Inhalt
I. Abkürzungsverzeichnis 4
II. Verzeichnis der Abbildungen 5
1. Einleitung: Die Missachtung des Urheber- und Markenrechtes in China 6
2. Methodik 9
3. Rechtsgeschichtlicher Überblick 9
4. Internationale Konventionen 13
4.1 Außenpolitischer Druck 13
4.2 Internationale Abkommen im Bereich des geistigen Eigentums 14
4.3 Beitritt Chinas zu internationale Konventionen 17
4.4 Das TRIPS-Abkommen 19
4.5 Die deutsch-chinesische Zusammenarbeit 21
5. Die rechtliche Umsetzung der internationalen Vorgaben in China als WTO-Mitglied 23
5.1 Arten von Geistigen Eigentum 23
5.2 Markengesetz 25
5.2.1 Historische Entwicklung 25
5.2.2 Entwicklung vor und nach dem Beitritt zur WTO 28
5.2.3 Schutz bekannter Marken (§14 Markengesetz) 29
5.3 Patentgesetz 31
5.3.1 Historische Entwicklung 31
5.3.2 Entwicklung vor und nach dem Beitritt zur WTO 33
5.4 Urheberrechtsgesetz 37
5.4.1 Historische Entwicklung 37
5.4.2 Entwicklung vor und nach dem Beitritt zur WTO 39
6. Ideale der Regierung 40
6.1 Protektionismus der Zentral- oder Provinzregierung(en)? 40
6.2 Ziele Chinas beim Aufbau einer IPR-Strategie 45
7. Die Bemühungen der praktischen Umsetzung der staatlichen Richtlinien 46
7.1 Für die Registrierung zuständigen Organisationen 47
7.2 Für die Förderung der IPR zuständige Organisationen 48
7.2.1 State Intellectual Property Office (SIPO) 49
7.2.2 Nationale Arbeitsgruppe zum Schutz geistigen Eigentums 49
7.2.3 State Office of Intellectual Property Protection (SOIPP) 50
7.2.4 All-China Patent Agents Association (ACPAA) 50
7.2.5 General Administration of Customs (GA)C 50
7.2.6 Anti-Piracy Committee 54
7.2.7 QBPC-Quality Brands Protection Commitee 55
7.3 Richterliche Umsetzung 57
7.3.1 Verwaltungsverfahren 57
7.3.2 Zivilrechtliche Maßnahmen 61
7.3.3 Strafrechtliche Maßnahmen 64
7.4 Kampagnen 67
7.4.1 Kampagne zur IPR-Erziehung 67
7.4.2 Operation „Bergadler“ 69
7.4.3 Nationale IP-Strategie 2005 69
7.4.4 Action Plan 2006 70
7.5 Aufbau eines Bewusstseins für geistiges Eigentum 72
7.5.1 Der Sinn des Aufbaus eines Bewusstseins für geistiges Eigentum 72
7.5.2 Die verschiedenen Stufen beim Aufbau einer Erziehung für geistiges Eigentum 72
7.5.3 Ausbildung der Kinder und Jugendlichen 73
2
8. Erfolge und Rückschlage 75
8.1 Probleme bei der Einführung von Schutzrechten zum geistigen Eigentum 75
8.1.1 Das Kollektiv hat Vorrang 75
8.1.2 Unvollständigkeit des Rechtssystems 76
8.1.3 Mangelhaftes Justizsystem 77
8.1.4 Lokaler Protektionismus 78
8.1.5 Wirtschaftliche Gründe 79
8.2 Erfolge bei der Einführung von Schutzrechten zum geistigen Eigentum 79
8.2.1 Erkenntnis der Bedeutung von geistigen Eigentumsrechten 79
8.2.2 Konsumverhalten und wirtschaftlicher Aufschwung 80
9. Schluss: Prognose und Auswirkungen 81
Bibliographie 84
3
I. Abkürzungsverzeichnis
AIC
ACPAA BGB
CIPRS CMEC CTMO GAC General Administration of Customs GTZ
IIPA IP
IPR MOFCOM NCAC QBPC Quality Brands Protection Commitee PCT
PVÜ SIPO SOIPP SAIC
TRAB TRIPS WIPO WTO World Trade Organization 4
II. Verzeichnis der Abbildungen
Abbildungen Seite
Abb. 1 : Internationale Abkommen auf dem Gebiet geistigen Eigentums 14
Abb. 2 : Chinas Beitritt zu internationalen Abkommen 15
Abb. 3 : Patentanmeldungen 33
Abb. 4 : Anteil urheberrechtsverletzender Produkte 37
Abb. 5 : Niveau des Patentrechtsschutzes nach Ländern 41
Abb. 6 : Registrierungsbehörden 45
Abb. 7 : Gerichtliche Ebenen und Zuständigkeiten 61
Abb. 8 : Lücken im Gesetzessystem 75
Abb. 9 : Plagarius: Platz 3 für die „falsche“ Kehrmaschine aus Zhejiang 81
5
1. Einleitung: Die Missachtung des Urheber- und Markenrechtes in China
Das seit Jahren konstante Wirtschaftswachstum in China auf hohem Niveau von rund 10%, verbunden mit der enormen Größe des Marktes mit über 1,3 Milliarden Verbraucher, treibt so manchen Vorständen deutscher und westlicher Unternehmen, die in Europa und Amerika mit einer nur leicht steigenden oder gar stagnierenden Wirtschaftskraft zu kämpfen haben, Dollarzeichen in die Augen. Die ausländischen Direktinvestitionen im Reich der Mitte erreichen Jahr für Jahr neue Rekorde. Deutsche Unternehmen, die sich nach Großbritannien in Europa am meisten in den Aufbau von Produktionsanlagen in China engagieren, investierten bis Ende 2005 insgesamt rund 12 Mrd. USD. Die wichtigsten Wirtschaftszweige sind die Chemie- und Automobilbranche, sowie der Maschinen- und Anlagenbausektor. 1 Obwohl es den Managern durchaus bewusst ist, dass die Verlagerung von Produktionsanlagen, der Technologietransfer und besonders die Errichtung von Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen eine große Gefahr für deren technisches Know-How darstellt, drängen sie oft blauäugig und in Bezug auf den Schutz deren geistigen Eigentums schlecht vorbereitet auf den chinesischen Markt.
