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Für meinen Mann
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Inhaltsverzeichnis
Abk ürzungen 4
Tabellen- und Abbildungsverzeichnis 5
Einleitung 6
1
Strukturelle Rahmenbedingungen für Alten- und Pflegeheime 8
2
Situation vor Inkrafttreten der Pflegeversicherung. 8
2.1
Grunds ätze der Pflegeversicherung. 9
2.2
Aktuelle Situation 10
2.3
3 Spezialisierung eines Wohnbereiches für dementiell erkrankte
Menschen 13
Krankheitsbild der Demenz 13
3.1
Interaktion mit dementiell Erkrankten 14
3.2
3.2.1 Validation nach Naomi Feil 15
3.2.2 Integrative Validation 15
3.2.3 Milieutherapie 16
3.2.4 Realitätsorientierungstraining 17
3.2.5 Biografiearbeit 17
Der Wohnbereich 18
3.3
3.3.1 Die Wohnküche 19
3.3.2 Das Pflegebad 20
3.3.3 Erlebnisecken / Themenecken 20
3.3.4 Snoezelnraum 21
3.3.5 Der beschützte Garten 21
F ördernde Prozesspflege als System 23
4
Kommunizieren können 27
4.1
Essen und Trinken 28
4.2
Managementkonzept KAIZEN 30
5
Kurzbeschreibung von KAIZEN 30
5.1
Aufgaben im Management bei KAIZEN 33
5.2
5.2.1 KAIZEN als Problemlösungsprozess 35
5.3 KAIZEN und die Mitarbeiter 36
KAIZEN und die Kunden 37
5.4
Implementierung des Konzeptes auf der Basis von KAIZEN 38
6
Einf ührung 38
6.1
Kontinuierliche Verbesserung. 39
6.2
Die Aufgaben der Vorgesetzten. 40
6.3
Mitarbeiterf örderung im Wohnbereich 43
6.4
Dokumentation und Evaluation im Rahmen des Pflegeprozesses 45
6.5
6.5.1 Dementia Care Mapping 46
Bewohner 47
6.6
Zusammenfassung und Resümee 49
7
Literaturverzeichnis 52
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ABEDL© Aktivitäten, Beziehungen, Existenzielle Erfahrungen des Lebens AEDL Aktivitäten und existenzielle Erfahrungen des Lebens DCM Dementia Care Mapping HeimG Heimgesetz IVA Integrative Validation KrPflG Krankenpflegegesetz KVP Kontinuierlicher Verbesserungsprozess MDK Medizinischer Dienst der Krankenkassen QC Qualitätskontrollzirkel ROT Realitätsorientierungstraining SGB Sozialgesetzbuch TPM Umfassende Produktionskontrolle TQC Umfassende Qualitätskontrolle TQM Total Quality Management ZD Null Fehler
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Tabellen- und Abbildungsverzeichnis
ABB. I.: „KAIZEN-SCHIRM“ (1996): aus Imai, Masaaki „Kaizen“ Ullstein-Verlag,
Berlin, Frankfurt Seite 25
ABB. II.: „UNTERSCHIED IM DENKEN“ (1996): aus „Kontinuierliche Verbesserung
einführen und anwenden, www.business-wissen.de, 05. Juli 2008 ABB. III.: „PDCA-DEMING-KREIS“ ,eigene Darstellung ABB. IV.: „PFLEGEPROZESS NACH FIECHTER UND MEIER“, eigene Darstellung
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1 Einleitung
Bis Mitte der 90er Jahre bestand für Betreiber von Alten- und Pflegeheimen nur selten Anlass, sich mit den Themen Marketing, Qualitätssicherung oder Managementsysteme auseinander zu setzen.
Mit dem Inkrafttreten der zweiten Stufe der Pflegeversicherung am 01. Juli 1996 mussten sich die Einrichtungen auf deutlich veränderte Rahmenbedingungen einstellen.
War zuvor die Entstehung einer Pflegeeinrichtung vom jeweiligen Bedarf der entsprechenden Kommune abhängig, führte die Änderung der Pflegeversicherung dazu, dass der Markt geöffnet und der Wettbewerb gefördert wurden. Zusätzliche Anbieter drängen nun auf einen zunehmend wettbewerbsorientierten Markt; aus einem Anbietermarkt wurde ein Nachfragemarkt. Dies fordert eine Sicherung des eigenen Standortes. Die Zielgruppe, entweder der Pflegebedürftige und/oder seine Angehörigen, sind bei der Auswahl einer entsprechenden Einrichtung wesentlich kritischer und mündiger geworden.
