was sie sein sollen: „Dienstleister? Mitgliedsverbände auf der Basis gemeinsamer religiöser oder weltanschaulicher Werte?“ (Scheytt 2005, S. 2).
Diesen Fragen und diesem Konflikt werde ich mich in der vorliegenden Arbeit widmen. Die AWO bezeichnet die Kritik aus der Wirtschaft längst überholt. Sie habe die Ökonomisierung angenommen und den Verband umstrukturiert. „Brand eins“ zitiert den Landesgeschäftsführer der AWO Schleswig-Holstein Volker Andresen, der zwar Sozialpädagoge ist, aber wie ein Betriebswirtschaftler rede. Neue Konzepte sehen bei der AWO auch leistungsorientierte Vergütung und flexible Arbeitszeitmodelle vor. Er sei bereit, dies auch gegen die Gewerkschaft Verdi durchzusetzen. Hier wird der Konflikt, der durch die Ökonomisierung entstanden ist, direkt offenbar. Gewerkschaft und AWO, aus zwei ehemaligen Partnern sind zwei Gegner geworden. „Brand eins“ beschließt den Artikel mit einer eindeutigen Stellungnahme: Die freie Marktwirtschaft könne nicht jedes Problem lösen, besonders nicht die Probleme von Drogenabhängigen und Obdachlosen. Andresen schlägt als Lösung des Problems einen erweiterten Lobbyismus der Verbände vor. Die ehrenamtlichen Funktionäre müssten Zeit dafür haben, sich in die Politik einzumischen und „[…] - dann könnte es dem Verband irgendwann wieder besser gehen.“ (Scheytt 2005, S. 2).
Der Konflikt zwischen Gewerkschaften und Wohlfahrtsverbänden tritt inzwischen immer häufiger auf. So berichtet die Zeitung „Publik-Forum“ in ihrer Ausgabe vom 21. Dezember 2007 über die Forderung von Verdi nach einem Mindestlohn für Pflegekräfte. Sogar der pflegepolitische Sprecher von CDU/CSU Willi Zylajew spricht sich im Berliner Tagesspiegel gegen einen Lohnwettbewerb im Bereich der Pflege aus. Ein Mindestlohn, so Verdi, sei im Interesse der Wohlfahrtsverbände. So zahlten private Pflegeanbieter inzwischen einen Mindestlohn von vier Euro (Vgl. Publik Forum, 21. 12. 2007). Wie reagierten die Verbände darauf? Kirchliche Anbieter (Diakonie, Caritas) gliedern, so die Gewerkschaft, die Arbeiten in Tochtergesellschaften aus, um ebenfalls billige Arbeitskräfte verwenden zu können. Hier sind also in den letzten Jahren neue
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Fronten entstanden. Meine Frage wird auch lauten: Wie lassen sich Niedriglöhne bei den konfessionellen Anbietern in der Pflege mit einem konfessionellen Werteverständnis vereinen?
In der „Zeit“ vom 13. Dezember 2007 präsentiert der Bielefelder Sozialwissenschaftler Wilhelm Heitmeyer Ergebnisse einer neuen Langzeitstudie. Danach seien immer mehr Nützlichkeit und Effizienz in unserem Alltag verbreitet und diese bedrohen den sozialen Zusammenhalt in unserer Gesellschaft. „Kapitalistische Logik“ (Heitmeyer 2007) durchdringe die Gesellschaft immer weiter. Heitmeyer spricht von einer Ökonomisierung, die bis tief in den Alltag hineinreiche. Umso mehr Ökonomisierung den Alltag erreiche, umso mehr Ökonomisierung erreiche natürlich auch die Pflege. Ich möchte durch das Angeben dieser Studie verdeutlichen, dass dieser Konflikt nicht nur die Pflege oder die Wohlfahrtsverbände betrifft, sondern längst im Alltag und damit im Grundverständnis der Gesellschaft angekommen ist. Die Nützlichkeit scheint, so auch Heitmeyer, den Menschen im Rahmen seiner sozialen Existenz zu definieren. Empathie und Fürsorglichkeit werden, so der Autor, durch den Markt und das marktbestimmte Denken verdrängt. Empathie und Fürsorglichkeit gehören aber zu den Eigenschaften, die gerade im Bereich der Pflege der Wohlfahrtsverbände von großer Bedeutung sind.
In einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts bestimmte das Gericht jetzt, dass der Wohlfahrtsverband der Caritas auch sozial Bedürftige pflegen muss. Eine Betreibergesellschaft von drei Altenpflegeeinrichtungen der Caritas hatte sich geweigert, sozial Bedürftige im Heim aufzunehmen (vgl. Neues Deutschland, 14. 11. 07). Ich sehe in diesem Urteil auch einen Konflikt, der erst durch die Ökonomisierung hervorgerufen wurde. Stehen die Caritas und deren Leitbild nicht gerade für die Unterstützung von sozial Bedürftigen? Sind die neuen Betreibergesellschaften, an die die Wohlfahrtsverbände die Führung ihrer Altenpflegeeinrichtungen abgeben, ein Ergebnis der sozialen Ökonomisierung? Wozu führen diese neuen Prozesse?