Dazu hatte der ehemalige Vorstandsvorsitzende der Siemens AG, Heinrich von Pierer, auf der Jahreshauptversammlung 2005 in München gesagt, dass „das Risiko, sich nicht in China zu engagieren, höher ist als das Risiko, dabei zu sein“ 2 . Diese Aussage bezog sich auf die Errichtung neuer Produktionsanlagen für den Bau von Mobiltelefonen in China. Mittlerweile werden in China nicht mehr nur Software, Filme, Musik, Kleidung und Uhren gefälscht, sondern man versucht in sämtlichen Sektoren das technische Wissen chinesischer und ausländischer Unternehmen zu kopieren. Im Oktober 2006 sorgten zwei Fälle von Designdiebstahl - Design, Farbe und Form von Erzeugnissen können als Geschmacksmuster geschützt werden; meistens Bestandteil des Patentgesetzes, so auch in China - in der Automobilbranche auch in Deutschland für Furore. Der Smart ForTwo von Daimler-Chrysler wurde von der chinesischen CMEC (China National Machinery & Equipment Import & Export Cor-
poration, Zhongguo jixie shebei jinchu kouzong gongsi ¼É?MjrÊû) - ein
Unternehmen, das sich auf Import und Export von kompletten Fabrikanlagen und elektrischen
1 Abgerufen auf http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/Laenderinformationen/China/Bilateral.html am
20.10.2006.
2 Von Pierer, 2005.
6
und mechanischen Produkten spezialisiert hat 3 - täuschend echt nachgebaut. Nach Herstellerangaben wurden bereits einige Fahrzeuge, deren Technik und Interieur sich allerdings völlig vom Original aus Stuttgart unterscheiden, auf den europäischen Markt gebracht. Auf Protest von Daimler-Chrysler allerdings unterzeichnete CMEC eine Unterlassungserklärung, in der sie zustimmt, dass sie die Produktion und den Vertrieb einstellen und die Gussformen für die Herstellung der Karosserie austauschen wird. Smart hatte sich zuvor bereits das Design des ForTwo auch in China schützen lassen. 4 Dieser Fall zeigt, dass sich scheinbar ein Bewusstsein für die Existenz von geistigem Eigentum entwickelt, da CMEC, sich offenbar der Illegalität seiner Handlung bewusst und wohl eine Klage fürchtend, sich sofort nach Aufdeckung des Falles bereit erklärte, die Schutzrechtsverletzung zu unterlassen. Ob sich CMEC an die Unterlassungserklärung dauerhaft halten wird, bleibt allerdings abzuwarten. Ein weiterer Fall ist die Designkopie des erst 2007 auf den Markt kommenden „Starliner“ des deutschen Nutzfahrzeugherstellers MAN von der chinesischen Zonda Auto Industrial und Automotive Group. Zonda verkauft die Kopie dieses Busses mit dem bisher einzigartigen Design unter dem Namen „A9“ bereits seit einiger Zeit in China zu einem Preis von rund 30% des Originals. MAN wagte wie erstmals dieses Jahr erfolgreich auch andere von Plagiaten betroffene Unternehmen die Klage vor einem chinesischen Gericht. 5 Scheinbar steigt das Vertrauen ausländischer Unternehmen in ein gerechtes und funktionierendes Rechtssystem in China.
