Bachelorarbeit, 2020
85 Seiten, Note: 2,4
1 Einleitung
1.1 Aktuelle Situation und Problematik
1.2. Ziel der Arbeit
1.3 Aufbau der Arbeit
2 Brexit
2.1 Definition
2.1.1 Harter Brexit
2.1.2 Weicher Brexit
2.2 Hintergründe des Austritts
2.3 Auswirkungen des Austritts
2.3.1 Politische Auswirkungen
2.3.2 Wirtschaftliche Auswirkungen
3 Expatriate Management
3.1 Definition nach deutschem Recht
3.2 Definition nach EU- Recht
3.3 Entsendungsarten
3.4 Entsendungen innerhalb der EU
3.4.1 Entsenderichtlinie EU
3.4.2 Arbeitnehmerfreizügigkeit
3.5 Entsendungen von Drittländern in die EU
3.5.1 Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis / Arbeitsrechtlicher Faktor
3.5.2 Steuerlicher Faktor
3.5.3 Sozialversicherungsrechtlicher Faktor
3.5.4 Beispiel: Entsendung aus den USA nach Deutschland
3.6 Entsendungen in Drittstaaten
4 Expatriate Management nach dem Brexit
4.1 Einreise- und Aufenthaltsbedingungen für EU-Bürger in der UK
4.2 Einreise- und Aufenthaltsbedingungen für britische Staatsangehörige in der EU
4.3 Doppelbesteuerungsabkommen
4.4 Sozialversicherungsrechtliche Auswirkungen
5 Mögliche Szenarien für die zukünftige Mitarbeiterentsendung nach dem Brexit
5.1 Szenario: Norwegen
5.2 Szenario: Schweiz
5.3 Szenario: Kanada
5.4 Szenario: Türkei
6 Fazit
Die Arbeit analysiert die Auswirkungen des Brexits auf die europäische Zusammenarbeit mit einem besonderen Fokus auf die Mitarbeiterentsendung. Ziel ist es, auf Basis von Prognosen und verschiedenen Austrittsszenarien die potenziellen Folgen für Unternehmen und Arbeitnehmer zu evaluieren, da verbindliche Verträge zum Zeitpunkt der Erstellung noch ausstanden.
2.1.1 Harter Brexit
Der harte Brexit kennzeichnet den Austritt Großbritanniens aus dem europäischen Binnenmarkt, der Zollunion und der EU ohne ein Abkommen. Dieser Brexit ohne Abkommen wird in Großbritannien auch als „No-Deal“ bezeichnet (Pilbeam 2019, S.1).
Ein Scheitern der Verhandlungen ohne Übergangslösungen könnte zum harten Brexit und mithin zum Abbruch der Verhandlungen führen. Obschon die EU das Austrittsabkommen mit Großbritannien unterzeichnet hat, ist die Wahrscheinlichkeit eines ungeregelten Brexits dennoch nicht auszuschließen, wenn es nach der Übergangsphase nicht zur Einigung kommen sollte.
Für die Wirtschaft, Finanzämter und Politik hat der harte Brexit folgenschwere Auswirkungen. Dieses Szenario sieht keinen Fortbestand des freien Waren- und Kapitalverkehrs, sowie der Personenverkehrs- und Dienstleistungsfreiheit vor, welche die vier Grundfreiheiten der Union darstellen. Darüber hinaus resultiert der harte Brexit in einer erneuten Zollerhebung auf den Warenverkehr und Dienstleistungen. Sämtliche Warenlieferungen und Dienstleistungen sowie der Personenverkehr werden hiernach den internationalen WTO-Regeln unterliegen (The World Economy 2020, S.3). Die WTO „World Trade Organization“ ist eine Welthandelsorganisation, die sich mit globalen Regeln des Handels zwischen Nationen befasst.
1 Einleitung: Beschreibt die Ausgangslage nach dem Brexit-Referendum und die daraus resultierende Unsicherheit für die zukünftige Zusammenarbeit und Mitarbeiterentsendungen.
