Bachelorarbeit, 2021
94 Seiten, Note: 1,0
1 Leitlinien als Instrument der interprofessionellen Zusammenarbeit
1.1 Relevanz und Hintergrund des Themas
1.2 Zum Verständnis von Interprofessionalität und Leitlinien
1.3 Forschungsinteresse und Aufbau der Arbeit
2 Schutz und Wohl für Kinder und Jugendliche
2.1 Rechtlicher Hintergrund
2.2 Häusliche Gewalt – Einordnung eines Phänomens
2.2.1 Gewaltmodelle, Gewaltdynamiken und Täterstrategien
2.2.2 Aufwachsen im Kontext häuslicher Gewalt
2.3 Auswirkungen häuslicher Gewalt auf das Kindeswohl
3 Recht auf und Pflicht zum Umgang
3.1 Rechtlicher Hintergrund
3.2 Das umgangsrechtliche Verfahren bei Vorwurf häuslicher Gewalt
3.3 Kindgerechte Ausgestaltung der Umgangssituation
4 Empirischer Teil
4.1 Methodischer Zugang
4.1.1 Teilnehmende Beobachtung am Fachtag
4.1.2 Interview mit einem gewaltbetroffenen Elternteil
4.1.3 Interview mit einer Verfahrensbeiständin
4.2 Darstellung der Ergebnisse
4.2.1 Interview mit einem gewaltbetroffenen Elternteil
4.2.2 Interview mit einer Verfahrensbeiständin
4.2.3 Teilnehmende Beobachtung am Fachtag
4.3 Interpretation der Ergebnisse
4.3.1 Fachliche Orientierung und Wissen bereitstellen
4.3.2 Verantwortungsgemeinschaft etablieren
4.3.3 Handlungssicherheit für die Fachkräfte ermöglichen
4.3.4 Qualität professionellen Handelns sicherstellen
4.3.5 Opfern Schutz und Unterstützung bei der Bewältigung zusichern
4.3.6 Kindeswohl und Partizipation fokussieren
4.3.7 Täter*innen in Verantwortung nehmen
4.4 Einordnung und Diskussion der Ergebnisse
5 Zusammenfassung und Ausblick
Die Arbeit untersucht, welche Anforderungen an einen interprofessionellen Handlungsleitfaden zum Thema „Umgangsrecht in Fällen häuslicher Gewalt“ gestellt werden müssen, um das Kindeswohl und den Schutz gewaltbetroffener Familienmitglieder in Theorie und Praxis zu gewährleisten.
4.3.3 Handlungssicherheit für die Fachkräfte ermöglichen
Und ich sage: Bitte. Lass. Mich. Los! Ja also, das ist doch schon Gewalt an sich, aber beim Jugendamt ist das keine Gewalt: Der wollte mich ja nur beruhigen. Dass ich dann ausgerastet bin und einen Teller geschmissen habe… da bin ich dann die Gewalttätige. Erst… nach dem Tellerschmeißen fing dann die Gewalt plötzlich an. Das ist doch Schmarrn! Das geht doch nicht.
Die Diagnose, ob überhaupt ein Fall von häuslicher Gewalt vorliegt, kann selbst in Kenntnis der Gewaltmodelle und Dynamiken kompliziert sein, da die Angaben der Eltern gegenüber dem Jugendamt eventuell schwer einzuordnen sind, weil diese in Unkenntnis der Vorgehensweisen oder aus Angst vor Kindesentzug Tatsachen verschweigen oder eventuell auch Unwahrheiten vorbringen. Fälle häuslicher Gewalt setzen demnach von den Fachkräften neben den spezifischen Fachkenntnissen, wie in Abschnitt 4.3.1 dargelegt, auch spezielle Kompetenzen voraus. Als zentral sieht Kindler dabei die Klärungskompetenz der Fachkräfte an (Dokumentation Fachtag, S. 26).
