Deutsche Versicherungsakademie Köln
Studienzug J2
Abschlussarbeit im Rahmen der Prüfung zum
Versicherungsbetriebswirt (DVA)
Fach : Recht
Die Gewährleistungshaftung im deutschen
Kaufrecht
Abgabetag: 05.06.2007
Inhaltsverzeichnis
I. Einleitung ... 6
1. Hintergrund ... 6
2. Gegenstand, Vorgehen und Ziel der Untersuchung ... 8
3. Gang der Untersuchung ... 8
II. Kaufvertrag ... 9
1. Inhalt des Vertrages ... 9
III. Pflichten des Verkäufers ... 9
1. Übergabe und Eigentumsverschaffung, Rechtsverschaffung ... 9
2. Sachmängelfreiheit als Gegenstand der Leistungspflicht ... 10
3. Rechtsmängelfreiheit ... 10
4. Nebenpflichten des Verkäufers ... 10
IV. Pflichten des Käufers ... 11
1. Zahlungs- und Abnahmepflicht ... 11
2. Sicherung des Verkäufers durch Eigentumsvorbehalt ... 12
V. Leistungsort ... 13
1. Holschuld ... 13
2. Bringschuld ... 13
3. Schickschuld ... 13
VI. Gefahrtragung beim Kauf ... 14
1. Übergabe ... 14
2. Verbrauchsgüterkauf ... 14
VII. Pflicht zur Lieferung mangelfreier Ware ... 15
1. Definition der Sachmängel ... 15
1.1 Subjektiver Fehlerbegriff, Arten von Sachmängeln ... 15
1.1.1 Vereinbarte Beschaffenheit ... 15
1.1.2 Vertraglich vorausgesetzte Verwendung ... 16
1.2 Objektiver Fehlerbegriff ... 16
1.2.1 Maßgeblichkeit der Verkehrserwartung /Gewöhnliche Verwendung ... 16
1.2.2 Öffentliche Äußerungen in Werbung ... 16
1.3 Fehlerhafte Montage ... 17
1.4 Aluid-Lieferung / Zuweniglieferung (Mankolieferung) ... 18
1.5 Bagatellgrenze ... 18
2. Maßgeblicher Zeitpunkt für Mangelfreiheit ... 18
3. Beweislast ... 18
VIII. Rangfolge der Käuferrechte ... 19
IX. Sachliche Schranken der Käuferrechte ... 19
1. Kenntnis und Unkenntnis eines Sachmangels ... 19
2. Vertragliche Schranken ... 19
3. Der beidseitige Handelskauf ... 20
3.1 Obliegenheiten des Käufers zur Untersuchung der Ware ... 20
3.2 Obliegenheit des Käufers zur Rüge des Sachmangels ... 20
3.3 Rechtsfolgen bei nicht ordnungsgemäßer oder unterbliebener Rüge ... 20
3.4 Rechtsfolgen bei ordnungsgemäßer Rüge ... 21
3.5 Regress beim Verbrauchsgüterkauf ... 21
X. Zeitliche Schranken der Käuferrechte ... 22
1. Fristen und Fristbeginn der Verjährung ... 22
2. Gegenstand der Verjährung ... 23
2.1 Nacherfüllungsanspruch und Schadenersatzanspruch ... 23
2.2 Rücktritt und Minderung ... 23
3. Hemmung und Neubeginn der Verjährung ... 24
4. Erhaltung der Mängeleinrede ... 24
5. Verjährungsmodifikationen beim Regressanspruch ... 25
XI. Die einzelnen Käuferrechte, die Wahl, Art und Weise ... 25
1. Mängeleinrede ... 25
1.1 Einrede des nicht erfüllten Vertrags (behebbarer Mangel) ... 25
1.2 Rücktritts- oder Minderungseinrede (unbehebbarer Mangel) ... 26
2. Anspruch auf Nacherfüllung, Recht zur zweiten Andienung ... 26
2.1 Vorrang der Nacherfüllung ... 27
2.2 Modalitäten der Nacherfüllung ... 27
