Bachelorarbeit, 2020
59 Seiten, Note: 1,3
1 Einleitung
2 Grundlagen
2.1 Die Grunderwerbsteuer
2.2 Historische Entwicklung
2.3 Volkswirtschaftliche Bedeutung
2.4 Asset Deal / Share Deal
2.5 Anteilsveräußerungen im geltenden Grunderwerbsteuerrecht
2.5.1 Veräußerungen im Sinne des § 1 Abs. 2a GrEStG
2.5.2 Veräußerungen im Sinne des § 1 Abs. 3 GrEStG
2.5.3 Veräußerungen im Sinne des § 1 Abs. 3a GrEStG
2.6 RETT-Blocker-Struktur
3 Die geplante Reform
3.1 Absenkung der relevanten Beteiligungsquote
3.2 Verlängerung der bisherigen Haltefristen
3.3 Ausweitung des Ergänzungstatbestandes auf Kapitalgesellschaften
4 Rechtsvergleich Niederlande und Spanien
4.1 Das niederländische System
4.1.1 Grundlagen
4.1.2 Besteuerung von Immobilienunternehmen
4.1.3 Beteiligungsquote
4.1.4 Mittelbare Beteiligungen
4.2 Das spanische System
4.2.1 Grundlagen
4.2.2 Besteuerung von Immobilienunternehmen
4.2.3 Beteiligungsquote
4.2.4 Mittelbare Beteiligungen
4.3 Zusammenfassung
5 Fazit
Die vorliegende Arbeit untersucht die grunderwerbsteuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten bei Unternehmenstransaktionen im Zuge der geplanten Gesetzesreformen in Deutschland sowie im Rechtsvergleich mit den Niederlanden und Spanien, um die Auswirkungen geplanter Verschärfungen auf die Steuerpraxis zu analysieren.
2.1 Die Grunderwerbsteuer
Der Besteuerungsgegenstand der Grunderwerbsteuer ist gem. § 1 Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG) der Erwerb inländischen Grundbesitzes. Die Grunderwerbsteuer ist eine Verkehrsteuer, da sie wie beispielsweise die Kraftfahrzeugsteuer oder die Versicherungsteuer an einen Rechtsvorgang anknüpft und sich nicht wie die Grundsteuer auf das Vermögen bezieht. Im Fall der Grunderwerbsteuer stellt der Rechtsvorgang den Übergang der rechtlichen und wirtschaftlichen Verfügungsmacht an einem Grundstück, einem Haus oder einer Wohnung dar. Die Steuer wird den einzelnen Bundesländern geschuldet, die dazu berechtigt sind, den Steuersatz festzulegen. Die Bemessungsgrundlage ist der Kaufpreis. Die Steuerlast ergibt sich aus der Multiplikation des Kaufpreises mit dem Steuersatz des Bundeslandes, in dem sich das Grundstück befindet.
Bereits der Zeitpunkt des Verpflichtungsgeschäftes, d.h. in der Regel der Abschluss eines Kaufvertrages, und nicht erst der Zeitpunkt des tatsächlichen Rechtsträgerwechsels löst nach § 1 GrEStG Grunderwerbsteuer aus. Die Steuerschuldnerschaft hängt von der Art des Erwerbsvorgangs gem. § 13 Nr. 1 - 7 GrEStG ab. Steuerschuldner beim zivilrechtlichen Übergang des Grundstücks sind regelmäßig alle Beteiligten auf der Erwerberseite sowie auf der Veräußererseite als Gesamtschuldner. Die Grunderwerbsteuer ist eine direkte Steuer, da der Steuerschuldner auch zugleich Steuerträger ist. Die Grunderwerbsteuer entsteht bei Rechtsvorgängen, die zivilrechtlich eine Übertragung eines inländischen Grundstücks auf einen neuen Rechtsträger begründen.
1 Einleitung: Die Einleitung thematisiert die steuerrechtliche Problematik von Share Deals und die Intention des Gesetzgebers, durch Reformen missbräuchliche Gestaltungen einzudämmen.
2 Grundlagen: Dieses Kapitel erläutert die gesetzlichen Rahmenbedingungen, die historische Entwicklung sowie die Unterscheidung zwischen Asset und Share Deals im Grunderwerbsteuerrecht.
3 Die geplante Reform: Hier werden die wesentlichen geplanten Gesetzesänderungen analysiert, darunter die Absenkung der Beteiligungsquote und die Verlängerung von Haltefristen.
4 Rechtsvergleich Niederlande und Spanien: Dieses Kapitel vergleicht das deutsche Grunderwerbsteuerrecht mit den Systemen in den Niederlanden und Spanien, um Unterschiede in der Besteuerung von Immobilienunternehmen aufzuzeigen.
5 Fazit: Das Fazit fasst zusammen, dass die geplanten Reformen theoretische Gestaltungsmöglichkeiten nur bedingt einschränken, jedoch hohe praktische Hürden und verfassungsrechtliche Bedenken aufwerfen.
Grunderwerbsteuer, Share Deal, Asset Deal, Gesetz zur Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes, Beteiligungsquote, Haltefrist, Ergänzungstatbestand, Immobilienunternehmen, Rechtsvergleich, Niederlande, Spanien, Steuergestaltung, Steuermissbrauch, Fiskalische Einnahmen, Rechtssicherheit
Die Arbeit behandelt die grunderwerbsteuerliche Behandlung von Unternehmenstransaktionen (Share Deals) und die Auswirkungen der geplanten gesetzlichen Verschärfungen auf die Steuergestaltungsmöglichkeiten.
Die zentralen Themen sind das deutsche Grunderwerbsteuerrecht, die verschiedenen Tatbestände der Anteilsveräußerung, die geplante Gesetzesreform sowie ein Rechtsvergleich mit Spanien und den Niederlanden.
Das primäre Ziel ist die Beantwortung der Frage, welche Gestaltungsmöglichkeiten nach Inkrafttreten der Grunderwerbsteuerreform verbleiben und wie sich das deutsche System im europäischen Vergleich positioniert.
Es wurde eine theoretische Analyse sowie eine rechtsvergleichende Untersuchung der Besteuerungssysteme in Deutschland, den Niederlanden und Spanien durchgeführt.
Der Hauptteil befasst sich mit der Analyse der bestehenden Vorschriften (§ 1 GrEStG), den Details der geplanten Reform (z.B. Senkung der Quote auf 90%) sowie einer detaillierten rechtsvergleichenden Analyse von Kontrollmechanismen über Immobilienunternehmen.
Zu den zentralen Begriffen gehören Grunderwerbsteuer, Share Deal, Beteiligungsquote, RETT-Blocker-Struktur und das Leistungsfähigkeitsprinzip.
Die Unterscheidung ist entscheidend, da bei einem Asset Deal unmittelbar Grunderwerbsteuer anfällt, während bei einem Share Deal unter bestimmten Voraussetzungen Gestaltungsspielräume zur Steuervermeidung genutzt werden können.
Während Deutschland grundsätzlich alle grundstückshaltenden Gesellschaften besteuert, grenzen die Niederlande und Spanien den Kreis der betroffenen Unternehmen spezifischer auf echte Immobilienunternehmen ein und setzen dabei meist niedrigere, aber gezieltere Beteiligungsquoten an.
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