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Bachelorarbeit, 2010
68 Seiten, Note: 1,7
Abkürzungsverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
1. Einleitung und Gang der Untersuchung
2. Grundlagen zu bankbetrieblichen Liquiditätsrisiken
2.1 Definitorisches zum Liquiditätsrisikos
2.2 Besonderheiten der bankbetrieblichen Liquidität
2.2.1 Grundsätzliches
2.2.2 Fristentransformation
2.2.3 Autonome Zahlungen
2.2.4 Vertauensempfindlichkeit
2.3 Ausprägungen von Liquiditätsrisiken bei Kreditinstituten
2.3.1 Institutsspezifische (endogene) Liquiditätsrisiken
2.3.2 Marktspezifische (exogene) Liquiditätsrisiken
2.4 Aufsichtsrechtliche Regularien
2.4.1 Nationale quantitative Normen
2.4.2 Nationale qualitative Normen
2.4.3 Internationale Initiativen
2.5 Notwendigkeit der Liquiditätsrisikosteuerung
2.6 Auswirkungen der Finanzkrise auf die Liquiditätsrisikosteuerung
3. Stresstests als Ergänzung der Liquiditätsrisikosteuerung
3.1 Definition und Nutzen
3.2 Aufsichtsrechtliche Anforderungen an Stresstests
3.2.2 Konsequenzen für die Liquiditätsrisikosteuerung
3.3 Ausprägungsformen von Stresstests
3.3.1 Sensivitätsanalysen (univariate Analysen)
3.3.2 Szenarioanalysen (multivariate Analysen)
3.3.3 Reverse Stresstests
4. Definition institutsspezifischer Liquiditätsrisiko-Stresstests am Beispiel einer Sparkasse
4.1 Grundlagen des Fallbeispiels
4.2 Analyse institutsspezifischer Liquiditätsrisikofaktoren
4.2.1 Refinanzierungsstruktur
4.2.2 Kreditportfoliostruktur
4.2.3 Eigenhandelsportfolio und Beteiligungen
4.3 Stressereignisse
4.3.1 Institutsspezifische (endogene) Stressereignisse
4.3.2 Marktspezifische (exogene) Stressereignisse
4.4 Liquiditätsnotfallplan und Handlungsmaßnahmen im Krisenfall
4.5 Integration von Stresstests in die Gesamtbanksteuerung
5. Schluss
Anhang
Literaturverzeichnis
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 1: Interdependenzen des Liquiditätsrisikos zu anderen Bankrisiken.
Abbildung 2: Ausprägungen und Komponenten des Liquiditätsrisikos bei Kreditinstituten.
Abbildung 3: Verfahren der Liquiditätsverordnung.
Abbildung 4: Allgemeiner Ablauf eines Stresstests.
Abbildung 5: Die LAB der Mustersparkasse mit dem Stressszenario – starker Abzug von Einlagen.
Abbildung 6: Grafische Darstellung des Stressszenarios – Ausfall bedeutender Kreditnehmer.
Abbildung 7: Veranschaulichung der erhöhten Refinanzierungskosten und deren Auswirkung auf die Liquidität der Mustersparkasse.
Abbildung 8: Katalog möglicher Notfallmaßnahmen.
Liquiditätsrisiken gehören zu den traditionellen Risiken von Kreditinstituten[1]. Im Hinblick auf ihre grundbezogenen Geschäfte können tatsächliche oder auch nur vermutete Liquiditäts-spannungen sehr schnell die Existenz eines Kreditinstituts gefährden, da – wie die Finanzkrise 2007 gezeigt hat – schlagartig Einlagenabzüge bzw. ausbleibende Prolongationen von anderen Instituten und Privatanlegern o. ä. drohen. Verflechtungen untereinander begünstigen, dass auch andere Kreditinstitute und sogar das gesamte Finanzsystem hierdurch Schaden erleiden können, weshalb die Begrenzung von Liquiditätsrisiken zum Kernbestandteil der bankenauf-sichtsrechtlichen Regulierung gehört.
In der deutschen Kreditwirtschaft wurde die Liquiditätsrisikosteuerung in der Vergangenheit, verglichen mit dem Management von Erfolgs-/Kreditrisiken, doch deutlich vernachlässigt, was sich u. a. in den bankenaufsichtsrechtlichen Normen und in einer vergleichsweise geringen Anzahl von Publikationen zu diesem Themengebiet zeigt.
