Vorwort
Die Versorgung der Welt mit mineralischen Rohstoffen gewinnt immer mehr an Bedeutung. Immer mehr Menschen sind an der gleichen Menge an Rohstoffen interessiert. Die Europ¨ aische Union weist im Vergleich zu vielen anderen L¨ andern oder Staatengemeinschaften eine geringe Rohstoffvielfalt und eine niedrige Rohstoffproduktion auf. Die Europ¨ aische Gemeinschaft ist zu einem sehr hohen Grad importabh¨ angig. Eine Vielzahl von Rohstoffimporten stammt aus rohstoffreichen Staaten wie etwa Australien, China, Chile, Russland oder S¨ udafrika. Bei der zuk¨ unftigen Versorgung der Europ¨ aischen Union mit mineralischen Rohstoffen k¨ onnten jedoch neben den Staaten Osteuropas (mit dem gr¨ oßten europ¨ aischen Rohstoffproduzenten Russland) vor allem die L¨ ander S¨ udosteuropas von großer Rolle sein. Diese verf¨ ugen ¨ uber eine große Rohstoffvielfalt. Viele Lagerst¨ atten Ost-und S¨ udosteuropas wurden auf Grund wirtschaftlicher oder technologischer Begebenheiten noch nicht genutzt. Durch die steigende Rohstoffnachfrage, welche vor allem durch die Entwicklung von Schwellenl¨ andern und Entwicklungsl¨ andern bedingt wird, k¨ onnten die Lagerst¨ atten S¨ udosteuropas wirtschaftlich genutzt werden. Die geographische N¨ ahe zu den westlichen Industriestaaten pr¨ adestiniert die Balkanregion und Osteuropa zu wichtigen Handelspartnern der Europ¨ aischen Union. Der Mineralrohstoffsektor hat sich in den letzten Jahren im Raum S¨ udost- und Osteuropa bereits verst¨ arkt entwickeln k¨ onnen. Jedoch ist der Rohstoffsektor einer der vielen Industriebereiche, welche in S¨ udost- und Osteuropa weiteren Aufschwung erfahren k¨ onnten. Aufgrund verst¨ arkter Investitionen sind Entwicklungen neuer Industrieprojekte m¨ oglich. Als Basis zur Durchf¨ uhrung von wirtschaftlichen T¨ atigkeiten dient das rechtliche Rahmenwerk. Im Mineralrohstoffsektor kommen vor allem die Konzessionsgesetze und Mineralrohstoffgesetze zum Tragen. Dieses Buch nimmt es sich zum Ziel einen ¨ Uberblick ¨ uber die relevanten normativen Grundlagen, welche zur Durchf¨ uhrung
von Investitionst¨ atigkeiten im Rohstoffsektor von Bedeutung sind, zu vermitteln. Im Rahmen dieser Abhandlung wird vor allem auf eine gleichm¨ aßige Bearbeitung aller Staaten S¨ udosteuropas und Osteuropas Wert gelegt. Durch einen durch das Buch konstant bleibenden Aufbau ist es dem Leser m¨ oglich die rechtlichen Rahmenwerke mehrerer Staaten zu vergleichen. Durch die Diskussion der verschiedenen L¨ ander soll eine verst¨ andliche Darstellung von den oftmals komplexen bergbaurele- vanten Strukturen geschaffen werden.
Inhaltsverzeichnis
I Allgemeines 17
1 Einleitung 19
2 Einteilung Europas 21
3 Aufbau des Buches 23
II S udosteuropa 27
4 Albanien 29
4.1 Allgemeines 29
4.2 Bedeutung des albanischen Bergbaus 30
4.3 Rohstoffpolitische Ans atze 30
4.4 Investment 32
4.5 Gliederung der bergbaurelevanten Gesetze 33
4.6 Rohstoffgruppen und Mineralrechte 34
4.7 Erteilung von Genehmigungen 35
4.8 Beh ordliche Kontrollen und Strafen 37
4.9 Abgaben und F orderzinse 38
5 Bosnien und Herzegowina 41
5.1 Allgemeines 41
5.2 Bedeutung des bosnisch-herzegowinischen Bergbaus 42
5.3 Investment 43
5.4 Rohstoffpolitische Ans atze 44
5.5 Legislative Grundz uge zur Durchf uhrung von Bergbaut atigkeiten 44
6 Bulgarien 47
6.1 Allgemeines 47
6.2 Bedeutung des bulgarischen Bergbaus 48
6.3 Rohstoffpolitische Ans atze 48
6.4 Investment 49
6.5 Gliederung des Mineralrohstoffgesetzes 50
6.6 Rohstoffgruppen und Mineralrechte 51
6.7 Erteilung von Genehmigungen 52
6.8 Beh ordliche Kontrollen und Strafen 54
6.9 Abgaben und F orderzinse 55
8 Inhaltsverzeichnis
7 Kosovo 57
7.4 Investment . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 61
7.9 Abgaben und F¨ orderzinse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 66 8 Kroatien 67
8.4 Investment . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 69
8.9 Abgaben und F¨ orderzinse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 73 9 Malta 75
10 Mazedonien 81
10.4 Investment . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 83
10.9 Abgaben und F¨ orderzinse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 88
11.4 Investment . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 93
Inhaltsverzeichnis 9
12 Rum anien 99
12.1 Allgemeines 99
12.2 Bedeutung des rum anischen Bergbaus 100
12.3 Rohstoffpolitische Ans atze 101
12.4 Investment 103
12.5 Gliederung der bergbaurelevanten Gesetze 104
12.6 Rohstoffgruppen und Mineralrechte 105
12.7 Erteilung von Genehmigungen 106
12.8 Beh ordliche Kontrollen und Strafen 108
12.9 Abgaben und F orderzinse 108
13 Serbien 111
13.1 Allgemeines 111
13.2 Bedeutung des serbischen Bergbaus 112
13.3 Rohstoffpolitische Ans atze 113
13.4 Investment 116
13.5 Gliederung der bergbaurelevanten Gesetze 117
13.6 Rohstoffgruppen und Mineralrechte 117
13.7 Erteilung von Genehmigungen 118
13.8 Beh ordliche Kontrollen und Strafen 120
13.9 Abgaben und F orderzinse 121
14 T urkei 123
14.1 Allgemeines 123
14.2 Bedeutung des t urkischen Bergbaus 124
14.3 Rohstoffpolitische Ans atze 125
14.4 Investment 127
14.5 Gliederung der bergbaurelevanten Gesetze 128
14.6 Rohstoffgruppen und Mineralrechte 128
14.7 Erteilung von Genehmigungen 129
14.8 Beh ordliche Kontrollen und Strafen 132
14.9 Abgaben und F orderzinse 132
15 Zypern 133
15.1 Allgemeines 133
15.2 Bedeutung des zypriotischen Bergbaus 134
15.3 Rohstoffpolitische Ans atze 134
15.4 Investment 134
15.5 Gliederung der bergbaurelevanten Gesetze 135
15.6 Rohstoffgruppen und Mineralrechte 136
15.7 Erteilung von Genehmigungen 137
15.8 Beh ordliche Kontrollen und Strafen 139
15.9 Abgaben und F orderzinse 140
10 Inhaltsverzeichnis
III Osteuropa 143
16 Estland 145
16.1 Allgemeines . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 145 16.2 Bedeutung des estnischen Bergbaus . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 146 16.3 Rohstoffpolitische Ans¨ atze . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 146 16.4 Investment . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 147 16.5 Gliederung der bergbaurelevanten Gesetze . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 148 16.6 Rohstoffgruppen und Mineralrechte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 150 16.7 Erteilung von Genehmigungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 150 16.8 Beh¨ ordliche Kontrollen und Strafen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 153 16.9 Abgaben und F¨ orderzinse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 154 17 Lettland 155
17.1 Allgemeines . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 155 17.2 Bedeutung des lettischen Bergbaus . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 155 17.3 Rohstoffpolitische Ans¨ atze . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 156 17.4 Investment . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 158 17.5 Gliederung des Mineralrohstoffgesetzes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 159 17.6 Mineralrechte und Rohstoffgruppen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 160 17.7 Erteilung von Genehmigungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 162 17.8 Beh¨ ordliche Kontrollen und Strafen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 163 17.9 Abgaben und F¨ orderzinse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 164 18 Litauen 167
18.1 Allgemeines . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 167 18.2 Bedeutung des litauischen Bergbaus . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 168 18.3 Rohstoffpolitische Ans¨ atze . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 168 18.4 Investment . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 171 18.5 Gliederung des Mineralrohstoffgesetzes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 171 18.6 Rohstoffgruppen und Mineralrechte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 172 18.7 Erteilung von Genehmigungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 172 18.8 Beh¨ ordliche Kontrollen und Strafen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 174 18.9 Abgaben und F¨ orderzinse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 175 19 Moldawien 177
19.1 Allgemeines . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 177 19.2 Bedeutung des moldawischen Bergbaus . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 178 19.3 Rohstoffpolitische Ans¨ atze . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 178 19.4 Investment . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 178 19.5 Gliederung des Mineralrohstoffgesetzes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 179 19.6 Mineralrechte und Genehmigungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 180 19.7 Beh¨ ordliche Kontrollen und Strafen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 181 19.8 Abgaben und F¨ orderzinse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 182 20 Russische F¨ oderation 183
20.1 Allgemeines . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 183
Inhaltsverzeichnis 11
20.2 Bedeutung des russischen Bergbaus 186
20.3 Rohstoffpolitische Ans atze 188
20.4 Investment 189
20.5 Gliederung der bergbaurelevanten Gesetze 191
20.6 Mineralrechte und Genehmigungen 193
20.7 Beh ordliche Kontrollen und Strafen 196
20.8 Abgaben und F orderzinse 197
21 Ukraine 199
