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Bachelorarbeit, 2016
78 Seiten, Note: 1,7
Abbildungsverzeichnis
Tabellenverzeichnis
Formelverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
1. Einleitung
2. Grundlagen der Flüchtlingsthematik
2.1 Begriffliche Abgrenzung
2.1.1 Genfer Konvention
2.1.2 Grundgesetz
2.2 Entwicklung der Flüchtlingszahlen
2.2.1 Asylanträge
2.2.2 Hauptherkunftsländer
2.2.3 Schutzquote
3. Arbeitsrechtliche Grundlagen
3.1 Auf Drittstaatenangehörige anwendbares Recht
3.2 Bedeutung des Aufenthaltstitels
3.2.1 Aufenthaltserlaubnis
3.2.2 Aufenthaltsgestattung
3.2.3 Duldung
3.3 Vorrangprüfung
3.4 Ausnahmen
3.5 Dauer der Asylverfahren
4. Analyse der arbeitsmarktrelevanten Qualifikationen
4.1 Humankapital
4.2 Altersstruktur
4.3 Schulische und berufliche Bildung
4.4 Anerkennung ausländischer Abschlüsse
4.5 Reglementierung der Berufe
5. Bedeutung von Sprache und Kultur
5.1 Sprache
5.2 Kultur
6. Arbeitsmarkt
6.1 Arbeitslosenquote
6.2 Entwicklung der Arbeitslosigkeit
6.3 Unbesetzte Stellen auf dem Arbeitsmarkt
6.3.1 Offene Arbeitsstellen nach Qualifikationsniveau
6.3.2 Offene Berufsausbildungsstellen
7. Matching: Zusammenfinden von Flüchtlingen und Unternehmen
7.1 Flüchtlinge
7.2 Unternehmen
7.3 Aktuelle Projekte
7.4 Initiative Deutsches Handwerk
7.5 Empfehlungen
8. Fazit
Anhang
Literaturverzeichnis
Abb. 1: Anzahl der jährlichen Asylanträge
Abb. 2: Asylanträge 2014
Abb. 3: Asylanträge 2015
Abb. 4: Aufenthaltstitel (Muster)
Abb. 5: Altersstruktur der Flüchtlinge
Abb. 6: Schulische Bildung von Asylberechtigten
Abb. 7: Vergleich Schulabschlüsse
Abb. 8: Vergleich beruflicher Qualifikation
Abb. 9: Kulturstandards
Abb. 10: Arbeitslosenquote jährlich
Abb. 11: Wünsche der Flüchtlinge
Abb. 12: Bereitschaft zur Einstellung von Flüchtlingen
Tab. 1: Unterschiede zwischen F und G Kulturen
Tab. 2: Offene Stellen nach Berufsgruppen und Qualifikationsniveau
Tab. 3: Offene Ausbildungsstellen nach Berufsgruppen
Formel 1: Arbeitslosenquote: Alle zivilen Erwerbspersonen
Formel 2: Arbeitslosenquote: Abhängige zivile Erwerbspersonen
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Es ist die größte Flüchtlingskrise seit dem zweiten Weltkrieg in Deutschland. Millionen Menschen fliehen weltweit vor Krieg, Verfolgung und Armut und machen sich auf den Weg nach Europa und Deutschland. Vor allem über die Balkanroute und das Mittelmeer kommen zahlreiche Flüchtlinge nach Deutschland. Sie stammen aus Syrien, Afghanistan, dem Balkan oder aus Afrika und suchen Asyl. Das Thema spaltet Politik und Gesellschaft wie derzeit kaum ein anderes. Im Jahr 2015 wurden in Deutschland knapp eine halbe Million neuer Asylanträge registriert. Die Zahl der tatsächlich eingereisten Menschen liegt noch darüber.[1] Während viele Deutsche die Integration der Menschen unterstützen und eine Willkommenskultur leben, sorgen sich andere um den Verlust von Wohlstand und Kultur und befürchten das Ansteigen von Kriminalität. Der Faktor Arbeit bildet hierbei ein Schlüsselelement. Menschen, die einer Arbeit nachgehen, sind besser in soziale Strukturen integriert und seltener auf finanzielle Hilfe angewiesen. Sie begehen nicht aus einer Not heraus kriminelle Handlungen.[2] Gleichzeitig bietet der solide deutsche Arbeitsmarkt mit einer Arbeitslosenquote von unter 7 % im Jahr 2015 eine vermeintlich gute Basis.[3] Zudem leiden bereits viele deutsche Unternehmen darunter, nicht genug qualifiziertes Personal zu finden, um weiter wachsen zu können. Der oftmals prophezeite Fachkräftemangel ist für viele Unternehmen bereits Realität geworden.[4]
Diese Thesis steht unter der Leitfrage, welche Chancen sich durch die Zuwanderung der zahlreichen Menschen für die Unternehmen ergeben. Ziel ist es, das arbeitsmarktrelevante Potenzial der Flüchtlinge zu identifizieren und zu erkennen, wie die Unternehmen es für sich nutzbar machen können, um Personalmangel entgegenzuwirken.
