Bachelorarbeit, 2021
74 Seiten, Note: 1,3
1. Einleitung
1.1 Problemdarstellung
1.2 Forschungsfrage und Zielsetzung
2. Methode
2.1 Literaturauswahl und -bewertung
2.2 Beispielhaftes Prisma-Flow-Chart: Eine Literaturrecherche zu dieser Arbeit
3. Das Bewertungsverfahren für die Aufnahme ärztlicher Leistungen in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland
3.1 Der Gemeinsame Bundesausschuss und seine Funktionen
3.2 Methodik des Bewertungsverfahrens anhand der Verfahrensordnung
3.3 Auslösung eines Bewertungsverfahrens
3.4 Bewertung einer ärztlichen Leistung im Rahmen eines Bewertungsverfahrens
3.4.1 Sektorübergreifende Bewertung des Nutzens und der medizinischen Notwendigkeit
3.4.2 Sektorspezifische Bewertung der Wirtschaftlichkeit und der Notwendigkeit
3.5 Fassung eines Beschlusses
4. Die Schwangerenversorgung in Deutschland
4.1 Aktuelle Diagnostik in der Regelversorgung Schwangerer
4.1.1 Nicht-invasive Diagnostik
4.1.2 Invasive Diagnostik
4.2 Angebotene individuelle Gesundheitsleistungen
4.3 Versorgungsunterschiede durch Satzungsleistungen der GKVn
5. Der Vergleich mit anderen ausgewählten europäischen Ländern
5.1 Bei der Aufnahme ärztlicher Leistungen in die Regelversorgung der Versicherten am Beispiel von der Schweiz und England
5.2 In der Regelversorgung Schwangerer
6. Ethische Aspekte
6.1 Aus Sicht der Schwangeren
6.2 Aus Sicht der Gesellschaft
7. Diskussion der Forschungsfrage
7.1 Untersuchung der Aufnahme des Ersttrimesterscreenings in die Regelversorgung Schwangerer in Deutschland
7.2 Untersuchung der Aufnahme von NIPTs in die Regelversorgung Schwangerer in Deutschland
8. Fazit
Diese Arbeit untersucht die Integration nicht-invasiver Pränataldiagnostik, spezifisch das Ersttrimesterscreening und den nicht-invasiven Pränataltest (NIPT), in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland, um Chancen wie verbesserte Diagnoseraten und geringere Fehlgeburtenrisiken sowie ethische und ökonomische Aspekte zu evaluieren.
4.1.1 Nicht-invasive Diagnostik
Als nicht-invasive Diagnostik bezeichnet man „Untersuchungsverfahren ohne Eingriff in den Körper des Patienten […]. Auch Blutentnahme […] zähl[t] in Deutschland dazu […] (Hollstein, 2019)".
Im Jahr 1979 hat Deutschland als erstes Land der Welt zwei Ultraschalluntersuchungen zu den Routineuntersuchungen für Schwangere in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen aufgenommen. Mit der Umstellung auf das Schwangerschaftswochenkonzept 1995 wurde der Anspruch auf drei Untersuchungen erweitert (Stumm & Entezami, 2013, S. 1662).
Nach Abschnitt A Nr. 5 der MU-RL dienen diese Ultraschallscreenings der Überwachung einer normal verlaufenden Schwangerschaft, insbesondere mit dem Ziel
der genauen Bestimmung des Gestationsalters,
der Kontrolle der somatischen Entwicklung des Feten,
der Suche nach auffälligen fetalen Merkmalen sowie
dem frühzeitigen Erkennen von Mehrlingsschwangerschaften (Abschnitt A Nr.5 der MU-RL).
Ein erstes Ultraschallscreening findet zwischen der 8. und 12. Schwangerschaftswoche (nachfolgend SSW) statt. Das zweite Ultraschallscreening folgt zwischen der 18. und 22. SSW und das dritte zwischen der 28. und 32. SSW (Abschnitt A Nr. 5 der MU-RL). Je nach Befund kann der behandelnde Frauenarzt noch weitergehende Untersuchungen veranlassen (Abschnitt A Nr. 5 – 7 der MU-RL).
Bei Risikoschwangerschaften kann der Arzt zusätzlich eine Amnioskopie (Abschnitt B Nr. 4d der MU-RL) durchführen. Eine Amnioskopie ist die „Betrachtung der Farbe des Fruchtwassers unter der Geburt am unteren Eipol mithilfe eines vaginal eingeführten starren Metallrohres (Amnioskop) (Goerke, 2020c)“. Bei dieser Methode handelt es sich jedoch um eine Anwendungsmethode aus dem Jahr 1965. Weitere Untersuchungen haben gezeigt, dass eine Amnioskopie nicht mit ausreichender Sicherheit einen verwertbaren Befund anzeigt (Schild & Wacker, 2013, S. 35). Dieses Verfahren wird deswegen in der Regel nicht mehr angewendet (ebenda).