21.1 Allgemeines 199
21.2 Bedeutung des ukrainischen Bergbaus 200
21.3 Rohstoffpolitische Ans atze 201
21.4 Investment 202
21.5 Gliederung der bergbaurelevanten Gesetze 203
21.6 Mineralrechte 204
21.7 Erteilung von Genehmigungen 205
21.8 Beh ordliche Kontrollen und Strafen 207
21.9 Abgaben und F orderzinse 208
22 Weißrussland 209
22.1 Allgemeines 209
22.2 Bedeutung des weißrussischen Bergbaus 209
22.3 Rohstoffpolitische Ans atze 210
22.4 Investment 210
22.5 Gliederung des Mineralrohstoffgesetzes 211
22.6 Mineralrechte 211
22.7 Erteilung von Genehmigungen 212
22.8 Beh ordliche Kontrollen und Strafen 214
22.9 Abgaben und F orderzinse 215
IV Anh ange 217
A Auflistung rohstoffrelevanter Gesetze 219
A.1 Albanien 219
A.2 Bosnien und Herzegowina 220
A.3 Bulgarien 220
A.4 Kosovo 221
A.5 Kroatien 221
A.6 Malta 222
A.7 Mazedonien 223
A.8 Montenegro 224
A.9 Rum anien 225
A.10 Serbien 225
A.11 T urkei 226
A.12 Zypern 227
A 13 Estland 227
12 Inhaltsverzeichnis
A.14 Lettland . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 228 A.15 Litauen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 229 A.16 Moldawien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 230 A.17 Russische F¨ oderation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 231 A.18 Ukraine . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 234 A.19 Weißrussland . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 235 B ¨ Uberblick verwendeter legislativer Dokumente 237 Literaturverzeichnis 243
Abbildungsverzeichnis
1 Einteilung Europas nach CIA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21 2 Zusammenhang zwischen Rohstoffwirtschaft, -recht und -politik . . . . . . . . . . . 25 3 Aufbau der Albinvest . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32 4 Gerichtliche Infrastruktur in Albanien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39 5 Gerichte in Bulgarien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 55 6 Lagerst¨ atten im Kosovo . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 58 7 Aufbau der ICMM . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60 8 Gliederung des MEM . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 61 9 F¨ ur Rohstoffgewinnung vorgemerkte Gebiete Maltas . . . . . . . . . . . . . . . . . 77
10 Aufbau des geologischen Dienstes von Montenegro . . . . . . . . . . . . . . . . . . 91
11 Lage von Pljevlja . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 93
12 Aufbau der ARIS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 104 13 Auszug aus der GIS-Datenbank; Region Bor . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 113 14 Aufbau des Central Directorate of Mineral Research and Exploration . . . . . . . . 125 15 Pl¨ ane zur Nachhaltigkeit in der T¨ urkei . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 126 16 Geographie der estnischen und russischen ¨ Olschieferproduktion . . . . . . . . . . . 146 17 Baurohstoffe GIS - landesweiter ¨ Uberblick . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 157
18 Baurohstoffe GIS - Detailausschnitt mit markierten Naturschutzgebieten . . . . . . 157 19 Rohstoffbilanz GIS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 158
22 Struktur des LGT . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 169 23 Auszug aus dem litauischen Rohstoff-GIS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 169 24 Gerichtliche Infrastruktur in Litauen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 175 25 Verteilung der Bev¨ olkerung Russlands . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 183 26 Territoriale Einheiten der Russischen F¨ oderation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 184 27 Aufgaben der National Agency on Direct Investment . . . . . . . . . . . . . . . . . 190 28 Industrieklassifikation nach Liutho . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 191 29 Gerichtliche Infrastruktur in der Ukraine . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 207
14 Abbildungsverzeichnis
30 Vergleich von Konzessionen Weißrussland - Ungarn - Kirgisistan 213
31 Gerichtliche Infrastruktur in Weißrussland 215
Tabellenverzeichnis
1 Produktionsdaten Albanien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29 2 Produktionsdaten Bosnien und Herzegowina . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41 2 Produktionsdaten Bosnien und Herzegowina . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42 3 Produktionsdaten Bulgarien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 47 3 Produktionsdaten Bulgarien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48 4 Aufbau der ICMM . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60 5 Genehmigungen der kosovarischen Mineralrohstoffverordnung . . . . . . . . . . . . 64 6 Produktionsdaten Kroatien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 67 6 Produktionsdaten Kroatien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 68 7 Produktionsdaten Mazedonien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 81 7 Produktionsdaten Mazedonien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 82 8 Explorationsgebiete in Mazedonien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 85 9 Produktionsdaten Montenegro . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 89
10 Produktionsdaten Rum¨ anien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 99
10 Produktionsdaten Rum¨ anien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 100
11 Produktionsdaten Serbien (inkl. Kosovo) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 112 12 F¨ orderzinse in Serbien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 121 13 Produktionsdaten T¨ urkei . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 123 13 Produktionsdaten T¨ urkei . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 124 14 Genehmigungen des t¨ urkischen Rohstoffgesetzes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 129 15 Produktionsdaten Zypern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 133 16 Arbeitnehmer in zypriotischen Steinbr¨ uchen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 139 17 Prospektionsabgaben in Zypern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 140 18 Bergbaupachtabgaben in Zypern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 140 19 Abgaben f¨ ur Steinbruchlizenz Klasse A in Zypern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 140 20 Abgaben f¨ ur Steinbruchlizenz Klasse B in Zypern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 140 20 Abgaben f¨ ur Steinbruchlizenz Klasse B in Zypern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 141 21 F¨ orderzinse in Zypern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 141 22 ¨ Olschieferproduktion in Estland . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 145 23 Torfproduktion in Estland . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 145 24 Maximale F¨ orderzinse in Estland . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 154
16 Tabellenverzeichnis
25 Gipsproduktion in Lettland . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 155 26 Torfproduktion in Lettland . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 155 27 F¨ orderzinse in Lettland . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 165
Olproduktion in Litauen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 167 29 Torfproduktion in Litauen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 167 Olraffinerieprodukte Litauens . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 168 31 Produktionsdaten Moldawien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 177
32 Produktionsdaten Russland - europ¨ aischer Teil . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 185 33 Produktionsdaten Russland - asiatischer Teil . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 186
34 Beitrag des Bergbaus zur russischen Industrieproduktion . . . . . . . . . . . . . . . 187 35 Bedeutung des russischen Bergbaus . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 187 35 Bedeutung des russischen Bergbaus . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 188 36 Genehmigungsdauer von Bergbaut¨ atigkeiten in Russland . . . . . . . . . . . . . . . 195 37 Produktionsdaten Ukraine . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 199 37 Produktionsdaten Ukraine . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 200 38 Produktionsdaten Weißrussland . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 209 39 Lizenzdauer in Weißrussland . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 213
1 Einleitung
Der s¨ ud¨ ostliche und ¨ ostliche Teil Europas weist ein großes Rohstoffpotential auf. Aus geschichtlichen Gr¨ unden stellt S¨ udosteuropa eine noch nicht vollst¨ andig entwickelte Bergbauregion dar. W¨ ahrend sich im westlichen Europa bereits in der Fr¨ uhzeit ein großes Bergbaugeschehen abzeichnete, kam erst wesentlich sp¨ ater die Bedeutung des s¨ udosteurop¨ aischen Lagerst¨ attenpotentials zum Vorschein. Diese Entwicklung trifft ebenso auf die Staaten Osteuropas zu. W¨ ahrend in Weißrussland und den Baltischen Staaten eine im globalen Vergleich unbedeutende Rohstoffproduktion erbracht wird, ist die Russische F¨ oderation einer der gr¨ oßten Rohstoffproduzenten der Welt. Der Rohstoffreichtum Osteuropas konzentriert sich zu ¨ uber 95% auf Russland.
