0. Referat
Diese Diplomarbeit befasst sich mit dem dynamischen Prozess der Veröffentlichung von authentisch dargestellten Familienproblematiken in den TV-Medien. Dabei wird der Leser mit der Erforschung einer Veränderung des öffentlichen Blickes auf die Familie, die daraus resultierende Öffnung ihres privaten Raumes und die Bedeutung der Erziehung, in die Thematik eingeführt. Desweiteren wird ein Überblick über die Wirkung und Folgen des Fernsehens, als Lebenshelfer für Darsteller und Rezipienten und das Konzept des Reality-Formats „Super Nanny“ gegeben, bis dann im letzten Teil der Arbeit, anhand einer Befragung, mögliche Lösungsansätze für eine Wirkung auf potenzielle Zuschauer dieser Sendung und deren Bedeutung für die Soziale Arbeit herausgearbeitet werden.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung 1
2. Die Familie und Erziehung im Wandel der Zeit 2
2.1 Zur Definition des Begriffs Familie 2
2.2 Funktionen der Familie 3
2.3 Die Familie im privaten Raum 4
2.4 Zur Sozialgeschichte der Familie in Deutschland 6
2.4.1 Das christliche Mittelalter 6
2.4.2 Die Neuzeit 6
2.4.3 Das 19. Jahrhundert 7
2.4.4 Die Zeit des Nationalsozialismus 8
2.4.5 Die Nachkriegszeit 9
2.4.6 Schlussbemerkung 10
2.5 Die Erziehung in der Familie und das öffentliche Interesse
an der Familienerziehung in Deutschland 11
2.5.1 Das öffentliche Interesse an der Familienerziehung und
deren gewachsene Bedeutung 11
2.5.2 Die Themen der Familienforschung 12
2.5.3 Die Eltern-Kind-Beziehung als Blickpunkt der
Familienforschung 14
2.5.4 Durchdringung des privaten Raumes der Familie 16
2.6. Die Schwierigkeit des “Eltern-Sein heute 17
2.6.1 Analyse und Geschichte der Erziehungsberatung im
Zusammenhang zu “Eltern-Sein 17
2.6.2 Die Schuldgefühle und die Verunsicherung der Eltern 19
2.6.3 Grundformen der Erziehungsratgeber und Motive nach
H öffer-Mehlmer 23
2.6.4 Eltern als Schüler der Erziehungsaufgabe 24
2.6.5 Aktuelle Erziehungsratgeber - Ein Vergleich 25 2.7 Zusammenfassung 28 3. Privatfernsehen und seine Wirkung auf den Rezipienten 29 3.1 Die Geschichte des Privatfernsehens in Deutschland 29 3.2 Die Erforschung der emotionalen Fernsehwirkung 30 3.3 Geplante und ungeplante Fernsehnutzung 32 3.4 Reality-TV 33
3.4.1 Definition des Begriffs „Reality-TV“ 33
3.4.2 Darstellungsformen und Merkmale des Reality-TV 35 3.5. Affektfernsehen 36
3.5.1 Zentrale Merkmale des Affektfernsehens nach Bente und Fromm 36
3.5.2 Motive und Funktionen der Teilnahme als Protagonist an einer Sendung des Genres Affektfernsehen unter dem Aspekt der Öffnung des privaten Raumes 38
3.5.3 Folgen der medialen Inszenierung privater und konfliktbehafteter Räume 40 3.6 Lebenshilfe via Fernsehen 41
3.6.1 Lebenshilfekonzepte am Beispiel des Privatsenders RTL 41
3.6.2 Grenzen des Lebenshilfe- TV unter dem Gesichtspunkt des Voyeurismus 44 4. Erziehungsberatung im Fernsehen mit Hilfe der „Super Nanny“ 46 4.1 Die „Super Nanny“ Katharina Saalfrank 46 4.2 Hintergrundinformationen und Kritik an der Sendung 47 4.3 Aufbau und Konzept der Sendung 50
4.4 Zur Professionalität der „Super Nanny“ 51 4.5 Die Bedeutung der „Super Nanny“ für die ambulanten Erziehungshilfen, insbesondere die der Sozialpädagogischen Familienhilfe 53 4.6 Zusammenfassendes Fazit: Familienthematiken im Fernsehen 57 5. Befragung zum TV-Format „Super Nanny“ unter dem Aspekt der Wirkung auf potenzielle Zuschauer 58 5.1 Vorüberlegung und Ziel der Befragung 58 5.2 Fragebogenkonzeption 61 5.3 Durchführung und Teilnahmebereitschaft 62 5.4 Quantitative Analyse der Erhebung 63
5.4.1 Altersgruppen der Teilnehmer 63
5.4.2 Geschlechterverteilung der befragten Personen 63
5.4.3 Familienstand der Probanden 64 5.4.4 Berufliche Situation 65
5.4.5 Anzahl und Altersgruppen vorhandener Kinder 65 5.4.6 Wohnverhältnisse 67
5.4.7 Verfolgung der Sendung „Super Nanny“ 68
5.4.8 Empfinden der Zuschauer gegenüber der Sendung 68
5.4.9 Identifikation mit den gezeigten Familiensituationen 69
5.4.10 Motivation der Sendung, selbst professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen 70
5.4.11 Lebenshilfe über Fernsehen selbst nutzen 70
5.4.12 Unterscheidung der Zuschauer zwischen Realität und Darstellung 71
5.4.13 Vorteile der medialen Inszenierung intrafamiliärer Problemlagen 72
5.4.14 Nachhaltigkeit der Arbeit der „Super Nanny“ in den Familien 73
5.4.15 Der Wunsch der Zuschauer nach mehr Informationen über Beratungsmöglichkeiten und Ansprechpartner für Familien in schwierigen Situationen innerhalb der Ausstrahlung 73 5.5 Qualitative Analyse der Erhebung 74
5.5.1 Qualitative Analyse der Erhebung, klassifiziert nach Altersgruppen 74
5.5.2 Befragung eingeteilt nach Geschlecht, Familienstand, beruflicher Situation, Vorhandensein von Kindern und eigenem Haushalt 81
5.5.3 Begründungen der Probanden bei Frage 13 und 14 89
5.5.3.1 Begründungen der Probanden zu Frage 13 89
5.5.3.2 Begründungen der Probanden zu Frage 14 91 5.4 Zusammnenfassendes Fazit der Untersuchung 94 6. Schlußwort 95 Anlagen Literaturverzeichnis
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1. Einleitung
Die Darstellung interner Familienproblematiken unter dem Aspekt einer vermeintlichen Authentizität in den Fernsehmedien, erlebt derzeit ihren Höhepunkt. „Lebenshilfe via Fernsehen“ und „RTL macht stark für´s Leben“ sind Slogans, die diese Entwicklung weitgehend unterstreichen. So sind beispielweise die Schuldnerberatung und die Erziehungsberatung mit Hilfe einer „Super Nanny“ als wöchentlicher Programminhalt des Privatfernsehsenders RTL auszumachen. Das Fernsehen soll als Lebenshelfer fungieren und das so authentisch, wie möglich. Dem scheinbar nach Orientierung suchenden Zuschauer werden Lösungsmöglichkeiten in allen denkbaren Bereichen des täglichen Lebens, an-hand von Lebensgeschichten und Schicksalen bisher unbekannter Privatpersonen geboten. Das damit verbundene Eindringen in deren privaten Räume und die daraus resultierende Ermöglichung einer Identifikation des Rezipienten mit dem Gezeigten, unterstützt und befriedigt einen scheinbar vorhandenen Voyeurismus des Menschen, denn die Erfolge diverser TV-Formate aus jenem Genre sind vergleichbar höher, als die einer Ratgebersendung, die sich nur fiktionalen Materials und Personen bedient.
