Bachelorarbeit, 2020
69 Seiten, Note: 1,3
Die vorliegende Bachelorarbeit befasst sich mit dem neuen Bauvertragsrecht, welches durch das Gesetz zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) vom 23. Juli 2013 in Kraft trat. Ziel der Arbeit ist es, die wesentlichen Neuerungen des Bauvertragsrechts im Kontext der Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B) zu analysieren und die Auswirkungen auf die Praxis zu beleuchten.
Kapitel B widmet sich der Anwendung von Kaufrecht und Werkvertragsrecht im Kontext von Bauverträgen. Kapitel C beleuchtet die Einbeziehung der VOB/B in das neue Bauvertragsrecht. In Kapitel D wird der neue Bauvertrag im Detail analysiert, wobei insbesondere die Definition des Bauwerks, der Außenanlage und der Teile eines Bauwerks im Fokus stehen. Kapitel E behandelt die Änderungen im Bereich der Abnahme, sowohl in Bezug auf die Abnahmefiktion als auch auf die Mängelrechte vor der Abnahme. Kapitel F beschäftigt sich mit der Zustandsfeststellung und Schlussrechnung. Kapitel G analysiert die Vertragsanpassung im Rahmen von Änderungen während der Bauausführung, sowohl im BGB als auch in der VOB/B. Kapitel H behandelt die Kündigung eines BGB-Bauvertrags aus wichtigem Grund, während Kapitel I die Kündigung eines VOB/B-Vertrags in all ihren Facetten beleuchtet. Kapitel J befasst sich mit den Besonderheiten von Verbraucherbauverträgen. Kapitel K analysiert die Neuerungen in Bezug auf die kaufrechtliche Sachmängelhaftung, insbesondere den veränderten Nacherfüllungsanspruch und die Änderungen der Rückgriffsrechte.
Die vorliegende Arbeit befasst sich mit den zentralen Themen des neuen Bauvertragsrechts, der VOB/B, der Kündigung von Bauverträgen, Verbraucherbauverträgen, der Sachmängelhaftung und den relevanten Bestimmungen des BGB. Diese Themen werden in Bezug auf die praktische Anwendung im Bauwesen analysiert.
Es wurden spezifische Regelungen für den Bauvertrag ins BGB aufgenommen, darunter Anordnungsrechte des Bestellers, Regelungen zur Vergütungsanpassung und der Verbraucherbauvertrag.
Ein Vertrag, bei dem ein Unternehmer von einem Verbraucher zum Bau eines neuen Gebäudes oder zu erheblichen Umbaumaßnahmen verpflichtet wird, mit besonderen Schutzrechten wie dem Widerrufsrecht.
Das Werk gilt als abgenommen, wenn der Unternehmer dem Besteller eine Frist zur Abnahme gesetzt hat und dieser die Abnahme nicht innerhalb der Frist unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert.
Unternehmer können bei mangelhaftem Material die Aus- und Einbaukosten verschuldensunabhängig von ihrem Lieferanten zurückverlangen.
Die VOB/B wird nur angewendet, wenn sie ausdrücklich als Vertragsbestandteil vereinbart wurde. Bei Verbrauchern muss sie zudem als Ganzes ohne Abweichungen vereinbart werden.
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