Förderung erneuerbarer Energien. Volkswirtschaftlicher Nutzen und Kosten


Hausarbeit, 2005

30 Seiten, Note: 1,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

1. Einleitung

2. Umweltpolitische Rahmenbedingungen und staatliche Maßnahmen
2.1 Nachhaltige Entwicklung – Verbesserung der gesellschaftlichen Wohlfahrt
2.2 Erneuerbare-Energien-Gesetz
2.3 Marktanreizprogramm für erneuerbare Energien
2.4 Internationale Konferenz für erneuerbare Energien

3. Erneuerbare versus konventionelle Energien
3.1 Potenziale und Belastungen erneuerbarer Energieträger
3.1.1 Umsetzung und Auswirkungen durch das EEG
3.1.2 Transferleistungen des Staates
3.1.3 Beschäftigungswirkung durch die Förderung erneuerbarer Energien
3.1.4 Exkurs: Betriebswirtschaftlicher Ausblick
3.2 Externe Effekte und die Bedeutung konventioneller Energien
3.2.1 Internalisierung externer Effekte
3.2.2 Quantitative Erfassung externer Effekte
3.2.3 Lage und Entwicklung fossiler Energien
3.2.4 Atomausstieg und Emissionshandel – Ein Konflikt

4. Ein Ausblick in die Entwicklungs- und Schwellenländer

5. Resümee

Literaturverzeichnis

Internetverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Primärenergieverbrauch und erneuerbare Energien

Abbildung 2: Investitionsvolumen durch Zuschussförderung

Abbildung 3: Wohlstand und Energieverbrauch weltweit

Abbildung 4: Technische Potenziale erneuerbarer Energien in Westeuropa

Abbildung 5: Beschäftigungswirkungen der Nutzung erneuerbarer Energien

Abbildung 6: Prognose der Stromgestehungkosten

Abbildung 7: Kostenentwicklung bei Windkraftanlagen

Abbildung 8: Treibhausgas-Emissionen bei der Stromerzeugung

Abbildung 9: Kostenverlauf erneuerbarer und herkömmlicher Energien

Abbildung 10: Verteilung der Reserven

Abbildung 11: Reserven an fossilen Energien

„Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen

die natürlichen Lebensgrundlagen im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach der Maßgabe von Gesetz und

Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung.“

Grundgesetz, Artikel 20 a

[Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen]

„Ich warne davor, zu glauben, daß der Markt die Umwelt alleine in den Griff

bekommt - dies ist geradezu ein Paradebeispiel für öffentliche Verantwortung.“

Willy Brandt (1913-92)

1. Einleitung

Für jede Volkswirtschaft ist eine ökonomisch und ökologisch ausgewogene, sowie langfristig sichere Energieversorgung von großer Bedeutung. Die zahlreichen Technologien zur Nutzung erneuerbarer Energien stellen bedeutende Innovationen für die Zukunft dar. In der Bundesrepublik Deutschland wurde im Jahr 2003 über 3% der Primärenergie, respektive 7,9% des Stroms, 4,1% der Wärme und 0,9% der Kraftstoffe aus erneuerbaren Energien bereitgestellt. Bereits dieser Anteil entspricht einem Verzicht auf 53 Mio. t CO2,[1] von derzeit jährlich insgesamt 836,6 Mio. t CO2-Emissionen.[2] Die Bundesrepublik Deutschland ist im Rahmen der Lastenverteilung der EU zum Kyoto-Protokoll eine Verpflichtung zur Minderung der Treibhausgasemission um 21% bis zum Jahr 2010 (Basisjahr 1990) auf 780 Mio. t CO2-Emissionen eingegangen.[3] Diese Zielvorgabe soll u.a. durch die Verdoppelung des Anteils erneuerbarer Energien bis zum Jahr 2010 erreicht werden, so dass der Druck auf den Ausbau erneuerbarer Energien zunimmt. Seit dem 01. Januar 2005 stellt die marktwirtschaftliche Regulierung von Emissionen durch handelbare Emissionsrechts-Zertifikate einen neuen ökonomischen Anreiz nachhaltiger Entwicklung innerhalb der EU dar. Eine Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung, des WWFs und des Öko-Instituts besagt, dass für die deutsche Industrie - ohne Berücksichtigung des Atomausstiegs - Einsparungen bis zu 500 Mio. Euro jährlich möglich sind.[4]

