Bilanz und GuV nach IFRS


Referat (Ausarbeitung), 2008

21 Seiten, Note: ohne Note


Leseprobe


INHALTSVERZEICHNIS

Abkürzungsverzeichnis

1. Einleitung
1.1 Zielsetzung der Arbeit
1.2 Aufbau der Arbeit

2.Grundsätzliches zu IFRS
2.1 Entstehung und Entwicklung
2.2 Aufbau und Umfang

3. Bilanzierung nach IFRS
3.1 Ziele und Anforderungen
3.2 Ansatz- und Bewertungsvorschriften
3.3 Bilanzierung ausgewählter Aktiva
3.4 Bilanzierung des Eigenkapitals
3.5 Bilanzierung ausgewählter Passiva

4. Gewinn- und Verlustrechnung nach IFRS
4.1 Bedeutung der GuV
4.2 Darstellung und Aufbau der GuV
4.3 Gesamtkostenverfahren und Umsatzkostenverfahren

5. Fazit und Ausblick

Literaturverzeichnis

ABKORZUNGSVERZEICHNIS

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1. Einleitung

1.1 Zielsetzung der Arbeit

Seit Mitte der neunziger Jahre ist eine Tendenz zur Vereinheitlichung bereits existierender Rechnungslegungsnormen einzelner Staaten zu beobachten.1 Far eine steigende Anzahl global agierender Unternehmen ist es zunehmend wichtiger, Eigenkapital fiber die internationalen Kapitalmärkte zu beschaffen, wobei hier häufig internationale Jahresabschlüsse als Zugangsvoraussetzung zu bestimmten Börsensegmenten zählen.

Derzeit werden in Deutschland mehrere Rechnungslegungsnormen parallel angewendet: neben dem klassischen Handelsrecht nach HGB sind dies die International Financial Reporting Standards (IFRS) und auch die nordamerikanischen Generally Accepted Accounting Principles (US-GAAP).2 Da in den letzten Jahren eine zunehmende Bedeutung der IFRS-Rechnungslegung zu beobachten ist, versucht die vorliegende Arbeit, die Grande far diesen Trend aufzuzeigen und befasst sich daher näher mit einzelnen Aspekten der Bilanzierung und Gewinn- und Verlustrechnung nach IFRS.

1.2 Aufbau der Arbeit

Nach einem kurzen Exkurs zu Entstehung und Entwicklung der IFRS wird näher eingegangen auf deren grundsätzlichen Aufbau und Umfang. Danach werden die Ziele und Anforderungen bzgl. der Bilanzierung dargestellt und einzelne Ansatz- und Bewertungsvorschriften nach IFRS näher erläutert. Der eigentliche Schwerpunkt der vorliegenden Arbeit befasst sich anschliellend mit Erläuterungen einzelner Bilanzpositionen auf Aktiv- und Passivseite und in einem weiteren Schritt erfolgt eine detaillierte Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung. Hierbei wird fortwährend versucht, Gemeinsamkeiten zwischen HGB und IFRS kurz zu nennen um daraufhin die Unterschiede zwischen beiden Normen näher zu erläutern. Abschliellend erfolgt nach einer kurzen Zusammenfassung noch ein Ausblick auf zukünftige Entwicklungen im Bereich der nationalen und internationalen Rechnungslegung.

2. Grundsätzliches zu IFRS

2.1 Entstehung und Entwicklung

Das International Accounting Standards Committee (IASC), bestehend aus Berufsverbänden der Accountancy Profession aus neun Ländern (u.a. Deutschland), wurde im Juni 1973 in London gegründet und im Zuge einer Umstrukturierung und Etablierung als globaler Standardsetter im März 2001 durch Gründung des International Accounting Standards Board (IASB) als unabhängige Dachorganisation in Delaware, USA, abgelöst. Die Schwer-punktarbeit liegt in der Entwicklung und Einführung einzelner Rechnungs-legungsstandards.3

Mit der Verabschiedung der IAS/IFRS-Verordnung durch das EU-Parlament im Juli 2002 (EU-Verordnung Nr. 1606/2002),4 die zur bedeutendsten Aufwertung der IFRS-Rechnungslegung führte, sind kapitalmarktorientierte deutsche Konzernunternehmen seit Anfang 2005 grundsätzlich zum befreienden IFRS-Konzernabschluss verpflichtet (siehe auch §315a (2) HGB). Alle anderen Unternehmen haben die Option, zwecks Transparenz zusätzlich zum handelsrechtlichen HGB-Abschluss einen IFRS-Einzelabschluss aufzustellen.5 Allerdings muss in beiden Fällen weiterhin eine Steuerbilanz nach deutschem Recht aufgestellt werden.

