Bachelorarbeit, 2020
47 Seiten, Note: 1,3
1. Einleitung
2. Historische Einordnung des Wiederaufbaufonds und wirtschaftliche Ausgangssituation in Europa
3. Der Aufbauplan „Next Generation EU“
3.1 Hintergrund
3.2. Der Wiederaufbaufonds
3.2.1 Zweck und Umfang
3.2.2 Aufbau- und Resilienzfazilität
3.3 Finanzierung des Wiederaufbaufonds
3.4 Rechtlichte Implementierung des Wiederaufbaufonds
4. Kritische Analyse
4.1 Kompetenzverschiebung von den Nationalstaaten auf die EU-Ebene
4.1.1 Rechtliche Überführung des ESM in EU-Recht
4.1.2 Der EU-Finanzminister
4.1.3 Möglichkeit einer EU-Steuerhoheit
4.2 Politisierung der Programmüberwachung
4.2.1 Allgemeine Zielsetzungen der „Kommission von der Leyen“
4.2.2 Technokratie weicht Politisierung
4.3 Unterminierung des Prinzips „Nothilfe gegen Auflagen“
4.4 Risiken
4.5 Lösungsvorschläge
5 Fazit
Die Arbeit analysiert kritisch die Ausgestaltung des europäischen Wiederaufbaufonds „Next Generation EU“ (NGEU) und untersucht dessen Eignung als Instrument zur langfristigen Krisenprävention. Dabei steht die Frage im Vordergrund, inwieweit durch das Programm strukturelle Veränderungen in der Europäischen Union vorangetrieben werden, die eine Verschiebung der Kompetenzen hin zu einer Fiskalunion begünstigen könnten.
3.4 Rechtlichte Implementierung des Wiederaufbaufonds
Die Europäische Union prägte bis dato immer das wesentliche Strukturmerkmal des generellen gemeinsamen Verschuldungsverbots. Mit NGEU umgeht die EU erstmals dieses Verbot. Dabei ist besonders die rechtliche Basis zur Einsetzung des Wiederaufbaufonds zu analysieren und ob seine Finanzierung durch die Begebung von Anleihen geschehen kann.
Der Vertrag über die Arbeitsweise in der Europäischen Union (AEUV) sieht, mit Blick auf die Finanzvorschriften der Union, ein Verschuldungsverbot vor. Der Art. 310 (1) AEUV beschreibt den Grundsatz der Haushaltsausgeglichenheit deutlich – „Der Haushaltsplan ist in Einnahmen und Ausgaben auszugleichen.“. Zur juristischen Umsetzung des Wiederaufbaufonds bezieht sich die EU-Kommission auf Art. 122 AEUV, während die zur Finanzierung gewählte Rechtsgrundlage durch Art. 311 AEUV gedeckt sein soll.
In den von der Kommission veröffentlichten „Fragen und Antworten: Next Generation EU – Rechtliche Ausgestaltung“ wird im Zuge der geplanten Aufbaumaßnahmen darauf verwiesen, dass der Artikel 122 AEUV eine Säule der Struktur der außerordentlichen Finanzierung darstellt. Weiter wird auf die Frage, weshalb ein Aufbauinstrument auf der Grundlage von Artikel 122 AEUV gebraucht wird, geantwortet: „Das Aufbauinstrument stützt sich auf Artikel 122 AEUV, wonach in Krisensituationen außerordentliche Maßnahmen als Ausdruck der Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten ergriffen werden können.“ Ebenso wird von der Kommission argumentiert, dass dieser Rückgriff notwendig sei, da Standardvorschriften eine solche außerordentliche Finanzierung nicht ermöglichen würden.
1. Einleitung: Einführung in die Thematik der Pandemiefolgen und Zielsetzung der Analyse von NGEU als mögliches Reforminstrument.
2. Historische Einordnung des Wiederaufbaufonds und wirtschaftliche Ausgangssituation in Europa: Historischer Rückblick auf währungspolitische Konzepte in Europa und Darstellung der konjunkturellen Folgen der COVID-19-Pandemie.
3. Der Aufbauplan „Next Generation EU“: Detaildarstellung der Ziele, Finanzierungsmodelle und der rechtlichen Basis des Aufbauplans.
4. Kritische Analyse: Untersuchung der Kompetenzverschiebungen, der Politisierung der Mittelvergabe sowie der Risiken und potenzieller Lösungsalternativen.
5 Fazit: Zusammenfassende Bewertung des Wiederaufbaufonds als problematisches Instrument, das eine Entwicklung zur Fiskalunion begünstigt.
Next Generation EU, Wiederaufbaufonds, Fiskalunion, COVID-19-Pandemie, Europäische Kommission, AEUV, Eigenmittel, Wirtschafts- und Währungsunion, Konditionalität, Haushaltsdisziplin, europäische Integration, Transfergemeinschaft, Finanzstabilität, Reformauflagen, Subsidiaritätsprinzip.
Die Arbeit befasst sich mit dem „Next Generation EU“ Wiederaufbaufonds, der als Reaktion auf die COVID-19-Pandemie ins Leben gerufen wurde, und bewertet diesen kritisch hinsichtlich seiner ordnungspolitischen Konsequenzen für die Europäische Union.
Die Schwerpunkte liegen auf der historischen Einordnung von Finanzfonds, der rechtlichen und finanziellen Ausgestaltung von NGEU, den damit verbundenen Kompetenzverschiebungen zwischen Nationalstaaten und EU sowie der Analyse potenzieller Risiken für die Haushaltsdisziplin.
Ziel ist es zu untersuchen, inwiefern der Wiederaufbaufonds langfristig zur Krisenprävention geeignet ist und ob er zur strukturellen Umwandlung der EU in eine Fiskalunion mit institutionalisierten Transfermechanismen beiträgt.
Der Autor nutzt eine kritische ordnungsökonomische Analyse, kombiniert mit einer Auswertung von EU-Rechtsgrundlagen, Kommissionsvorschlägen und aktueller wirtschaftswissenschaftlicher Literatur.
Der Hauptteil gliedert sich in eine historische Einordnung, eine detaillierte Skizzierung des Aufbauplans inklusive Finanzierungsfragen sowie eine kritische Auseinandersetzung mit Themen wie Kompetenzverschiebung, Politisierung und der Aufweichung des Prinzips „Nothilfe gegen Auflagen“.
Wesentliche Begriffe sind Next Generation EU, Fiskalunion, Konditionalität, Eigenmittel, europäische Integration und Stabilitätspolitik.
Der Autor sieht die rechtliche Basis des Wiederaufbaufonds, insbesondere den Rückgriff auf Art. 122 AEUV zur Finanzierung, als juristisch fragwürdig an, da diese Auslegung die Grenzen der Standardvorschriften deutlich dehne.
Die Sorge besteht darin, dass die unkonditionierte Vergabe von Zuschüssen ohne strenge Strukturreformen negative Anreize setzt, die Divergenzen innerhalb der EU verstärken und zu einem dauerhaften System von Transferzahlungen führen könnten, statt die Wettbewerbsfähigkeit zu stärken.
Als Alternativen werden eine einmalige nationale Vermögensabgabe in betroffenen Ländern oder ein Rückgriff auf den bereits existierenden ESM mit strengen Reformauflagen diskutiert.
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