Abbildung 1: Primärenergieverbrauch und erneuerbare Energien

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: AG Energiebilanzen/BMU 2003

Die natürlichen Energiequellen Wind, Wasser, Sonne, Biomasse und Geothermie bilden große Potenziale, die zum Schutz des globalen Klimas und zur Schonung wertvoller Ressourcen eine alternative Energieversorgung zu Erdöl, Erdgas, Uran und zur Kohle darstellen. Die originären Quellen der erneuerbaren Energien sind Strahlung der Sonne, Kraft der Gezeiten und Wärme des Erdinneren, die sich durch natürliche Prozesse laufend erneuern und nach unseren Zeitmaßstäben unendlich lange zur Verfügung stehen. Die Energiedichte erneuerbarer Energien ist gegenüber konventionellen Energieträgern geringer, so dass Wandlersysteme und zum Teil auch große Flächen benötigt werden. Ein anderes Hemmnis stellt die zeitlich schwankende und räumliche Verfügbarkeit erneuerbarer Energiequellen dar. Zurzeit resultiert daraus eine insgesamt sehr kostenintensive Markteinführung, die kurzfristig und betriebswirtschaftlich insgesamt noch nicht rentabel ist. Die fossilen und nuklearen Energien sind dagegen begrenzt verfügbar und stellen eine Gefahr für Mensch und Umwelt dar. Die Bundesrepublik Deutschland ist im Begriff auf ihre eigene sehr teure Kohle und Kernenergie zu verzichten. Im Jahr 2000 ist die sukzessive Außerbetriebnahme der Kernkraftwerke eingeleitet worden.[5] Der Zeitpunkt so genannter Backstop-Technologien ist aus technischer und wirtschaftlicher Sicht noch nicht absehbar und eine vollständige Substitution aller konventionellen Energieträger ist in naher und ferner Zukunft auszuschließen.

Primäres Ziel dieser Hausarbeit soll es sein, die volkswirtschaftlichen Aspekte erneuerbarer Energien darzustellen. Die ökonomische Betrachtung bildet im Kontext der nachhaltigen Förderung erneuerbarer Energien den Schwerpunkt, wird aber aufgrund ihrer Wechselwirkung mit ökologischen und sozialen Aspekte nicht völlig herausgelöst. Sinnvoller Weise wird auch die Situation konventioneller Energieträger in dieser Darstellung problematisiert.

Zu Beginn werden die bedeutenden umweltpolitischen Ausführungen der Bundesrepublik Deutschland vorgestellt. Beim Vergleich erneuerbarer und konventioneller Energien sollen vor allem aus volkswirtschaftlicher Sicht Kosten und Nutzen diskutiert werden, insbesondere die Transferkosten des Staates und die Beschäftigungswirkung durch die Förderung erneuerbarer Energien. Um auch der globalen Entwicklungsidee gerecht zu werden und auch eine etwas andere Nutzen-Kosten-Orientierung zu würdigen, wird abschließend der Einsatz erneuerbarer Energien fern der hoch entwickelten Industrieländer beschrieben.

