Inhaltsverzeichnis
Die Markenpiraterie und ihre effektive Bekämpfung
- insbesondere das Grenzbeschlagnahmeverfahren -
A. Überblick 1
I. Entwicklung und Bedeutungszuwachs der Marke 1
II. Gegenwärtige Verbreitung und Tendenzen der Markenpiraterie 3
III. Ursachen der Markenpiraterie 4
IV. Sozialschädlichkeit der Markenpiraterie 6
1. Schädigung der Verbraucher 6
2. Schädigung der Rechtsinhaber 7
3. Schädigung der Allgemeinheit 8
V. Herkunftsstatistik 8
VI. Begriffserklärungen 10
1. Produktpiraterie 10
2. Markenpiraterie 11
3. Zusammenfassung 11
B. Bekämpfung der Markenpiraterie 12
I. Prävention 12
1. Wirtschaftliche, organisatorische und technische Maßnahmen 12
2. Rechtliche Maßnahmen 13
II. Zivilrechtliche Ansprüche 14
1. Unterlassung 14
2. Schadensersatz 15
Abkürzungsverzeichnis
A
aA anderer Ansicht
AblEG Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaft
Abs. Absatz
AdÜ Aussetzung der Überlassung
AO Abgabenordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom
01.10.2002, BGBl. I S.3866; 2003 I S.61
Art. Artikel
AWG Außenwirtschaftsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung
vom 26.06.2006, BGBl. I S.1386
AW-Prax Außenwirtschaftliche Praxis-Zeitschrift für Außenwirtschaft in
Recht und Praxis
Az. Aktenzeichen
B
BB Der Betriebs-Berater
betr. betreffend
BFD Bundesfinanzdirektion
BFH Bundesfinanzhof
BGB Bürgerliches Gesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung
vom 02.01.2002, BGBl. I S.42, 2909; 2003 I S.738
BGBl Bundesgesetzblatt
BGH Bundesgerichtshof
BMF Bundesminister der Finanzen
BMJ Bundesminister der Justiz
BT-Drucks. Bundestags-Drucksache
BVerfG Bundesverfassungsgericht
bzw. beziehungsweise
C
CIB Counterfeiting Intelligence Bureau (der ICC)
D
d.h. das heißt
DPMA Deutsches Patent- und Markenamt (München)
DSWR Datenverarbeitung-Steuer-Wirtschaft-Recht
DVO Durchführungsverordnung
DV-PrPVO Verordnung (EG) Nr. 1891/2004 der Kommission vom
21.10.2004 mit Durchführungsvorschriften zu der Verordnung
(EG) Nr. 1383/2003 des Rates über das Vorgehen der
Zollbehörden gegen Waren, die im Verdacht stehen, bestimmte
Rechte des geistigen Eigentums zu verletzen, und die
Maßnahmen gegenüber Waren, die erkanntermaßen derartige
Rechte verletzen, AblEG Nr. L 328 vom 30.10.2004, S. 16-49
(Durchführungsverordnung-Produktpiraterieverordnung)
E
e-Agent elektronisches Abfertigungsunterstützendes Heft für den
Gewerblichen Rechtsschutz
EF-VO Verordnung über die Einfuhrabgabenfreiheit von Waren im
persönlichen Gepäck der Reisenden vom 03.12.1974, BGBl I
1974, S.3377 (Einreise-Freimengen-Verordnung)
EG Europäische Gemeinschaft
EGV Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft vom
07.02.1992 in der Fassung vom 02.10.1997; baut auf dem
ehemaligen EWG-Vertrag vom 25.03.1957 auf
engl. englisch
EU Europäische Union
EuGH Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaft
EWG Europäische Wirtschaftsgemeinschaft
EWR Europäischer Wirtschaftsraum
EWS Europäisches Wirtschafts- und Steuerrecht
F
ff. fortfolgende
FGO Finanzgerichtsordnung in der Fassung der Bekanntmachung
vom 28.03.2001, BGBl. I S.442, 2262
Fn. Fußnote
Fristen-VO Fristenverordnung
Ftd Financial Times Deutschland
G
GebrMG Gebrauchsmustergesetz in der Fassung der Bekanntmachung
vom 28.08.1986, BGBl. I S.1455
GeschmMG Gesetz über den rechtlichen Schutz von Mustern und Modellen
vom 12.03.2004, BGBl. I S.390 (Geschmacksmustergesetz)
GG Grundgesetz vom 23.05.1949
ggfs. gegebenenfalls
GmbH Gesellschaft mit beschränkter Haftung
GRUR Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht
GRUR Int Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht International
GVG Gerichtsverfassungsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung
vom 09.05.1975, BGBl. I S.1077
H
HABM Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Alicante)
HalblSchG Gesetz über den Schutz von Topographien und
mikroelektronischen Halbleitererzeugnissen vom 22.10.1987,
BGBl. I S.2294 (Halbleiterschutzgesetz)
h.M. herrschende Meinung
html. Hypertext Markup Language
http Hypertext Transfer Protocol
HZA Hauptzollamt
I
IAA Internationale Automobil-Ausstellung
ICC International Chamber of Commerce
ICE Intercity-Express
Inc. Incorporation
InstGE Instanzgericht
i.S.d. im Sinne des
i.S.v. im Sinne von
i.V.m. in Verbindung mit
K
Kap. Kapitel
L
LG Landgericht
LVMH Louis Vuitton, Moët & Chandon und Hennessy
M
MarkenG Gesetz über den Schutz von Marken und sonstigen Kennzeichen
vom 25.10.1994, BGBl. I S.3082, (1995, 156) (Markengesetz)
MarkenR Markenrecht
Mio. Millionen
MittdtschPatAnw Mitteilungen des Verbandes deutscher Patentanwälte
MKG Mobile Kontrollgruppe
MMA Madrider Markenabkommen
Mrd. Milliarden
MRRG Markenrechtsreformgesetz
N
Nr. Nummer
NStZ Neue Zeitschrift für Strafrecht
NJW Neue Juristische Wochenschrift
O
OLG Oberlandesgericht
OWiG Gesetz über Ordnungswidrigkeiten in der Fassung der
Bekanntmachung vom 19.02.1987, BGBl. I S.602
P
PatG Patentgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom
16.12.1980, BGBl. I S.1
Pdf Portable Document Format
PrPG Gesetz zur Stärkung des Schutzes des geistigen Eigentums und
zur Bekämpfung der Produktpiraterie vom 07.03.1990; BGBl. I.
