Die Gerechtigkeitsprinzipien bei John Rawls und die kommunitaristische Kritik an der universalistischen Moralbegründung Rawls


Hausarbeit, 2007

19 Seiten, Note: 10


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

0. Einleitung

1. Biographie John Rawls

2. Die zwei Prinzipien der Gerechtigkeit bei John Rawls
2.1. Darstellung und weitere Erläuterung
2.2. Funktion in der Gerechtigkeitstheorie von Rawls
2.3. Bedingung für die Gerechtigkeitsprinzipien: Grundgüter, Urzustand und der Schleier des Unwissens

3. Die kommunitaristische Kritik an John Rawl
3.1 Einleitung
3.2. Die kommunitaristische Kritik an der universalistischen Moralbegründung Rawls

4. Fazit

5. Literaturverzeichnis

0. Einleitung

In meiner Hausarbeit werden ich auf die „Theorie der Gerechtigkeit“ von John Rawls eingehen. Dabei werde ich zunächst eine kurze Biographie John Rawls darstellen, bevor ich auf die Theorie selbst eingehe. Danach werd ich die kommunitaristische Kritik an der universalistischen Moralbegründung Rawls darlegen.

Der amerikanische Philosoph John Rawls hat in seiner „Theorie der Gerechtigkeit“ die Verbindung zwischen dem kaum fassbaren Begriff der Gerechtigkeit und einem Konsensurteil, das nicht von einem, sondern von allen getroffen wird, systematisch untersucht. Grundlage dieser Theorie sind zwei Gerechtigkeitsprinzipien, anhand derer man ebenso gut wie mit einer öffentlichen Beratung, feststellen können soll, ob etwas gerecht ist oder nicht.

Um die Kritikpunkte der Kommunitaristen zu verstehen, werde ich auf die Grundlage der beiden Prinzipien, die mit den Begriffen wie „Grundgüter“, „Urzustand“ und „Schleier des Unwissens“ bezeichnet werden, eingehen. Nach diesem Schritt trage ich verschiedene Kritikpunkte der Kommunitaristen zusammen. Obwohl ich der Meinung bin, dass die Kritik, die die Kommunitaristen vorgebracht haben, nicht in der Lage sind, Rawls Theorie zu widerlegen, glaube ich dass die kommunitaristischen Argumente sehr ernst genommen werden müssen.

Bei der Kritik an Rawls, werde ich besonders auf die kommunitaristische Kritik an der universalistischen Moralbegründung eingehen. Hierbei findet vor allem die Argumentation gegen die universalistische Moralauffassung von Michael Walzer aus seinem Werk „Kritik und Gemeinsinn“ Beachtung.

1. Biographie John Rawls

John Rawls, der als zweites von fünf Kindern von William Lee Rawls und Anna Abell Stump am 21. Februar 1921 in Baltimore (Maryland) geboren wurde, machte bereits in seiner Kindheit seine ersten schlimmen Erfahrungen. Zwei seiner Brüder starben innerhalb eines Jahres, nachdem sie sich bei ihm angesteckt hatten.

Sein Vater William Lee Rawls war ein erfolgreicher Steueranwalt und seine Mutter Anna Abell Stump eine Frauenrechtlerin.

Nach der Schule besuchte er ab 1939 die Princeton University und schloss 1943 mit Bachelor of Arts sein Studium ab. Nach seinem Studium ging er zur Armee und diente im zweiten Weltkrieg als Infanterist im Pazifik, wo er auf Neuguinea, den Philippinen und in Japan eingesetzt wurde. Erfahrungen, die er bei einem Besuch der Stadt Hiroshima nach dem Abwurf der Atombombe machte, brachten ihn dazu, eine angebotene Offizierskarriere abzulehnen. Stattdessen verließ er die Armee 1946 im untersten Dienstgrad eines Private.

