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Inhalt
ABSTRACT 5
1. EINLEITUNG 6
1.1. RELEVANZ DES THEMAS FÜR DIE AUSBILDUNG VON PFLEGEKRÄFTEN IN DER HEUTIGEN ZEIT 7
1.2. METHODISCHES VORGEHEN 8
2. BEGRÜNDUNGSZUSAMMENHANG VON PROFESSIONALISIERUNG UND
VERBERUFLICHUNG 10
2.1. PROFESSIONALISIERUNG 10
2.2. VERBERUFLICHUNG 11 VERBERUFLICHUNG..................................................................................................................11
2.3. BEURTEILUNGSKRITERIEN FÜR VERBERUFLICHUNG UND PROFESSIONALISIERUNG DER PFLEGE
ZWISCHEN 1918 UND 1933 12
3. ZEITHISTORISCHE RAHMENBEDINGUNGEN 14
3.1. DER VERBAND DER GEMEINDE- UND STAATSARBEITER (VGS) 14
3.2. ENTWICKLUNG DER REICHSSEKTION GESUNDHEITSWESEN VOR 1918...................................16
3.2.1. Entwicklung der Mitgliederzahl 16
3.2.2. Geschlechterverteilung und verschiedene Berufe 17
3.3. RECHTLICHE ASPEKTE ZUM ENDE DES KAISERREICHES 1918 18
3.3.1. Gesinde-Ordnung 18
3.3.2. Sozialversicherungsgesetze 20
3.3.3. Regelung der Pflegeausbildung 20
3.4. RELEVANTE GESCHICHTSASPEKTE 1918 1933.......................................................................21
3.4.1. Revolution und Ausrufung der Republik 22
3.4.2. Die Phase der inneren Unruhen 1918 1920 23
3.4.3. Die Phase der Konsolidierung 1920 1930.......................................................................24
3.4.4. Das Ende der Weimarer Republik 25
3.4.5. Föderalismus 25
3.4.6. Das Verhältnis der freien Gewerkschaften zur Republik 26
3.4.7. Wirtschaftliche Rahmenbedingungen für die Pflegenden 27
4. ENTWICKLUNG DER REICHSSEKTION ZWISCHEN 1918 UND 1933 29
4.1. MITGLIEDERZAHL 29
4.2. UMBENENNUNG UND ORGANISATIONSENTWICKLUNG 31
4.3. ZUSAMMENSETZUNG NACH BERUFSGRUPPEN 31
4.4. GESCHLECHTERVERTEILUNG 32
5. ARBEITSSCHWERPUNKTE DER REICHSSEKTION GESUNDHEITSWESEN ZUR
VERBERUFLICHUNG UND PROFESSIONALISIERUNG DER PFLEGE 35
5.1. AUS- FORT- UND WEITERBILDUNG 35
5.1.1. Forderungen nach einer einheitlichen und obligatorischen Berufsausbildung 35
5.1.2. Unterstützung der Fort- und Weiterbildung 39
5.1.3. Verhalten angesichts der zunehmenden Spezialisierung der Gesundheitsberufe 40
5.2. VERSORGUNGS- UND ERWERBSCHANCEN 42
5.2.1. Abschluss von Tarifverträgen 43
5.2.2. Forderungen nach einer gesetzlich geregelten Arbeitszeit 46
5.2.3. Soziale Absicherung der Pflegenden 47
5.3. SPEZIELLE FÄHIGKEITEN FERTIGKEITEN UND BERUFLICHES FACHWISSEN 51
5.4. BERUFLICHE IDENTITÄT 52
5.5. GESETZLICHE ZERTIFIZIERUNG 55
5.6. PFLEGEETHISCHE SICHTWEISE UND SOZIALE DIENSTORIENTIERUNG 56
5.7. BERUFSPOLITISCHE VERTRETUNG............................................................................................59
5.8. BERUFSPRESTIGE 63
5.9. VORLÄUFIGES FAZIT 66
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6. KONKURRIERENDE VERBÄNDE...................................................................................68
6.1. DIE BERUFSORGANISATION DER KRANKENPFLEGERINNEN DEUTSCHLANDS (BOKD) 69
6.2. DER DEUTSCHE VERBAND FÜR DIE BERUFLICHE KRANKEN- UND WOHLFAHRTSPFLEGE
(DVBKW)................................................................................................................................70
6.3. KONFESSIONELLE SCHWESTERNVERBÄNDE 72
7. AUSBLICK AUF EINE PFLEGEDIDAKTISCHE UMSETZUNG 74
8. LITERATURVERZEICHNIS 76
9. ANHANG 84
9.1. ANHANG 1 PROGRAMM DER SEKTION VON 1904 84
9.2. ANHANG 2 ÜBERSICHTSKARTE DER LÄNDER DES DEUTSCHEN REICHES IM JAHR 1925 85
9.3. ANHANG 3 - GRÖßE UND EINWOHNERZAHL DER LÄNDER IM DEUTSCHEN REICH 1933............86
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Abbildungen
Abbildung 3-1: Entwicklung der Mitgliederzahl des VGS zwischen 1896 und 1918 15
Abbildung 3-2: Entwicklung der Mitgliederzahlen von SK und VGS zwischen 1904
und 1916 17
Abbildung 4-1: Entwicklung der Mitgliederzahlen der Reichssektion
Gesundheitswesen zwischen 1918 und 1930 30
Abbildung 4-2: Geschlechterverteilung in der RG zwischen 1918 und 1928 33
Abbildung 5-1: Emil Dittmers Konzept von 1920 für eine allgemeine
Krankenpflegeausbildung mit anschließender Spezialisierung 37
Abbildung 9-1: Länder im Deutschen Reich 1925 (unbek Verfasser 2005 vgl.
