Diplomarbeit
Filmförderung in Frankreich
Formen der Unterstützung des französischen Kinos
auf den Ebenen Produktion, Filmverleih und
Kinobetrieb am Beispiel der Region Rhône-Alpes
Arbeit zur Erlangung des Diplomgrades im Diplomstudiengang
„Sprachen-, Wirtschafts- und Kulturraumstudien“ an der Universität Passau
Sommersemester 2003
eingereicht von:
Daniela Nuber
1. Film zwischen Wirtschaft und Kultur - die « exception culturelle » ... 3
2. Die staatliche Umverteilung als Besonderheit des französischen Filmförderungssystems ... 5
3. L’aide à la production ... 8
3.1 Der Produktionssektor in Frankreich ... 8
3.2 Der Beitrag der Fernsehsender ... 8
3.3 Förderung auf nationaler Ebene ... 10
3.3.1 Le CNC- Centre National de la Cinématographie ... 10
3.3.2 Les SOFICA- Sociétés pour le Financement du Cinéma et de l’Audiovisuel ... 14
3.3.3 L’IFCIC-Institut pour le Financement du Cinéma et des Industries Culturelles ... 18
3.3.4 La Fondation GAN pour le Cinéma ... 20
3.4 Förderung auf regionaler Ebene am Beispiel des Finanzierungssystems der Region Rhône-Alpes ... 20
3.4.1 Die Koproduktionsgesellschaft Rhône-Alpes Cinéma ... 23
3.4.2 La Commission du Film Rhône-Alpes ... 24
3.5 Fallbeispiel: Budgetierung des Films « L’homme du train » ... 25
3.6 Aktuelle Situation der französischen Filmproduktion ... 27
4. L’aide à la distribution ... 29
4.1 Der Sektor Filmverleih in Frankreich ... 29
4.2 Verleihförderung auf nationaler und regionaler Ebene ... 31
4.2.1 Le CNC -Centre National de la Cinématographie ... 31
4.2.2 L’ACID- L′Agence du Cinéma Indépendant pour sa Diffusion ... 33
4.2.3 L’ADRC- L’Agence pour le Développement Régional du Cinéma ... 35
4.3 Exportförderung durch die Organisation Unifrance ... 38
4.4 Exportbilanz des französischen Films ... 40
5. L’aide à l’exploitation ... 42
5.1 Der Sektor « exploitation » in Frankreich ... 42
5.2 Zielsetzung staatlicher Förderung: «diversité des salles» ... 42
5.2.1 Die Regulierung der Multiplex-Kinos ... 43
5.2.2 Le CNC- Centre National de la Cinématographie ... 45
5.2.3 L’IFCIC-Institut pour le Financement du Cinéma et des Industries Culturelles ... 46
5.3 Die Association des Cinémas d’Art et Essai zur Sicherung des Programmkinos ... 47
5.4 Regionale Förderung am Beispiel der Region Rhône-Alpes ... 49
5.4.1 L’ADRC-L’Agence pour le Développement Régional du Cinéma ... 51
5.4.2 Le GRAC – Le Groupement Régional d’Actions Cinématographiques ... 52
5.5 Fallbeispiel: Der Kinobetrieb « Les Alizés » in Bron ... 55
5.6 Besucherzahlen und Marktanteil des französischen Kinos ... 57
6. Filmförderung im Vergleich mit Deutschland ... 59
Literatur- und Quellenverzeichnis ... 63
Anhang ... 68
1. Film zwischen Wirtschaft und Kultur - die «exception culturelle»
« La culture ne doit pas plier devant le commerce »1 Diese Forderung stellte Jacques Chirac anlässlich der Deuxièmes Rencontres internationales des professionels de la culture, die im Februar 2003 unter dem Motto La culture n’est pas à vendre in Paris stattfanden. Im Laufe des Treffens von Kulturschaffenden aus verschiedenen Ländern wurde hauptsächlich die Frage über den künftigen Status von Kulturgütern in Zeiten der Globalisierung und der Öffnung der Märkte diskutiert. Dieses Thema kam zum ersten Mal anlässlich der Verhandlungen zu den GATT2 und GATS3 – Abkommen in den neunziger Jahren auf, als sich die Frage stellte, ob die Liberalisierung des Handels auch kulturelle Güter und Dienstleistungen einschließen solle. Frankreich widersetzte sich diesem Vorschlag und forderte eine Ausnahmeregelung für kulturelle Güter mit dem Schlagwort der exception culturelle. Die Kulturklausel wurde aber nur als vorläufiger Kompromiss in das GATS- Abkommen aufgenommen, da sich die USA dagegenstellten. Bis Januar 2005, wenn das Abkommen endgültig in Kraft treten soll, muss eine dauerhafte Regelung gefunden werden. Inzwischen spricht man immer weniger von der exception culturelle, da der Begriff für andere Staaten zu negativ und auf Frankreich beschränkt klang, sondern mehr von der diversité culturelle, womit noch stärker betont werden soll, dass es nicht um eine Herausstellung der französischen Kultur geht, sondern um den Schutz aller nationalen Kulturen. Aus der Sicht Frankreichs galt es zu verhindern, dass «pour des raisons économiques et qui n’ont rien de culturel, la culture européenne soit stérilisée ou effacée par la culture américaine».4 Um die Forderung durchzusetzen, will Frankreich erreichen, dass bis 2005 von den Vereinten Nationen ein Abkommen zur diversité culturelle unterzeichnet wird, das die Vielfalt der Kulturen als Weltkulturerbe anerkennt.5
Die Ambivalenz zwischen Kultur- und Wirtschaftsprodukt betrifft unter anderem die Kunstform des Films. Filme sind aufgrund ihrer äußerst kostspieligen Produktion mehr als andere Künste auf ökonomischen Erfolg und Nachfrage angewiesen. Im Gegensatz zu Hollywood, wo der Film den Status einer beliebigen Handelsware hat und vollkommen den Regeln des freien Marktes überlassen ist, stellt der Film in Frankreich seit jeher ein hohes Kulturgut dar. Um dieses zu bewahren, greift der Staat mit Subventionen in die Filmbranche ein. Durch das GATS-Abkommen könnte das amerikanische Kino, das bereits sehr dominant ist, ungehindert den europäischen Markt durchdringen. Es könnte nicht mehr von den einzelnen Staaten, besonders von Frankreich, durch Quoten reguliert werden, sondern im Gegenteil, die Staaten müssten amerikanischen Unternehmen im Inland die gleichen Förderungen zugestehen wie dem nationalen Film. Dass dies verhindert werden soll versteht sich von selbst, wenn man bedenkt, dass die französische Politik und Gesellschaft einer vermuteten oder tatsächlichen amerikanischen Einflussnahme generell mit besonderer Sensibilität begegnet. Abgesehen davon wäre ein System, das auch die ausländischen Produktionen mitsubventionieren muss aus finanziellen Gründen nicht tragbar.
