Bachelorarbeit, 2020
85 Seiten, Note: 2,4
Die vorliegende Arbeit analysiert die potenziellen Auswirkungen des Brexits auf die zukünftige Zusammenarbeit zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich, insbesondere im Hinblick auf die Entsendung von Mitarbeitern. Sie soll ein umfassendes Verständnis der Thematik liefern und die möglichen Folgen des Austritts für beide Seiten beleuchten.
Die Einleitung stellt die aktuelle Situation und Problematik des Brexits dar und definiert das Ziel der Arbeit. Sie erläutert den Aufbau der Arbeit und die Methodik, die zur Analyse der Thematik verwendet wird.
Das zweite Kapitel befasst sich mit dem Brexit, seiner Definition und den Hintergründen des Austritts. Es analysiert die möglichen politischen und wirtschaftlichen Auswirkungen des Brexits.
Kapitel drei beleuchtet das Expatriate Management. Es definiert den Begriff sowohl nach deutschem als auch nach EU-Recht und erläutert die verschiedenen Entsendungsarten. Darüber hinaus befasst sich das Kapitel mit den rechtlichen Rahmenbedingungen für Entsendungen innerhalb der EU und von Drittländern in die EU.
Kapitel vier analysiert die Auswirkungen des Brexits auf das Expatriate Management. Es behandelt die Einreise- und Aufenthaltsbedingungen für EU-Bürger in Großbritannien und für britische Staatsangehörige in der EU. Zudem werden die Auswirkungen des Brexits auf das Doppelbesteuerungsabkommen und die Sozialversicherung diskutiert.
Kapitel fünf untersucht verschiedene Szenarien für die zukünftige Mitarbeiterentsendung nach dem Brexit. Es werden die Modelle Norwegen, Schweiz, Kanada und Türkei analysiert und ihre Vor- und Nachteile im Vergleich zu einer möglichen zukünftigen Beziehung zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich diskutiert.
Brexit, Expatriate Management, Mitarbeiterentsendung, EU, Großbritannien, Arbeitsrecht, Sozialversicherungsrecht, Steuerrecht, Einreisebestimmungen, Aufenthaltsrecht, Doppelbesteuerungsabkommen, Szenarien, Norwegen, Schweiz, Kanada, Türkei.
Der Brexit erschwert Entsendungen durch neue Visapflichten, veränderte Arbeitserlaubnisbedingungen und komplexe Regelungen in der Sozialversicherung und Besteuerung.
Ein harter Brexit bedeutet einen Austritt ohne umfassendes Abkommen (Rückfall auf WTO-Regeln), während ein weicher Brexit eine enge Anbindung an den Binnenmarkt oder die Zollunion vorsieht.
Ohne EU-weite Koordinierung müssen bilaterale Abkommen greifen, um Doppelzahlungen zu vermeiden und Rentenansprüche zu sichern, was den administrativen Aufwand erhöht.
Die Arbeit untersucht die Modelle von Norwegen (EWR), der Schweiz (bilaterale Verträge), Kanada (Freihandelsabkommen) und der Türkei (Zollunion) als mögliche Vorbilder.
Nein, mit dem Austritt aus der EU entfällt die direkte Anwendung der EU-Entsenderichtlinie und der Arbeitnehmerfreizügigkeit für das Vereinigte Königreich.
Unternehmen müssen nun Einreise- und Aufenthaltsbedingungen wie für Drittstaatsangehörige prüfen, inklusive Arbeitserlaubnisverfahren und spezifischer steuerlicher Regelungen.
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