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Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung 3
2. Grundkonzepte der Erklärung in der Geschichtswissenschaft 7
2.1. Die „Covering-Law-Theory von C.G. Hempel 8
2.2. Die Intentionalistische Erklärung: von Wrights Handlungsmodell 10
2.3. Narrative Sätze: A.C. Danto. 15
2.4. Narrativität als „kognitives Instrument“: Louis O. Mink. 18
3. Die Rekonstruktion von Hayden White. 24
3.1. Die konzeptuelle Matrix der Historiographie: Metahistory 24
3.1.1. Erklärung durch Erzählstruktur: Eine Typologie literarischer
Gattungen 28
3.1.2. Formale Erklärungsmodelle. 31
3.1.3. Erklärung durch ideologische Struktur. 34
3.1.4. Die Konstitution des historischen Gegenstandes: Whites Tropologie 36
3.2. Zusammenfassung und Problemausblick 39
4. Konzepte der Narrativität 43
4.1. Geltungskriterien des Erzählens 43
4.1.1. Das Verhältnis von Moral und Erzählung. 44
4.1.2. „Objektivität“ als Ästhetizismus und Utopieverbot 55
4.1.3. Ereignis und Erzählung I: Strukturalistische Elemente bei White 62
4.1.3.1. Die strukturalistische Erzähltheorie von Roland Barthes 65
4.1.3.2. Barthes Analyse des historischen Diskurses als Ideologiekritik 68
4.1.3.3. Tatsachen als erkenntnistheoretisches Problem bei Barthes und White 69
4.1.4. Ereignis und Erzählung II: White und Ricœur 73
4.2. Geltungsprobleme der Narration. 78
4.2.1. Narrativisierung als gewalttätiger Akt. 79
4.2.2. Narration als Fiktionalisierung 80
4.2.3. Whites Narrativismus als „Negativer Positivismus“ 82
5. Perspektiven einer methodischen Reflexion 87
5.1. Kritik: White stellt sich dem Objektivitätsproblem nicht. 87
5.1.1. Rüsens disziplinäre Matrix der Geschichtswissenschaft 88
5.1.2. Objektivität in der Geschichtswissenschaft 90
5.2. Perspektive auf einen methodischen Begriff von Narrativismus. 93
6. Literaturverzeichnis 97
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1. Einleitung
Der amerikanische Geschichtstheoretiker Hayden White vertritt seit seinem Hauptwerk Metahistory die These, dass geschichtliche Darstellungen hauptsächlich als literarische Texte verstanden werden müssen. Das Werk von White lässt sich nicht einfach als Theorie der Geschichtswissenschaft charakterisieren. Seine Arbeiten sind vor allem von einem moralischen Anspruch geprägt. Indem er die unausgesprochenen vor- und außerwissenschaftlichen Bedingungen der modernen Geschichtswissenschaft und vielleicht sogar des Umgangs mit der Geschichte überhaupt expliziert, fordert White ein, dass sich die Geschichtswissenschaft auf ihre Rolle als Sinnstifterin einlässt und diese Aufgabe als Teil der Fachdisziplin sieht. Es ist Hans Kellner, einem Schüler von White, bedingt zuzustimmen, der über Metahistory sagte: „Metahistory is a moral text which can authorize itself only by declaring the freedom of moral choice, in the face of the great determinisms of our time“. 1 White ist kein reiner Philosoph der Geschichte und Wissenschaftstheoretiker der Historie. Er ist auch ein Historiker des Mittelalters und der Renaissance, der sich in die Tiefen der Archive gewagt hat. Seine Arbeiten zu den „Klassikern“ der Historie sind nicht nur theoretische Arbeiten zur Methodologie und Systematik der Geschichtswissenschaften, denn Geschichte ist für White auch ein Problem des Bewusstseins. 2 So beginnt White die Einleitung von Metahistory: „This book is a history of historical consciousness in nineteenth-century Europe, but it is also meant to contribute to the current discussion of the problem of historical knowledge.“ 3 In dieser Arbeit steht der zweite Aspekt im Vordergrund. Hayden White wird als Theoretiker der Geschichte und der Geschichtswissenschaft behandelt. Und als solcher wird White nach Geltung und Rechtfertigung seines Narrativismuskonzepts befragt. Eine Untersuchung zum Problem von narrativen Strukturen in den modernen Geschichtswissenschaften muss sich der mehrdeutigen Verwendung des Begriffs stellen. Narrativität verweist zum einen auf das Erklärungsproblem, zum anderen auf die Bestimmung des Forschungsgegenstandes der Geschichtswissenschaften. Damit ist die Frage verbunden, welche Geltungsansprüche die Geschichtswissenschaften haben und inwiefern diese zu rechtfertigen sind. Der Begriff der Narrativität soll anhand von Hayden White insbesondere im Verhältnis zum Problem der Gegenstandsbestimmung untersucht werden, also als
1 Kellner, White’s linguistic humanism 1980, S. 29
2 vgl. Domanska, Hayden White: Beyond Ironie 1997 zum intellektuellen Werdegang von White mit einer Bib liographie seiner Schriften.
3 White, Metahistory 1973, S. 1
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mögliche Antwort auf die Frage: „Was meinen wir, wenn wir von der ‚Geschichte’ reden?“ Nachdem Whites Konzept des Narrativismus dargestellt und problematisiert wurde, wird untersucht, wie sich dieses Konzept methodisch nutzen lassen kann. Auf das Erklärungsproblem wird in Kapitel 2 eingegangen. Das Erklärungsproblem kreist um die Frage, ob und wie Erklärungen für historische Phänomene möglich sind, die gleiche Geltung wie naturwissenschaftliche Erklärungen beanspruchen können. Mit dieser Forderung sah sich die moderne Geschichtswissenschaft mit dem Aufkommen der positivistischen Wissenschaftstheorie am Ende des 19. Jahrhunderts konfrontiert. Mit naturwissenschaftlichen Erklärungen ist das positivistische Modell der Erklärung gemeint, wie es beispielsweise in der Covering-Law-Theory von C. G. Hempel und P. Oppenheim formuliert wurde (Kap. 2.1). Die klassische Gegenposition zur positivistischen Auffassung von Erklärung ist die hermeneutische Position, die die Aufgabe der Geschichtswissenschaft vor allem in dem Verstehen von Handlungen sah. 4 Die intentionalistische Variante dieser Richtung sah im Forschungsgegenstand der Geschichtswissenschaft, der Vergangenheit der menschlichen Handlungen, das Merkmal, das Erklärungen in der Geschichtswissenschaft qualitativ von den Naturwissenschaften unterscheidet. Als Vertreter der intentionalistischen Position wird G. H. von Wright behandelt, weil sich an ihm aus wissenschaftstheoretischer Sicht die Kritik an dem positivistischen Schema und die Probleme der intentionalistischen Position gut herausarbeiten lassen (Kap. 2.2). Die Narration ist in diesem Zusammenhang als Erklärungsmodell diskutiert worden, das eigenständig neben der Kausalerklärung nach positivistischem Verständnis steht und als Erweiterung des intentionalistischen Erklärungsbegriffs begriffen werden kann. Als Vertreter dieser Position wird A. C. Dantos Konzept der „narrativen Sätze“ behandelt (Kap. 2.3). Eine leitende Frage von Kapitel 2 ist, ob die Erzählung als sinnvolle Alternative zur Covering-Law-Theory und zum
intentionalistischen Erklärungsmodell gedacht werden kann. Der Narrativitätsbegriff erhielt durch L. O. Mink eine entscheidende Bedeutungserweiterung (Kap. 2.4). Mink verband die Narrativität mit dem Problem der Gegenstandsbestimmung der Geschichtswissenschaften. Er sah die Narrativität nicht nur als Erklärung, sondern auch als Bedingung für die Erkenntnis von Geschichte. Narrativität ist damit von einem Erklärungsmodell zu einem Erkenntnismittel geworden.