2. Umweltpolitische Rahmenbedingungen und staatliche Maßnahmen

„Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach der Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung.“[6] Mit diesem ‚elementaren’ Artikel im Grundgesetzt formulieren die Bundesregierung und der Deutsche Bundestag ihre Ausrichtung einer nachhaltigen Entwicklung. Neben der Verpflichtung zur Minderung der Treibhausgasemission im Rahmen des Kyoto-Protokolls bildet das Erneuerbare-Energien-Gesetz eine vernünftige Grundlage, die Entwicklung erneuerbarer Energien zu unterstützen. Als Impulsgeber für die Energiewende sollte die internationale Konferenz ‚renewables 2004’ dienen. Außer der Unterstützung von Forschung und Entwicklung, der Demonstration und Öffentlichkeitsarbeit, stellen das Marktanreizprogramm für erneuerbare Energien, das Hunderttausend-Dächer-Solarstrom-Programm, die Biomasseverordnung mit zum Teil günstigen Darlehen und steuerlichen Vorteilen, sowie die Mineralölsteuerbefreiung von Biokraftstoffen Instrumente der Förderung dar. Das ausgelöste Investitionsvolumen in erneuerbare Energien durch die Zuschussförderung des BAFA liegt in den Jahren 2000 bis 2003 zwischen 299 und 893 Mio. Euro.[7] Im Jahr 2003 entfielen 90% der gewährten Zuschüsse auf den Förderbereich Solarkollektoren.[8] Insgesamt verzeichnet die deutsche Wirtschaft durch den gegenwärtigen Ausbau erneuerbarer Energien Investitionen in Höhe von über fünf Mrd. Euro jährlich.[9]

Abbildung 2: Investitionsvolumen durch Zuschussförderung

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: BAFA 2004

Als Langfristziel soll der Anteil erneuerbarer Energien am Primärenergieverbrauch bis zum Jahr 2050 auf mindestens 50% steigen.[10] Je geringer der Energieverbrauch ist, desto leichter lässt sich dieser Anteil ausbauen, so dass neben der Förderung erneuerbarer Energien auch die Bemühungen um einen sparsamen Einsatz von Energie unterstützt werden sollten. Als Maßstab für die Effizienz im Umgang mit den Energieressourcen wird die Energieproduktivität herangezogen, die das Verhältnis von Bruttoinlandsprodukt zum Primärenergieverbrauch abbildet. Die Volkswirtschaft geht umso effizienter mit Energie um, desto mehr volkswirtschaftliche Gesamtleistung aus einer Einheit der eingesetzten Primärenergie hervorgeht. Bis zur Mitte des 21. Jahrhunderts werden sich diejenigen Volkswirtschaften einen Vorteil verschaffen, die mindestens die Hälfte ihrer Energieversorgung durch erneuerbare Energien gewährleisten können.[11] Im Folgenden sollen die Vorstellung der gesellschaftlichen Wohlfahrt und ausgewählte Maßnahmen kurz aufgezeigt werden.

2.1 Nachhaltige Entwicklung – Verbesserung der gesellschaftlichen Wohlfahrt

Der umweltverträgliche Ausbau erneuerbarer Energien ist gemäß Agenda 21 die Voraussetzung für eine nachhaltige Energiezukunft. Eine in diesem Sinne „Nachhaltige Entwicklung befriedigt die Bedürfnisse der heutigen Generation ohne die Fähigkeiten künftiger Generationen zu gefährden, ihre eigenen Bedürfnisse zu befriedigen und ihre eigenen Lebensstile zu wählen.“[12] Der Nachhaltigkeitsidee liegt eine Grundvorstellung intergenerationeller Gerechtigkeit zugrunde. Das Konzept unterscheidet schwache und starke Nachhaltigkeit.[13] Die Annahme der starken Nachhaltigkeit beruht auf der Vorstellung, dass vorhandenes Naturkapital konstant gehalten werden muss, weil verbrauchtes Naturkapital grundsätzlich nicht durch andere Kapitalformen wie Sach- oder Humankapital ersetzt werden kann. Schwache Nachhaltigkeit verpflichtet die gegenwärtige Generation dazu, einen insgesamt ungeschmälerten Kapitalstock für die zukünftigen Generationen zu hinterlassen, wobei eine vollständige Substitution der Naturgüter prinzipiell zulässig ist. Nachhaltigkeit umfasst sowohl ökonomische als auch ökologische und soziale Aspekte, die in ihrer Wechselwirkung betrachtet werden müssen. Für diese nachhaltige Entwicklung spielt Energie eine zentrale Rolle. Eine nachhaltige Energieversorgung bedingt die Dispositionen von Wirtschaftlichkeit, Klimaverträglichkeit, Ressourcenschonung, Risikoarmut, Sozialverträglichkeit und gesellschaftlicher Akzeptanz. Diese Nachhaltigkeitsanforderungen an die Energieversorgung implizieren eine Mobilisierung der so genannten erneuerbaren Energien. Die ökonomische und ökologische Bedeutung der Bereitstellung erneuerbarer Energien wird aus Gründen der Versorgungssicherheit, sowie des Umwelt- und Klimaschutzes immer wichtiger. In der aktuellen Diskussion wird ‚sustainable development’ unterschiedlich interpretiert, insbesondere besteht keine Einigkeit über die relevanten Indikatoren zur Messung der gesellschaftlichen Wohlfahrt.[14]