Dieses Buch behandelt Investitionen im Bergbausektor, wobei eine Vielzahl an Staaten betrachtet werden. Der Schwerpunkt liegt in Teil 2 des Buches zun¨ achst auf den Staaten S¨ udosteuropas. Viele Staaten der Balkanhalbinsel sind in den 1990er und 2000er Jahren aufgrund des Zerfalls des ehemaligen Jugoslawiens entstanden:
• Slowenien - 1991
• Kroatien - 1991
• Mazedonien - 1991
• Bosnien und Herzegowina - 1992
• Montenegro - 2006
• Kosovo - 1999/2008
In den 1990er Jahren war der Balkan Schauplatz mehrerer Kriege, welche aus den Unabh¨ angigkeitsbestrebungen der einzelnen Ethnien hervorgingen. Der slowenische Unabh¨ angigkeitskrieg, oft auch als 10-Tages-Krieg bezeichnet, stand am Beginn der blutigen Auseinandersetzungen am Balkan. Der Kroatienkrieg dauerte von 1991 bis 1995. Der Bosnienkrieg begann im Jahr 1992 und endete ebenfalls im Jahr 1995. Das Ende der Auseinandersetzungen bildete im Jahr 1999 der Kosovokrieg. Die serbische Provinz Kosovo konnte jedoch erst 2008 Unabh¨ angigkeit erlangen, welche bis dato von Serbien nicht anerkannt wird. Mazedonien konnte sich aus dem Staatenbund Jugoslawiens ebenso wie Montenegro von Serbien ohne kriegerischer Auseinandersetzungen losl¨ osen. In einigen Staaten S¨ udosteuropas sind Soldaten der Vereinten Nationen bzw. der Europ¨ aischen Union stationiert. Sie dienen als Sicherheitskr¨ afte und zielen u.a. auf eine Stabilisierung der nach den Kriegen angeschlagenen jungen Staaten. Aufgrund dieser politisch instabilen Situation und den kriegerischen Auseinandersetzungen sanken die Produktionszahlen mineralischer Rohstoffe auf ein Minimum ab. Im Zuge der 1990er Jahre wurden eine Reihe von Bergbau- und H¨ uttenbetriebe geschlossen, besch¨ adigt oder zerst¨ ort. Neben den bereits angef¨ uhrten Staaten erg¨ anzen Serbien, Albanien, Bulgarien und Rum¨ anien die Staaten S¨ udosteuropas. Jeder dieser Staaten stand f¨ ur eine gewisse Zeit unter kommunistischer Herrschaft. Es ist auf diese Umst¨ ande zur¨ uckzuf¨ uhren, dass der Mineralrohstoffsektor in S¨ udosteuropa nur schwach ausgepr¨ agt ist.
20 1 Einleitung
Die Staaten Osteuropas, welche in Teil 3 des Buches behandelt werden, entstanden aus dem Zerfall der Sowjetunion: die Russische F¨ oderation, die Ukraine, Weißrussland sowie die Baltischen Staaten (Estland, Lettland und Litauen). Im Gegensatz zu den Balkanstaaten kam es in Osteuropa zu keinerlei kriegerischen Auseinandersetzungen zwischen den Nachfolgestaaten der Sowjetunion. Dennoch hatten viele Betriebe mit der Wirtschaftskrise in den 1990er Jahren durch den Verfall des russischen Rubels und denselben wirtschaftlichen Problemen der postkommunistischen Zeit wie in S¨ udosteuropa zu k¨ ampfen. Nach dem Zerfall der Sowjetunion und der Abschaffung des Kommunismus in den Nachfolgestaaten verblieb meistens eine angeschlagene Wirtschaft. Viele Bergbaubetriebe, welche in der Zeit des Kommunismus betrieben wurden, mussten sich am Markt gegen¨ uber westlichen Unternehmen behaupten. Viele dieser Betriebe waren jedoch aufgrund der Lagerst¨ attenverh¨ altnisse oder der technischen Ausr¨ ustung und unwirtschaftlicher Betriebsf¨ uhrung nicht konkurrenzf¨ ahig.
Bergbauunternehmen S¨ udost- und Osteuropas mussten sich in Zeiten des Strukturwandels an die globalen Marktsituationen anpassen. Dieses Unterfangen war mitunter durch die Konkurrenz bereits etablierter großer Rohstoffkonzerne des Westens, welche bereits seit Jahren Erfahrungen am freien Markt gesammelt haben, erschwert. Viele Bergbaubetriebe in den kommunistischen Nachfolgestaaten mussten grundlegende ¨ Anderungen, wie etwa die Schließung von Bergbaubetrieben
und eine Reduzierung von Arbeiternehmern, durchf¨ uhren. Der Staat, welcher zuvor Betreiber von vielen Rohstoffbetrieben war, sah sich mit der Unterhaltung vieler unwirtschaftlicher Betriebe konfrontiert. Viele Staate, darunter Albanien, Rum¨ anien, der Kosovo und Serbien, verfolgten in den 1990er und 2000er Jahren eine weitreichende Privatisierungsstrategie. Dies erm¨ oglichte ausl¨ andischen Investoren einen raschen Einstieg am s¨ udost- und osteurop¨ aischen Rohstoffmarkt. Ausl¨ andische Investoren brachten technisches, operatives und finanzielles Know-how mit sich und konnten durch Modernisierungsmaßnahmen unwirtschaftliche Rohstoffbetriebe in schwarze Zahlen f¨ uhren. Neben Investitionen in bereits bestehende Bergbauanlagen nahm in den letzten Jahren die Anzahl von Brownfield und Greenfield Investments zu. Greenfield Investments finden sich vor allem im Explorationsbereich wieder. Das Explorationspotential ist sowohl in Osteuropa als auch in S¨ udosteuropa vorhanden. Die rechtliche Grundlage f¨ ur Investitionen im Mineralrohstoffsektor, zumeist das Mineralrohstoffgesetz, findet im Explorations- und im Gewinnungssektor Anwendung.
2 Einteilung Europas
In diesem Kapitel soll auf die Einteilung Europas im Rahmen dieses Buches eingegangen werden. Europa kann in mehrere Großregionen eingeteilt werden (siehe Abbildung 1):
Nordeuropa (blau), Westeuropa (t¨ urkis), Zentraleuropa (okker), S¨ udeuropa (gr¨ un), S¨ udosteuropa (braun), S¨ udwesteuropa (rot), und Osteuropa (rosa). Aufgrund der verschiedenen Definition der Grenze Europa - Asien z¨ ahlen auch Teile des Mittleren Ostens (Zypern; dunkelgr¨ un), S¨ udwestasiens (teilw. T¨ urkei, Georgien, Armenien, Ascherbaidschan; hellblau), Nordasiens (asiatischer Teil der Russischen F¨ oderation; helles rosa) und Zentralasiens (Teile Kasachstans; violett) zu Europa.
22 2 Einteilung Europas
Die Einteilung Europa verl¨ auft im Rahmen dieses Buches nach der Einteilung des CIA World Fact-
Die Staaten, welche in diesem Buch behandelt werden, sind nach Abbildung 1 wie folgt den Großregionen zuzuordnen:
• S¨ udosteuropa: Albanien, Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, Kosovo, Kroatien, Mazedonien, Montenegro, Rum¨ anien, Serbien, sowie die T¨ urkei (nur zu kleinem Teil in S¨ udosteuropa).
• Osteuropa: Estland, Lettland, Litauen, Moldawien, Russische F¨ oderation, Ukraine, Weißruss-land.
• Im Rahmen dieses Buches werden zwei Staaten außerhalb S¨ udost- und Osteuropas behandelt: Zypern und Malta. Diese beiden Staaten, welche Inselstaaten in der Europ¨ aischen Union repr¨ asentieren, weisen ein nur geringes Rohstoffpotential, jedoch bemerkenswerte Ans¨ atze im Bereich der Rohstoffpolitik und des Rohstoffrechts auf. Aus diesem Grund ist eine kurze Behandlung dieser beiden Staaten (geographisch im S¨ uden, bzw. S¨ udosten der Europ¨ aischen Union) gerechtfertigt.
3 Aufbau des Buches
Dieses Buch soll einen ¨ Uberblick ¨ uber die relevanten politischen und wirtschaftlichen Begebenheiten
des Mineralrohstoffsektors in S¨ udost- und Osteuropa vermitteln. Vor allem die Vielseitigkeit der rohstoffpolitischen Ans¨ atze, das Rohstoffpotential und das rechtliche Rahmenwerk werden im Laufe des Buches besonders hervorgehoben. Es wird dabei auf wichtige Informationen aus der Sicht eines westeurop¨ aischen Investors grundlegend eingegangen. F¨ ur Investitionen ist nicht nur das vorhandene Rohstoffpotential von Bedeutung, sondern auch die politische Stabilit¨ at, Staatsform, Komplexit¨ at der Gesetzeslage, Anzahl der Beh¨ orden, Steuern, Abgaben und F¨ orderzinse, usw. Der Aufbau dieses Buches zieht sich im Wesentlichen durch alle behandelten Staaten. Die einzelnen Unterkapitel teilen sich wie folgt auf:
1. Allgemeines: Im Unterkapitel Allgemeines werden neben den grundlegende Informationen wie etwa Fl¨ ache des Staates, Bev¨ olkerung und Bruttoinlandsprodukt (BIP) vor allem auf die Staatsform und die verfassungsrechtliche Struktur eingegangen. Einen ersten Hinweis auf das genutzte Rohstoffpotential wird durch die Anf¨ uhrung der Produktionsdaten der Jahre 2002 bis 2006 gegeben. Dabei werden die Produktionsdaten von Baurohstoffen aufgrund unzureichender statistischer Datenlage vernachl¨ assigt.
