Georg-August-Universität Göttingen
Fakultät für Forstwissenschaften und Waldökologie
Dissertation
zur Erlangung des Doktorgrades
Biodiversität und Waldvermehrung
Ein Verfahren zur naturschutzfachlichen Evaluation von Erstaufforstungen
Ralf Eisenbeiß
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung ... 1
1.1 Arbeitshypothesen ... 2
2 Hintergrund ... 3
2.1 Erstaufforstung in der Diskussion ... 3
2.2 Naturschutzfachliche Bewertung zwischen Soll und Ist ... 9
2.3 Regionales Konzept als Grundlage für Einzelfallentscheidungen ... 12
3 Theoretischer Rahmen und Methodik ... 17
3.1 Planungsmethoden für den Naturschutz ... 17
3.2 Leitbilder des Arten- und Biotopschutzes ... 21
3.3 Die Wirkungsanalyse ... 28
3.3.1 Waldbauliche Prämissen ... 39
3.4 Bewertungskriterien ... 40
3.5 Indikatoren ... 48
3.5.1 Baumartenvielfalt ... 48
3.5.2 Naturnähe ... 52
3.5.3 Seltenheit des Biotops ... 55
3.5.4 Strukturpotential ... 61
3.5.5 Waldrandausprägung ... 68
3.5.6 Biotopverbund ... 71
3.5.7 Landnutzungsverhältnis ... 75
3.5.8 Randlinien-Vorkommen ... 77
4 Ergebnisse im USG 1 – Region Apolda ... 82
4.1 Planungsgrundlagen ... 82
4.2 Teilergebnisse ... 92
4.2.1 Flächenspezifische Ergebnisse – Aufforstungsvarianten und Erstaufforstungszieltypen ... 92
4.2.2 Flächenspezifische Ergebnisse – Raumbezug ... 96
4.3 Gesamtergebnisse für die Untersuchungsflächen in der Region Apolda ... 109
5 Ergebnisse im USG 2 – Region Dassel ... 113
5.1 Planungsgrundlagen ... 113
5.2 Teilergebnisse ... 124
5.2.1 Flächenspezifische Ergebnisse – Aufforstungsvarianten und Waldentwicklungstypen ... 124
5.2.2 Flächenspezifische Ergebnisse – Raumbezug ... 128
5.3 Gesamtergebnisse für die Untersuchungsflächen in der Region Dassel ... 139
6 Diskussion ... 141
6.1 Instrumentalisierung der naturschutzfachlichen Bewertung ... 141
6.2 Indikatoren ... 142
6.3 Planungsvoraussetzungen ... 144
6.4 Transferierbarkeit des Verfahrens ... 146
6.5 Entwicklungsempfehlungen ... 146
7 Zusammenfassung ... 148
8 Literaturverzeichnis ... 150
9 Anhang ... 157
1 Einleitung
Die Idee zu der vorliegenden Arbeit entstand im Rahmen eines internationalen Projektes, das vom Institut für Forstpolitik, Forstgeschichte und Naturschutz koordiniert wurde. Das Projekt befasste sich mit unterschiedlichen Fragestellungen zur Erstaufforstung in unterbewaldeten Regionen. In verschiedenen Landstrichen Europas ist die Aufforstung landwirtschaftlicher Flächen ein wichtiges Thema. Nicht zuletzt aufgrund der Bedeutung, die der Erstaufforstung als flankierende Maßnahme in der Gemeinsamen Agrarpolitik der E.U. zugedacht wird. Internationale Richtlinien und nationale Förderprogramme sollen die Neustrukturierung des landwirtschaftlich geprägten Raumes ordnen. Meist erfordert die Aufforstungsmaßnahme aber eine vorhergehende, interdisziplinär abgestimmte Genehmigung. Und obwohl sich die Fachdisziplinen generell einig sind, dass ein gewisser Prozentsatz der landwirtschaftlichen Nutzfläche in Wald umgewandelt werden soll – die Angaben reichen von etwa 1 bis 3 Prozent – herrschen am konkreten Einzelfall unterschiedliche Meinungen vor.