Allerdings hat sich in den letzten Jahren durch die Liquiditätsverordnung (LiqV) und die erhöhten liquiditätsbezogenen Vorgaben der Mindestanforderungen an das Risikomana-gement bereits deutlich gezeigt, dass alle Kreditinstitute dazu aufgefordert werden, sich verstärkt mit der Steuerung dieser Risikokategorie zu beschäftigen. Dabei sind auch die euro-päischen Initiativen und deren Publikationen zum Thema Liquiditätsrisiko deutlich ange-stiegen und zeigen damit, wie bedeutend die Liquiditätsrisikosteuerung ist. Zu nennen sind auf internationaler Ebene das Basel Committee on Banking Supervision (BCBS) und das Committee of European Banking Supervisors (CEBS), bei denen nicht zuletzt das Thema Stresstesting und das Simulieren plausibler Szenarien auf der Tagesordnung steht und wurde seit der Finanzkrise 2007 immer weiter durch die Aufsichten vorangetrieben.
In der vorliegenden Arbeit sollen die Besonderheiten der bankbetrieblichen Liquidität dargestellt werden. Dabei spielen die unterschiedlichen Ausprägungsformen von Liquiditäts-risiken und deren Wechselwirkungen mit anderen Bankrisiken eine herausragende Rolle in Kreditinstituten. Welche aufsichtrechtlichen Anforderungen an Institute in Zusammenhang mit dem Liquiditätsrisiko gestellt werden, wird daran anknüpfend aufgezeigt. Ausprägungs-formen von Stresstests in Zusammenhang mit den Liquiditätsrisiken in Kreditinstituten und die Entwicklung von Szenarien sind die Grundlage für die anschließende Simulation von Liquiditätsrisikostresstests am Beispiel einer Sparkasse. Der Liquiditätsnotfallplan und die Integration von Stresstests in der Gesamtbanksteuerung sollen die Arbeit abrunden.
Grundlegende Voraussetzung zur erfolgreichen Umsetzung einer Liquiditätsrisikosteuerung ist die eindeutige Abgrenzung des Liquiditätsrisikobegriffs. Da in der Literatur keine einheit-liche Begriffsdefinition vorhanden ist, erscheint es sinnvoll, zunächst einen für diese Arbeit gültigen Liquiditätsrisikobegriff abzuleiten. Dies geschieht durch die Definition und Inter-pretation der Begriffe „Liquidität“ und „Risiko“.
Der Begriff des Risikos ist in den Wirtschaftswissenschaften nicht eindeutig definiert.[2] Vielmehr existieren für den Risikobegriff viele verschiedene Definitionen – häufig jedoch wird der Begriff des Risikos negativ aufgefasst, sodass unter einem Risiko die Möglichkeit einer künftigen ungünstigen Entwicklung verstanden wird[3] und damit einhergehend eine Vermögensminderung zur Folge hat.[4] Wirkungsbezogen wird das Risiko als Abweichung von einem Referenzwert interpretiert. Diese Zielgröße kann sowohl mathematisch-statistischer als auch subjektiver Erwartungen sein.[5] Bezüglich der Schwankungsrichtung wird in der Literatur zwischen positiven Abweichungen als Chance und negativen als Risiko im engeren Sinne unterschieden.[6] Da die Bestimmung der „optimalen Liquidität“ allerdings als ein Optimier-ungsproblem aufzufassen ist, sind Abweichungen vom Erwartungswert zumeist unvorteilhaft. Der Zusammenhang zwischen den positiven und negativen Abweichungen stellt sich so dar: Hält das Institut eine zu hohe Liquiditätsreserve vor, geht dies zu Lasten der Rentabilität/des Ertrags. Andererseits würde ein Institut jeden Preis für den Erhalt von Liquidität bezahlen, um eine Insolvenz zu vermeiden.[7] Anhang 1 veranschaulicht den Zusammenhang noch einmal.
Der Begriff der Liquidität erscheint häufig eindeutig definiert zu sein, allerdings nimmt dieser in der Bankenpraxis verschiedenste Dimensionen an. Grundsätzlich ist zwischen subjekt-bezogener (bankbezogener oder institutioneller) und objektbezogener Liquidität zu unter-scheiden.[8] Unter der subjektivbezogenen Liquidität versteht man, ob ein Institut all seinen Zahlungsverpflichtungen fristgemäß nachkommen kann, somit bezieht es sich im Gegensatz zur objektbezogenen Liquidität auf das Unternehmen als Ganzes und nicht auf einzelne Vermögenspositionen. Zumeist wird unter der Liquidität die kurzfristige Liquidität verstan-den, also diejenige Fähigkeit des Instituts, seine Zahlungsansprüche jederzeit erfüllen zu können. Oft wird in diesem Zusammenhang auch die Bezeichnung operative oder dispositive Liquidität verwendet. Diese Sichtweise ist absolut notwendig, allerdings deckt sie nur einen Teil dessen ab, wie Liquidität heute unter Instituten verstanden wird.
