Vorwort
1. E i n l e i t u n g S 1 3
2. Theoretische Vorüberlegungen S 3 7
Hypothesen 2 3 S 4 6
3. Die Datenerhebung S 7 9
Vollerhebung der Grundgesamtheit 3 1 S 7
4. A u s w e r t u n g S 10 42
Ergebnisse der zweiten Hypothese 4 3 S 23 31
5. F a z i t S 43 44
6. Quellenverzeichnis Literaturverzeichnis S 45
A n h a n g S 46 54
Vorwort
Die Auswirkungen des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt, kurz „Hartz IV“ genannt, können auf den folgenden drei beteiligten Ebenen nachvollzogen werden:
1. Wirkungen auf den Staat und die Sozialversicherungen,
2. Wirkungen auf die Betroffenen, die langjährigen Arbeitslosen, und
3. Wirkungen auf die an der Umsetzung des Gesetzes beteiligten Organisationen, welche die Stel-
len für Langzeitarbeitslose anbieten.
Der vorliegende Bericht stützt sich auf die Untersuchung von Kristin Niproschke, Studienjahr- gang 2002, im Rahmen eines Lehrprojektes an der Fachhochschule für Verwaltung und Rechts- pflege Berlin. Die Arbeit stellt einige Aspekte des Umgangs so genannter Non-Profit- Organisationen mit Hartz IV und den von diesen Organisationen angenommenen Auswirkungen auf die eigene Organisationsstruktur, wie auch auf die betroffenen Arbeitssuchenden dar. Dieser Ausschnitt aus den umfassenden Wirkungen des Gesetzes erhebt keinen Anspruch auf eine tie- fergehende kritische Analyse der durch das Gesetz erzielten Verbesserungen. Vielmehr sollen Schlaglichter auf wichtig erscheinende Fragen der Umsetzung des Gesetzes geworfen werden.
Irmela Gorges
2
1. Einleitung
„Hartz IV zum Wort des Jahres 2004 gekürt“. 1 Der mit dieser Schlagzeile überschriebene Artikel in der Berliner Morgenpost verdeutlichte zum wiederholten Mal die damals aktuelle Diskussion um die wohl einschneidendste Reform der deutschen Arbeitsmarktpolitik. 2 Dicht gefolgt wird das Wort des Jahres 2004 vom Ausdruck „Ein-Euro-Job“ 3 , welcher stets in unmittelbaren Zusam- menhang mit „Hartz IV“ gebracht wurde und wird. Dieser Begriff kennzeichnet sowohl einen kleinen Teil der Neuordnung unseres Arbeitsmarktes, als auch den Schwerpunkt der vorliegen- den Arbeit.
1.1 Der Untersuchungsstand
Die interessante Debatte im Herbst 2004 um das Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt, „Hartz IV“, und den Einsatz von Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschä- digung bot den Anlass, im folgenden Beitrag den Wohlfahrtsbereich in Verbindung mit den Ar- beitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung zu untersuchen. Der präzise Titel lautet: „Untersuchung zu dem Einsatz von Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung nach dem Vierten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt im PARITÄTISCHEN Wohlfahrtsverband Landes- verband Berlin e.V.“.
Das Hartz-Konzept ist ein Begriff für die Empfehlungen der Kommission „Moderne Dienstleis- tungen am Arbeitsmarkt“, die unter der Leitung von Peter Hartz tagte und im August 2002 der Bundesregierung ihren Bericht über die Neugestaltung des deutschen Arbeitsmarktes vorlegte 4 . Das Konzept beinhaltet eine Reihe verschiedener Maßnahmen, die in die vier Gesetze über mo- derne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt mit den Kurzbezeichnungen „Hartz I“, „Hartz II“, „Hartz III“ und „Hartz IV“ aufgeteilt wurden. 5 Die Regelung zu den so genannten „Zusatzjobs“ oder „Ein-Euro-Jobs“ bzw. „Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung“, wie der Ausdruck der Öffentlichkeit lautet, ist zum 1. Januar 2005 zusammen mit „Hartz IV“ in Kraft getreten. Bei den Arbeitsgelegenheiten handelt es sich um eine zeitlich befristete und öffentlich geförderte Beschäftigungsform für Empfängerinnen und Empfänger des Arbeitslosengeldes II (ALG-II-Empfänger), das seit dem 1. Januar 2005 aus der Zusammenlegung von Arbeitslosenhil- fe und Sozialhilfe hervorgeht. Diese so genannte „Grundsicherung für Arbeitssuchende“ wurde