2. Bedeutung des Bergbaus im jeweiligen Land: Im zweiten Unterkapitel wird auf die Stellung der Industrie, der Bedeutung der Mineralrohstoffindustrie im internationalen Vergleich und auf vorhandene Rohstofflagerst¨ atten eingegangen. Es ist wichtig anzumerken, dass meistens nicht das gesamte Rohstoffpotentials eines Staates genutzt wird. 3. Rohstoffpolitische Ans¨ atze: Dieses Unterkapitel stellt einen zentralen Teil des Buches dar. Um die Sinnhaftigkeit der angef¨ uhrten Punkte verstehen zu k¨ onnen, soll der Begriff Rohstoffpolitik zun¨ achst abgegrenzt werden. Tiess beschreibt Rohstoffpolitik als Teil der Wirtschaftspolitik wie folgt: ” Rohstoffpolitik ist als Politik zur Sicherung der Versorgung (der Industrie) mit mineralischen Rohstoffen zu definieren. Aktive Rohstoffpolitik eines Staates bedeutet eine aktive Rohstoffplanungspolitik vorzunehmen, d.h. die Lagerst¨ attensuche sowie den Lagerst¨ attenschutz im Rahmen der Raumplanung zu forcieren. Aktive Rohstoffpolitik eines Staates bedeutet ebenfalls eine aktive Lagerst¨ attennutzung zu forcieren, d.h. stabile Mineralrechte sowie eine (f¨ ur den Unternehmer) g¨ unstige Fiskalpolitik zu schaffen. Damit wird ein gesicherter Rohstoffzugang bzw. eine Investitionssicherheit f¨ ur in- und ausl¨ andische Investoren erm¨ oglicht. Zusammenfassend tr¨ agt der Staat damit bei, die entsprechenden Rahmenbedingungen f¨ ur den Schutz und die Nutzung seiner Mineralressourcen zu schaffen. Dies im Sinne eines kostenoptimalen Beitrag zum BIP“ (Tiess, 2009). Im Unterkapitel Rohstoffpolitische Ans¨ atze werden relevante Institutionen bzw. Pl¨ ane und Strategien im Rahmen einer Rohstoffpolitik angef¨ uhrt.
4. Im Unterkapitel Investment wird die staatliche Investitionsagentur und die relevantesten Rechtsgrundlagen bez¨ uglich Investitionen angef¨ uhrt. Dabei soll ein pr¨ agnanter ¨ Uberblick ¨ uber
24 3 Aufbau des Buches
Ansprechpartner f¨ ur Investitionst¨ atigkeiten und der Komplexit¨ at der normativen Grundlagen vermittelt werden.
5. Gliederung der Mineralrohstoffgesetze: In allen behandelten Staaten existiert ein Rechtsdokument, welches s¨ amtliche Belange von Bergbaut¨ atigkeiten regelt. In manchen Staaten, z.B. Serbien, Russland, der Ukraine und Zypern, finden sich mehrere Mineralrohstoffgesetze. Ziel des f¨ unften Unterkapitels ist eine genaue Auflistung der einzelnen Bestandteile dieser Rechtsnormen. Weiterhin wird, insoweit dies sinnvoll ist, auf die ebenso relevanten Konzessionsgesetze hingewiesen.
6. Mineralrechte und Rohstoffgruppen: Das sechste Unterkapitel behandelt die staatliche Einteilung von Rohstoffen in Kategorien und die Verf¨ ugungsrechte ¨ uber Rohstoffe. An dieser
Stelle werden, insofern relevant, die Konzessionsgesetze n¨ aher er¨ ortert. 7. Erteilung von Genehmigungen: Dieses Unterkapitel geht im ¨ Uberblick auf die relevantesten Bestimmungen bez¨ uglich der Erlangung von Genehmigungen sowie der Rechte und Pflichten von Bergbautreibenden ein.
8. Das achte Unterkapitel Beh¨ ordliche Kontrollen f¨ uhrt die wichtigsten Inspektionen und Kontrollen auf. Des weiteren finden die Strafbestimmungen der rohstoffrelevanten Gesetzestexte an dieser Stelle Anklang.
9. Abschließend werden festgelegte Abgaben und F¨ orderzinse besprochen. Nicht in allen Staaten ist ein genauer Wert oder Prozentsatz, welcher an den Staat zu entrichten ist, festgelegt. Vielmehr finden sich individuell anpassbare Abgaben, welche sich nach einer Vielzahl an Einflussfaktoren orientieren (z.B. Rohstoff, gef¨ orderte Menge, Weiterverarbeitung auf Staatsgebiet, usw.).
Es geht aus der Einteilung des Buches hervor, dass der Schwerpunkt auf die Behandlung des rechtlichen Grundlagen festgelegt ist. Dies l¨ asst sich durch zwei Gr¨ unde rechtfertigen. Erstens begleiten die rechtlichen Bestimmungen Bergbaut¨ atigkeiten von Beginn an. Im Falle von Greenfield bzw. Brownfield Investments eines ausl¨ andischen Investors stellt das rechtliche Rahmenwerk den ersten Ankn¨ upfungspunkt zur Realisierung der geplanten Investitionen dar. Als zweiter Grund gilt der Zusammenhang zwischen Rohstoffpolitik, Rohstoffwirtschaft und Rohstoffrecht (siehe Abbildung 2). Die Rohstoffwirtschaft eines Staates (Bergbaubetriebe, H¨ uttenanlagen, Handelsbanken, etc.) k¨ onnen einen wesentlichen Beitrag zum BIP leisten (z.B. in der Russischen F¨ oderation). Bergbauunternehmen f¨ ordern Rohstoffe, welche am Anfang der Wertsch¨ opfungskette stehen. Dies trifft sowohl auf wichtige Metalle wie Kupfer und Nickel, als auch auf Industrieminerale (z.B. Phosphate, Salz, usw.) und Baurohstoffe zu. Bergbaut¨ atigkeiten obliegen in der gesamten Betriebsdauer eines Bergwerkes bzw. eines Steinbruches den gesetzlichen Rahmenbedingungen. Diese k¨ onnen zus¨ atzlich zur Durchf¨ uhrung von Bergbaut¨ atigkeiten einen bestimmten Mehraufwand verursachen und dem Bergbautreibenden Geld kosten. Die Rolle der Rohstoffpolitik geht aus der oben angef¨ uhrten Definition hervor. Diese drei Kernbereiche m¨ ussen eine strukturierte und gemeinsame Funktionsweise aufweisen, um den Rohstoffversorgungskriterien der Zukunft gen¨ ugen zu k¨ onnen.
26 3 Aufbau des Buches
4 Albanien
4.1 Allgemeines
Die Fl¨ ache des Staates Albanien betr¨ agt 28.748 Quadratkilometer. Albanien belegt mit dieser Fl¨ ache Weltrang 139. 2007 leben in Albanien 3.172.000 Menschen, bei einer Bev¨ olkerungsdichte
von 125 Einwohner je Quadratkilometer (Fischer Verlag, 2009a). Das BIP im Jahr 2008 belief sich auf 13,52 Milliarden US$ (CIA, 2009b).
Verfassungsrechtliche Struktur
Die Verfassung Albaniens stammt aus dem Jahr 1998 1 . Diese deklariert Albanien in Art. 1 als eine Republik. Das Parlament Albaniens (alb. Kuvendi i Shqip¨ eris¨ e) wird in Teil 3 der albanischen Verfassung n¨ aher er¨ ortert. Es besteht aus 140 Mitgliedern, welche auf eine Zeit von vier Jahren gew¨ ahlt werden. Die Verfassung beschreibt Albanien in Art. 1 als einen einheitlichen und unteilbaren Staat. Art. 13 Vf gibt an, dass Albanien nach dem Prinzip der lokalen Selbstverwaltung besteht. Auf diese wird in Teil 6 der Verfassung eingegangen. Die Ebenen dieser lokalen Selbstverwaltung sind die Kommunen bzw. Gemeinden und Regionen. Weitere Ebenen k¨ onnen per Gesetz festgelegt werden. Das Land wird insgesamt in drei Ebenen gegliedert: 12 Pr¨ afekturen (alb. Quarqe), 36 Kreise (alb. Rrethe), 351 Gemeinden (Instituti i Statistikes, 2003). Produktionsdaten
Tabelle 1 f¨ uhrt die albanische Rohstoffproduktion von 2002 bis 2006 an.
30 4 Albanien
4.2 Bedeutung des albanischen Bergbaus
Albaniens Bruttoinlandsprodukt wird zu 20,6% aus dem Landwirtschaftssektor, zu 19,9% aus der Industrie und zu 59,5% aus dem Dienstleistungssektor erbracht (CIA, 2009b)
2
. Albanien weist eine große Rohstoffvielfalt auf, auch wenn die F¨ ordermengen nicht darauf schließen lassen. Neben Eisen, Nickel, Kobalt, Kupfer und Chrom finden sich noch ¨
Tone, Salz und Phosphate (H¨ außer u. Kruse, 2000, S. 18ff). Die bereits in Tabelle 1 erw¨ ahnten geringen F¨ ordermengen bringen Albanien auf keinen einzigen Spitzenplatz in der Weltproduktionsliste. Den wichtigsten Platz in der Weltproduktion h¨ alt Albanien mit seiner Chromproduktion (14. gr¨ oßter Chromproduzent der Welt). Alle weiteren produzierten Rohstoffe spielen in einem globalen Maßstab nur eine sehr geringe Bedeutung (Weber u. Zsak, 2008).
