Inhaltsverzeichnis
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I. Einleitung 3
II. Kommunikative Missverständnisse 5
III. ERSTER TEIL 8
1. Sprachwissenschaftliche Grundlagen: Die Sprechakttheorie 8
1.1. Illokutionärer Akt 8
1.2. Perlokutionärer Akt 10
1.3. Illokutionskraftfamilien 12
1.4. Gelingensbedingungen 14
1.5. Indirekte illokutionäre Sprechakte 17
1.6. Gründe für indirekte Sprechweise 19
2. Sprachwissenschaftliche Grundlagen: Grices Implikaturtheorie 22
2.1. Konversationale Implikatur 22
2.2. Kooperationsprinzip und Konversationsmaxime 24
IV. ZWEITER TEIL 28
3. Beschreibung kommunikativer Missverständnisse 28
3.1. Perlokutionärer Akt und kommunikative Missverständnisse 29
3.2. Indirekte Sprechakte und kommunikative Missverständnisse 30
3.3. Nachbildung des Verstehensprozesses anhand der Implika-
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turtheorie
4. Die Familie der EXPRESSIVA 35
5. Die Familie der BEWERTUNGEN 39
5.1. Eine Untergruppe: die HÖRER-BEWERTUNG 41
5.2. Gelingensbedingungen der HÖRER-BEWERTUNGEN 44
5.3. Erfüllungsbedingungen der HÖRER-BEWERTUNGEN 46
6. Unterschiedliche Einschätzungen des Kontexts als Ursache kommunika-
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tiver Missverständnisse
V. Zusammenfassung und Ausblick 56
VI. Anhang 59
VII. Literatur 61
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I. Einleitung
In der zwischenmenschlichen Kommunikation zeigt sich eine besondere Eigenschaft der natürliche Sprache: durch die Äußerung eines Satzes kann ein Sprecher „mehr“ meinen als er sagt, d.h. die Bedeutung einer Äußerung kann über die konventionelle Bedeutung der verwendeten Worte hinausgehen. Mit der Beschreibung und Analyse dieses Phänomens beschäftigt sich die Pragmatik. Sie stellt eine linguistische Disziplin dar, welche die Frage nach der Beziehung zwischen der Wortbedeutung, dem, was der Sprecher meint und dem Äußerungskontext untersucht. 1 Zu den wesentlichen Theorien der Pragmatik gehören die Sprechakttheorie von John L. Austin und die Implikaturtheorie von Paul Grice. Die Sprechakttheorie beschäftigt sich mit der Beschreibung so genannter „Sprachhandlungen“, also mit dem, was ein Sprecher tut, wenn er spricht. Grice etabliert verschiedene Konzepte, wie das der „konversationalen Implikatur“, mit denen er das „Gemeinte“ vom „Gesagten“ unterscheidet. Weiterhin beschreibt er, wie ein Hörer anhand verschiedener Konversationsmaxime erkennen kann, was ein Sprecher meint. Um die Beschaffenheit der natürlichen Sprache in der Kommunikation zu analysieren gehen die Theoretiker der Pragmatik meist von Fällen aus, in denen Kommunikation gelingt. Diese Annahme beschreibt ein idealisiertes Bild der Kommunikation und wird dem alltäglichen Gebrauch der Sprache nicht immer gerecht: In alltäglichen Situationen kommt es häufig zu Missverständnissen. Auch dieses Phänomen muss durch eine sprachwissenschaftliche Theorie der Pragmatik beschreibbar sein. In der vorliegenden Arbeit sollen daher Beispiele kommunikativer Missverständnisse anhand der Sprechakttheorie und der Implikaturtheorie dargestellt und analysiert werden. Weiterhin soll untersucht werden, ob mögliche Ursachen dieser Missverständnisse sprachwissenschaftlich fassbar sind. Zunächst sollen, um die dieser Arbeit zugrunde liegende Problemstellung zu skizzieren, einige Beispiele kommunikativer Missverständnisse beschrieben werden. Die anschließende Darstellung der Sprechakttheorie und der Implikaturtheorie im ersten Teil dieser Arbeit soll als Grundlage für die Überlegungen im zweiten Teil dienen. Bei der Darstellung dieser Theorien sollen verschiedene Schwerpunkte gesetzt werden. Zum einen um den Rahmen dieser Arbeit nicht zu sprengen, zum
1 Vgl. Eintrag der Stanford Encyclopedia of Philosophy
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anderen, da nur die Punkte der Sprechakttheorie und der Implikaturtheorie ausführlich erläutert werden sollen, die zur Beschreibung der kommunikativen Missverständnisse wichtig erscheinen.
Mit den so etablierten Konzepten sollen dann im zweiten Teil der vorliegenden Arbeit die eingangs angeführten Beispiele kommunikativer Missverständnisse beschrieben und analysiert werden. Es wird sich zeigen, dass es der Erweiterung einiger Konzepte bedarf, um eine zufrieden stellende Beschreibung der Missverständnisse zu gewährleisten. Diese Erweiterung ermöglicht eine genauere Untersuchung der Ursachen der Missverständnisse. Abschließend möchte ich einen Ausblick über mögliche anknüpfende Untersuchungen geben. Dort soll gezeigt werden, welche Aspekte kommunikativer Missverständnisse durch eine sprachwissenschaftliche Analyse nicht fassbar sind und welche weiteren Konzepte hinzugezogen werden könnten, um eine befriedigende Beschreibung und Erklärung der Missverständnisse zu ermöglichen. Dies soll jedoch nicht in aller Ausführlichkeit geschehen.
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II. Kommunikative Missverständnisse
Der Kommunikationspsychologe Friedemann Schulz von Thun analysiert in seiner Buchreihe „Miteinander reden“ typische Störungen der Kommunikation. Darauf basierend entwickelt er verschiedene Modelle, anhand derer er die Probleme zwischenmenschlicher Kommunikation und deren Ursachen auf psychologischer Ebene veranschaulicht. Auf diese Modelle soll hier nicht näher eingegangen werden. Es soll sich hier nur eines Beispiels bedient werden, das Schulz von Thun zur Erläuterung seiner Modelle heranzieht:
„Der Mann fragt beim Mittagessen: ‚Was ist das Grüne hier in der Soße?’ Die Frau: ‚Mein Gott, wenn es dir hier nicht schmeckt, kannst du auch woanders essen gehen!’“. Das Missverständnis besteht hier darin, dass die Frau die Informationsfrage des Mannes als einen Vorwurf oder eine Beleidigung interpretiert („Mir schmeckt das Essen nicht!“, „Du bist eine miese Köchin!“ 2 ). Ähnliche Missverständnisse werden in den folgenden Dialogbeispielen geschildert:
(B1) In einem Restaurant nach Feierabend. Unterhaltung zwischen dem Küchenchef und der neuen Kellnerin: Küchenchef: „Wann kommst du das nächste Mal arbeiten?“
2 Schulz von Thun, F. (1981), S.63.
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Kellnerin: „Am 19.“
Küchenchef: „Das ist ja erst nächste Woche“
Kellnerin (denkt): ‚Ein neuer Job und schon wieder sind die Leute mit mir nicht zufrieden…’
(B2) Ein Sprecher stellt einem (sichtbar wohlbeleibten) Hörer folgende Frage: „Möchtest du noch etwas Schokolade?“ Der Hörer antwortet:
„Warum meinen immer alle, dass ich soviel Schokolade esse?“
In (B1) lässt die (gedankliche) Reaktion der Kellnerin erkennen, dass sie aus der Äußerung schließt, der Küchenchef habe ihr mitteilen wollen sie habe eine nicht zufrieden stellende Arbeitsmoral. Der Hörer in (B2) geht davon aus, der Sprecher habe durch seine Frage auf seine Übergewichtigkeit anspielen wollen. Um diese Beispiele kommunikativer Missverständnisse anhand sprachwissenschaftlicher Konzepte darstellen zu können und um festzustellen, wodurch die Missverständnisse entstehen konnten, ist es hilfreich die Dialoge auf gemeinsame Eigenschaften hin zu untersuchen. Zunächst lässt sich feststellen, dass die Sprecher die Äußerungen mit einer bestimmten Intention äußerten, die von den Adressaten nicht erkannt wurden. Stattdessen wurde eine Absicht unterstellt. Zweitens konnten die Hörer die unterstellte Absicht nicht aus der wörtlichen Bedeutung der Frage ableiten. Drittens kann man davon ausgehen, dass die Hörer mehr oder weniger emotional reagieren. Viertens wird in allen Beispielen unterstellt, dass der Sprecher eine (negative) Bewertung eines Sachverhalts ausdrücken wollte. Diese Beobachtungen lassen sich wie folgt zusammenfassen:
Beobachtungen:
a) Es liegt ein Missverständnis vor. b) Der Hörer reagiert nicht auf die wörtliche Bedeutung der Äußerung des
c) Die Hörer reagieren mehr oder weniger emotional. d) Die Reaktionen der Hörer deuten darauf hin, dass die Äußerung des Sprechers als persönliche Kritik aufgefasst wurde.
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Beobachtung a) ist dabei eher eine Annahme, um die dieser Arbeit zugrunde liegende Problemstellung zu skizzieren. 3 In Beobachtung b) wird davon ausgegangen, dass die Hörer tatsächlich der Auffassung sind, dass die Sprecher das gemeint haben, was die Hörer interpretieren. Damit soll ausgeschlossen werden, dass die Hörer die Äußerungen absichtlich falsch verstehen. 4 Beobachtung c) dient unter anderem als Hinweis für Beobachtung d). Der Ausdruck „persönliche Kritik“ in Beobachtung d) soll hier zur allgemeinen Beschreibung dessen verstanden werden, was die Hörer interpretiert haben (Beleidigung, Vorwurf, Tadel, Provokation o.ä.). Diese Beobachtungen sollen im zweiten Teil dieser Arbeit anhand sprachwissenschaftlicher Konzepte näher untersucht werden. Im Hinblick auf diese Untersuchung, sollen zunächst die dazu notwendigen sprachwissenschaftlichen Grundlagen gegeben werden.
3 Man könnte natürlich auch davon ausgehen, dass die Sprecher in den Beispielen tatsächlich die
der Interpretation zugrunde liegende Bedeutung der Äußerung gemeint hatten.
4 Wäre dies der Fall, so müsste keine sprachwissenschaftliche Theorie zur Klärung der Ursachen
bemüht werden.
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III. ERSTER TEIL
1. Sprachwissenschaftliche Grundlagen: Die Sprechakttheorie
Mit der Sprechakttheorie etablierte John Langshaw Austin eine der wesentlichen Theorien der Pragmatik. In seiner Vorlesungsreihe How to Do Things with Words (1962) stellte er die Grundideen der Sprechakttheorie vor. Eine große Anzahl philosophischer Arbeiten ging daraus hervor. Eine der einflussreichsten war die Systematisierung durch Austins Schüler John Rogers Searle (1969). Austin unterscheidet zwischen drei verschiedenen Arten, wie man durch Sagen etwas tut. 5 Er bezeichnet diese Arten als lokutionären Akt, illokutionären Akt und perlokutionären Akt 6 . Den lokutionären Akt definiert Austin als die „Äußerung eines Satzes mit determiniertem Sinn und determinierter Referenz“ 7 . Dieser bildet die Grundlage des illokutionären Aktes, durch den eine bestimmte Handlung ausgeführt wird, die konventionsgemäß mit der Äußerung vollzogen wird. 8 Auf dem illokutionären Akt basiert wiederum der perlokutionäre Akt, der die Wirkungen der Äußerung auf den Adressaten beschreibt. 9 Im Weiteren möchte ich mich nun näher dem illokutionären- und perlokutionären Akt und deren Unterscheidung widmen.
1.1. Illokutionärer Akt
Der illokutionäre Akt bildet den Hauptgegenstand der Sprechakttheorie. Austin stellte fest, dass durch die Äußerung eines Satzes oft nicht nur eine Proposition ausgedrückt wird, sondern gleichzeitig auch eine Handlung vollzogen werden kann. Zum Beispiel könne ein Sprecher mit einer Äußerung etwas feststellten, anbieten, versprechen, bemängeln, jemanden kritisieren, um etwas bitten, jemanden tadeln
5 Vgl. Levinson, S. (1983), S.236.
6 Vgl. Ebenda, S.236f.
7 Vgl. Ebenda, S.236f.
8 Vgl. Müller, H.M. (2002), S.290/S.470.
9 Vgl. Levinson, S. (1983), S.237.
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usw. Diese sprachliche Handlung bezeichnete Austin als „illokutionären Akt“. 10 Die Bedeutung einer Äußerung bestehe daher nicht nur aus der ausgedrückten Proposition (dem semantischen Gehalt), sondern zugleich aus der entsprechenden Illokution, die mit der Äußerung vollzogen würde. 11 Der Zusammenhang zwischen der ausgedrückten Proposition und der Illokution sei dabei von konventioneller Art. 12 Durch die Äußerungen (1) und (2) kann aufgrund ihrer konventionellen Bedeutungen der illokutionäre Akt WARNEN 13 vollzogen werden:
(1) „Ich warne Sie, dass das Betreten Unbefugten verboten ist.“ 14 (2) „Unbefugten ist das Betreten verboten!“
Äußerung (1) führt im Gegensatz zu Äußerung (2) ein performatives Verb (warnen) und wird daher auch als „explizit-performative Äußerung“ bezeichnet. 15 Analog dazu werden Äußerungen wie (2) „implizit-performativ“ genannt. Performativa sind laut Austin diejenigen Verben, welche die sprachliche Handlung bezeichnen, die durch ihren Gebrauch vollzogen wird. 16 Die performativen Verben stellten zunächst den Hauptgegenstand der Untersuchungen von Austin dar. Später jedoch kam er von der Ansicht ab, Performativa seien eine besondere Satzart. Durch die Unterscheidung von explizit-performativen Äußerungen und implizit-performativen Äußerungen gelangte Austin zu einer allgemeinen Theorie der illokutionären Akte. 17
Jede in kommunikativer Absicht gemachte Äußerung eines Sprechers stellt einen illokutionären Akt dar. 18 Die Absicht des Sprechers einen bestimmten illokutionären Sprechakt auszuführen, wird auch die „illokutionäre Absicht“ (illocutiona- ryintent) genannt. 19 In der illokutionären Absicht drückt sich die charakteristische Eigenschaft von Kommunikation aus: sie ist von reflexiver Natur. 20 „Reflexiv“ beu-
10 Vgl.Levinson, S. (1983), S.236.
11 Vgl. Heggelund, K. (2001).
12 Vgl. Levinson, S. (1983), S.236.
13 Ausdrücke, die sich auf bestimmte Muster einer Sprachhandlung beziehen, sollen zur Abgrenzung
von Sprachhandlungsverben in Großbuchstaben geschrieben werden. Vgl. Hindelang, (1978).
14 Levinson, S. (1983), S.229.
15 Vgl. Ebenda, S.232.
16 Vgl. Ebenda, S. 229.
17 Vgl. Ebenda, S.232.
18 Vgl. Bach, K./Harnish, R. (1979), S.7.
19 Vgl. Ebenda, S.15.
20 Vgl. Meggle, G. (1991), S.375.
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tet, dass eine an den Hörer gerichtete Äußerung dann als illokutionärer Akt gilt, wenn der Sprecher mit der Äußerung gleichzeitig zu erreichen beabsichtigt, dass der Hörer erkennt, dass diese Äußerung einen solchen illokutionären Akt darstellt. 21 Versteht der Adressat die Äußerung des Sprechers, so ist der illokutionäre Akt gelungen. 22 Das Verstehen des illokutionären Aktes bezeichnet Searle als „illokutionären Effekt“. 23 Der illokutionäre Effekt besteht laut Searle darin, dass der Hörer erkennt, welcher illokutionäre Akt ausgeführt wurde. 24 Die Reaktionen auf die Äußerung des Sprechers, werden als „perlokutionärer Akt“ bezeichnet. Der perlokutionäre Akt und dessen Abgrenzung vom illokutionären Akt soll im folgenden Abschnitt erläutert werden.