1 Berliner Morgenpost, 11.12.2004.
2 http://www.berlin.de/SenWiArbFrau/arbeit/arb_idx.htm, Stand: 17. April 2005.
3 Berliner Morgenpost, 11.12.2004.
4 http://www.bmwa.bund.de/Redaktion/Inhalte/Pdf/H/hartzbericht-teil1- hartz1,property=pdf,bereich=,rwb=true.pdf, Stand: 8. August 2005.
5 http://de.wikipedia.org/wiki/Hartz-Konzept, Stand: 28. Mai 2005.
3
durch das Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt, „Hartz IV“, eingeführt und wird in einem eigenen Gesetzbuch, dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II), geregelt. Die Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung sind den „Leistungen zur Eingliede- rung in Arbeit“ von der Agentur für Arbeit 6 zuzuordnen. Sie finden ihre rechtliche Grundlage in
§ 16 Absatz 3 SGB II 7 . Hiernach werden mit den Arbeitsgelegenheiten hauptsächlich zwei Ziele verfolgt: Zum einen sollen Langzeitarbeitslose ihre Erwerbsfähigkeit aufrechterhalten bzw. wie- dererlangen, zum anderen sollen sie in den regulären Arbeitsmarkt integriert werden. 8 ALG-II-Empfänger erhalten für ihre Arbeit eine Art Entgelt, die Mehraufwandsentschädigung, in der Höhe von ein bis zwei Euros je Arbeitsstunde, wobei die ausgeübten Tätigkeiten im öffentli- chen Interesse und zusätzlich sein sollen. 9 Das heißt, dass die Arbeitsgelegenheiten „keine regulä- ren Beschäftigungsverhältnisse verdrängen oder die Neueinrichtung verhindern“ (Zusätzlichkeit) dürfen und, wie bereits erwähnt, im „öffentlichen Interesse liegen“ müssen. Dem Grunde nach gibt es laut dem SGB II „keine Einschränkung für die Qualifizierung als „Träger“ von Zusatz- jobs.“ 10 Folglich können also auch Privatunternehmen Arbeitsgelegenheiten anbieten, sofern sie die rechtlichen Bedingungen erfüllen.
Der folgende Bericht soll zu der Diskussion um den Einsatz der Arbeitsgelegenheiten mit Mehr- aufwandsentschädigung beitragen. Etwaige Erfahrungen und Positionen der Träger zu der Um- setzung des Gesetzes und in diesem Zusammenhang zu dem Einsatz der Arbeitsgelegenheiten sollen am Beispiel der Mitgliedsorganisationen des PARITÄTISCHEN Wohlfahrtsverbandes Landesverband Berlin e.V. ermittelt werden. Der PARITÄTISCHE Wohlfahrtsverband wurde mit seinen 605 Mitgliedsorganisationen als potenzieller Träger für die Arbeitsgelegenheiten aus- gewählt, weil der Dachverband, als eine Einrichtung der freien Wohlfahrtspflege 11 , bereits in der Vergangenheit wiederholt Position zu dem Thema der Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwands- entschädigung bezogen hat.
6 §§ 14 ff. SGB II, Stand: Januar 2005.
7 § 16 Absatz 3 SGB II, Stand: Januar 2005.
8 http://de.wikipedia.org/wiki/Hartz-Konzept, Stand: 28. Mai 2005.
9 http://www.berlin.de/SenWiArbFrau/arbeit/arb_idx.htm, Stand: 17. April 2005.