S.422 (Produktpirateriegesetz)
PrPVO Verordnung (EG) Nr.1383/2003 des Rates vom 22.07.2003 über
das Vorgehen der Zollbehörden gegen Waren, die im Verdacht
stehen, bestimmte Rechte geistigen Eigentums zu verletzen, und
die Maßnahmen gegenüber Waren, die erkanntermaßen
derartige Rechte verletzen, AblEG Nr.L 196 vom 02.08.2003, S.
7-14 (Produktpiraterieverordnung)
PVÜ Pariser Verbandsübereinkunft vom 20.03.1883 zum Schutze des
Gewerblichen Eigentums
R
Rdnr. Randnummer
RiStBV Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren
vom 01.01.1977
Rs. Rechtssache
S
S. Seite
s. siehe
Slg. Sammlung der Rechtsprechung des Gerichtshofes der
Europäischen Gemeinschaft
sog. so genannte(r)
SortSchG Sortenschutzgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom
19.12.1997, BGBl. I S.3164
SRI Schutzrechtsinhaber
StA Staatsanwaltschaft
StGB Strafgesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom
13.11.1998, BGBl. I S.3322
StPO Strafprozessordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom
07.04.1987, BGBl. I S.1074, 1319
SV Sachverhalt
T
TRIPS Trade-Related Aspects of Intellectual Property Rights
U
UrhG Gesetz über Urheberrechte und verwandte Schutzrechte vom
09.09.1965, BGBl. I S.1273 (Urheberrechtsgesetz)
usw. und so weiter
UWG Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb vom 03.07.2004,
BGBl. I S.1414
V
v.Chr. vor Christus
VerwKostG Verwaltungskostengesetz in der Fassung vom 23.06.1970,
BGBl. I S.821
Vgl. vergleiche
VO Verordnung
VuB Verbote und Beschränkungen
W
WHO World Health Organization
WRP Wettbewerb in Recht und Praxis
WTO World Trade Organization
www World Wide Web
WZG Warenzeichengesetz
Z
ZfZ Zeitschrift für Zollrecht
ZGR Zentralstelle Gewerblicher Rechtsschutz
ZK Verordnung (EWG) Nr. 2913/1992 des Rates vom 12.10.1992
zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaften (Zollkodex)
ZKostO Zollkostenordnung
Zollbefreiungs-VO Verordnung (EWG) Nr. 918/83 des Rates vom 28.03.1983 über
das gemeinschaftliche System der Zollbefreiungen, Abl L. 105
vom 23.04.1983, S.1 (Zollbefreiungsverordnung)
ZollKV Zollkostenverordnung in der Fassung vom 26.06.1970, BGBl. I
S.848, 1060, 1449
ZollVG Zollverwaltungsgesetz in der Fassung vom 21.12.1992
ZollV Zollverordnung in der Fassung vom 23.12.1993, BGBl. I S.2449
ZPO Zivilprozessordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom
05.12.2005, BGBl. I S.3202; 2006 I S.431; 2007 I S.1781
A. Überblick
I. Entwicklung und Bedeutungszuwachs der Marke
Die Markenbildung (Branding) ist in den letzten Jahrzehnten weit über ihren ökonomischen Ursprung hinausgewachsen, so dass sich ihre gesellschaftliche und kulturelle Einflussnahme nicht mehr berechnen lässt. Vor langer Zeit verkörperten Marken lediglich langweilige
Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens. Sie standen für Sicherheit und Beständigkeit. Inmitten des Marktes, mit seinen erheblichen Schwankungen in Qualität und Preis, standen die Marken für zuverlässige Güte in adäquater Quantität zu einem rätlichen Verkaufspreis. Das Image einer Marke eilte dem Produkt voraus und hielt es am Leben. 1 Heutzutage hat sich dies grundlegend gewandelt.
In der heutigen Zeit wird die Zweckmäßigkeit bzw. die Funktionalität eines Produkts von jedermann erwartet, und der Ruf einer Marke ist nicht länger nur ein Problem ihrer selbst, vielmehr betrifft es auch uns. Wir personifizieren uns mit der Marke und pflegen unser Persönlichkeitsbild durch die Marke. Durch das Branding werden eine individuelle Zugehörigkeit und eine äußerliche Zurschaustellung persönlicher Faibles hervorgerufen. In der globalen Welt sind Marken ideale, nonverbale Kommunikationsmittel 2 , die für Gleichdenkende überall auf der Welt konkrete Worte zur Sprache bringen. Sie entwickeln sozusagen eine eigene Markenpersönlichkeit. 3 So erklärt sich zum Teil das absonderliche und doch allgegenwärtige Bild, das ein Sinnbild für unsere Zeit geworden ist:
In jedem Land der Erde erfahren Namen und Symbole von Turnschuhen, Mobiltelefonen, Autos, Limonaden, Fußballvereinen oder Sonstigen eine regelrechte Zurschaustellung, da sich die Konsumenten vermehrt mit den Produkten verbunden fühlen und den Drang haben, diese öffentlich zu leben. Frühere territoriale Grenzen werden durch marktübergreifende Verwertungen zugkräftiger Marken überbrückt. 4 Die Macht einer Marke wird durch die ungewohnte Mischung aus dem, was sie leistet, und dem, wofür sie steht, gebildet. 5 Stimmt das Verhältnis, verleiht sie den Menschen, die sie kaufen und
1 Vgl. Olins, S.15.
2 Vgl. Olins, S.16.
3 Vgl. Harte-Bavendamm, S.7, Rdnr.16.
4 Vgl. Harte-Bavendamm, S.7, Rdnr.17.
5 Vgl. Olins, S.17.
1
konsumieren, das Gefühl, als ob sie sich positiv auf ihre Persönlichkeit und somit auf ihr Image auswirkt.