1.2. Perlokutionärer Akt
Der perlokutionäre Akt wird definiert als „das Hervorbringen von Wirkungen auf die Hörer durch Äußerung [eines] […] Satzes“. 25 Welche Wirkungen durch eine Äußerung erzielt werden können, ist dabei von den Äußerungsumständen abhängig. 26 Austin führt den Begriff des perlokutionären Aktes wie folgt ein:
Saying something will often, or even normally, produce certain consequential ef-
fects upon the feeling, thoughts, or actions of the audience, or of the speaker, or of
other persons: and it may be done with the design, intention, or purpose of produc-
ing them… We shall call the performance of an act of this kind the performance of
a Perlocutionary act. 27
Austin bezeichnet demnach das Erzeugen sämtlicher Konsequenzen als perlokutionären Akt. Andere Autoren, wie z.B. Bach und Harnish (1979), beschränken den perlokutionären Akt auf die vom Sprecher beabsichtigte Produktion eines Effektes. 28 Durch die Äußerung von (1) beabsichtigt ein Sprecher wahrscheinlich einen
21 Vgl. Bach, K./Harnish, R. (1979), S.15; Grice, P. (1957), S.385; Meggle, G. (1991), S.377.
22 Vgl. Bach, K./ Harnish, R. (1979), S.15.
23 Vgl. Ebenda, S.13.
24 Vgl. Ebenda, S.13.
25 Levinson, (1983), S.237.
26 Vgl. Ebenda.
27 Vgl. Bach, K./ Harnish, R. (1979), S.16f.
28 Vgl. Ebenda, S. 16.
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Adressaten davon abzuhalten einen bestimmten Ort zu betreten. Wird der Hörer daraufhin wütend, so ist dies zwar ein Effekt, den die Warnung erzeugte, jedoch nicht der vom Sprecher beabsichtigte. Damit handelt es sich nach Bach und Harnish nicht um einen perlokutionären Akt. Die Absicht des Sprechers, eine bestimmte Wirkung zu erzielen (die perlokutionäre Absicht), muss im Gegensatz zur illokutionären Absicht nicht vom Hörer erkannt werden. 29 Es kann manchmal sogar vom Sprecher beabsichtigt sein, dass die perlokutionäre Absicht nicht erkannt wird. 30 Im Gegensatz zur illokutionären Absicht, die erfüllt ist, wenn sie erkannt wird, ist eine perlokutionäre Absicht, erfüllt, wenn der beabsichtigte Effekt eintritt. 31 Perlokutionäre Akte unterscheiden sich auch dadurch von illokutionären Akten, dass sie eine „dadurch dass“- Beschreibung zulassen: 32
(3) Er hat ihn dadurch verunsichert, dass er fragte: „Wie geht es Ihrer Frau?“
(4) Er hat ihn dadurch aufgeheitert, dass er ihm allerlei Anekdoten erzählt hat. 33
Die Beispielsätze (5) und (6) dagegen, scheinen eigenartig:
(5) * Er hat dadurch eine Frage gestellt, dass er sagte: „Wo warst du gestern Abend?
(6) * Er hat dadurch einen Vorschlag gemacht, dass er sagte: „Lass uns noch ins Kino gehen!“ 34
Die Sätze (5) und (6) scheinen deshalb eigenartig, da in jeweils beiden Teilsätzen der selbe illokutionäre Akt beschrieben wird. Indem man sagt „Wo warst du gestern Abend?“ stellt man eine Frage und durch die Äußerung von „Lass uns noch ins Kino gehen“ wurde ein Vorschlag gemacht. Jemanden zu verunsichern dagegen kann nicht zwangsläufig durch die Frage „Wie geht es Ihrer Frau?“ erreicht werden genauso wie nicht jeder Mensch besser gelaunt sein wird, wenn man ihm allerlei A-
29 Vgl.Bach, K./ Harnish, R. (1979), S.81.
30 Vgl. Ebenda.
31 Vgl. Ebenda.
32 Vgl. Hindelang, G. (2004), S.12.
33 Vgl. Ebenda.
34 Vgl. Ebenda.
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nekdoten erzählt. Drückt man die obigen Beispiele durch „gilt als“- und „führt zu“-Relationen aus, so wird dieser Unterschied deutlicher:
(3’) Das Stellen einer persönlichen Frage kann zur Verunsicherung des Hörers führen.
(4’) Jemandem Anekdoten erzählen kann zu einer Aufheiterung des Hörers führen.
(5’) Sagen: „Wo warst du gestern Abend? gilt als Stellen einer Frage. (6’) Sagen: „Lass uns noch ins Kino gehen!“ gilt als einen Vorschlag machen. 35
Die „führt zu“- Relation bezeichnet Hindelang (2004) als „kausale Relation“. Diese stellt er der konventionellen „gilt als“- Relation“ gegenüber. Die Beziehung zwischen dem illokutionären Akt und dem Äußerungsakt (lokutionären Akt) identifiziert Hindelang als konventionell. Die Beziehung zwischen illokutionärem und perlokutionärem Akt dagegen wird als kausal identifiziert. 36 Hindelang stellt weiterhin fest, dass manche Verben im Bezug auf illokutionäre und perlokutionäre Akte polysem seien. 37 „Beleidigen“ zum Beispiel kann sowohl einen illokutionären Akt bezeichnen („Du blöde Sau!“) als auch einen perlokutionären Akt („Ich habe zu ihr gesagt: ‚Du siehst aus, wie deine Schwester’. Daraufhin war sie beleidigt.“). 38
1.3. Illokutionskraftfamilien
Austin (1970) nennt die Tatsache, dass man mit bestimmten Äußerungen bestimmte Handlungen ausüben kann, die spezifische „Kraft“ einer Äußerung. Searle (1976) klassifiziert die möglichen illokutionären Kräfte einer Äußerung anhand von fünf Kategorien. Diese stellen grundlegende Äußerungstypen dar, die bestimmte Handlungsarten charakterisieren. 39 Die fünf Kategorien lauten:
35 Vgl. Hindelang, G. (2004), S.12.
36 Vgl. Ebenda, S.14.
37 Vgl. Ebenda, S.102.
38 Vgl. Ebenda, S.102.
39 Vgl. Levinson, S. (1983), S.240.
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(i) Repräsentativa: aussagen, schließen, feststellen, informieren, etc. (ii) Direktiva: bitten, fragen, auffordern, befehlen, etc. (iii) Kommisiva: versprechen, drohen, anbieten, etc. (iv) Expressiva: danken, sich entschuldigen, willkommen heißen, gratulieren, etc. (v) Deklarativa: exkommunizieren, den Krieg erklären, taufen, kündigen, etc. 40
Diese Illokutionskraftfamilien zeichnen sich durch verschiedene Merkmale aus, von denen der „illokutionäre Zweck“ als das wichtigste Unterscheidungsmerkmal gesehen wird. 41 Der illokutionäre Zweck bestimmt die kommunikativen und praktischen Absichten, die mit einer Äußerung verfolgt werden. 42 Er bildet die Basiskomponente der illokutionären Kraft und ist so wesentlich für die Identifizierung eines Sprechaktes als ein bestimmter Akttyp. 43 Die verschiedenen Illokutionszwecke der einzelnen Illokutionskraftfamilien werden wie folgt definiert: Der illokutionäre Zweck der REPRÄSENTATIVA ist die Festlegung des Sprechers auf die Wahrheit der ausgedrückten Proposition. Die DIREKTIVA zeichnen sich durch den illokutionären Zweck der Veranlassung des Hörers zu einer bestimmten Handlung aus. KOMISSIVA verpflichten den Sprecher zu einer zukünftigen Handlung. Durch EXPRESSIVA drückt der Sprecher eine psychische Einstellung zu einem im propositionalen Gehalt spezifizierten Sachverhalt aus. Der Illokutionszweck der DEKLARATIVA besteht darin, dass eine bestimmte institutionelle Tatsache herbeigeführt werden soll. 44
Eckard Rolf (1997) unterscheidet zudem zwischen dem „Ergebnisaspekt“ und dem „Folgeaspekt“ des illokutionären Zwecks. 45 Der Ergebnisaspekt beziehe sich auf Sprecherseitige Tatsachen und der Folgeaspekt auf Hörerseitige Tatsachen. 46 Auch wenn der Folgeaspekt eine hörerseitige Angelegenheit sei, sei dieser trotzdem unter
40 Levinson, S. (1983), S. 240.
41 Als weitere Unterscheidungskriterien schlägt Searle unter anderem die „psychische Einstellung“
des Sprechers und die „Entsprechungsrichtung“ zwischen den Worten und den Tatsachen vor.
Vgl. Hindelang, G. (2004), S.46.
42 Vgl. Ebenda. Eine klare Darstellung, wie der illokutionäre Zweck mit den bereits beschriebenen
Konzepten der illokutionären Absicht und des illokutionären Effekts zusammenhängt bzw. davon
abgegrenzt wird, ist der gegenwärtigen Literatur nicht eindeutig zu entnehmen.
43 Vgl. Rolf, E. (1997), S. 24.
44 Vgl. Hindelang, G. (2004), S.47.
45 Vgl. Rolf, E. (1997), S. 29.
46 Vgl. Ebenda, S. 30.
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die Handlungsabsichten des Sprechers zu subsumieren. 47 Die Äußerung des Sprechers müsse notwendigerweise die Ursache des Folgeaspektes sein. 48 Der Ergebnisaspekt benennt die von Searle definierten illokutionären Zwecke der Illokutionskraftfamilien. Der Folgeaspekt der REPRÄSENTATIVA sei, die Annerkennung des Wahrheitsanspruchs durch den Hörer, ein KOMMISIV erzeuge eine Erwartungshaltung eines zukünftigen (Sprecher-) Verhaltens im Hörer, bei dem Vollzug eines DIREKTIVS wolle der Sprecher auch die Beabsichtigung eines zukünftigen Verhaltens im Hörer erzeugen, die DEKLARATIVA unterstellten eine institutionelle Wirklichkeit und durch die EXPRESSIVA würde in stabilisierender oder destabilisierender Weise Einfluss auf den Hörer genommen. Rolf begründet diese Ausdehnung des Bezugsbereichs des illokutionären Zwecks dadurch, damit, dass für eine Beschreibung des Handlungsgrundes, welcher für die Erfassung der Handlungsabsichten entscheidend sei, eine auf seiten des Hörers anvisierte Wirkung miteinbezogen werden müsse. 49 Diese Wirkung wird von anderen Autoren als der „intendierte perlokutionäre Effekt“ beschrieben. 50 Die Bestimmung des illokutionären Zwecks dient weiterhin dazu, die Bedingungen zu identifizieren, die erfüllt sein müssen, damit ein Sprechakt gelingen kann. 51 Auf diese Bedingungen soll im folgenden Abschnitt eingegangen werden.
1.4. Gelingensbedingungen
Austin (1962) formulierte verschiedene „Gelingensbedingungen“ (felicity conditions) aufgrund der Beobachtung, dass Performativa, obwohl sie nicht wahr oder falsch sein können, trotzdem scheitern könnten. 52 Auf Austins Überlegungen basierend entwickelte Searle seinen Beschreibungsansatz der Gelingensbedingungen am Beispiel des Sprechaktes VERSPRECHEN. 53
47 Vgl, Ebenda.
48 Vgl. Rolf, E. (1997), S. 30.
49 Vgl. Ebenda.
50 Vgl. Rolf, E. (1997), S.29. Der Begriff des perlokutionären Aktes wurde unter Punkt 1.2. näher er-
läutert.
51 Vgl. Rolf, E. (1997), S.12.
52 Vgl. Levinson, S. (1983), S. 230.
53 Vgl. Hindelang, G. (2004), S.85.
15
Wenn ein Sprecher S im Beisein eines Zuhörers H einen Satz T äußert, dann ver-spricht er dem Zuhörer H durch die wörtlich gemeinte Äußerung von T richtig und
aufrichtig, daß p, dann und nur dann, wenn die folgenden Bedingungen 1)-9) er-
füllt sind: 54
allgemeine Bedingung:
1) „Es herrschen normale Eingabe- und Ausgabe-Bedingungen.“
Bedingungen des propositionalen Gehalts:
3)
vorbereitende Bedingungen:
5)
Aufrichtigkeitsbedingung:
6) „S beabsichtigt A zu tun.“
wesentliche Bedingung:
allgemeine Bedingungen:
9)
Bedingungen 1), 8) und 9) betreffen die allgemeinen Eigenschaften sprachlicher Handlungen. Diese gelten also nicht nur für den Akt des Versprechens, sondern für jede Sprachhandlung. Sie werden daher auch als „allgemeine Bedingungen“ bezeichnet. Bedingung 8) bezieht sich dabei, auf den reflexiven Charakter der illokutionären Absicht. 56 Die Bedingungen 2) und 3) nennt Searle „Bedingungen des propositionalen Gehalts“. 2) legt fest, dass überhaupt eine Proposition ausgedrückt werden muss, 3) legt fest welche Propositionen für den Akt des Versprechens in
54 Vgl. Hindelang, G. (2004), S.85.
55 Vgl. Ebenda, S.85ff.
56 Vgl. Ebenda, S.89.
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Frage kommen. Die Bedingungen 4) und 5) bezeichnet Searle als „Einleitungsbedingungen“ oder „vorbereitende Bedingungen“. 57 Bei dem Vollzug eines Sprechaktes sei die Erfüllung der vorbereitenden Bedingungen präsupponiert. 58 6) wird allgemein als „Aufrichtigkeitsbedingung“ bezeichnet. Ist diese Bedingung nicht erfüllt, so ist das Versprechen unaufrichtig. 59 Bedingung 7) wird als „wesentliche Bedingung“ bezeichnet, da hier der illokutionäre Zweck des Sprechaktes explizit festgelegt wird.
Eckard Rolf (1997) unterscheidet darauf aufbauend zwischen „Gelingensbedingungen“, „Erfüllungsbedingungen“ und „Erfolgsbedingungen“. Die Gelingensbedingungen zeichneten sich dadurch aus, dass sie den jeweiligen Sprechakt konstituieren. Damit seien sie als untrennbar von dem jeweiligen Sprechakt anzusehen. Zu den Gelingensbedingungen zählt Rolf unter anderem die von Searle aufgestellte Bedingung des propositionalen Gehalts und die wesentliche Bedingung. 60 Erfüllungsbedingungen dagegen, seien als von dem Sprechakt getrennt zu betrachten. So könne ein Sprechakt zwar gelingen, brauche dadurch aber noch lange nicht erfüllt zu sein. 61 Die gegenwärtige oder zukünftige Beschaffenheit der Umstände, in denen die Äußerung stattfinde oder auf die sie sich bezöge, entschieden darüber, ob ein Sprechakt erfüllt sei oder nicht. 62 So könne der Akt des VER-SPRECHENS zwar gelingen, ob dieser Sprechakt jedoch erfüllt sei, hinge davon ab, ob der Sprecher sich an das Versprechen hielte oder nicht. 63 Rolf geht davon aus, dass jedes Muster eines Sprechakts auszeichnende Gelingens- und Erfüllungsbedingungen habe. 64 Zwei Sprechakte seien identisch, wenn sie unter den gleichen Bedingungen gelängen bzw. erfüllt seien. 65 Durch die Erfolgsbedingungen wird die Frage nach dem „Warum“ einer
57 Hindelang nennt Bedingung 4) auch „Präferenz-Bedingung“, da festgelegt wird, in wessen Inte-
resse die im propositionalen Gehalt spezifizierte Handlung ist. Durch Bedingung 5), die Hinde-
lang „Relevanz-Bedingung“ nennt, wird festgelegt, dass Versprechen nicht völlig sinnlos geäußert
werden dürfen. Vgl. Hindelang, G. (2004), S.86.
58 Vgl. Rolf, E. (1997), S.33.
59 Vgl. Hindelang, G. (2004), S.88.
60 Vgl. Rolf, E. (1997), S.15.
61 Vgl. Ebenda.
62 Die Erfüllungsbedingungen der REPRÄSENTATIVA werden „Wahrheitsbedingungen“ genannt,
da sich die REPRÄSENTATIVA nicht auf die Zukunft beziehen und dieser Aspekt daher nicht
zur Begründung der Abgetrenntheit heran gezogen werden kann. Laut Searle ist eine Feststellung
dann erfüllt, wenn sie wahr ist. Vgl. Rolf, E. (1997), S.16.