10 Gemeinsame Erklärung der Bundesagentur für Arbeit, des Deutschen Städtetages, des Deutschen Landkreistages, des Deutschen Städte- und Gemeindebundes sowie der in der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrts- pflege zusammenarbeitenden Spitzenverbände zur Gestaltung der öffentlich geförderten Beschäftigung im Rah- men der Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II), http://www.arbeitsagentur.de/content/de_DE/hauptstelle/a01/importierter_inhalt/pdf/89_04_anhang.pdf, Stand 23. Mai 2005.
11
http://www.paritaet-berlin.de/profil/index.php?thema=00002, Stand: 17. April 2005.
4
1.2 Aufbau des Projektberichtes
Der Projektbericht ist entsprechend den Phasen des idealtypischen sozialwissenschaftlichen For- schungsprozesses 12 aufgebaut, wobei jedoch nicht immer im Detail auf die einzelnen Forschungs- schritte eingegangen wird.
2. Theoretische Vorüberlegungen
2.1 Stand der Forschung
Im April bzw. Mai 2005 lagen noch keine empirischen Daten zu dem Einsatz von Arbeitsgele- genheiten mit Mehraufwandsentschädigung in Berlin vor. Diese Feststellung ergab sich aus Tele- fonaten im Frühjahr 2005 mit kompetenten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung, dem Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung, der Senatsverwaltung für Wirtschaft und Arbeit sowie der Arbeitsagentur Berlin Nord. Im Februar 2005 wurde eine Studie veröffentlicht, die den Erfolg und den Misserfolg „öffentlich finanzierter Beschäftigung“ untersucht. 13 In ihr wurden die Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (ABM), die Strukturanpassungsmaßnahmen (SAM) und die Beschäftigung schaffende Infrastruk- turförderung (BSI) dargestellt. Diese Beschäftigungsarten, die sowohl im öffentlich-rechtlichen, als auch im privatrechtlichen Bereich geschaffen werden können, sollen die Beschäftigungsfähig- keit und Reintegration ins Arbeitsleben von Erwerbslosen fördern. Mit den Geförderten wird ein reguläres Arbeitsverhältnis mit allen Rechten und Pflichten auf dem ersten Arbeitsmarkt begrün- det. Eine Besonderheit ist speziell bei den BSI herauszustellen: Die BSI-Geförderten dürfen höchstens 35 % der „Stammarbeitnehmer des Unternehmens“ ausmachen und die finanzielle Förderung durch die Arbeitsagentur darf 25 % der Gesamtausgaben nicht übersteigen. Ein weite- rer wichtiger Punkt, der in der genannten Untersuchung herausgestellt wird, ist die Unterstützung der Unternehmen durch die Vergabestelle der öffentlich geförderten Beschäftigung in Form von Beratung, Information und Kofinanzierung. 14 Folgende Ergebnisse der öffentlich geförderten Beschäftigung sind in der im Februar 2005 ver- öffentlichten Studie genannt: Die Unternehmen sind bemüht, Erwerbslose „vorbehaltlos zu tes- ten“, sie haben Vertrauen in die Kenntnisse und Fertigkeiten der Erwerbslosen und die Arbeits-
12 Kromrey, Helmut: Empirische Sozialforschung. 10. Auflage, Opladen 2002, S. 72 ff.
13 Kühnert, Uwe: Im Schatten von Hartz: Vergabe öffentlich finanzierter Beschäftigung in Unternehmen, in: WSI-
Mitteilungen. 02/2005, S. 97 ff.
14 a.a.O.