Ihre Stärke ist die Fähigkeit, eine kleine Fantasiewelt einzufangen und für jedermann verfügbar zu machen, um infolgedessen ein Teil dieser Welt zu werden. Sie geben den Menschen das Gefühl von Prestige, Lifestyle oder überdurchschnittlicher Qualität, die allzu oft lediglich subjektive Elemente darstellen. Marken treten in allen Größen und Formen auf; sie sind extravagant oder allgemein, greifbar oder nicht, weltumspannend oder national, teuer oder billig. Abgesehen von ihrer Erscheinungsform wird die Stärke fast in allen Fällen weniger durch ihren praktischen Nutzen als durch den mit ihr verbundenem Image verliehen. Die Marke hat die Gabe, einen gewissen Zauber zu entfachen, der sich auf die angesprochenen Verbraucher legt und ihnen den Wunsch des Dazugehörens erfüllt.
Für Unternehmen stellen kommerzielle Marken deshalb ein effizientes Hilfsmittel zur Profiterreichung dar. Aufgrund der Möglichkeit, für jedermann auf die modernsten Technologien zurückzugreifen, gibt es heutzutage zwischen den namhaften Unternehmen in einer Branche qualitativ keine erheblichen Diskrepanzen mehr. Um überhaupt konkurrenzfähig zu sein, muss jeder, der neu auf dem umkämpften Markt einsteigt, so gut sein wie die Besten. Oft genügt das reine technische Know-how allein nicht mehr, um den Erfolg zu sichern. Denn wenn die jeweiligen Konkurrenten auf Augenhöhe sind, dann gewinnt der mit dem besten Image.
Mit dem Ruf einer Marke verbindet man unweigerlich Attribute wie Seriosität, perfekte Technik und Verarbeitung, atemberaubendes Design und fortwährend neue Entwicklungen. Die Marke steht für einen perfekten Standard, der sich fest etabliert hat und oft weltweit für erstklassige Produkte steht. Durch die Verflechtung der Weltwirtschaft und Kommunikation ist der
Bedeutungszuwachs der Marken rasant gestiegen. Dies ist der Grund, weshalb auf dem so genannten „global marketplace“ 6 Marken wie Microsoft, Apple Inc., Coca-Cola, Mercedes-Benz, Adidas, Nike oder Sony zu Weltunternehmen und -marken, mit teilweise zweistelligen Milliardenwerten 7 , wachsen konnten. Leider können der Bekanntheitsgrad und das gute Image einer Marke auch einen Anreiz für Dritte schaffen, diese Erfolgsgeschichten kopieren und nachahmen zu wollen. Zum Ärgernis der Unternehmen verbreitet sich diese Mentalität des „Abkupferns“ rasend schnell und scheint noch kein Ende gefunden zu haben.
6 Vgl. Harte-Bavendamm, S.6, Rdnr.15.
7 Vgl. Harte-Bavendamm, S.6, Rdnr.16.
2
II. Gegenwärtige Verbreitung und Tendenzen der Markenpiraterie
In den letzten zwei Jahrzehnten hat die Produktpiraterie, speziell die Markenpiraterie, international ein neues Ausmaß erreicht 8 , das frühere Erfahrungen in mengenmäßiger und qualitativer Hinsicht weit in den Schatten stellt.
Noch vor einigen Jahren beschränkten sich die Fälscher ausschließlich auf Produkte der Luxusgüterindustrie und kopierten lediglich Designerkleidung und Accessoires wie Handtaschen, Parfums, Uhren und Sonnenbrillen. 9 Heutzutage betätigen sich die Produktpiraten jedoch in fast sämtlichen geschäftlichen Bereichen 10 und ahmen Produkte aus der Konsumgüterindustrie ebenso wie der Produktionsgüterindustrie und der Investitionsgüterindustrie nach. 11 Von Nachahmungen sind somit zusehends sensible Branchen betroffen, wie etwa Auto- und Flugzeugzulieferer oder die Pharmaindustrie. 12 Kurz gesagt, die Kopien reichen von Schokoriegeln, Tankstutzen über Autoteile, chemische Werkstoffe, Filme, Musik und Software bis hin zu komplett gefälschten ICE-Zügen 13 , Lastwagen und Motorrädern. Doch am alarmierendsten ist jedoch die Tatsache, dass nun vermehrt Fake-Medikamente auf den Markt kommen und jährlich um die 200.000 Menschen das Leben kosten. 14
Dennoch entwickeln die Kopisten hin und wieder eine gewisse eigene „Schöpfungskraft“. Demgemäß brachten sie in China beispielsweise, anstatt den sechs weltweit bekannten Bänden über das Leben des Zauberschülers Harry Potter, fünfzehn Geschichten auf den Markt. Diese Kopien, unter anderem mit den Namen „Harry Potter und die Kristallvase“ sowie „Harry Potter und die goldene Schildkröte“, wurden so erfolgreich, dass sie selbst wiederum von Plagiatoren kopiert wurden. 15 Der „Erfindungsgeist“ der Kopierer geht sogar noch weiter. So steigt etwa Nike in den Kloschüssel- und Badewannenhandel ein, Gucci verkauft
Bergwerksleuchten und Chanel bringt Jodtinkturen auf den Markt. 16 Nicht zuletzt findet der Kopierwahn der Chinesen seinen Höhepunkt in der Nachahmung europäischer Altstädte, wie das französische Château Lafitte. 17