Bracher Funke Jacobsen 1988 S 629) 85
Tabellen
Tabelle 2-1: Kriterien zur Verberuflichung und Professionalisierung der Pflege
zwischen 1918 und 1933 13
Tabelle 3-1: Entwicklung der Mitgliederzahl des VGS von 1896 bis 1918 15
Tabelle 4-1: Entwicklung der Mitgliederzahlen der Reichssektion Gesundheitswesen
zwischen 1918 und 1930 29
Tabelle 9-1: Größe und Einwohnerzahl (absolute und relative Häufigkeit) der Länder
im Deutschen Reich 1933 (vgl Bracher et al 1988 S 629) 86
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Für Claudia,
die mich motiviert hat, wenn mir der Mut fehlte, die mich beruhigt hat, wenn ich zweifelte, die immer an meiner Seite stand. Diese Arbeit ist zur Hälfte ihr Verdienst. Danke!
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Abstract
Die vorliegende Arbeit befasst sich mit den Beiträgen der freien Gewerkschaft ‚Reichssektion Gesundheitswesen im Verband- der Gemeinde- und Staatsarbeiter’ zur Verberuflichung und beginnenden Professionalisierung der Pflege in Deutschland im Zeitraum der Weimarer Repu- blik zwischen 1918 und 1933. Die Definitionen der Begriffe Beruf und Profession sind diffus und nicht trennscharf abgrenzbar, zumal eine Verberuflichung als Teil des Professionalisie- rungsprozesses anzusehen ist. Die Beurteilung der Gewerkschaftsarbeit und der Entwicklung der Pflege geschieht unter Rückgriff auf die gesellschaftlichen und politischen Umwälzungspro- zesse der historischen Epoche sowie auf die gesetzliche und gesellschaftliche Ausgangslage zum Ende des Kaiserreiches im Jahr 1918.
Die Reichssektion entwickelte sich nach 1918 zur mitgliederstärksten Organisation im Gesund- heitswesen, in der männliche Pflegekräfte überproportional vertreten waren. Die Erfolge der Gewerkschaftsarbeit lagen insbesondere im Bereich der Verbesserung der wirtschaftlichen und sozialen Erwerbs- und Versorgungschancen, was ein wichtiger Indikator für eine Verberufli- chung der Pflege ist. Eine Verwissenschaftlichung und Akademisierung der Pflege konnte und wollte die Gewerkschaft nicht verwirklichen. Die bestehenden Ansätze einer beruflichen Selbstverwaltung durch die Oberinnen wurden vehement abgelehnt und bekämpft, was eine Tendenz zur Deprofessionalisierung darstellt. Insgesamt sind gegenläufige Tendenzen der Pro- fessionalisierung und der Deprofessionalisierung feststellbar. Die Gewerkschaft sah sich nicht als Berufsorganisation der Pflege, sondern als Betriebsorganisation für alle im Gesundheitswe- sen beschäftigten Arbeitnehmer. Auch aus diesem Grund konnte sie eine Professionalisierung der Pflege trotz belegbarer Ansätze nicht vollenden.
Das hauptsächliche Hemmnis einer Professionalisierung der Pflege zwischen 1918 und 1933 war die Zersplitterung der Pflege und die Uneinigkeit ihrer Interessensvertreter. Die Ursachen für diese Unvereinbarkeit der Positionen zwischen der Ordenspflege, den freien bürgerlichen Schwestern und den gewerkschaftlich organisierten Pflegenden liegen in den gesellschaftlichen Traditionen des 19. Jahrhunderts begründet. Die junge Weimarer Republik vermochte die Ab- grenzung zwischen den gesellschaftlichen Klassen des Kaiserreiches nicht aufzulösen. In der Pflege entstand eine Mischung aus Klassen- und Geschlechterkampf. Die Berufsethik und die berufliche Anerkennung standen im Spannungsverhältnis zwischen christlich geprägter Aufop- ferungsbereitschaft und einer professionellen am Gemeinwohl orientierten Berufsethik.
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1. Einleitung
Diese Diplomarbeit befasst sich mit einem Themenkomplex aus der Geschichte der beruflichen Pflege. Forschungsgegenstand ist die gewerkschaftliche Arbeit der ‚Reichssektion Gesund- heitswesen (RG)’ im ‚Verband der Gemeinde- und Staatsarbeiter (VGS)’, der die Vorgängeror- ganisation der ‚Gewerkschaft für Öffentliche Dienste, Transport und Verkehr (ÖTV)’ war, die mittlerweile in der ‚Vereinigten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di)’ aufgegangen ist.
Die beleuchtete zeithistorische Epoche im Wirken dieser freien Gewerkschaft ist die Zeit der Weimarer Republik zwischen der Ausrufung der Republik am 9. November 1918 und ihrem Ende angesichts der Ernennung Adolf Hitlers zum Reichskanzler am 30. Januar 1933.