5
agentur arbeitet eng mit den Unternehmen zusammen. 15 Insgesamt kommt man in dieser Unter- suchung zu dem Schluss, dass die genannten Beschäftigungsmöglichkeiten in den Unternehmen wirkungsvoll einsetzbar sind; zugleich sind positive Effekte für die Erwerbslosen, in Form der Heranführung an den ersten Arbeitsmarkt, zu registrieren. Die bisher mangelnde Wahrnehmung der öffentlich geförderten Beschäftigung ist als nachteilig zu verzeichnen. 16 Weiterhin wurde eine interessante „Evaluation der Eingliederungseffekte von Arbeitsbeschaf- fungsmaßnahmen in reguläre Beschäftigung für Teilnehmer in Deutschland“ von dem Zentrum für europäische Wirtschaftsforschung GmbH (ZEW) durchgeführt. 17 In dieser Studie werden die Effekte von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (ABM) in Deutschland auf die individuelle Wahr- scheinlichkeit einer Eingliederung der jeweiligen Teilnehmer in reguläre Beschäftigungsverhält- nisse beurteilt. Die Ergebnisse dieser Untersuchung zeigen deutlich, dass das Ziel der Eingliede- rung in reguläre ungeförderte Beschäftigung durch ABM nicht realisiert werden konnte. Die Ge- setze für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt („Hartz I“ bis „Hartz IV“) wurden verab- schiedet, um zu einer stärker aktivierenden und flexiblen Arbeitsmarktpolitik beizutragen. 18 Die beiden Untersuchungen beschäftigen sich mit den öffentlich finanzierten Beschäftigungsar- ten der Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (ABM), der Strukturanpassungsmaßnahmen (SAM) und der Beschäftigung schaffenden Infrastrukturförderung (BSI). In der vorliegenden Untersuchung wird auf die relativ neue öffentlich finanzierte Beschäftigungsform der Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung eingegangen.
2.2 Themenstellung der vorliegenden Untersuchung
Die Verfasserin des vorliegenden Berichtes hat folgende Fragestellung zu ihrer Untersuchung formuliert: „Untersuchung zu dem Einsatz von Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung nach dem Vierten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt im PARITÄTISCHEN Wohlfahrtsverband Landesverband Berlin e.V.“
15 Kühnert, Uwe: Im Schatten von Hartz: Vergabe öffentlich finanzierter Beschäftigung in Unternehmen, in: WSI- Mitteilungen. 02/2005, S. 97 ff.
16 a.a.O.
17 http://opus.zbw-kiel.de/volltexte/2004/2185/pdf/dp0446.pdf, Stand 16. April 2005.
18 a.a.O.
6
2.3 Hypothesen
In dem vorliegenden Bericht werden, unter der oben genannten Themenstellung, folgende Prob- leme diskutiert:
Von der Bundesregierung wurden die Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung als „Riesenchance“ für das Tun der Wohlfahrtsverbände bezeichnet. 20 Im Rahmen der Untersu- chung wird geprüft, ob soziale Dienstleistungen durch die Arbeitsgelegenheiten verbessert wer- den. In der Untersuchung wird insbesondere auf das Auswahlverfahren der ALG-II-Empfänger und auf die bessere Konzentration der in der Organisation haupt- und ehrenamtlich Beschäftig- ten auf ihre eigentliche Tätigkeit eingegangen, um erkennen zu können, ob eine Verbesserung sozialer Dienstleistungen in der Summe erreicht wird. Demzufolge wurde eine erste untersu- chungsleitende Hypothese formuliert:
Die Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung führen zu einer verbesserten Arbeit des PA- RITÄTISCHEN Wohlfahrtsverbandes Landesverband Berlin e.V.
Ein politisches Ziel ist die Qualifizierung der ALG-II-Empfänger und damit die Sicherung, der Ausbau bzw. die Wiederherstellung ihrer Beschäftigungsfähigkeit. 21 Es wird untersucht, ob die erwähnte Qualifizierung seitens des Wohlfahrtsverbandes hinreichend umgesetzt wird und die ALG-II-Empfänger Beschäftigungsfähigkeit erlangen. Hiernach wurde eine zweite Hypothese formuliert:
Die finanzielle Unterstützung reicht für eine differenzierte Qualifizierung der ALG-II-Empfänger nicht aus.