8 Vgl. Hoffmeister, Klaus in MarkenR 11-12/2002, S.388.
9 Vgl. Hunsicker, Ernst in Kriminalistik 1/2007, S.26.
10 Vgl. Hunsicker, Ernst in Kriminalistik 1/2007, S.26; Wabnitz/Janovsky, Kap.15, Rdnr.8.
11 Vgl. Welser/González, S.19, Rdnr.1.
12 Vgl. http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,390400,00.html.
13 Vgl. Focus 34/2005, S.103.
14 Vgl. http://www.sueddeutsche.de/panorama/artikel/746/91655/.
15 Vgl. Focus 34/2005, S.103.
16 Vgl. http://www.ftd.de/politik/international/167266.html.
17 Vgl. http://www.sueddeutsche.de/panorama/artikel/746/91655/.
3
Die Zahlen des weltweiten Schadens schwanken zwischen 176 und 300 Milliarden Euro. 18 Jedoch erhärten sich die Zahlen, dass die zunehmende Markenpiraterie Deutschland jährlich mit 30 Milliarden Euro schädigt und 50.000 19 bis 70.000 20 Arbeitsplätze vernichtet. Das Handeln mit den Plagiaten macht inzwischen 5 bis 9 % des Welthandels aus. 21 Natürlich handelt es sich hier lediglich um Schätzungen. 22 Die Dunkelziffer dürfte mit zunehmender Sicherheit weit höher liegen. Deshalb sieht auch die Internationale Handelskammer (ICC) die Produktpiraterie als die größte kriminelle Bedrohung des 21. Jahrhunderts an. 23
III. Ursachen der Markenpiraterie
Die Zunahme der Produktpiraterie in den vergangenen Jahren hat mehrere Ursachen. Einerseits wird die Herstellung solcher Falsifikate immer billiger und perfekter. 24 Andererseits können die Produktfälscher damit sehr hohe Gewinne erzielen, da sie keinerlei finanzielle Mittel in die oft langjährige Forschung und Entwicklung stecken müssen. Durch diese Kosteneinsparungen können sie wesentlich höhere Gewinnmargen erzielen, da sie keinerlei wirtschaftliche und unternehmerische Risiken tragen. Sie müssen keine Markt- und Produktprüfungen in Auftrag geben, müssen keine Flops mitfinanzieren. Produktpiraten heften sich ausschließlich an gute, erfolgreiche und etablierte Produkte, die den kritischen Punkt am Markt erfolgreich hinter sich gelassen haben. Ohne einen kreativen oder finanziellen Beitrag dazu geleistet zu haben, machen sie sich fremde Ideen und Entwicklungen zunutze und beuten sozusagen fremdes geistiges Schaffen rücksichtslos aus. Leider sind viel zu oft die Rechtsinhaber selbst Schuld, da sie ihre Schutzrechte gar nicht bzw. viel zu spät in den jeweiligen Ländern anmelden. Zusätzlich kommt hinzu, dass die Unternehmen die Möglichkeiten der Rechtsverfolgung nicht voll ausschöpfen. Die Problematik des Wissensaustausches zwischen den Rechtsinhabern und den Fälschern wird oft dadurch intensiviert, dass sich einige Unternehmen aufgrund der Kostenreduzierung auf riskante Joint Ventures in
18 Vgl. http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,459643,00.html;
http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/artikel/395/107288/.
19 Vgl. Schiwek, S.29.
20 Vgl. Hoffmeister, Klaus in MarkenR 11-12/2002, S.388; Hunsicker, Ernst in Kriminalistik
1/2007, S.27; Igelmann, Tino in ZfZ 2003 Nr.12, S.399; Wabnitz/Janovsky, Kap.15, Rdnr.5.
21 Vgl. Hunsicker, Ernst in Kriminalistik 1/2007, S.27.
22 Vgl. Igelmann, Tino in ZfZ 2003 Nr.12, S.398.
23 Vgl. Hermsen, Alexandra in MittdtschPatAnw 2006, S.261; Hunsicker, Ernst in Kriminalistik
1/2007, S.27.
24 Vgl. Naim, S.152; Igelmann, Tino in ZfZ 2003 Nr.12, S.398
4
Billiglohnländern einlassen. Als weitere Ursache der stark verbreiteten Produktpiraterie wird von vielen das konfuzianisch geprägte Denken genannt. Nach Konfuzius 25 stellt die Nachahmung anderer kein Unrecht dar, sondern führt bei demjenigen, der den Meister ehrerbietend kopiert, zu einer Vervollkommnung seiner eigenen Fähigkeiten. 26 Dennoch liegt der Verdacht nahe, dass sich heutige Markenfälscher keinesfalls von dieser konfuzianischen Auffassung leiten lassen. In den vorwiegenden Fällen handelt es sich um zielgerechte Falsifikate, die mit einer bewussten Täuschung über die Authentizität der Produkte verbunden ist. Einziger Antrieb dieser Kopisten liegt nicht in religiösen und philosophischen Wertvorstellungen, sondern ausschließlich im Erzielen maximaler Gewinne. Die Fälscher kennen in der Regel die Vorschriften zum Schutz des geistigen Eigentums meist sehr gut und versuchen, diese planmäßig und systematisch zu umgehen. Des Weiteren muss auch das Konsumentenverhalten bei der Ursachenerforschung berücksichtigt werden. Ohne die Nachfrage seitens der Verbraucher, würde das Problem der Produktpiraterie nicht diese Größenordnung annehmen. Das oft fehlende Unrechtsbewusstsein, das in der Regel keine soziale Ächtung 27 der Käufer von Plagiaten mit sich führt, verstärkt zusätzlich die Verbreitung der Produktpiraterie. Das Phänomen der Markenpiraterie kann nicht mit Bestimmtheit auf eine Ursache zurückgeführt werden. Es spielen mit Sicherheit mehrere Faktoren mit ein. Sei es zum einen die Internationalisierung von Handel und Kommunikation mit dem Internet, welches nun endgültig die Vermarktung der Produkte und den Informationsaustausch von jedem Ort der Welt ermöglicht oder zum anderen eben der Bedeutungszuwachs der Marken und die Aufhebung traditioneller Grenzen. Auch nicht zu vernachlässigen ist zusätzlich die Tatsache, dass das Geschäft mit den gefälschten Produkten aller Art oft lukrativer ist als der Drogenhandel. 28
25 Chinesischer Philosoph (551 v. Chr. bis 479 v. Chr.).
26 Vgl. Welser/González, S.196, Rdnr.333.
27 Vgl. Ekey/Klippel, § 143 MarkenG, Rdnr.4.
28 Vgl. Etzlstorfer/Katzinger/Winkler, S.154.
5
IV. Sozialschädlichkeit der Markenpiraterie
1. Schädigung der Verbraucher
Die Abnehmer gefälschter Waren sind zunächst in mehrfacher Hinsicht gefährdet. Freilich gilt dies in der Regel nur für solche Verbraucher, die von der wahren Herkunft der Produkte keinerlei Kenntnis haben. Sie kaufen sozusagen die Handelsgüter in dem Glauben, die Echten erworben zu haben. So kam es, dass vor ein paar Jahren ein Flugzeug während eines Charterflugs von Norwegen nach Deutschland in die Nordsee stürzte und dabei 55 Menschen in den Tod riss. Bei den nachträglichen Untersuchungen stellte sich heraus, dass schlecht gefertigte und gefälschte Bolzen dafür verantwortlich waren. 29 Die Verantwortlichen hatten keinerlei Wissen darüber, dass die mit „Made in USA“ versehenen Bolzen Plagiate waren.