Hierzu wird untersucht, welche rechtlichen und organisatorischen Hürden den Zugang zum Arbeitsmarkt erschweren. Unter dem Ansatz des Humankapitals wird betrachtet, welche schulischen und beruflichen Qualifikationen die geflüchteten Menschen mitbringen. Zudem werden die Aspekte Sprache und Kultur als arbeitsmarktrelevante Faktoren differenziert betrachtet. Diese Ergebnisse werden mit den derzeitigen Entwicklungen auf dem deutschen Arbeitsmarkt in Bezug gesetzt, um eine Prognose über die Integrationschancen der Flüchtlinge in eine berufliche Beschäftigung, zu erstellen. Auch die bisherigen Integrationsprozesse von Zuwanderern werden hier zur Vervollständigung des Gesamtbildes einbezogen. Aufbauend auf diesen Ergebnissen wird der Frage nachgegangen, welche Möglichkeiten es für deutsche Unternehmen gibt, um Integrationsmaßnahmen zu unterstützen und Flüchtlinge als potenzielle, zukünftige Fachkräfte zu gewinnen und dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken.
Das Thema Flüchtlingspolitik ist aktuell und es ergeben sich fast täglich Änderungen, Ergänzungen und Entwicklungen. Aus der Aktualität und Neuartigkeit des Themas ergibt sich die Problematik, dass bisher wenig Lektüre und Forschungsergebnisse, die auf dieses Themengebiet abzielen, existieren. Die große Zahl der Flüchtlinge überforderte in den vergangenen Jahren die zuständigen Ämter zudem teils stark, was zu fehlender oder ungenauer Dokumentation führt. Hierin besteht eine besondere Herausforderung beim Verfassen der Thesis.
In der Thesis werden zahlreiche Daten aus Berichten der Bundesämter ausgewertet. Die Berichte des BAMF zu den Asylzahlen dienen als Grundlage zur Ermittlung der quantitativen Entwicklung. Statistiken der BA werden zur Analyse des Arbeitsmarkts verwendet. Berichte des BMBF geben zudem Aufschluss über Bildungsstände und Qualifikationen. Zudem wird Literatur aus den Bereichen HR und Arbeitsmarktökonomik herangezogen. Hier sind besonders die humankapitalistischen Ansätze von Borjas und MeyerFerreira hervorzuheben. In Bezug auf Humankapital bei Migranten, sind besonders die Ausführungen von van Suntum und Schlotböller im Werk , Arbeitsmarktintegration von Zuwanderern‘ bedeutend. Im Bereich der Arbeitsmarktökonomik wird auf die Werke von Franz und auch Borjas Bezug genommen. Des Weiteren sind Gesetzestexte mit Bezug auf Flüchtlings- und Arbeitsrecht relevant.
Die Arbeit konzentriert sich auf die Flüchtlinge und Unternehmen in Deutschland. Ein internationaler Bezug wird nicht erstellt. Personenbezüge sind in dieser Arbeit als ge- schlechterübergreifend zu verstehen. Es werden nur Entwicklungen bis zum 01.08.2016 betrachtet. Hauptsächlich werden, aus Gründen der Validität, Daten aus den Jahren 2014 und 2015 ausgewertet.