Ein großes Problem ist Tatsache, dass die Fälschungen nicht mehr nur zu wirtschaftlichen Schäden von Unternehmen und Konsumenten und anderen „Unannehmlichkeiten“ führen, sondern auch eine Gefährdung von Gesundheit und Leben darstellen. Während gefälschte Uhren und Kleidung lediglich für den Verdruss der Verbraucher sorgt, führt der Verkauf von minderwertigen Ersatzteilen, gefälschten Medikamenten und Lebensmittel zu erheblichen Risiken. Besorgniserregend an gefälschten Ersatzteilen ist vor allem deren Einzug in den Flugzeugbau und die Flugzeugwartung. Gefälschte Ersatzteile am Leitwerk eines Flugzeuges führten am 12. November 2001 zum dessen Absturz über New York und hatten den Tod von über 250 Personen zur Folge. Außerdem führen gefälschte Impfstoffe in China regelmäßig zu schweren Erkrankungen oder gar zum Tod. 6
3 Abgerufen auf http://www.cmec.com am 05.03.2007.
4 „Daimler wehrt chinesische Smart-Kopie ab“, abgerufen auf
http://www.handelsblatt.com/news/Default.aspx?_p=205913&_t=ft&_b=1152761am 20.10.2006.
5 „MAN klagt gegen dreiste Bus-Kopie“, abgerufen auf
http://www.handelsblatt.com/news/Default.aspx?_p=200038&_t=ft&_b=1152273 am 19.10.2006.
6 Fuchs, 2006, S. 50-51.
7
Beunruhigend ist auch die Tatsache, dass die in China hergestellten Plagiate nicht nur im Inland vertrieben werden, sondern auch für das Ausland bestimmt sind. Gefälschte Waren aus China machen einen großen und in manchen Bereichen den größten Anteil an Waren aus, die an den Außengrenzen der EU beschlagnahmt werden. Kamen im Jahre 2005 lediglich 8% der gefälschten Lebensmittel (inklusive Alkohol), 17% der Kosmetikartikel und 6% der Arzneimittel aus China, belegte China in all den anderen Bereichen den ersten Platz:
Auch die Entstehung aus technologischer Sicht innovativer chinesischer Unternehmen wie Haier (Haushaltsgerätehersteller), Lenovo (PC-Hersteller), TCL (Elektronikkonzern), die mittlerweile weltweit auf sich aufmerksam machen, wird in Zukunft für ein steigendes Interesse der Politik und auch der Gesellschaft am Rechtsschutz, vor allem dem Patent- und Markenschutz sorgen müssen.
Bereits jetzt ist die Anzahl der chinesischen Unternehmen, die Opfer von Produktpiraterie geworden sind, exorbitant höher, als diejenige der ausländischen Unternehmen; zumindest wenn man die Fälle betrachtet, die auch wirklich bekannt werden. Was z.B. die Verletzungen von Rechten von Handelsmarken betrifft, so wurden 2004 insgesamt 51.851 Fälle untersucht, von denen lediglich 5.494 Fälle mit ausländischer Beteiligung waren. 8 In dieser Arbeit beschäftige ich mich mit der Frage, was sich aus rechtlicher Sicht in den letzten Jahren im Bereich des Schutzes von geistigem Eigentum und der Produktpiraterie verändert hat und was die chinesische Regierung gegen die ausufernde Missachtung von geistigen Eigentumsrechten unternimmt. Dabei werde ich auf zwei in Deutschland grassierende Vorurteile eingehen. Zum einen wird behauptet, dass es in der VR China nur wenige gesetzli-
7Abgerufen auf
http://ec.europa.eu/taxation_customs/resources/documents/customs/customs_controls/counterfeit_piracy/stat istics/counterf_comm_2005_en.pdf am 12.03.2007.
8 Ma Weiye ;<] / Chen Mingyuan *, 2005, S. 19.
8
che Regelungen zum Schutze von geistigem Eigentum gibt. Zum anderen wird der chinesischen Regierung unterstellt, überhaupt kein Interesse am Schutz von geistigen Eigentumsrechten zu haben und nicht aktiv gegen Produktpiraterie vorzugehen. Ist das wirklich der Fall oder liegen die Gründe für die ausufernde Produkt- und Markenpiraterie woanders?
2. Methodik
Als Quellen für die vorliegende Arbeit dienten mir die Gesetzestexte und, soweit vorhanden, deren Durchführungsbestimmungen über die verschiedenen Arten geistigen Eigentums in chinesischer Sprache sowie internationale Abkommen auf dem Gebiet des geistigen Eigentums in deutscher und englischer Sprache (siehe Bibliographie unter 2.). Es wurden die zahlreichen Behörden und Institutionen, die sich mit dem Schutz von geistigen Eigentumsrechten in China beschäftigen, und deren Vorgehen untersucht und entsprechend der Fragestellung der Arbeit analysiert.