Hayden Whites Geschichtstheorie baut auf dieser Bestimmung von Narrativität als Erkenntnismittel auf und versucht, indem er eine Neubestimmung des geschichtswissenschaftlichen Forschungsgegenstandes vorzunimmt, aus den
Geltungsproblemen der Erklärungs-Debatte herauszukommen. Den Hauptteil meiner Arbeit
4 Klassisch für die Geschichtswissenschaft ist J. G. Droysen
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bildet erstens die Rekonstruktion von Whites Geschichtstheorie in Kapitel 3 und zweitens eine Untersuchung von Whites Narrativitätskonzept in Kapitel 4. In Kapitel 3 soll Whites Modell zur Analyse von geschichtlichen Werken rekonstruiert werden. Die Rekonstruktion bezieht sich dabei vor allem auf die Einleitung von Metahistory, in der die Grundpfeiler von Whites Analysemodell, sowie sein Begriff von Geschichtswissenschaft deutlich zum Ausdruck kommen. Sein Ausgangspunkt liegt in der Analyse von narrative Strukturen in der Historiographie. Es lassen sich zunächst drei Grundthesen ausmachen: Texte bilden keine Bedeutungseinheit; zweitens: Texte verweisen nicht auf eine außerhalb liegende Realität in Form von geschichtlichen Fakten; drittens: historische Geschehnisse liefern von sich aus keine Bedeutungs- oder Erzählstruktur. 5 Am Ende der Rekonstruktion wird eine Skizze der Geltungsprobleme, die bei Whites Ansatz entstehen, entworfen.
Die Untersuchung von Whites Narrativitätsbegriff in Kapitel 4 konzentriert sich vor allem auf Geltungskriterien und Geltungsprobleme, die White in der Geschichtswissenschaft verortet und durch einen narrativen Ansatz lösen möchte. Im ersten, analytischen Teil, wird dargestellt, wie White Narrativität im Verhältnis zu normativ-moralischen (Kap. 4.1.1), objektiven (Kap. 4.1.2) und kognitiven (Kap. 4.1.3) Geltungskriterien sieht. Im zweiten Teil wird der Narrativismus von White bezüglich seiner Geltung problematisiert und kritisiert (Kap. 4.2). Dabei wird sich zeigen, dass White keine kognitiven Ansprüche in seinem Narrativismus formulieren kann und das Problem der Objektivität in ein ästhetisches transformiert. Schließlich soll dafür argumentiert werden, dass White sich damit um jeglichen Anspruch auf wissenschaftliche Erkenntnis für die Geschichtswissenschaft bringt. In Kapitel 5 wird eine Perspektive auf eine mögliche Neuformulierung von Whites Narrativismus unter Berücksichtigung der in Kapitel 4.2 vorgebrachten Geltungsprobleme gegeben. Dazu wird auf die von Jörn Rüsen vorgeschlagene „disziplinäre Matrix der Geschichtswissenschaft“ als einem Wegweiser für eine Wissenschaftstheorie der Geschichtswissenschaft Bezug genommen, um aufzuzeigen, wie Narrativität mit wissenschaftlichen Geltungsansprüchen vereinbart werden könnte (Kap. 5.1). In einem Teilschritt wird speziell auf das Problem der Objektivität eingegangen (Kap. 5.1.2). Der letzte Teil des Kapitels besteht in einer Zusammenfassung der Probleme und Lösungsansätze und endet in einer Lösungsperspektive (Kap. 5.2). Die Frage ist, ob Whites
Narrativismuskonzept, trotz der angesprochenen Probleme, als wissenschaftstheoretischer Begriff genutzt und methodologisch für die Geschichtswissenschaften fruchtbar gemacht werden kann.
5 vgl. auch Lorenz, Rekonstruktion der Vergangenheit 1997, S. 171
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In zwei Aufsatzsammlungen finden sich die wichtigsten Ausführungen zu Whites Verständnis der modernen Geschichtswissenschaft und seine theoretischen Überlegungen zu Stellenwert und Funktion von Erzählstrukturen in der Repräsentation von Wissen über die Geschichte. 6 Whites Werk ist in den wesentlichen Punkten kontinuierlich geblieben. In The Content of the Form argumentiert White unter deutlicher Bezugnahme auf den französischen Strukturalismus, insbesondere Roland Barthes. Die Untersuchung dieses Einflusses ist vor allem deswegen fruchtbar, weil bestimmte Kerngedanken zur Narrativität bei White durch eine „strukturalistische“ Neuformulierung besser zur Geltung kommen und die Schwierigkeiten im Narrativitätsbegriff leichter identifizierbar werden. Daher konzentrieren sich die Ausführungen zum Begriff der Narrativität im Wesentlichen auf Aufsätze aus diesem Band.
6 White, The Content of the Form 1990 und White, Tropics of Discourse 1990
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2. Grundkonzepte der Erklärung in der Geschichtswissenschaft
Damit man das Problem der Narrativität in den modernen Geschichtswissenschaften behandeln kann, ist es zunächst notwendig, auf einige zentrale Positionen in der Diskussion, auf der White aufbaut, einzugehen. Whites Narrativismus stellt in gewisser Form eine Antwort auf die Auseinandersetzung um den Status von Erklärungsmodellen in den Geschichtswissenschaften dar.