Neben der kurzfristigen muss auch die langfristige (strukturelle) Liquidität bei Kreditin-stituten betrachtet werden.[9] Dabei wird unter der strukturellen Liquidität die Fähigkeit des Instituts verstanden, genügend langfristige Refinanzierungsmittel auf der Passivseite aufzu-nehmen, um die gewünschte Entwicklung auf der Passivseite zu ermöglichen. Seit 2007 wird zur weiteren Differenzierung noch die taktische Liquidität („tactical liquidity“) erwähnt. Hierbei handelt es sich z. B. um das Image des Instituts oder die Pflege zu(m) Händlern /Marktzugang, um im Falle schnell über den Kapitalmarkt liquide Mittel beziehen zu können.[10]
Unter der objektbezogenen Liquidität (Produktliquidität) versteht man, dass das Kreditinstitut im Bedarfsfalle über schnell liquidierbare Assets (Vermögensgegenstände) auf der Aktivseite verfügt. Die benötigte Zeit und die bei der Liquidation entstehenden Kosten determinieren dabei die Geldnähe bzw. -höhe des Assets. Je schneller das Asset liquidierbar und je geringer der damit verbundene Wertverlust ist, desto höher ist dessen Liquidität.[11] In der Literatur erfolgt meist eine Klassifizierung der Liquidität nach ihrer individuellen Liquidierbarkeit in Primär- (=Barliquidität, Kassenbestand, Guthaben bei Zentralnotenbanken), Sekundär- (=liquide Aktiva, die mit geringen Wertabschlägen zügig veräußerbar sind) und Tertiär-liquidität (=Aktiva, die nur mit größerem Wertverlust kurzfristig liquidierbar ist).[12] Die objekt-bezogene Liquidität stellt damit einen Teilaspekt der subjektbezogenen Liquidität dar. Die Liquidität eines Wirtschaftssubjekts setzt sich folglich aus drei bestimmenden Faktoren zusammen. Zuerst hängt sie von der Anzahl an verfügbaren liquiden Vermögensobjekten ab, deren Liquidität sich dadurch kennzeichnet, innerhalb welcher Zeit und mit welchem Wert-verlust/Kosten das Objekt zu liquiden Mitteln transformiert werden kann.[13]
Somit bezeichnet das Liquiditätsrisiko die Gefahr, dass man gegenwärtigen und zukünftigen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen kann. Der Baseler Ausschuss hat in seinen „Principles for Sound Liquidity Risk Management and Supervision“ den Liquiditätsbegriff definiert als „die Fähigkeit einer Bank, die Ausweitung ihrer Aktiva zu finanzieren und allen fälligen Verpflichtungen nachzukommen, ohne dabei inakzeptable Verluste einzugehen“. Dabei hat sich der Baseler Ausschuss primär mit den o. g. Principles auf die bereits in der volkswirtschaftlichen Finanzmarktliteratur genannten „Funding liquidity“ (und somit „funding liquidity risk“[14] ) und dem „Market liquidity“ („market liquidity risk“) beschäftigt.[15]
Grundsätzlich unterliegen sämtliche Unternehmen dem Liquiditätsrisiko[16], allerdings sind das Risiko und gleichzeitig die aufsichtsrechtlichen Anforderungen bei Kreditinstituten aufgrund ihrer besonderen Aufgabe als Finanzintermediäre und den sich daraus ergebenden Besonder-heiten bei den Liquiditätsrisiken deutlich höher.[17] Wie die genannten Darstellungen bereits zeigen, kann es eine eindeutige Definition des Liquiditätsrisikos nicht geben, es gilt stets Unterscheidungen und Definitionen vorzunehmen.[18]