2.2 Aufbau und Umfang

Bei den IFRS handelt es sich um sehr umfangreiche, einzelfallbezogene Regeln, die untereinander keiner systematischen Ordnung folgen und zwischen denen auch oftmals Wiederholungen auftreten. Das Regelwerk der IFRS ist - neben dem Vorwort - in drei Stufen gegliedert: Framework, Standards (IAS/IFRS) sowie Interpretationen (SIC/IFRIC).6 Das Framework wurde im Juli 1989 veröffentlicht und bildet die theoretische Basis der IFRS. Es enthält neben allgemeinen Aussagen über Zielsetzung, Grundannahmen und Anfor]derungen des IFRS-Abschlusses auch Definitionen zu einzelnen Abschlussbestandteilen wie z.B. Vermögensgegenstand und Schuld (F.49a und b).

Die eigentlichen Bilanzierungs- & Bewertungsvorschriften sind in den Standards enthalten. Ursprünglich gab es nur IAS-Standards, seit 2001 werden neue Standards ausschlieglich als IFRS bezeichnet, wobei derzeit beide Systeme integriert existieren und die IAS sukzessive durch IFRS ersetzt werden.7 Schlieglich erfolgt in den Interpretationen SIC/IFRIC eine weitere Konkretisierung und einheitliche Auslegung der in den Standards festgelegten Regelungen; diese Interpretationen gelten generell vor Standards und Framework.8

Im Regelfall reichen die deutschen Ubersetzungen der IFRS aus, lediglich in Zweifelsfällen sollte auf die jeweilige englische Originalversion zurück-gegriffen werden. Zu den Abschlussbestandteilen nach IFRS gehören Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung (GuV), Kapitalflussrechnung, Eigenkapitalveränderungsrechnung, Anhang, Segmentbericht, Ergebnis je Aktie und Lagebericht.9 Die folgenden Kapitel befassen sich näher mit den Positionen der Bilanz sowie der GuV nach IFRS.

3. Bilanzierung nach IFRS

3.1 Ziele und Anforderungen

Die Rechnungslegungen nach HGB und IFRS unterscheiden sich hinsichtlich ihrer dominierenden Prinzipien und Zielgruppen grundlegend voneinander. So sind die primären Ziele der Bilanzierung nach IFRS die Befriedigung der Informationsbedürfnisse der bereits vorhandenen und potentiellen Investoren sowie die Vermittlung entscheidungsnützlicher Informationen.10 Im Gegensatz zum handelsrechtlichen Gläubigerschutz orientieren sich die IFRS vorrangig an den Interessen der Investoren und stellen den Schutz der Stakeholder, insbesondere der Shareholder in ihren Mittelpunkt. Der Grund für diese Fokussierung ist der breite Adressatenkreis der Rechnungslegung gemäll Paragraph 9 des Frameworks. Da Investoren dem Unternehmen ihr Risikokapital zur Verfügung stellen, wird angenommen, dass ihre Informationsbedürfnisse auch denen der anderen Adressaten entsprechen (F.10). Im Gegensatz zu den kodifizierten Grundsätzen ordnungsgemäller Buchführung des HGB entstammen die Ziele und Grundsätze des IFRS-Abschlusses keiner vergleichbaren Rechtsquelle und sind im Framework geregelt.