Das „Neue Deutschland“ schreibt am 10. November 2007 unter dem Titel „Bigotterie im Krankenhaus“ über eine Umfrage des Marburger Bundes unter 80 000 Ärzten. In dieser Befragung schneiden kirchlich getragene Krankenhäuser schlechter ab als öffentliche Einrichtungen. Sie würden bspw. mehr illegale Dienste verlangen oder zahlten auch weniger. Der scheidende Vorsitzende des Marburger Bundes verdeutlicht in einem Zitat
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den sich daraus entwickelnden Konflikt: „,Es ist die Spitze der Bigotterie, wenn Kirchen einerseits das christliche Menschenbild von Nächstenliebe und Barmherzigkeit predigen, andererseits ihre ärztlichen Mitarbeiter gnadenlos ausbeuten.“’ (Montgomery in „Neues Deutschland“, 10.11.07) Genau diesen Gegensatz werde ich versuchen, im Folgenden näher zu erläutern. Mir geht es in dieser Arbeit um eine Darstellung dieses Widerspruchs zwischen den kirchlichen Leitbildern oder Corporate Identitys und ihrem tatsächlichen Vorgehen und Handeln.
Christoph Fleischmann schreibt in der „Publik-Forum“ vom 9. November 2007 über einen weiteren Widerspruch, den es aufgrund der Entwicklungen in den letzten Jahren bei der Diakonie gegeben hat. Die Frage, die eine dort vorgestellte Studie stellt, ist passend: „Sind die Wohlfahrtsverbände Mittäter beim Abbau der Standards in der Arbeitsmarktpolitik, die die Hartz-Gesetze eingeleitet haben?“ (Fleischmann in Publik-Forum, 9. 11. 07, S. 16). Zuerst war die Bundesarbeitsgemeinschaft der Wohlfahrtsverbände gegen Hartz IV und dann auf einmal dafür. Die Studie hat 263 „Ein-Euro-Jobber“ in umfangreichen Interviews selbst befragt. Die Ergebnisse der Studie zeigen, dass diejenigen, für die diese neue Form des Jobs geschaffen wurde, die gering qualifizierten Langzeitarbeitslosen dieses Angebot nur unterproportional nutzen. Das Dilemma der Diakonie besteht darin, dass die „ökonomischen Zwänge“, so Uwe Becker, Sprecher des Diakonischen Werkes im Rheinland, dafür sorgen, dass es keine Möglichkeiten gibt, auf die Studie zu reagieren. Es sei denn, man verweigere sich vollends und entlasse alle Mitarbeiter. Hier werden die ökonomischen Zwänge also direkt als Grund für ein widersprüchliches Verhalten der Diakonie genannt. Auf der einen Seite steht die Kritik an unwürdigen Arbeitsverhältnissen und auf der anderen Seite bieten die Wohlfahrtsverbände selber diese Form der Arbeitsverhältnisse an.
Am 20. November 2007 veröffentlichte das „Neue Deutschland“ einen weiteren Artikel, der den derzeitigen Konflikt gut verdeutlicht. Am 24. November fand in Münster ein Kongress von dem Centrum für Krankenhaus-Management (CKM) und der Bertelsmann-Stiftung statt. Hier geht es nicht um Pflege, sondern um Controlling in Krankenhäusern. Der Leiter des CKM Dr. Wilfried von Eiff kommt aus der Autoindustrie und strebt eine entsprechende Umstrukturierung in Krankenhäusern an. Die Krankenhäuser sollen von den Management-Methoden aus der Industrie lernen, so der Manager. Durch die politischen Veränderungen und den Einfluss der Bertelsmann-Stiftung auf die Politik ist
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es jetzt so, dass die einzelnen Patienten nach Fallpauschalen, die von der Diagnose abhängig gemacht werden, behandelt und finanziert werden.
Andere Institute, wie das Institut für angewandte Pflegeforschung warnen mit ihren Studien vor einer weiteren Standardisierung der Pflege. Der Betriebsrat des Berliner Vivantes Konzern hat eine Umfrage unter seinen Mitarbeitern durchgeführt. Das Ergebnis: Jede vierte Pflegekraft sieht ihre Arbeit als „gefährlich“ für die Patienten an (Vgl. v. Criegern, 20. 11. 2007). Die Verabschiedung vom vorher maßgeblichen BAT wurde bereits bundesweit beschlossen. Dies geschah auch aufgrund der Ratschläge von Dr. von Eiff, der den BAT „bequem“ und „leistungsfeindlich“ nennt (Vgl. v. Criegern, 20. 11. 2007).
Im Bereich der Krankenhäuser findet die Ökonomisierung besonders drastisch statt. Die Folgen für die Mitarbeiter und die Patienten lassen sich bereits aufgrund von Untersuchungen absehen. Ich glaube, dass sich diese Erfahrungen im Bereich der Krankenhäuser auch auf die Wohlfahrtspflege übertragen lassen. Hier sorgen Leitbilder und Wertekanon im Bereich der Wohlfahrt für ein widersprüchliches Bild, so meine These. Auf der einen Seite findet die Ökonomisierung statt, die ich im weiteren Verlauf der Arbeit noch genauer erläutern werde und auf der anderen Seite werden Leitbilder gebastelt, die den durch die Ökonomisierung vertretenen Werten widersprechen.