Diese Arbeit soll die zu verzeichnende Dynamik der Veröffentlichung intrafamiliärer Problemlagen in den TV-Medien und den sich scheinbar verändert stärkeren Blick der Öffentlichkeit auf die Familie als Institution in den letzten Jahrzehnten genauer untersuchen. Als Beispiel wird das vermeintliche Erziehungs-ratgeberformat „Super Nanny“ dienen.
Sie lässt sich so in vier Teile gliedern: Der erste Teil ist der Familie als Institution und der Erziehung gewidmet. Hier wird der Versuch einer Begriffsdefinition, die Bedeutung und Entwicklung von privaten Räumen für die Familie und deren Sozialgeschichte den Leser in die Thematik einführen. In diesem Zusammenhang werden ebenso die Problematik einer anscheinenden Verunsicherung der Eltern und die Geschichte der institutionellen Erziehungsberatung beleuchtet.
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Im zweiten Teil wird die Wirkung des Fernsehens, vor allem die des Reality-TV, einschließlich seiner Lebenshilfeformate, auf den Rezipienten erarbeitet. Dabei soll auf die mediale Inszenierung intrafamiliärer Problemlagen, deren Motive und möglichen Folgen ebenso eingegangen werden, wie auf die Merkmale des Affektfernsehens, bis dann im vierten Teil das Konzept „Super Nanny“, deren Hintergrundinformationen und Kritik, Gegenstand dieser Arbeit sein soll. Im dritten und letzten Abschnitt soll anhand einer Befragung potenzieller Zuschauer die Wirkung und die Bedeutung des Reality-Formats „Super Nanny“ für Rezipienten und die Soziale Arbeit untersucht werden.
2. Die Familie und Erziehung im Wandel der Zeit
2.1 Zur Definition des Begriffs Familie
Eine einheitliche Definition des Familienbegriffs ist im deutschsprachigen Recht nicht nachweisbar. So finden sich in mehreren Gesetzestexten die unterschiedlichsten Definitionen von Familie, sei es unter dem Begriff der Abstammung und Verwandtschaft, Hausgemeinschaft und Lebensgemeinschaft, oder als systematischer Begriff der Biologie.
Am häufigsten jedoch wird der Begriff Familie unter der Ableitung des lateinischen “la familia” (Hausgemeinschaft) verwendet und wurde erst im Laufe des 18. Jahrhunderts im deutschen Sprachgebrauch eingeführt (vgl. Böhnisch 1997, S. 25). Somit ist die Definition “Die Familie ist eine auf Dauer angelegte Verbindung von Mann und Frau mit einer gemeinsamen Haushaltsführung und mindestens einem eigenen oder adoptierten Kind” (Hill/Kopp 2004, S. 12) in der Soziologie doch am gebräuchlichsten. Also wird auch von einer faktischen Elternschaft ausgegangen, selbst wenn keine leibliche Eltern-Kind-Beziehung besteht. Neben dieser Definition gibt es ebenso begriffliche Fassungen, welche Familie “als ein gegenseitiges aufeinander bezogenes Miteinander verschiede- ner Generationen” (Ecarius 2002, S. 37) verstehen, “die in unterschiedlichen
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sozialen und biographischen Zeitstrukturen den Erziehungsprozess durchlaufen” (Ecarius 2002, S. 37).
Gegenwärtig ist “das zentrale Kennzeichen von Familie die Zusammengehörigkeit von zwei oder mehreren aufeinander bezogenen Generationen, die zueinander in einer Elter 1 -Kind-Beziehung stehen“ (Böhnisch 1997, S. 28). Also kann auch die Ein-Eltern-Familie in die Definition einbezogen werden. Familie kann ebenso als Institution zusammengefasst werden, da sie wiederkehrende Handlungsabläufe und Regeln schafft (vgl. Böhnisch 1997, S. 34). Sie ist eine vermittelnde Institution im Spannungsfeld öffentlicher Interessen und gesellschaftlicher Strukturen, welche deren Aufgaben immer wieder neu bestimmen. In ihr vereinen sich individuelle Lebensmuster mit makrogesellschaftlichen Strukturen 2 (vgl. Ecarius 2002, S. 37).