Verschiedene Gespräche mit den für die Aufforstungsgenehmigung zuständigen Behörden führten immer wieder zu den gleichen Schlussfolgerungen: die Forstwirtschaft propagiert Aufforstungen in den meisten Fällen. Nimmt die Landwirtschaft eine ablehnende Haltung ein, so erfolgt dies meist mit einem Hinweis auf die regionalen Strukturen und die ökonomischen Zwänge in der Bewirtschaftung. Spricht sich aber der Naturschutz gegen eine Aufforstung aus, so können unterschiedliche Gründe vorliegen. Häufig geht es um den Schutz einer besonderen, gefährdeten Art. Manchmal ist es das Landschaftsbild, manchmal auch ein angrenzendes Biotop, das vor negativen Auswirkungen der Aufforstung bewahrt werden soll. Insgesamt betrachtet, führt die wechselnde Argumentation dazu, dass die Entscheidung des Naturschutzes schwer kalkulierbar ist und so – vor allem auf Seiten der Grundbesitzer – Misstrauen entsteht. Es wird beklagt, dass der Naturschutz kein klares, allgemein gültiges Konzept zur Beurteilung von Erstaufforstungen besitzt.
Tatsächlich ist es so, dass der Naturschutz verschiedene Leitbilder besitzt, die nicht immer miteinander harmonieren. Eine Prioritätensetzung ist kaum möglich. Die räumliche Konkretisierung durch die Definition regionaler Entwicklungsziele ist schwierig. Selbst ein Konsens im innerfachlichen Diskurs bringt noch keine Garantie für die Implementierung der Planungsergebnisse, da letztere nur über den Grundeigentümer erfolgen kann (Ausnahme: Schutzgebiete).
In diesem Zusammenhang soll mit der vorliegenden Arbeit ein Versuch unternommen werden, entscheidende Kriterien für die ökologische Bewertung einer Fläche zu definieren und in einem Verfahren zusammenzuführen. Dies dient der Darstellung naturschutzfachlicher Ansprüche an den Landnutzungswandel im Rahmen der Agrarstrukturreform. Darüber hinaus bietet es eine Chance, durch die Entwicklung eines transparenten Verfahrens Anstöße zu geben für eine Planung ökologisch wertvoller Aufforstungen.
1.1 Arbeitshypothesen
2 Hintergrund
2.1 Erstaufforstung in der Diskussion
Biodiversität ist ein aktuelles und modernes Thema. Aktuell, weil viel davon gesprochen wird – modern, weil kaum eine Veranstaltung, eine Vereinbarung oder ein Abkommen zu Umwelt- und Naturschutz heute ohne dieses Thema auszukommen scheint. Spätestens seit der Biodiversitäts-Konvention (Rio de Janeiro, 1992) sind Schutz und Nutzen der Biodiversität in aller Munde. Dabei lässt die Vielschichtigkeit des Begriffes viel Raum für politische Interpretationen. Unbestritten ist, dass sich die Biodiversität auf verschiedenen ökologischen Ebenen, von den Genen bis zu Ökosystemen beschreiben lässt. Weitgehend unbestritten ist auch, dass der umfassende Charakter der Biodiversität eine Vielzahl von Ressourcen einschließt. Sie stellt eine Generalressource dar, deren nachhaltiges Management zu einer zentralen Aufgabe der globalen Politik und Kooperation wird (SPELLERBERG/SAWYER 1996). Somit müssen sich alle landverbrauchenden oder ökosystemverändernden Entwicklungen an deren Auswirkungen auf die Biodiversität messen lassen.