Am 25. September sprach Prof. Gerhard Wegner vom Sozialwissenschaftlichen Institut der EKD in Oldenburg anlässlich des 23. Abends der Begegnung der Diakonie. Der Titel seines Referates lautete „Outsourcen Sie nicht Ihre Seele - Die Zukunft sozialer Dienste in der Kirche“. In seinem Referat spricht er ebenfalls die oben angesprochenen Konflikte an. Über die Pflege sagt Wegner: „Die Rede davon, dass es hier zu Menschenrechtsverletzungen kommt, ist kaum übertrieben.“ (Wegner 2007, Rede bisher nicht veröffentlicht). Den Konflikt, den ich gerade im Bereich der Wohlfahrtspflege sehe, diesen sieht Wegner im Bereich von Deutschland allgemein. Er spricht: „hoch effizient, sehr gewinnorientiert, höchste Gehälter und eine hohe Wertschöpfung im Bereich der Industrie und Finanzwirtschaft - gleichzeitig diese enormen Probleme genügend Aufmerksamkeit, Liebe und Zuwendung, den Menschen zu schenken, die sie nötig haben [über Deutschland].“ (Wegner 2007, Rede bisher nicht veröffentlicht). Genau diesen Konflikt, den er im Bereich von Deutschland sieht, den sehe ich manifestiert im Bereich
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der Wohlfahrtsverbände. Wegner spricht auch über die zunehmende Ökonomisierung: „Die Wirtschaft ist ein großartiges Instrument zur Befriedigung der Bedürfnisse einer immer weiter wachsenden Menschheit und zur Lösung vieler großer Probleme, sie ist es aber nur dann, wenn sie ein Instrument bleibt, und das wiederum kann sie nur, wenn wir Menschen ihr gegenüber [Vorhebung d. Verfassers] frei sind. Werden wir aber zu Getriebenen des Geldes, verkaufen wir unsere Seele an das Geld, dann geht diese Freiheit verloren.“ (Wegner 2007, Rede bisher nicht veröffentlicht). Hier verdeutlicht Wegner die Grenze, die die Ökonomisierung für ihn in uns auslösen sollte. Er spricht dem Geld nicht seine Funktion ab, aber das Geld dürfe nicht die Macht über uns gewinnen. Hier muss die Frage gestellt werden: Ist die Ökonomisierung im Bereich der Wohlfahrtsverbände bereits so weit vorangeschritten, dass die Verbände Getriebene des Geldes sind? Haben die Verbände ihre Freiheit verloren? An anderer Stelle wird Wegner genau im Bereich der Pflege konkret: „Sobald man die Beziehungen in einer Pflege nur noch unter einem extrinsischen Leistungsaspekt, nur noch unter dem Aspekt der Erbringung einer Leistung gegen Bezahlung begreift, wird man dem, was hier eigentlich zu tun ist, nicht mehr gerecht werden können.“(Wegner 2007, Rede bisher nicht veröffentlicht). Da drängt sich die Frage auf, ob die Entwicklungen im Zuge der Standardisierung der Pflege und bspw. der Bezahlung nach Fallpauschalen genau den Befürchtungen von Wegner entsprechen. Handelt es sich bei Fallpauschalen um einen extrinsischen Leistungsaspekt?
Im weiteren Verlauf seines Vortrags bezieht sich Wegner konkret auf die Tarif-Diskussion und auf die Bezahlung von Pflegekräften bei den kirchlichen Wohlfahrtsverbänden: „Soziale Dienste sind Arbeitstätigkeiten wie andere auch. Sie müssen deswegen auch anständig bezahlt werden. Aber sie sind auch noch mehr: es geht um unmittelbare Tätigkeiten am bedürftigen, auf andere angewiesenen Menschen; es geht um den Kern dessen, was wir unter Menschlichkeit verstehen würden. Und dieser Kern lässt sich prinzipiell nicht bezahlen und nicht ökonomisieren [Vorhebung d. Verfassers].“ (Wegner 2007, Rede bisher nicht veröffentlicht). An dieser Stelle nimmt Wegner direkt Bezug auf meine Arbeit. Ich möchte nun im Folgenden untersuchen, inwiefern sich hier Widersprüche auftun, wenn ein Vertreter der Evangelischen Kirche darüber spricht, dass der Pflegebereich sich nicht ökonomisieren lässt. Gleichzeitig habe ich aber ökonomisierte Bereiche der Pflege in der Diakonie gefunden. Die Frage lautet nun: Ist Wegner mit seiner Meinung in der evangelischen Kirche allein oder finden wir Aspekte, die auch bspw. in dem Leitbild der Diakonie gegen eine Ökonomisierung sprechen?