Das französische Filmförderungssystem dient dem Schutz und Aufbau der nationalen Filmwirtschaft und greift auf allen drei Ebenen des Sektors, das heißt bei Produktion, Filmverleih und Kinobetrieb. Die vorliegende Arbeit versucht die verschiedenen Mittel der Förderung transparent zu machen und die Besonderheiten des Systems herauszustellen. Da die Fördermaßnahmen permanenten Änderungen unterworfen sind, ist es unmöglich, ein dauerhaft aktuelles Bild zu zeichnen. Aus diesem Grund konnte auch nur bedingt auf traditionelle Fachliteratur zurückgegriffen werden, da diese zum Großteil nicht mehr aktuell ist. Das Internet bot somit als ständig aktualisiertes Medium die Hauptquelle für Informationsmaterial, in Form von Berichten und Analysen der französischen Fachwelt sowie der Kulturpolitik. Die wichtigste Adresse war die Internetseite des Centre National de la Cinématographie, die eine Fülle von nützlichen Informationen und Daten bereithält. Die Situation in der Region Rhône-Alpes konnte insbesondere durch Interviews mit Fachleuten in der Region, sowie über die Auswertung von Informationsmaterial der einzelnen Institutionen und Organisationen nachgezeichnet werden.
2. Die staatliche Umverteilung als Besonderheit des französischen Filmförderungssystems
Die staatliche Unterstützung des kinematographischen Sektors in Frankreich ist stark zentralistisch organisiert. Die gesamten staatlichen Fördermittel werden zentral vom Centre National de la Cinématographie (CNC) in Paris verwaltet. Diese französische Filmförderungsanstalt ging 1946 im Rahmen der rechtlichen Neuordnung des Kinosektors aus dem, unter Vichy gegründeten, Comité d’Organisation de l’Industrie Cinématographique (COIC) hervor. Das CNC wurde dem Ministère de la Culture unterstellt, um so die Rolle des Staates im Kinowesen zu sichern. Die Leitung und Organisation wurden Fachleuten übertragen.6
Das CNC bildet die Hauptvergabestelle der staatlichen Subventionen in allen drei Bereichen der Filmbranche, sowie für audiovisuelle Projekte, wobei es vom Staatshaushalt finanziell weitgehend unabhängig ist. Darin liegt auch eine Besonderheit des öffentlichen französischen Fördersystems: die staatlich organisierte Umverteilung der Mittel innerhalb des filmischen Feldes.7 Die Steuern auf die Vermarktung der Filme gehen in einen Fonds ein, den sogenannten compte de soutien au cinéma. Aus diesem wiederum werden die Gelder für die Filmförderung geschöpft, was eine weitgehende Autofinanzierung des Filmwesens ermöglicht. Le compte de soutien au cinéma setzt sich aus folgenden Komponenten zusammen (Tabelle 2-1):
[....]
1 Jacques Chirac zitiert in: Bédaria, Catherine/ Gurrey Béatrice, Jacques Chriac célèbre la diversité culturelle, in: Le Monde, 4. Februar 2003, S.28.
2 GATT = General Agreement of Tarifs and Trade. Allgemeines Zoll- und Handelsabkommen und Vorläuferin der WTO. GATT propagiert die Liberalisierung des Warenhandels.
3 GATS = General Agreement on Trade in Services. Abkommen über den grenzüberschreitenden Handel mit Dienstleistungen.
4 Jacques Chirac am 4. Dezember 1995 in der New York Times.
5 Extraits du discours de Jacques Chirac, dimanche 2 février 2003 à l’occasion des 2èmes Rencontres internationales des professionnels de la culture, abgedruckt in: Le Monde, 4. Februar 2003, S.28.
6 vgl. Benghozi, Pierre-Jean, Le cinéma – Entre l’art et l’argent, Paris: L’Harmattan 1989, S.179.
7 vgl. Backmeyer, Ulf, Das französische Kino zwischen Kunst und Kommerz, Diplomarbeit an der Universität Passau 1996, S.41.
Arbeit zitieren:
Daniela Nuber, 2003, Filmförderung in Frankreich. Formen der Unterstützung des französischen Kinos auf den Ebenen Produktion, Filmverleih und Kinobetrieb am Beispiel der Region Rhône-Alpes, München, GRIN Verlag GmbH
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