Die Erstaufforstung landwirtschaftlich genutzter Flächen kann ebenfalls als aktuelles Thema bezeichnet werden. Modern ist es deshalb nicht. Seit den großen Heideaufforstungen im späten 18. Jahrhundert spielte die Waldvermehrung immer wieder eine mehr oder weniger große, doch immer landschaftsprägende Rolle. Auch eine Begrenzung des Betrachtungszeitraumes auf das 20. Jahrhundert zeigt, dass es mehrere Aufforstungswellen gab, die zumindest regional bedeutende Ausmaße annahmen. In diesem Zusammenhang sei nur an die großflächigen Rekultivierungsprojekte der Bergbaufolgelandschaften oder an die Großflächenaufforstungen entwässerter , abgetorfter Moorgebiete in Norddeutschland erinnert. Das aktuellste Beispiel für eine flächig landschaftsprägende Aufforstungswelle ist wohl Irland, welches in Bezug auf das Verhältnis zwischen Aufforstung und existierender Waldfläche in Europa eine Spitzenreiter-Rolle übernimmt (IDF 2001). In den vergangenen Jahrzehnten spielten aber zunehmend auch gesetzliche Bestimmungen und öffentliche Förderprogramme eine wichtige Rolle als Motor für die Waldvermehrung. Damit wandelten sich auch die gesellschaftlichen Ansprüche an die Umwandlungsmaßnahmen. Neue Wälder müssen heute in Planung, Anlage und Entwicklungsmöglichkeiten den Zielen der Agenda 21 entsprechen und neben ökonomischen und ökologischen vor allem auch gesellschaftspolitischen Zielen verpflichtet sein (FRIEDRICHSDORF 1999).
Noch in den achtziger Jahren des vergangenen Jahrhunderts sah es die Europäische Gemeinschaft als eine ihrer vordringlichsten Aufgaben an, den Stand der Nahrungsmittelproduzenten als Garant für die Versorgung der Bürger vor den Unbilden der freien Marktwirtschaft zu schützen. Anfang der 1990er Jahre bestand der EG-Haushalt zu 75 % aus Agrarausgaben. Die verfehlte Agrarpolitik der 1970er und 1980er Jahre führte zu einer gemeinschaftsweiten Überproduktion an landwirtschaftlichen Erzeugnissen. 1992 startete eine EG-Agrarreform (Gemeinsame Agrarpolitik - GAP) mit den Zielen, die staatlich gestützten Erzeugerpreise auf Weltmarktniveau abzusenken und die Überproduktion zu verringern. Durch eine Verringerung der Stützpreise und Interventionsmengen für Getreide, Ölsaaten und Hülsenfrüchte wurde zunächst Druck auf die Landwirte ausgeübt. Gleichzeitig wurden aber direkte Beihilfen als Ausgleich für Einkommensverluste bei bestimmten Fruchtarten (Getreide, Hülsenfrüchte, Ölsaaten) in Aussicht gestellt. Den Anspruch auf diese Beihilfen erwarb der Agrarbetrieb durch das Einrichten von Rotations- oder Dauerbrachflächen.
Zusätzliche Möglichkeiten zur Verringerung der Überproduktion erhoffte sich die Gemeinschaft von einer Förderung der Erstaufforstungen (VO EWG 2080/92, später VO EG 1257/99). Diese sollten den Landwirten langfristige Perspektiven bieten. Zur Verringerung des Einkommensverlustes in den ersten Jahren, wurden Aufforstungs- und Pflegeprämien eingeführt. In der Folge wurde ein Großteil der in Deutschland ausgeführten Erstaufforstungen über dieses Förderprogramm im Rahmen einer Kofinanzierung zwischen Bundesländern und EU gefördert.
Bei den aus der Produktion ausscheidenden Flächen handelte (und handelt es sich noch immer) in erster Linie um jene, die unter den Bedingungen des EU-Binnenmarktes keine hohe landwirtschaftlichen Erträge mehr versprechen. Diese bilden keineswegs einen repräsentativen Querschnitt durch die verschiedenen Standortbedingungen (FINCK/SCHRÖDER 1997), sondern können mit dem Begriff Grenzertragsböden umschrieben werden. Sie zeichnen sich durch besondere Nährstoffarmut, Feuchtigkeit oder Trockenheit, bzw. durch eine Kombination dieser Merkmale aus. Gerade auf diesen Flächen sind aber für den Artenschutz besonders wertvolle Biotope und Lebensgemeinschaften zu finden, weshalb eine Umwandlung in eine andere Nutzungsart aus Naturschutzgründen zu vermeiden wäre.
Die Verordnung EWG 2080/92 war so konzipiert, dass sie vor allem die klassische Aufforstung nach forstökonomischer Planung förderte. Neben einer Kostenbeihilfe für die Initialphase gab es weitere Finanzmittel für die zugehörigen Pflege- und Bewirtschaftungsmaßnahmen sowie eine Erstaufforstungsprämie als Ausgleich für Einkommensverluste aus bisher landwirtschaftlicher Nutzung (vgl. Abb. 2.1-I). Die Förderung erfolgte im Rahmen der Kofinanzierung aus Mitteln der EU, des Bundes und der Länder.