Zunächst wird nach einer kurzen Darstellung der Rechtsgeschichte ein Überblick über die bestehenden internationalen Abkommen und den Beitritt Chinas zu diesen gegeben. Es folgt eine Analyse über die historische Entwicklung geistiger Eigentumsrechte in China und insbesondere die jüngsten Änderungen von Marken-, Urheber- und Patentrecht in Zusammenhang mit dem Beitritt Chinas zur WTO. Anschließend werden die derzeitige Situation des Schutzes geistiger Eigentumsrechte sowie die Versuche Chinas, ein höheres Schutzniveau zu erreichen, untersucht. Am Schluss werden ich auf die positiven Errungenschaften und die existierenden Probleme eingehen.
3. Rechtsgeschichtlicher Überblick
Die Anfangszeit des Konfuzianismus (rujia ¡E 9 ) prägte Mengzi îß 10 mit seinen sehr ide-
alistischen Gedanken von der angeborenen guten Natur des Menschen. Im dritten Jahrhundert
vor unserer Zeit vertrat Xunzi Ïß, ebenfalls ein Konfuzianer, die Meinung, dass der Mensch
eben nicht das Gute und Richtige in sich selbst finde, sondern, da er von Natur aus schlecht
9 Der Konfuzianismus geht von einer guten menschlichen Natur aus oder hält die Menschen zumindest für erziehbar. Er will die Menschen zum Guten erziehen. Dabei sind „ren P“, u.a. mit Menschlichkeit zu übersetzen, und „li Ë“, oft als Riten übersetzt, von entscheidender Bedeutung. Sie bewirken Harmonie, Frieden und Scham und ermöglichen Herrschaft durch die unwiderstehliche Kraft des guten Vorbilds. Die Leitfigur ist der Edle (junzi ªß), der durch sittliches Verhalten als Vorbild dienen soll. Im Idealzustand herrscht Sittlichkeit. Rechtsstreitigkeiten sollen vermieden werden.
10 Lebte im 4. Jahrhundert v.Chr., genaue Lebensdaten sind nicht bekannt. Moritz, 1990, S. 133.
9
sei, sich Moral durch Erziehung und Studium aneignen müsse. 11 In einer Zeit, in der nicht Solidarität und Sittlichkeit verherrschten, sondern Gewalt und Krieg und das Streben nach
Macht und Reichtum, ergab sich ein Widerspruch zwischen der realen gesellschaftlichen Situation und dem Konfuzianismus der Anfangszeit. 12 Die in den Vordergrund rückende wirtschaftliche Entwicklung in einer sich wandelnden Gesellschaft basierte auf einer „neuen ob-
jektiven Logik und Rationalität“, welche sich unter anderem im Steuer- und Strafsystem widerspiegelten. 13 Die Auflösung der alten patriarchalischen Ordnung und die Entwicklung pri-
vaten Eigentums zu dieser Zeit ließen eine leichte Tendenz zu einer Egalisierung erkennen. 14 Somit war der Grundstein für die Entwicklung des Legalismus (fajia dE 15 ) gelegt. Das erste
Strafgesetz soll bereits im 6. Jahrhundert v. Chr. von Zichan ß± geschrieben worden sein.
Shang Yang Õ, der neben Shen Buhai ÂB und Shen Dao Ý¿ als Begründer des Legalismus gilt, war Minister im Staate Qin und Herrscher über das Gebiet Shang. Shang Yang regierte mit eiserner Hand und unter Anwendung von strikten Gesetzen und harten Strafen. 16 Im Mittelpunkt seiner Herrschaft stand das Gesetz (fa d) - eine „für alle Teile der Gesellschaft ohne jede Ausnahme gültige Normierung von Strafen und Belohnungen“ - welches ihm die „Grundlage für das Funktionieren des Staatsapparates“ lieferte. 17 Der bedeutendste Vertreter des Legalismus, Han Feizi xíß (280-233 v.Chr., Schüler Xunzis), glaubte, dass fa Ordnung in der Gesellschaft herstelle und aufgrund der rasanten Bevölkerungsentwicklung und
die damit einhergehende Verknappung der Mittel (z.B. Lebensmittel und Kleidung) notwen-
dig sei, um diese Ordnung beizubehalten. Dass die Leute früher keine Gesetze brauchten, be-
ruhte seiner Ansicht nach also nicht auf Menschlichkeit, sondern schlicht darauf, dass genügend Mittel zur Verfügung standen. 18
In der kurzen Periode der Qin-Dynastie (221-207 v.Chr.) nach dem Tod Han Feizis bildete der Legalismus die Grundlage der Herrschaft von Qin Shihuangdi uZ¬. Man
11 Roetz, 1992, S. 344.
12 Moritz, 1990, S. 179.
13 Moritz, 1990, S. 178.
14 Moritz, 1990, S. 186.
15 Der Legalismus geht von einer schlechten menschlichen Natur aus und hält die Menschen nur für schwer erziehbar. Deswegen könne nur „fa d“ die zwischenmenschlichen Beziehungen regeln und Ordnung schaffen, indem es lenkt, verwaltet und bestraft und somit vor üblen Taten abschreckt. Alle Menschen sollen nach dem Gesetz gleich sein und gerecht behandelt werden. Als Leitfigur dient der gerechte Beamte und im Ide-alzustand herrscht Rechtlichkeit. Rechtsstreitigkeiten sind als legitimes Vorgehen akzeptiert.