Zu Beginn der Arbeit wird eine für den weiteren Verlauf notwendige Basis zum Thema Flüchtlingskrise erstellt. Zunächst wird durch eine begriffliche Abgrenzung definiert, was der Status ,Flüchtling‘ bedeutet und welche rechtlichen Grundlagen ihn kennzeichnen. Hierbei wird der Begriff anhand der Genfer Konvention und des deutschen Grundgesetzes definiert. Anschließend wird eine Übersicht über die aktuellen Flüchtlingszahlen gegeben. Um die Bedeutung dieser Zahlen angemessen interpretieren zu können, wird kurz auf die Entwicklung der Flüchtlingszahlen der letzten 20 Jahre eingegangen. Des Weiteren wird Aufschluss über die größten Herkunftsländer und die jeweiligen Schutzquoten gegeben. Somit wird eine grundlegenge Übersicht über die aktuelle Lage der Flüchtlingskrise erstellt.
Im Kapitel ,Arbeitsrechtliche Grundlagen werden die rechtlichen Voraussetzungen für die Aufnahme von Arbeit beleuchtet. Die wichtigsten Gesetzesgrundlagen werden in kompakter Form vorgestellt. Darauf aufbauend wird der Ablauf von Asylverfahren genauer betrachtet. Die Wichtigkeit des Aufenthaltstitels als wesentliches Kriterium für die Aufnahme von Arbeit wird herausgestellt und die arbeitsrechtlichen Konsequenzen der verschiedenen Titel werden erläutert. In diesem Zusammenhang wird auch die Vorrangprüfung, die den Zugang zum Arbeitsmarkt für Ausländer aus Drittländern einschränkt, kritisch betrachtet. Zudem werden Sonderregelungen und Ausnahmen, welche die Integration von Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt vereinfachen sollen, näher untersucht. Abschließend wird in diesem Zusammenhang auf die Auswirkung der Bearbeitungsdauer von Asylverfahren Bezug genommen.
Im vierten Kapitel wird das arbeitsmarktrelevante Potenzial der Flüchtlinge analysiert. Hierzu wird die Gruppe der geflüchteten Menschen unter dem Ansatz des Humankapitals differenziert betrachtet. Zunächst wird die Problematik bei der Messung von arbeitsmarktrelevanten Qualifikationen erläutert. Anhand der verfügbaren Daten wird eine Prognose über das Qualifikationsniveau im Vergleich zur deutschen Bevölkerung erstellt. Unter den Gesichtspunkten des Alters sowie der schulischen und beruflichen Qualifikation wird das arbeitsmarktrelevante Potenzial herausgestellt. Zudem werden die Möglichkeiten zur Anerkennung ausländischer Qualifikationen in Deutschland diskutiert. In diesem Zusammenhang wird auf die Reglementierung der Berufe eingegangen.
Darauf aufbauend werden in Kapitel fünf, die für Ausländer bedeutenden Faktoren Sprache und Kultur als arbeitsmarktrelevante Kriterien genauer untersucht. Hier gilt es festzustellen, in wieweit diese Aspekte den Zugang zum Arbeitsmarkt beeinflussen und welche Möglichkeiten es gibt, eine frühzeitige Integration zu fördern.
Im sechsten Kapitel erfolgt die Auseinandersetzung mit dem Arbeitsmarkt. Hier gilt es, zu ermitteln, welches Potenzial der Arbeitsmarkt für die Integration von Flüchtlingen bietet. Hierzu wird zunächst kurz die Entwicklung der Arbeitslosigkeit betrachtet, um eine Interpretation des aktuellen Zustands des Arbeitsmarktes zu ermöglichen. Im Anschluss werden die freien Arbeitsstellen weiter differenziert. Hier werden anhand von Berufsgruppen und Branchen sowie anhand des Qualifikationslevels, die potenziellen Einstiegschancen für Flüchtlinge offengelegt. Zudem wird die duale Ausbildung als bedeutender Stellhebel für eine nachhaltige Arbeitsmarktintegration gesondert betrachtet.