Es geht sogar soweit, dass gefälschte Flugzeugteile in der Maschine des amerikanischen Präsidenten, der Air Force One, entdeckt wurden. 30 Durch die Ausbreitung der Produktpiraterie auf sicherheitsrelevante Bereiche wie Arzneimittel 31 und Lebensmittel sowie Ersatzteile für Automobile und Flugzeuge ist das Sicherheitsproblem gefährlich geworden. 32 Die Nachahmung von Waren, gleich welchen Bereiches, gefährdet die Sicherheit und die Gesundheit von Verbrauchern, sei es durch den Tod von Säuglingen durch gefälschtes Milchpulver ohne Nährwert 33 oder die Verabreichung von mit Frostschutzmittel durchsetzte Hustensäfte 34 oder etwa gefälschte, wenig Bremsbeläge 35 , wirkungsvolle Räder, oder hochentzündliche Spielzeugpuppen. 36
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) geht mittlerweile davon aus, dass rund 7 % aller auf der Welt verkauften Arzneimittel gefälscht sind. 37 Nach Schätzungen der Pharmaindustrie sind rund die Hälfte der Medikamente auf dem afrikanischen Markt Imitate. 38 Laut Angaben der WHO stellen die Plagiate entweder lediglich Placebos dar oder weisen erhebliche Schwankungen in der Wirkstoffmenge auf oder haben schlicht weg einen falschen Wirkstoff enthalten.
29 Vgl. Etzlstorfer/Katzinger/Winkler, S.162.
30 Vgl. http://www.fraunhofer.de/fhg/Images/magazin2-2007-54_tcm5-76633.pdf.
31 Siehe oben Fn.14.
32 Vgl. Hoffmeister, Klaus in MarkenR 11-12/2002, S.387; Welser, Marcus von in EWS 5/2005,
S.202.
33 Vgl. http://www.sueddeutsche.de/panorama/artikel/746/91655/.
34 Vgl. Naim, S.159.
35 Vgl. Wabnitz/Janovsky, Kap.15, Rdnr.6.
36 Vgl. Schiwek, S.27.
37 Vgl. Schiwek, S.26; Die Zeit vom 29.08.2002, S.29.
38 Vgl. Naim, S.147.
6
Diese Beispiele zeigen deutlich wie weittragend die Produktpiraterie geworden ist, wenn sogar mit dem Leben der Menschen „gespielt“ wird. Weniger einschneidend, aber dennoch sehr ärgerlich für die Verbraucher, ist der mit der Markenpiraterie verbundene Vermögensschaden. Für das in Piraterieware investierte Geld erhält der Verbraucher keinen adäquaten Gegenwert, da die gekauften Waren in der Regel qualitativ hinter dem Original zurückbleiben. Des Weiteren werden die Käufer wohl auch keine Ansprüche aus Produkthaftungen und Herstellgarantien gegen die vermeintlichen Hersteller geltend machen können. 39
2. Schädigung der Rechtsinhaber
Zunächst muss man hervorheben, dass mittlerweile keine Branche vor Marken-und Produktpiraterie gefeit ist.
Betroffen von den Fälschungen sind heutzutage alle Produkte, bei denen der Kauf von Qualitäts- und Herkunftserwartungen beeinflusst wird. 40 Ob es die Hersteller von Luxusartikeln wie das französische Unternehmen Louis Vuitton, Moët & Chandon und Hennessy (LVMH) 41 , die Autozulieferindustrie, Pharmaunternehmen oder Discounter wie Aldi oder Praktiker 42 sind, alle sind von der Ausbreitung der Produktpiraterie betroffen. Die Auswirkungen können dabei die Unternehmen entweder unmittelbar oder mittelbar treffen.
Direkt werden die Rechtsinhaber durch Umsatz- und Gewinnausfälle getroffen. 43 Zusätzlich kommen noch Kosten für die Aufklärung von Einzelfällen durch Detekteien und die Errichtung von Sicherheits- und Ermittlungsabteilungen auf die Unternehmen zu. 44 Neben den ökonomischen Einbußen dürften wohl die mittelbaren Schäden, die aus der Verwässerung des Erscheinungsbildes, der Rufschädigung 45 , der Marktverwirrung und der Aushöhlung qualitätsorientierter ausgewählter Vertriebssysteme resultieren, am drastischsten sein. 46 Die Markenpiraten bemächtigen sich einer fremden Marke und tun so, als ob sie selbst der Markeninhaber wären.
39 Vgl. Schiwek, S.26.
40 Vgl. Seelig, Horst in DSWR 10/2004, S.263.
41 Vgl. Czartowski, S.199.
42 Vgl. http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,390400,00.html.
43 Siehe oben Fn.18.
44 Vgl. Harte-Bavendamm, S.11, Rdnr.30; Hoffmeister, Klaus in MarkenR 11-12/2002, S.388.
45 Vgl. Igelmann, Tino in ZfZ 2003 Nr.12, S.389.
46 Vgl. Harte-Bavendamm, S.11, Rdnr.31.
7
Dadurch wird vor allem die Unterscheidungs- und Herkunftsfunktion, die Garantiefunktion sowie die hohe Werbefunktion, die der Marke zugunsten des Markeninhabers zukommt, vehement ausgehöhlt. 47 Die Besonderheit der Marke geht verloren.