16 Moritz, 1990, S. 215.
17 Moritz, 1990, S. 216.
18 Moritz, 1990, S. 224.
10
verfasste eine Fülle von Gesetzen, die sämtliche Aspekte des Lebens regelten. 19 Nach dem Fall der ersten Dynastie nach nur 15 Jahren sollte der Legalismus in seiner Reinform nie wieder zur Geltung kommen. Der Han-Kaiser Wudi õ¬, der von 140 bis 86 v.Chr. regierte, versuchte die zwei Schulen miteinander zu kombinieren, indem er die legalistischen Einrich-
tungen äußerlich beibehielt, sie aber konfuzianisch organisierte. Dabei ist zu beachten, dass zu
unterschiedlichen Zeiten entweder das konfuzianische oder das legalistische Element domi-
nierte, keines aber völlig unbeachtet blieb. Besonders in den letzten beiden Dynastien, der
Ming und Qing, herrschte ein starker legalistischer Einfluss vor. Zweifellos wären ohne den
Legalismus der bürokratische Staatstyp und die Regierbarkeit eines so riesigen Reiches nicht
möglich gewesen. 20
Nachdem im 19. Jahrhundert zahlreiche Niederlagen und Demütigungen den Glauben
an die Kraft der Tradition und das Gute im Menschen schwinden ließ, wurden erste rechtliche
Reformen in Gang gebracht und in geringem Umfang westliches Recht übernommen. Anfang
des 20. Jahrhunderts folgte ein verstärkter Ausbau des Rechtssystems, bei dem zahlreiche
Bestimmungen zum Zivil- und Handelsrecht aus Japan übernommen wurden, das sich wie-
derum meist an deutschen Gesetzen, besonders dem Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB), orien-
tierte. Der Direktor des im Mai 1904 gegründeten Amtes für die Abfassung von Gesetzen, Shen Jiaben E», griff auf japanische Berater zurück, da man Japan, das in der Meiji-Ära (1852-1912) sein chinesisch beeinflusstes Rechtssystem durch eine westliches Rechtssystem
ersetzt hat, für sein „energisches Fortschreiten“ bewunderte. 21 Mit der Gründung der Volksrepublik wurden all diese Gesetze auf einen Schlag für
nichtig erklärt. Man führte die sozialistische Planwirtschaft und sozialistisches Recht ein.
Gleichzeitig sollte die Bevölkerung durch Moralkampagnen erzogen werden, so dass die
„richtige moralische Gesinnung“ in den Mittelpunkt des gesellschaftlichen Lebens rückte.
Obwohl kurzzeitig mehrere Gesetze und Bestimmungen von der Sowjetunion übernommen
wurden, wurden diese nie richtig in die Praxis umgesetzt. Beginnend im Jahr 1957, im An-
schluss an die Hundert-Blumen-Bewegung 22 , versuchte man im Zuge der Rechtsabweichlerkampagne (fanyou yudong \_7) das gesamte juristische Wissen auszulöschen, indem
19 Ganea / Pattloch, 2005, S. xii (Introduction).
20 Moritz, 1990, S. 236-237.
21 Heuser, 2002, S. 131.
22 Die Kommunistische Partei ermunterte dazu, Meinungen zu äußern, die sich von derjenigen der Partei unterscheiden, und Kritik zu üben. Vielleicht wollte Mao damit nur seine politischen Feinde „entdecken“. Am Schluss der Kampagne wurden nur noch Meinungen und Kritiken erlaubt, die den Sozialismus stärken und weiterbringen sollten. Schließlich wurde die Kampagne erfolglos beendet.
11
man Rechtswissenschaftler in andere Berufe versetzte. Die juristische Gewalt lag von nun an bei den politischen Kadern. Während der Kulturrevolution wurden dann noch die letzten juristischen Einrichtungen beseitigt; Jurisprudenz existierte praktisch nicht mehr, sondern lag in den Händen politischer Kader.