Familien sind nicht als feste statische Gebilde zu verstehen, sondern waren bzw. sind immer das, was die Gesellschaft von ihnen verlangt und müssen sich den verschiedenen Aufgaben und Anforderungen des Lebens anpassen (vgl. Matter 1999, S. 14)
2.2 Funktionen der Familie
Ausgehend vom Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) hat die Familie Vorrang vor anderen staatlichen Einrichtungen. Dabei hat sie viele Funktionen zu erfüllen, die gesellschaftlich unverzichtbar sind. Diese Funktionen beginnen bei der Geburt von Kindern und deren Sozialisation. Die Funktion der Geburt und Sozialisation des Kindes befriedigt das Interesse der Gesellschaft an Nachwuchs und der Erziehung dessen zur Gesellschaftsfähigkeit. Das Kind erhält durch die
1 „Elter“ ist die Singularform von Eltern, war im Frühneuhochdeutsch noch gebräuchlich und
wurde von der Familienforschung wieder neu aufgegriffen (vgl. Clason/Hoffmann-Riem,
1989 in Böhnisch 1997).
2 Zu makrogesellschaftlichen Strukturen zählen in diesem Fall Arbeitsmarktbedingungen, Ge-
schlechter- und Generationenverhältnisse, sozialpolitische Entscheidungen, die Schulpflicht,
sowie rechtliche Regelungen die Familie betreffend (vgl. Ecarius 2002, S. 37).
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Erziehung in der Familie einen gewissen Platz in der Gesellschaft 3 und im täglichen familiären Zusammenleben werden die Bedürfnisse des Kindes nach Wärme, Zuwendung und gemeinsamer Zeit befriedigt. Die Familie kann als Spannungsausgleich zum Alltäglichen, wie Schule, Beruf und Öffentlichkeit gesehen werden. Zusammenfassend lassen sich fünf Funktionen der Familie ausmachen: Geburt, Sozialisation, Standortfindung, Haushalts- und Freizeitfunktion und Spannungsausgleich. (vgl. Hobmair 2002, S. 326)
2.3 Die Familie im privaten Raum
Burkart 4 erläutert in seinem Buch “Familiensoziologie” die Familie als “Hausgemeinschaft” 5 und “Herrschaftszusammenhang” in ihrer Grundbedeutung. Bei dieser Definition ist davon auszugehen, dass vor allem mit dem Begriff “Hausgemeinschaft“ eine Gemeinschaft “unter einem Dach”, ohne Einblick von außen, unter dem Schutz der familialen Gegebenheiten, zu verstehen ist. Die Familie kann als private Gegenstruktur zur Gesellschaft gesehen werden, deren Probleme der Macht aller Mitglieder obliegt. “Sie hat sich im Zuge fortschreitender Modernisierungsprozesse in partnerschafts- und kindorientierte, sowie individualisierte Privatheitstypen ausdifferenziert” (Meyer 1992, S. 88). Privat ist das Geheime, Verborgene und Unsichtbare, das von äußeren Zugriff und Kontrolle Geschützte. Die Familie ist einerseits dem öffentlichen Einfluss ausgesetzt und muss oder kann Lebensschwierigkeiten und soziale Probleme andererseits im privaten Raum austragen. “Dieser innerliche Kreis ist für die Öffentlichkeit tabu” (Böhnisch 1997, S. 60). Der private Raum als ein von außen abgegrenztes Innere. Familie mit ihrem “privatistischen und intimen Charakter” (Hamann 2000, S. 29) ist nicht nur das private Zusammenleben von mehreren Personen, sondern auch ein institutioneller Funktions- und Interaktionszusammenhang. In-
3 Diesbetrifft Religionszugehörigkeit, Vereinsmitgliedschaft, Beruf, etc. (vgl. Hobmair, 2002, S.
326)
4 Dr. Günter Burkart ist Professor für Soziologie an der Leuphana Universität Lüneburg und hat
zahlreiche Veröffentlichungen zu den Themen Familie und Paarbeziehungen, Geschlechter-
forschung, sowie Biografie /Lebenslauf publiziert.
5 Im engeren Sinne spricht man erst dann von einer Hausgemeinschaft, wenn die Wohnpartei-
en auch untereinander Kontakt haben und haben wollen (http://de.wikipedia.org/wiki/ Haus-
gemeinschaft).
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trafamiliäre Problemlagen sind verhüllt und unzugänglich, Auseinandersetzungen und Beziehungsproblematiken geschehen auf einer Art Hinterbühne, dem privaten Raum des Konstruktes Familie. Der Sinn eines familialen Privatraumes ist es also, dass sich dieser vor äußeren Eingriffen selbst zu schützen wissen sollte, da er seine Grenzen selbst definieren kann, beziehungsweise darf. Privatsphäre ist somit eine gegebene Freiheit, die eigene Lebensführung selbst zu bestimmen und „von Eingriffen und unerwünschten Hineinreden anderer geschützt zu sein“ (Weiß 2002, S. 31). Nur durch diese Freiheit kann sich individuelle Autonomie entwickeln. Eine deutliche „Grenzverschiebung“ (Weiß 2002, S. 19) im Sinne eines Verschmelzens von Öffentlichkeit und familialer Privatsphäre zeichnet sich vor allem in den aktuellen medialen Reality-Formaten des Privatfernsehens ab. Privatheit steht in unmittelbarer Verbindung zu Individualität und diese Individualität bestimmt sich selbst, indem sie sich von Gesellschaft und Öffentlichkeit abgrenzt (vgl. Weiß 2002, S. 30). Gesellschaftswissenschaftlich hat die Unterscheidung von Öffentlichem und Privatem eine Bedeutung in dreierlei Hinsicht: 1. Die Identitätsbildung und Selbstverwirklichung des Einzelnen 2. Die zivilisierten Formen sozialen Zusammenlebens 3. Die Funktionstüchtigkeit politischer Öffentlichkeit in der Demokratie (vgl. Weiß 2002). Wenn man sich mit der Veränderung bezüglich des Eingriffs in private Räume auseinandersetzt, so lässt sich diese, beginnend in der zweiten Hälfte des letzten Jahrhunderts, nachweisen, denn „bis dahin war Privatheit durch traditionelle Vorgaben für das angemessene Betragen in Familie und gesellschaftlichen Leben bestimmt gewesen“ (Weiß 2002, S.4). Dieses veränderte Verständnis ist Teil eines Prozesses, nämlich dem der Individualisierung, meint, der Einzelne hat die Wahl, persönlich für sich zu entscheiden, was privat ist und demzufolge auch bleiben soll. Er kann sich also die Grenze selbst ziehen, wobei diese früher eindeutig zwischen Öffentlichkeit und Privatheit trennte. Wie entwickelte sich dieser Raum im Laufe der letzten Jahrhunderte? Dazu muss als erstes die Sozialgeschichte, sowie die Erziehung und deren Anforderungen in der Familie betrachtet werden. Im folgenden Abschnitt soll dies am Beispiel der Entwicklung der Familie in Deutschland geschehen, um herauszu-
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finden, wo die Ursachen für die Öffnung des privaten Raumes des Konstruktes Familie liegen, wie sich ihre privilegierte Stellung, gesellschaftlich und politisch gesehen, verändert hat und sich demzufolge auch neue Erwartungen und An-forderungen an die Familienerziehung herausgebildet haben .