Eine besondere Herausforderung für Betreiber von Einrichtungen stellt sich in der Umsetzung, diesem neuen Markt qualitativ zu begegnen und gleichzeitig Wirtschaftlichkeit zu sichern. Hierzu sind Managementkonzepte gefordert.
Ziel dieser Erarbeitung ist es, am Beispiel des Managementkonzeptes KAIZEN, konzeptionelle Überlegungen zur Spezialisierung eines Wohnbereiches für dementiell Erkrankte zu entwickeln.
Im ersten Bereich werden die veränderten Rahmenbedingungen, die eine Spezialisierung erforderlich machen, dargestellt.
Der Hauptteil beginnt mit einer Beschreibung des Krankheitsbildes sowie der Vorstellung von Interaktionsmodellen in der Begegnung mit Menschen mit Demenz, wobei der Schwerpunkt auf der Darstellung eines Konzeptes für einen
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Wohnbereich liegt. Weiterhin wird die Wohngestaltung, abgestimmt auf die Bedürfnisse der erkrankten Menschen, beschrieben. Die pflegerische Konzeptionierung, die sich an dem prozessorientierten Pflegemodell des von Monika Krohwinkel modifizierten ABEDL©-Strukturmodells orientiert, wird an-hand der Beispiele „Kommunizieren“ und „Essen und Trinken können“ vorgestellt.
Die Kernelemente des KAIZEN, wie dauerhafte Effekte in einem kontinuierlichen Prozess unter Beteiligung aller Mitarbeiter mit dem Fokus auf den zu betreuenden Menschen, werden in der Implementierung des Konzeptes für den Fachbereich beschrieben.
Im Anschluss findet ein Resümee über die Möglichkeiten der Umsetzung statt.
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2 Strukturelle Rahmenbedingungen für Alten- und
Pflegeheime
Das Managen von Organisationen erfordert eine zielgerichtete Leitung und Steuerung aller Prozesse wie Personalführung und -einsatz sowie Gestaltung und Umsetzung der Aufbau- und Ablauforganisation. Dieses Steuern muss im jeweiligen Kontext der vorhandenen Rahmenbedingungen stattfinden. Diese Rahmenbedingungen haben sich in den letzten Jahren auch im Dienstleistungs-sektor Altenhilfe verändert. Zu benennen sind Veränderungen in den Organisationen, im direkten Markt, wie Kunden, Mitbewerber und Lieferanten und im gesellschaftlichen Umfeld (vgl. Zink, K. J.). Weiter ausgeführt werden die veränderten gesetzlichen Rahmenbedingungen. Diese Veränderungen erfordern entsprechende Managementkonzepte, die dazu in der Lage sind, den Standort zu sichern, gleichzeitig Wirtschaftlichkeit zu erreichen und somit Gewinne zu erzielen.
Ein Qualitätsmanagementsystem, welches die philosophische Grundlage hat, den eigenen Standort zu sichern und Gewinne zu erwirtschaften wobei dies mit einer kontinuierlichen Verbesserung unter Einbeziehung aller Mitarbeiter, einschließlich der Vorgesetzten erfolgt, ist das Managementkonzept KAIZEN. Bevor im Folgenden dieses Managementkonzept vorgestellt wird, erfolgt eine Darstellung der Veränderungen und der aktuellen Situation für die stationäre Pflege.