Abb.2.1-I: Zusammensetzung der Erstaufforstungsförderung im Freistaat Thüringen [nur in der Download-Version verfügbar]
(LAWUF 1999)
Investitionsförderung und Pflegezuschuss wurden in Abhängigkeit vom Bestandestyp gezahlt. Die Finanzhilfe sollte die Pflegemaßnahmen der ersten fünf Jahre abdecken. Zusätzlich konnten Grundeigentümer eine Prämie erhalten, die den Einkommensverlust aus dem Übergang von der landwirtschaftlichen zur forstlichen Nutzung in den ersten Jahren ausgleichen sollte. Für diese Prämie erfolgte eine Bemessung des Zahlungszeitraumes am gewählten Bestandestyp. Die Höhe der Zahlungen wurde dagegen über die Qualität des Bodens errechnet.
Obwohl der gewählte Bestandestyp bei der Bemessung der Fördermittel berücksichtigt wurde, kann nicht ernsthaft von einer Berücksichtigung naturschutzfachlicher Aspekte gesprochen werden. Es wurden weder Anreize für besonders vielfältige Bestände geschaffen, noch schlug sich eine naturschutzorientierte Gestaltung, beispielweise durch einen strauchreichen, breiten Waldrand, in der Fördersumme nieder.
Auch die Orientierung der Aufforstungsprämie an den Bodenwerten führten zu einer ökologischen Fehlentwicklung. In Verbindung mit einer maximalen Prämie von DM 1400 pro ha führte diese Bemessungsweise nämlich dazu, dass die Grundeigentümer in aller Regel nur zur Aufforstung von Grenzertragsstandorten bereit waren.
Unter Hinweis auf das Missverhältnis zwischen den Aufforstungsprämien und den potentiell möglichen landwirtschaftlichen Erträgen zieht KLEIN (1997) daher ein negatives Fazit aus der Entwicklung: Auf schlechten Standorten liegen die Aufforstungsförderungen über den Erträgen einer extensiven Bewirtschaftung der Fläche. Sie verdrängen somit eine ökologisch sinnvolle Nutzung. Auf den guten Standorten reichen die Fördergelder dagegen nicht aus, den Einkommensverlust gegenüber einer landwirtschaftlichen Nutzung auszugleichen, weswegen die produktiven Standorte kaum in Wald umgewandelt werden.
Diese Einschätzungen werden auch von MIRZA (2001) bestätigt, wonach eine Expertenbefragung an Forstbehörden ergab, dass die aufgeforsteten landwirtschaftlichen Flächen eine durchschnittliche Bodenpunktzahl von 33 Punkten besitzen (Skala von 1 bis 100 BP). Dabei wird erst einem Boden mit mindestens 35 Punkten eine Qualität zugesprochen, die einen durchschnittlichen landwirtschaftlichen Ertrag erwarten lässt (ARBEITSAUSSCHUSS RICHTZAHLEN 2000).
Fehlende Anreize für naturgemäße Baumartenzusammensetzungen, keine Berücksichtigung der Waldrandsituationen und passive Förderung der Aufforstung von Grenzertragsböden - der Naturschutz stand bei der Formulierung der Verordnung EWG 2080/92 offensichtlich nicht Pate. Im Gegenteil beklagt zum Beispiel der DEUTSCHE RAT FÜR LANDSCHAFTSPFLEGE (DRL, 1997; S.19), dass „die Umsetzung dieser Verordnung vor Ort oft entgegengesetzt zu Naturschutzzielen erfolgt“.