Abbildung 3: Wohlstand und Energieverbrauch weltweit

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: UN 2001/IEA 2001

(IL = Industrieländer, HDC, MDC, LDC = Hoch, mittel und wenig entwickelte Länder)

2.2 Erneuerbare-Energien-Gesetz

Um die Ziele der Energiewende erreichen zu können und neue Rahmenbedingungen für den liberalisierten Wettbewerbsmarkt zu schaffen, löste das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)[15] vom 29. März 2000 das Stromeinspeisungsgesetz (StrEG) ab. Die EEG-Novelle ist am 01. August 2004 in Kraft getreten und regelt die Stromeinspeisung aus erneuerbaren Energien und sichert die Zahlung fixer Vergütungssätze mit gesicherten Laufzeiten und bietet den überwiegend privaten Betreibern die Sicherheit ihrer Investitionen. Die Netzbetreiber sind verpflichtet regenerativ erzeugten Strom aufzunehmen und 20 Jahre lang zu gesetzlich festgelegten Preisen zu vergüten.[16] Die Vergütung verläuft degressiv, d.h. die Höhe der Vergütung ist abhängig vom Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Anlage und der jeweiligen Sparte. Ein vorgegebener Mechanismus verteilt die Vergütungen bis zu den Netzbetreibern. Die Vergütung des insgesamt eingespeisten EEG-Stroms wird jeweils anteilig von den Netzbetreibern mitgetragen (Fließquote). Die Vergütungssätze für die im Jahr 2002 errichteten Anlagen betragen im Überblick:[17]

- Strom aus Wasserkraft: 7,67 – 6,65 Cent pro kWh
- Strom aus Biomasse: 10,10 – 8,60 Cent pro kWh (Degression 1,0 % p.a.)
- Strom aus Geothermie: 8,95 – 7,16 Cent pro kWh
- Strom aus Windkraft: 9,00 – 6,10 Cent pro kWh (Degression 1,5 % p.a.)
- Solarstrom: 48,10 Cent pro kWh (Degression 5,0 % p.a.)

Im internationalen Vergleich hat das EEG zu günstigeren Strompreisen geführt als die Modelle anderer Länder. Die Vergütungssätze für Windenergie haben in anderen Staaten beim Ausschreibungsmodell zu einer Vergütung von 13 Cent pro kWh und beim Zertifikatsmodell zu Kosten von über 11 Cent pro kWh geführt.[18]

Aufgrund der Verringerung der Vergütungssätze für zukünftig in Betrieb genommene Anlagen wird eine kostenorientierte Innovation erreicht. Durch die Vorrangregelung erneuerbarer Energien und Internalisierung externer Kosten werden Anreize zum Ausbau gegeben. Die hohen externen Kosten durch Waldsterben, Flutschäden und Atomtransporte gehen nicht in die Kostenrechnung konventioneller Energien mit ein (Abschnitt 3.2). Durch das EEG lassen sich volkswirtschaftliche Kosten, die durch nukleare und fossile Energienutzung verursacht werden, reduzieren.