Die Anforderungen an den IFRS-Jahresabschluss sind im Gegensatz zu den Grundprinzipien des HGB (Wesentlichkeit, Stetigkeit, Unternehmens-fortführung und Periodenabgrenzung) viel umfassender und wesentlich detaillierter. Diese umfassen neben Basisannahmen auch qualitative Anforderungen sowie mehrere Nebenbedingungen.11

Zu den IFRS-Basisannahmen zählen die Unternehmensfortführung (F.23, IAS 1.23) und die periodengerechte Gewinnermittlung (F.22, IAS 1.25). Die ergebniswirksame Erfassung von Geschäftsvorfällen und deren Periodenzuordnung stellt den dominierenden Rechnungslegungsgrundsatz der IFRS dar und erfolgt hier über ein dynamisch geprägtes Abgrenzungskonto. Im Gegensatz dazu ist das dominierende Prinzip im HGB das Vorsichtsprinzip, resultierend aus dem Grundsatz des Gläubigerschutzes. Das Vorsichtsprinzip ist nach IFRS dagegen nur schwach ausgeprägt und bildet einen Unterpunkt der qualitativen Anforderung der Verlässlichkeit. Die qualitativen Anforderungen an den IFRS-Jahresabschluss umfassen die Grundsätze der

- Verständlichkeit (F.25),
- Relevanz (F.26-28 = quantitative Wesentlichkeitsgrenze in IFRS nicht festgelegt),
- Verlässlichkeit (F.33-38 = glaubwürdige Darstellung, wirtschaftliche Betrachtungsweise, Neutralität, Vorsicht, Vollständigkeit) und
- Vergleichbarkeit (F.39-42).12

Schlielllich gilt es noch, die Nebenbedingungen der Zeitnähe (F.43), der Abwägung von Kosten und Nutzen (F.44) sowie die Abwägung der qualitativen Anforderungen (F.45) zu beachten.

Wenn alle o.g. Annahmen, Anforderungen und Bedingungen erfüllt sind, so sprechen die IFRS von einer „True & Fair View" bzw. „Fair Presentation" (F.46) des Unternehmens.13 Dies bedeutet, dass der Jahresabschluss - im Gegensatz zum handelsrechtlich durch Vorsichtsmallnahmen und Risikovorbeugung verfälschten Bild - Informationen bzgl. der tatsächlichen Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vermittelt und Prognosen für zukünftige Entwicklungen und Veränderungen ermöglicht (F.12).

3.2 Ansatz- und Bewertungsvorschriften

Im Gegensatz zum HGB legen die IFRS keine detaillierte Bilanzgliederung fest. In IAS 1.68 ist festgehalten, welche Bilanzposten mindestens ausgewiesen werden müssen. Ferner findet nach IFRS keine Trennung der Aktivseite in Anlage- und Umlaufvermögen statt, sondern vielmehr eine Gliederung in lang- und kurzfristige Vermögenswerte (siehe Abb. 1).

[...]


1 vgl. Uhde, 1999, S. 129.

2 vgl. Kirsch, 2006, S. 14-16.

3 vgl. Ditges/Arendt, 2004, S. 17.

4 siehe auch: http://eur-lex.europa.eu/de.

5 vgl. Hauer/Schneider, 2008, S. 14.

6 vgl. Buchholz, 2004, S. 212.

7 vgl. Küting/Weber, 2008, S. 9.

8 vgl. Kirsch, 2006, S. 48-50.

9 vgl. Buchholz, 2004, S. 212.

10 vgl. Federmann, 2006, S. 27-28.

11 vgl. .inkel:ohann, 2006, S. 34.

12 vgl. Winkeljohann, 2006, S. 36-40.

13 vgl. Lüdenbach,Hoffmann, 2006, S. 51.

Ende der Leseprobe aus 21 Seiten

Details

Titel
Bilanz und GuV nach IFRS
Hochschule
Westfälische Hochschule Gelsenkirchen, Bocholt, Recklinghausen
Veranstaltung
Bilanzierung in Fällen
Note
ohne Note
Autor
Jahr
2008
Seiten
21
Katalognummer
V136280
ISBN (eBook)
9783640434893
ISBN (Buch)
9783640435166
Dateigröße
544 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
IFRS, International Financial Reporting Standards, Bilanz, GuV, Gewinn- und Verlustrechnung, GKV, Gesamtkostenverfahren, UKV, Umsatzkostenverfahren
Arbeit zitieren
B.A. Maximilian Vogt (Autor:in), 2008, Bilanz und GuV nach IFRS, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/136280

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