2.3 Kosten ... 31
2.4 Verweigerungsrecht des Verkäufers ... 32
2.5 Fehlschlagen der Nachlieferung ... 33
2.6 Unzumutbarkeit der Nacherfüllung ... 34
2.7 Echte und unechte Unmöglichkeit der Nacherfüllung : “Qualitative Unmöglichkeit“ ... 34
3. Gestaltungsrecht Rücktritt ... 36
3.1 Voraussetzung des Rücktritt ... 36
3.1.1 Nicht vertragsgemäße Erbringung einer fälligen Leistung ... 37
3.1.2 Erfolgloser Ablauf einer Nacherfüllungsfrist ... 38
3.1.3 Ausnahmen vom Fristsetzungserfordernis ... 38
3.2 Ausübung des Rücktrittsrechts, Fristsetzung und ius variandi ... 39
3.3 Folgen des Rücktritts ... 39
4. Gestaltungsrecht Minderung ... 40
4.1 Ankopplung an das Rücktrittsrecht ... 41
4.2 Berechnung der Minderung ... 41
4.3 Ausübung der Minderung ... 42
4.4 Folgen der Minderung ... 42
5. Auf Geldausgleich gerichtete Ansprüche, Schadenersatz bzw. Aufwendungsersatz ... 42
5.1 Haftung für Sachmängel ... 43
5.1.1 Anfängliche unbehebbare Sachmängel ... 43
5.1.2 Nachträgliche unbehebbare Sachmängel ... 43
5.1.3 Behebbare Sachmängel ... 44
5.2 Haftung für das Fehlen von zugesicherten Beschaffenheiten ... 44
5.3 Inhalt des Schadenersatzanspruchs „statt der mangelfreien Leistung“ ... 45
5.3.1 Umfang, Mangelfolgeschäden ... 45
5.3.2 Großer Schadenersatz ... 45
5.3.3 Kleiner Schadenersatz ... 46
5.3.4 Verhältnis zum Rücktrittsrecht ... 46
5.4 Aufwendungsersatz ... 46
5.5 Schicksal des Anspruchs auf mangelfreie Leistung, ius varandi ... 47
5.6 (Isolierter) Verzögerungsschaden ... 47
5.6.1 Verzögerungsschaden als Bestandteil des Schadenersatzes statt der Leistung ... 48
5.6.2 Isolierte Geltendmachung des Verzögerungsschadens ... 48
5.7 Schadenersatz in Bezug auf das Integritätsinteresse (Mängelfolgeschaden) ... 49
XII. Zusätzliche Voraussetzungen beim Verbrauchsgüterkauf ... 50
1. Abweichende Vereinbarungen ... 50
2. Beweislastumkehr ... 51
3. Sonderregelungen für Garantieübernahme ... 52
3.1 Einfache und verständliche Formulierung ... 52
3.2 Hinweis auf Gewährleistungsrechte ... 52
3.3 Inhalt der Garantie ... 53
3.4 Dokumentationsinteresse ... 53
3.5 Rechtsfolgen bei Verstößen ... 54
4. Rückgriff des Unternehmers ... 54
4.1 Rückgriffsansprüche des Letztverkäufers ... 55
4.2 Aufwendungsersatz ... 56
4.3 Abdingbarkeit ... 57
4.4 Verjährung der Rückgriffsansprüche ... 58
XIII. Schlussbetrachtung ... 59
XIV. Abkürzungsverzeichnis ... 60
XV. Urteile ... 62
XVI. Literaturverzeichnis ... 64
XVII. Anhang ... 67
I. Einleitung
1. Hintergrund
Zeitlich weit voraus war es damals Ernst Rabel1 der mit seinen Vorarbeiten, beginnend 1928 erstmalig, die Grundlage für ein vereinheitlichtes Kaufrecht über den internationalen Kauf von beweglichen Sachen (EKG) und den Abschluss von internationalen Kaufverträgen über bewegliche Sachen (EAG) schaffte.