Speziell im Bereich der herkömmlichen Produktpiraterie, die auf die Imitation von Designerkleidung, Handtaschen, Sonnenbrillen und Uhren gerichtet ist, dürfte diese Betrachtungsweise sogar die wirtschaftlich bedeutungsvollste sein. Schließlich könnten dem Unternehmen noch Gewährleistungs- und Produkthaftungsansprüche wegen fehlerhafter Produkte drohen. In der Praxis wird es demnach sehr schwer sein, derartige Ansprüche zu entkräften, da insbesondere bei Verbrauchsgütern wie Nahrungsmitteln oder Arzneimitteln, der Nachweis sehr schwer zu erbringen sein wird. Denn zum Zeitpunkt der Beschwerden dürften die streitbegründenden Produkte in der Regel bereits verbraucht sein. 48
3. Schädigung der Allgemeinheit
Neben den Verbrauchern und Rechtsinhabern leidet auch die Allgemeinheit an den Folgen der Produkt- und Markenpiraterie. Da der Vertrieb der gefälschten Waren größtenteils im illegalen Bereich vonstatten geht, werden im Regelfall auch keine Steuern erhoben 49 . Demnach erleiden die Zielländer erhebliche Steuerausfälle. Neben den fiskalischen Einbußen spielen auch die Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt eine große Rolle. Aufgrund gestiegener Arbeitslosigkeit stiegen auch die Ausgaben für soziale Sicherungssysteme 50 . Vor allem Deutschland, das sehr von der Exportindustrie lebt, trifft die Produktpiraterie hart. 51
V. Herkunftsstatistik
Auch wenn es jedes Jahr Schwankungen bei der Herkunftserhebung der gefälschten Waren gibt, wird schnell klar, dass der Großteil der Plagiate in Ostasien hergestellt wird. Dazu gehören zum einen die „typischen“ asiatischen Fälschungsländer wie China, Thailand, Hongkong, Indien, Malaysia und Vietnam; zum anderen die osteuropäischen Staaten, wie Russland, Tschechien, Polen, Türkei, Bulgarien und die Ukraine.
47 Vgl. Wabnitz/Janovsky, S.563, Rdnr.18.
48 Vgl. Welser/González, S.49, Rdnr.45.
49 Vgl. Igelmann, Tino in ZfZ 2003 Nr.12, S.398; Wabnitz/Janovsky, Kap.15, Rdnr.6.
50 Vgl. Igelmann, Tino in ZfZ 2003 Nr.12, S.398.
51 Vgl. Welser/González, S.54, Rdnr.57.
8
Dennoch verblüfft es, dass Staaten wie die USA in den Statistiken weit vorne zu finden sind. Die Abbildung 1.1 52 gibt Aufschluss über den prozentualen Anteil der einzelnen Herkunftsländer.
Die Plagiate werden oft nicht direkt, sondern ausschließlich über Umwege importiert. So kommt es, dass die Herkunftsländer nicht immer die Herstellungsländer sind. Durch zahllose, in der Regel wirtschaftlich nicht zurückverfolgbare, grenzüberschreitende Transaktionen mit gefälschten Ursprungszeugnissen, wird die Herkunft der Plagiate verschleiert. Dennoch wird eindeutig ersichtlich, dass China mit 32,85 % klar der Spitzenreiter der Beschlagnahmefälle ist. Rund 12,66 % der Aufgriffe betrafen die USA, was eine wirkliche Überraschung ist, da die Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika vehement den Kampf gegen die Softwarepiraten forciert hat. 53 Schließlich nimmt Hongkong mit 11,12 % den unschmeichelhaften dritten Rang ein.
Nicht zu guter Letzt haben sich die einzelnen Länder auf bestimmte Produktsparten „spezialisiert“. Neben China, welches sich in den meisten Sparten auf die Nummer eins geschoben hat und sozusagen ein Allrounder ist, haben sich Großbritannien auf elektrische Geräte, die Türkei auf Kosmetika und die USA auf Computer festgelegt. Dagegen haben sich die Philippinen mit 54,74 % bei den Medikamenten die Führungsposition „erarbeitet“. Hongkong stattdessen hat sich heute vom einstigen Herstellungsort zum Umschlaghafen für die Piraterieware gewandelt. Dessen ungeachtet werden in Hongkong ungehindert Plagiate wie Computer, Kosmetika oder Spielzeug im großen Stile fabriziert.
Die Abbildung 1.2 54 verdeutlicht noch einmal die Aufteilung der Aufgriffe nach Warenkategorien und Herkunftsländern in % der Stückzahl der Waren. Die Entwicklung der Aufgriffszahlen hat sich in den letzten Jahren rapide verändert. Waren es 1994 noch 506 Aufgriffsfälle, konnten im Jahre 2006 bereits 9164 Aufgriffe verzeichnet werden. 55
Dies ist eine unglaubliche Steigerung von 1800 % innerhalb von 11 Jahren. Zum einen ist dies mit Sicherheit auf die Expansion des Handels mit Pirateriewaren, zum anderen auch auf die effektive Arbeit des deutschen Zolls zurückzuführen, obwohl die Beschauquote noch lange nicht den Sollwert erreicht hat. Natürlich können diese Zahlen keine aussagekräftigen Zustände wiedergeben, da es sich zumeist um Stichprobenuntersuchungen handeln.
52 Vgl. Anhang A, S.I.
53 Vgl. http://www.sueddeutsche.de/kultur/artikel/184/115069/.
54 Vgl. Anhang A, S.II.
55 Siehe Abbildung 1.3 im Anhang A, S.III.
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Dennoch hat sich der Wert der sichergestellten Waren durch den deutschen Zoll in den letzten 3 Jahren um 660 % gesteigert und ist von einem Wert von 178 Mio. € im Jahre 2003 auf über 1,175 Mrd. € in die Höhe geschossen. 56 Gleichwohl muss man an dieser Stelle vollständigkeitshalber anmerken, dass die Datenerhebung im Jahre 2006 geändert wurde und die reellen Marktwerte der Waren in die Statistik eingeflossen sind, statt den Wareneinkaufswerten der gefälschten Plagiate in den jeweiligen Fälscherländern. Dessen ungeachtet ist dies ein Indiz dafür, wie stark der Handel mit Plagiaten an wirtschaftlicher Bedeutung hinzugewonnen hat.
In diesem Zusammenhang ist es besonders wichtig, die Vertriebswege der Plagiatoren zu entwirren. Dies ist in Anbetracht der mafiösen 57 Strukturen allerdings sehr schwierig, da oft lediglich Scheinfirmen in Fernost als Anhaltspunkte dienen. Mittels falscher Ursprungsangaben und
Warenbeschreibungen auf den Plagiaten, wird bei der Einfuhr in die Gemeinschaft, im Sinne des Art. 3 Zollkodex (ZK 58 ), das Problem der Sicherstellung zusätzlich erhöht.