Danach promovierte er in Princeton im Fach Moralphilosophie. 1949 heiratete Rawls Margaret Fox. Nach dem Doktorat lehrte er in Princeton bis 1952, als er ein Fulbright- Stipendium für das College Christ Church der englischen Oxford Universität erhielt. Dort traf er auf den liberalen politischen Theoretiker und Historiker Isaiah Berlin. Nach seiner Rückkehr in die Vereinigten Staaten arbeitete er zunächst als Assistent, später als Professor an der Cornell University, die ihm 1962 eine Philosophieprofessur antrug. Auch vom Massachusetts Institute of Technology bekam er Anfang der sechziger Jahre ein Angebot. Rawls zog aber 1964 die Harvard University vor und blieb dort fast vierzig Jahre. 1971 entstand sein Werk „A Theory of Justice“ („Eine Theorie der Gerechtigkeit“) und gelang an die Öffentlichkeit. In diesem Werk untersuchte er, wie unter Bedingungen eines liberal- demokratischen Staates eine allgemeine Gerechtigkeit hergestellt werden kann. Das Ziel dabei war es, Grundsätze für eine gerechte Gesellschaftsordnung zu entwickeln, die von allen Gesellschaftsmitgliedern als verbindlich akzeptiert werden können. Durch dieses Werk und die anschließende Diskussion erlangte er weltweite Anerkennung als Staatsphilosoph.

1991 folgte dann seine Pensionierung und er wurde mehrfach für seine Werke ausgezeichnet.

1995 erlitt er den ersten von mehreren Schlaganfällen, die ihn bei seiner Arbeit stark behinderten.

Trotzdem schaffte er es, sein letztes Werk „The Law of Peoples“ abzuschließen, das seine wesentlichen Standpunkte zum Völkerrecht zum Inhalt hat.

Am 24. November 2002 starb Rawls in Lexington, Massachusetts.

2. Die zwei Prinzipien der Gerechtigkeit bei John Rawls

Die Gerechtigkeitstheorie von John Rawl ist durch die zwei „Prinzipien der Gerechtigkeit“ gekennzeichnet, die aus dem Schlüsseltext „Gerechtigkeit als Fairness“1 stammen und der somit die Grundlage der Theorie legt. Rawls kritisiert mit seiner Theorie vor allem den Utilitarismus. Er versteht seine Gerechtigkeitstheorie nicht als moralisches Gerechtigkeitskonzept, das sich auf jeden Bereich von Individualrecht bis Völkerrecht anwenden ließe.2 Seine Absicht bestand vielmehr darin, eine politische Konzeption zu explizieren, die konkret die Grundlage für einen modernen demokratischen Staat schafft, indem sie Prinzipien formuliert, mit denen alle Gesellschaftsgruppen übereinstimmen können. Diese Prinzipien dienen auch als Bewertungsmaßstab für staatliche Institutionen im Hinblick auf ihre Gewährleistung von Gleichheit und Gerechtigkeit, z.B. in der Ämter- oder Güterverteilung. Seine Absicht besteht also darin, Prinzipien aus der historischen Entwicklung zu gewinnen, welche die Stabilität eines modernen demokratischen Staates grundlegen können.

2.1. Darstellung und weitere Erläuterung

Zwei Arten von Gerechtigkeit unterscheidet Rawls im Hinblick auf die zu formulierenden Prinzipien, welche die Steuerung sozialer Verteilungsprozesse übernehmen: die formale Gerechtigkeit und die substanzielle Gerechtigkeit.3 Die formale Gerechtigkeit beinhaltet ein regelgeleitetes, d.h. an Regeln orientiertes institutionelles Handeln. Hierdurch werden soziale Prozesse geregelt und ihr Ablauf garantiert, dass sie ohne Störung ablaufen und ihr Ablauf von den Adressaten etwa einer sozialen Leistung auch erwartet werden kann. Allerdings reicht die formale Gerechtigkeit allein nicht aus, um auch einen sinnvollen Ablauf zu garantieren; so könnten Regeln zwar gleichmäßig befolgt werden, aber ihr Inhalt könnte, z.B. durch Regelmäßigkeit, eine permanente Ungerechtigkeit verursachen.