Wie in Kapitel 2 dargestellt, hat die Istanbuler Konvention den Begriff der Gewalt neu formuliert und um die psychische, sexuelle und wirtschaftliche Gewalt erweitert. Das Erkennen der Gewalt und die Unterscheidung der Gewaltformen sind nötig, um das weitere Vorgehen abwägen zu können. Wie dargestellt wurde, müssen in Fällen häuslicher Gewalt Gefährdungsrisiken hinsichtlich des gewaltbetroffenen Elternteils und des Kindes, die gewaltbedingten Belastungen des Kindes sowie die Erziehungsfähigkeit des gewaltausübenden Elternteils abgeklärt werden. Hierzu sollte der Leitfaden Informationen über ein mögliches Vorgehen im Klärungsprozess bereitstellen.
1 Leitlinien als Instrument der interprofessionellen Zusammenarbeit: Dieses Kapitel erläutert die Relevanz des Themas im politischen Diskurs und definiert die zentralen Begriffe Interprofessionalität und Leitlinien für die Arbeit.
2 Schutz und Wohl für Kinder und Jugendliche: Hier werden theoretische Grundlagen zu Kindeswohl, Schutzbedürfnissen sowie Definitionen und Dynamiken häuslicher Gewalt dargelegt.
3 Recht auf und Pflicht zum Umgang: Das Kapitel behandelt die rechtliche Situation des Umgangsrechts sowie die spezifischen Schwierigkeiten und Verfahren bei Vorliegen häuslicher Gewalt.
4 Empirischer Teil: Dieser Teil beschreibt das methodische Vorgehen (Beobachtung, Interviews) sowie die Darstellung, Interpretation und Diskussion der Forschungsergebnisse.
5 Zusammenfassung und Ausblick: Hier werden die Ergebnisse resümiert und Handlungsempfehlungen für die Erstellung eines interprofessionellen Leitfadens abgeleitet.
Häusliche Gewalt, Gewaltschutz, Umgangsrecht, Kindeswohl, Interprofessionelle Leitlinien, Kinderschutz, Familiengericht, Jugendamt, Kooperation, Verfahrensbeistandschaft, Täterstrategien, Trennung, Kindeswohlgefährdung.
Die Arbeit befasst sich mit der Schnittstelle zwischen Gewaltschutz und Umgangsrecht in Fällen häuslicher Gewalt und erarbeitet Anforderungen an einen interprofessionellen Handlungsleitfaden.
Die zentralen Themen umfassen die Situation von Kindern bei häuslicher Gewalt, die rechtlichen Rahmenbedingungen des Umgangsrechts sowie die Optimierung der interprofessionellen Zusammenarbeit zwischen Institutionen.
Das Ziel ist es, eine wissenschaftlich fundierte Basis für die Erstellung eines praktischen Handlungsleitfadens zu schaffen, der Fachkräften Orientierung bietet und den Schutz von Kindern in Trennungssituationen sicherstellt.
Es wurde ein multimethodaler qualitativer Ansatz gewählt, bestehend aus Literaturanalyse, teilnehmender Beobachtung eines Fachtages sowie leitfadengestützten Experteninterviews.
Der Hauptteil analysiert die Sichtweisen von Fachkräften und Betroffenen, diskutiert Herausforderungen der Zusammenarbeit und leitet hieraus Anforderungen für einen Leitfaden ab.
Die Arbeit greift ein hochaktuelles gesellschaftliches Problem auf und verbindet theoretisches Wissen mit den konkreten Bedürfnissen der Praxis, um Schutzlücken für gewaltbetroffene Kinder zu schließen.
Die Autorin betont die wichtige Funktion der Verfahrensbeistände für die kindgerechte Partizipation, weist jedoch auf die Abhängigkeit ihrer Bestellung durch das Gericht und die fehlende gesetzliche Regelung von Fortbildungspflichten hin.
Sie beschreibt das angestrebte Ziel einer koordinierten Zusammenarbeit aller Institutionen, um das Wohl des Kindes in den Mittelpunkt zu stellen und das oft siloartige Handeln der beteiligten Berufsgruppen zu überwinden.
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