2 Brexit: Definiert die verschiedenen Brexit-Szenarien und beleuchtet die politischen sowie wirtschaftlichen Hintergründe und Folgen des Austritts.
3 Expatriate Management: Erläutert die rechtlichen Grundlagen für Mitarbeiterentsendungen innerhalb der EU sowie aus Drittstaaten unter Berücksichtigung von Arbeits-, Steuer- und Sozialversicherungsrecht.
4 Expatriate Management nach dem Brexit: Analysiert die spezifischen Auswirkungen des Brexits auf Entsendeprozesse, Einreisebedingungen und bestehende Abkommen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
5 Mögliche Szenarien für die zukünftige Mitarbeiterentsendung nach dem Brexit: Vergleicht verschiedene Kooperationsmodelle (Norwegen, Schweiz, Kanada, Türkei) und deren Konsequenzen für künftige Mitarbeiterentsendungen.
6 Fazit: Fasst die Ergebnisse zusammen und betont die Notwendigkeit stabiler Abkommen, um die negativen wirtschaftlichen Auswirkungen für Unternehmen zu minimieren.
Brexit, Mitarbeiterentsendung, Europäische Union, Großbritannien, Expatriate Management, Binnenmarkt, Zollunion, No-Deal, Arbeitnehmerfreizügigkeit, Sozialversicherungsrecht, Doppelbesteuerung, Drittstaaten, Handelsabkommen, Wirtschaftsauswirkungen, Personalmanagement
Die Arbeit untersucht die Auswirkungen des Brexits auf die europäische Zusammenarbeit, insbesondere im Hinblick auf die Prozesse und rechtlichen Rahmenbedingungen für Mitarbeiterentsendungen zwischen der EU und Großbritannien.
Zu den zentralen Themen gehören die verschiedenen Brexit-Szenarien, die politischen und ökonomischen Folgen für beide Seiten sowie die rechtlichen Anforderungen an grenzüberschreitende Mitarbeitereinsätze.
Das primäre Ziel ist es, die Folgen des Brexits auf die europäische Zusammenarbeit zu analysieren und zu beantworten, wie sich diese auf die Mitarbeiterentsendung auswirken.
Die Untersuchung basiert auf einer Analyse von Prognosen, Annahmen und bestehenden rechtlichen Rahmenbedingungen, da zum Zeitpunkt der Veröffentlichung keine finalen Verträge vorlagen.
Der Hauptteil behandelt die Grundlagen des Expatriate Managements, die spezifischen Änderungen durch den Brexit sowie eine Szenario-Analyse (Norwegen, Schweiz, Kanada, Türkei) hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf die Entsendung von Fachkräften.
Wichtige Begriffe sind Brexit, Mitarbeiterentsendung, Expatriate Management, Binnenmarkt, Arbeitnehmerfreizügigkeit und Sozialversicherungsrecht.
Ein harter Brexit bedeutet das Ende der automatischen Freizügigkeit, was zu komplizierteren Visumverfahren, höheren bürokratischen Hürden und potenziellen Problemen bei der Sozialversicherung und Besteuerung führt.
Die Schweiz nutzt bilaterale Verträge statt einer direkten EU-Mitgliedschaft, was spezifische Regeln für Aufenthalts- und Arbeitsbewilligungen sowie Meldepflichten für Kurzentsendungen erfordert.
Das CETA-Modell dient als Beispiel für ein Freihandelsabkommen, das zwar den Warenverkehr erleichtert, aber keine umfassende Personenfreizügigkeit garantiert, was Auswirkungen auf die Gestaltung künftiger Entsende-Verträge hat.
Viele Banken verlieren durch den Wegfall des Binnenmarktzugangs ihre Basis für EU-weite Finanzdienstleistungen, weshalb zahlreiche Firmen ihre Standorte teilweise in die EU verlagern müssen.
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