Nach der Kulturrevolution war die Gesellschaft bereit für eine „Rückbesinnung auf Recht und Ordnung, auf eine spezifische Rechtswissenschaft und nicht zuletzt auf Berechenbarkeit des staatlichen Handelns“. 23 Die Umstrukturierung der Wirtschaft hin zu einer Marktwirtschaft machte eine neue Rechtsgrundlage erforderlich, in der eine schrittweise Einführung von Privateigentum eine wesentliche Rolle spielte. Mittlerweile ist sogar der Schutz privaten Eigentums gesetzlich verankert. Der Nationale Volkskongress hat am 16.03.2007 ein Gesetz erlassen, welches den Schutz privaten Eigentums mit dem Schutz staatlichen Eigentums gleichstellt. 24 Auch die Rechte an geistigem Eigentum sollten seit dem Beginn der Öffnungs-
politik wieder eine Rolle spielen. Deng Xiaoping "(1904-1997) verkündete bei einer
nationalen Wissenschaftskonferenz im Jahre 1978, dass Intellektuelle ein Teil des Proletariats sind. Als Teil der Arbeiterklasse sollten sie deshalb auch die Rechte genießen, die von ihren Produkten herrühren. 25
Dem Willen, einen gewerblichen Rechtsschutz zu etablieren, musste die Errichtung einer gesetzlichen Basis folgen. Die einfachste und schnellste Methode, dies zu verwirklichen, war die Orientierung an ausländischen Rechtsnormen. Man entschied sich für die Einführung eines Rechtsschutzes mit westlicher Prägung. Deren sehr systematischer und somit leicht zu übertragende Aufbau hatte zur Folge, dass überwiegend die deutschen Gesetze als Vorlage dienten. 26
Ab 1979 wurde eine Vielzahl neuer Gesetze erlassen, darunter ein Strafgesetzbuch, eine Strafprozessordnung, und das für den wirtschaftlichen Aufschwung so wichtige Joint-Venture-Gesetz. Außerdem wurde das Justizministerium wieder zum Leben erweckt, das 1959 von der Kommunistischen Partei abgeschafft wurde.
Schon Mitte der 80er war der gesamte Altrechtsbestand von den 50ern durch neue Gesetze ersetzt worden. Als das gesetzliche Grundgerüst stand, war auch die Zeit gekommen, spezifische und detailreiche Gesetze und Bestimmungen zu erlassen.
23 Weggel, 1996, S. 175.
24 Bork, 2007, S. 25.
25 Oksenberg / Potter / Abnett, 1996, S. 13.
26 Blume, No.54, 2006, S. 8.
12
Es kamen dann Gesetze der Art von Patentgesetz, Warenzeichengesetz, Urheberrechtsgesetz, Erbrechtsgesetz, Gesetze über das Privateigentum an kleinen Familienunternehmen und an größeren Wirtschaftsunternehmen, Gesetze über die Pacht von Land und von Fabriken, Werkstätten oder Dienstleistungsunternehmen…[Das] Konzept des subjektiven Rechts 27 (quanli [Ò¸])
[wurde] eingeführt…: das Recht, eine Erfindung für sich selbst auszubeuten; das Recht geschützt zu werden, wenn jemand durch eine Marke für sein Produkt werben will; das Recht, sich den ungenehmigten Abdruck seines Buches zu verbitten, über die Abdruck- und sonstigen Verwertungszwecke vielmehr selbst zu verfügen; das Recht, Geld in ein Wirtschaftsunternehmen zu investieren, selbst zu entscheiden, was, wie, zu welchem Preis produziert wird etc. 28
Die historischen Entwicklungen und die neuen Gesetze im Marken-, Urheber- und Patentrecht werden unten beschrieben.
4. Internationale Konventionen
4.1 Außenpolitischer Druck
Obwohl Deng Xiaoping die Entwicklung eines gewerblichen Rechtsschutzes initiiert hatte, kann man keineswegs von einer reinen innerstaatlichen Evolution sprechen. Mit der wirtschaftlichen Öffnung Chinas wuchs auch der Druck aus dem Ausland, zu Anfangszeiten vor allem aus den USA, einen modernen IP-Rechtsschutz aufzubauen. Das erste bilaterale Abkommen auf dem Gebiet des geistigen Eigentums wurde infolgedessen auch mit den USA unterzeichnet. Der „Implementing Accord on Cooperation in the Field of High Energy Physics“ beschränkte sich nur auf den Bereich wissenschaftlicher Kooperation. Grund für die Unterzeichnung war, dass die USA für den Technologietransfer nach China, den die Volksrepublik für ihre Modernisierung dringend bedurfte, einen vertraglich geregelten Rechtsschutz forderte.
Schon kurze Zeit später, am 7. Juli 1979 wurde das weitaus umfassendere Übereinkommen über die Handelsbeziehungen zwischen der VR China und den USA verabschiedet. Beide Länder verpflichteten sich zum gegenseitigen Schutz von Patenten und Handelsmarken. 29
27 Subjektives Recht ist das Recht eines Einzelnen, die Erfüllung einer Pflicht, die aus dem Gesetz hervorgeht, von dem Verpflichteten verlangen zu können. Der Begriff „subjektives Recht“ kam Mitte des 19. Jahrhunderts aus dem Westen nach China und wurde mit quanli Ò¸ übersetzt, was ursprünglich „Macht und materieller Nutzen“ bedeutete. Von Senger, 1994, S. 21.