63 Vgl. Ebenda, S.15f.
64 Vgl. Ebenda, S.12.
65 Vgl. Ebenda, S.14.
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sprachlichen Handlung beantwortet. 66 Jede sprachliche Handlung müsse mit irgendeiner Zielsetzung realisiert werden. Mit einer BEHAUPTUNG oder einer FESTSTELLUNG z.B. verfolge ein Sprecher nicht nur die Absicht zu sagen „wie es sich verhält“, er habe gleichermaßen das Ziel eine bestimmte Sichtweise durchsetzen. 67 Die Erfolgsbedingungen einer BEHAUPTUNG seien dann erfüllt, wenn die Behauptung vom Hörer für wahr gehalten würde. 68 Die Erfüllungsbedingungen seien erfüllt, wenn das Behauptete tatsächlich wahr sei. 69 Für AUFFORDERUN-GEN gilt: Die Gelingensbedingungen sind erfüllt, wenn der Hörer die Äußerung des Sprechers als AUFFORDERUNG versteht. Der Sprechakt gilt als erfolgreich, wenn der Hörer tut, wozu er aufgefordert wurde. Ist die Äußerung des Sprechers der Grund für das Handeln des Hörers gilt die AUFFORDERUNG als erfüllt. 70 Der Zusammenhang zwischen Rolfs Unterteilung der Bedingungen und seiner Erweiterung des illokutionären Zwecks ist in sofern gegeben, als dass die Erfüllungsbedingungen durch den Ergebnisaspekt und die Erfolgsbedingungen durch den Folgeaspekt des illokutionären Zwecks festgelegt sind. 71 Weiterhin seien die Erfüllungsbedingungen illokutionärer Akte identisch mit den Erfüllungsbedingungen ihrer Erfolgsbedingungen, d.h. des Folgeaspekts des illokutionären Zwecks. 72
In den bisherigen Schilderungen wurde davon ausgegangen, dass die illokutionäre Kraft eines Sprechaktes aus der konventionellen Bedeutung der Äußerung abgeleitet werden könne. In vielen Fällen aber, wird durch den Vollzug eines bestimmten Sprechaktes das Erkennen eines anderen beabsichtigt. Diese Fälle sollen im Folgenden untersucht werden.
1.5. Indirekte illokutionäre Sprechakte
Das in der Einleitung beschriebene Phänomen, dass ein Sprecher „mehr“ meinen kann als er sagt, wird in der Sprechakttheorie durch das Konzept der „indirekten
66 Vgl. Rolf, E. (1997), S.19f.
67 Vgl. Rolf, E. (1997), S.20.
68 Vgl. Ebenda, S.20.
69 Vgl. Ebenda, S.21.
70 Vgl. Ebenda, S.21.
71 Vgl. Ebenda, S.30.
72 Vgl. Ebenda, S.30.
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Sprechakte“ beschrieben. Ein indirekter Sprechakt liegt vor, wenn eine Illokution einer anderen untergeordnet ist. 73 Die indirekte Illokution, die nicht wörtlich ausgedrückt wird, bezeichnet Searle als „primäre Illokution“. Die wörtliche, direkte Illokution wird als sekundär bezeichnet. 74 Das Gelingen der primären Illokution ist vom Gelingen der sekundären Illokution abhängig. Zum Beispiel ist die Äußerung des Satzes
(7) „Da ist die Tür“
sekundär eine FESTSTELLUNG, durch die ausgedrückt wird, dass sich an einer bestimmten Stelle des Raums die Tür befindet oder eine INFORMATION, durch die der Hörer darüber in Kenntnis gesetzt werden soll, wo sich der Ausgang befindet. Primär kann die Äußerung als AUFFORDERUNG verstanden werden, durch die der Hörer dazu gebracht werden soll den Raum zu verlassen. Um die Äußerung als AUFFORDERUNG verstehen zu können, muss zunächst die FESTSTELLUNG oder die INFORMATION als solche erkannt werden.
Nun stellt sich die Frage, welcher Zusammenhang zwischen direkter und indirekter Illokution besteht. Gordon und Lakoff (1971) stellten fest, dass Äußerungen, wie
(8) „Kannst du mir das Salz reichen?“
deshalb einen indirekten Sprechakt (AUFFORDERUNG) evozieren, da dadurch die Gelingensbedingungen des primären Sprechaktes erfragt oder festgestellt würden. 75 Der Inferenzauslöser (der Hinweis auf einen nicht-direkten Gebrauch) liege nun darin, dass die wörtliche Kraft der Äußerung durch den Kontext blockiert sei. 76 Die wörtliche Kraft der Äußerung (8) (FRAGE), wird vom Kontext blockiert, da es offensichtlich ist, dass der Hörer in der Lage ist, das Salz zu reichen. Die Äußerung kann deshalb als AUFFORDERUNG verstanden werden, da die Gelingensbedingungen einer AUFFORDERUNG (die vorbereitende Bedingung) erfragt wird. 77 Äußerung (7) ist indirekt zu verstehen, da der Kontext die gegebene Information
73 Vgl. Bach, K./ Harnish, R. (1979), S.70.
74 Vgl. Searle, J. (1980), S.130.
75 Vgl. Levinson, S. (1983), S.270.
76 Vgl. Ebenda.
77 Vgl. Rolf, E. (1997), S.177.
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redundant macht und so die wörtliche Kraft blockiert (Es ist offensichtlich, dass sich an dieser Stelle eine Tür befindet und damit auch, dass der Adressat weiß, wo sich die Tür befindet). Hier wird eine Gelingensbedingung (vorbereitende Bedingung) einer AUFORDERUNGEN festgestellt, da die Voraussetzung zum Verlassen des Raumes ist, dass der Raum eine Tür hat und der Adressat weiß, wo sich diese befindet.
Diese Beschreibung der indirekten Sprechakte wird von anderen Autoren kritisiert. 78 Hindelang (2004) argumentiert, dass es sich bei den als sekundär identifizierten Sprechakten nicht um illokutionäre Akte handele. 79 Er erläutert, dass die Äußerung „Kannst du mir das Salz reichen?“ kein Sprechakt nach dem Muster FRAGEN sein könne, da die Gelingensbedingungen für eine Fragehandlung gar nicht erfüllt seien. Es seinen weder die Einleitungsbedingung, noch die Aufrichtigkeitsbedingung, noch die wesentliche Bedingung erfüllt. Bei dieser Frage handele sich vielmehr um einen Sprechakt nach dem Muster BITTEN, der durch eine Äußerung mit Fragebeutung vollzogen würde. 80
Ein weiteres Problem des von Gordon und Lakoff beschriebenen Ansatzes ist, dass dieser den Zusammenhang zwischen primärer und sekundärer Illokution nicht in allen Fällen erklären kann. In manchen Fällen von indirekter Sprechweise ist es offensichtlich, dass der Zusammenhang nicht darin besteht, dass durch den sekundären Akt eine Gelingensbedingung erfragt oder festgestellt wird. In solchen Fällen ist der Zusammenhang laut Searle durch verschiedene Inferenzregeln gegeben. Auf die von Searle entwickelten Inferenzschritte soll hier nicht eingegangen werden. Stattdessen soll später (Punkt 2.) die Implikaturtheorie von Paul Grice dargestellt werden.
1.6. Gründe für indirekte Sprechweise
Einige Sprechakte scheinen prädestiniert zu sein, indirekt ausgedrückt zu werden. Dies ist z.B. bei den DIREKTIVA der Fall. Searle geht davon aus, das das Motiv für Indirektheit bei direktiven Sprechakten Höflichkeit sei. 81 In Searles Erläuterun-
78 Hindelang,G. (2004).
79 Vgl. Hindelang, G. (2004), S.96.
80 Vgl. Ebenda, S.95.
81 Vgl. Searle, J. (1980), S. 132.
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gen wird jedoch nicht deutlich, warum Indirektheit Höflichkeit gewährleisten kann. Bei der Betrachtung von Situationen, in denen DIREKTIVA direkt verwendet werden, könnte jedoch ein Grund zu finden sein, warum der indirekte Gebrauch der DIREKTIVA höflicher ist. Direkte DIREKTIVA, wie AUFFORDERN, BE-FEHLEN oder KOMMANDIEREN, werden in Situationen verwendet, in denen der Sprecher dem Hörer übergeordnet bzw. überlegen ist. Tatsächlich besteht die Überlegenheit des Sprechers unter anderem darin, dass er Befehle erteilen kann und der Adressat diese zu befolgen hat. Dies ist z.B. beim Militär der Fall, oder in abgeschwächter Weise im schulischen und beruflichen Umfeld zu finden. In diesen Kontexten ist der Sprecher in der Position eine Nicht-Befolgung der Aufforderung eventuell sanktionieren zu können. Der Adressat ist demnach gezwungen die Auf-forderung zu befolgen, um möglichen Sanktionen zu entgehen. Das Bestehen dieses Verhältnisses wird bei dem direkten Gebrauch der DIREKTIVA präsupponiert. Im alltäglichen Kontext ist das Verhältnis zwischen Hörer und Sprecher nicht durch einen äußeren Rahmen definiert. Es unterliegt vielmehr einer Entwicklung, die durch die gemeinsame Interaktion geprägt ist. Da der Gebrauch eines direkten DIREKTIVS das Bestehen eines ungleichberechtigten Verhältnisses voraussetzt, kann dessen Gebrauch zur Verunsicherung oder gar zur Verärgerung des Hörers führen. Er könnte davon ausgehen, der Sprecher wolle Überlegenheit demonstrieren. Durch Indirektheit könnte der Sprecher zu erkennen geben, dass es zwar seine Absicht ist, den Hörer zu einer Handlung aufzufordern, dass es jedoch keineswegs sein Ziel ist, Überlegenheit zu demonstrieren (selbst wenn er de facto überlegen sein sollte). Der Gebrauch solcher Sprechakte, die ein bestimmtes Verhältnis zwischen Sprecher und Hörer voraussetzen, kann auch dazu genutzt werden, die Position des Sprechers in einer Beziehung zu definieren. Die Befolgung einer direkten Aufforderung durch den Hörer würde dem Sprecher zu erkennen geben, dass dieser seine (unterlegene) Position anerkennt. Dieses Phänomen zeigt, dass das Verhältnis zwischen Hörer und Sprecher die Möglichkeiten des Vollzugs bestimmter Sprechakte eingrenzen können und über den Erfolg bestimmter Sprechakte entscheiden. Andere Autoren, wie Marten-Cleef (1991) sehen einen weiteren Grund für indirekte Sprechweise: Durch das Vermeiden von direkter Ausdrucksweise, könne ein Sprecher erreichen, dass der Hörer ihn nicht auf eine bestimmte Bedeutung der Äußerung festlegen könne. Dieses Motiv spiele besonders bei bestimmten expres-
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siven Sprechakten eine Rolle. Der Sprechakt SPOTTEN sei selten durch die Äußerung von „Ich spotte über dein Pech!“ realisiert, da der direkte Gebrauch eines EX-PRESSIVS, das ein Gefühl des Sprechers beschreibt, welches dem emotionalen Zustand des Hörers entgegengesetzt ist, problematisch für die weitere Beziehung der Kommunikationspartner zueinander sei. 82 Durch den indirekten Gebrauch („Da freue ich mich aber!“) bliebe dem Sprecher eine Rückzugsmöglichkeit offen. Er könne sich dadurch rechtfertigen, dass er sagt „So habe ich das nicht gemeint“. 83 Im folgenden Abschnitt soll nun auf den erwähnten Folgerungsprozess, der die Herleitung eines indirekten Sprechaktes ermöglicht, eingegangen werden. Diesen Folgerungsprozess möchte ich exemplarisch anhand der Implikaturtheorie von Paul Grice veranschaulichen.
82 Vgl. Marten-Cleef, S. (1991), S.227.
83 Vgl. Ebenda.
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2. Sprachwissenschaftliche Grundlagen: Die Implikaturtheorie
Grice unterscheidet verschiedene Arten von „Implikaturen“. Sein Begriff der „konversationalen Implikatur“ ist mit dem Konzept der indirekten Sprechakte vergleichbar. Dies zeigt sich zum einen darin, dass die sprechakttheoretischen Überlegungen zur Erkennbarkeit von indirekten Sprechakten auf den Ideen von Grice basieren. 84 Searle (1975) selbst schlägt eine Version einer Inferenztheorie vor, die auf Grices Theorien beruht. 85 Zum anderen besteht die Ähnlichkeit darin, dass beide Konzepte, die der indirekten Sprechakte und die der konversationalen Implikatur, jenes Phänomen beschreiben, dass ein Sprecher mehr meinen kann, als er sagt. Beide Konzepte gehen davon aus, dass die indirekte bzw. „implikatierte“ Bedeutung einer Äußerung unter Beachtung der wörtlichen Bedeutung und bestimmter Kontextfak-toren, sowie bestimmter Konversationsmaximen hergeleitet werden könne. 86
2.1. Konversationale Implikatur
In seinem Aufsatz „Logik und Konversation“ (1975) untersucht Grice Fälle, in denen ein Sprecher etwas anderes zu „verstehen gibt“, „andeutet“ oder „meint“, als das, was er sagt. 87 Um dieses Phänomen zu beschreiben, verwendet Grice Begriffe, wie „implikatieren“ 88 (to implicate) oder „Implikatur“ (implicature). 89 Grice unterscheidet zwischen verschiedenen Arten von Implikaturen, von denen die „konversationale Implikatur“ die hier relevante ist. Zur Verdeutlichung dieses Begriffs, soll hier jedoch auch die „konventionelle Implikatur“ erläutert werden, von der die „konversationale Implikatur“ abgegrenzt wird.
Eine „konventionelle Implikatur“ liegt vor, wenn durch ein Element einer Äußerung, dem durch Konvention eine bestimmte Funktion oder Bedeutung zu-
84 Vgl.Bach, K./ Harnish, R. (1979), S.62.
85 Vgl. Levinson, S. (1983), S.272.
86 Vgl. Bach, K./ Harnish, R. (1979), S.62ff.
87 Vgl. Grice, P. (1975), S. 246.
88 Die deutschen Übersetzungen von Grice Texten weichen in ihrer Übersetzung von to implicate
voneinander ab. In einigen Übersetzungen ist auch von „implizieren“ die Rede.
89 Vgl. Grice, P. (1975), S. 246.
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kommt, etwas implikatiert wird. 90 Als Beispiel für das Vorliegen einer konventionellen Implikatur nennt Grice folgendes Beispiel:
„Sie ist arm, aber sie ist ehrlich“
Durch die Äußerung dieses Satzes wird ausgesagt, dass die Attribute „arm“ und „ehrlich“ auf eine bestimmte weibliche Person zutreffen. Die Verwendung der adversativen Konjunktion „aber“, evoziert dabei die konventionelle Implikatur, (dass der Sprecher der Meinung ist,) dass Armsein und Ehrlichsein normalerweise einen Gegensatz bilden. Diese zusätzliche Bedeutung kann durch die Verwendung von „und“ anstelle von „aber“ vermieden werden. 91 Die „konventionelle Implikatur“ wird von der „konversationalen Implikatur“ abgegrenzt. Als Beispiel für das Vorliegen einer konversationalen Implikatur nennt Grice das folgende:
A schreibt ein Gutachten über einen Schüler, der sich für eine Stelle als Philosoph
beworben hat, und sein Brief lautet folgendermaßen: ‚Sehr geehrter Herr So-und-
so, Herr X spricht ein ausgezeichnetes Deutsch, und sein Besuch der Übungen war
regelmäßig. Mit freundlichem Gruß, usw.’. 92
Mit der Schilderung, dass der Schüler ein ausgezeichnetes Deutsch spreche und sein Besuch der Übungen regelmäßig gewesen sei, bezieht sich der Professor bloß auf Eigenschaften des zu bewertenden Schülers, die für eine Bewertung dessen fachlicher Leistungen nicht relevant sind. Der Kontext der Äußerung legt jedoch nahe, dass eine Bewertung der fachlichen Leistungen gefordert ist. Daher kann davon ausgegangen werden, dass der Professor durch das Weglassen der geforderten Beurteilung implikatiert, dass er den Schüler für fachlich inkompetent hält. 93 Grice bezeichnet diese Art des Implikatierens als „konversationale Implikatur“, da die zusätzliche Bedeutung nicht durch ein verwendetes Wort zustande kommt, sondern durch die „allgemeinen Gesprächsbedingungen“. 94 Grice beschreibt diese Gesprächsbedingungen in seinem „Kooperationsprinzip“ und in Form verschiedener Maxime.
