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Seminararbeit, 2012
19 Seiten, Note: 9,00
Literaturverzeichnis
Berücksichtigung sozialer und ökologischer Zwecke
A. Einleitung
B. Soziale und ökologische Aspekte im Vergabeverfahren
I. Die grundsätzliche Problematik
II. Relativierung des Mehrpreises
III. Zielsetzung
IV. Berücksichtigung vergabefremder Kriterien
1. Gesetzliche Regelungen
a) Leistungsbeschreibung
b) Berücksichtigung bei der Bietereignung
c) Berücksichtigung als Zuschlagskriterium
d) Berücksichtigung im Rahmen der Auftragsausführung
C. Erkenntnisse
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Berücksichtigung sozialer und ökologischer Zwecke
Nachhaltigkeit, Diversity, Ökosozialprodukt, Generationengerechtigkeit, Green New Deal, Ressourcensparen, Frauenquote. Wirtschaftskrise trifft Klimawandel. Wir befinden uns in einer Zeit der Transformation, in welcher Märkte versagen und zugleich Ressourcen knapper werden und die Schere zwischen arm und reich sich weiter öffnet. Immer wieder werden auch in der freien Wirtschaft Werte abseits finanzieller und wirtschaftlicher Interessen hervorgehoben. Liegt die Verantwortung unter solchen Umständen beim Staat in seiner Vorbildfunktion voranzuschreiten und soziale und ökologische Aspekte am Markt zu fördern? Oder ist der Staat streng daran gehalten, seine finanziellen Mittel in sparsamster Weise einzusetzen? Aus politischer und sozialer Sicht besteht grundsätzlich der Bedarf, ökologische und soziale Aspekte im Rahmen öffentlicher Auftragsvergabe zu berücksichtigen. In der Praxis stellt sich dies jedoch problematisch dar.[1] Während ökologische Aspekte inzwischen größtenteils rechtssicher eingebunden werden können, ergeben sich im sozialen Bereich noch größere Probleme.[2]
Im Folgenden sollen die grundsätzlichen Probleme (I.) aber auch der Nutzen (II.) ökosozialer Beschaffung dargestellt werden. Daraufhin sollen die Möglichkeiten der Berücksichtigung (III.) in den einzelnen Verfahrensschritten beschrieben werden.
Inwiefern können nun ökologische oder auch soziale Aspekte im Rahmen eines Vergabeverfahrens zulässiger Weise Berücksichtigung finden? Hierzu bieten sich mehrere Ansatzpunkte an. Man kann auf das zu beschaffene Produkt oder die zu beschaffene Leistung direkt, auf die jeweilige Arbeitsweise der Bieter oder die Ausführung des Auftrags abzustellen. Unabhängig davon, woran man die ökologischen oder sozialen Aspekte anknüpft, steht eine Vergabestelle stets vor dem Problem diese Aspekte in zulässiger Weise in einem Vergabeverfahren zu berücksichtigen.
Die Berücksichtigung solcher Aspekte steht in einem Spannungsverhältnis mit den Grundsätzen des Vergaberechts. Das Vergaberecht regelt die Beschaffung durch die öffentliche Hand, mit dem Ziel größtmöglichen Wettbewerbs. Hierzu wird durch ein rechtmäßiges Vergabeverfahren möglichst hohe Transparenz und Wirtschaftlichkeit verfolgt.[3] Dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit stehen die Kosten sozialer und ökologischer Beschaffung gegenüber. Grundsätzlich entstehen durch die Nutzung ökologischer Produkte oder besonders sozialverträglicher Arbeitsweisen höhere Kosten als sie für konventionelle Produkte oder Arbeitsweisen anfallen würden. Dem Bieter im Rahmen eines Vergabeverfahrens entstehen durch zusätzliche Erwägungen sozialen und ökologischen Zwecken Rechnung zu tragen weitere Kosten. Ebenso entstehen für die Realisierung dieser Zwecke erhebliche Kosten die eine herkömmliche Arbeitsweise des Bieters nicht verursacht. Dieses sogenannte Mehrpreisproblem, lässt sich kurz beschreiben; Umweltschutz kostet Geld.[4] Aufgrund dessen werden ökologische und auch soziale Aspekte häufig als „vergabefremd“ bezeichnet, da sie nicht lediglich den betriebswirtschaftlich effizientesten Weg verfolgen, sondern politischen und sozialen Zwecken dienen.[5]
Sofern sich der Auftraggeber für die Berücksichtigung umweltfreundlicher Aspekte entscheidet, entstehen jedoch auch Vorteile, die dem Mehrpreis gegenüberstehen und diesen relativieren. Es entstehen sowohl wirtschaftliche, als auch soziale Vorteile durch ökosoziale Handlungsweisen.