Verschiedene Auswege aus diesem Dilemma sind denkbar. Einer davon könnte in der Orientierung der Fördermittelhöhe an der ökologischen Qualität der Aufforstungsmaßnahme bestehen. Einen Versuch hierzu unternimmt beispielsweise der Freistaat Sachsen durch die Richtlinie zur „Förderung der ökologischen Waldmehrung“ (RL-Nr. 93/2000). Sie staffelt den finanziellen Kostenzuschuss zur Erstaufforstung nach den gepflanzten Baumarten. Die Förderrichtlinie kann aber nur in sehr begrenztem Umfang auf die ökologischen Anforderungen an eine Aufforstung eingehen. Schon der große Geltungsbereich, ein ganzes Bundesland, verhindert eine Klassifizierung nach regionalen Kriterien. Die Einteilung der Aufforstungsbestände in sechs Förderklassen (siehe Tab. 2.1-1) kann den naturschutzfachlichen Anspruch an die Bildung naturgemäßer Waldgesellschaften nicht wiedergeben. Weitere Aspekte des Arten- und Biotopschutzes, etwa der Biotopverbund oder die Waldrandgestaltung bleiben völlig außer Acht.
Der Deutsche Rat für Landespflege (DRL 1997) schlägt als verbessernde Passi im europäischen Verordnungstext die Förderung standortheimischer Waldbestände, die Untersagung der Aufforstung auf bereits in Sukzession befindlichen Flächen, die finanzielle Besserstellung von Sukzession gegenüber Aufforstungen auf „Intensivflächen“ und die Modifizierung der Bewaldungstechniken vor. Nähere Ausführungen zur Bestimmung der förderungswürdigen standortheimischen Waldbestände werden allerdings nicht gemacht. Die Abwägung einer Aufforstung gegenüber der Sukzession wird auch von anderen Autoren gelegentlich gefordert (ZUNDEL 2000, REIF 1997, STURM 1993). Dabei sind allerdings verschiedene Einschränkungen zu machen, wann eine Sukzession tatsächlich das bessere Ergebnis erwarten lässt. In isolierten Lagen dauert es sehr lange, bis sich über eine ungelenkte Sukzession tatsächlich eine Waldgesellschaft entwickelt, die als repräsentativ hinsichtlich ihrer Artenzusammensetzung gelten wird. Die ökologische Wirksamkeit von Wald kann indes durch eine Aufforstung wesentlich schneller erreicht werden (SCHÖLMERICH 1999), zumal durch Platz für begleitende Sukzession und durch eine an der natürlichen Waldgesellschaft orientierte Baumartenwahl ökologische Akzente bewusst gesetzt werden können.
Die Bestimmung des Beitrages einer Aufforstung zur Biodiversität erfordert zunächst die Definition des Terminus. Das Konzept der Biodiversität „bezieht sich auf die Gesamtheit aller Formen von Leben in einem System und bewegt sich damit in einer Bandbreite von organischen Molekülen bis hin zu Pflanzen- und Tierarten, Pflanzengesellschaften, Landschaften und Lebensräumen. Wird Biodiversität nicht nur als statisches sondern auch als dynamisches Konzept aufgefasst, muss ebenfalls die genetische Variabilität der Arten berücksichtigt werden.“ (KÖHL/ZINGG 1995, S. 77). Es geht also um ganz unterschiedliche Betrachtungsebenen und -objekte, die in ein gemeinsames Bewertungsverfahren zu integrieren sind. Die Biodiversität lässt sich nicht auf die Merkmale des Gen-Pools, des Arten- oder des Lebensraumspektrums reduzieren. Alle drei Kategorien werden durch einen Landnutzungswandel lokal, meist auch im weiteren räumlichen Zusammenhang beeinflusst. Daher muss eine adäquate Beurteilung von Nutzungsänderungen klar zwischen den funktionalen Betrachtungsebenen differenzieren. Eine Reduktion der betrachteten Zusammenhänge, beispielsweise auf die Artenzahl einer festgelegten Fläche, würde zwar die Erfassbarkeit deutlich verbessern, andererseits aber eine immense Beschränkung in der Aussagekraft der Evaluation bedeuten. Genetik, Artenvielfalt und lebensraumtypische Systemzusammenhänge ergeben somit die Grundbausteine einer umfassenden, prognostischen Bewertung von Erstaufforstungsmaßnahmen aus Sicht des Naturschutzes.
[...]
Arbeit zitieren:
Dr. Ralf Eisenbeiß, 2002, Biodiversität und Waldvermehrung, München, GRIN Verlag GmbH
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