Kennzahlen in der öffentlichen Verwaltung


Seminararbeit, 2007

19 Seiten, Note: 1,3


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

1. Einleitung

2. Von der Kameralistik zur Doppik
2.1 Kameralistik
2.2 Das Neue Steuerungsmodell
2.3 Doppik

3. Kennzahlen
3.1 Kennzahlen allgemein
3.2 Kennzahlen in der öffentlichen Verwaltung
3.2.1 “Salzgitteraner Analysezahlen“
3.2.2 Problematische Datengrundlage für Kennzahlen
3.2.3 Kennzahlensysteme

4. Kennzahlen als Instrument des öffentlichen Controllings

4.1 Organisatorische Eingliederung des Controllings

4.2 Die Balanced Scorecard als Beispiel für strategisches Controlling
4.3 Kennzahlen als Grundlage für ein effektives Berichtswesen

5. Schlussbemerkungen

Literaturverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1. Einleitung

Kennzahlen sind seit vielen Jahren in nahezu jedem Unternehmen ein fester Bestandteil der Unternehmensführung und des Controllings. Auch die Wissenschaft und die Forschung befassen sich ausgiebig mit diesem Thema. Die vorliegende Seminararbeit stellt Kennzahlen diesmal in einem relativ neuen Umfeld dar, nämlich dem Einsatz in öffentlichen Verwaltungen. Kennzahlen sind hier zwar kein Fremdwort, jedoch ist deren Gebrauch bisher sehr gering ausgeprägt. Entsprechendes gilt für Kennzahlensysteme. Lediglich Unterneh- men der öffentlichen Hand in privater Rechtsform können in diesem Sektor Erfahrungen mit Kennzahlen vorweisen.

Kern dieser Arbeit ist die Betrachtung der Erstellung und Anwendung von Kennzahlen in kommunalen Verwaltungen. Diese Einschränkung ist notwendig, weil rechtliche Grundlagen für den sinnvollen Einsatz von Kennzahlen bisher nur auf kommunaler Ebene geschaffen wurden und dieses für Landes- und Bundesverwaltungen bisher noch nicht absehbar ist.

Mit der verbindlich geregelten Einführung der kaufmännischen Buchführung in den meisten deutschen Kommunen ist ein wichtiger Meilenstein für Kennzahlen gelegt. Daher wird zunächst der Reformprozess von der Kameralistik zur kaufmännischen Buchführung (Doppik) in der Kommunalverwaltung dargestellt um anschließend auf die Kennzahlen selbst eingehen zu können. Insbesondere die “Salzgitteraner Analysezahlen“ und die problematische Datengrundlage für die Erstellung von Kennzahlen werden hier in den Mittelpunkt gestellt. Der Zusammenhang zwischen Kennzahlen und einem öffentlichen Controlling ist Bestandteil des letzten inhaltlichen Kapitels.

Diese Arbeit erhebt keinen Anspruch auf umfassende und vollständige Darstellung der Sachverhalte, sondern kann lediglich einen kurzen Überblick der Thematik bieten.

2. Von der Kameralistik zur Doppik

Knapp 90 Milliarden Euro Gesamtverschuldung der Kommunen in 20051 machen die Finanzlage der Gemeinden, Städte und Kreise mehr als deutlich. Dieses strukturelle Defizit ist mitunter Ausfluss eines jahrzehntelangen intransparenten Haushaltsrechts. Diese Erkenntnis in Zusammenhang mit einem immer komplexer werdenden Verwaltungshandeln zwangen die Innenminister im November 2003 eine Empfehlung zur Einführung eines neuen kommunalen Haushaltsrechts, der Doppik, an die Länderregierungen abzugeben. Elf Bundesländer haben seitdem verbindlich die Einführung der Doppik bis spätestens Januar 2010 beschlossen. Hessen und Schleswig- Holstein räumen ihren Kommunen ein Wahlrecht ein (erweiterte Kameralistik oder Doppik), in Bayern und Thüringen hingegen ist die Einführung auf freiwilliger Basis geregelt.2 Somit gibt es erstmals kein einheitliches Haushalts- recht in Deutschland mehr, sondern drei verschiedene.

2.1 Kameralistik

Das derzeit geltende Haushaltsrecht wurde 1974/75 als bundesweit einheitliches Recht eingeführt. Kernunterschied zum bisherigen Haushaltsrecht war die Gliederung nach Verwaltungs- und Vermögenshaushalt, wobei ersterer Einnahmen und Ausgaben aus laufender Verwaltungstätigkeit beschreibt und letzterer die Investitionen der Kommune widerspiegelt. Im Vermögenshaushalt werden auch die Einnahmen aus Krediten sowie deren Tilgung veranschlagt, wobei die Zinslast im Verwaltungshaushalt anfällt. Der Vermögenshaushalt finanziert sich neben Krediten aus einer Zuführung von Überschüssen aus dem Verwaltungshaushalt, welche mindestens die Höhe der zu leistenden Tilgung betragen muss. Mit der Einführung des Gesamtdeckungsprinzips wurden Kredite erstmals nicht mehr speziellen Vorhaben zugeordnet, sondern stehen allen Investitionsvorhaben zur Verfügung.