In den Geschichtswissenschaften wurde die Diskussion um geeignete bzw. „wissenschaftliche“ Erklärungsmodelle prinzipiell zwischen zwei Positionen ausgetragen. Die eine Richtung fand ihren prominentesten Vertreter in C. G. Hempel. Seine These ist, dass das „deduktiv-nomologische Modell“ zur Erklärung in den experimentellen Naturwissenschaften auch für die Erklärung historischer Phänomene in der Geschichtswissenschaft anzuwenden sei, oder implizit angewendet wird. 7
Die als Reaktion auf diese Forderung entstandene Position macht das Element der Geschichte als Geschichte der menschlichen Handlungen stark und vertritt die Ansicht, dass die Sachverhalte, die in der Geschichtswissenschaft zu erklären sind, nicht unter die Kategorie der Kausalerklärung fallen. Das „intentionalistische“ Erklärungsmodell von G.H. von Wright versucht, die Vergangenheit als eine Reihe von Handlungsergebnissen zu rekonstruieren. 8 Ein Problem bei von Wrights Ansatz ist, dass er die Natur der Relation des praktischen Syllogismus nicht bestimmen kann. Es ist keine kausal-logische Relation, wie sie in Form der Covering-Law-Theory vorgestellt ist. Verschiedene Geschichtstheoretiker sehen in narrativen Strukturen die besondere Relation von historischen Ereignissen zueinander. A. C. Danto hat die besondere Erklärungsart der Geschichtswissenschaften in „narrativen Sätzen“ gesehen. 9 L. O. Mink hat diesen Ansatz radikalisiert, indem er die Narration nicht nur als eine ausgezeichnete Form der Erklärung sieht, sondern ihr eine sehr viel umfassendere Bedeutung zumisst. Die Erzählung ist für Mink das „kognitive Instrument“ zur Erkenntnis geschichtlicher Zusammenhänge überhaupt.
7 Hempel, The Function of General Laws in History 1965
8 von Wright, G.H.: Erklären und Verstehen 2000 4 . Während ich mich nur auf von Wrights Modell beziehe, ist als weiterer wichtiger Vertreter des intentionalistischen Erklärungsmodells R. G. Collingwood zu nennen, der in der Fähigkeit des Menschen, sich in die Gedanken anderer hineiversetzen zu können, den Zugang zur Geschichte sah. Collingwood, The Idea of History 1946. Vgl. auch Lorenz, Konstruktion der Vergangenheit 1997, S. 97-99. D. Carr verb indet das intentionale Modell von etwas anderen Prämissen her mit einem narrativen Ansatz. Carr, Time, Narrative, and History 1986
9 Danto, Analytische Philosophie der Geschichte 1980
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Diese Bestimmung der Narrativität wird der zentrale Grundgedanke für Hayden White. So nimmt er in seinem Hauptwerk Metahistory Minks Narrativismus auf und legt allen Formen der Erklärung und der Strukturierung in historischen Darstellungen eine narrative Struktur zugrunde. Indem er die grundsätzliche Entscheidung für ein bestimmtes Erklärungsschema auf das Problem der textlinguistischen Präfiguration des historischen Gegenstandes verlegt, verschiebt er das Geltungsproblem von Aussagen und Urteilen über die Geschichte. 10 In der Geschichtswissenschaft gibt es viele Beispiele, in denen sich die großen Debatten nicht um Tatsachen oder Quellen drehte, sondern um methodische Grundfragen, die sich zwischen diesen Polen aufspannen. Zu nennen ist vor allem der „Historikerstreit“. 11 Andere Beispiele sind die „Schuldfrage“ des 1. Weltkriegs, oder „Ursachen“ des deutschen Sonderwegs. 12
2.1. Die „Covering-Law-Theory” von C.G. Hempel
Das deduktiv-nomologische Modell von C.G. Hempel und P. Oppenheim bildet einen wichtigen Hintergrund für die geschichtstheoretische Diskussion. 13 Die von William Dray als „Covering-Law-Theory“ 14 bezeichnete Theorie bildet den Grundpfeiler für ein positivistisches Modell, das metaphorische oder erzählstrukturelle Momente als genuine Erklärung aus der Geschichtswissenschaft ausschließen möchte. Hempel argumentiert in dem Aufsatz The Function of General Laws in History dafür, dass auch Erklärungen in der Geschichtswissenschaft vom Typ der kausalen Erklärung sind und versucht damit ein einheitliches Erklärungsmodell für Natur- und Geistes- und Sozialwissenschaften zu etablieren. 15 Nach dieser Theorie besteht die Aufgabe der Geschichtswissenschaften dann
10 Für eine Einbeziehung der narrativen Historie in den Methodenstreit um Erklärung und Repräsentation des Nationalsozialismus und des Holocaust vgl. Friedlander, Probing the limits of Representation 1992
11 Dieser Streit stellte, neben ideologischen, politischen und moralischen Fragen auch den Höhepunkt des Streits zwischen „intentio nalistischen“ und „funktionalistischen“ Erklärungen des Nationalsozialis mus und des Holocaust dar. Dokumentiert in: Augstein (Hg.), Historikerstreit 1987. Während intentionalistische Historiker, wie K.D. Bracher oder A. Hildebrand das Erklärungsgewicht auf d ie Motive und Intentionen von Hitler legen wollten, sahen funktionalistische Historiker, wie H. Mommsen und M. Broszat den Schwerpunkt in den Entscheidungsprozessen. Vgl. Mason, Intention and Explanation 1981; Ein umfassender Überb lick über d ie Theoriediskussion unter Einbeziehung der narrativen Historie: Friedlander, Probing the Limits of Representation 1992.
12 vgl. als Überblic k Lorenz, Konstruktion der Vergangenheit 1997, S. 221-230
13 Hempel, Oppenheim, The Logic of Explanation 1953
14 Dray, Laws and Explanation in History 1957, S. 1
15 Für eine Ausführliche Darstellung des Hempel-Oppenheim-Schemas und der Probleme: Stegmüller, Probleme und Resultate der Wissenschaftstheorie, Bd. 1 1969; insbesondere ebd., Kap. I für die Darstellung.
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darin, allgemeine Gesetze auch für die Geschichte zu identifizieren, unter die einzelne geschichtliche Phänomene subsumiert und damit erklärt werden. 16 Eine wissenschaftliche Erklärung besteht für Hempel aus drei Teilen: Das zu erklärende Ereignis oder Phänomen E, sowie eine Reihe von Ereignissen C n und schließlich eine Gruppe von universellen Hypothesen, mit deren Hilfe man das Eintreten von E aus dem Eintreten von C n ableiten kann. 17 Diese Schlussform gilt laut Hempel nicht nur in den Naturwissenschaften, sondern würde auch in den Geschichtswissenschaften zur Anwendung kommen, denn „historical explanation, too, aims at showing that the event in question was not ‚a matter of chance,’ but was to be expected in view of certain antecedent or simultaneous conditions.“ 18 Hempel unterstellt, dass in geschichtswissenschaftlichen Darstellungen die universellen Hypothesen meist unausgesprochen bleiben und dass es meist auch nicht gelingt, sie vollständig zu explizieren. Erklärungen in den Geschichtswissenschaften würden in der Regel auch auf Wahrscheinlichkeiten statt auf Gesetzen beruhen, auf „probability hypotheses“ statt universellen Hypothesen. 19 Doch sei die Erklärungsform im Prinzip identisch mit jener in den Naturwissenschaften. Insofern, obwohl die Erklärungen unvollständig sind, würden in den Geschichtswissenschaften Erklärungsskizzen gegeben, die durchaus, wie in den Naturwissenschaften durch empirische Befunde ausgefüllt werden können. „A scientifically acceptable explanation sketch needs to be filled out by more specific statements; but it points into the direction where these statements are to be found; and concrete research may tend to confirm or to infirm those indications“. 20 Damit möchte Hempel genuine von Pseudo-Erklärungen absetzen, die zwar anscheinend diesem Anspruch genügen, aber bei näherer Prüfung nicht durch Beweise gestützt werden. Hempel grenzt sein Erklärungsmodell ab von der „method of empathic understanding“, die er für keine, bzw. eine nicht-wissenschaftliche Form des Erklärens hält. 21 Er meint damit die hermeneutische Methode der Einfühlung in die Akteure der Geschichte. Dies sei nur ein heuristisches Mittel, dem oftmals psychologische Hypothesen unterliegen würden, das zwar eine Form von Verstehen oder Plausibilität hervorrufe, jedoch keinen Erklärungswert habe.