Ein bedeutsamer Beitrag der Dritte-Sektor-Organisationen, also auch der Wohlfahrtsverbände, ist die „soziale Integration“ von Menschen in die Gesellschaft. 22 Der Dritte Sektor umfasst alle Organisationen, die weder dem Staat noch der Marktwirtschaft zurechenbar sind. Sie werden häufig als Non-Profit-Organisationen bezeichnet, wobei Non- Profit die Tatsache bezeichnet, dass diese Organisationen ihren Profit nicht an ihre Mitglieder weitergeben, sondern für die Verwirklichung ihres Organisationszwecks verwenden („Not For Profit“). Weitere Charakteristika der Ditte-Sektor-Organisationen sind die private Rechtsform,
19 Kromrey, Helmut: Empirische Sozialforschung. 10. Auflage, Opladen 2002, S. 48. 20 http://www.bundesregierung.de/E-Magazin-Beitrag/-413.713921/dokument.htm, Stand: 17. April 2005. 21 http://www.berlin.de/SenWiArbFrau/doku/arbeit/teil_int_qual.pdf, Stand: 17. April 2005. 22 Zimmer, Annette/Priller, Eckhard: Gemeinnützige Organisationen im gesellschaftlichen Wandel. 1. Auflage, Wiesbaden 2004, S. 21 ff.
7
keine unmittelbare staatliche Kontrolle, ihre Selbstverwaltung sowie die Abhängigkeit von Frei- willigenarbeit und Spenden. 23 In der vorliegenden Arbeit wird untersucht, ob die Mission der Wohlfahrtsverbände, die „soziale Integration“ von Menschen in die Gesellschaft 24 zu fördern, auch beim Einsatz von ALG-II- Empfängern Beachtung findet. Folglich wurde eine dritte Hypothese aufgestellt: Der Wohlfahrtsverband sieht es als seine Aufgabe, die Langzeitarbeitslosen wieder erwerbsfähig zu ma- chen.
Weiterhin wird geprüft, ob ein bestimmtes quantitatives Verhältnis von hauptamtlich Beschäftig- ten der Wohlfahrtseinrichtungen und von ALG-II-Empfängern in der Organisation ein ausgegli- chenes Verhältnis beider Personenkreise garantieren kann. Dementsprechend wurde eine folgen- de vierte Hypothese formuliert:
Eine Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung im Verhältnis zu zehn hauptamtlich Beschäf- tigten in der Organisation scheint am besten geeignet 25 .
2.4 Operationalisierung der zentralen Begriffe der Hypothesen
Aus den zentralen Begriffen der Hypothesen heraus wurden nachstehende Fragen in den folgen- den Fragekomplexen entwickelt, welche in dem Fragebogen aufgeführt sind, der im Anhang die- sem Bericht beigefügt worden ist:
Die Fragen nach dem Einsatz (Frage eins) und den typischen Arbeitsbereichen der ALG-II- Empfänger (Frage vier) sowie dem Haupttätigkeitsbereich der Organisation (Frage 19) sind all- gemeiner Art und dienen der Gewinnung eines Überblicks.
Fragen nach der Auswahl (Frage fünf) sowie den notwendigen (Frage sechs) und zusätzlichen Eigenschaften der ALG-II-Empfänger (Frage sieben) und den Auswirkungen der Arbeitsgele- genheiten mit Mehraufwandsentschädigung auf die hauptamtlich (Frage 15) und ehrenamtlich Beschäftigten in der Organisation (Frage 16) beziehen sich auf die o.g. erste Hypothese.
23 http://www.socialinfo.ch/cgi-bin/dicopossode/show.cfm?id=141, Stand 28. Mai 2005. 24 Zimmer, Annette/Priller, Eckhard: Gemeinnützige Organisationen im gesellschaftlichen Wandel. 1. Auflage, Wiesbaden 2004, S. 21 ff.
25 Dieser Wert wird von der Verfasserin angenommen. In der Literatur findet sich keine entsprechende Angabe. 26 Helmut: Empirische Sozialforschung. 10. Auflage, Opladen 2002, S. 183.