Im siebten Kapitel ,Matching: Zusammenfinden von Flüchtlingen und Unternehmer wird auf Grundlage der vorangegangenen Erkenntnisse geprüft, welche Möglichkeiten es gibt, um mehr Flüchtlinge in die Unternehmen zu integrieren. Hierzu wird zunächst die berufliche Situation von Zuwanderern, die bereits seit längerer Zeit in Deutschland leben, veranschaulicht. Es gilt festzustellen, in welchen Berufsfeldern sie tätig sind und wie die Integration in den Arbeitsmarkt bisher verlaufen ist. Im Umkehrschluss erfolgt anschließend eine Betrachtung der potenziellen Arbeitgeber und wie sie zum Thema der Integra- tion von Flüchtlingen, unter besonderer Berücksichtigung des Fachkräftemangels, positioniert sind. Im weiteren Verlauf wird der Fokus auf die Einflussnahme der Unternehmen gerichtet. Hierzu werden die aktuell größten Plattformen ,Wir-(tschaft) Zusammen‘ und ,Unternehmen integrieren Flüchtlinge‘ sowie die beinhalteten Projekte kritisch geprüft. Zudem wird die Initiative ,Wege in Ausbildung für Flüchtlinge‘, ein Projekt des Zentralverbands des deutschen Handwerks, untersucht.
Aufbauend auf den zuvor erarbeiteten Resultaten wird eine Empfehlung gegeben, wie eine nachhaltige Integration von Flüchtlingen in die Unternehmen stattfinden kann und wie Unternehmen und Flüchtlinge voneinander profitieren können. Die gewonnenen Erkenntnisse werden in Handlungsempfehlungen für Unternehmen zusammengefasst.
Abschließend werden im Fazit die Ergebnisse interpretiert und es wird eine Prognose für die zukünftige Entwicklung erstellt. Die größten Handlungsfelder werden gesondert herausgestellt und mögliche Lösungsansätze zusammengefasst.
Die Flüchtlingskrise ist aktuell eines der politisch und gesellschaftlich meist diskutierten Themen in Deutschand. Obwohl Menschen schon seit Bestehen der BRD vor Krieg und anderen humanitären Katastrophen nach Deutschland geflüchtet sind, kommt dem Thema aktuell eine besondere Bedeutung zu. Die Zahl der gestellten Asylanträge ist so hoch wie nie zuvor.[5] In diesem Kapitel werden die grundlegenden Begrifflichkeiten und Entwicklungen dargelegt, um ein Grundverständnis für die aktuelle Situation zu schaffen.
In Deutschland wird der rechtliche Status Flüchtling' zum einen durch die Genfer Konvention von 1951 und zum anderen durch das Grundgesetztes der Bundesrepublik Deutschland definiert.
Die Genfer Konvention ist ein internationales Abkommen zum Flüchtlingsrecht, welches 1954 in Kraft getreten ist und dem sich aktuell 147 Staaten verpflichtet haben. Sie bildet die Grundlage des internationalen Schutzes von Flüchtlingen. Festgelegt wird, wer als Flüchtling gilt, welchen rechtlichen Schutz er genießt und welche Hilfe und sozialen Rechte ihm durch den unterzeichnenden Staat entgegengebracht werden sollen. Zudem richtet sich die Konvention an die Flüchtlinge und erklärt deren Pflichten gegenüber dem Gastland.[6]
Laut Artikel eins der Genfer Flüchtlingskonvention gilt als Flüchtling wer „[...] aus der begründeten Furcht vor Verfolgung aus Gründen der Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen seiner politischen Überzeugung sich außerhalb des Landes befindet, dessen Staatsangehörigkeit er besitzt, und den Schutz dieses Landes nicht in Anspruch nehmen kann oder wegen dieser Befürchtungen nicht in Anspruch nehmen will; oder der sich als staatenlos infolge solcher Ereignisse außerhalb des Landes befindet, in welchem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte, und nicht dorthin zurückkehren kann oder wegen der erwähnten Befürchtungen nicht dorthin zurückkehren will.“[7]
Die Genfer Konvention schützt Menschen also vor Schaden durch Diskriminierung im Heimatland aufgrund persönlicher Einstellung oder Zugehörigkeit. Sie ermöglicht es, internationalen Schutz bei allen unterzeichnenden Staaten des Abkommens zu erhalten.
Laut Artikel 16a des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland genießen politisch Verfolgte Asyl.