2.3 Marktanreizprogramm für erneuerbare Energien

Im Rahmen der ökologischen Steuerreform vom 01. September 1999 liegt ein Förderprogramm für Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien vor, das im Jahr 2004 mit einem Mittelvolumen in Höhe von 200 Mio. Euro für Zuschüsse und Teilschuldenerlasse in Verbindung mit zinsverbilligten Darlehen erneut fortgeschrieben wurde. Antragsberechtigt sind Privatpersonen, freiberuflich Tätige sowie kleine und mittlere private und gewerbliche Unternehmen, Kommunen und Schulen. Die Förderung erfolgt über Zuschüsse bei der Errichtung von Solarkollektoranlagen, Anlagen zur Verfeuerung von Biomasse und Fotovoltaikanlagen. Bei Solarkollektoren bis 200 Quadratmeter beträgt der Fördersatz 110 Euro pro Quadratmeter. Jeder weitere Quadratmeter wird mit 60 Euro gefördert. Der Zuschuss bei Biomasseanlagen beträgt 60 Euro je kW Nennwärmeleistung. Fotovoltaikanlagen werden pauschal in Höhe von 3000 Euro gefördert.[19] Mit der Förderung errichtete Anlagen müssen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland mindestens sieben Jahre lang betrieben werden. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gewährt zinsgünstige Darlehen und eine zusätzliche Förderung durch Teilschuldenerlass bestimmter Projekte. Das Programm und der damit verbundene Marktaufbau haben den deutschen Produzenten von Kollektoren, Speichern, Reglern und anderen Komponenten weltweit einen technologischen Spitzenplatz ermöglicht. Zu den wichtigen Merkmalen z.B. der Kollektoren zählen eine hohe Energieeffizienz und Schadstoffarmut. Mit rund 740.000 Quadratmetern Solarkollektorfläche hat die Bundesregierung im Jahr 2004 ein Drittel mehr installierte Solaranlagen gefördert als noch im Jahr 2003.[20] Die Wärmeerzeugung hat durch das aus Ökosteuern finanzierte Marktanreizprogramm einen starken Wachstumsimpuls bekommen und weitere CO2-Minderungspotenziale, vor allem in privaten Gebäuden erschlossen.

[...]


[1] vgl. BMU, Erneuerbare Energien – Einstieg in die Zukunft, S. 6

[2] vgl. BMU, Erneuerbare Energien in Zahlen, S. 17

[3] vgl. BMU, Erneuerbare Energien in Zahlen, S. 11

[4] vgl. GoNamic, Emissionshandel: Deutsche Industrie könnte 500 Mio. € sparen

[5] vgl. BMU, Erneuerbare Energien – Innovation für die Zukunft, S. 14

[6] Grundgesetz, Artikel 20 a, S. 22

[7] vgl. BMU, Schaubilder zum Programm der Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien

[8] vgl. BMU, Schaubilder zum Programm der Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien

[9] vgl. BEE, Erfolgsstory EEG

[10] vgl. BMU, Erneuerbare Energien – Innovationen für die Zukunft, S. 104

[11] vgl. BMU, Erneuerbare Energien – Einstieg in die Zukunft, S. 5

[12] vgl. Brundtland, G. H., 1987, S. 15ff.

[13] vgl. Borken, J., Höpfner, U., Sustainable mobility – nachhaltig verkehrt?

[14] vgl. Gabler

[15] Der Langtitel für das EEG lautet: ‚Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien’, vgl. EEG

[16] vgl. EEG

[17] vgl. BMU, Erneuerbare Energien und nachhaltige Entwicklung – Förderüberblick, Ansprechpartner und

Adressen, S. 6f.

[18] vgl. SPD-Bundestagsfraktion, Kosten: Das Erneuerbare-Energien-Gesetz

[19] vgl. Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien, S. 6ff.

[20] vgl. IWR, Solarenergie

Ende der Leseprobe aus 30 Seiten

Details

Titel
Förderung erneuerbarer Energien. Volkswirtschaftlicher Nutzen und Kosten
Hochschule
Georg-August-Universität Göttingen  (Institut für Agrarökonomie)
Veranstaltung
Umwelt- und Ressourcenökonomie
Note
1,0
Autor
Jahr
2005
Seiten
30
Katalognummer
V33992
ISBN (eBook)
9783638343275
ISBN (Buch)
9783656058137
Dateigröße
4002 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Volkswirtschaftliche, Nutzen, Kosten, Förderung, Energien, Umwelt-, Ressourcenökonomie
Arbeit zitieren
Lüder Sudmann (Autor:in), 2005, Förderung erneuerbarer Energien. Volkswirtschaftlicher Nutzen und Kosten, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/33992

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