Geschichtlich betrachtet war der albanische Rohstoffsektor eine bedeutende Wirtschaftssparte. Im Jahr 1997 kam es zum sogenannten Lotterieaufstand, welchem bereits ein wirtschaftlicher Niedergang vorranging. Zu Beginn der 1990er Jahre fiel die albanische Rohstoffproduktion stark ab. Der Einbruch der Produktionszahlen traf vor allem die heimische Eisen- und Stahlindustrie. Betrachtet man die historischen Produktionszahlen der 1990er Jahre, so geht hervor, dass der Eisenabbau im Jahr 1994 praktisch zum Erliegen kam. Die Stahlproduktion konnte dennoch auf einem geringeren Niveau aufrecht erhalten werden. Der albanische Rohstoffsektor hat sich seit dem wirtschaftlichen Niedergang nicht g¨ anzlich erholt.
4.3 Rohstoffpolitische Ans¨ atze
Der geologische Dienst des Landes ist der Albanian Geological Survey (alb. Sh¨ erbimit Gjeologjik Shqiptar ; abgek¨ urzt AGS). Er wird in einem eigenen Gesetz festgelegt, dem Law for the Albanian Geological Survey 1998 (abgek¨ urzt LAGS). Der AGS ist als eine ¨ offentliche juristische Person mit eigenem Budget deklariert und ist einem Ministerium, welches nicht explizit genannt wird, unterstellt. Sein Hauptsitz befindet sich Tirana. Der AGS hat eine Vielzahl an Aufgaben zu erf¨ ullen. uber den AGS regelt diese in §6, wie z.B.: Das Gesetz ¨
• Systematische und grundlegende geologische Studien unter Erstellung von Kartenmaterial verschiedener Maßst¨ abe
• Durchf¨ uhrung von geochemischen und geophysikalischen Untersuchungen
• Prospektion und Exploration von metallischen und nichtmetallischen Gesteinsschichten, sowie die Aufsuchung von W¨ assern verschiedener Herkunft
Alle Daten werden laut §7 LAGS im Geologischen Zentralarchiv gesammelt. Dort werden ebenfalls die im Raum Albanien anfallenden Gesteinsproben gelagert. Im direkten Bezug auf den Bergbau muss ein Bergbauberechtigter verschiedene Daten an den AGS ¨ ubermitteln, welche auch im Zentralarchiv gespeichert werden (§7 Law on the Geological Survey, §110 Mining Law). Die Arbeit des AGS ist nicht auf das Inland beschr¨ ankt. So k¨ onnen mit einer Genehmigung des zust¨ andigen Ministers Auftr¨ age im Ausland durchgef¨ uhrt werden (§8 LAGS). Der geologische Dienst wird von einem Gremium geleitet, dem Leading Board (Kapitel 3; §§9 - 16 LAGS), in welchen ein Vorsitzender, ein Direktor, Ministeriumsrepr¨ asentanten und Vertreter dreier wissenschaftlicher Beh¨ orden
4.3 Rohstoffpolitische Ans¨ atze 31
auf dem Gebiet der Geologie vertreten sind. Dem Leading Board obliegen laut
§11
LAGS mehrere Aufgaben, wie z.B. die Entscheidungskompetenz zur Durchf¨ uhrung der Entwicklungspolitik des AGS. Im Jahr 2007 z¨ ahlten sieben Forschungsbereiche zu den Aktivit¨ aten des geologischen Dienstes: Grundwasser, mineralische Rohstoffe, territoriale und rohstoffrelevante Administration, Umwelt und umweltrelevante ¨
kaler Beh¨ orden (Albanian Geological Survey, 2008).
Weiters exisitiert die National Agency of Natural Resources (alb. Agjensia Komb¨ etare e Burimeve Natyror¨ e). Sie wurde im Jahr 2006 durch Regulation No. 547 on the establishment of the National Agency of Natural Resources gegr¨ undet. Diese Einrichtung besteht laut der Verordnung unter dem Ministeriums f¨ ur Wirtschaft, Handel und Energie. Die Agentur hat ein weitreichendes Bet¨ atigungsfeld, welches von Wasserkraftgewinnung bis hin zur nachhaltigen Rohstoffgewinnung reicht. Die Aufgabe der National Agency of Natural Resources im Bergbausektor liegt in der Beratung und Kooperation mit Beh¨ orden, der Implementierung und Durchf¨ uhrung von staats- und regionalpolitischen Strategien und Pl¨ anen, der Durchf¨ uhrung von Projekten und Studien im Mi-neralrohstoffsektor, der Weiterentwicklung des nachhaltigen Rohstoffabbaus uvm. Die National Agency of Natural Resources setzt sich aus f¨ unf verschiedenen Departments zusammen: Department f¨ ur Kohlenwasserstoffe, Department f¨ ur Bergbau, Department f¨ ur Wasserkraft, Department
• Machbarkeitsstudie f¨ ur Lagerst¨ attenerschließung
• Absch¨ atzung von Auswirkungen von Bergbaut¨ atigkeiten auf die Natur
• Dimensionierung von Bergwerksbewetterungen, Transport innerhalb von Bergbaubetrieben
• Auslegung der Versorgung von Bergbaubetrieben mit Strom und Wasser
• Aufbereitungsstudien und -projekte
Der Begriff Nachhaltigkeit wird im albanischen Rohstoffgesetz nicht verwendet. Im Umweltschutzgesetz 2002 (UmweltschuG) werden jedoch mehrere Paragraphen dieser sehr bedeutenden Thematik gewidmet. §1 UmweltschuG gibt an, dass das Gesetz die rechtliche Grundlage f¨ ur eine Garantie einer nachhaltigen Entwicklung darstellen soll. Im gleichen Paragraph wird angef¨ uhrt, dass die Koordination und Vernetzung zwischen sozialen und wirtschaftlichen Entwicklungen sowie dem Umweltschutz und einer nachhaltigen Entwicklung durch das Gesetz grundlegend verwirklicht werden soll. Der Begriff nachhaltige Entwicklung wird in §3 Abs. 25 UmweltschuG definiert: ” eine Entwicklung in Anbetracht des heutigen Bedarfs ohne die Kapazit¨ aten oder Chancen von zuk¨ unftigen Generationen zu gef¨ ahrden“. Der folgende §3 Abs. 26 UmweltschuG erl¨ autert die nachhaltige Nutzung von mineralischen Rohstoffen. Dies l¨ asst sich parallel zur nachhaltigen Entwicklung erl¨ autern: Rohstoffe sollen f¨ ur den heutigen Bedarf genutzt werden, ohne die Bed¨ urfnisse der zuk¨ unftigen Generationen zu gef¨ ahrden. Der Begriff Nachhaltigkeit findet anschließend in fast jedem Kapitel des Umweltschutzes Erw¨ ahnung, so in §12 UmweltschuG (Bodenschutz), §16 UmweltschuG (Luftschutz), §18 UmweltschuG (Schutz der Biodiversit¨ at) und §20 UmweltschuG (Abfallmanagement).
32 4 Albanien
4.4 Investment
Die in Albanien f¨ ur die F¨ orderung von Investitionen zust¨ andige Regierungsstelle ist die Albanian Business and Investment Agency, kurz Albinvest. Diese Agentur entstand im Jahr 2006 aus dem Zusammenschluss von drei eigenst¨ andigen staatlichen Stellen. Die Albinvest untersteht dem Ministerium f¨ ur Wirtschaft, Handel und Energie. Der Vorsitz obliegt einem ausf¨ uhrenden Direktor, welchem ein Aufsichtsrat vorangestellt ist. In diesem sind Vertreter aus der Regierung und der Wirtschaft enthalten. Der Aufbau der Albinvest ist in Abbildung 3 ersichtlich.
