I. Vorwort
Seit April 1999 arbeite ich auf der Medizinisch-/Neurologischen Intensivstation des Leopoldina-Krankenhauses in Schweinfurt.
Da die Intensivstation oft eine Schnittstelle zwischen Leben und Tod einnimmt, habe ich sehr häufig mit Sterbebegleitung, Sterben und Tod zu tun.
Die einzelnen Schicksale, die dahinter stehen, bewegen mich oft sehr. Die Betreuung und Begleitung der Angehörigen gestaltet sich oft schwierig, da viele von ihnen einen geliebten Menschen verlieren. Die Tränen und der Schmerz, die einen Sterbeprozess begleiten, gehen auch an mir nicht immer spurlos vorüber.
Immer wieder stelle ich mir die Frage, ob das, was wir mit diesen Patienten tun, noch menschenwürdig ist und ob das Leben, das sie nach dem Aufenthalt auf der Intensivstation erwartet, wirklich erstrebenswert und lebenswert ist.
Ich weiß: In Frage stellen ist die eine Sache, die Konsequenzen daraus ziehen eine ganz andere. Der Krankenpfleger Stephan L. hat dies getan und sich zum Richter über Leben und Tod erhoben. Er gibt an, aus Mitleid gehandelt zu haben. Jedoch nur die wenigsten Opfer waren lebensbedrohlich erkrankt, bei einigen war bereits die Entlassung geplant. Demnach lautet die Anklage auf 16-fachen Mord, zwölffachen Totschlag und lediglich ein Fall von Tötung auf Verlangen.
Ihm werden außerdem noch zwei Fälle der gefährlichen Körperverletzung und fünffacher Diebstahl zur Last gelegt.
Durch eine Radiomeldung bin ich auf dieses interessante und hochbrisante Thema meiner Facharbeit gestoßen, in der von der Gerichtsverhandlung gegen den Todespfleger von Sonthofen berichtet wurde. Er wurde als Bestie dargestellt, die in einer beispiellosen Tötungsserie unzählige Opfer mit einem Medikamentencocktail niedergespritzt hat. Es hat mich zutiefst erschüttert, dass er scheinbar unbemerkt 28 Menschen ums Leben bringen konnte.
Was kann also Pflegekräfte, deren berufliche ethische Verpflichtung Lebenserhaltung und Leidensminderung ist, dazu bringen, solche Taten auszuführen? Welche Persönlichkeit muss auf welches Arbeitsumfeld treffen, dass solche Greueltaten geschehen können?
Solche und ähnliche Pressemeldungen, die in letzter Zeit vermehrt durch die Medien in reißerischer Manier verbreitet werden, schockieren die Öffentlichkeit und schmälern deren Ver-
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trauen in die Pflege. Unser Berufsbild wird beschmutzt und der gesamte Pflegebereich diffamiert. Viele Patienten sind mir und meinen Kollegen in hilfloser Situation ausgeliefert und in jeder Hinsicht auf uns angewiesen. Unsere Arbeit beruht auf einer Vertrauensbasis, denn die Patienten vertrauen sich uns an oder werden von ihren Angehörigen in unsere Obhut gegeben. Dieses sensible Verhältnis wird durch solche Horrormeldungen nachhaltig gestört.
Ein besonders wichtiger Aspekt meiner Arbeit wird auch sein, Parallelen zu ähnlichen Fällen herauszuarbeiten, Möglichkeiten zur Verhinderung solcher Vorfälle aufzuzeigen, Warnsignale zu erkennen und entsprechend zu handeln. Gerade der Stationsleitung kommt hier eine enorme Verantwortung zu.
Es gibt mit Sicherheit auch mehrere Möglichkeiten solchen Vorfällen vorzubeugen. Einige werden in dieser Facharbeit von mir diskutiert.
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II. Hauptteil
1. Der Todespfleger von Sonthofen: Stefan L.
1.1 Der biographische Hintergrund
1.1.1. Lebenslauf
Die von Stephan L. begangenen Verbrechen lassen uns unter anderem nach den biographischen Hintergründen dieses Menschen fragen.