2.4 Zur Sozialgeschichte der Familie in Deutschland
2.4.1 Das christliche Mittelalter
Die frühgeschichtliche Familienform war die Sippe. Diese war nicht darauf angewiesen an einem Ort zusammen zu wohnen, hatte auch kein gemeinsames Sippenoberhaupt, sie war allein durch die Blutsverwandtschaft verbunden. Es entwickelte sich ein verwandtschaftliches Zusammengehörigkeitsgefühl und ein Normengefüge. Diese Entwicklung wurde durch die Einführung des Christentums durchbrochen. Die Forderung der Kirche bestand aus einem Eheideal der Monogamie und Treue, sowie der Schutzpflicht des Mannes gegenüber seiner Familie. In den Ehegesetzgebungen von 1215 wurden diese Forderungen festgelegt. Doch die feudalen grundherrlichen Machtstrukturen auf dem Lande und die patriarchalischen Verhältnisse in den Städten dauerten trotz dessen an und Frauen hatten sich männlicher Gewalt zu unterwerfen. Ebenso waren Säuglingssterblichkeit und das physische Elend der Frauen sehr hoch, so dass diese sich Schutz in der durch Marienkult geprägten Kirche suchten. Es entwickelte sich ein klösterliches Ideal der Keuschheit. (vgl. Weber-Kellermann in Paetzold; Fried 1989, S. 22)
2.4.2 Die Neuzeit
Hier formte sich langsam das Leitbild der christlichen Familie unter der Führung eines “Hausvaters”, die sogenannte Haushaltsfamilie, heraus. Darunter ist eine familiale Gruppe zu verstehen, die in einem Hause lebt und ein gemeinsames Produktionsmittel bewirtschaftet, wie einen Bauernhof, oder ähnliches. Dabei handelte es sich nicht ausschließlich um Blutsverwandte, sondern auch Knech-
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te, Mägde, etc. Die Haushaltsfamilie umfasste also das ganze Haus und der Hausvater übte die rechtliche und erzieherische Macht über den gesamten Hausstand aus. Ebenso verfügte er über das Züchtigungsrecht aller Zugehöriger dieses Hausstandes. Man konnte jetzt von einem autoritär-patriarchalen Herrschaftsprinzip sprechen. Ein solches Herrschaftsprinzip, wie es der Landesvater und auch der sogenannte Doktorvater inne hatten. Die Eheschließung wurde als Rechtshandlung von der Familie an die Kirche übergeben, so dass sie vom Tridentiner Konzil 1563 zum Sakrament erhoben wurde. Dem entgegengesetzt war das Rechtsdenken der protestantischen Kirche, die die Eheschließung als rechtliches Weltgeschäft ansah. Die Spaltung der Kirche im 16. Jahrhundert betraf also insbesondere das Eherecht. (vgl. Weber-Kellermann in Paetzold; Fried 1989, S. 23).
2.4.3 Das 19. Jahrhundert
Ausgehend von der Industriellen Revolution führten die Umstrukturierungen des Fabrik- und Verwaltungswesens für Arbeitnehmer und Dienstleistende zu einer Trennung von Arbeits- und Wohnbereich, ausgenommen hierbei die dörflichagrarischen Lebensverhältnisse. Somit löste sich die Haushaltsfamilie und das Leitbild der Neuzeit, nämlich das des “ganzen Hauses” auf. Es entwickelte sich eine dominierende Sozialform der Familie, nämlich die bürgerliche Kernfamilie. Die Eheschließung wurde, wenn auch durch die neue Gedankenrichtung des Naturrechts der Einzelpersönlichkeit der Französischen Revolution 1789, zu einem Akt des weltlichen und bürgerlichen Rechtes. Die Einführung der Zivilehe 1875/76 und deren Aufnahme in das BGB um 1900 schloss die Entwicklung des Eherechtes vorläufig ab, wenn auch nicht von der katholischen Kirche akzeptiert. Durch die Trennung von Arbeits- und Wohnbereich bahnte sich eine vollkommen neue Entwicklung der Wohnkultur an. Geprägt vom Zeitalter des Biedermeier (bis ca. 1850) entstand ein selbstständiger bürgerlicher Möbelstil, welcher Gemütlichkeit in die Wohnungen der bürgerlichen Familie bringen sollte. Die Instandhaltung und Pflege dieser Gemütlichkeit war vor allem Aufgabe der Hausfrau und Mutter, die somit einen Ausgleich für ihre Stigmatisierung auf
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“Kirche-Küche Hausfrau” fand. Strukturell hatte sich im bürgerlichen Familienleben jedoch nicht grundlegend viel geändert. Die konservativen Regeln der unemanzipierten Hausfrau und Mutter, sowie die der traditionell autoritär erzogenen Kinder blieb weiterhin bestehen.