16 In den Geschichtswissenschaften kommt die Idee des positivistischen Erklärungsmodells vor allem in der Rede von „Ursachen“ zum Ausdruck. Paradigmatisch ist beispielsweise d ie Frage nach den „Ursachen“ des 1. oder 2. Weltkriegs.
17 Hempel, The Function of General Laws in History 1965, S. 232
18 Ebd., S. 235
19 Ebd., S. 237; doch wurde gerade d ie Wahrscheinlichkeitshypothese kritis iert und abgelehnt. Vgl. Hartmann, Naturwissenschaftliche Theorien 1993, S. 75; Stegmüller, Probleme und Resultate der Wissenschaftstheorie, Bd. 1 1969, Kap itel IX.
20 Hempel, The Function of General Laws in History 1965, S. 238
21 Ebd., S. 239
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Die Attraktivität dieser Methode liege in dem Gebrauch von „persuasive metaphors“, die einen Schluss scheinbar plausibel erscheinen lassen. 22 Hempel lehnt diese Form des Verstehens und Erklärens ab, denn wie in jeder empirischen Wissenschaft basieren die Erklärungen der Geschichte darauf, „wether it rests on empirically well confirmed assumptions concerning initial conditions and general laws.“ 23 Und diesem Anspruch würde die hermeneutische Methode nicht genügen.
Hempels Vorschlag rief eine Vielzahl von Einwänden hervor. 24 In diesem Kontext ist relevant, dass das Konzept der Narrativität sich gegen den Anspruch der Einheit der Wissenschaften richtete und gerade eine eigenständige Form der Erklärung bzw. der wissenschaftlichen Methode darstellen soll. In gewisser Hinsicht ist aber gerade die unscharfe Rede von „Ereignissen“, die bei dem deduktiv-nomologischen Erklärungsschema vorausgesetzt wird ein problematischer Bereich. So zählen beispielsweise Handlungsmotive als kausale Antecedensbedingungen, die es so möglich machen, von der kausalen Erklärung einer Handlung zu sprechen. Nach Hempel und Oppenheim bilden daher teleologische Erklärungen keine eigene Klasse, sondern fallen im Prinzip unter die Klasse der kausalen Erklärungen. 25 Von Wright hat diese Rede von Motiven, bzw. Intentionen kritisiert und unternimmt es, die teleologische Erklärung als eigenen Erklärungstyp wieder stark zu machen.
2.2. Die Intentionalistische Erklärung: von Wrights Handlungsmodell G. H. von Wright hat in „Erklären und Verstehen“ eine handlungstheoretische Neubegründung des deduktiv-nomologischen Ansatzes geleistet. Von Wright hat einen Vorschlag zur Rekonstruktion des Handlungsbegriffs gemacht, der für ihn die Grundlage für Erklärungen in den Geschichtswissenschaften bildet. Von Wright charakterisiert Handlungen durch drei Aspekte: Erstens durch das faktische Ergebnis der Handlung, zweitens durch die Zuschreibung einer Intention und drittens durch den Kontext der Handlung. 26 Für die Rekonstruktion von Handlungen greift er zurück auf das Schema des praktischen Syllogismus. Die Grundfigur lautet:
22 Ebd., S. 240
23 Ebd., S. 240
24 vgl. Nagl-Docekal, Die Objektivität der Geschichtswissenschaft 1982, S. 92f; vgl. auch Stegmüller, Probleme und Resultate der Wissenschaftstheorie, Bd. 1 1969 für eine intensive Diskussion der damit verbundenen Probleme
25 Hempel, Oppenheim, The Logic of Explanation 1953, S. 327f; siehe auch Nagel, The Logic of Historical Analys is 1953
26 vgl. Martin, G. H. von Wright on Exp lanation 1990 S. 218
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„(PS) A beabsichtigt, p herbeizuführen.
Er entwickelt eine detailliertere Version dieses Schemas, um den Schluss vor Argumenten der Art, dass äußere oder innere Umstände gefunden werden können, die die Konklusion falsifizieren, abzusichern. Mit anderen Worten:
„Thus we are presented with a schema of practical argument, and a concrete examp le of a practical argument, in which every possibility of explaining or understanding the falsity of the conclusion has been eliminated.“ 28
Der wichtigste Punkt dabei ist, dass sich die Intention gerade über längere Zeiträume hinweg nicht ändert. 29
Von Wright behauptet, dass es sich beim praktischen Schluss um das „Schema einer ‚auf den Kopf gestellten‘ teleologischen Erklärung“ handelt. 30 Eine teleologische Erklärung habe die Form „Jenes geschah, damit das eintrete“, während kausale Erklärungen die Form haben: „Das geschah, weil sich jenes ereignet hat“. 31 Eine Handlung ist nach von Wright ein „Verhalten“, dem Intentionalität oder ein „intentionaler Charakter“ zugeschrieben wird. Damit wird die Intention einer völlig anderen Kategorie zugeschrieben, als den äußerlichen Zuständen, die etwa als Bedingung in einer Kausalanalyse identifiziert werden. Den Zugang zum konkreten Verstehen einer Handlung gewinnt man über die Kenntnis der Lebensbedingungen und der allgemeinen kulturellen Umstände, in denen sich jemand bewegt. 32 Von Wright unterscheidet zwei Arten von Regeln oder „Normen“, die entscheidend für das Verstehen und das Erklären von Handlungen sind: zum einen Normen, die bestimmte Handlungen erlauben, verbieten, gebieten etc., zum anderen Handlungsregeln. Zur Unterscheidung nennt er sie primäre und sekundäre Normen. 33 Angewandt auf die teleologische Erklärung in Form des praktischen Schlusses tragen die Verhaltensnormen, soweit sie uns bekannt sind, dazu bei, ein Verhalten als intentional zu verstehen. Die Handlungsregeln dagegen bieten eine Erklärungsgrundlage für Handlungen. 34
27 von Wright, Erklären und Verstehen 2000, S. 93
28 Malcolm, Intentio n and Behaviour 1989, S. 363. Malcolm spielt in dem Aufsatz das Beispiel eines Häftlings, der zur Flucht von einem Boot springt, ausführlich durch.