In der Vergangenheit war es der Fall, dass das Liquiditätsrisiko nicht als eigenständiges Risiko betrachtet wurde, sondern die Folge von (anderen) schlagend werdenden Risiken war, wie bspw. der Markt- oder Gegenparteirisiken (sog. Erfolgsrisiken) siehe Abbildung 1.[19] Obwohl diese Sichtweise nicht ganz falsch ist, so ist sie aus heutiger Sicht nicht ganz aus-reichend, da sie bspw. Verteuerung der Refinanzierung aufgrund von verschiedensten Markt-ereignissen nicht erfasst.[20] Erfolgs- bzw. Marktrisiken stehen in enger Wechselwirkung mit dem Liquiditätsrisiko des Instituts.[21] So wirken sich vor allem Marktpreis-, Ausfall- (Kredit-ausfälle) und Vertriebsrisiken am deutlichsten auf die Liquidität aus.[22] Das Marktpreisrisiko umfasst die Gefahr negativer Entwicklungen eines Marktes für das Institut. Hierzu zählen das Aktienkurs-, das Zinsänderungs- und das Währungsrisiko.[23] Ausfallrisiken beziehen sich auf Kredite, Beteiligungen und Eigenanlagen, aber gleichzeitig auf die Bonität des Instituts selbst, die bei einer Verschlechterung zu höheren Refinanzierungskosten führen kann.[24] Unter Ver-triebsrisiko versteht man, wenn Kunden ihre Einlagen abziehen, weil sie nicht mehr mit dem Angebot des Instituts zufrieden sind oder Provisionserlöse aufgrund geringerer Abschlüsse durch Kunden ausbleiben.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 1: Interdependenzen des Liquiditätsrisikos zu anderen Bankrisiken.[25]
Nach den verschiedensten aufsichtsrechtlichen Vorschriften wie §11 KWG, Liquiditäts-verordnung, §25a KWG und den Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk), sind Kreditinstitute angehalten und sogar verpflichtet, das Liquiditätsrisiko als eigenständiges Risiko zu erfassen und zu quantifizieren.[26] Ebenfalls fordert der aufsichtsrechtliche Über-wachungsprozess im Basel-II-Werk, dass sämtliche wesentlichen Risiken, denen ein Kre-ditinstitut ausgesetzt wird, berücksichtigt werden sollten. Das Liquiditätsrisiko zählt ebenso hinzu, da die Liquidität für den dauerhaften Bestand jedes Kreditinstituts entscheidend ist.[27]
Grundsätzlich liegt die Ursache für Liquiditätsrisiken in der bankbetrieblichen Leistungs-erstellung, insbesondere in der Fristentransformation.[28] Hierunter versteht man, dass bei einer normalen Zinsstrukturkurve ein zusätzlicher Ertrag erwirtschaftet werden kann, indem Gelder auf der Aktivseite längere Laufzeiten haben als auf der Passivseite.[29] Dazu werden lang-fristige Ausleihungen mit kurzfristigen Einlagen refinanziert.[30] Die Fristentransformation stellt das Hauptmerkmal aller Probleme dar, wenn es um das Liquiditätsthema bei Kredit-instituten geht.[31]
Eine zusätzliche Unsicherheitskomponente stellen autonome Zahlungen dar. Diese sind aus Sicht der Liquiditätsrisikosteuerung fremdbestimmte (autonome) Ein-, Auszahlungen, deren Höhe und Zeitpunkt bei normalem Geschäftsbetrieb nicht von der Liquiditätssteuerung be-einflussbar sind.[32] Diese resultieren aus den Verfügungs- und Wahlrechten (sogenannte impli-zite Optionen) der Bankprodukte. Dabei ist für die Liquiditätssteuerung entscheidend, wann und wie hoch der anfallende Zahlungsstrom ist. Es können vier Arten unterschieden werden. Anhang 2 zeigt deterministische (=sichere) Zahlungsströme, welche vorhersehbar sind, hin-gegen zeichnen sich stochastische (=unsichere) Zahlungsströme durch Informationsdefizite aus.[33] Die in Anhang 2 dargestellten Kategorien zeigen, dass mit der Klasse D die größten Unsicherheiten verbunden sind. Damit einhergehend ist, im Gegensatz zur Klasse A, bei der Zeitpunkt und Höhe des Zahlungsstroms bekannt sind, die Schwierigkeit bei der Liquiditäts-planung. Zudem erhöht die Klasse D das Liquiditätsrisiko vielfach stärker als Klasse B und C.