In den ersten Lebensjahren war Stephan L. sehr stark vom Verhalten seiner Mutter geprägt. Vor der Geburt war seine Mutter so übermäßig besorgt um die Gesundheit des ungeborenen Kindes, dass sie in den letzten sechs Schwangerschaftswochen 13 Fruchtwasserspiegelungen durchführen ließ. 1
Holzhaider berichtet, dass die Mutter mit dem noch nicht einjährigen Kind wöchentlich Hunderte von Kilometern von einem Arzt zu anderen gefahren sei. Die Ärzte hätten allerdings keine nennenswerten Krankheitssymptome feststellen können; zu vermuten ist, dass Stephans Mutter ihre eigene Sensibilität für psychosomatische Erkrankungen auf das Kind projiziert hat. 2
„Stephans Eltern wurden geschieden, als der Junge dreieinhalb Jahre alt war. Die Mutter heiratete wenige Monate später ein zweites Mal, die leiblichen Eltern stritten um das Sorgerecht für das Kind“ 3
Stephan zeigte starke Verhaltensauffälligkeiten, er attackierte andere Kinder und auch Erzieherinnen im Kindergarten. 4 Die Mutter schickte ihn in eine Schule für körperlich und geistig Behinderte. Sie behauptete, er habe einen frühkindlichen Hirnschaden und sei somit ein Spastiker. 5
Als Stephan L. sieben Jahre alt war, erkämpfte sich sein Vater das Sorgerecht. Vier Jahre lang, während der gesamten Grundschulzeit, war Stephan L. in Behandlung bei einer Kindertherapeutin u.a. wegen seiner Wutanfälle und um die tief greifende Störung zu behandeln. 6
Die Realschule absolvierte er ohne Probleme. Er engagierte sich bei der Wasserwacht und beim Jugendrotkreuz. 7
1 vgl. Holzhaider, Hans: Der Pfleger, der den Tod brachte
www.sueddeutsche.de/panorama/artikel/669/70599/print.html
2 vgl Holzhaider, Hans: a. a. O.
3 Holzhaider, Hans: a. a. O.
4 vgl. Holzhaider, Hans: a. a. O.
5 vgl. Holzhaider, Hans: a. a. O.
6 vgl. Holzhaider, Hans: a. a. O.
7 vgl. Holzhaider, Hans: a. a. O.
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Seinen Zivildienst leistete er im Rettungsdienst ab. Dort begleitete er Patienten auf Kranken-transporten vom Altersheim ins Klinikum und wieder zurück. Der Alltag in den Heimen setzte ihm so zu, dass er seinem Vater versprach, ihn unter keinen Umständen einmal in ein Heim zu geben. 8
Er wollte Rettungsassistent werden, man riet ihm aber davon ab, da es auf dem Arbeitsmarkt kaum Stellen gebe. Also wurde er Krankenpfleger und schloss die dreijährige Berufsausbildung in der Krankenpflegeschule in Ludwigsburg mit guten Ergebnissen ab. Im zweiten Ausbildungsjahr verliebte er sich in eine Kollegin, die Kinderkrankenschwester werden wollte. 9 Am Ende seiner Ausbildung formulierte er seine Lebensziele: “Heiraten, Familie, ein Haus im Allgäu“. 10
Er zog, dem Wunsch seiner mittlerweile Verlobten folgend, nach Gunzesried im Allgäu. Seine erste Anstellung im OP der Urologie im Klinikum Kempten, wo er sich zum OP-Pfleger ausbilden lassen wollte, währte nicht lange. Er kam weder mit seinen Kollegen noch mit seinem Vorgesetzten, Chefarzt Rudolf Gumpinger zurecht, nach dessen Ansicht er nicht ins Team gepasst hat und für den Job nicht geeignet war. 11
Deshalb suchte er sich eine neue Arbeitsstätte und bewarb sich an der Klinik in Sonthofen, wo er am 6. Januar 2003 seine Stelle als Krankenpfleger auf der Station 1 der Inneren Abteilung antrat. Schon wenige Wochen später tötete er zum ersten Mal einen Patienten. 12 Der Todespfleger Stephan L. ist jetzt 27 Jahre alt; er hat mit 25 Jahren begonnen, Menschen umzubringen. Er hat dies fast 1 ½ Jahre unbemerkt getan. Er ist nun rechtskräftig verurteilt und ihm wurde auch ein Berufsverbot erteilt.