29 Die endgültige Formulierung findet sich bei: von Wright, Erklären und Verstehen 2000,S. 102
30 Ebd., S. 93
31 Ebd., S. 83
32 Ebd., S. 101
33 Ebd., S. 137
34 Ebd., S. 138
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Diesen „methodologischen Individualismus“ 35 überträgt von Wright auf die Erklärung von geschichtlichen Ereignissen. Seine Grundidee ist, das teleologische Handlungsschema auf sogenannte „kollektive Handlungen“ zu übertragen. 36 Um Phänomene wie Demonstrationen zu verstehen und zu erklären, müsse man aus den Intentionen der einzelnen beteiligten Handelnden das gemeinsame Ziel „extrapolieren“ können. 37 Es wird aber nicht klar, wie von den individuellen Akteuren einer Menschenmasse eine gemeinsame Intention gefunden werden sollte, die diese Masse zu einer Demonstration macht. Daran zeigt sich, dass der methodische Ansatz des intentionalen Erklärungsmodells für einen der wichtigsten Kernbereiche der Geschichtswissenschaft nicht hinreicht.
Von Wright sieht in der Geschichtswissenschaft drei Erklärungsmodelle verwendet, das sind kausale, teleologische und quasi-kausale Erklärungen. Kausale Erklärungen beschreiben gewisse Naturereignisse, wie die Zerstörung einer Stadt durch einen Vulkanausbruch. Diese spielen für Historiker aber eine untergeordnete Rolle. 38 Quasi-kausale Erklärung beantworten Fragen, wie die nach der Ursache des 1. Weltkriegs. Von Wright rekonstruiert die Ereignisketten, z.B. von der Erschießung des österreichischen Thronfolgers bis zur Kriegserklärung Österreichs so, dass der praktische Schluss zur Erklärung der Ermordung den „motivationalen Hintergrund“ für weitere praktische Schlüsse bildet. 39 Diese Erklärungsketten seien aber nur quasi-kausal, weil ihnen kein allgemeines Gesetz zugrunde liegt.
Die Form der Erklärung, die von Wright nicht gelten lassen möchte, sind quasiteleologische Erklärungen. 40 Dies sind kausale Erklärungen, welche die Form einer teleologischen Erklärung haben. 41 Als Beispiel für eine historische Erklärung, die scheinbar von diesem Typ ist, führt er an, dass sich die im Mittelalter aus Deutschland vertriebenen Juden in Polen niederlassen mussten, um so den wirtschaftlichen Aufschwung möglich zu machen. 42 Die Frage ist nun, wie sich aus dem Handeln einer bestimmten Gruppe von Personen eine nichtintendierte Konsequenz ergibt, in diesem Beispiel die des wirtschaftlichen Aufschwungs. Von Wright meint, dass es sich nicht um ein kausales Ereignis handelt, weil ihm keine gesetzmäßige Verknüpfung zukommt. Man könne die Zuwanderung nicht als
35 Dray, Von Wright on exp lanation in History 1989, S. 480
36 von Wright, Erklären und Verstehen 2000, S. 123
37 Ebd., S. 122
38 Ebd., S. 124f
39 Ebd., S. 130
40 Ebd., S. 139
41 Ebd., S. 61
42 Ebd., S. 139f
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notwendige Bedingung für den Aufschwung sehen. Dennoch möchte er an einem Begriff von Notwendigkeit in den Geschichtswissenschaften festhalten. Notwendig heiße bei historischen Ereignissen nur, dass durch ein Ereignis neue „Handlungsmöglichkeiten“ geschaffen werden, die Einfluss nehmen auf den weiteren Verlauf der Ereigniskette. 43 William Dray hat dagegen eingewendet, dass sich das Beispiel des wirtschaftlichen Aufschwungs nicht mit von Wrights begrifflichen Mitteln erklären lässt. Er greift dazu von Wrights Begriff der Vollzugshandlung auf, der essentiell ist für von Wrights Erklärungsansatz. Es gebe keine Verbindung im Sinne einer Vollzugshandlung zwischen den beiden Ereignissen, denn der wirtschaftliche Aufschwung war keine intendierte Folge der Auswanderung. Gleichzeitig kann die Verbindung auch nicht mit kausalen Mitteln gefasst werden. Daher fehle von Wright eine weitere Bedeutung von Ursache, die weder kausal, noch quasi-kausal gemeint sein kann. 44 Ich stimme überein mit Dray, der sagt:
„Von Wright gives examples of historical agents being forced by their changing circumstances to change their beliefs. Such agents, among other things, perceived or misperceived their situations. This, at least, is a matter neither for teleo logical exp lanation nor for the only kind of nomic explanation von Wright discusses, namely that involving physical causation [...].“ 45 Von Wright möchte seine Argumentation dadurch stützen, dass er davon spricht, dass Historiker vergangenen Ereignissen im Lichte neuer Interpretationen eine neue „Signifikanz“ zuschreiben. 46 In diesem Beispiel wird der Auswanderung der Juden nach Polen im Lichte ihrer Relevanz für den wirtschaftlichen Aufschwung eine neue Bedeutung gegeben. Insofern ist die Rede von der Reinterpretation von Ereignissen richtig. Es ist aber falsch, oder zumindest für historische Forschung nicht brauchbar, aus dieser Ereigniskette einen praktischen Schluss zu formulieren. Von Wright müsste einen Begriff von Ursache finden, der zum Beispiel die Fähigkeiten, Vermögen etc., die die neue Bevölkerungsgruppe vielleicht mitgebracht hat, angemessen beschreibt. Gleichwohl müsste es sich um einen Begriff von Ursache handeln, der einem anderen Begriff von Notwendigkeit folgt, als Bedingungen im physikalisch-kausalen Sinne.
Dieses Problem wird von von Wright selbst gesehen, doch unterstellt er es als eine unbeantwortete Frage der Geschichtswissenschaft. Wenn Handlungen teleologisch erklärt werden, so erscheine der Verlauf der Geschichte determiniert. Doch könne diese Art von Determinismus eine „Form von Rationalismus“ genannt werden, die strikt von kausaler
43 Ebd., S. 140
44 Dray, Von Wright on exp lanation in History 1989, S. 486f
45 Ebd., S. 486
46 von Wright, Erklären und Verstehen 2000, S. 140
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Determination zu unterscheiden ist. 47 Tatsächlich sei nicht jedes Verhalten teleologisch erklärbar. Doch sei dieses Verhalten nicht interessant für die Geschichtswissenschaften. 48 Von Wrights Behauptung, dass nicht-intentionales Verhalten für die Geschichtswissenschaft nicht relevant ist, kann nicht aufrechterhalten werden. Dray hat meines Erachtens zu Recht darauf hingewiesen, dass wir für die Erklärung, wie im Beispiel Polens und der Bezeichnung bestimmter Ereignisse, wie Demonstrationen, eine Form der quasi-teleologischen Erklärung brauchen. 49 Diese Form der Erklärung ist auch notwendig, um einem durchgängigen Rationalismus in der geschichtlichen Darstellung zu entgehen. Bei von Wright bleibt eine „Lücke“ in der Erklärung von signifikanten Veränderungen in der Geschichte, wie denen des Einflusses von nicht-intendiertem Verhalten einer Gruppe auf eine andere. 50 Paul Ricœur hat dieses Problem wieder aufgegriffen und sieht das fehlende Vermittlungsmoment in der Verbindung der quasi-kausalen Erklärung mit der Erzählung in Form der Fabelkomposition. 51 Ein letzter Punkt ist bei von Wright von Bedeutung. Er betrifft das Verhältnis von Tatsachen und Interpretation. Indem wir geschichtliche Tatsachen oder Ereignisse verstehen, sei es als Handlung einzelner oder von Gruppen, so werden sie interpretiert und gewinnen erst durch die Interpretation eine Bedeutung.