Das Leben der Bauernfamilie hingegen war auf Autarkie 6 beschränkt. Alle produzierten Güter waren der bäuerlichen Wirtschaftsführung untergeordnet, somit auch die gesamte familiale Struktur, welche in jeder Beziehung auf den Hof konzentriert war. Arbeiten waren streng nach Geschlechtern aufgeteilt, so dass der Mann Acker und Feld besorgte und die repräsentative Autorität im Sinne der Haushaltsfamilie über seinen Hof besaß, die Frau jedoch den innerhäuslichen Pflichten nachkam. Der Hausvater galt als oberste Autoritätsperson, welcher auch Gehorsam von Frau und Kindern organisierte. Auch wenn nach dem Ersten Weltkrieg die Monarchie und die damit zusammenhängende Klassengesellschaft zusammenbrachen, blieb in der Gesellschaft das Leitmotiv des Patriarchalismus teilweise bestehen, vor allem in der Schule und im Elternhaus (vgl. Weber-Kellermann in Paetzold; Fried 1989, S. 24).
2.4.4 Die Zeit des Nationalsozialismus
Adolf Hitlers Ideologien und dessen Familienvorstellungen griffen ebenfalls wieder weit zurück ins 19. Jahrhundert. Trotz dessen nur 20% der Bevölkerung in der Landwirtschaft arbeiteten, sollte hier die Bauernfamilie das Vorbild der Nation, im Sinne des germanischen Rassismus und des Bildes von “Blut und Boden” sein. Die Frauen sollten gänzlich auf ihre Rolle als Gebärerin reduziert werden, was mit dem Mutterkreuz und Kindergeld belohnt werden sollte. Doch die Ideologie hatte kein Vertrauen in die bürgerliche Kleinfamilie und ihre Erziehungsqualitäten, so dass man die Erziehung der Kinder ab dem zehnten Lebensjahr der Hitlerjugend (HJ) und dem Bund Deutscher Mädel (BDM) überlies. Hier sollte den zukünftig heroischen Jungen und künftigen Müttern unter der Parole: “Du bist nichts - Dein Volk ist alles!” eine gewisse Kälte des Gemüts
6 Autarkie meint die selbstständige Erarbeitung von Gütern einer Organisationseinheit, welche
diese dann auch nur für sich selbst gebraucht.
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beigebracht werden. Somit waren sie nicht mehr in der Lage, sensibel oder gar bemitleidenswert anderen Gruppen gegenüber zu reagieren. Doch diese angestrebten Familienideale konnten durch Ausbruch des Zweiten Weltkrieges nicht mehr bedient werden, da die daraus resultierende Berufstätigkeit der Frauen und der Einsatz von Kindern in der Rüstungsindustrie dieses Ideal unterbrachen und zerstörten. Die unmittelbaren Folgen des Zweiten Weltkrieges ließen für viele die Familie als einzigen Ort der Geborgenheit und sozialen Sicherheit erscheinen, um die Schwierigkeiten des damaligen von Krieg und Zerstörung geprägten Alltags zu bewältigen (vgl. Weber-Kellermann in Paetzold; Fried 1989, S. 28/29).
2.4.5 Die Nachkriegszeit
In der ersten Zeit nach dem Zweiten Weltkrieg galt die Familie als Ersatzheimat, bis 1953 das erste “Bundesministerium für Familienfragen” entstand. Die Familie war nun als politische Größe erkannt worden und in ihr entwickelte sich ein partnerschaftliches Rollensystem, wo neben dem verdienenden Mann und Vater auch die berufstätige Ehefrau und Mutter einen autoritären Platz im Konstrukt Familie fand. Die Kinder hatten demzufolge mehr Freiraum, aber auch weniger Geborgenheit.
Innerfamliäre Aufgaben, wie schulische und berufliche Ausbildung, sowie Kran-kenversorgung und Alterssicherung wurden nun größtenteils vom Staat übernommen. Wobei auch den sozial schwächeren Familien eine gesetzlich festgeschriebene Sicherheit gewährleistet wurde.
Mit dem Wirtschaftswunder 1955 kehrte die berufstätige Frau wieder gänzlich in den häuslichen Bereich zurück, da der Ehemann und Vater in der Lage war, den Lebensunterhalt allein zu erwirtschaften. Nun wurden wieder Erziehungsziele angewandt, die die Eltern mit ihrer eigenen Kindheit verbanden, nämlich Gehorsam und Artigkeit, statt Selbstständigkeit und partnerschaftliche Verant- wortung. Bis 1971 war die Prügelstrafe unter gewissen Umständen gerecht-
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fertigt und spielte auch eine umfassende Rolle. Bis sie dann in jenem Jahr vollständig, einschließlich der Schule, abgeschafft wurde. Dieser Sachverhalt zeigte, dass Erziehung nun als Prozess des Autonomwerdens gesehen wurde und nicht als Leitmotiv des Quälens und Gehorchens (vgl. Weber-Kellermann in Paetzold; Fried 1989, S. 29-31).
2.4.6 Schlussbemerkung
Die Sozialgeschichte der Familie zeigt die Veränderungen ihrer Sozialform in unabdingbarer Abhängigkeit von den jeweiligen gesellschaftlichen und politischen Bedingungen. Von der Sippe über die Haushalts- und Bauernfamilie, bis hin zur Familie mit einem partnerschaftlichen Rollensystem als nun politische Größe, spielten immer die gesellschaftlichen und politischen Gegebenheiten die einflussreichste Rolle. Ebenso zeigt die etappenweise strukturell veränderte Familie und die Bedeutung der Eheschließung in Deutschland eine Dynamik in sich und dementsprechend auch in der Öffnung des privaten Raumes auf. So war die Familie in der Zeit des Christentums, bis auf die Eheschließung für die Gesellschaft größtenteils noch unantastbar, denn die innerfamiliären Machtstrukturen auf dem Land spielten sich noch immer auf der schon erwähnten Hinterbühne ab, bis dann in der Zeit des Nationalsozialismus die Anforderungen an die innerfamiliäre Erziehung teilweise geöffnet und an die politischen Führer übergeben wurden, obgleich dies nur teilweise umgesetzt werden konnte. Der Rückschritt in der Nachkriegszeit macht das Festhalten an konservativen Machtstrukturen deutlich. Die Gründung des ersten Bundesministeriums für Familienfragen öffnete den Weg in den privaten Raum der Familie erneut, da nun bestehende innerfamiliäre Aufgaben stückweise an den Staat übergeben und der Blick auf die Familie als Institution geschärft wurde, wobei hier auch die soziale Absicherung eine relativ große Rolle spielte.
