Bachelorarbeit, 2019
30 Seiten, Note: 2,3
1. Einleitung
2. Überblick Emissionshandel
2.1 Grundlagen des Emissionshandels
2.1 Europäisches Emissionshandelssystem
3. Möglichkeiten der Bilanzierung
3.1 Bilanzierungsstandard IFRIC 3
3.2 Government Grant Approach
3.3 Erinnerungswertmethode
3.4 Bilanzierung nach IDW RS HFA 15
4. Analyse der Bilanzierung bei europäischen Fluggesellschaften
5. Fazit und Ausblick
6. Anhang
Die Arbeit untersucht die Bilanzierung von Emissionsberechtigungen, für die nach dem Rückzug des IFRIC 3 kein international einheitlicher Standard existiert, und analysiert deren praktische Anwendung bei europäischen Fluggesellschaften.
3.1 Bilanzierungsstandard IFRIC 3
Das zum IASB gehörende International Financial Reporting Interpretations Committee, welches für die Schließung von Regelungslücken zuständig ist, veröffentlichte im Dezember 2004 die Interpretation IFRIC 3. Darin empfiehlt das Komitee Emissionsrechte nach folgenden Aspekten zu bewerten.
• Emissionsrechte sind als immaterielle Vermögensgegenstände zu interpretieren und fallen damit unter den IAS 38 (immaterielle Vermögensgegenstände).
• Unentgeltlich von der Regierung zugeteilte Berechtigungen sind als staatlicher Zuschuss im Sinne des IAS 20 (Bilanzierung und Darstellung von Zuwendungen der öffentlichen Hand) zu werten. Als Gegenpart zum beizulegenden Zeitwert des zu aktivierenden immateriellen Vermögensgegenstandes ist ein passiver Abgrenzungsposten zu bilden.
• Der passive Abgrenzungsposten ist über die Periode erfolgswirksam aufzulösen.
• Während der Periode, in der das Unternehmen Treibhausgase emittiert, ist eine Rückstellung nach IAS 37 (Rückstellungen, Eventualschulden und Eventualforderungen) für die vorzuhaltenden Emissionsberechtigungen zu bilden. Die Höhe der Rückstellung wird am Ende der Periode festgelegt und entspricht dem Wert der vorzuhaltenden Berechtigungen zum aktuellen Marktpreis (Bruttomethode).
• Die Emissionsberechtigungen sind zum Zeitpunkt eines Verkaufs oder der Rückführung an die Regierung auszubuchen. Solange die Berechtigungen auf einem aktiven Markt handelbar sind, werden sie nicht abgeschrieben.
Die Interpretation des IFRIC ist stark umstritten. Bei deren Anwendung entstehen bilanzielle Ungereimtheiten. Zum einen kann ein sogenannter „measurement mismatch“ und zum anderen ein “reporting mismatch“ entstehen. Der „measurement mismatch“ ist eine Ergebnisverschiebung, die bei Anwendung des Anschaffungskostenmodells entsteht. Zugegangene Emissionsberechtigungen werden nach IAS 20 und IAS 38 zu Anschaffungskosten bewertet. Die Rückstellung nach IAS 37 erfolgt hingegen zum beizulegenden Zeitwert.
1. Einleitung: Diese Einleitung führt in die Relevanz der Nachhaltigkeit ein und erläutert die Problematik fehlender Bilanzierungsstandards für Emissionsrechte nach der Rückziehung von IFRIC 3.
2. Überblick Emissionshandel: Das Kapitel vermittelt die theoretischen Grundlagen des Emissionshandels, unterscheidet zwischen Cap-and-Trade sowie Baseline-and-Credit Ansätzen und stellt das EU ETS vor.
3. Möglichkeiten der Bilanzierung: Hier werden verschiedene Ansätze zur Bilanzierung von Emissionsrechten analysiert, darunter IFRIC 3, der Government Grant Approach, die Erinnerungswertmethode und der IDW RS HFA 15.
4. Analyse der Bilanzierung bei europäischen Fluggesellschaften: Dieses Kapitel vergleicht die tatsächliche Anwendung der Bilanzierungsmethoden bei 15 führenden europäischen Fluggesellschaften anhand ihrer Geschäftsberichte.
5. Fazit und Ausblick: Das Fazit stellt das Fehlen eines einheitlichen Standards fest und blickt auf die Notwendigkeit einer globalen Regelung angesichts steigender CO2-Kosten und neuer Handelssysteme.
6. Anhang: Der Anhang enthält detaillierte Analysen der Bilanzierungsansätze einzelner Fluggesellschaften sowie spezifische Berechnungsbeispiele.
Emissionshandel, Emissionsberechtigungen, EU ETS, Bilanzierung, IFRS, IFRIC 3, Government Grant Approach, Erinnerungswertmethode, IDW RS HFA 15, Rückstellung, immaterielle Vermögensgegenstände, Luftverkehr, Nachhaltigkeit, Finanzberichterstattung, CO2-Zertifikate.
Die Arbeit befasst sich mit der Problematik der bilanziellen Erfassung von Emissionsberechtigungen bei Unternehmen, da kein international einheitlicher Standard existiert.
Die zentralen Themen sind die Funktionsweise des Emissionshandels (EU ETS) sowie der Vergleich verschiedener Bilanzierungsmethoden nach IFRS und HGB.
Das Ziel ist es, einen Überblick über den aktuellen Stand der Bilanzierungsmöglichkeiten zu geben und herauszuarbeiten, wie europäische Unternehmen Emissionsrechte in der Praxis bilanzieren.
Die Arbeit nutzt eine Literaturrecherche zu den Bilanzierungsgrundlagen sowie eine deskriptive empirische Analyse der Geschäftsberichte von 15 europäischen Fluggesellschaften.
Im Hauptteil werden der IFRIC 3, der Government Grant Approach, die Erinnerungswertmethode sowie der IDW RS HFA 15 im Detail theoretisch und praktisch analysiert.
Emissionshandel, EU ETS, Bilanzierung, IFRS, Erinnerungswertmethode und Rückstellungen sind zentrale Begriffe, die die Untersuchung prägen.
Der ursprünglich vorgeschlagene Standard IFRIC 3 wurde aufgrund heftiger Kritik und bilanztechnischer Ungereimtheiten (Mismatches) Mitte 2005 zurückgezogen, seitdem existiert keine global verbindliche Richtlinie.
Die Methode gilt als einfach in der Handhabung und lässt Unternehmen Wahlrechte bei der Folgebewertung, während sie gleichzeitig die finanzielle Lage der Unternehmen für Stakeholder vertretbar darstellt.
Er dient als Empfehlung für in Deutschland ansässige Unternehmen, die nach HGB bilanzieren müssen, um Emissionsrechte sachgerecht im Jahresabschluss darzustellen.
Die Analyse zeigt, dass Unternehmen zunehmend auf die gestiegenen Kosten hinweisen, diese teilweise in Forwards absichern und in ihren Berichten sehr unterschiedliche Bilanzierungspraktiken anwenden.
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