„Mit jedem neuen Akt der Interpretation werden d ie verfügbaren Tatsachen unter einen neuen Begriff gefaßt. Die Tatsachen nehmen sozusagen eine ‚Eigenschaft‘ an, die sie vorher nicht besaßen.“ 52
Für die Arbeit des Historikers bedeutet das, dass geschichtliche Ereignisse bezüglich eines jüngeren geschichtlichen Ereignisses neu gesehen und beurteilt werden. Ihnen wird eine neue Bedeutung oder „Signifikanz“ zugeschrieben, die sie vor der Herstellung dieser, wie auch immer bestimmten Verbindung nicht hatten. Damit wird das wissenschaftlich besondere Verhältnis zwischen dem Historiker und seinem Gegenstand deutlich. Der Gegenstand, die historischen Ereignisse gewinnen ihren Erkenntniswert erst durch den (selbst geschichtlichen) Standpunkt des Historikers. 53 Die Interpretation spielt bei der Formung des geschichtswissenschaftlichen Gegenstands eine sehr große Rolle. Die inhaltliche Bestimmung des historischen „Ereignisses“ hängt wesentlich von der Form ab, die ihm durch den Geschichtswissenschaftler interpretativ zugeschrieben wird. Wenn die Verbindung zu
47 Ebd., S. 149
48 Ebd., S. 148
49 Dray, Von Wright on exp lanation in History 1989, S. 481
50 Ebd., S. 486
51 Ricœur, Zeit und Erzählung, Bd. I, S. 197-214; vgl. auch Kap itel 4.1.4
52 von Wright, Erklären und Verstehen 2000, S. 124
53 Ebd., S. 141
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einfachen Handlungserklärungen gezogen wird, so könnte man noch stärker sagen, dass durch die teleologische Erklärung ihr Erkenntnisgegenstand erst konstituiert wird. Erst durch die Zuschreibung von Intentionalität wird ein Verhalten zu einer Handlung und damit zum Gegenstand der Erklärung. Damit ist der letzte wesentliche Punkt genannt worden, der teleologische Erklärung als eigenen Erkenntnistyp auszeichnet und sie abgrenzt von Kausalerklärungen nach der Covering-Law-Theory. 54
2.3. Narrative Sätze: A.C. Danto
Arthur C. Danto hat in seiner Analytischen Philosophie der Geschichte die Lücke in der Erklärung bei von Wright mit einem narrativen Ansatz untersucht. Seine narrativen Sätze bilden bezüglich des Erklärungsproblems eine Weiterentwicklung, denn mit ihnen hat Danto ein Konzept entwickelt, welches das Problem der zusammenhänge von geschichtlichen Ereignissen zu einem Problem der narrativen Erklärung transformiert. Danto hat das besondere Verhältnis von Geschichtswissenschaft und der Geschichte sprachanalytisch untersucht. Seiner Auffassung nach lassen sich historische Werke am besten als Erzählungen und deren Grundform, die erzählenden Sätze, charakterisieren. 55 Sein Ausgangspunkt lautet: „Die Geschichte erzählt Geschichten“. 56 Für Danto ist Erzählung und damit die Geschichtswissenschaft nicht die Reproduktion eines historischen Verlaufs, sondern etwas grundsätzlich anderes. Er benutzt zur Darstellung dieser Differenz die Fiktion des „Idealen Chronisten“, der jedes historisches Ereignis vollständig beschreiben kann und so ein lückenloses Zeugnis der vergangenen Ereignisse in einer „Idealen Chronik“ gibt:
54 Hier ko mmt die vo lle Bedeutung der Rede vom „Intentionalen Charakter“ zum Ausdruck. Wir interpretieren bestimmte Ereignisse unter diesem Aspekt und gewinnen dann erst den eigentlichen Forschungsgegenstand. Es sei hier auch auf Kant Überlegungen in der Kritik der Urteilskraft verwiesen, der prinzipiell dieselbe Unterscheidung zwischen kausalen und teleo logischen Urteilen in Bezug auf die Bestimmung von Lebewesen getroffen hat. Nach Kant zeichnet sich der Begriff Lebewesen dadurch aus, das es nach (Natur-)Zwecken organis iert ist. (Vgl. dazu Janich/ Weingarten, Wissenschaftstheorie der Bio logie 1999, S. 115-118) Die Annahme des „Naturzwecks“ ist ein „regulatives Prinzip“ (Kant, Kritik der Urteilskraft 1990, S. 269). Diese s ind „Ideen, denen angemessen kein Gegenstand in der Erfahrung gegeben werden kann, und die alsdann nur zu regulativen Prinzipien in Verfo lgung der letzteren dienen konnten.“ (Ebd., S. 269) Man braucht dieses Prinzip, um, in d iesem Fall Lebewesen überhaupt begrifflich fassen zu können. Jedoch ist es „ein subjektives Prinzip der Vernunft für die Urteilskraft, welches als regulativ (nicht konstitutiv) für unsere menschliche Urteilskraft ebenso notwendig gilt, als ob es ein objektives Prinzip wäre.“ (Ebd., S. 269) Angewandt auf von Wrights Problem heißt das, dass wenn von (individuellen und kollektiven) Handlungen gesprochen wird, Verhalten betrachtet wird, als ob es ein intentionales ist.
55 Nagl-Docekal, Die Objektivität der Geschichtswissenschaft 1982, S. 198
56 Danto, Analytische Philosophie der Geschichte 1974, S. 184
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„Was immer geschieht, er weiß es stets im selben Moment, in dem es geschieht, er weiß sogar, was in anderen Köpfen vorgeht. Er besäße zudem die Gabe der instantanen Transkription: all das, was längs dem vorgeschobenen Saum der Vergangenheit geschieht, würde von ihm - sobald es geschieht, in der Weise, in der es geschieht - unmittelbar niedergelegt. Die s ich daraus ergebende laufende Darstellung werde ich die Ideale Chronik [...] nennen.“ 57 Doch gibt es eine Klasse von Beschreibungen, die von der Idealen Chronik (I.C.) nicht abdeckt wird und die der Aufgabe der Historiker obliegt. Es ist die rückwirkende Beschreibung, die ein Ereignis in Bezug zu späteren Ereignissen setzt. 58 Die I.C. beinhaltet kein Wissen über die Zukunft. Zwei Ereignisse in eine zeitliche Beziehung zu setzen und das frühere in Kenntnis und in Hinsicht auf das spätere zu beschreiben charakterisiert „erzählende Sätze“. 59 Erzählende oder narrative Sätze beschreiben ein Ereignis so, wie es ein zeitgenössischer Beobachter nicht kann, denn sie beinhalten Wissen über später geschehene Ereignisse. Doch ist es nicht allein die zeitliche Struktur, in die die Ereignisse eingefasst werden. Entscheidend ist, dass im erzählenden Satz zeitlich vorgängige Ereignisse bezüglich ihrer Relevanz für zeitlich spätere Ereignisse, deren Erklärung beispielsweise der Inhalt einer Erzählung ist, beschrieben werden. Auch werden nur bestimmte Ereignisse in einer Erzählung erwähnt und beschrieben, nämlich diejenigen, die als relevant für die Erzählung erachtet werden.