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2.5 Die Erziehung in der Familie und das öffentliche Interesse an der Familienerziehung in Deutschland
2.5.1 Das öffentliche Interesse an der Familienerziehung und deren gewachsene Bedeutung
Da das öffentliche Interesse an der Erziehung in der Familie in den letzten Jahren weiter wächst, vor allem die Diskussion um das Versagen familiärer Erziehungskompetenzen in den Medien, sollen im folgenden Abschnitt die Auslöser dieser öffentlichen Diskussion betrachtet und untersucht werden. Wieso geraten Familien in den letzten Jahrzehnten verstärkt in den Blickpunkt von Politik und Gesellschaft, welche Dynamik einer solchen Entwicklung ist zu verzeichnen und warum wird in der Familienforschung von einem Erzie-hungsschwund 7 in der Institution Familie gesprochen? Familienerziehung kann in zweierlei Bedeutung einmal Familie als Subjekt (Hamann 2000, S. 27) sein, wobei die Erziehung durch und in der Familie geschieht und auf der anderen Seite Familie als Objekt (Hamann 2000, S. 27), hier ist die Erziehung an die Familie als Adressaten gerichtet und das Annehmen einer bestimmten Gestalt von Familie gemeint (vgl. Hamann, 2000 S. 27). Wie ihre Sozialgeschichte bereits gezeigt hat, spielt die Funktion der Erziehung bis ins 18. Jahrhundert eher die untergeordnete Rolle. “Mit reformpädagogischen Bestrebungen war eine neue Bewertung von Kindheit und Jugend verbunden” (Hamann 2000, S. 28), womit dann auch andere, neue Erwartungen und Anforderungen an die Erziehung in der Familie entstanden. Erziehung war in dieser Zeit keine zentrale Aufgabe der Familie, sondern “die Kinder liefen einfach mit und wurden in die Obhut von Mägden gegeben” (Böhnisch 1997, S. 22). Erziehung war in der Privatheit legitimiert.
7 Mit Erziehungsschwund ist hier der Zusammenhang der Zunahme auffälligen Verhaltens
und mangelnder Erziehungskompetenz gemeint (vgl. Familie und Familienerziehung in
Deutschland, 1995, S. 5).
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2.5.2 Die Themen der Familienforschung
Um die gegenwärtigen Themen der Familienforschung zu beleuchten, ist es unumgänglich, sich einer Vergangenheitsanalyse jenem Themenfeldes zu bedienen. Trotz der Stützung an Forschungsergebnissen hatten gewisse Mythen, welche mit dem Konstrukt Familie in Verbindung gebracht wurden immer wieder Überlebenskraft (vgl. Böhnisch 1997, S. 11). Da ist zum Beispiel die Rede vom “Harmoniemythos”: “die Vorstellung, dass das Familienleben in der Vergangenheit durch Harmonie geprägt sei” (Böhnisch 1997, S. 11) oder vom “Größenmythos”, welcher besagt, dass Familie “in der vorindustriellen Zeit das Zusammenleben von drei oder mehr Generationen die dominante Lebensform gewesen sei” (Böhnisch 1997, S. 11). So manifestierten sich Vorstellungen und Erwartungen an den Familienbegriff über einen langen Zeitraum bis heute. So zum Beispiel der scheinbar unmittelbare Zusammenhang von Ehe und Familie (vgl. Nave- Herz, 1989, S. 3). Demnach wurden gewisse Familienbilder als Idealbild und Wunschvorstellung, “wie eine richtige Familie sein sollte oder wie eine Familie auszusehen habe” (Wahl in Böhnisch 1997, S. 26) immer wieder vordergründig in Verbindung mit der Familienforschung genannt. So ist davon auszugehen, dass die überlieferten Leitbilder in öffentlichen Äußerungen von Politik, Wissenschaft und natürlich auch in den Medien ihren Platz finden und somit gewisse Vorstellungen und Erwartungen an die Familienerziehung beliebig beeinflussen. Auch der Begriff der Familienrhetorik 8 , welcher 1995 von Kurt Lüscher 9 in der deutschen Familienforschung eingeführt wurde, fand Gefallen an diesen Familienbildern. So sollten Texte, Bilder und Reden, in denen spezifische Familienformen erscheinen, in vorbildlicher und auch unerwünschter Darstellung, öffentlich bewertet werden (vgl. Böhnisch 1995, S. 27). Trotz der Ver-
8 Familienrhetorikermöglicht Interpretationen der Situation und Funktionen von Familie als
gesellschaftlicher Institution und dessen, was jeweils als Familie gelten darf. Mit Hilfe des
Ansatzes der Familienrhetorik werden Begründungen für familienpolitisch relevante, spezifi-
sche Unterstützungsleistungen bzw. deren Unterlassung als soziale Konstruktionen sichtbar
(vgl. Deutsches Jugendinstitut, Forschung über Kinder, Jugendliche und Familien an der
Schnittstelle zwischen Wissenschaft, Politik und Praxis, 2007).
9 Kurt Lüscher (* 1935 in Luzern) ist emeritierter Ordinarius für Soziologie an der Universität
Konstanz. Lüscher ist hervorgetreten durch seine Arbeiten zur Soziologie der Familie und der
Familienpolitik, des Kindes, der Generationenbeziehungen und der Ambivalenz.
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änderungen in Gesellschaft und Familienpolitik sind diese Leitbilder “vielfach impliziter Maßstab bei der Beurteilung des Familienalltags“ (Böhnisch 1995, S. 27).
