Bachelorarbeit, 2020
26 Seiten, Note: 1,0
A. Einleitung
I. Einführung in das Thema – Anlass der Untersuchung
II. Fragestellung
III. Darstellung der Vorgehensweise
B. Auf bisherigem NetzDG beruhende gegenwärtige Rechtslage
I. Begriffliche Klärung von Hate Speech und von Fake News
II. Gründe, Ziele, Inhalt des derzeit geltenden NetzDG
C. Anstehende Novellierung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes
I. Gründe für die Änderung des bestehenden NetzDG
II. Übersicht über die wesentlichen in beiden Parallelentwürfen beabsichtigten Änderungsregelungen
1. Änderungen im Gesetzentwurf zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität
2. Änderungen im Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes
a) Stärkung der Nutzerrechte
aa) Einführung eines Gegenvorstellungsverfahrens
bb) Einführung einer Anerkennungsmöglichkeit für eine Schlichtungsstelle für entsprechende Streitigkeiten
cc) Klarstellung der Zuständigkeit des Zustellungsbevollmächtigten
b) Vereinfachung der Durchsetzung von Auskunftsansprüchen
c) Nutzerfreundlichere Gestaltung der Beschwerdewege
d) Erhöhung der Aussagekraft der Transparenzberichte
III. Datenschutzrechtliche Bedenken gegen geplante Neuerungen
D. Fazit
Die Arbeit analysiert kritisch die geplante Novellierung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG) im Hinblick auf deren Vereinbarkeit mit dem Datenschutzrecht und untersucht, ob die Neuregelungen tatsächlich eine effektivere Strafverfolgung von Hasskriminalität im Internet ermöglichen können.
I. Einführung in das Thema – Anlass der Untersuchung
„Facebook durfte einen Hass-Post über Angela Merkel und die Flüchtlinge löschen“: hieß es Anfang dieses Jahres in dem Top-Aufmacher bei diversen Online-Nachrichtenportalen und Onlinemagazinen zu juristischen Themen. Das Oberlandesgericht München hob nämlich in dem Berufungsverfahren das angefochtene Endurteil des Landgerichts München I vom 22.02.2019 (Az.: 26 O 5492/18) auf, gegen das sowohl der klagende Nutzer einer Social-Media-Plattform als auch der beklagte Plattformbetreiber Berufung eingelegt hatten.
Gegenstand des erstinstanzlichen Verfahrens waren zwei Hass-Posts eines Nutzers, die Facebook aufgrund Verstöße gegen die Gemeinschaftsstandards entfernte. Bei dem einen vom Kläger geteilten Post handelte es sich sowohl um Kritik an der Bundeskanzlerin hinsichtlich derer Einwanderungspolitik als auch um einen verbalen Angriff auf Flüchtlinge unter Anwendung hasserfüllter und herabsetzender Äußerungen. Neben der Löschung von Beiträgen erfolgte ebenfalls eine vorübergehende Sperrung der Nutzerprofils. Laut Urteil des Landgerichts München I war die Sperrung des Facebook-Accounts des betroffenen Klägers rechtswidrig gewesen und verurteilte den Plattformbetreiber zur Freischaltung der beiden gelöschten Beiträge und zur Wiederherstellung der vom Klägers aus betriebenen Seite. Der Berufungsprozess bezüglich der Merkel-Hassposts erfolgreich. In der Begründung hob das Berufungsgericht hervor, dass der entfernte Beitrag nicht nur "Hassbotschaften" enthielt, sondern "einzelne Äußerungen sogar den objektiven Tatbestand der Volksverhetzung verwirklichten".
A. Einleitung: Vorstellung der Problematik anhand eines aktuellen Falls und Herleitung der Forschungsfrage zur Effektivität der geplanten NetzDG-Novelle.
B. Auf bisherigem NetzDG beruhende gegenwärtige Rechtslage: Definition der zentralen Begriffe „Hassrede“ (Hate Speech) und „Fake News“ sowie Darstellung des aktuellen NetzDG.
C. Anstehende Novellierung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes: Analyse der geplanten Änderungen und der datenschutzrechtlichen Bedenken gegen die neuen Meldepflichten und Datenzugriffsrechte.
D. Fazit: Zusammenfassende Bewertung, dass die geplanten Ziele zwar zu begrüßen sind, die gewählten Mittel jedoch datenschutzrechtliche Risiken bergen und zweifelhaft in ihrer praktischen Umsetzung erscheinen.
Netzwerkdurchsetzungsgesetz, NetzDG, Hasskriminalität, Hate Speech, Fake News, Datenschutz, Rechtsextremismus, Nutzerrechte, Plattformbetreiber, Internetrecht, Meinungsfreiheit, Strafverfolgung, Transparenzberichte, Grundrechte, Novellierung.
Die Arbeit befasst sich mit der geplanten Novellierung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG) und deren Auswirkungen auf die Rechtslage bei der Bekämpfung von Hasskriminalität im Internet.
Zentrale Themen sind die Definition von Hassrede und Fake News, die Analyse des aktuellen NetzDG sowie die kritische Prüfung der geplanten Gesetzesänderungen unter besonderer Berücksichtigung datenschutzrechtlicher Bedenken.
Die Arbeit untersucht, ob die geplante NetzDG-Novelle tatsächlich zur Stärkung der Effektivität staatlicher Strafverfolgung bei Hasskriminalität im Internet beitragen kann.
Es handelt sich um eine juristische Analyse, die auf der Auswertung von Gesetzentwürfen, aktueller Rechtsprechung und rechtswissenschaftlicher Literatur basiert.
Der Hauptteil gliedert sich in die Darstellung des derzeitigen NetzDG, eine detaillierte Übersicht der geplanten Änderungen sowie eine datenschutzrechtliche Analyse der vorgesehenen Maßnahmen wie Meldepflichten an das BKA.
Die Arbeit ist geprägt durch Begriffe wie NetzDG, Hasskriminalität, Datenschutz, Meinungsfreiheit und Rechtsextremismus.
Die Arbeit argumentiert, dass die geplanten Befugnisse für Sicherheitsbehörden zum Zugriff auf Nutzerdaten, insbesondere Passwörter, zu weit gehen und sowohl das Recht auf informationelle Selbstbestimmung als auch Grundrechte der Nutzer verletzen könnten.
Der Autor ordnet die Einführung einer Schlichtungsstelle als eine der Maßnahmen ein, die der Vereinfachung und Effizienz bei der Beilegung von Streitigkeiten zwischen Nutzern und Plattformbetreibern dienen soll.
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