90 Vgl. Dittel, W. (1979), S. 138ff.
91 Vgl. Ebenda.
92 Vgl. Grice, P. (1975), S. 257.
93 Vgl. Dittel, W. (1979), S. 141.
94 Vgl. Blume, T./ Demmerling, C. (1998), S. 152.
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2.2. Kooperationsprinzip und Konversationsmaxime
Das Kooperationsprinzip ist eine grundlegende Annahme, die das Erkennen von konversationalen Implikaturen und das Gelingen der Kommunikation überhaupt gewährleisten soll. Grice zufolge halten sich alle rationalen Wesen an dieses Prinzip, wenn sie kommunizieren, da Kommunikation immer zweck- oder zielgerichtet sei, d.h. aus einem bestimmten Grund geschieht. Das Erreichen des Kommunikationsziels sei das Anliegen jedes rationalen Gesprächsteilnehmers. 95 Grice formuliert daher das Kooperationsprinzip wie folgt:
Mache deinen Gesprächsbeitrag jeweils so, wie es von dem akzeptierten Zweck o-der der akzeptierten Richtung des Gesprächs, an dem du teilnimmst, gerade ver-langt wird. 96
Grice ergänzt dieses Prinzip durch vier Kategorien. Diese Kategorien beinhalten weitere Maxime, an die sich rationale Gesprächspartner halten. Diese Maxime sind nicht als normative Richtlinien zu verstehen, sondern als Beschreibung von rationalem Kommunikationsverhalten. Tatsächlich würden sich alle Gesprächsteilnehmer in gegenseitiger Erwartung an diese Maxime halten. Die vier Kategorien lauten:
1) Durch die Maxime der Quantität wird festgelegt, dass ein Sprecher eine optimale Informationsmenge durch seine Äußerung vermittelt. Die Maximen lauten:
95 Vgl. Dittel, W. (1979), S.142.
96 Grice, P. (1975), S.248.
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2) Die im Bedingungsgefüge wichtigste Kategorie ist die der Qualität, da die Einhaltung dieser Maxime Vorraussetzung für die Anwendbarkeit der anderen Kategorien ist.
3) Die Kategorie der Relation beinhaltet nur eine Maxime:
• Sei relevant.
4) Durch die Maxime der Kategorie der Art und Weise wird bestimmt, in welcher Form eine Äußerung gemacht werden soll:
Ein Sprecher implikatiert dann etwas auf konversationale Weise, wenn angenommen werden kann, dass er rational handelt, d.h. er gewillt ist das Kooperationsprinzip und die Konversationsmaxime zu befolgen. Äußert ein Sprecher nun einen Satz, der scheinbar eine oder mehrere der Maximen verletzt, so kann der Hörer unter bestimmten weiteren Annahmen eine konversationale Implikatur herleiten. Grice beschreibt diese Annahmen wie folgt:
Angenommen, jemand hat dadurch, daß er (indem er, wenn er) p sagt [...] impli-
ziert, daß q. Unter folgenden Voraussetzungen kann man dann von ihm sagen, er
habe konversational impliziert, daß q: (1) von ihm ist anzunehmen, daß er die Kon-
versationsmaximen oder zumindest das Kooperationsprinzip beachtet; (2) die An-
nahme, daß er sich bewußt ist oder glaubt, daß q, ist nötig, um den Umstand, daß
er sagt oder so tut, als sagte er, daß p [...] mit der in (1) erwähnten Annahme in
Übereinstimmung zu bringen; (3) der Sprecher glaubt [...], daß der Hörer in der
Lage ist dahinterzukommen oder intuitiv zu erfassen, daß die in (2) erwähnte An-
nahme wirklich nötig ist. 98
97 Dittel, W. (1979), S.142.
98 Vgl. Grice, P. (1975), S.254.
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Im oben genannten Beispiel, kann der Schluss, dass der Professor implikatiert, dass er den Schüler für fachlich inkompetent hält, mit Hilfe dieser Anleitung hergeleitet werden:
(1) Der Professor beachtet das Kooperationsprinzip und es ist anzunehmen, dass er gewillt ist auch die Konversationsmaximen zu beachten. (2) Die Konversationsmaxime sind offensichtlich nicht eingehalten worden. Die Äußerung des Professors ist für das durch den Kontext gegebene Ziel nicht relevant. Um Annahme (1) aufrechterhalten zu können, muss davon ausgegangen werden, dass der Professor etwas implikatiert. Dazu muss angenommen werden, dass der Professor der Meinung ist, dass der Schüler fachlich inkompetent sei.
(3) Es ist intuitiv erfassbar, dass der Professor den Schüler für fachlich inkompetent hält und eine direkte und ausdrücklich abwertende Beurteilung des Schülers vermeiden will.
Ein Problem dieser „Anleitung“ ergibt sich jedoch daraus, dass zur Herleitung einer konversationalen Implikatur das Ziel des Gesprächs, in dem die Äußerung erfolgt, bekannt sein muss. 99 Nur so ist der Hörer in der Lage zu erkennen was relevant ist oder was zuviel oder zuwenig Information ist. Das Gesprächsziel dient demnach als Maßstab, mit dessen Hilfe die Erfüllung bzw. Verletzung einer Konversationsmaxime erkannt werden kann. In Grices Beschreibungen wird jedoch nicht deutlich, wie genau das Ziel eines Gesprächs festgelegt bzw. erkannt werden kann. Grice formuliert:
Unsere Gespräche [engl. talk-exchange] bestehen normalerweise nicht aus einer
Abfolge unzusammenhängender Bemerkungen, und wären so auch nicht rational.
Sie sind kennzeichnenderweise, wenigstens bis zu einem gewissen Maß, kooperative
Bemühungen; und jeder Teilnehmer erkennt bis zu einem gewissen Grad in ihnen
einen gemeinsamen Zweck (bzw. mehrere davon) oder zumindest eine wechselseitig
akzeptierte Richtung an. Zweck oder Richtung können von Beginn an festgelegt sein
(z.B. durch einen Vorschlag einer zu erörternden Frage) oder sich während des
Gesprächs herausbilden; sie können ziemlich bestimmt sein oder so unbestimmt,
dass sie den Teilnehmern ganz beträchtlichen Spielraum lassen (wie bei zwanglo-ser Konversation). Aber an jedem Punkt wären einige Züge im Gespräch als kon-versational unpassend ausgeschlossen.“ 100
99 Dies wird im Kooperationsprinzip formuliert. (Grice, P. (1975), S.248).
100 Grice, P. (1975), S.248.
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In Grices Beschreibung wird nicht deutlich, was genau unter “Zweck oder Richtung“ eines Gesprächs verstanden wird. Nimmt man an, dass die Festlegung des Gesprächsziels durch sprachliche Mittel ermöglicht werden soll, so bestünde kein Unterschied zwischen dem Erkennen des Gesprächsziels und dem Verstehen einer Äußerung. Da aber das Bekanntsein des Gesprächziels die Voraussetzungen für das Verstehen einer Äußerung ist, ist die Annahme nicht haltbar, dass das Gesprächsziel anhand sprachlicher Faktoren ermittelbar ist. Daher muss das Ziel eines Gesprächs aus nicht-sprachlichen Faktoren ableitbar sein. Diese Faktoren sind durch den Äußerungskontext gegeben. In der gegenwärtigen Literatur wird die Festlegung der, für die Produktion und Interpretation einer Äußerung relevanten Faktoren jedoch als problematisch angesehen, da eine nahezu unendliche Vielzahl von Faktoren eine Rolle spielen könnte. 101 Unter anderem wird die „soziale und psychologische Welt“ von Hörer und Sprecher als relevanter Kontextfaktor angegeben. 102 Auf die Bestimmung von potentiell relevanten Kontextfaktoren werde ich im Rahmen der Beschreibung und Analyse der Missverständnisse im zweiten Teil nochmals eingehen.
101 Vgl. Levinson, S. (1983), S.23ff.
102 Vgl. Ebenda, S.23.
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IV. ZWEITER TEIL
3. Beschreibung kommunikativer Missverständnisse
Es soll im Anschluss gezeigt werden wie die vorgenannten Theorien sich in der Gesprächspraxis bewähren. Dazu greife ich die unter Punkt II. genannten Beispiele erneut auf:
(B1) Mann: „Was ist das Grüne hier in der Soße?“
Frau: „Mein Gott, wenn es Dir hier nicht schmeckt, kannst Du ja woanders essen gehen!“
(B2) […]
Küchenchef: „Das ist ja erst nächste Woche“
Kellnerin (denkt): ‚Ein neuer Job und schon wieder sind die Leute mit mir nicht zufrieden…’
(B3) S: „Möchtest du noch etwas Schokolade?“
H: „Warum meinen immer alle, dass ich soviel Schokolade esse?“
Unter Punkt II. wurden Merkmale der beschriebenen Missverständnisse herausgestellt. Diese Merkmale sollen nun anhand der sprachwissenschaftlichen Konzepte beschrieben werden:
(a) Die Hörer reagieren mehr oder weniger emotional.
(b) Die Hörer reagieren nicht auf die wörtliche Bedeutung der Äußerungen (c) Die Hörer haben eine persönliche Kritik interpretiert
Merkmal (a) soll anhand des Konzepts des perlokutionären Akts analysiert werden. Das Konzept des indirekten Sprechaktes dient anschließend zur Untersuchung von Merkmal (b). Die anschließende Analyse im Rahmen der Implikaturtheorie soll klä- ren, ob die Herleitung eines indirekten Sprechaktes (einer konversationalen Impli-
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katur) in den gegebenen Situationen nachvollziehbar ist. Eine Beschreibung von Merkmal (c) soll zunächst im Rahmen der Klassifizierung der Illokutionskraftfamilien von Searle geschehen. Es wird deutlich werden, dass die Etablierung einer weiteren Illokutionskraftfamilie notwenig ist, um eine zufrieden stellende Beschreibung des Merkmals (b) zu ermöglichen.
3.1. Perlokutionärer Akt und kommunikative Missverständnisse
Die Reaktionen der Hörer in den beschriebenen Beispielen stellen (aus Sicht der Hörer) 103 den perlokutionären Akt der Sprachhandlung des Sprechers dar. Dies lässt sich anhand der von Hindelang aufgestellten „dadurch, dass“- Beziehung verdeutlichen:
(B1*) Der Mann hat die Frau dadurch verärgert, dass er fragte „Was ist das Grüne in der Suppe?“.
(B2*) Der Küchenchef hat die Kellnerin dadurch gekränkt, dass er sagte „Das ist ja erst nächste Woche“.
(B3*) Der Sprecher hat den Hörer dadurch beleidigt, dass er fragte „Willst du noch etwas Schokolade?“.
Diese Paraphrasierungen sind vergleichbar mit Hindelangs Beispiel, welches unter Punkt 1.2. erläutert wurde:
(3) Er hat ihn dadurch verunsichert, dass er fragte „Wie geht es Ihrer Frau?“.
Die Verben „verärgern“, „kränken“, „beleidigen“ und „verunsichern“ beschreiben demnach verschiedene perlokutionäre Akte. Der Unterschied zwischen dem Beispiel von Hindelang und den hier beschriebenen besteht jedoch darin, dass die in
103 Definiert man den perlokutionären Akt als die vom Sprecher beabsichtigten Wirkungen auf den
Hörer, so stellen die Reaktionen der Hörer aus Sprechersicht keine Perlokution dar, da die Reakti-onen nicht hervorgerufen werden sollten. Die Hörer gehen jedoch davon aus, dass der Sprecher
die den Reaktionen zugrunde liegende Bedeutung der Äußerung tatsächlich ausdrücken wollte.
Daher stellen die Reaktionen zumindest aus Hörersicht den perlokutionären Akt der Äußerung des
Sprechers dar. Siehe dazu Punkt 1.2. dieser Arbeit.
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(B1) bis (B3) erzeugten perlokutionären Effekte (Verärgerung, Kränkung, Beleidigung) nicht von den Sprechern beabsichtigt waren. Der Schluss jedoch, dass sich die Missverständnisse nur darin äußern, dass ein vom Sprecher nicht beabsichtigter perlokutionärer Effekt eingetreten ist, ist jedoch nicht haltbar. Auch in Hindelangs Beispiel (3) müssen, damit die Verunsicherung des Hörers nachvollziehbar ist, weitere Annahme gemacht werden. Es muss angenommen werden, dass bestimmte Kontextfaktoren vorliegen, die eine Interpretation der Frage ermöglichen, welche die Verunsicherung des Hörers hervorruft. 104 Die beschriebenen Missverständnisse sind zwar an dem (vom Sprecher nicht beabsichtigten) perlokutionären Effekt erkennbar, deren Beschreibung erschöpft sich jedoch nicht in dieser Beobachtung. Die Reaktionen sind nur dann nachvollziehbar, wenn angenommen wird, dass die Hörer davon ausgehen, dass die Sprecher auf bestimmte Sachverhalte anspielen. Es sind diese Anspielungen, die verärgern, kränken oder beleidigen. Warum das Verhalten der Hörer keine adäquaten Reaktionen auf die Äußerungen darstellt und welche Interpretationen den Reaktionen zugrunde liegen müssen, damit die Reaktionen nachvollziehbar sind, soll nun untersucht werden.
3.2. Indirekte Sprechakte und kommunikative Missverständnisse
Sprechakte, deren illokutionäre Absicht nicht aus der wörtlichen Bedeutung der geäußerten Worte hergeleitet werden kann, wurden als „indirekte Sprechakte“ bezeichnet. 105 Die beschriebenen Missverständnisse zeichnen sich dadurch aus, dass die Reaktionen der Hörer nicht nachvollziehbar sind, wenn von einer wörtlichen Interpretation der Äußerung ausgegangen wird. Dies soll im Folgenden verdeutlicht werden:
In den Beispielen (B1) und (B3) stellt die Äußerung des Sprechers eine Frage dar. Fragen werden von Searle der Gruppe der DIREKTIVA zugeordnet. Begründet wird dies damit, dass FRAGEN als der Versuch gelten, den Hörer zum
104 Zum Beispiel könnte man annehmen, dass der Hörer eine Affäre hat und ihm nicht klar ist, ob der
Sprecher darüber Bescheid weiß. Der Hörer ist deshalb verunsichert, da er nicht weiß, ob er die
Frage als Hinweis interpretieren kann, dass der Sprecher über seine Affäre Bescheid weiß und
durch diese Frage darauf anspielen will oder ob die Frage tatsächlich eine bloße Nachfrage über
das Befinden seiner Frau ist.
