Masterarbeit, 2020
55 Seiten, Note: 1,3
I. Einleitung
II. Hauptteil
A. Ist „Containern“ legal?
1. Die Rechtsprechung
a) AG Düren
b) AG Fürstenfeldbruck
(1) Das besondere öffentliche Interesse an der Strafverfolgung
(2) Besonders schwerer Fall des Diebstahls, § 243 StGB?
(3) Haftung für entsorgte Ware
(4) Grammatikalische Auslegung
(5) Ausnahmsweise Haftung
c) BayObLG
d) BVerfG
(1) Prüfungsmaßstab Willkürverbot
(2) Verhältnismäßigkeitsgrundsatz und Ultima-Ratio-Prinzip
(3) Schutzbereich und Gemeinnützigkeit
(4) Schutz vor unbegründeten Klagen
(5) Cannabis-Beschluss
(6) Breite Sanktionspalette
(7) Physische Bedürftigkeit
2. Kritik in der Literatur
a) Britz/Torgau
b) Dießner
c) Jäger
d) Lorenz
e) Malkus
f) Kommentarliteratur
g) Prantl
h) Fischer
i) Dießner
3. Die Politik
a) Gesetzgebungsinitiativen
4. Eigene Stellungnahme
a) Verstoß gegen ultima ratio Prinzip
b) Provokateure
c) Völkerrecht
d) Besonderes öffentliches Interesse an der Strafverfolgung
e) Das wirtschaftliche Interesse des Supermarktbetreiber
f) Der Elefant im Raum?
5. Zwischenergebnisse
B. Ist Containern legitim?
III. Fazit und Lösungsvorschläge
Die Arbeit untersucht die juristische Legalität sowie die ethisch-politische Legitimität des sogenannten "Containerns" (Entnahme von Lebensmitteln aus Abfallbehältern). Die zentrale Forschungsfrage ist, ob die strafrechtliche Verurteilung wegen Diebstahls im Lichte völkerrechtlicher Vorgaben und verfassungsrechtlicher Grundsätze zwingend ist oder ob ein rechtlicher Spielraum besteht.
Die Rechtsprechung
Dieses Urteil hält sich nicht nur erwartungsgemäß in dogmatisch vorhersehbaren Bahnen, sondern steht in einem zentralen Punkt in bemerkenswertem Widerspruch zu dem späteren Beschluss des BayObLG, der im Folgenden ebenfalls besprochen werden wird. Die Urteilsbegründung, mit der ein Hausfriedensbruch in Tateinheit mit Diebstahl gerechtfertigt wird, stellt im Tatsächlichen folgendes fest:
“ Lebensmittel lagerten danach auf dem Grundstück des R-Marktes ohne Überdachung in hohen und nach oben hin offenen Gitterwagen (Rn. 6) … Insbesondere kommt es für eine Strafbarkeit nach § 242 StGB nicht auf den wirtschaftlichen Wert der Sache an. Im Übrigen liegt auch keine Dereliktion vor, da die Lebensmittel zum einen noch nicht in einen Müllcontainer verbracht wurden und zum anderen auch nicht an der Straße standen, sondern weiter auf dem Grundstück des R-Marktes lagerten. Die Lebensmittel sollten der Entsorgung überführt werden und waren nicht für den Abtransport durch jedermann bereitgestellt.“
Dieses Urteil hat zwar keine praktische Relevanz entfaltet, weil es durch das Urteil des LG Aachen kassiert wurde. Die Urteilsbegründung ist allerdings erstaunlich und wirft eine wichtige Grundsatzfrage auf. Jahre später wird nämlich das BayObLG in seinem Beschluss ausführen, dass die dortigen Täter die entwendeten Lebensmittel deshalb als „fremde“ Sachen erkannt hätten, weil die zur Entsorgung bereitgestellten Lebensmittel in einem abgeschlossenen Container lagen.
Der entscheidende Punkt, wodurch für Täter eine Sache als „fremd“ erkennbar sein soll, wird also von Gerichten an unterschiedlichen, äußeren Umständen festgemacht und widersprüchlich beantwortet.
I. Einleitung: Die Arbeit führt in das Problem der globalen Lebensmittelverschwendung und die soziale Dimension der Armut ein, die den Kontext des Containerns bilden.
II. Hauptteil: Dieser Abschnitt analysiert tiefgehend die bisherige Rechtsprechung, kritische Stimmen aus der Fachliteratur sowie die Rolle der Politik und formuliert eine eigene juristische Stellungnahme zur Legalität und Legitimität.
III. Fazit und Lösungsvorschläge: Hier werden die Ergebnisse zusammengeführt und politische sowie rechtliche Reformvorschläge, wie die Herabstufung zur Ordnungswidrigkeit, unterbreitet.
Containern, Diebstahl, Strafrecht, § 242 StGB, Lebensmittelverschwendung, Verfassungsrecht, Eigentum, Ultima-Ratio-Prinzip, Fremdheit, Rechtsprechung, Legalisierung, Sozialbindung des Eigentums, Art. 20a GG, Nachhaltigkeit, Rechtsdogmatik
Die Arbeit analysiert die strafrechtliche Behandlung des Containerns in Deutschland, hinterfragt die dogmatische Begründung der Gerichte und prüft, ob eine Kriminalisierung vor dem Hintergrund aktueller gesellschaftlicher Probleme angemessen ist.
Die zentralen Themen umfassen die Auslegung des Diebstahlstatbestands, die Eigentumsfreiheit gemäß Grundgesetz, das Ultima-Ratio-Prinzip im Strafrecht sowie die Rolle von Politik und Handel bei der Lebensmittelverschwendung.
Das Ziel ist aufzuzeigen, ob die bestehende strafrechtliche Verurteilungspraxis bei Lebensmitteldiebstählen aus Containern dogmatisch korrekt ist und ob völker- oder verfassungsrechtliche Aspekte eine andere Bewertung oder Handhabung erfordern.
Die Arbeit nutzt die juristische Methodenlehre, insbesondere die Analyse und rechtsdogmatische Überprüfung höchstrichterlicher Entscheidungen (Rechtsprechungsanalyse) sowie die Einordnung in den völker- und verfassungsrechtlichen Rahmen.
Der Hauptteil gliedert sich in eine umfassende Untersuchung der gerichtlichen Urteile (AG, BayObLG, BVerfG), eine ausführliche Auseinandersetzung mit der Fachliteratur und eine eigene Bewertung der strafrechtlichen Argumentationslinien und wirtschaftlichen Interessen.
Zu den wichtigsten Begriffen gehören Containern, Diebstahl, § 242 StGB, Ultima-Ratio-Prinzip, Eigentum, Sozialbindung des Eigentums und Lebensmittelverschwendung.
Der Autor hält den Nichtannahmebeschluss des BVerfG im Ergebnis für rechtlich vertretbar, kritisiert jedoch, dass das Gericht sich um eine inhaltliche Auseinandersetzung mit der Sozialbindung des Eigentums und der Staatszielbestimmung des Art. 20a GG gedrückt hat.
Der Autor kommt zu dem Schluss, dass Containern trotz des legitimen Ziels, Lebensmittelverschwendung zu bekämpfen, als Mittel ungeeignet ist und daher das Ziel nicht die Begehung einer Straftat heiligen kann; somit ist Containern aus Sicht des Autors nicht legitim.
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