Bachelorarbeit, 2020
57 Seiten, Note: 1,0
1 Einleitung
1.1 Ausgangssituation und Problembeschreibung
1.2 Forschungsfrage, Zielsetzung und Methodik
2 Die Rechtslage bis zum StÄndG 2015
2.1 Unternehmerbegriff in der öffentlichen Verwaltung
2.2 der Betrieb gewerblicher Art
2.2.1 Einrichtung
2.2.2 wirtschaftliche Tätigkeit
2.2.3 Einnahmenerzielungsabsicht
2.2.4 wirtschaftliches Herausheben
2.3 Kernprobleme des § 2 Abs. 3 UStG
2.3.1 Anknüpfung an Umsatzgrenzen
2.3.2 Vermögensverwaltung als Umsatzsteuerobjekt
2.3.3 fehlendes Kriterium der Wettbewerbsverzerrungen
2.3.4 steuerpflichtige Beistandsleistungen
3 Einführung des § 2b UStG
3.1 unionsrechtlicher Hintergrund
3.1.1 Umsatzsteuerharmonisierung innerhalb der EU
3.1.2 richtlinienkonforme Auslegung
3.1.3 Diskrepanz zwischen Artikel 13 MwStSystRL und § 2 Abs. 3 UStG
3.2 Änderungen durch § 2b UStG
3.2.1 Systematik des neuen Rechts
3.2.2 Voraussetzungen einer Nichtbesteuerung durch § 2b UStG
3.2.2.1 Nichtbesteuerung bei öffentlich-rechtlichem Handeln der jPöR
3.2.2.2 Umsatzsteuerpflicht bei größerer Wettbewerbsverzerrung
3.3 Übergangsregelung
4 Umsetzungsaspekte innerhalb der Kommune
4.1 Auswirkung auf den (nachträglichen) Vorsteuerabzug
4.1.1 Voraussetzungen für das Vorsteuerabzugsrecht
4.1.2 nachträgliche Korrektur des Vorsteuerabzugs
4.1.3 Abzug der Vorsteuer im Rahmen der Umstellung auf § 2b UStG
4.2 Konsequenzen für einzelne ausgewählte Bereiche innerhalb der Kommune
4.2.1 umsatzsteuerliche Behandlung bei der Vermietung von kommunalen Sporthallen
4.2.2 weitere umsatzsteuerrelevante Einnahmen im Bereich der Verwaltung
4.3 Tax Compliance Management System
4.4 Projektumsetzung
5 Fazit
Die Arbeit analysiert die grundlegende Neuordnung der umsatzsteuerlichen Behandlung juristischer Personen des öffentlichen Rechts (jPöR) durch die Einführung des § 2b UStG. Ziel ist es, die Auswirkungen auf Kommunen zu untersuchen, Handlungsempfehlungen für eine rechtskonforme Umstellung zu erarbeiten und notwendige steuerliche Anpassungsprozesse in der Verwaltung aufzuzeigen.
1.1 Ausgangssituation und Problembeschreibung
Die Einführung des § 2b UStG durch den bundesdeutschen Gesetzgeber führte zu einer grundlegenden Neuordnung der Umsatzbesteuerung der juristischen Personen des öffentlichen Rechts (jPöR). Zuvor war die umsatzsteuerliche Behandlung der öffentlichen Hand in § 2 Abs. 3 UStG geregelt, demgemäß sich die Umsatzbesteuerbarkeit der öffentlichen Hand lediglich im Rahmen ihrer Betriebe gewerblicher Art (BgA) in Betracht kam. In der Rechtsprechung wurde diese Art der Besteuerung der jPöR vielseitig diskutiert und so stieß sie zunehmend auf Kritik. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) und der Bundesfinanzhof (BFH) haben in mehreren Entscheidungen die Auffassung vertreten, dass Leistungen der öffentlichen Hand, die mit denen privater Anbieter vergleichbar sind oder in direktem Wettbewerb zu Privaten erbracht werden, der Umsatzsteuer zu unterwerfen sind. Nicht zuletzt auch deshalb, weil die vorherige nationale Regelung nicht mit den unionsrechtlichen Vorgaben der sog. Mehrwertsteuersystemrichtlinie (MwStSystRL) adäquat rechtlich deckungsgleich war. Die Regelung in § 2 Abs. 3 UStG alte Fassung (aF) war nach ihrem Wortlaut und in der Systematik nicht mit Art. 13 MwStSystRL vereinbar, der die Steuerpflicht bzw. Freistellung der öffentlichen Hand an andere Voraussetzungen anknüpfte. Schlussendlich reagierte der deutsche Gesetzgeber hierauf mit dem Steueränderungsgesetz 2015 (StÄndG) und hat mit der Einführung des § 2b UStG Abhilfe geschaffen und damit eine stärker am Unionsrecht orientierte Regelung eingeführt.