2.1 Situation vor Inkrafttreten der Pflegeversicherung
Bis zum Inkrafttreten der zweiten Stufe der Pflegeversicherung am 01. Juli 1996 bildete in erster Linie das Sozialhilferecht neben dem Heimgesetz und dessen Folgeverordnungen den Handlungsrahmen für die Alten- und Pflegeheime. Bis zu diesem Zeitpunkt regelte das Bundessozialhilfegesetz die grundsätzlichen Aspekte. Für die Organisation und Umsetzungen waren die Bundesländer in Form der Sozialhilfeträger verantwortlich. Demzufolge gab es im Bereich der stationären Pflege keine einheitlichen Strukturen. Die Bedarfsplanung der vorzu-
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haltenden Heimplätze wurde auf örtlicher Sozialhilfeträgerebene unter Einbeziehung der freien Wohlfahrtspflege vorgenommen. Dies führte dazu, dass unter den Anbietern kein Konkurrenzdruck herrschte, was wiederum zulasten der angebotenen Qualität ging. Die Einrichtungen verfügten über Wartelisten; Nachfrager mussten teilweise bis zu mehreren Monaten Wartezeit in Kauf nehmen und aus der persönlichen Not heraus den ersten freien angebotenen Heimplatz annehmen. Die Einrichtungen hatten infolgedessen ihre Heimplätze belegt, die Auslastung lag bei hundert Prozent.
Die Verhandlungen der Pflegesätze erfolgten zwischen den Vertretern der Sozialhilfeträger und der freien Wohlfahrtspflege. An den in diesen Verhandlungen auf der Basis des Selbstkostendeckungsprinzips erzielten Pflegesatzvereinbarungen für den sozialhilfeabhängigen Bereich orientierte man sich im Weiteren auch bei der Festlegung für Selbstzahler. Mit der Novellierung des Bundessozialhilfegesetzes beabsichtige der Gesetzgeber, bis Mitte 1994 über die Einführung von leistungsgerechten Entgelten Anreize zur Kosteneinsparung und Wirtschaftlichkeit zu setzen. Gleichzeitig wurden die Vertragsparteien dazu verpflichtet, Regelungen zur Prüfung der Wirtschaftlichkeit und Qualität der Leistungen festzulegen (vgl. § 93 Abs. 2 BSHG). Diese Abkehr vom Selbstkostendeckungsprinzip bedeutete gleichzeitig, dass Pflegesätze prospektiv ausgehandelt und Gewinne und Verluste nicht mehr ausgeglichen werden sollten (vgl. § 93 Abs. 3 BSHG).
2.2 Grundsätze der Pflegeversicherung
Die Pflegeversicherung ist konzipiert als die fünfte Säule der gesetzlichen Sozialversicherung mit den Pflegekassen als Träger, um den veränderten gesellschaftlichen und demografischen Bedingungen Rechnung zu tragen. Sie verfolgt das grundsätzliche Ziel, die Situation der Pflegebedürftigen zu verbessern und ihnen ein weitgehend selbstbestimmtes und selbstständiges Leben zu ermöglichen (vgl. § 2 Abs. 1 SGB XI).
Die Pflegeversicherung ist als Teilkaskoversicherung zu verstehen. Zur Reglementierung wurde der freie Wunsch, in eine Einrichtung zu ziehen, eingeschränkt. Die Kostenbeteiligung wurde teilweise an eine
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Heimnotwendigkeitsbescheinung seitens einer Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) gekoppelt. Die Pflegebedürftigen verfügen jedoch ausdrücklich über ein Wahlrecht zwischen Einrichtungen und Dienstleistungen verschiedener Anbieter. Der Vorrang der ambulanten Pflege vor der stationären Pflege stellt eines der wesentlichen Ziele des Gesetzes dar (vgl. § 3 SGB XI). Weitere wichtige Ziele sind die Prävention und die Rehabilitation. Die Pflegekassen gewähren diese Leistungen nicht selbst, daher haben sie bei den zuständigen Leistungsträgern darauf hinzuwirken, dass rechtzeitig alle geeigneten Maßnahmen eingeleitet werden, um den Eintritt der Pflegebedürftigkeit zu verhindern (vgl. §§ 5 und 31 SGB XI).
Zusätzlich verfolgt die Pflegeversicherung das Prinzip der Wettbewerbsneutralität und Marktöffnung. Das heißt, allen stationären und ambulanten Pflegeanbietern, die die Anforderungen lt. § 71 SGB XI erfüllen, ist ein Rechtsanspruch auf die Zulassung als Pflegeheim bzw. Pflegedienst zum Markt der Pflegeleistungen zugesichert. Auf Bedarf steuernde Elemente werden somit zugunsten von marktwirtschafts- und wettbewerbsorientierten Steuerungselementen verzichtet.