Betrachtet man weiter die o. g. impliziten Optionen bei Bankprodukten, so tritt die Ver-trauen sempfindlichkeit der bankbetrieblichen Liquidität als weiterer Unterschied zu Nicht-banken hervor. Da Kreditinstitute jederzeit zahlungsfähig sein müssen, haben sie darauf zu achten, dass die Vertrauensbeziehung zwischen Kunden oder Kapitalmarkt nicht verletzt wird. Ein Vertrauensverlust beim Kunden kann zu erheblichen Abflüssen kurzfristiger Mittel führen, im schlimmsten Fall sogar zu einem „bank-run“, einem panikartigen Ansturm der Anleger auf eine oder mehrere Institute.[34] Auslöser eines „bank-run“ können Ereignisse wie bspw. Gewinneinbruch eines Instituts oder Zusammenbrüche anderer Institute sein.[35] Sollte das Vertrauen der Kapitalmärkte verloren gehen, so ist eine Refinanzierung bzw. Beanspruch-ung mündlich[36] zugesagter Linien nur zu verteuerten Konditionen, im schlimmsten Fall gar nicht mehr möglich. Die Folge wäre, dass sich das Kreditinstitut teurer refinanziert und somit einen Vermögensverlust in kauf nehmen muss.[37] Für Kreditinstitute heißt dies, dass sie ihre Bonität glaubwürdig gegenüber den Kunden signalisieren bzw. kommunizieren müssen und somit Sorge tragen, dass die Vertrauensbasis auch weiterhin „gepflegt“ wird.[38] Gesetzliche Publikationspflichten und deren Inhalt dienen bspw. als Informationsquelle und wirken sich somit direkt, positiv wie negativ, auf die Refinanzierungskosten (Bonitätskosten) aus.[39]
Nachdem die Besonderheiten der bankbetrieblichen Liquiditätsrisiken aufgezeigt wurden, sollen die Erscheinungsformen der Liquiditätsrisiken nun näher betrachtet werden.
Zu Beginn dieses Kapitels werden die unterschiedlichen Erscheinungsformen von Liquidi-tätsrisiken aufgezeigt (siehe Abbildung 2) und im Anschluss daran erläutert.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 2: Ausprägungen und Komponenten des Liquiditätsrisikos bei Kreditinstituten.[40]
Das institutsspezifische Liquiditätsrisiko beschreibt grundsätzlich die Gefahr, dass das Institut seinen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr uneingeschränkt und jederzeit bzw. nicht in ökonomisch sinnvollerweise nachkommen kann.
Zunächst einmal gilt es das institutsspezifische Liquiditätsrisiko in originäre und derivative Liquiditätsrisiken zu unterteilen. Die originären Liquiditätsrisiken werden klassischerweise in drei Einzelrisiken aufgeteilt, hierbei handelt es sich um das Abruf-, das Termin- und das Bonitätsrisiko.
Die Gefahr beim Abrufrisiko ergibt sich aus der unerwarteten Inanspruchnahme von Kredit-linien (aktivisches Abrufrisiko), anderer in Aussicht gestellter Geldleistungen oder durch unvorhergesehene Verfügungen der Gläubiger über ihre Einlagen (passivisches Abrufrisiko). Das Institut sollte aus „Standing-Gründen“ beiden Kundenbegehren jederzeit nachkommen können.[41] Des Weiteren wären Sicherheitsleistungen aus Termingeschäften (sog. margin-calls) oder OTC-Derivaten und Beteiligungen oder die in Anspruchnahme aus außer-bilanziellen Geschäften wie Garantien und Bürgschaften denkbar.[42]
Beim Terminrisiko i. w. S. handelt es sich um vertragsinkonformes Verhalten, das sich somit auf die Kapitalbindungsdauer auswirkt. Terminrisiken sind durch unerwartet verspätete (nicht fristgerechte) Zahlungsmitteleingänge im Aktivgeschäft bzw. durch Verfügung über Einlagen, denen eine Prolongationsannahme unterstellt wird, gekennzeichnet.[43]
Das Bonitätsrisiko (Refinanzierungsrisiko) bezeichnet die Gefahr aus der positiven Fristen-transformation[44], fristgerecht abgerufene Passiva bzw. auslaufende Aktiva durch neue Refinanzierung substituieren zu können. Eine Refinanzierung kann dabei aufgrund der schlechten Institutsbonität vollständig ausbleiben[45] oder nur zu schlechteren Konditionen[46] möglich sein und führt so zu einem Vermögensverlust für das Institut.[47]
Das derivative Liquiditätsrisiko beeinflusst vorwiegend die Rentabilität des Instituts und stellt damit ein Erfolgsrisiko[48] dar. Das derivative Liquiditätsrisiko ist als separates Risiko zu betrachten, das aus dem Eintritt des originären Erfolgsrisikos (liquiditätswirksame Erfolgs-risiken) resultieren kann. Dies können schlagend werdende Kredit-, Zinsänderungs-, Markt-preis-, Vertriebs- bzw. Absatzrisiken[49] oder operationelle Risiken sein.[50]