Die Nachkriegszeit, welche in der Familienforschung eine große Stabilität und Anpassungsfähigkeit zeigt, vermittelte somit auch ein sehr positives Bild der Familie an die Öffentlichkeit. Doch bedingt durch veränderte Verlaufsdaten, welche vor allem das steigende Heiratsalter, die sinkende Geburtenrate, sowie die steigende Scheidungsrate in der Statistik gegen Ende der Sechziger Jahre betrafen, diagnostizierte man jetzt einen drohenden Funktionsverlust der Familie. Um die innerfamiliären Beziehungen zu analysieren, standen vor allem die Rolle des Vaters und seine Autorität, sowie die Eltern-Kind-Beziehungen im Vordergrund. Ebenso sprach man von “defizitären Auswirkungen mütterlicher Erwerbstätigkeit” (Cyprian 1995, S. 26).
In den siebziger Jahren kam es zu einer erneuten Diskussion in der Familien-forschung, angeregt durch die Entwicklung neuer Familienformen, welche nun nebeneinander existierten. Thema war jetzt auch “die Arbeitsteilung zwischen Mann und Frau als Indikator für Machtungleichheit in der Ehe” (Cyprian 1995, S. 26).
Ermuntert durch die Psychologie definierte man die Familie Anfang der Achtziger Jahre als ein “Konzept, sich ständig veränderten, dynamischen Systems” (Cyprian 1995, S. 27). Das Augenmerk richtete sich jetzt fast ausschließlich auf das Kind, die Rolle der Partnerbeziehung, inwiefern sich der Vater an der Kindererziehung beteiligen kann und das eigene Empfinden der Mütter in ihrer Rolle in der Familie. Gegen Ende der Achtziger Jahre diskutierte die Familien-forschung vor allem die Wechselbeziehung familialer Lebensformen. Die Pluralisierung dieser nun vorherrschenden Lebensformen waren nichteheliche Partnerschaften, Alleinerziehende, kinderlose Paare, sowie Single- Haushalte. Wichtig hierbei war es herauszufinden, welche Gemeinsamkeiten und Beson- derheiten zu den herkömmlichen Familienformen bestehen. Dabei standen jetzt
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nicht mehr nur die Kinder im Mittelpunkt des Interesses der Familienforschung, sondern verstärkt die Eltern und ihre Beziehungen zu ihrer Herkunftsfamilie (vgl. Cyprian 1995, S. 28). Familienalltag wurde thematisiert unter dem Aspekt “Familiales Handeln ist überwiegend gelebter Alltag” (Lüscher 1988). In der Öffentlichkeit wurde einem vollkommen neuem Thema viel Aufmerksamkeit geschenkt: sozial abweichendes Verhalten in der Familie. Dies betraf die sensiblen Themen von Gewalt in der Ehe, Kindesmisshandlung und sexuellen Missbrauch. Familiäre Ereignisse als Stressfaktoren wurden jetzt umgekehrt in die Betrachtung, wie alltägliche Stressfaktoren von außen in der Familie verarbeitet werden können. Im Laufe der Achtziger Jahre wurde dabei vor allem das Verhältnis von Familien zur bestehenden Familienpolitik in zahlreichen empirischen Untersuchungen beleuchtet. Im Vordergrund stand dabei die Fragestellung, inwieweit öffentliche Leistungen und Hilfen den Familien in Problemsituationen helfen können. Man sprach von veränderten Bedingungen für Familien in den Bereichen Recht, Wohnung, Arbeitsmarkt und -zeiten, sowie Medien (vgl. Cyprian 1995, S. 28).
2.5.3 Die Eltern-Kind-Beziehung als Blickpunkt der Familienforschung Um die Dynamik des öffentlichen Interesses an der Familie in den letzten Jahrzehnten zu betrachten, müssen vor allem die Erwartungen der Politik und Wissenschaft an die Familien unter Beachtung der Eltern-Kind-Beziehung untersucht werden. Die familiale Sozialisationsforschung beschäftigte sich dabei vor allem mit einer zentralen Frage: “Welches elterliche Verhalten bestimmte Kompetenzen des Kindes zur Folge hat beziehungsweise deren Entwicklung behindert” (Cyprian 1995, S. 29).
In den fünfziger und sechziger Jahren wurde fast ausschließlich das mütterliche Erziehungsverhalten untersucht, also wie gestaltet sich der Umgang der primären Bezugsperson, welche in der Regel die Mutter war, mit dem Kind. “Das Kind wurde dabei als der mehr oder minder passive Empfänger mütterlicher Soziali- sationsleistung betrachtet” (Cyprian 1995, S. 29). Später geriet der Vater in das
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Blickfeld der Familienforschung, wobei hier die Frage nach dem Eingreifen dessen in die Erziehung der Kinder und nach Gemeinsamkeiten, sowie unterschieden zwischen Müttern und Vätern im Vordergrund stand. Die Familie als Sozialisationsinstanz wurde also bis in die siebziger Jahre hinein in einzelne Dyaden getrennt dargestellt, wobei durch bestimmte Interaktions- und Kommunikationsmuster der Eltern die Lebenswelt des Kindes relativ dauerhaft beeinflusst wurde. Die Varianz der kindlichen Entwicklung wurde nun in Abhängigkeit der elterlichen Persönlichkeitsstrukturen, sowie deren Erziehungsverhalten erklärt und begründet.
Danach vergrößerte sich das Untersuchungsfeld auf das gesamte System Familie. Man sprach nun nicht mehr von Zweierbeziehungen und der primäre Bezugspartner wandelte sich zu mehreren, in der Familie vorhandenen Interaktionspartnern. Also wurde zum Beispiel das Verhalten zu Geschwistern untersucht. Systematisch wird das gesamte Interaktionsverhalten der Familieneinheit erforscht. “Die Familie als ganzes System” (Cyprian 1995, S. 29) war nun Objekt und Subjekt der wissenschaftlichen Forschung, vor allem in der Soziologie. “In der Psychologie dominierte das Konzept des Familienklimas” (Cyprian 1995, S. 29).
