Bachelorarbeit, 2020
59 Seiten, Note: 1,3
1 Einführung
1.1 Relevanz des Themas
1.2 Zielsetzung der Arbeit
1.3 Methodische Vorgehensweise
2 Grundlagen der beschränkten Einkommensteuerpflicht
2.1 Beschränkte Steuerpflicht
2.2 Besteuerung
2.3 Verfassungsrecht
2.4 Kein Wohnsitz im Inland
2.5 Kein gewöhnlicher Aufenthalt im Inland
2.6 Inländische Einkünfte
2.6.1 Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
2.6.2 Einkünfte aus Gewerbebetrieb
2.6.3 Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit
2.6.4 Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
2.6.5 Einkünfte aus Kapitalvermögen
2.6.6 Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
2.6.7 Sonstige Einkünfte
3 Besteuerungsverfahren beschränkt Steuerpflichtiger
3.1 Steuerabzugsverfahren nach § 50a EStG
3.1.1 Abgeltender Steuerabzug
3.1.2 Bruttobesteuerung
3.1.3 Nettobesteuerung
3.2 Veranlagungsverfahren nach § 50 EStG
3.2.1 Aufhebung der Abgeltungswirkung
3.2.2 Ausgenommene Vorschriften für beschränkt Steuerpflichtige
3.2.3 Besonderheiten bei Arbeitnehmern
3.3 Ermittlung der tariflichen Einkommensteuer im Vergleich
3.3.1 Anwendung bei unbeschränkt Steuerpflichtigen
3.3.2 Anwendung bei beschränkt Steuerpflichtigen
4 Kritische Betrachtung der Verfassungskonformität der Besteuerungsverfahren
4.1 Im Hinblick auf das Veranlagungsverfahren
4.1.1 Hinzurechnung des Grundfreibetrags
4.1.2 Objektsteuerähnlicher Charakter
4.1.3 Ausnahmen bei Arbeitnehmern
4.2 Im Hinblick auf das Steuerabzugsverfahren
4.2.1 Zweifelsfragen beim Steuerabzug
4.2.2 Die unionsrechtliche Mitteilungsoption
4.3 Privilegierung von EU-/EWR-Staatsangehörigen
5 Schlussbetrachtung
5.1 Zusammenfassende Würdigung
5.2 Kritische Betrachtung und Ausblick
Die Arbeit untersucht die Besteuerung beschränkt einkommensteuerpflichtiger Personen in Deutschland gemäß § 1 Abs. 4 EStG und analysiert deren Vereinbarkeit mit verfassungs- und europarechtlichen Grundsätzen. Ziel ist es, die Besteuerungsverfahren sowie die Auswirkungen des Steuertarifs auf die Steuerlast zu erörtern und zu bewerten, ob eine abweichende Behandlung gegenüber unbeschränkt Steuerpflichtigen gerechtfertigt ist.
1.1 Relevanz des Themas
Im deutschen Steuerrecht knüpft die persönliche Einkommensteuerpflicht an die Ansässigkeit einer natürlichen Person. Es wird grundsätzlich zwischen unbeschränkt und beschränkt steuerpflichtigen Personen differenziert. Der beschränkten Steuerpflicht unterliegen Gebietsfremde ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland, die dort jedoch inländische Einkünfte beziehen. Das Gesetz sieht für diese Steuerpflichtigen die Anwendung einiger Sondervorschriften mit Auswirkungen auf die Steuerberechnung und die Höhe der Einkommensteuer vor.
Angesichts der wachsenden Globalisierung in der Arbeits- und Wirtschaftswelt und der damit einhergehenden grenzüberschreitenden Sachverhalte bekommen die Vorschriften der beschränkten Einkommensteuerpflicht eine zunehmende Bedeutung. Die Zahl der beschränkt Steuerpflichtigen nahm in den letzten Jahren stetig zu. Stand 2012 waren es in der Bundesrepublik Deutschland 236.535 beschränkt Steuerpflichtige, 2015 bereits 357.134, die vom Statistischen Bundesamt erfasst wurden.