105 Siehe Punkt 1.5.
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Vollzug eines bestimmten Sprechakts aufzufordern. 106 Dieser vom Hörer auszuführende Sprechakt soll eine zutreffende Antwort auf die gestellte Frage sein. 107 Die Äußerung in Beispiel (B2) könnte man als REPRÄSENTATIVA klassifizieren. Durch den Vollzug eines repräsentativen Sprechaktes, drückt ein Sprecher aus, „wie es sich verhält“ 108 und bindet sich so an die Wahrheit der ausgedrückten Proposition. 109 An Beispiel (B2) ist besonders, dass die Modalpartikeln „ja“ und „erst“ verwendet werden. Allgemein werden Modalpartikeln als Illokutionsindika-toren betrachtet. Die Verwendung solcher Partikeln soll auf einen bestimmten illokutionären Akt hindeuten. 110 In der gegenwärtigen Literatur ist die Bedeutung der Modalpartikeln für die illokutionären Akte bislang nicht eindeutig herausgestellt worden. Daher soll dieser Aspekt hier vernachlässigt werden. Rolf (1997) geht davon aus, dass ein weiter Aspekt (der Folgeaspekt) des illokutionären Zwecks der REPRÄSENTATIVA, die Anerkennung des Wahrheitsanspruchs durch den Hörer ist. 111 Eine adäquate Reaktion auf einen repräsentativen Sprechakt wäre demnach beispielsweise eine Zustimmung durch den Hörer („Das stimmt!“). Die Zuordnung zu bestimmten Illokutionskraftfamilien, legt ferner fest, welche Reaktionen des Hörers als adäquat gelten. Betrachtet man die Reaktionen der Hörer, so ist festzustellen, dass in keinem der Beispiele die Reaktion eine adäquate Handlung darstellt. Die sprachliche Reaktion des Hörers in Beispiel (B1) verdeutlicht, dass die Hörerin dem Sprecher unterstellt, dass dieser mitteilen wollte, dass ihm das Essen nicht schmecke. Dies kann aus der Formulierung des Konditionalsatzes abgeleitet werden. 112 Außerdem ist es möglich, dass die Hörerin darüber hinaus eine persönliche Kritik interpretiert hat. Die vom Hörer als primär identifizierte Illokution lässt sich wie folgt formulieren:
106 Vgl. Rolf, E. (1997), S.188f.
107 Vgl. Ebenda, S.189.
108 Vgl. Ebenda, S.29.
109 Hindelang, G. (2004), S.47.
110 Es wird davon ausgegangen, dass durch die Verwendung des Modalpartikels „ja“ die "Bestäti-
gung der Wahrheit der Aussage" erzielt werden soll (Vgl. Heggelund, K. (2001)). Die konventio-
nelle Bedeutung des Partikels „erst“ wird im Lexikon mit „gibt an, daß etw. nicht, wie erwartet,
vor dem im Satz genannten Zeitpunkt liegt“ beschrieben (siehe: Digitales Wörterbuch der dt.
Sprache).
111 Rolf, E. (1997), S.29.
112 Es ist hier nicht davon auszugehen, dass durch den Konditionalsatz das Erfüllt-Sein der Bedin-
gung in Frage gestellt wird. Vielmehr geht die Frau in diesem Beispiel davon aus, dass der Mann
ihr mitteilen wollte, dass der im Konditionalsatz formulierte Sachverhalt zutrifft.
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(B1’) „Das Essen schmeckt mir nicht!“ und/oder „Du bist eine miese Köchin!“ 113
Die Reaktion der Hörerin in Beispiel (B2) stellt keine adäquate Reaktion auf einen repräsentativen Sprechakt dar. Ihre gedankliche Reaktion verrät, dass sie davon ausgeht, der Sprecher habe ihr mitteilen wollen, dass er es nicht gutheißt, dass sie in der aktuellen Woche nicht zur Arbeit kommt. Explizit ließe sich diese Interpretation wie folgt formulieren:
(B2’) „Die Tatsache, dass ein so langer Zeitraum zwischen deinen Schichten liegt, zeigt, dass du dich nicht für deinen neuen Job engagierst. Das wirft kein gutes Licht auf dich!“
In Beispiel (B3) unterstellt der Hörer dem Sprecher, dass dieser auf seine äußere Erscheinung anspielen möchte. Er unterstellt dem Sprecher, dass dieser davon ausgeht, dass sein Übergewicht darauf hindeutet, dass er gerne unangemessene Mengen Schokolade isst. Der Reaktion des Hörers könnte folgende Interpretation zugrunde liegen:
(B3’) „Du isst bestimmt gerne Schokolade, so dick wie du bist!“
Die von den Hörern als primär identifizierten Sprechakte (B1’), (B2’) und (B3’) verbindet, dass der Sprecher durch deren Vollzug seine Einstellung zum Hörer oder einem Sachverhalt, der mit dem Hörer in Verbindung steht, ausdrückt. Diese Eigenschaft stellt den illokutionären Zweck der EXPRESSIVA dar. 114 Daher werde ich die Familie der EXPRESSIVA später (Punkt 4.) genauer untersuchen.
3.3. Nachbildung des Verstehensprozesses anhand der Implikaturtheorie
Woran liegt es, dass die Hörer in den Beispielen davon ausgehen, dass der Sprecher indirekt gesprochen hat? Der in Punkt 1.5. erläuterte Ansatz von Gordon und Lakoff ist für eine Erklärung scheinbar unpassend. Es ist offensichtlich, dass der Zu- 113 Schulzvon Thun, F. (1981), S.63.
114 Siehe Punkt 1.3.
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sammenhang zwischen primärer und sekundärer Illokution hier nicht darin besteht, dass der direkte Akt die Gelingensbedingungen des indirekten Aktes erfragt oder feststellt. Unter Punkt 2. wurde durch die Darstellung der Implikaturtheorie ein Folgerungsprozess geschildert, durch den das Erkennen von indirekter Sprechweise ermöglicht wird. Es soll nun geprüft werden, on dieser Ansatz Hinweise auf die Ursache für die Unterstellung der indirekten Sprechweise bietet. Da eine konversationale Implikatur voraussetzt, dass der Sprecher in eindeutiger Weise eine Konversationsmaxime verletzt hat, müssen die Hörer in den Beispielen dies als zutreffend ansehen. Um bestimmen zu können, ob eine Maxime verletzt wurde, müssen die Hörer von einem bestimmten Gesprächsziel ausgegangen sein (siehe Punkt 2.2.).
Nimmt man in Beispiel (B1) an, das allgemein anerkannte Gesprächsziel sei die Nennung der Zutaten des Essens, so könnte nur eine offensichtliche Verletzung der Maxime der Qualität erkennen lassen, dass der Sprecher etwas konversational implikatiert. Die Frage des Mannes würde im Hinblick auf das genannte Gesprächsziel die Maxime der Quantität erfüllen, da die durch die Äußerung gegebene Informationsmenge ausreicht, um nicht als konversational unpassend zu gelten. Die Frage ist für das gegebene Gesprächsziel auch relevant und erfüllt so die Maxime der Relevanz. Auch die Maxime der Art und Weise ist erfüllt, da die Frage keine doppeldeutigen Ausdrücke oder weitschweifigen Formulierungen aufweist. Nur die Annahme, dass der Sprecher die Antwort auf die Frage kennt und so die Maxime der Qualität verletzen würde, ermöglicht die Erzeugung einer konversationalen Implikatur. Dies müsste jedoch durch den Kontext deutlich gemacht sein, damit der Sprecher davon ausgehen kann, dass der Hörer in der Lage ist intuitiv zu erfassen, was implikatiert wurde. 115 Die Annahme der Verletzung der Maxime der Qualität würde hier jedoch daher keinen Sinn machen, da eine konversationale Implikatur, durch welche die Einhaltung der Maxime der Qualität (gemessen am Gesprächsziel) herbeigeführt werden sollte, in keinem Fall die Reaktion der Frau rechtfertigen würde. Da die Implikatur auf das Gesprächsziel „Nennung der Zutaten“ zielen würde, wäre nicht erklärt, warum die Frau eine persönliche Kritik interpretiert.
115 Natürlich können Missverständnisse durch einen defektiven Kontext entstehen, d.h. die Präsup-
positionen der Gesprächsteilnehmer stimmen nicht überein. Die Frau würde dann fälschlicherwei-se davon ausgehen, der Mann wisse worum es sich bei dieser Zutat handelt und wisse, dass ihr
dies bekannt sei. Vgl. Stalnaker, R (1978), S.85.
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Die Erklärung dafür kann nur sein, dass sie von einem anderen Gesprächsziel ausgeht als der Mann. Nachvollziehbar wird die Reaktion der Frau dann, wenn man die Beurteilung des Essens als Gesprächsziel annimmt. Im Hinblick auf dieses Gesprächsziel, würde die Frage des Mannes die Maxime der Relevanz verletzen, da der zu beurteilende Aspekt eines Essens vordergründig sein Geschmack ist und nicht seine Zutaten. Die Tatsache, dass der Mann keine explizite Beurteilung des Geschmacks des Essens geäußert hat („Mmh, das ist aber lecker!“) und die Annahme, dass der Mann gewillt ist, sich an die Konversationsmaxime zu halten, evoziert die Implikatur. Unter diesen Voraussetzungen, würde der Mann eine negative Beurteilung des Geschmacks implikatieren, da die Relevanz der Äußerung nur so zu rechtfertigen wäre. Das Missverständnis könnte also dadurch erklärt werden, dass Sprecher und Hörer von unterschiedlichen Gesprächzielen ausgehen. Dies ist daher möglich, da der Kontext keines der beiden Gesprächsziele ausschließt. 116 Auch in den Beispielen (B2) und (B3) könnte dies die Ursache der Missverständnisse sein. Die Kellnerin in (B2) geht davon aus, dass der Küchenchef ihre Kompetenz als Kellnerin beurteilen will. Die Aussage des Küchenchefs ist für dieses Gesprächsziel nur dann relevant, wenn er konversational implikatiert hat, dass er das Verhalten der Kellnerin negativ beurteilt. Der Hörer in Beispiel (B3) geht davon aus, dass der Sprecher durch seine Frage das Ziel verfolge die äußere Erscheinung des Hörers zu kritisieren. Die Frage des Sprechers ist nur dann relevant, wenn der Sprecher eine negative Beurteilung der äußeren Erscheinung des Hörers implikatiert. Wie kommt es dazu, dass Hörer und Sprecher von unterschiedlichen Gesprächszielen ausgehen? Wie gelangen die Hörer zu der Annahme, dass eine Beurteilung das Gesprächsziel sei? Um diese Fragen beantworten zu können, soll zunächst untersucht werden, wie eine Situation im Allgemeinen beschaffen sein muss, damit der Gehalt der konversationalen Implikatur explizit geäußert werden kann, d.h. damit ein Sprechakt, der den Gehalt der konversationalen Implikatur ausdrückt gelingen kann. Die primären Sprechakte (bzw. die konversationalen Implikaturen) wurden bereits als Sprechakte nach dem Muster der EXPRESSIVA identifiziert. Die Familie der Expressiva soll daher nun näher untersucht werden.
116 Auf das Problem der Erkennbarkeit des Gesprächsziels in der Grice’schen Implikaturtheorie
wurde bereits hingewiesen (siehe Punkt 2.2.).
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4. Die Familie der Expressiva
Zur Familie der Expressiva gehören laut Searle all jene Sprechakte, durch die eine bestimmte psychische Einstellung im Bezug zu einem im propositionalen Gehalt spezifizierten Sachverhalt zum Ausdruck gebracht werden soll. 117 In Äußerung (9) z.B. wird die psychische Einstellung des Bedauerns bezogen auf die im dass-Satz geäußerte Proposition ausgedrückt.
„Entschuldige, dass ich dir den Abend verdorben habe!“ 118 (9)
Neben ENTSCHULDIGEN nennt Searle DANKEN, WILLKOMMEN HEIßEN und GRATULIEREN als Beispiele für expressive Sprechakte. 119 Ferner werden die EXPRESSIVA als Sprechakte beschrieben, durch die ein Sprecher zu erkennen gibt, wie ihm „zumute ist“. 120 Weitere Beispiele sind daher Sprechakte, wie FLU-CHEN FROHLOCKEN, JAMMERN, JUBELN und KLAGEN. 121 Das Bedingungsgefüge, das dem Vollzug der EXPRESSIVA zugrunde liegt, unterscheidet sich laut Searle wesentlich von dem der anderen Illokutionskraftfamilien. Die in den Gelingensbedingungen formulierte „wesentliche Bedingung“ entspräche der „Aufrichtigkeitsbedingung“, da der in der wesentlichen Bedingung ausgedrückte illokutionäre Zweck eben nur in dem aufrichtigen Ausdruck einer bestimmten psychischen Einstellung bestünde. 122 Die Beschreibung des Bedingungsgefüges der EXPRESSIVA wird von Rolf (1997) kritisiert. Er ist der Meinung, dass durch ein EXPRESSIV nicht nur eine psychische Einstellung zum Ausdruck gebracht würde, sondern auch versucht würde Einfluss auf den emotionalen Zustand eines Adressaten zu nehmen (Folgeaspekt des illokutionären Zwecks). 123 Eine Bedingung für die Möglichkeit der Einflussnahme auf den emotionalen Zustand des Hörers sei es, dass ein bestimmtes Ereignis
117 Vgl. Hindelang, G. (2004), S.47.
118 Vgl. Ebenda.
119 Siehe Punkt 1.3.
120 Vgl. Marten-Cleef, S., (1991), S.6.
121 Vgl. Marten-Cleef, S., (1991), S.6.
122 Vgl. Marten-Cleef, S., (1991), S.13.
123 Vgl. Rolf, E. (1997), S.219.
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stattgefunden habe, von dem der Adressat in irgendeiner Weise betroffen sei. 124 Zur Erläuterung der These, dass der illokutionäre Zweck der Expressiva auch in der Einflussnahme auf den emotionalen Zustand des Adressaten besteht, unterscheidet Rolf zwischen Emotions-induzierenden Situationen und Emotions-erfordernden Situationen. 125 In Situationen des ersten Typs versuche der Sprecher auf einen im Hörer vorhandenen emotionalen Zustand einzuwirken. In diesen Situationen sei die Emotion des Hörers als dysfunktional anzusehen, auf die in therapeutischer Weise Einfluss genommen werden soll. In Emotions-erfordernden Situationen wolle der Sprecher eine Verhaltensänderung des Hörers bewirken, indem er seinen Emotionen Ausdruck verleiht. 126 Die Emotion des Sprechers sei in diesen Situationen daher als funktional anzusehen. 127 Rolf beschreibt:
Werden Emotionen als dysfunktional angesehen, wird auf sie therapeutisch oder
prophylaktisch reagiert, das heißt, sie werden ‚bekämpft’ - und in dem Maße, in
dem das gelingt, wird die Gesamtbefindlichkeit des (potentiellen) Emotionsträgers,
des Adressaten, in einer stabilisierenden Weise regulativ zu beeinflussen versucht.
Werden Emotionen hingegen als funktional betrachtet, werden sie als eine Art Gift
oder Ferment angesehen - als ein Mittel, von dem, einer Verhaltensdisposition
beigegeben, erwartet wird, daß es in der Lage ist, die letztere zu beseitigen oder
abzuändern. In solchen Fällen wird die Gesamtbefindlichkeit des (potentiellen)
Emotionsträgers in einer destabilisierenden Weise regulativ zu beeinflussen ver-sucht. 128
Die Aufgabe des Ausdrucks einer (Sprecher-) Emotion in Emotions-erfordernden Situationen sei es die Wahrscheinlichkeit einer Verhaltensänderung durch emotionale Irritation zu erhöhen. 129 In manchen Fällen reiche es nicht aus einen Hörer aufzufordern etwas zu tun, man müsse „kritisieren“, „lamentieren“, „tadeln“ oder „protestieren“. 130 Wie genau eine Verhaltensänderung bewirkt werden kann und wie es einem Sprecher gelingt auf den emotionalen Zustand eines Adressaten einzuwirken, bleibt in Rolfs Ausführung unklar. Er geht davon aus, dass die Wahrnehmung eines Ereignisses, einer Handlung oder eines Objekts (einer Person), eine bestimmte Emotion auslösen kann, da das Subjekt seine Umwelt aufgrund von bestimmten subjektiven Zielen, bestimmten Verhaltensstandards oder Vorlieben und
124 Vgl. Rolf, E. (1997), S.216.
125 Vgl. Ebenda, S.221.
126 Vgl. Ebenda.
127 Vgl. Ebenda, S.222.
128 Rolf, E. (1997), S.222.
129 Vgl. Rolf, E. (1997), S. 222.
130 Vgl. Ebenda, S.221.
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Abneigungen bewertet. Die Emotion und die zugrunde liegende Bewertung kann durch ein EXPRESSIV zum Ausdruck gebracht werden. Handelt es sich bei dem wahrgenommenen Ereignis (Handlung, Objekt) um eines, das wiederum mit einer Person in Verbindung gebracht werden kann, kann der Sprecher dieser Person die Emotion „in Rechnung stellen“. 131 Diesen Begriff von „in Rechnung stellen“ führt Rolf nicht weiter aus, wodurch, wie bereits erwähnt, unklar bleibt, wie genau ein Sprecher durch die Verwendung eines Expressivs die emotionale Lage des Hörers beeinflussen kann. Es ist jedoch davon auszugehen, dass mit „in Rechung stellen“ ein Verantwortlichmachen des Hörers für den emotionalen Zustand des Sprechers gemeint ist. Diesen zu beseitigen, hieße den Hörer zur Unterlassung (oder Beibehaltung) der emotionsauslösenden Handlung (oder bestimmter emotionsauslösender Eigenschaften) zu bewegen.