Die hier vorliegende Arbeit soll einen Beitrag leisten das Wirken der freien Gewerkschaft in dieser Zeit tiefgehender zu beleuchten, als es bis dato in pflegehistorischen Arbeiten geschehen ist. Die Weimarer Zeit ist insgesamt eine Epoche, die in der pflegehistorischen Arbeit eher als „Vorgeschichte zu Entwicklungen der Pflege im Dritten Reich“ (Prüfer, 1997, S. 10 – 11) in Erscheinung tritt. Diese Einschätzung ist in neueren Werken allerdings zunehmend obsolet.
Besonders unterrepräsentiert in den Forschungsarbeiten ist die ‚Reichssektion Gesundheitswe- sen’ im ‚Verband der Gemeinde- und Staatsarbeiter’, die laut Schmidbaur (2002, S. 43) „trotz ihrer Bedeutung für die Entwicklung des Krankenpflegeberufes in Deutschland bis auf wenige Ausnahmen (…) übergangen“ wurde. Hingegen ist die Geschichte der ‚Berufsorganisation der Krankenpflegerinnen Deutschlands (BOKD)’ wesentlich intensiver beforscht und beschrieben worden.
Ziel der Diplomarbeit ist anhand historischen Quellenmaterials und aktueller pflegehistorischer Literatur die Beiträge der freien Gewerkschaft zur Verberuflichung und beginnenden Professio- nalisierung der Pflege sowie deren Auswirkungen auf den beruflichen Entwicklungsprozess aufzuzeigen.
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1.1. Relevanz des Themas für die Ausbildung von Pflegekräf-
ten in der heutigen Zeit
„Der Blick in die Vergangenheit hat seinen Wert für die Gegenwart und für die Zukunft“, stel- len Seidl & Walter 1998 (S. 7) fest. Dies gilt insbesondere für die Auszubildenden in den Pfle- geberufen.
Die berufliche Identität und das Berufsbild der Pflege in Deutschland sind historisch gewach- sen. Insbesondere die Entwicklung vom christlich-karitativen Liebesdienst hin zum derzeitigen sich stetig professionalisierenden Berufsfeld ist als Hintergrundwissen für Lernende der Pflege- berufe wichtig, um eine professionelle Berufsidentität zu entwickeln.
Diese Tendenzen der Bewusstmachung der Geschichte der Pflegeberufe insbesondere bei jun- gen Pflegenden verstärken sich in neuerer Zeit. Obwohl in den Rahmenrichtlinien für die Pfle- geausbildung nur wenige Stunden für die Geschichte der Pflege vorgesehen sind, lassen sich durch Hinzuziehen der Inhalte aus anderen Lernfeldern Lernsituationen konstruieren, die die Bedeutung der Geschichte der Pflegeberufe im Kontext des heutigen Berufsbildes verdeutlichen können.
Noch heute nehmen die Pflegeberufe eine Sonderstellung im Kanon der Ausbildungsberufe ein. Die Pflegeausbildung ist nicht in die staatliche duale Berufsausbildung mit Trennung von theo- retischer Ausbildung an Berufsschulen und praktischer Ausbildung im Ausbildungsbetrieb auf- genommen worden. Anders als in Großbritannien und in den USA, wo Pflegende bereits seit fast hundert Jahren Studiengänge besuchen und promovieren können, bestehen in Deutschland erst seit 1992 erste Pflegestudiengänge. Jedoch ist dieser Prozess der Akademisierung beileibe nicht abgeschlossen, da es bis heute an Möglichkeiten zur Promotion und Habilitation für aka- demisch ausgebildete Pflegekräfte fehlt. Im Bereich der Ausbildung sind akademisch gebildete Pflegekräfte nach wie vor unterrepräsentiert. Der Unterricht in den Pflegeschulen wird überwie- gend durch weitergebildete Lehrer für Pflegeberufe abgeleistet. Daneben unterrichten Ärzte, Sozialpädagogen, Juristen und zahlreiche andere pflegefremde Dozenten.
Neben der Ausbildung sind auch die berufliche Ethik und die Rollenerwartungen der Gesell- schaft an die Pflegenden historisch begründbar. Die Pflegeberufe sind bis heute Frauenberufe geblieben und unterliegen partiell denselben Rollenerwartungen und Eigenschaftszuweisungen wie im beforschten Zeitraum. Bis heute konnten sich die Pflegenden nicht vollständig von dem
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tradierten Bild der bürgerlichen Frauenrolle im 19. Jahrhundert trennen (vgl. Bischoff, 1997, S. 13).
Um diese Sonderrolle der Pflegenden verstehen zu können, ist ein Blick in die Vergangenheit und insbesondere in die Epoche der Weimarer Republik unverzichtbar. Die Auswirkungen der politischen Entscheidungen der Weimarer Zeit sind in der beruflichen Pflege bis heute spürbar. „Bis zu einem modernen Verständnis von Pflege als Dienstleistungsberuf und modernem Ma- nagement ist es ein weiter Weg“ (Bock-Rosenthal, 1999, S. 27). Die in dieser Arbeit angestreb- ten Forschungsergebnisse sollen einen kleinen Beitrag für eine Weiterentwicklung der Pflege zu einer Profession leisten.