Zudem regelt dieser Artikel, dass Staaten bestimmt werden können, in denen „auf Grund der Rechtslage, der Rechtsanwendung und der allgemeinen politischen Verhältnisse gewährleistet erscheint, dass dort weder politische Verfolgung noch unmenschliche oder erniedrigende Bestrafung oder Behandlung stattfindet“. Ist dies der Fall, können diese Staaten zu „sicheren Herkunftsländern“ ernannt werden. Bürger dieser Staaten haben nur das Recht auf Asyl, wenn sie eine politische Verfolgung nachweisen können. Ausschlaggebend ist jedoch immer die Einzelfallbetrachtung des Antragstellenden.[8]
Sogenannte , Sichere Herkunftsstaaten‘ sind die Mitgliedstaaten der Europäischen Union und die in Anlage II des Asylverfahrensgesetzes bezeichneten Staaten.[9] Zuletzt wurden im November 2014 die Westbalkanstaaten Bosnien und Herzegowina, die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien und Serbien als sichere Herkunftsstaaten eingestuft. Weiterhin gelten Ghana und Senegal als sicher.[10]
Nicht durch Genfer Konvention und Grundgesetzt geschützt werden jene Migranten, die aufgrund von äußeren Umständen wie Naturkatastrophen, Hunger oder wirtschaftlicher Notlage nach Deutschland flüchten.[11]
Wer in Deutschland Schutz erhalten möchte, muss sich nach der Einreise zunächst bei einer Bundesbehörde, zum Beispiel Grenz-, Ausländer-, oder Sicherheitsbehörde, als asylsuchend zu erkennen geben. Die Flüchtlinge werden dann an die nächstgelegene Erstaufnahmeeinrichtung verwiesen. In dieser Aufnahmeeinrichtung erfolgt die Registrierung durch das EASY-System. Das EASY-System ist eine IT-Anwendung zur Erstverteilung der Asylbegehrenden auf die Bundesländer. Die Asylbegehrenden werden damit zahlenmäßig auf die einzelnen Bundesländer verteilt. Die quotengerechte Verteilung erfolgt unter Anwendung des sogenannten ,Königsteiner Schlüssels‘.
Die Berechnung des Königsteiner Schlüssels wird jährlich von der Geschäftsstelle der Bund-Länder-Kommission durchgeführt. Dem Königsteiner Schlüssel für das jeweilige Haushaltsjahr liegen das Steueraufkommen und die Bevölkerungszahl des Vorvorjahres zugrunde.
Es kann also sein, dass der Asylsuchende in ein anderes Bundesland weiterreisen muss. Ist er in der zuständigen Unterbringungsstätte angekommen, muss im nächsten Schritt der Asylantrag gestellt werden. Durch das Dublin-Verfahren ist zudem festgelegt, ob der
Asylantrag in Deutschland zu stellen ist oder ein anderes EU Land zuständig ist. Der Staat, in den der Asylbewerber nachweislich zuerst eingereist ist, muss auch das Asylverfahren durchführen.[12]
Der Asylantrag ist das vom Beantragenden persönlich gegenüber der zuständigen Annahmestelle des BAMF geäußerte Asylgesuch. Es wird hierbei die Anerkennung als Asylberechtigter oder nach internationalem Schutz beantragt. Wird der Antrag erstmalig gestellt, handelt es sich um einen Erstantrag. Bei einem Folgeantrag handelt es sich um einen erneuten Antrag der gleichen Person. Zu einem Folgeantrag kann es nur dann kommen, wenn sich Änderungen in der Sach- oder Rechtslage ergeben haben oder der Betroffene neue Beweise vorbringen kann, die eine erneute Prüfung des Antrages rechtfertigen.[13] Im Folgenden ist unter Asylantrag immer ein Erstantrag zu verstehen.[14]
In der Statistik wird ein Überblick über die Asylanträge der letzten 20 Jahre gegeben. Von 1995 bis 2007 ist ein fast konstanter Rückgang der Asylanträge zu erkennen. In den darauffolgenden fünf Jahren ist ein moderater Anstieg auf 64.539 Anträge zu beobachten. Von 2012 bis 2014 ist fast eine jährliche Verdopplung zu erkennen. Im Jahr 2015 wird dann der Höhepunkt mit 441.899 neuen Erstanträgen erreicht. Dies ist auch über den Betrachtungszeitraum hinaus die höchste Anzahl an Asylanträgen, die seit bestehen der Bundesrepublik Deutschland gestellt wurden.[15]