Das Marktliquiditätsrisiko[51] beschreibt u. a. die Gefahr, dass Vermögensgegenstände (Aktiva) kurzfristig nicht zu angemessenen Preisen verkauft bzw. zu einem marktüblichen Preis glattgestellt werden können. Hohe Preisabschläge zur Schließung der Liquiditätslücken müssen in kauf genommen werden.[52] Soll keine Aktiva verkauft bzw. Passiva gekauft werden, sondern eine Refinanzierung über die Märkte stattfinden, besteht beim Marktumfeldrisiko die Gefahr, dass aufgrund von Marktstörungen Gelder nur zu unfairen oder erhöhten Kondi-tionen bezogen werden können. Im Gegensatz zum Bonitätsrisiko (vgl. oben) ist allerdings zu berücksichtigen, dass es hier zusätzlich um ein – wie es in der Finanzkrise bereits der Fall war – Vertrauensproblem unter den Kreditinstituten und Märkten gibt[53], welches zu einem zu-sätzlichen Aufschlag zur Bonität (Spreads der Institute s. Anhang 3) führte. Ein worst-case-Szenario wäre das komplette Erliegen der Märkte, das eine exogene Geldversorgung über die Geld- und Kapitalmärkte unmöglich macht.[54]
Eine explizite Trennung bzw. Abgrenzung von originären und derivativen Liquiditätsrisiken ist nur sehr schwer möglich. Dies stellt für eine effiziente Liquiditätsrisikosteuerung (in Teilen) eine problematische Voraussetzung dar.[55] So ist es beispielsweise fraglich, ob es sich bei erhöhten Kosten für die Mittelaufnahme um ein Bonitätsrisiko handelt oder nicht vielmehr um ein Zinsänderungs- bzw. um ein Marktumfeldrisiko. Der Abzug von Kundeneinlagen (Abrufrisiko) kann mit dem Ansteigen der Arbeitslosigkeit im Marktgebiet begründet werden oder aber durch das schwindende Vertrauen der Einlagengeber in das Institut bspw. aufgrund hoher Kreditausfälle. Erschwerend kommt noch hinzu, dass die Liquiditätsrisiken immer in Beziehung zueinander und zu anderen Bankenrisiken (vor allem bei den Adress- und Markt-preisrisiken) stehen[56], was – wie schon erwähnt – eine trennscharfe Abgrenzung der einzelnen Risiken unmöglich macht und dem Entgegenwirken durch die Liquiditätsrisikosteuerung deutlich erschwert. Sich eröffnende Fehlerquellen sind die Folge.[57]
Das Ziel aufsichtsrechtlicher Liquiditätsnormen ist die Sicherstellung der jederzeitigen Zahl-ungsbereitschaft der Kreditinstitute.[58] Die Kapitel 2.4.1 und 2.4.2 nennen die aktuellen natio-nalen (deutschen) bankaufsichtsrechtlichen Liquiditätsnormen. Eine Differenzierung erfolgt dabei nochmals in quantitative und qualitative Liquiditätsnormen. Die unterschiedlichen Normen greifen dabei ineinander und sollen sich gegenseitig ergänzen. Im darauffolgenden Kapitel 2.4.3 werden internationale Initiativen seitens des Basel Committee on Banking Su-pervision (BCBS) und die ergänzenden Vorschläge durch das Committee of European Bank-ing Supervisors (CEBS) aufgezeigt.
§11 Kreditwesengesetz (KWG) bildet die Grundlage für vornehmlich quantitative Liquiditäts-normen. Dieses verpflichtet deutsche Institute, ihre Mittel so anzulegen, dass die jederzeitige Zahlungsbereitschaft gewährleistet ist.
Da die Finanzkrise offensichtlich machte, wie essentiell die Bedeutung ausreichender Liquidität ist, wurde mit der Erneuerung des Gesetzes zur Stärkung der Finanzmarkt- und Versicherungsaufsicht im Juli 2009 das Eingreifen bei (drohenden) Liquiditätsproblemen ver-bessert. Demnach kann die Aufsicht über den §45b KWG hinaus im Einzelfall dem betreffen-den Institut Anordnungen auferlegen.[59]
Der §11 KWG wird durch die Liquiditätsverordnung (LiqV) der Bundesanstalt für Finanz-dienstleistungsaufsicht (BaFin) im Benehmen mit der Deutschen Bundesbank konkretisiert.[60] Die aktuelle Liquiditätsverordnung trat am 01. Januar 2007 in Kraft und ist seit 01.01.2008, nach einer einjährigen Übergangsfrist, von allen deutschen Kreditinstituten verbindlich umzu-setzen. Dies kann mit Hilfe eines Standardansatzes oder einer „Öffnungsklausel“ in der Liquiditätsverordnung, die bankinterne Liquiditätsrisikomess- und -steuerungsverfahren auch für aufsichtsrechtliche Meldezwecke zulässt, geschehen. Abbildung 3 zeigt beide Verfahren im Überblick:
[...]