VI. Begriffserklärungen
1. Produktpiraterie 59
Nach h.M. bezeichnet der Begriff der Produktpiraterie die unlautere Kopie des Handelsgutes selbst, die mit „Annexfälschungen“ (Zusatzfälschungen) wie Warenzeichen- und Firmennachahmungen einhergehen kann. 60 Die Abstellung auf die Imitation setzt eine Rechtsverletzung voraus. 61 Des Weiteren wird durch die Einbeziehung der „Annexfälschungen“ deutlich, dass, obgleich es primär um den Leistungsschutz geht, die Produktpiraterie ein weiter Begriff ist, der die Markenpiraterie mit einschließt. Der Vorwurf der Piraterie kann ferner nur gerechtfertigt werden, wenn ein vorsätzliches Handeln mit Bereicherungsabsicht vorliegt.
56 Siehe Abbildung 1.4 im Anhang A; S.IV.
57 Vgl. Welser/González, S.43, Rdnr.38.
58 Verordnung (EWG) Nr. 2913/1992 des Rates vom 12.Oktober 1992 zur Festlegung des
Zollkodex der Gemeinschaften.
59 Vgl. in engl.: piracy
60 Vgl. Schiwek, S.25; Lührs, Wolfgang in GRUR 1994, S.264.
61 aA Meister, Herbert E. in WRP 3/1991, S.137.
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2. Markenpiraterie 62
Schon der Begriff als solches lässt auf eine widerrechtliche Verwendung von Marken im Sinne des Markengesetzes (MarkenG) schließen. Trotz allem beinhaltet die Markenpiraterie die unlautere Nachahmung des äußeren Erscheinungsbildes eines gewerblichen Produktes, wobei es sich hier um die bewusste Benutzung der Marke, des Namens, der Geschäftsbezeichnung, aber auch der Verpackung handeln kann. 63 Hinzu kommt, dass der Täter mit der Absicht der Bereicherung handeln muss. Demzufolge ist die Markenpiraterie die vorsätzlich vorgenommene, widerrechtliche Kennzeichnung von Waren mit geschützten Kennzeichen eines Dritten, mit der Absicht der Bereicherung und der Täuschung des Verkehrs über die betriebliche Herkunft der Ware. 64 Bei der Verwendung des Begriffs Counterfeiting wird vom Counterfeiting Intelligence Bureau (CIB) der ICC zwischen zwei Varianten unterschieden. Zum einen die als „Low-Tech-Counterfeiting“ bezeichnete Markenpiraterie, die in aller Regel ein vergleichsweise überschaubares Know-how erfordert und zum anderen die jüngste Entwicklung des „High-Tech-Counterfeiting“, bei dem es bemerkenswertes Fachwissen und Betriebsmittel erfordert. 65
3. Zusammenfassung
Sowohl die Produktpiraterie als auch die Markenpiraterie setzen eine vorsätzliche Verletzung fremder Schutzrechte voraus. Die Markenpiraterie ist allerdings in der Regel die isolierte Verletzung fremder Kennzeichenrechte, meistens mit dem Ziel einer Herkunftstäuschung. Bei der Produktpiraterie hat dagegen die widerrechtliche Nachahmung einer gewerblichen Leistung das Übergewicht. Darüber hinaus umfasst sie aber auch die mit der Fälschung verbundenen Kennzeichenrechtsverletzungen.
Damit beschreibt der Begriff der Markenpiraterie alleinig eine gewisse Teilmenge der unter dem Terminus Produktpiraterie zusammengefassten Rechtsverletzungen. Charakteristisch für diese Variante der
Wirtschaftskriminalität (Produkt- und Markenpiraterie) ist folglich die Rechtsverletzung des Immaterialgüterrechts, wobei auch das sich Hinwegsetzen
62 Vgl. in engl.: counterfeiting
63 Vgl. Schiwek, S.23.
64 Vgl. Schiwek, S.24.
65 Vgl. Harte-Bavendamm, S.3, Rdnr.7 und 8.
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über das vom Rechtsinhaber vorher genehmigten Produktionsvolumens mit in die Verletzungshandlung einbezogen wird. 66
B. Bekämpfung der Markenpiraterie
Um die Bekämpfung der Markenpiraterie so effektiv wie möglich zu gestalten, erfordert es umfassende vorbeugende Maßnahmen auf wirtschaftlichem, organisatorischem, technischem und rechtlichem Gebiet. Nur dadurch gelingt es den Schutzrechtsinhabern (SRI), die Angriffspunkte für Nachahmer so gering wie möglich zu halten.
I. Prävention
Die Aufarbeitung der Piraterieproblematik erfolgt viel zu oft aus einer impulsiven Not heraus, wenn nämlich ein tatsächlicher Eingriff in die geistigen Schutzrechte bereits erfolgt ist oder unmittelbar bevorsteht. Durch ein derartiges reaktives Handeln wird es für die Fälscher nicht besonders schwierig, sich an den Ideen und Erfindungen der Rechtsinhaber zu „vergreifen“. Deshalb ist es von besonderen Nöten, wirksame, scheinbar unwichtige Maßnahmen zu ergreifen, die die flächendeckende Ausbeutung der eigenen Ideen eindämmen bzw. verhindern.
1. Wirtschaftliche, organisatorische und technische Maßnahmen
Durch ausgeklügelte Schutzstrategien können Unternehmen leicht und relativ kostengünstig ihre Produkte vor dem Phänomen der Markenpiraterie schützen. Dazu gehört in erster Linie die richtige Wahl der Unternehmensstrategie. Von Seiten der Rechtsinhaber muss eine klare Vorgabe, vehement gegen die Produktpiraten vorzugehen, bestehen. Die Erfahrung hat gezeigt, dass das reaktive, abwartende Verhalten der Unternehmen zu höheren Belastungen und Kosten führt, als wenn bereits im Vorfeld eine eindeutige Unternehmenspolitik formuliert worden wäre. 67
Deshalb gewinnt der Einsatz technischer Schutzmittel im Kampf gegen die Markenpiraterie eine immer stärkere Bedeutung. Durch die Verwendung „intelligenter“ Verpackungen, Hologramme 68 , elektronischer Sicherungsmitteln
66 Vgl. Wabnitz/Janovsky, Kap.15, Rdnr.3.
67 Vgl. Harte-Bavendamm, S.32, Rdnr.6.
68 Vgl. Hunsicker, Ernst in Kriminalistik 1/2007, S.27.
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oder magnetischer Lösungen wird die Ausbreitung der Produktnachahmung erschwert.