Ebenfalls ein Novum war die Eingliederung erster betriebswirtschaftlicher Elemente in die kamerale Buchführung. So ist es seither erlaubt kalkulatorische Abschreibungen und kalkulatorische Zinsen z.B. in die Berechnungen von Gebühren mit einfließen zu lassen.3

Ein essentiell notwendiges Gesamtbild über die Finanz- und Vermögenslage der Kommune kann damit jedoch nicht gegeben werden.

2.2 Das Neue Steuerungsmodell

In den neunziger Jahren erfuhr die klassische Kameralistik eine Moderni- sierung. Mit dem neuen Steuerungsmodell (hervorgegangen aus dem “Lean Management“) sollte eine Transformation der Kommunen zu einer kundenorientierten Dienstleistungsunternehmung erfolgen. Um diese Management-Philosophie umsetzen zu können empfahl die KGSt 1993 eine Binnen- und Außenmodernisierung. Kernbestandteil ist die Einführung eines produktorientierten Haushaltes mit dezentraler Budgetverantwortung. Im Rahmen der rechtlichen und realisierbaren Möglichkeiten werden betriebswirt- schaftliche Mechanismen weiter fokussiert. Dieses spiegelt sich besonders in der Außenmodernisierung wieder, welche die Wettbewerbsorientierung, ein neues Qualitätsmanagement und erste Benchmarkings zum Inhalt hat.4

2.3 Doppik

Mit dem Einführungsbeschluss der Doppik als neues kommunales Rechnungswesen ist wohl der gravierendste und schwierigste Reformprozess in der Geschichte der Kommunalverwaltungen eingeleitet worden. Erstmalig findet eine kontinuierliche und nachhaltige Durchdringung betriebswirtschaft-licher Instrumente in die Rathäuser und Kreishäuser statt.

Kernstück aller Länderkonzepte zur Doppik ist das sog. 3-Komponenten-Modell: Finanzrechnung (Cash-Flow), Vermögensrechnung (Bilanz) und Ergebnis- rechnung (Gewinn- und Verlustrechnung).5 Im Unterschied zur Betriebs- wirtschaftslehre (HGB) wird die Finanzrechnung gesondert ausgewiesen. Damit wird den Besonderheiten öffentlichen Rechnungswesens nachgekommen. Die Umstellung von der zahlungs- zur ressourcenorientierten Buchführung ermöglicht somit nicht nur mehr Transparenz und Wettbewerb zwischen den Kommunen6, sondern stellt erstmalig auch das Vermögen den Schulden gegenüber. Der Jahresabschluss lehnt sich an die HGB-Vorschriften §§ 264 ff an, weist jedoch auch verschiedene Abweichungen auf. Diese sind z.B. in Niedersachsen im § 54 der Niedersächsischen Verordnung über die Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplanes und der GemHKVO vom 22.12.2005 aufgeführt.7

Die Doppik wird zwar kurzfristig nicht die gewünschten Konsolidierungseffekte erreichen8, sich aber mittelfristig gegenüber ihren alternativen Haushaltssystemen durchsetzen.

3. Kennzahlen

3.1 Kennzahlen allgemein

Kennzahlen sind heute ein unverzichtbarer Bestandteil für die Unternehmensführung. Sie dienen primär der Führungsunterstützung.

In der Literatur gibt es eine Menge an Definition, wobei sich die Kernaussagen nur marginal unterscheiden. Demnach können Kennzahlen als leicht erfassbare, genaue Zahlenangaben über betriebliche und außerbetriebliche Tatbestände verstanden werden. Sie schaffen sinnvolle, messbare Zusammenhänge zwischen betriebswirtschaftlichen Größen, erfassen komplexe Sachverhalte und stellen diese in knapper Form dar.9 „Kennzahlen müssen eine hohe Aussage- und Erkenntniskraft besitzen, da sie die grund- legende Informationsbasis für das Controlling (Berichtswesen) und für Leistungsvergleiche (Benchmarking) bereitstellen.“10 Wichtigste Elemente einer Kennzahl sind somit der Informationscharakter, die Quantifizierbarkeit und die spezifische Form der Information.11 Neben der Quantität können Kennzahlen auch die Qualität messen. Diese sog. weichen Faktoren werden ordinal gemessen und anschließend einer bestimmten Wertgröße zugeordnet.12