So schreibt Danto, „dass jede Erzählung eine den Ereignissen unterlegte Struktur ist, die einige von ihnen mit anderen gruppiert, einige andere wiederum aussondert, weil es ihnen an Relevanz mangelt.“ 60
Erzählende Sätze werden verwendet, um zum Beispiel die Signifikanz bestimmter Ereignisse herauszustellen. 61 Doch das Relevanzkriterium führt auf das Moment der Willkür in der Arbeit des Historikers, denn die Signifikanz hängt für Danto schließlich ab von „topischen Interessen dieses oder jenes Individuums“. 62
Bei Danto sind zwei Punkte bezüglich unserer Fragestellung wichtig. Zum einen weist er nach, dass nicht die lückenlose Repräsentation der Vergangenheit die Aufgabe des Historikers ist, sondern die Organisation der Vergangenheit in einer Erzählung, wobei die erzählerische Ordnung durch bestimmte willkürliche Kriterien bestimmt ist. Zweitens macht Danto den Unterschied zwischen „Ereignis“ und Erzählung auf, der für Whites Konzept der Narrativität
57 Ebd., S. 241
58 Ebd., S. 245
59 Ebd., S. 247
60 Ebd., S. 215
61 Ebd., S. 269
62 Ebd., S. 231
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entscheidend sein wird. 63 Herta Nagl-Docekal hat darauf hingewiesen, dass Danto mit dieser Trennung das Problem der Objektivität in den Geschichtswissenschaften nur in einem untergeordneten Bereich, der Sicherstellung der Faktizität der Ereignisse, zulässt. In der Erzählung jedoch, dem eigentlichen Geschäft der Historiker, fällt der Geltungsanspruch von Objektivität weg. Die Rolle der Forschung in den Geschichtswissenschaften werde nicht berücksichtigt, sondern die Ereignisse werden einfach als mehr oder weniger unabhängig von der Erzählung gesehen. Er stelle sich nur die Frage nach der Sprache der Historiker, nicht aber die Frage nach dem Gegenstand der Geschichtswissenschaft. 64 Damit fällt Danto hinter seine eigenen Überlegungen zum Verhältnis von Narration und Geschichte zurück.
Seine wichtigste These ist, dass „wir uns Geschichte nicht ohne Organisations-Schemata denken können, auch nicht ohne historisch organis ierende Schemata, ganz zu schweigen von spezifisch menschlichen Interessen.“ 65
Dagegen steht jedoch eine unaufgelöste Rede von „Ereignis“. Zu Recht schreibt Nagl-Docekal, dass für Danto
„die Vergangenheit eine amorphe Masse einzelner Ereignisse ist. Das heißt, sein Konzept der narrativen Organisation hat zur Voraussetzung, daß d ie Vergangenheit als strukturlos, gewissermaßen atomis iert vorgestellt wird.“ 66
Dem Konzept der narrativen Organisation der Geschichte steht ein ungeklärtes Referenzobjekt in Form der Ereignischronik gegenüber. Diese Unterscheidung durchzieht auch die Überlegungen von White, der ebenfalls vom vorliegenden historischen Material in Form der Chronik spricht. 67 Danto löst den Anspruch der Geschichtswissenschaft, sich auf wirkliche Geschehnisse zu beziehen, auch nur durch das Postulat des vorliegenden Rohmaterials der Geschichte ein. Dadurch bleibt auch in seinem narrativen Konzept der Geschichtsschreibung das Verhältnis zwischen Ereignis und Erzählung ungeklärt. Dies lässt sich durch Dantos sprachanalytischem Ansatz erklären. Dantos herausragende Leistung für die Geschichtstheorie war, die Rolle des Subjekts in der Historiographie herauszustreichen. Doch bleibt dabei die Rolle der Geschichtsforschung unberücksichtigt. Dies wird schon daran deutlich, dass Danto nicht unterscheidet zwischen geschichtlichen und
naturwissenschaftlichen Ereignissen: „Es gibt nicht zwei Klassen von Ereignissen, sondern
63 vgl. Kap itel 4.1.3, 4.1.4, 5
64 Nagl-Docekal, Die Objektivität der Geschichtswissenschaft 1982, S. 207
65 Danto, Analytische Philosophie der Geschichte 1974, S. 183
66 Nagl-Docekal, Die Objektivität der Geschichtswissenschaft 1982, S. 203
67 vgl. Kap it el 3
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höchstens zwei Klassen von Beschreibungen.“ 68 Indem so geschichtliche Ereignisse einen fast ontologischen Status haben, bestimmt sich aus dem Verhältnis zwischen Ereignis und Erzählung für Danto, dass die in historiographischen Werken dargestellten Zusammenhänge willkürlich vom Historiker über das historische Material gelegt werden. Das auch geschichtliche Zusammenhänge Teile der historischen Forschung sind, bleibt dabei unberücksichtigt. Nagl-Docekal streicht gegen die These von der Willkürlichkeit des Arrangements der Ereignisse bei Danto beispielsweise die Kontrollierbarkeit von in der Forschung getroffenen Aussagen über Ereigniszusammenhänge heraus. 69 Die Rolle der Beschreibungsmittel spielt auch bei Louis O. Mink eine imminent wichtige Rolle. Mink vertritt ein Narrativitätskonzept, das über die Versuche, die Erzählung als Erklärungsmodell stark zu machen, hinausgeht. Er vertritt die These von der Narrativität als kognitives Instrument.