8
Die zweite Hypothese wird durch die Fragen nach der monatlich durchschnittlich zur Verfügung stehenden Mittel für jeden ALG-II-Empfänger (Frage acht), dem Verhältnis der „Mehrauf- wandsentschädigung“ und der „Regiekosten“ (Frage neun), der Qualifikationssicherung (Frage zehn), der Inanspruchnahme der Qualifikationsmöglichkeiten durch die ALG-II-Empfänger (Frage elf) und nach dem Erhalt eines Zertifikates bei Beendigung der Qualifikationsmaßnahme (Frage zwölf) konkretisiert.
Hypothese drei wird durch die Fragen nach der Möglichkeit eines regulären Beschäftigungsver- hältnisses für die ALG-II-Empfänger (Frage 13), dem Umgang mit Konfliktsituationen (Frage 14), der Meinung bezüglich des Heranführens an das alltägliche Leben (Frage 17) sowie nach den Vorteilen der Arbeitsgelegenheiten für die ALG-II-Empfänger (Frage 18) unterstützt. Die Fragen nach der Anzahl der tatsächlichen (Frage zwei) und beantragten Arbeitsgelegenheiten (Frage drei) sowie nach der Anzahl der hauptamtlich (Frage 20) und ehrenamtlich Beschäftigten in der Organisation (Frage 21) beziehen sich auf die zuletzt genannte vierte Hypothese.
3. Die Datenerhebung
3.1 Vollerhebung der Grundgesamtheit
Die Grundgesamtheit, von welcher hier ausgegangen wird, sind die 605 Mitgliedsorganisationen des PARITÄTISCHEN Wohlfahrtsverbandes Landesverband Berlin e.V. Die Wahl des PARI- TIÄTISCHEN Wohlfahrtsverbandes erfolgte aus den unter Punkt 1.1 genannten Gründen. Un- ter seinen Mitgliedsorganisationen ist eine Vollerhebung durchgeführt worden, d.h. die vorge- nommene Datenerhebung erstreckte sich auf alle Mitgliederorganisationen 28 . Obwohl der PARI- TÄTISCHE Wohlfahrtsverband 605 Mitgliedsorganisationen umfasst, hat die Verfasserin von der Geschäftsführung nur 553 E-Mail-Adressen zur Verfügung gestellt bekommen. Das liegt daran, dass sehr kleine Organisationen über keine offizielle E-Mail-Adresse verfügen und sie in der Folge auch nicht in der Zusammenstellung der Mail-Adressen aller Mitgliedsorganisationen des PARITÄTISCHEN Wohlfahrtsverbandes zu finden sind.
27 Kromrey, Helmut: Empirische Sozialforschung. 10. Auflage, Opladen 2002, S. 261.
28 a.a.O., S. 257.
9
3.2 Datenerhebungsinstrumente
Um die oben genannten forschungsleitenden Hypothesen zunächst einmal grob zu überprüfen und einen Überblick zu erlangen, wurde mit der Geschäftsführung des PARITÄTISCHEN Wohlfahrtsverbandes Landesverband Berlin e.V. im Winter 2004 ein Leitfadeninterview geführt. Außerdem bestand die Möglichkeit sich im April 2005 in einer Mitgliedsorganisation vor Ort ein Bild über den Einsatz von ALG-II-Empfängern zu machen.
Aus den zentralen Begriffen der Hypothesen sowie aus den gewonnenen Eindrücken des o.g. Interviews heraus, hat die Verfasserin schließlich das Datenerhebungsinstrument, einen Fragebo- gen mit entsprechenden Antwortvorgaben, entwickelt. Dieser findet sich im Teil B des Anhangs im vorliegenden Projektbericht wieder.