Zunächst besteht die Möglichkeit der Einsparung direkter Folgekosten durch ökologische Produkte. Unmittelbar ersichtlich wird ein solches Sparpotential bei der Anschaffung von Kraftfahrzeugen, für den ÖPNV oder Behörden, der Polizei, der Berufsfeuerwehr.[6] Durch die Festlegung auf eine bestimmte, einzuhaltende Verbrauchshöchstgrenze bzw. Ausstoßhöchstwerte werden umweltfreundliche Fahrzeuge Gegenstand der Ausschreibung, die durch den geringeren Verbrauch im Vergleich zu anderen Fahrzeugen laufende Kraftstoffkosten sparen.
Außerdem ist die Einsparung indirekter Kosten für den Auftraggeber grundsätzlich möglich. Als Beispiel soll die Anschaffung von Teppichböden mit geringen Schadstoffemissionen dienen. Aus der Verträglichkeit solcher Produkte ergibt sich die Senkung der Krankheitsstandes des Personals und daraus wiederum eine höhere Arbeitsproduktivität. Problematisch ist die Kalkulation und Konkretisierung solcher Kosten, sie beruhen meist auf Schätzungen und sind kaum einer Überprüfbarkeit zugänglich.[7]
Durch umweltfreundliche Vergabe können ebenso externe Kosten, welche der Gesellschaft oder Dritten durch Umweltbeeinträchtigungen entstehen gesenkt werden.[8] Nur ein Teil der externen Umweltkosten wird über Steuern oder Lizenzen volkswirtschaftlich berücksichtigt.[9] Das Vergaberecht könnte hier weiteres Steuerungspotential bieten um diese Kosten für die Gesellschaft zu verringern. Beispielsweise könnte die öffentliche Hand daran denken, Bieter zu verpflichten, eine Quote an Langzeitarbeitslosen oder Auszubildenden zu erfüllen, womit Kosten die der Gesellschaft entstünden, verringert würden. Allerdings ist auch hier die mangelnde Möglichkeit der Quantifizierung dieser Kosten ein zentrales Problem.
Selbstverständlich ist Umweltschutz per se ein gesellschaftlicher Nutzenaspekt. Er ist als Zielbestimmung den unionsrechtlichen (Art. 191 Abs.1 AEUV), verfassungsrechtlichen (Art. 20a GG) und einfachgesetzlichen Normen (§ 1 Abs.1 BImSchG) zu entnehmen.[10]
Somit bleibt festzuhalten, dass die Berücksichtigung von ökosozialen Aspekten nicht schlechterdings unwirtschaftlich sein muss.
[...]
[1] Heyne, ZUR 2011, 578.
[2] Vgl. Pünder/Schellenberg, - Fehling -, §97, Rn.141.
[3] Leinemann, Das Neue Vergaberecht, Rn.10.
[4] Krohn, Öffentliche Auftragsvergabe und Umweltschutz, S.27.
[5] Diemon-Wies, VergabeR 2010, 317, 317.
[6] Krohn, Öffentliche Auftragsvergabe und Umweltschutz, S.29.
[7] Krohn, Öffentliche Auftragsvergabe und Umweltschutz, S.30.
[8] Krohn, Öffentliche Auftragsvergabe und Umweltschutz, S.30.
[9] Krohn, Öffentliche Auftragsvergabe und Umweltschutz, S.30.
[10] Krohn, Öffentliche Auftragsvergabe und Umweltschutz, S.30.
Bachelorarbeit, 62 Seiten
Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht
Masterarbeit, 65 Seiten
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