1 Einleitung: Dieses Kapitel skizziert die Ausgangslage der Neuregelung durch § 2b UStG, begründet durch Kritik von EuGH und BFH an der alten nationalen Systematik, und definiert Forschungsfrage sowie Zielsetzung.
2 Die Rechtslage bis zum StÄndG 2015: Hier werden der bisherige Unternehmerbegriff, die Voraussetzungen eines Betriebs gewerblicher Art sowie zentrale Kernprobleme der alten Rechtslage, wie die Umsatzgrenzen und das Fehlen wettbewerbsneutraler Kriterien, erörtert.
3 Einführung des § 2b UStG: Dieses Kapitel beleuchtet den unionsrechtlichen Hintergrund, die Diskrepanz zur alten MwStSystRL und erläutert die neue Systematik sowie die Voraussetzungen für die Nichtbesteuerung nach § 2b UStG.
4 Umsetzungsaspekte innerhalb der Kommune: Hier werden die praktischen Auswirkungen auf den Vorsteuerabzug, spezifische Anwendungsfälle (z. B. Sporthallenvermietung), die Implementierung von Tax Compliance Systemen und die Projektplanung zur Umsetzung analysiert.
5 Fazit: Das Fazit fasst die Ergebnisse zusammen und betont die Notwendigkeit für Kommunen, trotz organisatorischem Aufwand eine rechtskonforme Umstellung proaktiv durch ein umfassendes Konzept zu sichern.
§ 2b UStG, Umsatzsteuer, jPöR, Betrieb gewerblicher Art, Vorsteuerabzug, Wettbewerbsverzerrung, Europarecht, Mehrwertsteuersystemrichtlinie, Kommunalverwaltung, Steueränderungsgesetz 2015, Tax Compliance Management, Rechtskonformität, Hoheitliches Handeln, Leistungsbeziehungen
Die Arbeit behandelt die grundlegende steuerrechtliche Neuordnung der Umsatzbesteuerung für juristische Personen des öffentlichen Rechts, speziell für Kommunen, durch das Inkrafttreten des § 2b UStG.
Zentral sind der Übergang vom alten Betrieb gewerblicher Art hin zum neuen, unionsrechtskonformen System des § 2b UStG sowie die praktischen Implikationen für kommunale Verwaltungen.
Ziel ist es, Handlungsempfehlungen für Kommunen zu liefern, damit diese eine rechtskonforme und steuersichere Umsetzung des neuen Umsatzsteuerrechts in ihren Verwaltungsprozessen gewährleisten können.
Es wird eine systematische Analyse der aktuellen Rechtslage, der einschlägigen EU-Richtlinien, der BFH-Rechtsprechung sowie der Literatur zum Umsatzsteuerrecht für die öffentliche Hand durchgeführt.
Der Hauptteil gliedert sich in die Aufarbeitung der alten Rechtslage (BgA), die Darstellung der neuen gesetzlichen Anforderungen durch § 2b UStG und die detaillierte Analyse der praktischen Umsetzungsaspekte in Kommunen.
Die wichtigsten Begriffe sind § 2b UStG, Umsatzsteuer, juristische Person des öffentlichen Rechts (jPöR), Vorsteuerabzug, Wettbewerbsverzerrung und Tax Compliance.
Da es keine abschließende gesetzliche Definition gibt, muss die Abgrenzung in Einzelfällen anhand von unionsrechtlichen Vorgaben und der neueren Rechtsprechung erfolgen, was die Rechtssicherheit für Kommunen erschwert.
Es dient der Vermeidung steuerstrafrechtlicher Risiken durch eine strukturierte und organisierte Erfüllung der steuerlichen Pflichten, um Fehler bei der Umsatzsteuererklärung zu verhindern oder frühzeitig zu korrigieren.
Die Umstellung zwingt Kommunen zu einer präzisen Zuordnung ihrer Leistungen, da nur unternehmerische Tätigkeiten zum Vorsteuerabzug berechtigen; dies kann sowohl Chancen als auch erhöhte organisatorische Anforderungen bedeuten.
Der Übergangszeitraum wird als notwendig erachtet, um den Kommunen Zeit für die Anpassung ihrer Vertragsstrukturen und Verwaltungsprozesse zu geben, wobei die Frist aufgrund externer Faktoren (Corona) verlängert wurde.
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