28 Heuser, 2002, S. 161.
29 Blume, No.54, 2006, S. 9.
13
Mehrmals (in den Jahren 1991, 1994 und 1996) drohten die USA der VR China mit Handelssanktionen, insbesondere Strafzöllen, sollte die chinesische Regierung nicht effektiv die Verletzung geistiger Eigentumsrechte bekämpfen. In allen drei Fällen antwortete die chinesische Seite mit der Drohung auf Handelssanktionen gegen US-amerikanische Produkte in ähnlicher Höhe. Die Durchführung der Sanktionen konnte jedes Mal kurz vor Ablauf der Frist durch gegenseitige Zugeständnisse verhindert werden. 30 Der wirtschaftliche Schaden, den beide Staaten erlitten hätten, wäre wohl zu hoch gewesen, als dass man seine Drohungen in die Tat umsetzen hätte wollen bzw. können.
Die USA realisierten, dass man mit Sanktionen keine Erfolge erzielen kann und eine partnerschaftliche Zusammenarbeit weitaus effektiver ist.
4.2 Internationale Abkommen im Bereich des geistigen Eigentums
Fehlender Urheberrechtsschutz war auch im Europa des Mittelalters ein Problem für die Au-toren, deren Werke oft abgeschrieben wurden. Mit Erfindung des Buchdrucks verschärfte sich das Problem. Bücher wurden kopiert und konnten aufgrund geringer Kosten billiger weiterverkauft werden als das Original. Obwohl den Schriftstellern dieser Zeit schon gelegentlich zeitlich begrenzte Privilegien zum Druck von Werken erteilt wurden, fehlte bis zum Beginn des 18. Jahrhunderts eine gesetzliche Regelung. Zuerst wurde in England mit dem Statute of Anne im Jahre 1709 den Autoren ein ausschließliches Recht auf Vervielfältigung zugesprochen und ihnen und ihren Familien somit Schutz vor damit verbundenen wirtschaftlichen Schäden gewährt. Man wollte mit diesen Rechten den Urhebern die Möglichkeit einräumen, sich mit ihren Werken eine Lebensgrundlage zu schaffen und sie somit zu ermutigen, nützliche Bücher zu schreiben. Der Schutz vor Nachdruck war auf vierzehn Jahre beschränkt. Nach und nach wurden auch in anderen europäischen Ländern und in den Vereinigten Staaten von Amerika solche Gesetze eingeführt. 31
Das erste Patentgesetz wurde hingegen bereits im Jahre 1474 in Venedig eingeführt. „Neue und erfinderische Vorrichtungen“, die vom Erbauer registriert worden sind, genossen den Schutz vor Nachbau durch Dritte für die Dauer von zehn Jahren. Es wurde eine einheitliche Entschädigung von 100 Dukaten für den Erfinder festgelegt, die vom Verletzer zu entrichten waren. 32 Das „Statute of Monopolies“ wurde 1624 in Englang erlassen. Das Gesetz erklärte Monopole für gesetzeswidrig. Nur solche Monopole waren zugelassen, die auf die Vergabe von Patenten beruhten. Dieses Gesetz wird als sehr bedeutet für alle nachfolgenden
30 Blume, No.54, 2006, S. 10-12.
31 Kellerhals, 2001, S. 441.
32 Abgerufen auf http://www.wolfgang-pfaller.de/venedig.htm am 20.03.2007.
14
Patentgesetze betrachtet, weil es unter anderem festlegte, dass die Monopolrechte durch ein Patent ausschließlich dem „ersten und wahren Erfinder“ zustanden. 33 Bis sich Patentgesetze auch in anderen europäischen Ländern durchsetzten, dauerte es noch eine ganze Weile. Erst im 19. Jahrhundert wurde eine ganze Reihe an neuen Patentgesetzen in Europa erlassen, z.B. 1812 in Russland, 1815 in Preußen und 1825 in Bayern. 34 Ende des 19. Jahrhundert wurden die Stimmen nach einem weitreichenden und länderübergreifenden Schutz von Rechten am geistigen Eigentum rasch lauter. Mit der Pariser Verbandsübereinkunft, dem Abkommen von Madrid und der Berner Übereinkunft wurden in den letzten beiden Jahrzehnten des 19.Jahrhunderts die ersten umfangreichen internationalen Übereinkommen auf den wichtigsten Gebieten des geistigen Eigentums unterzeichnet. Die nachfolgende Tabelle listet die meisten heute bestehenden internationalen Verträge und Abkommen mit Bezug auf geistiges Eigentum auf (die Zeitpunkte der erstmaligen Unterzeichnung der jeweiligen Abkommen finden sich in der darauf folgenden Tabelle). China ist bislang nicht allen beigetreten.
33 Abgerufen auf http://www.wolfgang-pfaller.de/england.htm am 20.03.2007.
34 Machlup, 1961, S. 374.
15
Abbildung 1: Internationale Abkommen auf dem Gebiet geistigen Eigentums Quelle: Liebig, 2005, S.49.