Die Vorschriften zur Besteuerung beschränkt Einkommensteuerpflichtiger verursachen grundlegende Unterschiede zu der Besteuerung von Gebietsansässigen und sind daher vor verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten kritisch zu betrachten. In der Vergangenheit wurden bei den zuständigen Besteuerungsnormen einige Verstöße gegen die europarechtlichen Grundfreiheiten manifestiert. Das EU-Recht hat diesbezüglich bereits Einfluss auf die deutsche Rechtsprechung ausgeübt und der inländischen Gesetzgebung Grenzen aufgewiesen. Mit dem Jahressteuergesetz 2009 wurden die Besteuerungsnormen für die beschränkt Steuerpflichtige grundlegend überarbeitet und dahingehend an die EuGH-Rechtsprechungen angepasst.
1 Einführung: Diese Einleitung erläutert die Relevanz der beschränkten Einkommensteuerpflicht im Kontext globaler wirtschaftlicher Verflechtungen und umreißt die Zielsetzung sowie die methodische Vorgehensweise der Arbeit.
2 Grundlagen der beschränkten Einkommensteuerpflicht: Hier werden die gesetzlichen Voraussetzungen für die beschränkte Steuerpflicht, insbesondere die Definition von Wohnsitz, gewöhnlichem Aufenthalt und Inlandsbezug der verschiedenen Einkunftsarten, detailliert dargestellt.
3 Besteuerungsverfahren beschränkt Steuerpflichtiger: Das Kapitel behandelt die Anwendung von Steuerabzugsverfahren nach § 50a EStG und Veranlagungsverfahren nach § 50 EStG sowie deren Wirkungsweisen und Ausnahmen.
4 Kritische Betrachtung der Verfassungskonformität der Besteuerungsverfahren: Dieser Abschnitt analysiert die verfassungs- und unionsrechtliche Zulässigkeit der bestehenden Besteuerungsnormen, insbesondere hinsichtlich möglicher Diskriminierungen.
5 Schlussbetrachtung: Das Fazit fasst die Ergebnisse zusammen und gibt eine kritische Würdigung sowie einen Ausblick auf den weiteren Handlungsbedarf des Gesetzgebers.
Beschränkte Einkommensteuerpflicht, Territorialitätsprinzip, Steuerabzug, § 50a EStG, Nettobesteuerung, Bruttobesteuerung, Europarecht, Grundfreiheiten, Veranlagungsverfahren, Grundfreibetrag, Diskriminierungsverbot, EuGH-Rechtsprechung, Inländische Einkünfte, Doppelbesteuerungsabkommen, Steuerpflicht.
Die Arbeit beschäftigt sich mit den steuerlichen Regelungen für Personen, die in Deutschland zwar Einkünfte erzielen, aber dort keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben.
Zu den Kernbereichen zählen das Territorialitätsprinzip, die verschiedenen Verfahren zur Besteuerung inländischer Einkünfte sowie die verfassungs- und unionsrechtliche Einordnung dieser Sonderregeln.
Ziel ist es, die Vereinbarkeit der deutschen Besteuerungsnormen für beschränkt Steuerpflichtige mit übergeordnetem Verfassungs- und Europarecht zu prüfen.
Die Arbeit basiert auf einer terminologischen Klärung sowie einer detaillierten Analyse des nationalen Steuerrechts im Kontext der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs.
Der Hauptteil gliedert sich in die Darstellung der Grundlagen der beschränkten Steuerpflicht, die Erläuterung der Besteuerungsverfahren (Abzug vs. Veranlagung) und die kritische Auseinandersetzung mit deren Verfassungskonformität.
Beschränkte Steuerpflicht, Territorialitätsprinzip, § 50a EStG, Nettobesteuerung und Europarechtliche Grundfreiheiten.
Ein Steuerabzug ist grundsätzlich für bestimmte inländische Einkünfte vorzunehmen, die in § 50a EStG abschließend aufgezählt sind, wie etwa Darbietungen, deren Verwertung oder Aufsichtsratsvergütungen.
Während bei der Bruttobesteuerung kein Abzug von Betriebsausgaben oder Werbungskosten möglich ist, erlaubt die Nettobesteuerung (als Mitteilungsoption) unter bestimmten Voraussetzungen den Abzug direkt zugehöriger Aufwendungen, was zu einer niedrigeren Bemessungsgrundlage führt.
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