„Es gilt, eine Bresche zu schlagen für die Vereinheitlichung des Schuldrechts, für die Annäherung der Rechtssysteme, wo kein sachlicher Grund es rechtfertigt, dasselbe Problem verschiedenen Lösungen zuzuführen.“2
Allerdings erlangten die Haager Kaufgesetzte kaum praktische Bedeutung, was wohl unter anderem daran lag, dass von den 28 teilnehmenden Staaten, die die Schlussakte unterzeichneten, nur neun Staaten das Abkommen wirklich ratifizierten. Für die Bundesrepublik traten die Kaufgesetze EKG und EAG am 16.04.1974 in Kraft. Auch erlangten sie ihre eigentliche Bedeutung nicht in einer erfolgreichen Kaufrechtsvereinheitlichung, sondern vielmehr darin, dass sie die Grundlage und der Ausgangspunkt für die Entwicklung eines neuen einheitlichen Kaufrechts wurden. Die Kommission der Vereinten Nationen für internationales Handelsrecht UNCITRAL unternahm dabei die ersten Schritte für eine internationale Kaufrechtsvereinheitlichung. Im Ergebnis dieser und weiterer Bemühungen wurde dann am 11.04.1980 das wichtige einheitliche Wiener UNKaufrecht (CISG) beschlossen.3 Es vereinheitlicht die materiellen Kaufrechte und löst damit das Haager Einheitskaufrecht ab. Die CISG ist das jüngste und zugleich bedeutendste Regelwerk, was seine Akzeptanz und Konsensfähigkeit in allen geografischen Regionen dieser Welt anbelangt. Es vereint derzeit 70 Vertragsstaaten auf sich. Für die Bundesrepublik Deutschland ist das CISG am 01.01.1991 in Kraft getreten. Vor diesem Hintergrund der rechtlich fortschreitenden Globalisierung, der fortschreitenden Globalisierung der Märkte und dem Warentausch mit ausländischen Anbietern und Unternehmern wurde eine stärkere internationale Ausrichtung der EU Staaten notwendig. Allen voran durch die EU Verbrauchsgüterkaufrichtlinie mit der mehr Rechtsklarheit und Transparenz im internationalen Wirtschaftsverkehr geschaffen wurde. Am 25.05.1999 wurde die neue EU Verbrauchsgüterkaufrichtlinie 1999/44/EG zu bestimmten Aspekten des Verbrauchsgüterkaufs und der Garantien für Verbrauchsgüter in Brüssel vom Europäischen Parlament in Kraft gesetzt. Danach musste die Umsetzung der neuen Richtlinie nach Artikel 11 in nationales Recht bis zum 1.1.2002 erfolgen.4
Durch die bis zum 01.01.2002 in nationales Recht umzusetzende Verbrauchsgüterrichtlinie wurden erhebliche Änderungen im Bereich des Verbrauchsgüterkaufs notwendig, welche der eigentliche politische „Motor“ der Schuldrechtsreform waren. Dabei gab es teilweise sehr erbitterten Streit über die sog. „kleine Lösung“ und die „große Lösung“ der Schuldrechtsreform. Die Politik war der Meinung dass die Verbrauchsgüterkaufrichtlinie nicht isoliert in einem Sondergesetz über Verbrauchsgüterkauf umsetzbar war. Sie forderte nicht nur eine grundsätzliche Umgestaltung des Kaufrechts, sondern auch eine Umgestaltung des allgemeinen Leistungsstörungsrechts. Diese vorgeschlagene Umsetzung wurde als sog. „große Lösung“ bezeichnet. Die Literatur plädierte indes, „die Regelungen der Verbrauchsgüterkaufrichtlinie isoliert und systemimmanent in einem Sondergesetz bzw. durch in das BGB zu integrierende Regelungen über den Verbrauchsgüterkauf umzusetzen.“5 Diese vorgeschlagene Umsetzung wurde als sog. „kleine Lösung“ bezeichnet.