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Wegner erläutert, warum es so schwierig erscheint, den Bereich der Pflege oder allgemeiner den Bereich der sozialen Dienste in ökonomischer Sprache zu erklären. Worin besteht konkret der Nutzen der sozialen Dienste? „Diese Wertschöpfung [der sozialen Dienste] entsteht aus der Beziehungsarbeit, die im Kern emotionale Arbeit, Gefühlsarbeit mit den zu Pflegenden ist. Von außen mögen solche Tätigkeiten relativ einfach aussehen, von innen her sind sie jedoch viel komplizierter als es manche technischen Prozesse sind, da sie sich einer genauen Berechnung und Handhabbarkeit entziehen.“ (Wegner 2007, Rede bisher nicht veröffentlicht). Sind die sozialen Dienste emotionale Arbeit? Lässt sich emotionale Arbeit nicht ökonomisieren? Wegner wird noch deutlicher und stellt grundsätzlich die Frage: „Ist es eigentlich angemessen, die Pflege nur als Kostenfaktor zu sehen, den man reduzieren muss?“ (Wegner 2007, Rede bisher nicht veröffentlicht). Dieser Logik folgend, wäre das Aufziehen von Schweinen, nützlicher als das Erziehen von Kindern, weil mit Ersterem Geld verdient wird. Ich möchte genau diese Frage nicht in Bezug auf eine Kosten/Nutzen-Rechnung, sondern bezogen auf eine Tradition stellen, die die Wohlfahrtsverbände haben. Widerspricht das Handeln der Verbände ihrer eigenen Tradition?
Wegner schließt seine Ausführungen mit der Bedeutung, die er den sozialen Diensten beimisst: „Nein: diese [sozialen] Dienste sind nicht eigentlich ein Kostenfaktor - sie sind der Kern unserer Kultur.“(Wegner 2007, Rede bisher nicht veröffentlicht). Damit verdeutlich Wegner erneut auch als Vertreter der evangelischen Kirche den Einfluss der sozialen Dienste. Er sieht sie als Kern unserer Kultur. Inwiefern lässt sich also soziale Kultur ökonomisieren? Vielleicht ist das eine noch passendere Frage für meine Arbeit.
Die soziale Bedeutung dieser Thematik wird nochmals verdeutlicht, wenn ich aus einem Interview der Zeitschrift „Publik-Forum“ den Verbandsdirektor des Deutschen Evangelischen Krankenhausverbandes Norbert Groß zitiere. Er antwortet dort auf die weiter oben aufgeführten Vorwürfe durch die Studie des Marburger Bundes. „Publik-Forum“ fragt, ob die Rahmenbedingungen an der Unzufriedenheit der Ärzte in den kirchlichen Krankenhäusern Schuld seien und Groß antwortet „Genau.“ (Groß in Publik-Forum, 7. 12. 07). Danach erläutert er die veränderten Gesetze im Bereich der Pflege. Das Phänomen der „Ökonomisierung“ wird an dieser Stelle anschaulich beschrieben. Es sind in diesem Fall die „Rahmenbedingungen“, die zu einer Veränderung der Wahrnehmung der Situation in den Krankenhäusern führen. Statt von Rahmenbedingungen hätten Zeitschrift und Groß auch von der Ökonomisierung reden
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können. Auch deswegen werde ich mich im Folgenden genauer mit der Ökonomisierung auseinandersetzen, weil dieser Begriff Veränderungen in vielen Bereichen umschreibt. Er kann aber gleichzeitig über die momentane Situation der Wohlfahrtsverbände Erhellendes beitragen. Ökonomisierung ist greifbar. Ökonomisierung lässt sich beschreiben.
Am Ende der Einleitung möchte ich noch auf einen aktuellen Brief vom 22. April 2008 hinweisen, den die Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege in Niedersachsen veröffentlicht hat. Dort fordern AWO, Diakonie, Caritas, Deutsches Rotes Kreuz, Jüdischer und Paritätischer Wohlfahrtsverband gemeinsam Veränderungen der Politik. In dem Brief kritisieren die Verbände die „dramatische Verschlechterung der Arbeitsbedingungen […] in sozialen Einrichtungen und Diensten […].“ (Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege in Niedersachsen, 22. 04. 2008). Auf der einen Seite stiegen die Anforderungen an die Mitarbeiter und die Kosten und auf der anderen Seite würden die Leistungsentgelte niedriger. In diesem Brief werden die Wohlfahrtsverbände erstmals sehr deutlich in ihrer Kritik gegenüber dem Staat und den Reformen der letzten zehn Jahre. Die Frage muss lauten: Warum hat es diese Veränderungen gegeben? Sind diese Veränderungen vor dem Hintergrund der Ökonomisierung geschehen? Gleichzeitig steht zur Debatte, ob der wachsende Zwiespalt zwischen Anforderungen und Bezahlung bei den Mitarbeitern dem Credo der Wohlfahrtsverbände entspricht. In dem Brief heißt es weiter: „Eine Höherbesoldung in diesem Umfang ist uns nicht möglich, da die Refinanzierung durch Bund, Länder und Kommunen sowie insbesondere durch die Kranken- und Pflegekassen nicht mehr geschieht.“ (Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege in Niedersachsen, 22. 04. 2008). Hier wird genau der Konflikt angesprochen, den ich im Folgenden genauer definieren möchte. Ein Konflikt zwischen den ökonomischen Entwicklungen, die die Verbände dramatisch in ihrem Brief formulieren und den Ansichten der Vertreterorganisationen der Wohlfahrtsverbände.