Ein elektronischer Fragebogen als endgültiges Datenerhebungsinstrument schien in Anbetracht der hohen Anzahl von zu befragenden Organisationen vorteilhaft. Unter einer Online-Befragung versteht man Erhebungen, bei denen die Befragten den Fragebogen via E-Mail zugesendet be- kommen. 29 Diesen Fragebogen laden sie von einem Server herunter, füllen ihn am PC aus und senden ihn ebenfalls via E-Mail zurück. Als Vorteile können hierbei die geringen Erhebungskos- ten, die relativ schnelle Verfügbarkeit von Daten und die Möglichkeit von unterschiedlichen bild- lichen Darstellungen bestimmter Sachverhalte genannt werden. Von Vorteil sind auch die bereits digitalisierten Daten, so dass ihre Eingabe in eine Datenbank entfällt. Problematisch ist hingegen in diesem Zusammenhang die Unkontrollierbarkeit der Befragungssituation. Der Internet-Nutzer ist nicht klar definierbar; es besteht die Gefahr, dass die Fragen nicht in der vorgesehenen Rei- henfolge und bzw. oder von einer nicht zuständigen Person beantwortet werden. 30
3.3 Feldarbeit
Der Fragebogen wurde durch die Verfasserin, nach einem Pretest durch die Geschäftsführung des PARITIÄTISCHEN Wohlfahrtsverbandes, elektronisch an seine Mitgliedsorganisationen am
16. April 2005 versendet. Die entsprechenden E-Mail-Adressen wurden freundlicherweise von
der Geschäftsführung des PARITÄTISCHEN Wohlfahrtsverbandes zur Verfügung gestellt. Die Adressaten wurden gebeten, den Fragebogen von der Geschäftsführung oder einen für die Ar- beitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung zuständigen Mitarbeiter ausfüllen zu lassen.
29 Atteslander, Peter: Methoden der empirischen Sozialforschung. 10. Auflage, Berlin 2003, S. 186 f.
30 a.a.O.
10
Allen Befragten wurde in einem Anschreiben zu dem Fragebogen eine anonyme Datenauswer- tung zugesichert und bei Interesse die elektronische Übersendung der Untersuchungsergebnisse angeboten.
Der Zeitraum für die Beantwortung, welcher am 16. April 2004 begann, endete am 30. April 2005 und wurde aufgrund des geringen Rücklaufs noch einmal bis zum 7. Mai 2005 verlängert. Die Verlängerung als Nachtragsschreiben wurde an alle Organisationen, die bisher noch nicht geantwortet hatten, elektronisch versandt.
Die aufgrund der Untersuchung gewonnenen Daten wurden mit dem für die Statistik entwickel- ten PC-Programm SPSS 31 aufbereitet und quantitativ ausgewertet. Hierbei wurde die beschrei- bende Statistik angewendet – es wurde also die quantitative Verteilung von Antworten in der Erhebung mithilfe von Kennzahlen beschrieben. 32
3.4 Rücklauf
Bis zum Stichtag 7. Mai 2005 gingen 67 Rücksendungen von 553 versendeten Fragebögen bei der Verfasserin ein. Dies entsprach einer Rücklaufquote von 12,12 %.
Von 67 Fragebögen waren 45 (67,16 %) vollständig und elf (16,42 %) unvollständig ausgefüllt. Elf Mitgliedsorganisationen (16,42 %) erklärten, keine Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsent- schädigung geschaffen zu haben und somit den Fragebogen nicht zu beantworten. Zusammenfassend sind demnach 45 bzw. 8,14 % aller versendeten Fragebögen zu der folgenden quan- titativen Datenanalyse herangezogen worden. Dieses Ergebnis ist sicherlich nicht repräsentativ für den gesamten Wohlfahrtsverband, gibt aber einen Überblick über die relativ neue Situation der Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung in Dritte-Sektor-Organisationen. Der geringe Rücklauf könnte seine Ursache in der zeitgleich geschalteten Untersuchung zu dem bürgerschaftlichen Engagement im PARITÄTISCHEN Wohlfahrtsverband finden.
31 Superior Performance Software System.
32 Atteslander, Peter: Methoden der empirischen Sozialforschung. 10. Auflage, Berlin 2003, S. 340.
11
Arbeit zitieren:
Kristin Niproschke, 2005, Der Einsatz von 'Ein-Euro-Jobs' im PARITÄTISCHEN Wohlfahrtsverband Landesverband Berlin e.V., München, GRIN Verlag GmbH
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