1.2. Methodisches Vorgehen
Die in dieser Arbeit zum Tragen kommenden erkenntnistheoretischen Grundlagen sind in erster Linie der klassischen geisteswissenschaftlichen Hermeneutik sowie der kritischen Theorie ent- nommen. Clausen bezieht sich 2003 (vgl. S. 229) auf Gadamer, wenn er das Verstehen einer Quelle als Horizontverschmelzung unseres Gegenwartsbewusstseins mit dem Sinn-Horizont der aussagenden (historischen) Quelle beschreibt. Die kritische Theorie der Frankfurter Schule um Horkheimer und Adorno analysiert ein historisches Phänomen in Verbindung mit den gesell- schaftlichen Interdependenzen von Macht- und Herrschaft (vgl. Clausen, 2003, S. 230).
Die Analyse und Auswertung der historischen Quellen, insbesondere des Zeitschriftenmaterials der Gewerkschaft, aber auch Monografien der damaligen Zeit, der Protokolle der Gewerk- schaftskonferenzen und diverser anderer Veröffentlichungen des Verbandes, orientierte sich an der Methode der qualitativen Inhaltsanalyse nach Mayring (vgl. Mayring, 2002, 114 – 121). Die Entwicklung der Kategorien erfolgte sowohl induktiv als auch deduktiv. Einige Kategorien er- gaben sich bereits anhand der „Sensitizing Concepts“ (Kelle & Kluge, 1999, S. 25) im Vorfeld der Analyse und wurden dann deduktiv angereichert. Dies gilt insbesondere für die Professiona- lisierungsmerkmale, die von Kellnhauser und Bock-Rosenthal beschrieben wurden. Andere Kategorien wie z.B. Schließungstendenzen des Berufes und besonders die Frage nach einer einheitlichen Berufsbezeichnung der Pflegenden bildeten sich induktiv im Forschungsprozess heraus (vgl. Brandenburg & Dorschner, 2003, S. 27 – 30).
Die im Forschungsprozess vorherrschende Grundform der Inhaltsanalyse war die Strukturierung von Inhalten unter den vorher festgelegten Kriterien. In anderen Fällen entstanden jedoch neue Kriterien durch Zusammenfassung des Materials. Gelegentlich war die Explikation durch Hin-
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zuziehung weiteren Materials notwendig, um das Verständnis der Inhalte zu erweitern. Somit kamen alle drei durch Mayring postulierten Grundformen der qualitativen Inhaltsanalyse zum Tragen (vgl. Mayring, 2002, S. 115).
Es soll an dieser Stelle angemerkt werden, dass in der vorliegenden Arbeit keine allumfassende Quellenanalyse gelingen konnte, da diese den Rahmen einer Diplomarbeit bei weitem gesprengt hätte. Zudem war es nicht möglich alle benötigten Primärquellen zu beschaffen, da die histori- schen Dokumente teilweise kaum verfügbar sind bzw. nur als Präsenzexemplare in einzelnen Bibliotheken vorliegen. Andere Quellen sind aufgrund des Alters nicht reproduzierbar. Am Schluss der Arbeit soll noch darauf eingegangen werden, welche weiteren Recherchen und Ana- lysen geboten sind, um eine vollständige Betrachtung des Forschungsgegenstandes in größerem Rahmen vorlegen zu können. Ein weiteres Problem beim Verfassen dieser Arbeit ergab sich durch die teilweise widersprüchlichen und nicht endgültig belegbaren historischen Statistiken. Beispielsweise sind die Mitgliederzahlen der Reichssektion in den Jahren des ersten Weltkrie- ges unklar, da verschiedene Autoren unterschiedliche Zahlen angeben.
Zu Beginn dieser Arbeit wird in Kapitel 2 der Begründungszusammenhang der Begriffe Verbe- ruflichung und Professionalisierung dargelegt, der für diese Arbeit von Bedeutung ist. Daran anschließend werden in Kapitel 3 die wichtigsten historischen Rahmenbedingungen erläutert. Die Vorgeschichte des Verbandes der Gemeinde- und Staatsarbeiter sowie der Reichssektion Gesundheitswesen bis 1918 wird kurz beschrieben. Einige für die Pflege bedeutsame Gesetze werden erörtert und die wichtigsten Aspekte der Politik und Sozialgeschichte der Weimarer Republik angeführt. In Kapitel 4 wird auf die Entwicklung der Reichssektion in der Zeit zwi- schen 1918 und 1933 eingegangen, wobei neben der Mitgliederzahl auch die Zusammensetzung der Mitglieder nach Berufen und die Geschlechterverteilung eine Rolle spielen.
Das Kernelement dieser Arbeit stellt Kapitel 5 dar, in dem die Arbeitsschwerpunkte und Ziele der Reichssektion anhand der Kriterien zur Verberuflichung und Professionalisierung analysiert und bewertet werden. In Kapitel 6 wird auf die für die gewerkschaftliche Arbeit bedeutsamen konkurrierenden Verbände eingegangen, wobei insbesondere die Auswirkungen der Interaktion zwischen den Verbänden auf die Verberuflichung und Professionalisierung der Pflege unter- sucht werden.
Schlussendlich wird in Kapitel 7 ein Ausblick auf die möglichen Auswirkungen der For- schungsergebnisse auf die Berufsfelddidaktik Pflege gegeben, um die Bedeutung der vorliegen- den Arbeit für die Aus-, Fort- und Weiterbildung im Berufsfeld Pflege darzulegen.