Die drohende immense Staatshaftung bei nicht rechtzeitiger Umsetzung der Richtlinie gegenüber dem Verbraucher gab der Politik letztendlich dann die Möglichkeit, die Schuldrechtsreform als sog. „große Lösung“ und in großer Eile zu verwirklichen. Gegen eine isolierte Umsetzung der Richtlinie als sog. „kleine Lösung“ in einem „Verbrauchsgüterkaufgesetz“ spricht sicherlich die Tatsache dass die sog. „kleine Lösung“ eine starke Zersplitterung des Kaufrechts in vier verschiedene Kaufrechtsordnungen nämlich BGB, HGB, UN-Kaufrecht und Verbraucherkaufrecht mit sich gebracht hätte.6
2. Gegenstand, Vorgehen und Ziel der Untersuchung
Die Arbeit befasst sich mit dem Kaufrecht als Teilgebiet des Vertragsrechts und der darin gesetzlich geregelten Sachmängelgewährleistung des Verkäufers.
Dabei werden die grundlegenden Inhalte des Kaufvertrages beschrieben, die auch die vertragstypischen Pflichten des Verkäufers und Käufers beinhalten. Aufbauend auf die vertragstypischen Pflichten des Verkäufers und Käufers und der Sachmangeldefinition werden dann die einzelnen dem Käufer zustehenden Käuferrechte in ihrer Rangfolge, der Wahl und Art und Weise im einzelnen beschrieben und erläutert. Ergänzend dazu werden die für den Verbrauchsgüterkauf zusätzlichen Voraussetzungen behandelt.
Ziel der Untersuchung ist es aufzuzeigen welche einzelnen Rechte dem Käufer, seit der Einführung der Verbrauchgüterkaufrichtlinie 1999/44/EG und der Umsetzung ins deutsche Schuldrecht vom 1.1.2002, zustehen.
3. Gang der Untersuchung
Die Arbeit ist in vier Bereiche aufgeteilt. Im ersten Teil (II. – VII.) werden grundlegende Inhalte des Kaufvertrages, im zweiten (VII.) die zentrale Vorschrift zur Sachmangeldefinition § 434 BGB untersucht. Der dritte und zentrale Teil (VIII. – XI.) befasst sich detailliert mit den Käuferrechten. Teil vier XII. geht dann noch einmal auf Besonderheiten des Verbrauchsgüterkaufs ein. Die Untersuchung umfasst die Bereiche Sachmängel bzw. Vertragswidrigkeit des Kaufgegenstandes, die Haftungsausschlüsse, die Verjährungsfristen, die Rechte des Käufers bzw. des Verbrauchers einschließlich der Beweislastverteilung und den Besonderheiten beim Verbrauchsgüterkauf. Einzelne Rechte werden dabei mit Entscheidungen aus der Rechtssprechung unterstützend belegt. Die Arbeit schließt mit der Schlussbetrachtung und fasst die zuvor gewonnenen Erkenntnisse synoptisch zusammen.
[...]
1 Vgl. Rabel, E., Das Recht des Warenkaufs, Band I. und II, 1957 und 1958.
2 VGl. Leser, Ernst Rabel, Gesammelte Aufsätze, Band III, S.500 -501.
3 Vgl. Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den Internationalen Warenkauf,(UN-Kaufrecht) vom11.04.1980, BGl. 1989 II, 588 – 616, berichtigt BGBl. 1990, 1699.
4 Vgl. Richtlinie 1999/44/EG vom 25.05.1999 zu bestimmten Aspekten des Verbrauchsgüterkaufs und der Garantien für Verbrauchsgüter, Anlage.
5 Vgl. Lohrenz, S./Riehm, T. Lehrbuch zum neuen Schuldrecht (2002), S. 242, Rdnr. 460.
6 Vgl. Lohrenz, S./Riehm, T. Lehrbuch zum neuen Schuldrecht (2002), S. 242, Rdnr. 460.
Arbeit zitieren:
Dirk Sturm, 2007, Die Gewährleistungshaftung im deutschen Kaufrecht, München, GRIN Verlag GmbH
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