Dass dies nicht passiert, garantiert die substanzielle Gerechtigkeit. Sie betrifft vor allem die Regeln, die Gerechtigkeit garantieren sollen. Es handelt sich also um kontinuierliche, die Erwartungssicherheit betreffende und inhaltlich gerechte Regeln.

Die Formulierungen der beiden Gerechtigkeitsprinzipien haben sich in Rawls Gesamtwerk gewandelt. Schon in der „Theorie der Gerechtigkeit“ entwickelte er aus zwei vorläufigen Modellen mehrere Formulierungen, die auch den Bedeutungsrahmen der Prinzipien erweitern und ihre vielfältigen Konsequenzen aufzeigen sollten. So wählte in „Gerechtigkeit als Fairness- ein Neuentwurf“ folgende Formulierung für das erste und das zweite Prinzip der Gerechtigkeit:

I. Jede Person hat den gleichen unabdingbaren Anspruch auf ein völlig adäquates System gleicher Grundfreiheiten, das mit demselben System von Freiheiten für alle vereinbar ist.
II. Soziale und ökonomische Ungleichheiten müssen zwei Bedingungen erfüllen: erstens müssen sie mit Ämtern und Positionen verbunden sein, die unter Bedingungen fairer Chancengleichheit allen offen stehen; und zweitens müssen sie den am wenigsten begünstigten Angehörigen der Gesellschaft den größten Vorteil bringen (Differenzprinzip).

Das erste Prinzip regelt somit die Gleichheit aller Mitglieder einer Gesellschaft5. Rawls expliziert diese Gleichheit auch in Form von Grundrechten, die jeder Mensch besitzt und die durch das erste Prinzip gewährleistet werden sollen: politische Freiheit (freie Wahlen und Ämter), Rede- und Versammlungsfreiheit, Gedanken- und Gewissensfreiheit, persönliche Freiheit und das Recht auf persönliches Eigentum und Schutz vor staatlicher oder sonstiger Willkür. Dabei formuliert es auch die Einschränkung, dass die Grundfreiheiten eines Individuums mit denen aller anderen immer vereinbar sein sollen. Dadurch wird deutlich, dass die Freiheit kein reines positives Gut ist, welches dem Menschen innewohnt, sondern gerade durch Grenzen entsteht, die einerseits die Freiheit beschränken, sie andererseits aber auch erst ermöglichen.

[...]


1 Rawls, Theorie der Gerechtigkeit, S. 19-65.

2 Rawls, John: Gerechtigkeit als Fairneß: politisch, nicht metaphysisch, in: ders., Die Idee des politischen Liberalismus, Frankfurt/Main 1994, S. 257.

3 Rawls, Theorie der Gerechtigkeit, S. 74-85.

Ende der Leseprobe aus 19 Seiten

Details

Titel
Die Gerechtigkeitsprinzipien bei John Rawls und die kommunitaristische Kritik an der universalistischen Moralbegründung Rawls
Hochschule
Philipps-Universität Marburg  (Gesellschaftswissenschaften und Philosophie)
Veranstaltung
Politische Theorien der Moderne
Note
10
Autor
Jahr
2007
Seiten
19
Katalognummer
V124250
ISBN (eBook)
9783640291434
ISBN (Buch)
9783640291304
Dateigröße
428 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Gerechtigkeitsprinzipien, John, Rawls, Kritik, Moralbegründung, Rawls
Arbeit zitieren
Marcel Verkouter (Autor:in), 2007, Die Gerechtigkeitsprinzipien bei John Rawls und die kommunitaristische Kritik an der universalistischen Moralbegründung Rawls, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/124250

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