1.1.2 Die Persönlichkeitsstruktur des Täters
Nach Holzhaider sagt Stephan L. von sich selbst, er sei ein richtiger Teufel gewesen. 13 Durch die Trennung der Eltern empfand er eine innere Zerrissenheit, denn er konnte nur verlieren, entweder die Mutter oder den Vater. 14
Als Stephan sieben Jahre alt war, nahm ihn der Vater zu sich; Stephan begann damit, sich mit Süßigkeiten voll zu stopfen. Er aß und aß und konnte nicht satt werden. Er wurde sehr groß und auch sehr fett; wurde er gehänselt, schlug er einfach zu. 15
8 vgl. Kaiser, Simone:Todespfleger: Er half noch bei der Wiederbelebung
www.faz.net/s/Rub77CAECAE94D7431F9EACD163751D4CFD/Doc~EE80D...
9 vgl. Holzhaider, Hans: a. a. O.
10 vgl. Kaiser, Simone: a. a. O.
11 vgl. Kaiser, Simone: a. a. O.
12 vgl. Kaiser, Simone: a. a. O.
13 vgl. Holzhaider, Hans: a. a. O.
14 vgl. Holzhaider, Hans: a. a. O.
15 vgl. Holzhaider, Hans: a. a. O.
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Im Rahmen einer tiefenpsychologischen Anamnese wurden Stephan L. „Größenphantasien“ attestiert, die in Verbindung mit Unsicherheitsgefühlen zu heftigen Aggressionen führen könnten. 16
Von seiner Freundin wurde er als „extrem hilfsbereit“ charakterisiert. Er akzeptierte, dass sie aufgrund traumatischer Erlebnisse aus ihrer Kindheit keinen Sex wollte. Er fühlte sich für seine Freundin verantwortlich, wollte ihr helfen und versuchte, ihr jeden Wunsch von den Augen abzulesen. Er ging so weit, dass er sogar Infusionen und Beruhigungsmittel stahl, um ihre hysterischen Zustände zu behandeln. 17
Der Psychiater stufte Stephan L. als voll schuldfähig ein. 18 Auch ein testpsychologisches Gutachten das im Auftrag des Gerichts angefertigt wurde, wies ihn als eine Persönlichkeit mit sehr hohem intellektuellen Leistungsniveau aus. 19
Die Angehörigen beschrieben Stephan L. sogar als einfühlsam, Kollegen und Angehörige wiederum erlebten ihn als schroff und eiskalt. 20
1.2. Das berufliche Umfeld
Stephan L. war kurz nach seiner Ausbildung auf die internistische Station gewechselt. Hier hatte er neben einem oder mehreren Intensivpatienten auch noch 13 bis 14 Normalpatienten zu betreuen, wobei die Station an sich hierfür nicht ausgelegt war. 21 Er war außerdem mit der Pflege von schwerstkranken Intensivpatienten völlig überfordert und von der Klinik allein gelassen worden. 22
Als Berufsanfänger war er für die doch recht schwierige und umfangreiche Pflege von Intensivpatienten nicht ausgebildet, er verfügte auch nicht über die für derartige Pflege erforderliche Praxiserfahrung. 23 Eine Fachpflegekraft für Intensivmedizin macht aus diesem Grund eine sehr anspruchsvolle Weiterbildung für Intensivpflege und Anästhesie, die noch einmal zwei Jahre dauert, um für diese Anforderungen das Rüstzeug zu erhalten und dafür gewappnet zu sein.
Hier wurde Stephan L. ins kalte Wasser geworfen sowie von seinen Vorgesetzten und der Klinik im Stich gelassen.
16 vgl. Holzhaider, Hans: a. a. O.
17 vgl. Holzhaider, Hans: a. a. O.
18 vgl AFP Agence France-Presse GmbH 2006 www.123recht.net/printarticle.asp?a=18153
19 vgl. Holzhaider, Hans: a. a. O.
20 vgl. AFP : a. a. O.
21 vgl. Friedrichsen, Gisela: Lebenslang für Todespfleger Taube Ohren auf der Richterbank
www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,449677,00.html
22 vgl. „Todespfleger von Sonthofen“ Verteidigung weist Mordvorwürfe zurück
www.sueddeutsche.de/panorama/article/826/89737/print.html
23 vgl. Friedrichsen, Gisela: a. a. O.
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Arbeit zitieren:
Barbara Lediger, 2007, Fallstudie zum Todespfleger von Sonthofen, München, GRIN Verlag GmbH
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