Anders als in anderen und den bisherigen Appellen an die Politik folgt am Schluss des Briefes eine konkrete Handlungsanweisung an die Verantwortlichen: „Wir erwarten an diesem Punkt [dem Sozialsektor in Deutschland] engagierte Unterstützung aus der Politik und fordern Sie daher als verantwortliche Politikerin/Politiker auf, diese Spirale nach unten zu stoppen und mit dafür zu sorgen, dass in Deutschland das Soziale wieder einen höheren Stellenwert bekommt.“ (Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege
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in Niedersachsen, 22. 04. 2008). Damit folgen die Wohlfahrtsverbände dem Rat Heiner Geißlers, sich einzumischen und konkrete Taten der Politik einzufordern. Sie erinnern auch an die Worte Wegners vom Sozialwissenschaftlichen Institut der EKD, der das Soziale auch als Kern der Kultur bezeichnete.
Nach dieser einleitenden Präzisierung der zentralen Fragestellung folgt ein allgemeiner Überblick über die Wohlfahrtsverbände. Dabei soll es sowohl um die ideellen Grundlagen der Verbände gehen, die sich bspw. in einem spezifischen Leitbild wieder finden lassen, als auch um deren Geschichte. In einem zweiten Schritt werde ich speziell den Verband Diakonie vorstellen. Auch hier möchte ich auf seine ideellen Grundlagen und kurz auf seine historische Entwicklung eingehen.
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2. Die freien Wohlfahrtsverbände
Im Folgenden werde ich allgemein die Wohlfahrtsverbände vorstellen. Ich möchte vor der genauen Definition von sozialer Ökonomisierung versuchen, dem Leser erst einmal einen Überblick über die Verbände zu verschaffen.
Die ersten Ursprünge der besonderen Beziehung der Wohlfahrtsverbände zum Staat reichen bis ins 19. Jahrhundert zurück. Die christlichen Kirchen haben bereits im 19. Jahrhundert über besondere soziale Initiativen mit der sozialen Arbeit begonnen. Andere säkulare Verbände wie die Arbeiterwohlfahrt dagegen haben sich im Zuge der Weimarer Republik gegründet. Die aus dem Katholizismus stammende Idee der Subsidiarität sorgte bereits früh für den besonderen Status der Verbände (Vgl. Maaser 2005, S. 66). Durch die Subsidiarität erhielten die freien Träger der Wohlfahrt einen „bedingten Vorrang“ (Pabst 1996, S. 8) als soziale Dienstleister. D.h. bspw. konkret, dass soziale Einrichtungen bei einem „Ausbau oder Neuschaffung“ (Pabst 1996, S. 8) Hilfen vom Staat erhalten sollen. Ebenso früh entwickelten sich die großen Verbände zu Spitzenverbänden. Ab 1919 wurde die Wohlfahrtspflege verstaatlicht und war nicht mehr Sache der Gemeinden. Das Reich entwickelte erstmals eine eigene soziale Politik (Vgl. bspw. Liebig 2005, S. 161). 1924 wurde die „Deutsche Liga der freien Wohlfahrtspflege“ gegründet und damit entstand bereits früh ein Dachverband, der die Interessen der Wohlfahrtsverbände vertrat. In der Weimarer Republik wurde also das Wohlfahrtswesen reformuliert. Innerhalb der gegründeten Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege wurde genau festgelegt, was ein Spitzenverband der Freien Wohlfahrtspflege zu leisten hat: Die Tätigkeit des Verbandes muss bundesweit sein. Das gesamte Gebiet der Pflege muss abgedeckt werden. Alle angehängten Organisationen müssen dieselbe ideelle Zielrichtung besitzen. Es muss eine organisationale Verbindung zwischen den einzelnen Teilen des Verbandes herrschen. Er ist dazu verpflichtet, fachlich qualifizierte Arbeit abzuliefern und eine korrekte Verwaltung zu bieten (Bundesarbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege, zit. n. Pabst 1996, S. 5). Zu den Spitzenverbänden der freien Wohlfahrtspflege gehören die Arbeiterwohlfahrt, der Deutsche Caritasverband, das Deutsche Rote Kreuz, das Diakonische Werk der Evangelischen Kirche in Deutschland, der Paritätische Wohlfahrtsverband und die Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland. Nicht vergessen werden sollte auch die besondere Bedeutung der
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Wohlfahrtsverbände bei der Arbeit mit ehrenamtlichen Mitarbeitern, die bei den Verbänden einen besonderen Status genießen und auch in den Vorständen vertreten sind. In der Wohlfahrtspflege sind freie, öffentliche und private Trägergruppen, sowie Stiftungen aktiv. Zu den Trägern gehören Kirchen und Religionsgemeinschaften öffentlichen Rechts, Selbsthilfeorganisationen oder Verbände (Vgl. Flierl zit. n. Pabst 1996, S. 4).