Meiner Meinung nach bedarf es an dieser Stelle noch weitergehender Überlegungen, wie z.B. einer unterschiedlichen Beschreibug expressiver Sprechakte durch die positive Emotionen ausgedrückt werden und jenen, die negative Emotionen ausdrücken. Ein Sprecher kann durch das Zum-Ausdruck-Bringen einer Emotion einen Adressaten nicht nur von einer Handlung abbringen wollen, sondern auch die Beibehaltung einer Handlung bezwecken wollen. Dies wiederum bedarf weiterer Analyse, die den Zusammenhang zwischen induzierter Emotion (in den Adressaten durch den Sprecher) und der damit verbunden Handlungsaufforderung betreffen. Meiner Meinung nach gibt es expressive Sprechakte, bei denen die Handlungsauf-forderung logisch mit der induzierten Emotion zusammenhängt (z.B. loben, tadeln), aber auch solche expressiven Sprechakte, bei denen nicht zwangsläufig eine Hand-lungsaufforderung mit dem Zum-Ausdruck-Bringen einer Emotion verbunden ist (z.B. ein Kompliment machen, verspotten). Wahrscheinlich geht es bei dieser Art expressiver Sprechakte vordergründig darum, eben eine Emotion zu induzieren und nicht eine Handlung herbeizuführen. Weiterhin müsste untersucht werden in welchem Verhältnis die auslösende Emotion des Sprechers und die induzierte Emotion (im Hörer) stehen und welche expressiven Sprechakte unter welchen Voraussetzungen als Mittel dienen können, eine bestimmte Emotion zu erzeugen. Weiterhin ist festzustellen, dass nicht jeder expressive Sprechakt dazu dienen soll, den emotionalen Zustand des Hörers zu beeinflussen. Der Sprechakt JAMMERN zum Bei-
131 Vgl. Ebenda, S. 219ff./ S. 221.
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spiel dient dem Jammernden eher dazu sein Leid zum Ausdruck zu bringen und weniger oder zweitrangig dazu den emotionalen Zustand eines (Zu)Hörers zu beeinflussen. 132 Es scheint daher hilfreich die von Rolf als EXPRESSIVA kategorisierten Sprechakte (LOBEN, TADELN, EIN KOMPLIMENT MACHEN, VER-SPOTTEN, JAMMERN) jeweils verschiedenen Illokutionskraftfamilien bzw. Untergruppen zuzuordnen. Die Sprechakte LOBEN, TADELN, EIN KOMPLIMENT MACHEN und VERSPOTTEN werden in der gegenwärtigen Literatur auch den BEWERTUNGEN zugeordnet, die in Searles Kategorisierung nicht berücksichtigt werden. 133 Die BEWERTUNGEN sind den EXPRESSIVA in sofern ähnlich, als dass der Ausdruck von Gefühlen, der für die EXPRESSIVA charakteristisch ist, direkt mit einer Bewertungshandlung verbunden ist und somit durch eine BEWER-TUNG auch ein Gefühl zum Ausdruck gebracht wird und durch die EXPRESSIVA auch eine Bewertung formuliert wird. 134 Der Unterschied besteht jedoch darin, dass der illokutionäre Zweck der BEWERTUNGEN ausdrücklich die Bewertung eines Objektes ist, was bei den EXPRESSIVA nicht der Fall ist. 135 Die Einordnung verschiedener Sprachhandlungen kann jedoch nicht immer eindeutig vollzogen werden. Damit sind die Grenzen zwischen EXPRESSIVA und BEWERTUNGEN fließend. 136
Bei der folgenden Erweiterung der Gruppe der BEWERTUNGEN soll die von Rolf beschriebene Erweiterung des illokutionären Zwecks der EXPRESSIVA auch als Merkmal einer bestimmten Untergruppe der BEWERTUNGEN identifiziert werden.
132 Vgl. Marten-Cleef, S. (1991), S.327; Rolf, E. (1997), S.237.
133 Vgl. Hindelang, G. (1978), S.55.
134 Vgl. Marten-Cleef, S.(1991), S.88.
135 Vgl. Ebenda, S.89.
136 Vgl. Ebenda.
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5. Die BEWERTUNGEN
Durch den Vollzug einer BEWERTUNG misst ein Sprecher einem Objekt, d.h. einem Gegenstand, einer Handlung, einer Äußerung, einer Information, einem Ereignis oder einer Person einen mehr oder weniger großen Wert bei. 137 Dies geschieht, indem der Sprecher dieses konkrete Objekt in Bezug zu einem Normsystem bzw. einen durch seine Erwartungen ausgebildeten „Sollwert“ setzt. 138 Hindelang (1987) unterscheidet zwischen BEWERTUNGS-BEHAUPTUNG, BEWERTUNGS-INFORMATION und BEWERTUNGS- KONSTATIERUNG. 139 Ein Beispiel für eine BEWERTUNGS-BEHAUPTUNG ist das Äußern einer Meinung ('Goethe ist der größte deutsche Dichter.', 'Abtreibung ist ein Verbrechen.'). Wie es für diesen Typ der BEWERTUNGEN charakteristisch ist, ist das Äußern einer Meinung damit verbunden, dass der Sprecher bereit ist die Gültigkeit der zugrunde liegenden Bewertung in einem Normdiskurs zu verteidigen. 140 Bei den BEWERTUNGS-INFORMATIONEN dagegen spielt die Überprüfung von Geltungsansprüchen keine Rolle. Durch eine Bewertung dieses Typs führt der Sprecher den Hörer in ein bestimmtes Normsystem ein, wie es z.B. bei den Sprechakten LOBEN und TADELN der Fall ist ('Das hast du gut gemacht.', 'Ihr Betragen war absolut unwürdig, Herr Vikar!'). 141 Die BEWERTUNGS-KONSTATIERUNGEN kommen laut Marten-Cleef den von Searle beschriebenen EXPRESSIVA am nächsten. 142 Hier drückt der Sprecher nämlich ein unmittelbares, persönliches Wertgefühl aus, wie z.B. bei JUBELN und FLUCHEN ('Das gefällt mir!', 'Das schmeckt mir nicht.' 'X empfinde ich einfach als unangenehm!' ). Zillig (1980) beschreibt die Gelingensbedingungen der BEWERTUNGEN nach Searles Vorbild wie folgt: 143
137 Vgl. Hartung, M. (2000), S.1.
138 Vgl. Ebenda.
139 Vgl. Hindelang, G. (1978), S.60.
140 Vgl. Ebenda.
141 Vgl. Ebenda, S.60; Marten-Cleef, S. (1991), S.90.
142 Vgl. Marten-Cleef, S. (1991), S.90.
143 Vgl. Zillig, W. (1981), S.35ff.
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Die vorbereitende Bedingung der BEWERTUNGEN legt fest, dass ein Sprecher eine dem Hörer nicht bekannte Einstellung zu einem bestimmten Objekt ausdrücken wolle. 144 Die Bedingung des propositionalen Gehalts erschöpfe sich in der Bedingung, dass überhaupt eine Proposition ausgedrückt werden müsse. Das läge zum einen daran, dass eine BEWERTUNG im Gegensatz zu Sprechakten, wie beispielsweise VERSPRECHEN, keiner zeitlichen Festlegung bedürfe. BEWER-TUNGEN könnten sich auf gegenwärtige, vergangene oder zukünftige Sachverhalte beziehen. Nur für bestimmte Untermuster der BEWERTUNGEN sei eine zeitliche Beschränkung gegeben, wie z.B. für LOBEN oder TADELN. Diese Sprechakte müssten sich immer auf Vergangenes beziehen. Zum anderen sei die für eine BE-WERTUNG notwendige ‚Betroffenheit’ des Sprechers, des Hörers oder eines Dritten in der ‚wesentlichen Bedingung’ berücksichtigt. Diese Beschränkung müsse daher nicht in der Bedingung des propositionalen Gehalts aufgeführt sein. Die von Searle formulierte Aufrichtigkeitsbedingung, kritisiert Zillig, da diese ein psycho-logisch-moralisches Faktum sei, das nicht Gegenstand einer linguistischen Untersuchung sein könne. Daher formuliert Zillig die Aufrichtigkeitsbedingung in der Art, dass die Entscheidung über deren Einhaltung für den Hörer ein identifizierbares Merkmal eines Sprechaktes darstellt. Er schlägt vor diese als ‚Ernsthaftigkeitsregel’ zu bezeichnen, da sie vor allem festlege, dass der Sprecher tatsächlich eine Bewertung ausspräche und nicht etwa einen Scherz mache. Die wesentliche Bedingung der BEWERTUNGEN lege fest, dass eine Äußerung dann als BEWERTUNG gilt, wenn ein Sprecher von einem bestimmten Objekt sagt, dass es im Interesse bzw. nicht im Interesse einer Person (S, H oder ein Dritter) oder Personengruppe sei. ‚X’
144 Im Folgenden beziehe ich mich auf Zillig, W. (1981), S.35ff.
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könne sich auf alle Personen beziehen, die von dem bewerteten Objekt in irgendeiner Weise ‚betroffen’ seien. 145
Zillig klassifiziert einige Untergruppen der BEWERTUNGEN, die sich von der Klassifizierung Hindelangs unterscheiden. Die Taxonomie von Zillig soll hier jedoch vernachlässigt werden. Stattdessen soll nun eine Untergruppe der BEWER-TUNGEN entwickelt werden, die zur Beschreibung der primären Sprechakte in den beschriebenen Beispielen kommunikativer Missverständnisse dienen soll. Es sollen jene bewertenden Sprechakte untersucht werden, durch deren Vollzug in irgendeiner Weise die Person des Hörers bewertet wird. Diese werde ich HÖRER-BEWERTUNGEN nennen.
5.1. Eine Untergruppe: die HÖRER-BEWERTUNG
Zu den HÖRER-BEWERTUNGEN sollen folgende Sprechakte gezählt werden:
tadeln, einen Vorwurf machen, beleidigen, kritisieren, provozieren, spotten, beschimpfen, loben, ein Kompliment machen, schmeicheln…
Die HÖRER-BEWERTUNGEN, wie sie hier beschrieben werden sollen, kommen der Gruppe der BEWERTUNGS-INFORMATIONEN, wie Hindelang sie klassifiziert am nächsten. 146 Wie bei der BEWERTUNGS-INFORMATION, führt der Sprecher den Hörer in ein bestimmtes Normsystem ein. Folgende Merkmale sollen die HÖRER-BEWERTUNGEN darüber hinaus auszeichnen: (M1) Ein grundlegendes Merkmal einer HÖRER-BEWERTUNG soll sein, dass die Person, auf die sich der bewertende Sprechakt bezieht, sich in der Rolle des Hörers befindet. Dadurch fallen Sprechakte, die sich auf Dritte beziehen, wie SICH ÜBER JMD. BESCHWEREN, nicht in die Kategorie der HÖRER-BEWERTUNGEN. Außerdem werden die HÖRER-BEWERTUNGEN dadurch klar von den von Hindelang als BEWERTUNGS-BEHAUPTUNGEN klassifizierten Sprechakten abgegrenzt.
145 Vgl. Zillig, W. (1981), S.37.
146 Vgl. Hindelang, G. (1978), S. 60.
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Die Bewertung des Hörers kann entweder durch die direkte Bezugnahme auf die Person des Hörers ausgedrückt werden oder durch die Bewertung bestimmter im Bezug zum Hörer stehender Objekte. Mit „Objekten“ sind sämtliche Aspekte gemeint, die eine Verbindung zum Hörer haben können, wie z.B. sein Aussehen, sein Charakter, seine Einstellungen und Meinungen, seine Familie, seine Freunde, sein Besitz, seine Leistungen usw. Die Bewertung eines solchen Objektes kann in einem passenden Äußerungskontext auf die Person des Hörers übertragen werden. Diese Übertragung wird dann durch konversationale Implikaturen ausgedrückt. 147 (M2) Ein zweites kennzeichnendes Merkmal der HÖRER-BEWERTUNGEN soll sein, dass der Sprecher seine Einstellung gegenüber dem Hörer ausdrückt. Sprechakte, die über Bewertungen berichten gehören daher nicht zu den HÖRER-BEWERTUNGEN. 148
(M3) Eine dritte Eigenschaft der HÖRER-BEWERTUNGEN soll sein, dass der Sprecher von den bewerteten Aspekten in irgendeiner Weise betroffen ist. Gibt ein Sprecher z.B. einen Rat, in dem er das Verhalten des Hörers bewertet („Das würde ich an deiner Stelle nicht machen, da ich es für falsch halte.“), so handelt es sich dabei nicht um eine HÖRER-BEWERTUNG, da der Sprecher nicht von dem in seiner Äußerung ausgedrückten Sachverhalt betroffen ist. Die angeführten Merkmale (M2) und (M3) implizieren eine expressive Komponente der HÖRER-BEWERTUNGEN, da die persönliche Bewertung eines Sachverhaltes von dem man auch persönlich betroffen ist, meist von mehr oder weniger starken Emotionen begleitet wird bzw. durch bestimmte Emotionen ausgedrückt wird. Diese expressive Komponente spielt eine wichtige Rolle für die Erreichung des illokutionären Zwecks. Auf diesen Aspekt werde ich unter Punkt 5.3. zurückkommen.
Die HÖRER-BEWERTUNGEN sollen ferner in „auffordernde HÖRER-BEWERTUNGEN“ und „emotional beeinflussende HÖRER-BEWERTUNGEN“ unterschieden werden. Das Unterscheidungskriterium dabei ist der Folgeaspekt des illokutionären Zwecks. Hier soll auf die Beschreibung von Rolf (siehe Punkt 4.) Bezug genommen werden.
147 Vgl. Hartung, M. (2000), S.5.
148 Es stellt sich die Frage, inwieweit Berichte über Bewertungen überhaupt der Gruppe der BE-
WERTUNGEN zugeordnet werden können. Die BEWERTUNGSBERICHTE gehören eher der
Familie der REPRÄSENTATIVA an, da ein Sprecher sich, indem er von etwas berichtet, auf die
Wahrheit der ausgedrückten Proposition festlegt.
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Der Ergebnisaspekt des illokutionären Zwecks der HÖRER-BEWERTUNGEN ist immer der Ausdruck einer persönlichen (emotionalen) Einstellung im Bezug zu einem hörerseitigen Sachverhalt. Anders als in der Formulierung von Zillig (siehe Punkt 5.), drückt der Sprecher aus, dass ein bestimmter den Hörer betreffender Sachverhalt in seinem Interesse ist oder nicht. Der Folgeaspekt kann einerseits darin bestehen, den emotionalen Zustand des Hörers zu beeinflussen (BELEIDIGEN, SPOTTEN) oder andererseits eine Verhaltensänderung bzw. Beibehaltung hervorzurufen (LOBEN, TADELN). Ersterer Folgeaspekt ist dabei charakteristisch für die emotional beeinflussenden HÖRER-BEWERTUNGEN, letzterer ist kennzeichnend für die auffordernden HÖRER-BEWERTUNGEN. Die Charakterisierung dieser Folgeaspekte basiert auf der Beschreibung der EXPRESSIVA von Rolf (1997). Die Eigenschaft der Hörer-Beeinflussung, die Rolf den Expressiva zurechnet, soll hier als Eigenschaft der HÖRER-BEWERTUNGEN beschrieben werden. Eine Übersicht über die Abgrenzung der HÖRER-BEWERTUNGEN von anderen BEWERTUNGEN ist in Abb.2 (Anhang) gegeben. Der Zusammenhang zwischen den verschiedenen Aspekten des illokutionären Zwecks der HÖRER-BEWERTUNGEN ist in Abbildung 3 beschrieben:
Allgemein gilt für die HÖRER-BEWERTUNGEN, dass der Sprecher eine mehr oder weniger stark emotional geprägte Bewertung ausdrückt (A.). Unter bestimm- ten Bedingungen, die unter Punkt 5.1 und 5.2. erläutert werden sollen, kommt es zu
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einer Beeinflussung des emotionalen Zustandes des Hörers (B.). Dies liegt daran, dass die Äußerung des Sprechers für den Hörer ein Ereignis darstellen kann, dass er aufgrund seiner persönlichen Bedürfnisse und Ziele bewertet und so eine Emotion erzeugt (siehe Punkt 4.). Der Hörer will nun diese induzierte Emotion beseitigen (negativ) oder erhalten bzw. wiederholen (positiv), indem er sein Verhalten der Bewertung gemäß anpasst (C.). Bei auffordernden HÖRER-BEWERTUNGEN ist dieser Aspekt in die Äußerungsabsichten des Sprechers integriert. Bei emotional beeinflussenden HÖRER-BEWERTUNGEN steht dagegen Aspekt B. im Vorder-grund.