2. Rechtliche Maßnahmen
Aus rechtlicher Sicht ist es für den Schutzrechtsinhaber von großer Bedeutung, dass er sein geistiges Eigentum auch schützen lässt. Nur der konsequente Erwerb geistiger Schutzrechte vermeidet spätere Schutzlücken in der Rechtsdurchsetzung. Ergänzend zu dem eigenen flächendeckenden Anmeldesystem ist die ständige Überwachung fremder Anmelde- und Eintragungsaktivitäten 69 seitens des Rechtsinhabers von großer Bedeutung. Eine erst in den vergangenen Jahren von den Unternehmen erkannten präventiven Maßnahmen liegt in der Stellung von Grenzbeschlagnahmeanträgen.
Dies kann zum einen nach der so genannten Produktpiraterieverordnung (PrPVO 70 ) oder zum anderen nach den nationalen Vorschriften erfolgen. Anträge können gegebenenfalls auch in den jeweiligen Einzelfällen gestellt werden, aber unter vorbeugenden Gesichtspunkten empfiehlt es sich, eine frühzeitige Stellung eines allgemeinen Antrags bei der Oberfinanzdirektion Nürnberg- Zentralstelle Gewerblicher Rechtsschutz (ZGR) vorzunehmen. Die ZGR startete ihre Tätigkeit im Februar 1995 und wickelt seitdem bundesweit das besagte Grenzbeschlagnahmeverfahren ab. Die Anzahl der Unternehmen, die mit der ZGR zusammenarbeiten, ist seit 1995 von 52 auf über 550 angewachsen. 71 Die jeweiligen Rechtsinhaber werden gebeten, sog. Positivlisten (Infos zu Originalen) und Negativlisten (Infos zu Fälschungen) an die ZGR weiterzuleiten, die ihrerseits die Zusammenfassung aller Erkennungshinweise im Intranet der Bundesfinanzverwaltung für alle Dienststellen bereitstellt. Mit Hilfe des „elektronischen
Abfertigungsunterstützenden Heftes für den Gewerblichen Rechtsschutz“ (e-AGENT), können alle Zolldienststellen schnell und sicher auf entscheidende Informationen zugreifen, die ihnen wiederum die Erkennung der Falsifikate erleichtern.
69 Vgl. Harte-Bavendamm, S.79, Rdnr.9.
70 Vgl. Anhang B.
71 Vgl. Seelig, Horst in DSWR 10/2004, S.265.
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II. Zivilrechtliche Ansprüche
Der Rechtsinhaber, dessen geistige Schutzrechte durch Plagiathandlungen verletzt werden, hat eine Reihe von Ansprüchen. Die Ansprüche richten sich sowohl gegen den Täter als auch gegen die Mittäter, Anstifter oder Gehilfen. Umfassende Neuerungen der einzelnen Ansprüche enthält die Enforcement-Richtlinie, 72 deren Umsetzung in deutsches Recht bislang jedoch noch nicht erfolgt ist. 73 Allerdings hat die Bundesregierung am 24.01.2007 einen Regierungsentwurf zur Umsetzung der Enforcement-Richtlinie 2004/48/EG veröffentlicht. 74
1. Unterlassung
Ohne dass es auf ein Verschulden des Verletzers ankommt, kann der Schutzrechtsinhaber denjenigen, der sein Schutzrecht im geschäftlichen Verkehr 75 widerrechtlich nutzt, auf Unterlassung in Anspruch nehmen. Der Unterlassungsanspruch greift nach § 14 Abs. 2 MarkenG nicht nur in den Fällen, in denen der Verletzer ein identisches Zeichen für identische Waren oder Dienstleistungen benutzt, sondern auch dann, wenn der Verletzer ein ähnliches Zeichen für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen einsetzt und infolgedessen für das adressierte Publikum die Gefahr von Verwechslung besteht. Hierbei genügt die Gefahr, dass der Verkehr das benutzte Zeichen mit der Marke des Rechtsinhabers gedanklich in Verbindung bringt. 76 Folglich kann der Inhaber einer Marke die Untersagung bezüglich jeder Benutzung eines kollidierenden Zeichens anstreben, selbst bei einer nicht markenmäßigen Verwendung im geschäftlichen Verkehr, gesetzt den Fall, dass kein zulässiger Drittgebrauch gemäß § 23 MarkenG einschlägig ist. 77 Dementsprechend enthalten ausnahmslos alle Spezialgesetze Regelungen zum Schutz geistigen Eigentums. 78 Der Unterlassungsanspruch, der die in Zukunft drohende Verletzungshandlungen verhindern und die Fortsetzung bereits begonnener Verletzungshandlungen unterbinden soll, erfährt seine vorläufige Durchsetzung vornehmlich im Wege der einstweiligen Verfügung in Kennzeichenstreitsachen
72 Richtlinie 2004/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29.April 2004 zur
Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums, AblEG Nr.L 157 vom 30.04.2004.
73 Vgl. Welser/González, S.107, Rdnr.142.
74 Vgl. http://www.bmj.bund.de/files/-/1727/RegE%20Durchsetzungsrichtlinie.pdf.
75 Vgl. Fezer, § 14 MarkenG, Rdnr.509; LG Düsseldorf MittdtschPatAnw 1996, 22- Chiemsee.
76 Vgl. Berlit, S.144, Rdnr.241.
77 Vgl. Berlit, S.144, Rdnr.241.
78 Vgl. § 14 Abs. 5 und § 15 Abs. 4 MarkenG, § 97 Abs. 1 UrhG, § 42 Abs. 1 GeschmMG, § 139
Abs. 1 PatG, § 24 GebrMG, § 9 Abs. 1 HalblSchG, § 37 Abs. 1 SortSchG.
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Dipl.-Wirtschaftsjurist (FH) Christopher Fey, 2009, Die Markenpiraterie und ihre effektive Bekämpfung - Insbesondere das Grenzbeschlagnahmeverfahren, München, GRIN Verlag GmbH
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