Weiterhin müssen Kennzahlen einen Zielbezug aufweisen, denn „Kennzahlen ohne Ziele sind blind.“13

Es lassen sich zwei Arten von Kennzahlen unterscheiden: absolute Kennzahlen (Grundzahlen) und relative Kennzahlen (Verhältniszahlen), wobei letztere in die drei typischen Formen Gliederungs-, Index- und Beziehungszahl unterteilt wird.14 Der Umsatz und die Eigenkapitalquote sind hierfür jeweils als Beispiele für die Arten zu nennen. Da Kennzahlen einen vergleichenden Charakter haben, müssen sie je nach Fragestellung stets zeitraum- oder zeitpunktbezogen sein. Eine ergänzende Differenzierung von Kennzahlen ist die nach Gegenwarts-, Vergangenheits- und Zukunftsbezug. Die vergangenheitsgerichteten Kennzahlen dienen der Analyse von Ursachen und die zukunftsgerichteten dem Aufzeigen von Risiken.15

Als Spitzenkennzahl wird in der Regel der Return On Investment (ROI) genannt, welche ein Produkt aus Umsatzrentabilität und Kapitalumschlagshäufigkeit darstellt.

3.2 Kennzahlen in deröffentlichen Verwaltung

Mit der Einführung des neuen Haushaltsrechts wird die Bedeutung von Kennzahlen in der öffentlichen Verwaltung erheblich zunehmen. Zwar stellen Kennzahlen kein Novum dar, jedoch konnten sie bisher nur sinnvoll in einigen Bereichen Anwendung finden. Einheitliche Konzepte gab es aber nicht. Wie bereits oben erwähnt können Kennzahlen nur in Zusammenhang mit Zielen ihre Wirkung erreichen. Mit dem Wandel zu einer durch Zielvorgaben gesteuerten Verwaltung (Outputsteuerung) ist diese Voraussetzung nun auch auf kommunaler Ebene gegeben.16 Dieser völlig neue Ansatz ist in der Einführungsphase natürlich schwierig zu vermitteln, sind doch gerade die über Jahrzehnte gewohnten Strukturen im öffentlichen Dienst sehr festgefahren. Hier liegt die besondere Verantwortung der Verwaltungsführung, aber auch des Rates als politisches Führungsorgan. Fortbildungen von Verantwortlichen in Politik und Verwaltung müssen also Grundlage für die erfolgreiche Bewältigung eines solch gewaltigen Modernisierungsprozesses sein.

[...]


1 Vgl. Proll, R./Eckert, K.: Kommunales Finanzmanagement, 2006, S. 5.

2 Vgl. Frischmuth, B.: Doppik, 2006, S. 9-11.

3 Vgl. Schwarting, G.: Der kommunale Haushalt, 2006, S. 43-44.

4 Vgl. Hieber, F.: Betriebswirtschaftslehre, 2005, S. 47-51.

5 Vgl. Grunwald, E.: Bilanz, 2006, S. 26.

6 Vgl. Habbel, F.: NKF, 2006, S. 44.

7 Vgl. Grunwald, E.: Bilanz, 2006, S. 26-27.

8 Vgl. Frischmuth, B.: Doppik, 2006, S. 15.

9 Vgl. Weber, M.: Kennzahlen, 2002, S. 12.

10 Bundesministerium der Finanzen: Controlling, 2004.

11 Vgl. Reichmann, T.: Controlling, 2001, S. 20.

12 Vgl. Weber, M.: Kennzahlen, 2002, S. 19.

13 Braun, G.: Betriebswirtschaftliche Kennzahlen, 1987, S. 187.

14 Vgl. Weber, M.: Kennzahlen, 2002, S. 16-17.

15 Vgl. Schwarting, G.: Der kommunale Haushalt, 2006, S. 191, 223.

16 Vgl. Habbel, F.: NKF, 2006, S. 44.

Ende der Leseprobe aus 19 Seiten

Details

Titel
Kennzahlen in der öffentlichen Verwaltung
Hochschule
Helmut-Schmidt-Universität - Universität der Bundeswehr Hamburg  (Institut für Betriebswirtschaftliche Steuerlehre)
Veranstaltung
-
Note
1,3
Autor
Jahr
2007
Seiten
19
Katalognummer
V84279
ISBN (eBook)
9783638002530
ISBN (Buch)
9783638911078
Dateigröße
496 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Schlagworte
Kennzahlen, Verwaltung
Arbeit zitieren
Robert Ehrenpfordt (Autor:in), 2007, Kennzahlen in der öffentlichen Verwaltung, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/84279

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