Die auffordernden HÖRER-BEWERTUNGEN haben erkennbar eine direktive Komponente. Ein Unterschied zu den DIREKTIVA besteht darin, dass die Handlungsaufforderung bei den HÖRER-BEWERTUNGEN auch kausaler Natur ist. Bei auffordernden HÖRER-BEWERTUNGEN, wie LOBEN, impliziert der gelungene Vollzug dieses Sprechaktes, dass ein bestimmtes Verhalten (eine Leistung) wiederholt werden soll. Die kommunikative (illokutionäre) Absicht hinter einer auffordernden HÖRER-BEWERTUNG ist also, ähnlich wie bei den DIREKTIVA, die Aufforderung des Hörers zu einem bestimmten Verhalten. Verstärkt wird diese Aufforderung durch die induzierte Emotion, deren Entstehung, wie oben beschrieben, durch einen kausalen Zusammenhang gegeben ist. Im Rahmen von Rolfs Beschreibung der EXPRESSIVA, wurde dieser Zusammenhang als „die Erhöhung der Wahrscheinlichkeit einer Verhaltensänderung durch emotionale Irritation“ beschrieben. 149
Aus dieser Beschreibung des Zusammenhangs zwischen dem Ergebnisaspekt und den verschiedenen Folgeaspekten einer HÖRER-BEWERTUNG lassen sich bestimmte Gelingens- und Erfüllungsbedingungen der HÖRER-BEWERTUNGEN ableiten.
5.2. Gelingensbedingungen der HÖRER-BEWERTUNGEN
Die Gelingensbedingungen der HÖRER-BEWERTUNGEN ergeben sich abgeleitet aus den beschriebenen Merkmalen (M1) bis (M3) wie folgt:
149 Vgl. Rolf, E. (1997), S. 222; Punkt 4. dieser Arbeit.
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Bedingungen des propositionalen Gehalts:
1) Indem S ausdrückt, dass p, bezieht er sich auf einen bestimmten Sachverhalt O der im Bezug zu H steht. 2) Dadurch, dass S p sagt, drückt er außerdem aus, dass er O positiv oder negativ gegenüber eingestellt ist.
vorbereitende Bedingungen:
1) H hat etwas getan, wird etwas tun, hat eine Eigenschaft oder eine Einstellung o.Ä. Dies stellt den Sachverhalt O dar. 2) S ist in irgendeiner Weise von O betroffen.
wesentliche Bedingung:
1) S drückt seine Einstellung zu O aus. 2) S möchte Einfluss auf H nehmen,
Aufrichtigkeitsbedingung:
Die Bedingung des propositionalen Gehalts ergibt sich dabei aus den für die HÖ-RER-BEWERTUNGEN als kennzeichnend beschriebenen Merkmale (M1) und (M2). Durch den Vollzug einer HÖRER-BEWERTUNG, drückt ein Sprecher aus, dass er gegenüber einem bestimmten Sachverhalt, der im Bezug zum Hörer steht, eine positive oder negative Einstellung hat. Die vorbereitende Bedingung leitet sich aus den Merkmalen (M1) und (M3) ab. Sie besagt, dass der Hörer einen bestimmten Sachverhalt herbeigeführt hat oder herbeiführen wird (er hat ein bestimmtes Aussehen, eine bestimmte Handlung vollzogen) von dem der Sprecher in irgendeiner Weise betroffen ist. In der wesentlichen Bedingung wird der illokutionäre Zweck der HÖRER-BEWERTUNGEN formuliert. Der illokutionäre Zweck be- steht, wie oben dargelegt, darin, dass der Sprecher seine Einstellung gegenüber ei-
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nem Sachverhalt ausdrückt. 150 Weiterhin besteht der illokutionäre Zweck darin, den Hörer zu beeinflussen: Entweder soll der emotionale Zustand des Hörers verändert werden oder der Hörer soll zu einer Verhaltensänderung bzw. Beibehaltung gebracht werden. Der Zusammenhang zwischen diesen einzelnen Aspekten des illokutionären Zwecks wurde unter Punkt 5.1. bereits erläutert. Die Aufrichtigkeitsbedingung wurde von Zillig übernommen, da auch für das Gelingen einer HÖRER-BEWERTUNG festgelegt sein muss, dass der Sprecher nicht scherzhaft spricht. Die Einhaltung dieser Gelingensbedingungen ist die Vorraussetzung für einen gelungenen Vollzug einer HÖRER-BEWERTUNG. Eine HÖRER-BEWERTUNG ist gelungen, wenn der Hörer erkennt, dass der Sprecher ihn in irgendeiner Weise bewertet hat. Das gelingen des Sprechaktes ist notwendig für eine mögliche Erfüllung des Sprechaktes, d.h. dafür, dass der Hörer die beabsichtigten Reaktionen zeigt. 151 Welche zusätzlichen Bedingungen eingehalten werden müssen, damit eine BEWERTUNG erfüllt sein kann, soll im folgenden Abschnitt erläutert werden.
5.3. Erfüllungsbedingungen der HÖRER-BEWERTUNGEN
Ein Sprechakt ist erfolgreich, wenn der Hörer die beabsichtigten Reaktionen zeigt. Welche Reaktionen den Erfolg eines Sprechaktes darstellen, ist durch die Erfolgsbedingungen gegeben. Für die HÖRER-BEWERTUNGEN sind die Erfolgsbedingungen, dass der emotionale Zustand des Hörers tatsächlich verändert ist bzw. dass der Hörer den beschriebenen Sachverhalt ändert bzw. beibehält (sofern dies beabsichtigt war). Die Erfüllung der Erfüllungsbedingungen ist Voraussetzung, damit dieser Erfolg eintreten kann. 152 Diese Erfüllungsbedingungen sind wie folgt gegeben:
Glaubwürdigkeitsbedingung:
150 Dies wird auch in der Bedingung des propositionalen Gehalts festgelegt.
151 Vergleiche dazu die Erläuterung der Unterteilung der Bedingungen durch Rolf unter Punkt 1.4.
152 Siehe Punkt 4. dieser Arbeit.
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Bedingung der Wichtigkeit:
Bedingung der Kompetenz:
Bedingung der Beziehung:
Die Glaubwürdigkeitsbedingung ist der Aufrichtigkeitsbedingung ähnlich. Jedoch wird hier nicht vordergründig festgelegt, dass der Sprecher nicht scherzhaft spricht. Die Glaubwürdigkeitsbedingung legt fest, dass die der Bewertung zugrunde liegende emotionale Einstellung glaubhaft gemacht werden muss. Die Erfüllung dieser Bedingung ist daher wichtig, da es oft von der Glaubwürdigkeit des Sprechers abhängt, ob es gelingt, den emotionalen Zustand des Hörers zu beeinflussen. Ein Sprechakt, wie BELEIDIGEN kann nur dann erfolgreich sein, wenn der Sprecher glaubhaft macht, dass er tatsächlich die ausgedrückte negative Einstellung hat. Dies wird vor allem durch Mimik und Intonation erreicht. Eine weitere Bedingung für die Möglichkeit der Einflussnahme auf den emotionalen Zustand des Hörers ist, dass die Äußerung des Sprechers in irgendeiner Weise einen Sachverhalt betrifft, der dem Hörer wichtig ist. Dies kann einerseits der Sachverhalt selbst sein, auf den sich die Äußerung bezieht, andererseits kann aber auch die Person des Sprechers dem Hörer wichtig sein. In diesem Fall, ist es dem Hörer wichtig, dass der Sprecher eine bestimmte Einstellung zu ihm hat. Zum Beispiel kann die BELEIDIGUNG „Deine Klamotten sehen aus, als hättest du sie aus der Altkleidersammlung!“ nur dann eine beleidigende Wirkung haben, wenn dem Hörer sein Aussehen wichtig ist, oder der Sprecher eine Person darstellt, deren Meinung dem Hörer wichtig ist.
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Die Bedingung der Kompetenz besagt, dass der Sprecher das notwendige Wissen oder die Erfahrungen hat, um einen bestimmten Sachverhalt bewerten zu können. Zum Beispiel kann ein Lehrer die Arbeit eines Schülers als gut bewerten, da er die Kompetenzen dazu besitzt. Ein Mitschüler ist dazu jedoch nicht in der Lage. Eine Beleidigung wie „Du kannst nicht kochen!“ hat nur dann Erfolg, wenn der Sprecher Erfahrungen mit den kulinarischen Elaboraten des Hörers gesammelt hat. Die Bedingung der Beziehung legt fest, dass Sprecher und Hörer in einem bestimmten Verhältnis zueinander stehen müssen, damit eine HÖRER-BEWERTUNG Erfolg haben kann. Dieses Verhältnis kann durch den äußeren Rahmen gegeben sein oder durch die persönliche, durch den Charakter der beiden Akteure konstituierte Beziehung. Verschiedene Sprechakte nach dem Muster auf-fordernde HÖRER-BEWERTUNG lassen sich in die Kategorien „untergeordnet“, „übergeordnet“ und „gleichgestellt“ unterteilen. Ein LOB z.B. setzt voraus, dass der Lobende dem Gelobten im Bezug auf den bewerteten Sachverhalt übergeordnet ist. 153 Ist der Lobende dem Gelobten unterlegen, so kann dieses Lob als anmaßend empfunden werden und ist so erfolglos. Andererseits kann eine Unterlegenheit des Sprechers zur Folge haben, dass ein Lob als solches gar nicht erkannt wird. Das Lob könnte beispielsweise als SCHMEICHELEI interpretiert werden. Damit sind die hier aufgeführten Bedingungen nicht immer nur für den Erfolg eines Sprechaktes nach dem Muster HÖRER-BEWERTUNG maßgebend, sondern können auch die Situation beschreiben, wie sie gegeben sein muss, damit eine HÖRER-BEWERTUNG überhaupt gelingt. Die Abgrenzung von Gelingensbedingungen und Erfüllungsbedingungen soll daher nicht als absolut betrachtet werden. Bei emotional beeinflussenden HÖRER-BEWERTUNGEN, wie BELEI-DIGEN, spielt die Stellung von Hörer und Sprecher keine Rolle. Hier spielt es eher eine Rolle, ob Sprecher und Hörer eine „sympathische“ oder eine „antipathische“ Beziehung verbindet. Eine BELEIDIGUNG z.B. setzt voraus, dass der Sprecher antipathische Gefühle gegenüber dem Hörer hegt.
Der Aspekt der Beziehung wurde bereits unter Punkt 1.6. diskutiert. Dort wurde das Verhältnis zwischen Hörer und Sprecher als Ursache für die indirekte Ausdrucksweise der DIREKTIVA herausgestellt. Es zeigt sich also, dass einige der hier formulierten Erfüllungsbedingungen auch für andere Illokutionskraftfamilien
153 Dies ist vor allem durch den in der Bedingung der Kompetenz verlangten Sachverhalt gegeben.
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gelten müssen. Inwiefern dies der Fall ist, bleibt noch zu untersuchen. Ein weiterer Aspekt, der unter Punkt 1.6. angesprochen wurde, war die Funktion, die ein Vollzug eines überlegenen Sprechaktes haben kann. Überlegene Sprechakte können dazu dienen ein Verhältnis zu definieren. Zeigt eine Beleidigung die beabsichtigten Wirkungen (der emotionale Zustand des Hörers ist negativ beeinflusst), so ist das Verhältnis zu Gunsten des Sprechers geklärt (zumindest kurzfristig). Zeigt der Hörer jedoch keine Reaktion, die auf eine negative Beeinflussung seines emotionalen Zustands hindeutet, so hat er damit demonstriert, dass der Sprecher nicht in der Position ist, ihn beeinflussen zu können. Die Erfüllungsbedingungen beziehen sich auf die für den Vollzug einer HÖRER-BEWERTUNG notwendige Beschaffenheit der Situation. Die Erfüllung dieser Bedingungen ist durch den äußeren Kontext gegeben und wird bei dem Vollzug einer HÖRER-BEWERTUNG, genau wie die vorbereitende Bedingung, präsupponiert. 154 Die unterschiedliche Einschätzung des Gesprächziels und das daraus resultierende Missverständnis könnten im Zusammenhang mit diesen situationsbezogenen Bedingungen stehen. Dies soll im Folgenden untersucht werden.
154 Siehe Punkt 1.4.
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6. Unterschiedliche Einschätzungen des Kontexts als Ursache kommunikativer Missverständnisse
In den vorangegangenen Abschnitten wurden die Merkmale der geschilderten Beispiele kommunikativer Missverständnisse beschrieben. Dies geschah im Rahmen der im ersten Teil dieser Arbeit gegebenen sprachwissenschaftlichen Grundlagen. Es wurde festgestellt, dass die Hörer in den beschriebenen Missverständnissen fälschlicherweise von indirekter Sprechweise bzw. von einer konversationalen Implikatur ausgehen. Des Weiteren wurde durch die Nachbildung des Verstehensprozess anhand der Implikaturtheorie herausgestellt, dass eine Ursache der Missverständnisse darin liegen könnte, dass Sprecher und Hörer von unterschiedlichen Gesprächszielen ausgehen. Dies wurde durch unterschiedliche Einschätzung des Äußerungskontexts von Sprecher und Hörer erklärt. Durch eine nähere Untersuchung der von den Hörern als primär interpretierten Sprechakte, konnten diese den BEWERTUNGEN zugeordnet werden. Es wurden weitere kennzeichnende Merkmale der als primär interpretierten Sprechakte herausgestellt, um so eine Untergruppe der BEWERTUNGEN zu entwickeln, die diese Merkmale beschreibt. Für diese Untergruppe, die HÖRER-BEWERTUNGEN, wurden Gelingens- und Erfüllungsbedingungen aufgestellt. Es stellt sich nun die Frage, wie die Einschätzung des Äußerungskontexts und die Fehlinterpretation eines primär bewertenden Sprechaktes zusammenhängen. Die „Bindeglieder“ zwischen Äußerungskontext und einem bestimmten Sprechakt sind dessen Gelingens- und Erfüllungsbedingungen. Alle Bedingungen legen fest, wie der Äußerungskontext beschaffen sein muss, damit ein Sprechakt gelingt bzw. erfüllt sein kann. Ausnahmen sind die wesentliche Bedingung, die sich auf die Absichten des Sprechers bezieht und die Bedingung des propositionalen Gehalts, die sich auf den Inhalt der Äußerung bezieht. Daraus ergibt sich, dass durch die Beschaffenheit des Äußerungskontexts der Vollzug einiger Sprechakte ausgeschlossen werden kann. Dies geschieht entweder dadurch, dass der Kontext die für die Einhaltung der Gelingens- oder Erfüllungsbedingungen eines Sprechaktes notwendigen Faktoren nicht aufweist oder dadurch, dass Faktoren vorhanden sind, die den Vollzug eines bestimmten Sprechakts blockieren. Für den Sprecher wird so festgelegt, durch welche Sprechakte er seine Absichten in einer bestimmten
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Situation ausdrücken kann bzw. muss, um die Erfüllung seiner Absichten zu erreichen (z.B. BITTEN vs. AUFFORDERN). Der Hörer kann dadurch Erwartungen an die Äußerungen des Sprechers stellen, wodurch ein Verstehen der Äußerung erleichtert wird und eine Reaktion auf die Äußerung schneller erfolgen kann. Für Sprecher und Hörer stellt sich dabei jedoch die Aufgabe aus der Menge der Kon-textfaktoren diejenigen zu selektieren, die für die Produktion bzw. die Interpretation der Äußerung relevant sind und so die situationsbezogenen Gelingens- und Erfüllungsbedingungen einiger Sprechakte betreffen können. Es gibt Situationen in denen die Menge der möglichen Sprechakte durch den Kontext stark eingegrenzt ist, so dass nur wenige Sprechakte zur Ausführung in Frage kommen. Dies ist z.B. dann der Fall, wenn Hörer und Sprecher definierte Rollen in einem „stereotypen“ Umfeld zukommen. Dadurch sind die für die Interpretation der Äußerung relevanten Faktoren klar definiert. Z.B. ist die Menge der möglichen Sprechakte bei einer Äußerung eines Gasts zu einem Kellner im Normalfall auf bestimmte Sprechakte beschränkt. Die situationsbezogenen Gelingens-und Erfüllungsbedingungen für Sprechakte, wie eine BESTELLUNG AUFGEBEN sind gegeben.