Alle T¨ atigkeiten der Albinvest sind auf drei strategischen S¨ aulen aufgebaut (Albinvest, 2008a):
• Hilfestellung und Beschleunigung von Investitionsfl¨ ussen in Albanien
• Verbesserung der Wettbewerbsf¨ ahigkeit der albanischen Exporteure
• Qualifizierte Hilfe f¨ ur albanische Klein- und Mittelunternehmen (KMUs)
Zur Erf¨ ullung dieser strategischen Ans¨ atze bietet die Agentur mehrere Dienstleistungen an. Die Forcierung von ausl¨ andischen Investitionen ist eines der großen Ziele. Hierf¨ ur werden ausl¨ andische Investoren direkt angesprochen. Diese k¨ onnen ¨ uber das generelle Investitionsklima, die Anreize
von Investitionen und den rechtlichen Rahmen informiert werden. Entscheidet sich ein Investor f¨ ur T¨ atigkeiten in Albanien kann er von der Albinvest Hilfe f¨ ur die Erlangung von Konzessionen und
4.5 Gliederung der bergbaurelevanten Gesetze 33
Genehmigungen in Anspruch nehmen. Auch die Standortsuche wird von Seiten der Albinvest unterst¨ utzt. Zudem organisiert die Albinvest spezielle Informationstreffen und spezielle Programme f¨ ur die Entwicklung der albanischen Kernsektoren, zu denen ebenfalls der Mineralrohstoffsektor z¨ ahlt. T¨ atigkeiten im Bereich der zweiten strategischen S¨ aule umfassen die Erhebung relevanter Informationen f¨ ur albanische Exportunternehmen. Erg¨ anzt wird das Angebot durch Schulungen, Marktforschung und die sogenannte ” business missions“ f¨ ur albanische Produkte. Die dritte S¨ aule wird ebenso wie die zweite auf Datenbereitstellungen und Schulungen aufgebaut. Zudem wird organisatorische Hilfe angeboten. Die Albinvest dient als Verbindung zwischen KMUs und den zust¨ andigen Regierungsstellen. Die Albinvest ist stark auf die Bereitstellung von Informationen ausgelegt. Dies wird durch die vielen Publikationen veranschaulicht. Zu diesen z¨ ahlen mehrere In-formationsbl¨ atter, Newsletter, Leitfaden f¨ ur Investoren und Exporteure und viele mehr. Die Regierung bietet mehrere Anreize f¨ ur Investitionen in Albanien an. Besonders gilt es die
Al-
bania One Euro Initiative
(ebenso
Albania 1 Euro Initiative)
hervorzuheben (Albinvest, 2008b). Das Programm, welches 2006 geschaffen wurde, ist breit gef¨ achert. Albanien versucht ¨ Erleichterung des Einstiegs ausl¨ andischer Investoren f¨ ur ” buchst¨ ablich einen Euro“ das investitionsattraktivste Land der gesamten Region zu werden. Weitere staatliche Politiken werden an die Albania 1 Euro Initiative angepasst. Premierminister Sali Berisha sagte ¨ uber die Albania 1 Euro Initiative aus, dass diese der einzige Weg sei, dass Land an die europ¨ aischen Standards und an eine europ¨ aische Integration heranzuf¨ uhren. Die Initiative gilt es w¨ ortlich zu nehmen. So sollen Anlagen, Schulungen, technologische Unterst¨ utzung und Registrierungen f¨ ur Unternehmen f¨ ur einen Euro zur Verf¨ ugung gestellt werden. ¨ Uber Diplomaten soll die Initiative in der ganze Welt bekannt
gemacht werden. Diese Initiative erleichtert die Foreign Direct Investments (FDI) in Albanien erheblich. Es existieren weitere Anreize, welche speziell auf einzelne Zweige zielen, vor allem den Tourismus- und Energiesektor.
Auch die Fiskalpolitik tr¨ agt zu einer Verbesserung des Investitionsklimas bei. So wurde am 1. Januar 2008 die K¨ orperschafts- und Einkommenssteuer von 20% auf 10% gesenkt (Albinvest, 2008c). Weitere Anreize f¨ ur Investitionen finden sich in eigenen Gesetzen (so z.B. dem Mineralrohstoffgesetz). Das wichtigste von ihnen ist das
Law on State Aid,
Nr. 9374 aus dem Jahr 2005. Es regelt die Anreize f¨ ur Investoren in den Bereichen der Fertigungs- und Dienstleistungsbetrieben. Die Anreize reichen von einer Steuerbefreiung bis hin zu Subventionen. Im Juli 2007 wurde mit Gesetz Nr. 9789
Law on the Creation and Management of Economic Zones
ein weiterer Schritt f¨ ur die ¨
Landes f¨ ur Investoren get¨ atigt (Albinvest, 2008c). Das Gesetz schafft Freihandelszonen und Industrieparks. In Durr¨ es entstand der erste Industriepark mit 850 Hektar Gr¨ oße. Dieser Standort wurde wegen der N¨ ahe zu den St¨ adten Durr¨ es und Tirana, sowie durch die dort ans¨ assigen hoch qualifizierten Arbeitskr¨ aften gew¨ ahlt. Zudem ist die Infrastruktur in diesem Bereich Albaniens stark ausgebaut.
4.5 Gliederung der bergbaurelevanten Gesetze
Das Law on Mineral Resources 1994 (Albanian Mining Law ), Nr. 7796 3 , stellt die Grundlage f¨ ur alle rohstoffbezogenen T¨ atigkeiten in Albanien dar. Das Gesetz wurde im Jahr 2004 angepasst und leicht ge¨ andert. Es behandelt weder die Aufsuchung noch die Gewinnung von Gas und ¨ Ol. Hierf¨ ur
ist das Law No. 7746 on petroleum zu belangen. Das Mineralrohstoffgesetz teilt sich in 15 Kapiteln,
34 4 Albanien
in welche die insgesamt 113 Paragraphen zusammengefasst werden. Kapitel 1 (§§1 und 2) behandelt den Namen und den G¨ ultigkeitsbereich des Gesetzes. Kapitel 2 (§§3 - 7) besch¨ aftigt sich mit allgemeinen Bestimmungen, wie z.B. Wortdefinitionen, Kapitel 3 (§§8 - 13) nimmt sich staatlichen Beh¨ orden und Mineralrechten an, Kapitel 4 (§14) er¨ ortert die Kategorisierung von Rohstoffen, Kapitel 5 (§§15 - 17) Management, Kapitel 6 (§§18 - 20) umfasst Bestimmungen bez¨ uglich staatlicher Bergbauunternehmen. Kapitel 7 (§§21 - 62) deckt die Gesetzeslage zur Gewinnung von Rohstoffen der Kategorien 1-3, wobei in drei Sektionen unterteilt wird. Sektion A behandelt die Aufsuchungsgenehmigung, Sektion B die Auffindungsgenehmigung, Sektion C die Abbaurechte. Kapitel 8 (§§63
- 75) behandelt Rohstoffe der Kategorie 4, wobei in Sektion A (Aufsuchungs- und Auffindungsrechte) und Sektion B (Gewinnungsrechte) eingeteilt wird. Kapitel 9 (§§76 - 87) setzt Genehmigungen f¨ ur die verbleibenden Rohstoffgruppen 5 und 6 fest. Kapitel 10 (§88) regelt die Beziehung zwischen Bergbauberechtigter und Grundeigent¨ umer, Kapitel 11 (§§89 - 99) die allgemeinen Verpflichtungen des Bergbauberechtigten, Kapitel 12 (§§100 und 101) Vorteile durch private Investitionen, Kapitel 13 (§§102 - 104) das Bergbauregister, Kapitel 14 (§§105 - 108) Disziplinarstrafen und Kapitel 15 (§§109 - 113) sonstige Bestimmungen. Wie bereits zuvor erw¨ ahnt unterteilt das Gesetz in Aufsuchungsgenehmigung (Search Permit) und in Auffindungsgenehmigung (Discovery Permit). Diese sind mit Prospektions- bzw. Exlorationsgenehmigung gleichzusetzen. Um den Umgang mit dem albanischen Mineralrohstoffgesetz zu erleichtern, wird in weiterer Folge jedoch von Aufsuchungsbzw. Auffindungsgenehmigung gesprochen.
Durch das Gesetz 6291 wurde im Jahr 2004 das Bergbaugesetz aus dem Jahr 1994 ge¨ andert. Der Titel des Gesetzes wurde auf Albanian Mining Law ge¨ andert. Haupts¨ achlich betreffen die ¨ Ande-
rungen die im alten Gesetz verwendeten Schweizer Franken als Vergleich zu den Albanischen Lek, um eine stabile W¨ ahrung als Basis anzugeben. Dies wurde im Gesetz 2004 gestrichen und es sind konkrete Betr¨ age in albanischen Lek eingef¨ uhrt worden.
Das Gesetz 9667, 29. Dezember 2006, erg¨ anzt das Gesetz 7796 (FAO, 2008a). Es f¨ uhrt den Bepost-minerals monitoring“ ein, in welchem mehrere Parameter der ¨ griff des ”
Bergbaut¨ atigkeiten zusammengefasst werden. Eine wichtige Erweiterung ist zudem die Festlegung einer vorsorglichen Einsch¨ atzung von bergbaulich bedingten Auswirkungen nach Stilllegung eines Bergbaubetriebes. Weiters wird die Rolle der National Agency of Natural Resources, welche per Verf¨ ugung im Jahr 2006 gegr¨ undet wurde, festgelegt.
4.6 Rohstoffgruppen und Mineralrechte
Der Geltungsbereich des Gesetzes erstreckt sich laut §2 ML auf das Territorium Albaniens, in seiner Gesamtheit einschließlich des Untergrundes und der dazugeh¨ origen K¨ ustenzone. §4 ML gibt klar in Zusammenhang mit §14 ML an, dass sich das Gesetz nicht auf Erd¨ ol, Gas und Wasser bezieht. F¨ ur diese Rohstoffe sind gesonderte Gesetze zu beachten. Albanien teilt seine Rohstoffe wie folgt ein:
1. metallische Rohstoffen
2. nichtmetallische Rohstoffe
3. Kohle und Bitumen
4. Mineralien und Baurohstoffe
4.7 Erteilung von Genehmigungen 35
5. Seltene Erden und Edelsteine
6. Halbedelsteine
¨ Uber alle in Albanien vorkommenden Rohstoffe verf¨ ugt der Staat (§8 ML). In Albanien werden rohstoffrelevante Genehmigungen an inl¨ andische oder ausl¨ andische, nat¨ urliche und rechtliche Personen vergeben. Die Verleihung von Mineralrechten obliegt laut §15 ML dem ” zust¨ andigen Minister“
(derzeit Minister f¨ ur Wirtschaft, Handel und Energie). Laut §13 darf kein Bergbauberechtigter untert¨ agige Arbeiten durchf¨ uhren, welche nicht explizit in der Genehmigung angef¨ uhrt sind. Ebenso ist eine Ablagerung von Abf¨ allen und radioaktiven Stoffen untersagt. Laut §12 ML k¨ onnen Rechte, welche aus der Erlangung von Genehmigungen entstehen, ¨ ubertragen werden.