Die Tabelle zeigt, dass auf dem Gebiet des geistigen Eigentums zahlreiche Abkommen unterzeichnet worden sind. Neben den drei großen Bereichen (Patentrecht, Urheberrecht, Markenrecht) werden auch kleinere und weniger bedeutend erscheinende Bereiche wie Sortenschutz und der Schutz integrierter Schaltkreise international geregelt. Den bislang umfangreichsten und mehrere Bereiche betreffenden Schutz geistiger Eigentumsrechte bietet TRIPS. Auf das „Agreement on Trade-related Aspects of Intellectual Property Rights“ (Übereinkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums) wird im übernächsten Kapitel („Das TRIPS-Abkommen“) näher eingegangen.
16
4.3 Beitritt Chinas zu internationale Konventionen
Obwohl China noch nicht alle internationalen Verträge unterzeichnet hat, kann man sagen, dass in den letzten Jahren des 20. Jahrhunderts der Beitritt zu den meisten und vor allem wichtigsten Abkommen abgeschlossen wurde.
Die folgende Tabelle zählt alle internationalen Verträge und Abkommen mit Bezug zu geistigen Eigentum chronologisch auf, denen China bis jetzt beigetreten ist:
17
Nachdem China kurz zuvor das Patent- und Markengesetz erlassen hatte, war der Weg frei,
um am 19.März 1985 der Pariser Verbandsübereinkunft 35 beizutreten. Am 4.Oktober 1989
folgte der Beitritt zum Abkommen von Madrid zum Schutz von Handelsmarken 36 . Schließlich
wurde China am 15.Oktober 1992 Mitglied der Berner Übereinkunft 37 zum Schutz von literarischem und künstlerischem Eigentum. Mit dem Beitritt in den späten 90ern zum Patentko-
operationsvertrag (PCT - Patent Cooperation Treaty) und einigen anderen, spezifischeren Ab-
kommen (z.B. International Convention for the Protection of New Varieties of Plants) war
China bereits Ende des 20. Jahrhunderts Mitglied in den meisten und wichtigsten internationa-
len Konventionen und Abkommen.
Die Integration in die internationale Gemeinschaft in Bezug auf das geistige Eigentum
war mit dem lange erwarteten Eintritt in die WTO und die damit verbundene Einhaltung der
TRIPS-Richtlinien am 11. Dezember 2001 endgültig vollzogen. 38 Nachfolgend soll näher auf das TRIPS-Abkommen eingegangen werden.
4.4 Das TRIPS-Abkommen
Im Gegensatz zu anderen internationalen Konventionen und Organisationen, integrierte die
Welthandelsorganisation (WTO) 39 den Schutz des geistigen Eigentums ins internationale Handelssystem. Ziel dieses Schutzes ist nicht die Koordination der Gesetze der Mitgliedslän-
der, sondern die Beseitigung von Handelsbarrieren, die aus inadäquatem Schutz der Rechte
von geistigem Eigentum resultieren. Nach siebenjährigen Verhandlungen - der so genannten
Uruguay-Runde - wurde das TRIPS-Übereinkommen (Agreement on Trade-Related Aspects of Intellectual Property Rights - yu maoyi youguan de zhishi chanquan xieyi Ç¢t
U6ÒÞ=) im Rahmen der Gründung der WTO 1994 in Marrakesch unterzeichnet. Es war das erste Mal, dass ein IP-Gesetz im direkten Zusammenhang mit der internationalen Han-delsentwicklung stand. Dies war ein Meilenstein, der ein neues Niveau im Schutz von geisti-
gem Eigentum einleitete und einen angemessenen Standard des Immaterialgüterschutzes - wie
der Schutz geistiger Eigentumsrechte auch genannt wird - sicherstellte, der eine sehr wichtige
35 Die PVÜ (Pariser Verbandsübereinkunft) - unterzeichnet im Jahre 1883 - ist einer der ersten internationalen Verträge im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes. Sie enthält Vorschriften zum Patent-, Marken- und Musterrecht, sowie zum unlauteren Wettbewerb.
36 Durch eine Eintragung in Genf wird die Registrierung von Markenzeichen in allen Mitgliedsländern ermöglicht.
37 Die Berner Übereinkunft regelt die Anerkennung von Urheberrechten in den Mitgliedsstaaten.
38 Ganea / Pattloch, 2005, S. xiii (Introduction).
39 Die WTO ist die Dachorganisation des bereits bestehenden GATT (Allgemeines Zoll- und Handelsabkommen) und von GATS (Allgemeines Abkommen über den Handel mit Dienstleistungen) und TRIPS.
19
Arbeit zitieren:
Michael Maier, 2007, Die Umsetzung der WTO-Richtlinien zum Schutze des geistigen Eigentums in der VR China, München, GRIN Verlag GmbH
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