[1] In dieser Arbeit sind Institute und Kreditinstitute gleich zu setzen.
[2] Selbst in den Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) oder anderen aufsichtsrechtlichen Regelwerken wird der Begriff Risiko nicht definiert. Vgl. Hannemann/Schneider/Hanenberg (2008), S. 90, 91.
[3] Vgl. Eggemann/Konrad (2000), S. 504.
[4] Vgl. Kremers (2002), S. 36.
[5] Vgl. Schulte/Horsch (2002), S. 14 und Pohl (2008), S. 278 ff.
[6] Vgl. Schulte/Horsch (2002), S. 14 und Bonn (2002), S. 114.
[7] Vgl. Zeranski (2007), S. 5, 81 und Zeranski (2010), S. 226.
[8] Vgl. Schierenbeck (2008/Band 2), S. 512
[9] Vgl. Schierenbeck (2008/Band 2), S. 516 und Everling/Theodore (2008), S. 256, 257.
[10] Vgl. Institute of International Finance (2007), S. 19.
[11] Vgl. Moch (2007), S. 6.
[12] Vgl. Büschgen (1992), S. 1269, 1401 und 1529, Pohl (2008), S. 200 ff., Zeranski (2010), S. 266, 295, Hannemann/Schneider/Hanenberg (2008), S. 610 und 611 sowie Schierenbeck (2008/Band 2), S. 519.
[13] Vgl. Zeranski (2005), S. 14.
[14] Ebenfalls das Institut of International Finance (IIF) legt den Focus auf das Funding Liquidity Risk. Vgl. Institut of International Finance (2007), S. 11.
[15] Vgl. Basel Committee on Banking Supervision (2008), Zf. 1 – Fn. 2. und OENB (2009), Finanzmarktstabilitätsbericht, S. 66 Fn. 6.
[16] Vgl. Insolvenzordnung §§17, 18 InsO.
[17] Vgl. MaRisk (2009), BTR 3 Liquiditätsrisiken, Hannemann/Schneider/Hanenberg (2008), S. 602 und in Zeranski (2007), S. 64.
[18] Vgl. Institute of International Finance (2007), S. 19: Jedes Institut soll den Liquiditätsrisikobegriff intern festlegen und abgrenzen. Bei der Suche nach der optimalen Definition des Liquiditätsrisikos wäre es wünschenswert, dass die Definition nach Möglichkeit alle Dimensionen des Liquiditätsrisikos berücksichtigt und sie miteinander verbindet.
[19] Vgl. Schierenbeck (2008/Band 2), S. 5-7.
[20] Vgl. Bartetzky/Gruber/Wehn (2008), S. 10, 11.
[21] Vgl. Bartetzky/Gruber/Wehn (2008), S. 59 und Committee of European Banking Supervisors (2008), S. 12-14 und Hannemann/Schneider/Hanenberg (2008), S. 597.
[22] Vgl. Romeike (2010), S. 134, 135.
[23] Zu den einzelnen Risiken vgl. Schierenbeck (2008/Band 2), S. 6, 7 und 138 ff. und Bartetzky/Gruber/Wehn (2008), S. 215, 216.
[24] Vgl. Bartetzky/Gruber/Wehn (2008), S. 214, 215.
[25] Vgl. Bartetzky/Gruber/Wehn (2008), S. 11.
[26] Vgl. §§11, 25a KWG und die sich daraus ableitende Liquiditätsverordnung (LiqV) (2006) und MaRisk (2009), BTR 3.
[27] Vgl. Basel Committee on Banking Supervision (2004), Tz. 732, 741.
[28] Vgl. Büschgen (1998), S. 897.
[29] Vgl. Büschgen (1998), S. 898, dieser schreibt sinngemäß: Dass die Passiva typischerweise eine niedrigere durchschnittliche Vertragslaufzeit aufweisen als die Aktiva.
[30] Erläuterungen zur Fristentransformation vgl. Schierenbeck (2003/Band 1), S. 71 ff. und 194 ff..
[31] Vgl. Brüggestrat (1990), S. 90 und Büschgen (1998), S. 897, 898.
[32] Vgl. Zeranski (2010), S. 693.
[33] Die Messung kann aufgrund von statistischen oder rationalem Ausübungsverhalten erfolgen.
[34] Ein derartiger existenzbedrohender „bank-run“ von Privatanlegern war während der Finanzkrise 2007 bei britischen bzw. amerikanischen Instituten zu beobachten. So z. B. ereignete sich am 13.09.2007 bei der britischen Hypothekenbank Northern Rock ein „bank-run“ auf das Institut. Vom 14. September (Freitag) bis zum 17. September (Montag) hoben die Kunden ca. zwei Milliarden Pfund ab. Vgl. Romeike (2010), S. 31.