Anfang der siebziger Jahre richtete sich der Blickpunkt auf die Interaktionsbedingungen in der Familie, wobei man hier besonders auf schichtspezifische Unterschiede aufmerksam machen wollte (vgl. Cyprian 1995, S. 30). Später fand vor allem die Lebensgeschichte der Eltern in Verbindung mit der Sozialisation des Kindes einen Platz in der Familienforschung. Als dann Ende der achtziger und Anfang der neunziger Jahre die Entwicklung der pluralisierten Lebensformen von Familien, wie “Ein-Eltern-Familien, Stieffamilien, Pflegefamilien, nichteheliche Partnerschaften” (Cyprian 1995, S. 31) eine erweiterte Bedeutung des Verhältnisses der Eltern-Kind-Beziehung hervorbrachte. Man sprach jetzt nicht mehr nur von der natürlichen biologischen Elternschaft, sondern auch von der sozialen Elternschaft (Cyprian 1995, S. 31). Als Zielvariable der Familienpolitik
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wurde das Kindeswohl 10 bezeichnet, welches aber auch aus der Sicht und Empfinden des Kindes bestimmt werden sollte und nicht nur aus der Sicht der Eltern (vgl. Cyprian, 1995, S. 31).
2.5.4 Durchdringung des privaten Raumes der Familie
Anhand des sich in den letzten Jahrzehnten fortschreitenden und gezielteren Blick auf Familien, besonders durch die Familienforschung, scheint sich der private Raum, in dem Familienleben stattfindet, aufzulösen. „Die Grenze zwischen der Familie und ihrer sozialen Umwelt (ist) immer durchlässiger geworden“ (Meyer 2002). Dabei dringen äußere, an der Familie interessierte Organisationen und Institutionen immer weiter in den Privatbereich ein (vgl. Peuckert in Ecarius 2007, S. 52). Zu dieser Entwicklung haben einige Tendenzen beigetragen: Zuerst die professionalisierte Elternschaft, wobei Fragen zu Schwangerschaft, Geburt und Erziehung immer häufiger Ratgebern und Experten übergeben werden und die traditionell innerfamiliären Normen „entkleidet werden“ (Peuckert in Ecarius 2007, S. 52). Weiterhin sind es organisierende Elternschaft, da sich das Binnenleben innerhalb der Familien heute immerzu von Terminen und Zeitangaben kontrollieren lässt und bildungsengagierte Elternschaft, hier ist der Eingriff und die Kontrolle durch Bildungseinrichtungen, wie die der Schule gemeint. Ebenso sind die Trends der gleichberechtigten Verteilung von Machtstrukturen zwischen Eltern und Kind, also die kommunikative Elternschaft und die Darstellung scheinbar fiktiver Realität in den Medien, womit die Fiktionalisierung von Wirklichkeit gemeint ist, wichtige Einflussfaktoren bei dieser Entwicklung von der privaten zur öffentlichen Familieninstitution (vgl. Peuckert in Ecarius 2007, S. 53).
„Familie kann demnach heute immer weniger als Inbegriff von Privatheit ver-standen werden, als Gegenprinzip der rationalen und instrumentell orientierten Organisationswelt der Öffentlichkeit“ (Meyer 2002, S. 46).
10 Mit Kindeswohl wird ein Rechtsbegriff aus dem Familienrecht bezeichnet, welcher das
gesamte Wohlergehen eines Kindes oder Jugendlichen als auch seine gesunde Entwicklung
umfasst (Coester, 1983).
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2.6 Die Schwierigkeit des “Eltern-Sein” heute
2.6.1 Analyse und Geschichte der Erziehungsberatung im Zusammenhang zu “Eltern-Sein”
Was bedeutet Eltern-Sein, was ist darunter zu verstehen? In historischen Wörterbüchern und auch in der Geschichte der Erziehung, sowie in der Erziehungswissenschaft ist der Begriff Eltern nicht definiert. Einzig in elektronischen Lexika sind Begriffsdefinitionen zu finden. So wird von “der Bezeichnung für die direkten Vorfahren einer Person”, den “Verwandten ersten Grades” 11 und rechtlich von den “Erziehenden, Verantwortlichen und legitimierten Interessenvertreter (männlich und/oder weiblich) eigener oder angenommener Kinder, siehe Elternschaft” 12 gesprochen. Von Aufgaben und Verantwortungen, die man als Eltern erfüllen darf oder sogar muss, ist hier nicht die Rede. Scheinbar fin-den diese Aufgaben doch in den jeweils privaten Räumen statt, in denen sich Familienleben abspielt, oder sie sind von gesellschaftlichen Interessen geprägt, aus denen sich Erwartungen und Aufgaben der Familienerziehung immer wieder neu ergeben und verändern. In der Geschichte der Ratgeberliteratur zeigen sich immer wieder Titel, die sich an Eltern als Kunde wenden, aber dann auf der anderen Seite den Anschein machen, dass die Aufgabe der Erziehung wohl doch nur der Mutter obliegt. Anfang des 20. Jahrhunderts, parallel zur Entwicklung der bürgerlichen Kindheitsbilder, welche “auf die Besonderheiten und Ent-wicklungsbedürfnisse der Kinder zugeschnittenen Räume, die von unmittelbaren Druck ökonomischer und staatlicher Zwänge entlastet sind” (Neuhäuser 2000 S. 207), wurden die ersten Ratgeber bezüglich elterlicher Verantwortung veröffentlicht. Somit war das eigentliche Eltern-Sein nicht mehr nur biologisch begründet, sondern auch in der Pflicht des kindgerechten Zuwendens in der Erziehungsaufgabe (vgl. Griese 2007, S. 43). Seit Anfang des 20. Jahrhunderts nimmt sich die Ratgeberliteratur auch den Er-
11 www.wissens-quiz.de/wissen/bildung/wikipedia/v/ve/verwandschaftsbeziehung.html
12 http://de.wikipedia.org/wiki/Eltern.html
Arbeit zitieren:
Nadine Schlotte, 2009, Die Entprivatisierung intrafamiliärer Problemlagen in den Medien, München, GRIN Verlag GmbH
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