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abb. 1: Anzahl der jährlichen Asylanträge
Quelle: Eigene Darstellung nach: BAMF (2015): Das Bundesamt in Zahlen 2015
Im Jahr 2014 wurden in Deutschland 173.072 Anträge auf Asyl gestellt. Die meisten, nämlich 39.332 Anträge, stammten von Syrern. Auf dem zweiten Platz folgte Serbien mit 17.172 Anträgen. Weiter folgten Eritrea mit 13.198 Asylgesuchen und Afghanistan mit 9.115 Anträgen. Die darauffolgenden Ränge wurden von den Balkanstaaten Albanien mit 7.865 Anträgen, Kosovo mit 6.908 Anträgen sowie Bosnien und Herzegowina mit 5.705 Anträgen belegt. Die Balkanstaaten verzeichneten jedoch einen deutlichen Rückgang im Vergleich zu den Vorjahren, da die Länder zu sicheren Herkunftsstaaten erklärt wurden. Weiter stellten 5.614 Mazedonier, 5.528 Somalier und 5.345 Iraker einen Erstantrag auf Asyl. Zusammen hatten die zehn zugangsstärksten Staaten einen Anteil von 66,9 % aller Erstanträge.[16]
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abb. 2: Asylanträge 2014
Quelle: Eigene Darstellung nach: BAMF (2015): Das Bundesamt in Zahlen 2014
Fast 442.000 Erstanträge in 2015: So viele Asylerstanträge wurden in Deutschland noch nie gestellt. Die Asylerstantragszahl stieg im Vergleich zum Vorjahr um 155 %. Hauptherkunftsland der Asylantragstellenden war wie im Vorjahr Syrien mit nun 158.657 Erstanträgen, was mehr als einem Drittel aller Asylanträge entsprach. Dahinter folgen Albanien und Kosovo mit 53.805 bzw. 33.427 Anträgen. Die westlichen Balkanstaaten spielten jedoch gegen Ende des Jahres in der Asylstatistik kaum eine Rolle mehr. Auf Platz vier der Hauptherkunftsländer folgt Afghanistan mit ca. 31.382 Erstanträgen, dahinter der Irak mit 29.784 und Serbien 16.700 Anträgen. An siebter Stelle stehen Asylanträge von Antragsstellenden unklarer oder ohne Staatsangehörigkeit. Auf Platz acht folgt Eritrea mit 10.876 Anträgen. Damit machen die vier Herkunftsstaaten Syrien, Afghanistan, Irak und Eritrea über 52 % der Asylerstanträge im Jahr 2015 aus. Der hohe Anteil sonstiger Staaten mit 78.265 Anträgen zeigt zudem die Vielzahl der Staaten auf, aus denen Menschen im letzten Jahr geflohen sind.[17]
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abb. 3: Asylanträge 2015
Quelle: Eigene Darstellung nach: BAMF (2016): Das Bundesamt in Zahlen 2015
Da aufgrund der Überlastung beim BAMF bisher nicht alle Flüchtlinge ihre Anträge stellen konnten, kann die tatsächliche Zahl der Flüchtlinge weitaus höher liegen. Laut Easy- System sind 2015 ca. 1,1 Millionen Flüchtlinge in Deutschland angekommen. Aber auch diese Zahlen müssen vorsichtig interpretiert werden, da es hier häufig zu Doppel- oder Fehlregistrierungen kam. Zudem sind viele Flüchtlinge in andere Staaten der EU oder in skandinavische Länder weitergereist und haben Deutschland nur als Transitland genutzt.
Die Zahl der Asylsuchenden, die im ersten Halbjahr 2016 nach Deutschland kamen, ist im Vergleich zum Vorjahr zurückgegangen. Im ersten Halbjahr 2016 wurden insgesamt 387.675 Erstanträge gestellt. Hier ist ein sukzessiver Rückgang zu erkennen, der sich durch die Schließung der Balkanroute erklären lässt. In diesem Zeitraum wurden 44 % der Anträge von Syrern gestellt, 15,6 % der Anträge kamen von afghanischen Flüchtlingen und 14,5 % entfielen auf irakische Asylsuchende. [18] Die Staaten aus dem Nahen Osten stellten somit die mit Abstand größte Gruppe.