[35] Vgl. Hartmann-Wendels/Pfingsten/Weber (2007), S. 216.
[36] Refinanzierungslinien werden in der Regel nicht schriftlich zugesagt, da das Institut, dass die Linien zusagt hierfür zusätzlich Eigenkapital hinterlegen müssten. Bei einer schriftlichen Zusage ist die Refinanzierung nochmals teuerer, da die Eigenkapitalrendite in die Kondition einkalkuliert wird.
[37] Vgl. Zeranski (2007), S. 65.
[38] Vgl. Institute of International Finance (2007), S. 19: “Tactical Liquidity Risk”
[39] Vgl. §325 HGB verpflichtet Kapitalunternehmen ihren Jahresabschluss offenzulegen und zunächst einmal im Bundesanzeiger zu veröffentlichen. Des Weiteren verpflichtet §15 WpHG Emittenten von Finanzinstrumenten zu einer besonderen Publizität von sogenannten Ad-hoc-Mitteilungen (Insiderinformationen). Zusätzlich gibt es für bspw. bei der Deutschen Börse AG notierte Unternehmen verschärfte Publizitätspflichten, da diese nochmals eine Unterscheidung in verschiedene Marktsegmente (Prime- und General-Standard) vornimmt.
[40] In Anlehnung an Romeike (2010), S. 166 und Bulling/Schlemminger (2010), S. 194, 195. In der Literatur wird oftmals noch das Liquiditätsspannenrisiko genannt. Hierbei handelt es sich um das Marktliquiditätsrisiko und andererseits um das Risiko der Anschlussrefinanzierung. Vgl. Schierenbeck (2008/Band 2), S. 7, 513-515.
[41] Vgl. Schierenbeck (2008/Band 2), S. 513. Dabei liegen eventuelle Prolongationsannahmen bei der Verlängerung der Einlagen zugrunde. Im Aktivbereich sind Erfahrungswerte über die in Anspruchnahme der Kreditlinien bekannt. Beide werden bei der Liquiditätsplanung berücksichtigt. Vgl. Büschgen (1998), S. 900, 901.
[42] Vgl. Moch (2007), S. 11 und Pföstl (2008), S. 606.
[43] Vgl. Büschgen (1998), S. 900, 901.
[44] Unter positiver Fristentransformation wird verstanden, dass das Institut kurzfristige Einlagen langfristig als Kredite ausgibt. Vgl. Kapitel 2.2.2.
[45] Beim Marktumfeldrisiko leihen sich die Institute untereinander kein Geld mehr. Vgl. Kapitel 2.3.2.
[46] Kapitalgeber preisen das erhöhte Risiko (Risikoprämien bzw. Bonitätsspreads) in die Kondition mit ein, wenn sich bspw. die Bonität des Instituts verschlechtert (downgrade des Ratings).
[47] Vgl. Zeranski (2010), S. 228.
[48] Eintreten von Erfolgsrisiken bedeutet für ein Institut die Minderung des Erfolgs und führt sogar bis hin zu Verlusten. Liquiditätsrisiken beziehen sich primär auf die Gefahr, dass ein Institut seine Liquidität nicht jederzeit in vollem Umfang und fristgerecht aufrechterhalten kann. Vgl. Schierenbeck (2008/Band 2), S. 5.
[49] Vgl. Wimmer (2009), S. 139-142.
[50] Vgl. Schierenbeck (2008/Band 2), S. 514, 515.
[51] Ausführlich zum Marktliquiditätsrisiko vgl. Buhl (2004).
[52] Vgl. Romeike (2010), S. 166 und Zeranski (2010), S. 260.
[53] Auch den Ratingagenturen und dem von ihnen erstellte Rating wurde nicht mehr vertraut. Weitere Vergleiche Zeranski (2010), S. 44.
[54] Vgl. Romeike (2010), S. 65.
[55] Vgl. Buhl (2004), S. 10 ff. und Zeranski (2010), S. 698, 699
[56] Vgl. Pföstl (2008), S. 605.
[57] Vgl. Dahm/Fleckstein (2005), S. 48 und Zeranski (2010), S. 228, 229.
[58] Vgl. §11 Abs. 1 Satz 1 KWG.
[59] Das Gesetz zur Stärkung der Finanzmarkt- und Versicherungsaufsicht leitet sich aus dem §11 Abs. 2 KWG ab.
[60] Vgl. §11 Abs. 1 Satz 2 KWG.
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Bachelorarbeit, 82 Seiten
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