In Albanien existieren staatliche Bergbauunternehmen. Diese werden nach den Bestimmungen von §18 ML nicht anders als private Unternehmen bez¨ uglich der Umsetzung der relevanten Gesetze behandelt. Das Rohstoffgesetz Albaniens gibt in §19 ML dezidiert an, dass das Ziel Albaniens eine weitreichende Privatisierung im Bergbausektor ist. Eine Privatisierung von Teilen der staatlichen Industrie wird auf Basis des gesch¨ atzten Marktwertes der Rohstoffrechte bzw. dem Wert des Unternehmens (inkl. Ger¨ atschaften und Geb¨ auden) vollzogen (§20 ML).
4.7 Erteilung von Genehmigungen
In diesem Kapitel soll eine kurze Abhandlung ¨ uber die Inhalte des albanischen Mineralrohstoffgesetzes gegeben werden. Es werden hier zun¨ achst die bergbaulichen Genehmigungen der Rohstoff-kategorien 1, 2 und 3 besprochen, wie es ebenso das Bergbaugesetz in Kapitel 7 regelt. Sektion A (§§21 - 29 ML) dieses Kapitels nimmt sich dem Thema Prospektionsgenehmigung an. Auf Antrag einer juristischen oder nat¨ urlichen Person kann der zust¨ andige Minister eine Aufsuchungsgenehmigung erteilen. Das Gebiet, f¨ ur welches diese gilt, darf, wie in §22 ML angef¨ uhrt, nicht gr¨ oßer als 400 Quadratmeter sein. Dieses Prospektionsgebiet muss zudem eine zusammenh¨ angende Fl¨ ache darstellen. Eine Fl¨ ache kann nicht mehrfach f¨ ur Aufsuchungszwecke ausgewiesen werden, außer ein Aufsuchungsberechtiger erbringt eine schriftliche Einwilligung zugunsten eines weiteren Antragstellers. Die maximale Zeitperiode einer Prospektionsgenehmigung betr¨ agt ein Jahr und kann nicht verl¨ angert werden (§23 ML). ¨ Uberdies hinaus kann eine Person mehrere Aufsuchungsgenehmigungen zu einem Zeitpunkt inne haben.
Sektion B (§§30 - 43 ML) des siebenten Kapitels behandelt die Auffindungsgenehmigungen (Explorationsgenehmigungen). Wie bei Prospektionsgenehmigungen erteilt der zust¨ andige Minister unter Beachtung von technischen und finanziellen Mitteln eine Auffindungsgenehmigung. F¨ ur eine derartige Genehmigung muss der Antragsteller mehrere Informationen einbringen, welche in §31 ML aufgelistet werden. Zu diesen z¨ ahlen u.a. Dokumente, welche die Erfahrungen des Antragstellers im Explorationssektor nachweise sowie Belege ¨ uber technische und finanzielle Mittel zur Durchf¨ uhrung
der Explorationst¨ atigkeiten sowie ein Arbeitsplan. Der genannte Arbeitsplan muss u.a. einen zeitlichen Ablauf der T¨ atigkeiten, erwartete Kosten und das Ausmaß der minimal durchzuf¨ uhrenden Arbeiten enthalten. Eine Auffindungsgenehmigung berechtigt den Inhaber im ausgewiesenen Gebiet nach den angegebenen Rohstoffen zu suchen. Die Explorationsgenehmigung sichert den Bergbautreibenden das Exklusivrecht zur geologischen Untersuchung des Genehmigungsgebietes. Nach Einlangung eines Antrages ist der zust¨ andige Minister vberpflichtet, innerhalb von 60 Tagen den Antrag abzuhandeln (§33 ML). Eine Auffindungsgenehmigung hat eine G¨ ultigkeitsdauer von zwei
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Jahren und kann insgesamt dreimal zu je einem Jahr verl¨ angert werden (§34 ML). Nach der Erteilung einer Auffindungsgenehmigung ist der Berechtigte nach §35 ML dazu verpflichtet seine Arbeiten im ausgewiesenen Gebiet innerhalb von 90 Tagen zu beginnen. Das eben genannte Gebiet darf ein Ausmaß von zusammenh¨ angenden 200 Quadratkilometern nicht ¨ uberschreiten (§36
ML). Dieses Gebiet ist im Vergleich zur Staatsfl¨ ache Albaniens relativ groß, insofern es ca. 0,7% der Staatsfl¨ ache ausmacht. Im Laufe der Explorationsphase (ebenso mit etwaigen Verl¨ angerungen) ist der Explorationsberechtigte verpflichtet, Teile des Genehmigungsgebietes vor Ablauf der Frist zu rekultivieren. Ein besonderes Recht steht dem Explorationsberechtigten zu, welcher Rohstoffe in seinem Explorationsgebiet anschließend an die Exploration gewinnen will. Er kann vor Ablauf seiner Explorationsfrist um eine Umwandlung der Auffindungsberechtigung in eine oder mehrere Abbaugenehmigungen ansuchen kann (§43 ML).
Sektion C (§§44 - 62 ML) legt die Bestimmungen bez¨ uglich Abbaugenehmigungen f¨ ur die Rohstoff-kategorien 1 bis 3 fest. Wie bei Sektionen A und B erteilt der Minister juristischen oder nat¨ urlichen Personen bei Vorliegen einer entsprechenden finanziellen und technischen Grundlage eine Gewinnungsgenehmigung, welche den Inhaber die Exklusivrechte am Abbau und der Verwendung von in der Genehmigung festgelegten Rohstoffgruppen sichert (§44 ML). §45 ML regelt den Inhalt eines Gewinnungsgenehmigungsantrages. Dieser muss u.a. das genaue Gebiet definieren sowie ein Arbeitsprogramm und Informationen ¨ uber neu zu errichtende Infrastrukturbauten enthalten. War
der Antragsteller nicht zugleich Explorationsberechtigter im Genehmigungsgebiet so muss er einen genauen Nachweis von seinen technischen und finanziellen F¨ ahigkeiten und Kapazit¨ aten sowie Dokumente, welche seine Erfahrung in Bergbausektor belegen, beilegen (§46 ML). Der zust¨ andige Minister hat nach Eingehen des Antrages 90 Tage Zeit, ¨ uber den Antrag zu entscheiden. In diesem
Zeitraum pr¨ uft er, ob das Gebiet, f¨ ur welches der Antrag vorliegt, zuvor ausreichenden Explorationen unterzogen wurde. Das Gewinnungsgebiet darf laut §48 ML 15 Quadratkilometer nicht uberschreiten. Wie bei einer Auffindungsgenehmigung, kann der Inhaber mehrere gleichwertige ¨
Genehmigungen zum gleichem Zeitpunkt besitzen. Die Geltungsdauer einer Abbaugenehmigung betr¨ agt 20 Jahre und kann maximal viermal zu je maximal f¨ unf Jahren verl¨ angert werden (§49 ML). Eine Verl¨ angerung muss bis sp¨ atestens ein Jahr vor Ablauf der Genehmigung angesucht werden. Die Gewinnungsgenehmigung r¨ aumt den Inhaber mehrere Rechte und Pflichten ein. Diese werden in den §§52 bis 59 ML angef¨ uhrt. In weiterer Folge seien nur einige dieser Bestimmungen erw¨ ahnt. Der Bergbauberechtigte ist berechtigt, alle n¨ otigen Arbeiten durchzuf¨ uhren, um in seinem zugewiesenen Gebiet Rohstoffe der genehmigten Kategorien abzubauen. Zu diesen Arbeiten z¨ ahlen neben den Bergbaut¨ atigkeiten die Errichtung von Geb¨ auden, das Verlegen von Rohren und Leitungen, der Bau von Infrastruktur sowie die Errichtung von Kommunikations- und Energie-versorgungssystemen. Alle gewonnen Rohstoffe k¨ onnen ohne weiterer Genehmigung in Albanien verarbeitet oder verkauft bzw. exportiert werden. Zu den entstehenden Pflichten z¨ ahlt genaue Dokumentation ¨ uber technische und finanzielle Begebenheiten zu f¨ uhren und diese auf Geheiß der zust¨ andigen Beh¨ orden vorzulegen. Weiterhin muss der Genehmigungsinhaber einen j¨ ahrlichen Arbeitsplan, Budgetplan und Produktionsdaten an den zust¨ andigen Minister ¨ ubermitteln.