Wohlfahrtsverbände sind auch Mitgliedervereine. Einerseits gibt es in den Vereinen individuelle Mitgliedschaften in Form der jeweiligen Person und es gibt die korporative Mitgliedschaft. Bei den Verbänden handelt es sich auch um Zusammenschlüsse juristischer Personen und sie agieren auch als eingetragene Vereine. Pabst nennt die Mitgliederstruktur „dual“ (1996, S. 13), da Mitglieder und ehrenamtliche Vorstände neben hauptamtlichen Mitarbeitern kooperieren. Differenzen sind häufig bei den unterschiedlichen Kompetenzen zu finden, die den einzelnen Mitgliedern oder dem Vorstand zugewiesen werden. Zwar sind die Verbände auch als Vereine eingetragen, sie verfügen aber über weitaus mehr hauptamtliche Mitarbeiter als andere Vereinsformen. Die Trennung zwischen ehrenamtlichen und hauptamtlichen Mitarbeitern verläuft nicht immer ganz eindeutig. Ein weiterer Unterschied ist nicht nur in den nicht verfolgten materiellen Interessen der potenziellen Mitglieder zu sehen, sondern auch in der Unterstützung eines bestimmten Wertekanons oder einer Tradition, wie bspw. der kirchlichen Zugehörigkeit.
In der vorliegenden Arbeit spielt die Betrachtung der Wohlfahrtsverbände als Interessenverbände eine sehr wichtige Rolle. Die Verbände sollen nämlich Einfluss in die Sozialpolitik nehmen. Konkret heißt dies, dass sie sich als ein Lobbyist für die Schwachen begreifen, wie es bspw. im Leitbild der Diakonie feststeht. Die Bundesarbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege sucht diese Lobbyarbeit zu bündeln und die Verbände einheitlich in Erscheinung treten zu lassen. Aufgrund der momentanen Armutsdebatte in Deutschland möchte ich darauf hinweisen, dass die Wohlfahrtsverbände Mitglieder der „Nationalen Armutskonferenz der Bundesrepublik Deutschland“ sind. In dieser Konferenz geht es um die Armutsentwicklung in Deutschland, die Formulierung gemeinsamer Aussagen und Stellungnahmen und die Förderung von außerpolitischen Aktivitäten.
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Ein weiteres Alleinstellungsmerkmal der Wohlfahrtsverbände sind die besonderen Ideale und die spezifische Weltanschauung, die jeder Verband vertritt. So verstehen sie sich insbesondere als sog. „Sozialanwälte“, wie Pabst seine Schrift sogar betitelt (1996). In den Satzungen der Verbände ist der Hinweis auf eine sozialanwaltliche Vertretung von Benachteiligten in der Bevölkerung zu finden (vgl. bspw. Satzung der Diakonie). Schon 1926 wurden die Verbände in die sog. Reichsfürsorgegesetzgebung aufgenommen und erhielten bereits hier einen besonderen Status (Vgl. Maaser 2005, S. 66). Das Ergebnis war die Schaffung der besonderen sog. „dualen“ Struktur oder der sog. Korporatismus. Nach dem zweiten Weltkrieg, wo die Wohlfahrtsverbände noch gleichgeschaltet waren, konnten die Verbände ihre Vormachtstellung weiter ausbauen. Sie wurden Teil und Basis eines eigenen neuen sozialen Sektors, dem „Dritten Sektor“ in der Gesellschaft.
Das Besondere bei den kirchlichen Wohlfahrtsverbänden ist mit Sicherheit ihre Bindung an die Konfessionen und an konfessionelle Einrichtungen wie bspw. Landeskirchen. Laut Schaarschuch/Flösser/Otto arbeiteten 1997 4.701.000 Menschen im Bereich der sozialen Berufe, womit ich die Erziehungs- und die Gesundheitsberufe mit einbeziehe (zit. n. Maaser 2005, S. 67). Aufgrund der demografischen Entwicklung wird die Bedeutung dieser Berufe und dieses Dritten Sektors wohl noch zunehmen, auch wenn die Kritik an seiner Arbeit, die ich in der Einleitung bereits angedeutet habe, ebenfalls zunimmt. Durch die besondere duale Struktur sind die Verbände auch bei der Formulierung politischer Themen aktiv beteiligt. Der Korporatismus bedeutet auch, dass die Verbände dem Staat Loyalitäten und gesellschaftliche Informationen zur Verfügung stellen, so dass der Staat sich in sozialen Bereichen entlastet weiß (Vgl. bspw. Liebig 2005, S. 154). Wie sieht es aus mit dem verfassungsrechtlichen Status der Wohlfahrtsverbände? Neumann (2004, S. 25) schreibt, dass grundsätzlich alles menschliche Handeln geschützt ist. Da dabei aber auch juristische Personen gemeint sind, gilt das Handeln der Wohlfahrtsverbände ebenfalls als grundsätzlich geschützt. Grundrechte und auch kirchliches Selbstverwaltungsrecht (vgl. Neumann 2004, S. 29) sorgen also für ein selbstständiges Handeln der freien Verbände. Das Sozialstaatsprinzip sieht den Staat zur Herstellung sozialer Gerechtigkeit verpflichtet. Der Staat kann aber nach Urteilen des Bundesverfassungsgerichts auch private Wohlfahrtsorganisationen zur Lösung des Problems der sozialen Gerechtigkeit heranziehen (vgl. Neumann 2004, S. 29). Warum ist
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es möglich, dass kirchliche Angebote der Wohlfahrt genauso wahrgenommen werden, wie private? Neumann sieht hier eine funktionierende Säkularisierung am Werk (2004, S. 31).
