Anmerkungen zur Charta der Grundrechte der Europäischen Union
Von Dr. Gerald G. Sander, M. A., Mag. rer. publ., Tübingen
Inhalt
A. Die Entstehung der Grundrechtscharta 3
B. Die Anerkennung von Grundrechten durch den EuGH 4
C. Gründe für die Schaffung der Grundrechtscharta 5
D. Der Inhalt der Charta 6
E. Grundrechtsträger und Grundrechtsverpflichtete 7
I. Grundrechtsträger 7
II. Grundrechtsverpflichtete 8
F. Zum Status der Charta 8
G. Das Verhältnis der Charta zur EMRK 9
H. Kritische Bemerkungen zur Charta 11
I. Die Charta als Teil einer künftigen Verfassung? 13
J. Schlusswort 14
Literatur in Fußnoten
A. Die Entstehung der Grundrechtscharta
Der Europäische Rat hatte auf seiner Tagung am 4./5. Juni 1999 in Köln die Erarbeitung einer Charta der Grundrechte für notwendig erachtet, um diese Rechte für die Unionsbürger sichtbarer zu gestalten. Er wies in diesem Zusammenhang außerdem darauf hin, dass die Charta die Freiheits- und Gleichheitsrechte sowie die Verfahrensgrundrechte umfassen soll, wie sie in der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK) gewährleistet sind und wie sie sich aus den gemeinsamen Verfassungsüberlieferungen der Mitgliedstaaten als allgemeine Grundsätze des Gemeinschaftsrechts ergeben. Die Charta sollte nach Auffassung des Europäischen Rates ferner jene Grundrechte enthalten, die lediglich den Unionsbürgern zustehen. Bei der Ausarbeitung der Charta seien zudem wirtschaftliche und soziale Rechte zu berücksichtigen, wie sie in der Europäischen Sozialcharta und in der Gemeinschaftscharta der sozialen Grundrechte der Arbeitnehmer enthalten sind (Art. 136 EGV), soweit sie nicht nur Ziele für das Handeln der Union begründen.
Der Europäische Rat setzte am 16. Oktober 1999 ein Gremium aus 62 Mitgliedern ein, das sich auf seiner konstituierenden Sitzung am 17. Dezember 1999 den Namen "Konvent" gab, und aus Vertretern verschiedener Legitimationsquellen bestand: ein Mitglied der Kommission, 15 persönliche Beauftragte der Staats- und Regierungschefs, 16 Mitglieder des Europäischen Parlaments und 30 Mitglieder der nationalen Parlamente. Es sollte innerhalb eines Jahres einen Entwurf der Charta ausarbeiten. Den Vorsitz übernahm der ehemalige deutsche Bundespräsident Roman Herzog.
Am 28. September 2000 legte der Konvent seinen Entwurf vor, der vom Europäischen Rat während des Sondergipfels in Biarritz am 13./14. Oktober 2000 grundsätzlich begrüßt wurde. Schließlich wurde die Charta der Grundrechte der Europäischen Union am 8. Dezember 2000 von den drei Organen der EU, das heißt dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission, anlässlich des Europäischen Rates in Nizza feierlich proklamiert.
B. Die Anerkennung von Grundrechten durch den EuGH
Die Aufforderung des Europäischen Rates, die EMRK und die Verfassungen der Mitgliedstaaten bei der Ausarbeitung der einzelnen Grundrechte der Charta heranzuziehen, stützt sich auf die Formulierung in Art. 6 Abs. 2 EUV. Mit dieser Vorschrift wurde die Art der Herleitung der Grundrechte durch die Rechtsprechung des EuGH ausdrücklich anerkannt. Der Anwendungsvorrang des EG-Rechts verhindert nämlich, dass die europäische Rechtsmaterie an nationalen Grundrechten gemessen werden kann. Der EG-Vertrag kennt zudem nur wenige Grundrechtspositionen, wie die Nichtdiskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit in Art. 12 EGV und die persönlichen Grundfreiheiten des Binnenmarktes.