2.3 Aktuelle Situation
Infolge der Einführung der Pflegeversicherung ist das Umfeld, auf das sich ein Alten- und Pflegeheim einstellen muss, wesentlich komplexer geworden. Die Verantwortung für den Pflegesektor verschiebt sich von den Sozialhilfeträgern zu den Pflegekassen, die als Finanzträger über weitreichende Kompetenzen verfügen. Die Gruppe der Finanzierungsträger setzt sich aus Pflege- und Krankenkassen sowie Sozialträgern und Selbstzahlern zusammen. Die primären Aufgaben bestehen sowohl bei der Auswahl und Kontrolle der Anbieter als auch bei den Pflegesatzvereinbarungen. Statt einzelner örtlicher Sozialhilfeträger zeigen sich die Landesverbände der Pflegekassen für die Gestaltung der Angebotsstrukturen und der Finanzierung der Pflegeleistungen verantwortlich. Dieser dominante Einfluss zeigt sich bei den Rahmenbedingungen, die auf Landesebene von den Landesverbänden der Pflegekassen mit den Vereinigungen der Träger der Ein- richtungen abgeschlossen werden.
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In diesen Rahmenverträgen gemäß § 75 SGB XI werden sowohl die Inhalte der Pflegeleistungen definiert, Maßstäbe und Grundsätze für die personelle Ausstattung festgelegt, örtliche und regionale Einzugsbereiche der Pflegeeinrichtung formuliert als auch Prüfrechte hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit und der Qualitätssicherung vereinbart. Die Folge ist, dass die Pflegekassen auf umfangreiche Informationen hinsichtlich Leistungen, Qualität und Höhe der Leistungsentgelte aller Einrichtungen zugreifen können und somit insbesondere bei der Ver-handlung der Pflegesätze eine starke Position einnehmen. In diesem Zusammenhang sind die Pflegeeinrichtungen gemäß § 112 ff SGB XI dazu verpflichtet, eine kontinuierliche Qualität bei den Pflegeleistungen zu erbringen und sich an internen und externen Maßnahmen zur Qualitätssicherung, zum Beispiel in Form von Qualitätszirkeln, Zertifizierungsmaßnahmen und kommunalen Qualitätskonferenzen, zu beteiligen.
Während der Wettbewerb zwischen den Heimen bis Mitte 1996 aufgrund vielfältiger Angebotsregulierungen größtenteils unterdrückt worden ist, zeichnet sich nach der Reduktion der Markteintrittsbarrieren eine Intensivierung der Wettbewerbssituation mit umfangreichen Folgen für den stationären Bereich ab. Das Abrücken von der bisherigen Bedarfsdeckung und die Bewegung in Richtung mehr Markt hat dazu geführt, dass weitere Anbieter auf einen zunehmend wett-bewerbsorientierten Markt drängen und in Konkurrenz zu den bereits existierenden Einrichtungen treten.
„Hinzukommt, dass von seiten des Gesetzgebers, nicht zuletzt als Strategie zur Kostenbegrenzung, gezielt zwischen Anbietern von Gesundheits- und Sozialleistungen zugelassen wird. Bisher ausschließlich öffentlichen und freigemeinnützigen Trägern vorbehaltene Bereiche werden zunehmend auch für private Anbieter geöffnet werden. Dies bedeutet für das Management bestehender Einrichtungen eine intensive Auseinandersetzung mit Fragen der Existenzsicherung und Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit.“ (Schubert Prof. Dr., Hans, Studien- brief MGS0110, S. 1, 2005)
Arbeit zitieren:
Master of Arts und Dipl. Pflegewirtin (FH) Margarete Stöcker, 2009, Implementierung eines Managementmodells für einen Fachbereich für dementiell erkrankte Menschen auf der Basis von KAIZEN, München, GRIN Verlag GmbH
Dieser Text kann über folgende URL aufgerufen und zitiert werden:
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DOI
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Margarete Stöcker's Text Implementierung eines Managementmodells für einen Fachbereich für dementiell erkrankte Menschen auf der Basis von KAIZEN ist nun auf dem Buchmarkt erhältlich
Margarete Stöcker hat den Text Implementierung eines Managementmodells für einen Fachbereich für dementiell erkrankte Menschen auf der Basis von KAIZEN veröffentlicht
Margarete Stöcker hat einen neuen Text hochgeladen
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