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2. Begründungszusammenhang von Professionali-
sierung und Verberuflichung
Zu Beginn dieser Arbeit werden zunächst die Begriffe Profession und Beruf voneinander abge-
grenzt. Beide Begriffe zeichnen sich dadurch aus, dass sie nicht eindeutig und allgemeingültig
definierbar sind. In ihrem historischen und etymologischen Hintergrund und Bedeutungszu-
sammenhang sind sie diffus und deswegen kaum trennscharf abgrenzbar. „Es gibt keine exakte
Theorie, die es ermöglicht, Berufe von Professionen zu unterscheiden“ (Kellnhauser, 1994, S.
40). In der derzeitigen Diskussion um die Begriffe Beruf und Profession existieren verschiedene
Konzepte, die einen Beitrag zur Begriffsklärung leisten können.
2.1. Professionalisierung
Da es verschiedene Ansätze gibt, die den Begriff der Profession definieren wollen, hat Kelln-
hauser 1994 (S. 43) eine Synopse von Professionsmerkmalen erstellt. Die verschiedenen Ansät-
ze gewichten dabei die einzelnen Kriterien unterschiedlich. In einigen Fällen werden synonyme
Kriterien lediglich unterschiedlich benannt. Kellnhauser benennt 1994 (S. 44 – 45) zusammen-
fassend folgende Professionskriterien als Orientierungs- und Vergleichspunkte:
Universitäre Ausbildung
N
Rationale Systematisierung des Wissens zur Wissenschaft N
Soziale Dienstorientierung
N
Berufsethik
N
Selbstverwaltung
N
Handlungsmonopol
N
Berufsprestige
N
Berufsorganisation
N
In verschiedenen merkmalstheoretischen Ansätzen finden sich hiervon abweichende Begriffe,
wie z.B.:
Exklusives Berufswissen
N
Deutungsmonopol
N
Berufsspezifische Fachsprache
N
Professioneller Habitus (vgl. Kellnhauser, 1994, S. 53) N
Ein zentraler Aspekt ist die berufspolitische Vertretung einer Profession. Diese zielt nicht nur
auf die Vertretung der Profession zur Erlangung eigener wirtschaftlicher und sozialer Vorteile
ab sondern übernimmt auch die Verortung der Profession und ihrer Arbeit im gesellschaftlichen
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und sozialen Kontext. Somit beeinflusst die berufspolitische Vertretung mit ihrer Außendarstel- lung das Berufsprestige. Dieses Kriterium stellt somit eine Schnittstelle zwischen den weiteren Kriterien dar.
Anhand dieser Vielzahl an Professionsmerkmalen wird deutlich, wie schwer eine eindeutige Abgrenzung ist. Dies zeigt sich auch anhand der vorhandenen Bezeichnungen für Berufe, die den Prozess der Professionalisierung noch nicht abgeschlossen haben: Wilensky unterscheidet 1972 (vgl. Kellnhauser, 1994. S. 55) neben den etablierten Professionen (z.B. Juristen und Ärz- te) die aufsteigenden und marginalen Professionen, neue Professionen und zweifelhafte Profes- sionen. Ein weiterer Begriff ist der der „semi-professionals“ (Hampel, 1983, zitiert nach Kelln- hauser, 1994, S. 45), der in vielen Fällen der heutigen Pflege zugewiesen wird.
Ein wichtiges Kriterium der Professionalisierung ist die Prozesshaftigkeit dieses Vorgangs. Der Prozess beginnt mit der Zusammenfassung verschiedener Berufsmerkmale zu einem Beruf. Hierauf folgt die Entwicklung einer exklusiven Ausbildung mit dem Ziel der Akademisierung, die Schaffung zunächst regionaler, dann nationaler Berufsverbände, die staatliche Lizenzierung und zum Abschluss die Konstruktion einer Berufsethik. Jedoch müssen die Prozessschritte kei- nesfalls in dieser Reihenfolge ablaufen.
Es stellt sich die Frage, ob man angesichts des prozesshaften Charakters einer Professionalisie- rung und der diffusen Definitionsvielfalt von einer eindeutigen Profession sprechen kann. Viel- mehr lassen sich Tendenzen zur Professionalisierung eines Berufes feststellen, wobei dieser Prozess nie wirklich abgeschlossen sein kann. Es lassen sich in jedem Beruf – auch in den etab- lierten Professionen – zwischenzeitliche Tendenzen der Deprofessionalisierung beobachten. Bock-Rosenthal fasst Professionalisierung als „Entwicklung zu einem akademischen Experten- beruf“ (1996, S. 5) zusammen. Trotzdem kann man den Prozess der Professionalisierung nicht allein mit einer Akademisierung gleichsetzen, da ansonsten eine Wissenschaft entstehen könnte, die keine Verwurzelung in der beruflichen Realität und ihren Anforderungen aufweist. Echte Professionalisierung hieße jedoch, „daß viele Schwestern und Pfleger, letztlich ein ganzes Be- rufsfeld, sich auf den Weg zur Professionalisierung begibt“ (Bock-Rosenthal, 1996, S. 9).