Der EuGH sah sich deshalb veranlasst, einen eigenständigen europäischen Grundrechtsschutz richterrechtlich zu entwickeln. Hierfür bediente er sich ausdrücklich der EMRK und den gemeinsamen Verfassungsüberlieferungen der Mitgliedstaaten. In der Rechtssache "Stauder" aus dem Jahr 1969 formulierte er zum ersten Mal ein Grundrecht als allgemeinen Rechtsgrundsatz des Gemeinschaftsrechts. Im genannten Fall ging es um die Geheimhaltung persönlicher Daten. Seitdem hat der EuGH eine ganze Reihe weiterer Grundrechte, wie z.B. die Eigentums-, Berufs- und Vereinigungsfreiheit, den Schutz der Wohnung und der Familie oder das Gebot rechtlichen Gehörs und effektiven Rechtsschutzes, anerkannt. Die Herleitung kann der EuGH jedoch nur fallbezogen vornehmen. Damit mangelt es aber an einer Grundrechtssystematik auf europäischer Ebene, die durch eine Charta der Grundrechte nunmehr erreicht werden kann.
[...]
Arbeit zitieren:
Dr. Gerald G. Sander, 2001, Anmerkungen zur Charta der Grundrechte der EU, München, GRIN Verlag GmbH
Dieser Text kann über folgende URL aufgerufen und zitiert werden:
Einbetten
DOI
Die Umsetzung von EU-Rechtsakten in nationales Recht am Beispiel des R...
Zugleich zur Auslieferungspfli...
Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht
Seminararbeit, 33 Seiten
Über den Zeugenbeweis und den Zeugenschutz im spanischen Strafprozeßre...
Jura - Andere Rechtssysteme, Rechtsvergleichung
Wissenschaftlicher Aufsatz, 25 Seiten
Usability und Usability-Tests von Websites
BWL - Marketing, Unternehmenskommunikation, CRM, Marktforschung
Seminararbeit, 18 Seiten
Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht
Seminararbeit, 23 Seiten
Grundfreiheiten im Europäischen Gemeinschaftsrecht
Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht
Seminararbeit, 49 Seiten
Ist der Europäische Haftbefehl verfassungswidrig ?
Politik - Internationale Politik - Thema: Europäische Union
Hausarbeit, 19 Seiten
Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht
Wissenschaftlicher Aufsatz, 24 Seiten
Ersatz der unmittelbaren Zeugenvernehmung im Strafprozess
Jura - Strafprozessrecht, Kriminologie, Strafvollzug
Referat (Ausarbeitung), 9 Seiten
Soziologie - Recht, Kriminalität abw. Verhalten
Hauptseminararbeit, 31 Seiten
Medizinethik - Ja oder Nein zum Thema Sterbehilfe
Philosophie - Praktische (Ethik, Ästhetik, Kultur, Natur, Recht, ...)
Seminararbeit, 26 Seiten
Tabu Search - Grundprinzip, Varianten und Anwendungen
BWL - Unternehmensforschung, Operations Research
Hauptseminararbeit, 32 Seiten
Einflüsse des europäischen Gemeinschaftsrechts auf das Straf- und Stra...
Darstellung der europäischen S...
Jura - Strafprozessrecht, Kriminologie, Strafvollzug
Hausarbeit, 63 Seiten
Die Polizeiliche Kriminalstatistik - Politische Bedeutung, Aussagekraf...
Politik - Politische Systeme - Politisches System Deutschlands
Hauptseminararbeit, 22 Seiten
Der Europäische Haftbefehl und die Grundrechte
Jura - Öffentliches Recht / Staatsrecht / Grundrechte
Seminararbeit, 39 Seiten
Gerald G. Sander hat den Text Anmerkungen zur Charta der Grundrechte der EU veröffentlicht
Gerald G. Sander hat einen neuen Text hochgeladen
0 Kommentare