Die bereinigte Schutzquote wird anhand der positiv abgeschlossenen Asylverfahren ermittelt. Nur in diesem Fall wird dem Flüchtling Schutz gewährt und er kann in Deutschland bleiben. Nicht miteinbezogen werden Anträge, die aus formellen Gründen abgelehnt werden. Dies kann der Fall sein, wenn aufgrund des Dublin-Verfahrens ein anderer Staat zuständig ist.[19] Die bereinigte Quote aller asylantragsstellenden Flüchtlinge lag im Jahr 2015 bei ca. 61 %. Somit verlief gut jedes zweite Asylverfahren positiv. Die Schutzquoten fallen, gemessen an den einzelnen Staaten, unterschiedlich aus. Die Herkunftsstaaten Syrien, Irak und Eritrea erhielten im vergangen Jahr eine fast hundertprozentige Schutzquote. Iranische Anträge wurden zu 90 % positiv abgeschlossen und afghanische Anträge wurden zu 78 % bewilligt. Im Gegensatz dazu wurde nur 0,5 % der Antragstellenden aus den Balkanstaaten Asyl gewährt, da diese zu sicheren Herkunftsländern erklärt wurden.[20]
Asylberechtigte, Konventionsflüchtlinge sowie Ausländer haben nach dem Aufenthaltsgesetz ein Recht auf Erwerbstätigkeit.[21] Dieses Recht wird jedoch durch verschiedene Gesetze und Verordnungen eingeschränkt.
Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
Das Kernstück des Zuwanderungsgesetzes ist das ,Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet‘. Es umfasst Regelungen für die Einreise, den Aufenthalt und die Niederlassung im Bundesgebiet sowie die Erwerbstätigkeit und Aufenthaltsbeendigung. Zudem werden Integrationspolitik und V erwaltungsverfahren abgebildet.[22]
Aufenthaltsverordnung (AufenthV)
Die Aufenthaltsverordnung ergänz das Aufenthaltsgesetz. Sie konkretisiert die Bestimmungen und ergänzt Regelungen zum Aufenthaltstitel.[23]
Beschäftigungsverordnung (BeschV)
In der Beschäftigungsverordnung wird die Zulassung von neu einreisenden Ausländern zur Ausübung einer Beschäftigung geregelt. Die Zulassungsvoraussetzungen zum Eintritt in den Arbeitsmarkt werden hier anhand der Aufenthaltstitel konkretisiert.[24]
Asylgesetz (AsylG)
Das Asylgesetz regelt die Rechtsstellung der Flüchtlinge und das Asylverfahren. Es enthält Sonderregelungen, die Vorrang vor dem allgemeinen Ausländerrecht haben. Hier finden sich auch die Regelungen zur Aussetzung von Abschiebungsentscheidungen.[25]
Die Zugangsmöglichkeiten zum Arbeitsmarkt gestalten sich anhand des Aufenthaltstitels. Dieser ist ein von der Ausländerbehörde erteilter Verwaltungsakt. In ihm sind die Feststellungen zur Ausübung einer Beschäftigung enthalten. Der Aufenthaltstitel ist abhängig von Fortschritt und Ergebnis des Asylverfahrens. Ausschlaggebend ist die mündliche Anhörung, in welcher der Flüchtling die Gründe für seinen Asylantrag erklärt. Es gibt drei Arten von Schutz: Asyl für politisch Verfolgte, Asyl nach der Genfer Konvention und den subsidiären Schutz, wenn dem Flüchtling ernsthafter Schaden in seinem Heimatland droht. Subsidiärer Schutz gilt zunächst für ein Jahr, kann allerdings verlängert werden. Anerkannte Flüchtlinge erhalten eine Aufenthaltserlaubnis für drei Jahre, die bei Wegfall der Asylgründe widerrufen werden kann. Ansonsten kann nach den drei Jahren eine endgültige Niederlassungserlaubnis gewährt werden, die es dem Antragstellenden ermöglicht, dauerhaft in Deutschland zu bleiben.[26]
Wird der Asylantrag abgelehnt, kann aber ein Abschiebungsverbot erteilt werden. Dies ist der Fall, wenn dem Antragsteller in seinem Heimatstaat die Todesstrafe, Folter, unmenschliche oder erniedrigende Behandlungen oder andere existenzielle Gefahren drohen und er deshalb schutzbedürftig ist.[27] Die einzelnen Titel und deren Bedeutung für den Zugang zum Arbeitsmarkt werden im Folgenden erklärt.[28]
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abb. 4: Aufenthaltstitel (Muster)
Quelle: BAMF (2016): Der elektronische Aufenthaltstitel
Verläuft das Asylverfahren positiv und der Bewerber wird anerkannt, erhält er eine Aufenthaltserlaubnis. Wer diesen Titel erhält, kann uneingeschränkt als Beschäftigter arbeiten und auch einer selbstständigen Tätigkeit nachgehen.[29] Hier gibt es keine weiteren Einschränkungen. Der anerkannte Asylsuchende unterliegt somit den gleichen rechtlichen Voraussetzungen für die Aufnahme von Arbeit wie ein deutscher Staatsbürger.