2.2. Verberuflichung
Die Definition des Begriffes Beruf geht auf Weber zurück: „Beruf soll jene Spezifizierung, Spe- zialisierung und Kombination von Leistungen einer Person heißen, welche für sie Grundlage einer kontinuierlichen Versorgungs- und Erwerbschance ist“ (Weber, 1964, zitiert nach Bier-
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mann, 2000, S. 260). Ein Beruf definiert sich also durch spezielle Fähigkeiten und Fertigkeiten der den Beruf ausübenden Menschen, durch eine Erwerbs- und Versorgungschance und einen dem Beruf zugehörigen gesellschaftlichen Status (vgl. Prüfer, 1997, S. 20). An den Berufsange- hörigen sind spezifische Rollenerwartungen der Gesellschaft geknüpft (vgl. Biermann, 2000, S. 261). Man kann zwischen einem erlernten Beruf und einem ausgeübtem Beruf unterscheiden, der an keine Berufsausbildung geknüpft ist und sich allein an den Bedingungen des Arbeitsplat- zes orientiert (vgl. Zimmermann, 2003, S. 33). Nach strukturfunktionalistischen Ansätzen wird durch Berufe der Modernisierung der Gesellschaften Rechnung getragen, die eine zunehmende Arbeitsteilung nötig macht (vgl. Zimmermann, 2003, S. 34).
Während die Professionalisierung überwiegend aus der Gruppe der Berufsangehörigen heraus unternommen wird, sind bei der Berufskonstruktion berufsfremde Interessen maßgeblich betei- ligt (vgl. Schmidbaur, 2002, S. 19). Schmidbaur postuliert die Berufskonstruktion als „Entwick- lungsablauf, dem Vertreterinnen und Vertreter eines Berufes vergleichsweise ohnmächtig un- terworfen sind“ (2002, S. 20). Meine Arbeit wird jedoch zeigen, dass die Berufskonstruktion als erster Schritt zur Professionalisierung auch maßgeblich durch Vertreter/innen des Berufs selbst eingeleitet werden kann.
Der Prozess der Verberuflichung ist der Übergang von Tätigkeiten oder Verrichtungen zum Beruf. In diesem Prozess wird das berufliche Fachwissen systematisiert und eine berufliche Identität und ein Sozialbewusstsein herausgebildet (vgl. Prüfer, 1997, S. 21). Nicht zum Beruf entwickelte Verrichtungen können durch Jedermann ehrenamtlich oder im familiären Kontext ausgeübt werden (vgl. Kühn, 2000, S. 287). Diese Definition markiert eine klare Grenze zwi- schen einer Pflege durch Angehörige oder Ehrenamtliche und einer beruflichen oder professio- nellen Pflege.
2.3. Beurteilungskriterien für Verberuflichung und Professio-
nalisierung der Pflege zwischen 1918 und 1933
Wie in den vorherigen Kapiteln beschrieben ist die Abgrenzung zwischen Beruf und Profession eher diffus, zumal die Verberuflichung als Teil des Prozesses der Professionalisierung angese- hen werden muss. In der umseitig abgebildeten Tabelle sind die ausgewählten Kriterien zur Verberuflichung und Professionalisierung der Pflege zwischen 1918 und 1933 tabellarisch auf- gelistet:
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Tabelle 2-1: Kriterien zur Verberuflichung und Professionalisierung der Pflege zwischen 1918 und
1933
Anhand der Tabelle lässt sich erkennen, dass die Merkmale einer Verberuflichung ebenfalls Teil einer Professionalisierung sind. Allerdings ändert sich im fortschreitenden Prozess die Gewich- tung. Ein zusätzliches Element für Verberuflichung ist mit dem Kriterium der gesetzlichen Zer- tifizierung eines Berufes eingefügt. Dies ist der Tatsache geschuldet, dass die Pflege während der beforschten Zeitspanne intensiv darum bemüht war, eine einheitliche gesetzliche Regelung für den Zugang zum Beruf und eine einheitliche Berufsbezeichnung zu erwirken. Dies wird als klare Tendenz zur Verberuflichung der Pflege angesehen. Allerdings ist die Forderung einer gesetzlichen Zugangsregelung eher ein Schritt der Deprofessionalisierung, da die Verantwor- tung für den Beruf an Berufsfremde abgegeben wird. Diese Äquivalenz findet sich im Rahmen der anderen Kriterien eher im Bereich der Merkmalsdimensionen. Eine gesetzlich geregelte Ausbildung ist nach Ansicht des Autors ein unverzichtbarer Schritt zur Verberuflichung; aller- dings wird so eine Fremdsteuerung festgeschrieben. Die Versorgungs- und Erwerbschance nach Weber ist ein zentrales Merkmal eines Berufes, die Profession stellt jedoch die soziale Dienst- verpflichtung weiter in den Vordergrund.
Die durch die Quellenanalyse induktiv entwickelten Kategorien für Professionalisierung sind in der oben abgebildeten Tabelle nicht enthalten. Diese Kategorien wurden in Kap. 5 den Hauptka- tegorien zugeordnet. Für die hier vorliegende Arbeit stellt sich das Problem, dass einerseits Tendenzen zur Verberuflichung der Pflege von Bestrebungen zur Professionalisierung getrennt betrachtet werden sollen, allerdings ebenso die Verberuflichung als bedingender Teil der Pro- fessionalisierung angesehen werden muss. In der eingehenden Betrachtung der einzelnen Merkmale in Kap. 5 wird dezidiert auf die verschiedenen teils gegenläufigen Tendenzen einge- gangen.