Kapitel 8 behandelt die Genehmigungen bez¨ uglich der Rohstoffkategorie 4 und Baurohstoffe. Sektion A (§§63 und 64 ML) regelt die Aufsuchungsgenehmigung zusammen mit der Auffindungsgenehmigung. §63 ML behandelt die Informationen, welche in einem Antrag f¨ ur eine geologische Erkundungsgenehmigung von N¨ oten sind (so z.B. Kartenwerk). Eine Explorationsgenehmigung hat eine G¨ ultigkeit von zwei Jahren und darf maximal 30 Quadratkilometer beanspruchen (§63 ML). Die Geltungsdauer kann unter gewissen Umst¨ anden verl¨ angert werden, ist jedoch von den spezifischen T¨ atigkeiten eines Genehmigungsinhabers abh¨ angig. Der Berechtigte kann mehrere dieser Genehmi-
4.8 Beh¨ ordliche Kontrollen und Strafen 37
gungen auf einmal besitzen. Ist eine Genehmigung explizit als Explorationsgenehmigung deklariert, so kommt eine j¨ ahrliche Geb¨ uhr zu Geltung. Anders als bei den vorher erw¨ ahnten Rohstoffgruppen betr¨ agt die Entscheidungsdauer des Ministers ¨ uber den Antrag 60 Tage. Die Gewinnungsgenehmi-
gung, welche in Sektion C (§§66 - 75 ML) behandelt wird, nennt man Steinbruchgenehmigung. Es gibt zwei verschiedene Arten von Steinbruchgenehmigungen (§68 ML). Der erste Typ von Steinbruchgenehmigungen regelt den Abbau von Rohstoffen aus ¨ offentlichen Steinbr¨ uchen. Die zweite Art von Steinbruchgenehmigungen behandelt die Erschließung und den Abbau eines kommerziell betriebenen Steinbruchs. Eine derartige Genehmigung hat eine Laufzeit von bis zu 10 Jahren, welche jedoch immer um ein Jahr verl¨ angert werden kann (§69 ML). Kapitel 9 deckt die beiden ¨ ubrigen Rohstoffkategorien 5 und 6 ab. Ein Antragsteller f¨ ur eine Gewinnungsgenehmigung muss laut §77 ML das Bergbaugebiet noch vor der Antragstellung abgrenzen. Die Grundeigent¨ umer m¨ ussen von ihm in Kenntnis gesetzt werden, dass der Antragsteller eine bergbauliche T¨ atigkeit aus¨ uben will. H¨ alt eine Person bereits die Gewinnungsrechte von Rohstoffgruppen 1 - 4, so kann er sich durch einen zus¨ atzlichen Antrag die Gewinnungsrechte f¨ ur Rohstoffe der Gruppen 5 und 6 sichern. Die maximale Fl¨ ache, auf der ein Abbau erfolgen darf, sind zwei zusammenh¨ angende Hektar Land (§80 ML). Ein Berechtigter kann mehrere Genehmigungen f¨ ur den Abbau von Gruppe 5 und 6 inne haben. Eine Genehmigung ist laut §81 ML f¨ ur maximal f¨ unf Jahren g¨ ultig und kann nicht verl¨ angert werden. Im Gegensatz zu allen anderen Rohstoffkategorien k¨ onnen Rohstoffe diese beiden Kategorien nicht frei gehandelt werden. Daf¨ ur ist eine eigene Genehmigung f¨ ur Mineralhandel vom zust¨ andigen Minister einzuholen (§85 ML) bzw. muss der Verkauf ¨ uber eine daf¨ ur lizensierte Person get¨ atigt werden (§82 ML).
Die National Agency of Mineral Resources betreut eine Reihe an aufgelassenen Bergwerken. Eine eigene Verordnung (Verordnung Nr. 3, 17. Mai 2006), regelt die Rekultivierung und Renaturierung von durch Bergbaut¨ atigkeiten besch¨ adigte Gebiete (FAO, 2008b). Die Bestimmungen dieser Verordnung gelten f¨ ur Personen und Gesellschaften, welche im Bergbausektor t¨ atig sind. Die Verordnung verpflichtet Bergbautreibende dazu, w¨ ahrend und nach dem Abbau Rekultivierungsmaßnahmen zu setzen, solange bis das gesamte Gebiet r¨ uckgef¨ uhrt wurde. Ein Rekultivierungsplan muss dazu beim Umweltministerium eingereicht werden. Das Kontrollorgan ist das Umweltinspektorat, welches dem Umweltministerium unterstellt ist.
Spezielle Investitionsf¨ orderungen des Mineralrohstoffgesetzes
Der zust¨ andige Minister kann f¨ ur Bergbaubetriebe, welcher vor allem auf den Export der gewonnenen Rohstoffe ausgelegt sind, und privaten Investoren verschiedene Investitionsf¨ orderungen anbieten. Diese beziehen sich auf die Rohstoffkategorien 1, 2 und 3. Zu diesen Vorteilen z¨ ahlt u.a. die Kontof¨ uhrung des Unternehmens in US-Dollar oder jeder anderen von der albanischen Nationalbank akzeptierten W¨ ahrung. Kapitel 12 (§§100 und 101 ML) des Mineralrohstoffgesetzes legt zehn verschiedene Vorteile fest welche vom Minister erteilt werden k¨ onnen. Alle festgelegten F¨ orderungen m¨ ussen offiziell in der bergbaulichen Genehmigung genannt werden. Es ist dem Minister uberlassen, welche und wieviele dieser Maßnahmen er bewilligt. ¨
4.8 Beh¨ ordliche Kontrollen und Strafen
Im albanischen Mineralrohstoffgesetz werden keine beh¨ ordlichen Kontrollen festgelegt. So ist der Bergbauberechtigte in bestimmten F¨ allen dem Minister bzw. dem Bergbaudirektorat informations- und meldepflichtig. Dem Bergbaudirektorat obliegt indirekt die Aufsicht. Bei einem gewinnungsbe-
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rechtigten Bergbaubetrieb hat der Bergbauverantwortliche dem Bergbaudirektorat Informationen und Berichte ¨ uber den technischen Stand und die Produktionsdaten zu ¨ ubermitteln. Der zust¨ andige
Minister ist die oberste Instanz bei der Ausf¨ uhrung und Durchsetzung des Mineralrohstoffgesetzes. Bei Explorationst¨ atigkeiten der Rohstoffgruppen 1 - 3 erh¨ alt der Minister Berichte ¨ uber aufgefundene wirtschaftlich relevante Lagerst¨ atten. Da der Minister ebenfalls alle Genehmigungen ausstellt, obliegt ihm eine ¨ Uberpr¨ ufung der eingereichten Daten und Berichte, bevor er eine Genehmigung vergibt. Der Minister erh¨ alt weiterhin auch die gesamten Budget- und Arbeitspl¨ ane der einzelnen Bergbauberechtigten.
Kapitel 14 ML regelt die Strafbestimmungen des Mineralrohstoffgesetzes. Grunds¨ atzlich gilt es anzumerken, dass keine Person eine bergbauliche T¨ atigkeit ohne Genehmigung aus¨ uben darf. F¨ uhrt jemand eine illegale, nicht genehmigte T¨ atigkeit durch, so muss dieser mit einer Geldstrafe zwischen 10.000 Lek (EUR 85) und 5.000.000 Lek (ca. EUR 42.000) rechnen (§§19 bis 21 / Gesetz Nr. 9261). Ein Bergbauberechtigter kann seine Genehmigung unter mehreren Umst¨ anden verlieren, welche in §106 ML angef¨ uhrt werden. Dies ist z.B. bei Verletzung des Mineralrohstoffgesetzes, bei Betriebseinstellung an 180 durchgehenden Tagen und bei einer ungerechtfertigten Reduzierung der Bergbaut¨ atigkeiten im Genehmigungsgebiet der Fall. In Streitf¨ allen kann ein albanisches Gericht bem¨ uht werden (Lage albanischer Gerichte siehe Abbildung 4).
4.9 Abgaben und F¨ orderzinse
Abgaben finden sich direkt bei den einzelnen Rohstoffkategorien und im Gesetz 9261. Die folgenden Angaben beziehen sich alle auf das zuletzt genannte Gesetz. Albanien erhebt Geb¨ uhren auf die verschiedenen Genehmigungen ein. Ein Inhaber einer Auffindungsgenehmigung der Rohstoffkategorien 1 - 3 muss j¨ ahrlich 30.000 Lek (umgerechnet ca. EUR 250) entrichten. Die Geb¨ uhr f¨ ur eine Gewinnungsgenehmigung der gerade erw¨ ahnten Rohstoffgruppen betr¨ agt zwischen 300.000 und 1.000.000 Lek pro Quadratkilometer (EUR 2.500 - EUR 8.400). Eine Auffindungs- und Aufsuchungsgenehmigung f¨ ur Kategorie 4 und Baurohstoffe kostet im Jahr 10.000 Lek pro Quadratkilometer (ca. EUR 85). Der Inhaber einer Steinbruchgenehmigung zahlt im Jahr einen Fl¨ achenzins von 150.000 Lek pro Quadratkilometer (ca. EUR 1.260). Der albanische Staat erhebt auf die Rohstoffgruppen 1 bis 3 F¨ orderzinse. Sp¨ atestens 15 Tage nach Ablauf eines Kalendermonates muss ein Bergbauberechtigter, ebenso ein Steinbruchberechtigter, eine Zahlung im Wert von 2% des Marktwertes der in diesem Monat produzierten und verkauften Rohstoffe an den Staat t¨ atigen (§51 ML).
4.9 Abgaben und F orderzinse 39
Abbildung 4: Gerichtliche Infrastruktur in Albanien
(Quelle: http://www lexadin nl/wlg/pics/maps/albania gif)
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Arbeit zitieren:
Thomas Heise, 2009, Investitionsrelevante Grundlagen zur Durchführung von Bergbautätigkeiten in Südost- und Osteuropa, München, GRIN Verlag GmbH
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