Ein Asylbewerber, der sich im Prozess des Asylverfahrens befinden, erhält eine Aufenthaltsgestattung. Diese berechtigt ihn, bis zum Abschluss des Asylverfahrens in Deutschland zu leben und unter bestimmten Bedingungen zu arbeiten. Nach Abschluss des Asylverfahrens erhält der Bewerber die Aufenthaltserlaubnis oder die Duldung.
Ein Asylbewerber, der sich nicht mehr im Asylverfahren befindet oder einen negativen Bescheid erhalten hat, aber bei dem die Abschiebung ausgesetzt wurde, erhält eine , Bescheinigung für die Aussetzung einer Abschiebung ‘, die Duldung genannt wird. Mit einer Duldung kann, wie bei einer Aufenthaltsgestattung, nur unter bestimmten Bedingungen einer Arbeit nachgegangen werden.[30]
Damit Personen mit Aufenthaltsgestattung oder Duldung Arbeit aufnehmen dürfen, bedarf es grundsätzlich der Zustimmung der Arbeitsagentur. Die Zustimmung wird anhand einer Vorrangprüfung erteilt. Hier werden drei Kriterien geprüft:
[...]
[1] Vgl. BAMF - Das Bundesamt in Zahlen 2015 - Asyl.
[2] Vgl. Schuhmann (2007), S. 43 ff.
[3] Vgl. BA (2016): Arbeitsmarkt in Zahlen - Monats/Jahreszahlen.
[4] Vgl. Volmer (2015): Bestimmung von Fachkräfteengpässen und Fachkräftebedarf in Deutschland.
[5] Vgl. BAMF (2016): Das Bundesamt in Zahlen 2015 - Asyl, S. 9 ff.
[6] Vgl. Hailbronner (2014), S. 39.
[7] UNHCR (1951), S. 2 ff.
[8] Vgl. GG (2014), S. 15f.
[9] Siehe hierzu Anhang 1: Übersicht der sicheren Herkunftsstaaten, S.61.
[10] Vgl. Bundesministerium des Inneren (2014).
[11] Vgl. Markard (2012), S. 13.
[12] Vgl. BAMF (2016): Asyl und Flüchtlingsschutz - Erstverteilung der Asylsuchenden.
[13] Vgl. BAMF (2016): Asylverfahren.
[14] Siehe hierzu Anhang 2: Formblatt Asylantrag, S. 62.
[15] Vgl. BAMF (2016): Das Bundesamt in Zahlen 2015, S. 9 ff.
[16] BAMF (2016): Das Bundesamt in Zahlen 2014, S. 18 ff.
[17] Vgl. BAMF (2016): Das Bundesamt in Zahlen 2015; BAMF (2016): 476.649 Asylanträge im Jahr 2015.
[18] Vgl. BAMF (2016): Asylgeschäftsstatistik für den Monat Juni 2016.
[19] Dublin-Verfahren: Verfahren zur Ermittlung der Zuständigkeit von Asylanträgen unter den europäischen Staaten. Siehe hierzu Anhang 3, S. 64.
[20] Vgl. BAMF (2015): Anzahl der Anträge und Entscheidungen gestiegen; Pro Asyl (2015).
[21] Vgl. AufenthG (2008): § 25 Abs. 1 und 2.
[22] Vgl. AufentG (2008): §1.
[23] Vgl. AufenthV (2004): §1.
[24] Vgl. BeschV (2008): §1.
[25] Vgl. AsylG (1992): §1.
[26] Vgl. Vgl. Hailbronner (2013), S. 16 ff.
[27] Vgl. BAMF (2016): Asylverfahren.
[28] Siehe hierzu Anhang 4: Ablauf des Asylverfahrens, S. 65.
[29] Vgl. BeschV (2008): §31.
[30] Vgl. BAMF (2015): FAQ: Zugang zum Arbeitsmarkt für geflüchtete Menschen.
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