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3. Zeithistorische Rahmenbedingungen
Die Beschreibung des zeithistorischen Kontextes fällt relativ kurz aus, da nicht genug Raum für eine umfassende Betrachtung der historischen Epoche zur Verfügung steht. Der Autor sieht es als hinreichend an die wichtigsten Ereignisse aus der Zeit der Weimarer Republik, die einen direkten Einfluss auf die Arbeit der Reichssektion Gesundheitswesen bzw. auf die Professiona- lisierungsbestrebungen der Pflege hatten, aufzuführen und in Kürze zu erläutern. Ebenso wird ein kurzer Überblick über die Geschichte der Gewerkschaft vor 1918 gegeben. Weitere hier behandelte Aspekte sind die wichtigsten gesetzlichen Grundlagen aus der Zeit des Kaiserrei- ches, die sich auf die Pflegeberufe und die gewerkschaftliche Arbeit auswirkten.
3.1. Der Verband der Gemeinde- und Staatsarbeiter (VGS)
Auf die Geschichte der Arbeiterbewegung insgesamt soll hier nicht eingegangen werden. Seit der gescheiterten deutschen Revolution von 1848 entstanden zahlreiche lokale Vereine und Berufsverbände, die unterstützt durch die neue Presse- und Versammlungsfreiheit die Interessen ihrer Mitglieder vertraten. Doch erst mit der schrittweisen Aufhebung des Koalitionsverbotes der Arbeiter in den 1860er Jahren – in Sachsen 1861, in Preußen 1867 und in den übrigen Bun- desstaaten 1868 – konnten Gewerkschaften gegründet werden, die die Interessen der Arbeit- nehmer gegenüber den Arbeitgebern vertreten konnten (vgl. Zwing, 1926, S26 – 27). Nach der Gründung des zweiten deutschen Reiches 1871 wurden diese Bestrebungen durch das ‚Gesetz gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie’ von 1878 unterbunden. Die meisten Gewerkschaften wurden aufgrund sozialistischer Bestrebungen zusammen mit der So- zialdemokratischen Partei Deutschlands verboten. Das Gesetz lief jedoch 1890 aus und eröffne- te somit erneut die Möglichkeit zur Gewerkschaftsgründung (vgl. Nachtmann, 1996, S. 10).
Das eigentliche Gründungsdatum des Verbandes ist der 4. Oktober 1896. Der Name der Organi- sation lautete zunächst ‚Verband der Arbeiter in Gasanstalten, auf Holz- und Kohlenplätzen und sonstige Arbeitsleute’. Ziele der Gewerkschaft waren vor allem die Besserung der wirtschaftli- chen und sozialen Lage der Mitglieder. Das Verbandsorgan ‚Die Gewerkschaft’ erschien seit 1897. Es erfolgten mehrere Umbenennungen, bis 1906 der Name ‚Verband der Gemeinde- und Staatsarbeiter’ eingeführt wurde (vgl. Nachtmann, 1996, S. 198 – 199). Die Mitglieder der Ge- werkschaft waren in dieser Zeit zumeist ungelernte oder angelernte Arbeiter aus verschiedenen städtischen Betrieben der Stadt Berlin. Dies stellte eine Neuerung im Gewerkschaftswesen dar, da bisher in erster Linie berufsbezogene statt berufsübergreifende Verbände gegründet worden
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waren. Den höchsten Organisationsgrad hatten die Arbeiter aus den städtischen Gasanstalten. Es
schlossen sich jedoch zunehmend mehr lokale Verbände und Vereine aus dem gesamten
Reichsgebiet dem Verband an, so dass die Zahl der Mitglieder schnell anstieg (vgl. Verband der
Gemeinde- und Staatsarbeiter, 1926b, S. 9 – 10). Die Stadt Berlin behielt jedoch lange ihre Vor-
reiterstellung in der Gewerkschaftsarbeit.
Während des ersten Weltkriegs sank die Zahl der Mitglieder zunächst stark ab, was insbesonde-
re der zahlreichen Einberufung der Mitglieder zum Militärdienst geschuldet war. Gegen Ende
des Krieges erfuhr der Verband regen Zulauf. Unten stehende Tabelle und das Diagramm zeigen
die Entwicklung der Mitgliederzahl von der Gründung des Verbandes bis zum Ende des ersten
Weltkriegs 1918 (vgl. Verband der Gemeinde- und Staatsarbeiter, 1926b, S. 9 – 10):
Tabelle 3-1: Entwicklung der Mitgliederzahl des VGS von 1896 bis 1918
Abbildung 3-1: Entwicklung der Mitgliederzahl des VGS zwischen 1896 und 1918
In der Zeit nach der Gründung des Verbandes erfolgten diverse Zusammenschlüsse mit anderen
vor allem lokalen Organisationen. Der größte Zusammenschluss zu einer berufsübergreifenden
Gewerkschaft der öffentlichen Dienste erfolgte jedoch erst am 9. Oktober 1929. Der Verband
der Gemeinde- und Staatsarbeiter fusionierte mit dem Deutschen Verkehrsbund und dem Ver-
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band der Gärtner- und Gärtnereiarbeiter zum ‚Gesamtverband der Arbeitnehmer der öffentli- chen Betriebe und des Personen- und Warenverkehrs’. Zum 1. Januar 1930 trat zudem der Ver- band Deutscher Berufsfeuerwehrmänner dem Gesamtverband bei. Nach diesem Zusammen- schluss hatte der neue Gesamtverband ca. 700.000 Mitglieder und war somit nach dem Metall- arbeiterverband die zweitgrößte Gewerkschaft im Allgemeinen Deutschen Gewerkschaftsbund (ADGB) (vgl. Furtwängler, 1959, S. 487).