Grundlegend im Verhältnis zwischen Staat und freier Wohlfahrt ist, wie bereits erwähnt, der Begriff des Korporatismus. Dieser Begriff bedeutet heute, dass zuerst der Staat die Verbände finanziell ausstattet und die Verbände so durch den Staat ihre Legitimation erhalten. Bei der Vergabepolitik des Staates werden ressourcenstarke Träger der Wohlfahrt bevorzugt. Durch diese Vergabepolitik, die sich erst in den letzten Jahren durchgesetzt hat, haben die Wohlfahrtsverbände begonnen, betriebswirtschaftliche Instrumente in ihre Arbeit zu integrieren. Viele Autoren (z. B. Hildemann 2004, S. 17, Olk et al. 1995, S. 17f.) sehen die Wohlfahrtsverbände als „intermediäre Organisationen“. Das bedeutet, die Verbände verfügen über staatliche Elemente, Elemente einer sich im freien Markt bewegenden Organisation und auch über Wesensteile des informellen meist sozialen Sektors. Olk et al. beschreiben, wie die Wohlfahrtsverbände zwischen den Organisationen stehen. Zur einen Seite treffen die Verbände auf institutionelle Umwelten in der Form von Organisationen. Auf der anderen Seite stehen sie Mitgliedern oder Klienten gegenüber, die ihre Ansprüche formulieren (Vgl. Olk et al. 1995, S. 18). Somit sind die Wohlfahrtsverbände prädestiniert für eine Beschreibung des Systembegriffs nach der Systemtheorie von Luhmann. Nach diesem Systembegriff sind Systeme dauernd dabei sich zu reproduzieren. Sie tun dies in Form des Begriffes der Autopoiesis. Das bedeutet, die Verbände versuchen, sich in jeder neuen Situation, zu reproduzieren und dies erfolgt durch den Bezug auf die eigene Identität. Diese Identität ist aber bei den Wohlfahrtsverbänden gespalten, denn sie verhalten sich als intermediäre Organisationen. Die Anpassung an immer neue Umweltsituationen erfolgt bei den Verbänden durch den Rückgriff auf eine der gewählten Identitäten. Luhmann trennt die Umwelt systematisch von dem System und sieht in der Reduktion der Umweltkomplexität eine der Hauptaufgaben der Systeme. Die Mitglieder lassen sich als psychische Systeme im System Wohlfahrtsverband beschreiben, da sich die Situation System-Umwelt auch innerhalb des Systems wiederholt. Noch vor zehn Jahren waren die freien Träger der Wohlfahrt den gewerblichen vorangestellt. Durch die neuen Pflegegesetze besteht nun keine Bevorzugung der freien Pflege mehr. Beide Träger wurden einander gleichgestellt. Noch im § 10 des Bundessozialhilfegesetzes (BSHG) findet sich eine rechtliche Vorrangstellung der freien Verbände. Damit stimmen beim
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BSHG bestimmte Paragrafen (§§ 17 Abs. 3; 28 Abs. 2 Sozialgesetzbuch I) mit Paragrafen aus dem Sozialgesetzbuch überein, dass aber nur eine enge Zusammenarbeit von Staat und freien Trägern vorsieht. Das BSHG schreibt dagegen im Zuge der Subsidiarität eindeutig den Vorrang freier Träger gegenüber staatlichen Trägern vor. Durch die Pflegeversicherung von 1995 wurde dieser Bereich völlig neu geordnet. Das Verhältnis von den öffentlichen Kostenträgern und den Leistungserbringern erfuhr auch einen völlig neuen Status durch leistungsbezogene Entgelte und das Ende des Selbstkostenerstattungsprinzips. Auf letzteres werde ich genauer im Kapitel über die Ökonomisierung eingehen. An dieser Stelle möchte ich erneut auf den Konflikt hinweisen, der sich daraus entwickelt hat, dass die Verbände nun innerhalb ihres eigenen Systems zwischen der Rolle als sozialer Betrieb und Dienstleister und der Rolle als Lobbyist für die Schwachen, wie es Leitbilder und andere ideelle und dabei vor allem theologische Grundlagen vorsehen, vermitteln müssen.