2.4. Narrativität als „kognitives Instrument“: Louis O. Mink
Die Narration in einem erweiterten Sinne nicht nur als Darstellungsform, sondern als ein Mittel für geschichtliche Erkenntnis wurde von Louis O. Mink, „who was in many ways narrative’s most ardent defender“, eingeführt. 70 Mink teilt mit Hayden White bestimmte Vorstellungen von Narrativität, die wichtigste davon ist die Trennung von Leben und Erzählung. 71 C.G. Hempel und seine Nachfolger wollten die Geschichtsschreibung von ihrer literarischen Form befreien. Neben Danto war es vor allem Mink, der die genau umgekehrte Bewegung vollzogen hat. Die Erzählung steht als ein gleichwertiges Erkenntnismittel neben der deduktiv-nomologischen Erklärung. Mink schreibt in The Narrative Form as a Cognitive Instrument dazu:
„Even though narrative form may be, for most people, associated with fairy tales, myths, and the entertainments of the novel, it remains true that narrative is a primary cognitive instrument- an instrument rivaled, in fact, only by theory and by metaphor as irreducible ways of making the flux of experience comprehensible. Narrative form as it is exhibited in both history and fiction is particularly important as a rival to theoretical exp lanation or understand ing.“ 72 Denn die Erzählung schafft es, Zusammenhänge zwischen Ereignissen oder Sequenzen herzustellen, die nicht durch theoretisches Verstehen fassbar sind. Sie steht zwischen zwei
68 Danto, Analytische Philosophie der Geschichte 1974, S. 286
69 Nagl-Docekal, Die Objektivität der Geschichtswissenschaft 1982, S. 209f; Zu Kontro llmechanismen in der Geschichtsforschung siehe auch Kap. 5
70 Norman, Telling it Like It was 1998, S. 154
71 vgl. Carr, White und Ricœur 1997, S. 171
72 Mink, Narrative Form as a cognitive instrument 1987, S. 185
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Extremen. Auf der einen Seite stehen die partikularen Ereignisse in der Welt, auf der anderen Seite steht das theoretische Verstehen, das im Idealfall die verstreuten einzelnen Gegebenheiten als Instanzen eines Systems von Generalisierungen erfasst. Die Narration dagegen macht die vielen verschiedenen Beziehungen von einzelnen Gegebenheiten verständlich, die aber nicht in einem System von Gesetzen fassbar sind. Mink illustriert diese Funktion am Beispiel einer Uhr. Die Arbeitsweise („operation“) einer mechanischen Uhr sei mit den Gesetzen der Mechanik fassbar, mit deren Hilfe die Mechanismen in der Uhr beschreibbar sind. Doch jede Uhr hat auch eine Geschichte, von ihrer Entstehung über den Weg zu einem Besitzer und ihre Bedeutung für das pünktliche Einhalten eines Termins oder auch ein verpasstes Treffen. Es gibt unendlich viele Möglichkeiten, die Sequenzen in der „Karriere“ der Uhr zu verknüpfen und zu beschreiben. Und diese Verknüpfungs- und Beschreibungsfunktion kommt der Erzählung zu. 73 Für Mink ist die Erzählung eine fundamentale Form des menschlichen Verstehens dar: Sie sei „an article in the constitution of common sense”. 74
Minks Überlegungen richten sich gegen den Gedanken von der Einheit der Wissenschaften, die logische Empiristen wie Hempel in einer einheitlichen Methode etablieren wollten. Doch geht es Mink nicht nur um die Form der richtigen Erklärung, sondern vor allem um verschiedene Konzepte des Verstehens (understanding) und des Begreifens (comprehension), das eine besondere Art des Verstehens ist, beispielsweise das Verstehen der Passage eines Musikstücks oder ein Buchkapitel. Mink meint damit das Verständnis eines Teils, dass sich nur ergibt aus dem Verständnis des Ganzen: In all these examp les „there thus seems to be a characteristic kind of understanding, which consists in thinking together in a single act, or in a cumulative series of acts, the complicated relationships of parts which can be experienced only seriatim.” 75 Er unterscheidet drei generelle Formen des Begreifens, die sich jeweils ausschließen. Sie bestehen jeweils in einer spezifischen Art des Beschreibens: dem „theoretischen“, dem „kategorischen“ und dem „konfigurationalen“ Modus. 76 Das theoretische Begreifen fasst Dinge bezüglich gewisser Eigenschaften zu Generalisierungen zusammen, beispielsweise die durch Versuche entdeckte Brennbarkeit von Papier. Das theoretische Begreifen ermöglicht dann gewisse wahre Schlüsse über das Objekt. Das kategoriale Begreifen ordnet die Dinge nach Arten. Im konfigurationalen Modus hingegen werden die Dinge als Teil eines
73 Ebd., S. 185
74 Ebd., S. 186
75 Mink, History and Fiction as Modes of Comprehension 1987, S. 50
76 Ebd., S. 50
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komplexen Beziehungsgefüges begriffen. Die Narration fällt unter den Modus der Konfiguration. Dasselbe brennbare Papier kann gleichzeitig ein wichtiger Brief sein. „As a letter, it belongs to a kind of story, a narrative of events which would be unintelligible without reference to it. But to explain this, I would not construct a theory of letters or of friendships but would, rather, show how it belongs to a particular configuration of events like a part to a jigsaw puzzle.“ 77
Es ist eine bestimmte Art, Dinge zu beschreiben, die ohne das komplexe Verhältnis, in die sie eingebettet sind, als Teile einer Geschichte, nicht möglich wäre. „It is in t his configurational mode that we see together the complex of imagery in a poem, or the combination of motives, pressures, promises, and principles which explain a senator’s vote […].” 78
Mink meint, die drei Modi des Begreifens schließen sich gegenseitig aus und jeder stellt einen eigenen Weg dar, (idealerweise) die Welt zu verstehen. Erzählungen beziehen sich grundsätzlich auf vergangene Erfahrungen, Ereignisse oder Handlungen. Mink unterstreicht diesen Punkt vor allem gegen W.B. Gallie, einem weiteren Verfechter der Narration als eigenständiger Erkenntnisform. 79 Gallie sah die generelle Struktur von Erzählungen in den Bedingungen für deren „Nachvollziehbarkeit“ (followability). 80 Eine gelungene Geschichte zeichnet sich nach Gallie dadurch aus, dass der Leser ihr von Anfang bis Ende Schritt für Schritt folgen kann, ohne Kenntnis des Endes. Dagegen meint Mink, dass sich die Relevanz der beschriebenen Ereignisse gerade erst durch Kenntnis der gesamten erzählerischen Struktur erschließt. Mink sieht das auszeichnende Kriterium für konfigurationale Beziehungen darin, dass die Ereignisse bezüglich der dazugehörigen Erzählung beschrieben werden. Er nennt diese Beschreibung „storystatements“, weil der Verweis auf die Erzählung konstitutiv für die Beschreibung ist. 81 Das spezifische, durch die Erzählung vermittelte Begreifen geschieht rückwirkend vom Schluss der Geschichte aus.
Daher rührt Minks berühmte Äußerung, die für die Philosophie von Hayden White immense Bedeutung hat:
„Stories are not lived but told. Life has no beginnings, middles, or ends; there are meetings, but the start of an affair belongs to the story we tell ourselves later, and there are partings, but final partings only in the story.“ 82
77 Ebd., S. 53
78 Ebd., S. 53
79 W.B. Gallie, Philosophy and the Historical Understand ing. London, 1964
80 Mink, History and Fiction as Modes of Comprehension 1987, S. 46-48
81 Ebd., S. 58
82 Ebd., S. 60
Arbeit zitieren:
Magister Artium (M.A.) Philosophie Christian Adam, 2003, Das Problem narrativer Strukturen in den modernen Geschichtswissenschaften, München, GRIN Verlag GmbH
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