1. Einleitung: Stellt die aktuelle Problematik der Schwangerenversorgung in Deutschland und die Forschungsfrage bezüglich der Kostenübernahme der nicht-invasiven Pränataldiagnostik vor.
2. Methode: Beschreibt die durchgeführte Literaturrecherche nach dem Schneeballprinzip sowie die Auswahl der Ausgangstexte für die qualitative Sekundäranalyse.
3. Das Bewertungsverfahren für die Aufnahme ärztlicher Leistungen in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland: Erläutert die Rolle des Gemeinsamen Bundesausschusses und die formalen Kriterien für die Aufnahme neuer ärztlicher Leistungen.
4. Die Schwangerenversorgung in Deutschland: Bietet einen Überblick über die aktuellen gesetzlichen Regelungen, die diagnostischen Standardverfahren und die Rolle von individuellen Gesundheitsleistungen.
5. Der Vergleich mit anderen ausgewählten europäischen Ländern: Analysiert, wie andere europäische Länder die Aufnahme medizinischer Leistungen regeln und wie dort die Schwangerenversorgung strukturiert ist.
6. Ethische Aspekte: Diskutiert die pränataldiagnostische Praxis im Hinblick auf reproduktive Autonomie, den gesellschaftlichen Umgang mit Behinderung und eugenische Fragestellungen.
7. Diskussion der Forschungsfrage: Vergleicht verschiedene Szenarien zur Kostenübernahme von Ersttrimesterscreening und NIPT, um deren diagnostischen Nutzen und wirtschaftliche Auswirkungen zu bewerten.
8. Fazit: Zusammenfassung der Ergebnisse mit der Empfehlung zur Aufnahme der nicht-invasiven Pränataldiagnostik in den Leistungskatalog der Krankenkassen.
Pränataldiagnostik, Schwangerenversorgung, Krankenkassen, Ersttrimesterscreening, NIPT, Amniozentese, Leistungskatalog, G-BA, reproduktive Autonomie, Fehlgeburtenrisiko, medizinische Notwendigkeit, Wirtschaftlichkeit, Gesundheitsökonomie, Ultraschallscreening, Risikoschwangerschaft
Die Arbeit befasst sich mit der Prüfung einer möglichen Aufnahme nicht-invasiver Pränataldiagnostik, insbesondere des Ersttrimesterscreenings und des NIPT, in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland.
Die zentralen Themen umfassen die gesetzlichen Bewertungsprozesse ärztlicher Leistungen, die aktuelle diagnostische Praxis in der Schwangerschaftsvorsorge, internationale Vergleiche sowie eine tiefgehende ethische und ökonomische Analyse.
Die zentrale Frage lautet, ob das Ersttrimesterscreening sowie der nicht-invasive Pränataltest für alle Schwangeren als Regelleistung finanziert werden sollten.
Es wurde eine qualitative Sekundäranalyse mittels Literaturrecherche nach dem Schneeballprinzip durchgeführt, ergänzt durch die Modellierung hypothetischer Szenarien zur Kosten-Nutzen-Analyse.
Der Hauptteil behandelt das Bewertungssystem des Gemeinsamen Bundesausschusses, die aktuelle Versorgungslage, Vergleiche mit der Schweiz und England sowie eine Diskussion über ethische Konsequenzen und die Berechnung verschiedener Einführungsszenarien.
Die Arbeit wird durch Begriffe wie Pränataldiagnostik, NIPT, Ersttrimesterscreening, Kosten-Nutzen-Analyse, reproduktive Autonomie und Fehlgeburtenrisiko charakterisiert.
Die Amniozentese gilt als invasives Verfahren mit einem erhöhten Fehlgeburtenrisiko, während NIPTs als nicht-invasive Bluttests ohne dieses Risiko eine vergleichbare diagnostische Sicherheit bieten.
Satzungsleistungen führen zu regionalen und kassenabhängigen Unterschieden in der Versorgung, da Krankenkassen IGeL-Leistungen unter bestimmten Bedingungen freiwillig erstatten können.
Die Autorin empfiehlt die Aufnahme des Ersttrimesterscreenings und der NIPTs in den Leistungskatalog, betont jedoch, dass das optimale Mehrstufenkonzept zur Vermeidung unnötiger invasiver Eingriffe noch Gegenstand weiterer Untersuchungen sein sollte.
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