Abschließend möchte ich noch auf die Besonderheiten des Dritten Sektors hinweisen, der den Arbeitssektor beschreibt, dem die Wohlfahrtsverbände sich zuordnen lassen. Die Organisationen, die zum Dritten Sektor gerechnet werden, müssen autonom von äußeren Einflüssen sein. Sie sind aber formal organisiert. Diese Organisationen dürfen nicht gewinnorientiert arbeiten, sondern müssen bestimmte Sachziele verfolgen. Sie arbeiten unabhängig vom Staat. D.h. auch, dass sie auf eine eigene unabhängige Verwaltung Wert legen. Die Verbände des Dritten Sektors müssen Mitgliederverbände sein, denen es vor allem um Ehrenamtlichkeit der Mitglieder geht. Die Verbände arbeiten auf der Basis freiwilliger Leistungen. Im Vordergrund der Behandlung der Mitglieder und Klienten muss die Solidarität stehen und nicht bspw. der Gewinn wie bei einem Verhalten, das sich ausschließlich am Markt orientiert. Das Handeln geschieht nicht über einen Markt, sondern direkt im Verhältnis zu den Leistungsabnehmern (Vgl. Liebig 2005, S. 257ff.). Es gibt weitere Besonderheiten des Dritten Sektors, die ich hier erläutern möchte. Der Dritte Sektor hat im Vergleich zu den anderen Sektoren den höchsten Frauenanteil bei den Mitarbeitern. Auch die Teilzeitarbeit wird vor allem im Dritten Sektor angewendet. Die Anzahl der befristet Beschäftigten ist im Verhältnis größer als in der gesamten Wirtschaft und auch der Anteil derer, die mit Hilfe einer öffentliche Förderung bei einem der Verbände oder Organisationen arbeiten, ist im Dritten Sektor besonders hoch (Vgl. Anheier 1999 zit. n. Liebig 2005, S. 270f.).
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Meine vorliegende Arbeit beschäftigt sich insbesondere mit der Diakonie. Deswegen werde ich im Folgenden noch einmal einen genauen Blick auf diesen Verband werfen. Mir geht es dabei vor allem um die theologischen Grundlagen und die Geschichte der Diakonie.
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3. Diakonisches Werk
Bevor ich mit meinem eigentlichen Thema, der Ökonomisierung beginne, möchte ich an dieser Stelle den Wohlfahrtsverband, mit dem ich mich näher beschäftige, einmal vorstellen. Ich beginne dabei mit der Geschichte des Diakonischen Werkes.
3. 1 Geschichte des Diakonischen Werks
Das Diakonische Werk blickt genauso wie der andere Wohlfahrtsverband in kirchlicher Tradition auf eine lange Geschichte zurück. Volker Herrmann hat für das „Diakonische Kompendium“, das 2005 erschien, eine ausführliche Chronik verfasst, die sich auch im Internet auf www.diakonie-geschichte.de (Stand: 10. 07. 2008) nachlesen lässt. Erste Anzeichen für die beginnende christliche Bewegung im ausgehenden 19. Jahrhundert waren die neuen christlichen Netzwerke, die gebildet wurden, um auf die tief greifenden sozialen Veränderungen zu reagieren. Der Gründervater der Diakonie Johann Hinrich Wichern, der 1808 geboren wurde, gründete mit dem „Rauhen Haus“ 1833 eine berühmte Einrichtung, um den vielen Straßenkindern zu helfen. Die Arbeit in diesen Häusern der christlichen Initiativen, genannt „Rettungshäuser“, pflegten von Anfang an andere Leitlinien als die herkömmlichen Zuchthäuser. Der Umgang mit den Kindern war harmonischer und den Kindern wurden eigenständige Leistungen auch ohne gewalttätige Erziehung zugetraut. Hier lernten die Kinder erstmals vernünftiges soziales Verhalten. Diese christlichen Initiativen, die mit der Kinderarbeit begannen, dehnten sich auf weitere Tätigkeitsfelder aus. Theodor Fliedner begann in den dreißiger Jahren mit dem Aufbau einer professionellen Krankenpflege. Die damaligen Hospitäler waren zumeist in einem sehr schlechten Zustand. 1836 gründet Fliedner in Kaiserswerth das erste Diakonissenmutterhaus. Die Strukturen dieses Mutterhauses wurden noch Jahrzehnte später in andere Länder Europas übertragen und kopiert. 1843 begann Wichern mit dem Ausbau seines Hauses und er gründete eine Ausbildungsstätte, wo kirchliche Sozialarbeiter, die sog. „Diakone“ ausgebildet wurden. Schließlich wurde auf Wicherns Initiative hin 1848 der „Centralausschuss für die Innere
Arbeit zitieren:
Diplom-Soziologe David Klanke, 2008, Theologie vs. Ökonomie - Ökonomisierung eines kirchlichen Wohlfahrtsverbandes am Beispiel der Diakonie, München, GRIN Verlag GmbH
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Der Zweitprüfer der Arbeit Heinrich Bedford-Strohm ist inzwischen zum bayerischen Landesbischof gewählt worden.
am Saturday, December 03, 2011-