3.2. Entwicklung der ‚Reichssektion Gesundheitswesen’ vor 1918
Obwohl sich der Verband der Gemeinde- und Staatsarbeiter bereits 1897 als Verbandsorgan für die in Krankenanstalten Beschäftigten sah, gelang es zunächst nicht an den Krankenhäusern und Heilanstalten Fuß zu fassen (vgl. Friedrich-Schulz, 1926b, S. 6 – 10). Am 1. Juli 1904 trat der ‚Verband des Massage-, Bade- und Krankenpflege-Personals’ als ‚Sektion des Krankenpflege-, Massage- und Badepersonals’ – im Folgenden als SK abgekürzt – dem Verband der Gemeinde- und Staatsarbeiter bei. Dieser 450 Mitglieder umfassende freigewerkschaftliche Verband war 1898 gegründet worden. Das Verbandsorgan ‚Die Sanitätswarte’ wurde als Beilage zu ‚Die Gewerkschaft’ – dem Vertretungsorgan des VGS – übernommen (vgl. Nachtmann, 1996, S. 108 – 111). Ab September 1906 übernahm Emil Dittmer die Redaktionsleitung der ‚Sanitätswarte’, die sich unter seiner Führung über die gewerkschaftliche Agitation hinaus zu einem Fachblatt für das Personal im Gesundheitswesen entwickelte.
Am 16. November wurde in Berlin auf einer Programmkonferenz das erste Programm der SK verabschiedet. Von Beginn an konzentrierte sich die Arbeit auf eine reichsgesetzliche Regelung des Pflegedienstes, auf eine obligatorische Ausbildung und eine Verbesserung der wirtschaftli- chen und sozialen Lage der Pflegenden (vgl. Kap. 9.1, Schulz-Friedrich, 1926b, S. 10 – 11 & Fritz, 1967, S. 5 – 6).
3.2.1. Entwicklung der Mitgliederzahl
Von der Gründung der SK bis zum Ende des Kaiserreiches und dem Beginn der Weimarer Re- publik entwickelte sich die SK zunächst nicht ganz so schnell wie der VGS. Insbesondere Fritz (1967), aber auch Nachtmann (1996) weisen dies den besonders drückenden Verhältnissen in der Krankenpflege zu. Insbesondere die Tatsache, dass das Pflegepersonal in vielen Fällen unter die Gesindeordnung fiel und somit keinerlei Koalitionsrecht besaß, verhinderte ein ähnlich schnelles Wachstum der SK.
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Unten stehende Abbildung visualisiert die unterschiedliche Entwicklung der Mitgliederzahl (vgl. Verband der Gemeinde- und Staatsarbeiter, 1926, S. 9 – 10; 28 & Friedrich-Schulz, 1926b, S. 65):
Abbildung 3-2: Entwicklung der Mitgliederzahlen von SK und VGS zwischen 1904 und 1916
Auffällig ist, dass die verschiedenen Quellen unterschiedliche Zahlen für die einzelnen Jahre angeben. Insbesondere die Daten für die Jahre des Krieges und das Revolutionsjahr 1918 sind unklar und widersprüchlich. Friedrich-Schulz (1926b) gibt zwar Daten für das Jahr 1918 an, diese unterscheiden sich jedoch stark von den Statistiken des Verbandes, die wesentlich niedri- gere Zahlen zum 1. November 1918 angeben (vgl. Verband der Gemeinde- und Staatsarbeiter, 1929, S. 177). Dennoch ist die Tendenz der Mitgliederentwicklung klar ersichtlich. Im Verlauf der Kriegsjahre verloren sowohl Sektion als auch der Dachverband ca. die Hälfte der Mitglie- der, insbesondere dadurch, dass die Mitglieder zum Militärdienst eingezogen wurden und somit aus der Gewerkschaft austreten mussten.
3.2.2. Geschlechterverteilung und verschiedene Berufe
Die SK im VGS war von Beginn an keine Berufsorganisation des Krankenpflegepersonals, son- dern sah sich stets als Vertretungsorgan aller im Gesundheitswesen Beschäftigten. Das bedeutet, dass neben den Pflegepersonen auch Heizer, Küchenpersonal und andere pflegefremde Berufs- gruppen organisiert waren (vgl. Friedrich-Schulz, 1926b, S. 12 – 13). Das organisierte Pflege- personal rekrutierte sich in erster Linie aus dem ungelernten oder angelernten Pflegepersonal, da die ausgebildeten und dem Bürgertum entstammenden Schwestern eher der BOKD zugeneigt waren oder in einen Mutterhausorden eingebunden waren. Das Bildungs- und Ausbildungsni- veau der Mitglieder war also vergleichsweise niedrig (Schmidbaur, 2002, S. 117). Allerdings
Arbeit zitieren:
Dipl. Berufspädagoge (FH) Christian Ley, 2006, Beiträge der Reichssektion Gesundheitswesen im Verband der Gemeinde- und Staatsarbeiter zur Professionalisierung der Pflege zwischen 1918 und 1933, München, GRIN Verlag GmbH
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