155
Faktoren, die die situationsbezogenen Bedingungen für Sprechakte, wie SPOTTEN festlegen, sind dagegen (im Normalfall) nicht gegeben und schließen so die Möglichkeit des Vollzugs von SPOTTEN aus.
156
In Situationen, in denen Sprecher und Hörer keine eindeutigen Rollen zukommen, ist die Varianz der möglichen Sprechakte größer, da die Menge der für die Interpretation potentiell relevanten Kontextfaktoren nicht eindeutig durch die Rollen definiert ist. Eine Komplikation, die sich dabei ergeben kann ist, dass Kon-textfaktoren konkurrieren können: Die Relevanzannahme eines Faktors würde völlig andere Sprechakte ermöglichen als die Einbeziehung eines anderen Faktors. Dies kann dazu führen, dass Sprecher und Hörer die Kontextfaktoren unterschiedlich „gewichten“, d.h. unterschiedliche Faktoren als relevant ansehen. Die Folge davon kann sein, dass der Hörer falsche Erwartungen an die Äußerung des Sprechers stellt. Unter diesen Umständen bestünde die Gefahr, dass ein vom Sprecher vollzogener Sprechakt nicht gelingt, da der Hörer den Vollzug eines anderen erwartet. Die Erwartungen des Hörers bringen diesen dazu, bei der Interpretation der Äu-
155 Vgl.Rolf, E. (1997), S.182.
156 Der erfolgreiche Vollzug des Sprechaktes SPOTTEN setzt voraus, dass der Sprecher antipathi-
sche Gefühle gegenüber dem Hörer hat. Dies ist nur dann möglich, wenn der Sprecher den Hörer
persönlich kennt. Vgl. Marten-Cleef, S. (1991), S.222.
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ßerung zunächst zu „prüfen“, ob die Bedingung des propositionalen Gehalts des erwarteten Sprechaktes durch die wörtliche Bedeutung der Äußerung erfüllt ist. Ist dies nicht der Fall, so wird von indirekter Sprechweise ausgegangen, um so eine „indirekte“ Erfüllung der Bedingung des propositionalen Gehalts zu erzielen. Erst, wenn kein indirekter Sprechakt ableitbar ist, verwirft der Hörer seine Erwartungshaltung und gelangt zu einer Neueinschätzung des Kontexts. Einen Überblick über den Verstehensprozess, wie er hier skizziert werden soll ist in Abbildung 4 dargestellt (siehe Anhang).
Das Problem der unzutreffenden Erwartungen des Hörers an die Äußerung des Sprechers könnte die Ursache für die in den Beispielen dargestellten Missverständnisse sein. In Beispiel (B1) könnten der Kontextfaktor „gespanntes Verhältnis zwischen Sprecher und Hörer“ und der Kontextfaktor „Unkenntnis des Sprechers“ (für den Sprecher) miteinander in Konkurrenz stehen. Der Sprecher gewichtet seine Unkenntnis über eine Zutat im Essen als relevanten Kontextfaktor. Er hat daher dem Kontextfaktor „Beziehung“ keine Relevanz für seine Äußerung zukommen lassen. Die Hörerin dagegen sieht den Beziehungsfaktor als relevant an und geht daher davon aus, dass der Sprecher sich mit seiner Äußerung auf diesen bezieht. Durch die Einbeziehung weiterer Kontextfaktoren geht die Hörerin von einer HÖ-RER-BEWERTUNG aus, da sie die situationsbezogenen Gelingens- und Erfüllungsbedingungen als erfüllt ansieht:
Vorbereitende Bedingungen:
• Die Frau hat für den Mann gekocht.
• In der nahen Vergangenheit gab es Streitigkeiten in der Beziehung.
Aufrichtigkeitsbedingung:
• Weder in der Situation noch in der Äußerung des Mannes gibt es Hinweise darauf, dass er das, was er sagt, nicht ernst meint.
Bedingung der Wichtigkeit:
• der Sprecher ist der Frau wichtig
• die Tatsache, dass die Frau gekocht hat, ist ihr wichtig
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Bedingung der Kompetenz:
• der Sprecher hat die Kompetenz die Frau zu bewerten, da er sie gut kennt
• der Sprecher hat die Kompetenz das Essen zu bewerten, da er probiert hat und häufig ein von der Frau zubereitetes Essen zu sich nimmt
Bedingung der Beziehung:
• Wahrscheinlich lässt ein vergangener Streit die Frau vermuten, dass der Mann ihr gegenüber „antipathische“ Gefühle hegt.
Die wörtliche Bedeutung der Äußerung des Mannes drückt keine Bewertung der Hörerin aus. Daher ist die Bedingung des propositionalen Gehalts der HÖRER-BEWERTUNGEN nicht erfüllt. Um die Erwartung der Hörerin dennoch zu erfüllen wird, interpretiert sie einen indirekten Sprechakt, der wie folgt hergeleitet wird:
1) Die Frau erwartet eine HÖRER-BEWERTUNG. 2) Durch die wörtliche Bedeutung der Äußerung bezieht sich der Sprecher nicht auf die Frau. 3) Die Bedingung des propositionalen Gehalts für HÖRER-BEWERTUNGEN ist nicht erfüllt. 4) Die wörtliche Bedeutung der Frage des Mannes bezieht sich auf eine Zutat des Essens. 5) Das Essen hat die Frau zubereitet. 6) Eine Bewertung des Essens wäre eine Bewertung der Fähigkeiten der Frau. 157 Eine Bewertung des Essens würde die Erwartungshaltung erfüllen. Der Mann will das Essen bewerten. 7) Der Mann äußert keine explizite Bewertung des Essens. 8) Der Mann hält sich an das Kooperationsprinzip und die Konversationsmaxime. Der Mann implikatiert eine negative Bewertung des Essens, da nur so eine Einhaltung der Konversationsmaxime gewährleistet ist. Der Mann wollte der Frau mitteilen, dass ihm das Essen nicht schmeckt.
157 Zur Übertragung von Bewertungen siehe Punkt 5.1.
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Der Mann hat die Frau kritisieren/ beleidigen wollen.
Im zweiten Beispiel könnte das Missverständnis dadurch entstanden sein, dass die Kellnerin erwartet, dass der Koch sich auf den Kontextfaktor „Ich bin neu hier“ beziehen wird. Sie erwartet ein Feedback nach ihrem ersten Arbeitstag. Auch sie sieht die situationsbezogenen Gelingens- und Erfüllungsbedingungen für eine HÖ-RER-BEWERTUNG als erfüllt an.
vorbereitende Bedingungen:
• Die Kellnerin hat zum ersten Mal gearbeitet.
• Der Küchenchef ist von der Arbeit der Kellnerin in so fern betroffen, als dass er die Verantwortung für die Qualität des Restaurants trägt und somit auch für den Service.
Aufrichtigkeitsbedingung:
• Weder in der Situation noch in der Äußerung des Küchenchefs gibt es Hinweise darauf, dass er das, was er sagt, nicht ernst meint.
Bedingung der Wichtigkeit:
• Es ist der Kellnerin wichtig einen guten Eindruck zu machen, da sie den Job behalten möchte.
Bedingung der Kompetenz:
• Der Küchenchef hat die Kompetenz die Arbeit der Kellnerin zu bewerten, da er sich mit dieser Arbeit auskennt und gesehen hat, wie die Kellnerin gearbeitet hat.
Bedingung der Beziehung:
• Der Küchenchef ist der Kellnerin übergeordnet.
Da die Bedingung des propositionalen Gehalts einer HÖRER-BEWERTUNG jedoch nicht erfüllt ist leitet die Kellnerin einen indirekten Sprechakt her. Dies ist möglich, da sich der sekundäre Sprechakt auf einen Hörerseitigen Sachverhalt be-
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zieht (auf die Arbeitszeiten der Kellnerin). Der interpretierte indirekte Sprechakt stellt einen Sprechakt nach dem Muster TADEL dar, da nur so zu erklären ist, warum der Küchenchef keine explizite Bewertung geäußert hat. Im dritten Beispiel gewichtet der Hörer den Faktor „äußere Erscheinung“ stärker als der Sprecher. Dieser Faktor stellt für den Hörer daher einen wahrscheinlichen Bezugspunkt für die Äußerungen des Sprechers dar. Die Erfüllungsbedingungen für eine HÖRER-BEWERTUNG sind erfüllt, da man davon ausgehen kann, dass seine äußere Erscheinung dem Hörer wichtig ist und er weiß, dass der Sprecher in der Lage ist, diese zu bewerten, da sein Übergewicht offensichtlich ist und dazu auch gesellschaftlich verpönt. Da der propositionale Gehalt der Äußerung sich so umdeuten lässt, dass der Sprecher auf das Übergewicht des Hörers Bezug nehmen könnte, geht der Hörer davon aus, dass er dies getan hat. Durch die Gewichtung bestimmter Kontextfaktoren, können auch andere indirekte Sprechakte fälschlicherweise interpretiert werde. Zum Beispiel könnte die Feststellung „Ich konnte das Buch in deinem Zimmer nicht finden“ als Aufforderung verstanden werden, das Zimmer aufzuräumen, wenn z.B. der Sprecher dem Hörer durch seine Rolle überlegen ist (Eltern - Kind) und der Hörer diesen Kon-textfaktor als relevant gewichtet. Das Streitpotenzial bei unterstellten HÖRER-BEWERTUNGEN ist jedoch höher, da zwangsläufig eine emotionale Komponente eine Rolle spielt. Das hier beschriebene Phänomen stellt demnach ein allgemeines Prinzip der Interpretation von Äußerungen dar.
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V. Zusammenfassung und Ausblick
In der vorliegenden Arbeit wurden kommunikative Missverständnisse dadurch charakterisiert, dass (1.) der Hörer davon ausgeht, dass das „Gemeinte“ nicht dem „Gesagten“ entspricht und (2.) die Äußerung des Sprechers vom Hörer als persönliche Kritik aufgefasst wird. Es wurde gezeigt, dass es möglich ist diese Eigenschaften durch sprachwissenschaftliche Konzepte zu beschreiben: Eigenschaft (1.) wurde anhand der Konzepte „indirekter Sprechakt“ und „konversationale Implikatur“ dargestellt. Die Etablierung der Illokutionskraftfamilie der HÖRER-BEWERTUNGEN, aufbauend auf den Beschreibungen der EXPRESSIVA und der BEWERTUNGEN, diente zur Analyse von Eigenschaft (2.). Durch die Anwendung des in der Implikaturtheorie gegebenen Folgerungsprozesses auf die, den Missverständnissen zugrunde liegenden Verstehensprozesse, zeigte sich, dass die Missverständnisse durch eine unterschiedliche Einschätzung des Gesprächsziels von Sprecher und Hörer verursacht wurden. Die Analyse von Merkmal (2.) auf der Grundlage des vorher etablierten Konzepts der HÖRER-BEWERTUNGEN gab konkretere Einblicke auf die unterschiedlichen Einschätzungen des Kontexts von Hörer und Sprecher: durch die Beschreibung der Gelingens- und Erfüllungsbedingungen der HÖRER-BEWERTUNGEN konnten diejenigen Kontextfaktoren identifiziert werden, deren Relevanzannahme durch den Hörer das Missverständnis hervorrief. Die Analyse der kommunikativen Missverständnisse zeigt jedoch auch, dass, sofern man kommunikative Missverständnisse in befriedigender Weise beschreiben und erklären will, eine Einbeziehung psychologischer Konzepte notwendig ist.
Schon die Beschreibung des den EXPRESSIVA bzw. den BEWERTUN-GEN zugrunde liegenden Beeinflussungsprozesses wies Verbindungen zu Ansätzen der Emotions- und Motivationspsychologie auf. 158 Eine detaillierte Schilderung dieses Prozesses ist wohl nur im Rahmen einer psychologischen Analyse möglich, da die notwendige Beantwortung der folgenden Fragen sprachwissenschaftlich nicht möglich ist:
158 Siehe Punkt 4. und 5. dieser Arbeit.
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o Wodurch ist es möglich, dass ein Sprecher in einem Hörer eine Emotion auslösen kann?
o Wie kann ein Sprecher einen Hörer durch das induzieren einer Emotion motivieren?
o Wie ist der Zusammenhang zwischen den subjektiven Zielen, Bedürfnissen und Anliegen auf der einen Seite und dem Entstehen einer Emotion auf der anderen Seite gegeben?
Ferner lassen sich die Ursachen kommunikativer Missverständnisse nur unter Einbeziehung psychodynamischer Prozesse vollständig aufklären. Die in der vorliegenden Arbeit als Ursache identifizierte unterschiedliche Bestimmung der für die Produktion und Interpretation der Äußerungen relevanten Kontextfaktoren durch Hörer und Sprecher, wurde als subjektiver „Gewichtungsprozess“ geschildert. Für eine lückenlose Argumentation, warum dies einen subjektiven Prozess darstellt und warum dieser die Ursache für Missverständnisse sein kann, müssen weitere Fragen geklärt werden. Eine offene Frage ist zum Beispiel:
o Durch welche subjektiven Faktoren werden die Kontextmerkmale gewichtet?
Antworten auf diese Frage könnten durch die Persönlichkeitspsychologie oder Emotionsphilosophie gegeben werden. Die dort verwendete Begriffe „subjektives Anliegen“ 159 , „subjektive Bedürfnisse“ 160 , „Lebensmotive“ 161 usw. könnten jene Faktoren beschreiben, die zu der subjektiven Gewichtung der Kontextfaktoren beitragen. In der Emotionsphilosophie werden Emotionen als Bewertungen von Objekten beschrieben, welche aufgrund ihrer Eigenschaften die subjektiven Anliegen eines Subjekts gefährden können. 162 Das Subjekt erfasse diese gefährdenden Eigenschaften des Objekts aber gerade deshalb, weil es bestimmte subjektive Anliegen habe. 163 Die Einbeziehung dieses Ansatzes in die Analyse kommunikativer Missverständnisse könnte zeigen, dass Sprecher und Hörer den Kontext deshalb unter-
159 Vgl.Döring, S. (2006), S.274.
160 Vgl. Maslow, A. (1943).
161 Vgl. Reiss, S. (2000).
162 Vgl. Döring, S. (2006), S.281.
163 Vgl. Ebenda.
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schiedlich einschätzen, da sie diesen nach Faktoren „absuchen“, die eine Gefährdung eines Anliegens darstellen könnten. Diese Faktoren würden dann als für die Interpretation und Produktion von Äußerungen relevant gewichtet. Im Rahmen einer solchen Analyse müsste untersucht werden, welche subjektiven Anliegen bei der zwischenmenschlichen Kommunikation eine Rolle spielen. 164 Dies wiederum könnte Aufschluss darüber geben, warum gerade bewertende Sprechakte häufig unterstellt werden und so Missverständnisse verursachen.
164 Dazu könnten Bedürfnisse, wie Liebe, Zuneigung, Anerkennung, Bestätigung gehören, im Ge-
gensatz zu beispielsweise „körperliche Unversehrtheit“
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Bachelor Beate Krickel, 2007, Kommunikative Missverständnisse - Eine Analyse im Rahmen der Sprechakttheorie, München, GRIN Verlag GmbH
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