Masterarbeit, 2021
60 Seiten, Note: 18 Punkte
Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht
Die Masterarbeit befasst sich mit der Einschränkung von Freiheitsrechten der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) im Kontext der COVID-19-Pandemie in Deutschland. Das Ziel ist es, die Notwendigkeit einer Derogationserklärung nach Artikel 15 EMRK im Falle einer Pandemie zu untersuchen.
Die Arbeit beginnt mit einer Einleitung, die den Gegenstand der Untersuchung sowie die Forschungsfrage präzisiert. Im ersten Teil werden die Entstehungsgeschichte und Entwicklung der EMRK sowie ihre Geltung in der Bundesrepublik Deutschland beleuchtet. Der zweite Teil beschäftigt sich mit der WHO und ihrer Rolle im Falle einer Pandemie. Hierbei werden die Befugnisse und Kompetenzen der WHO sowie ihre Finanzierung untersucht. Anschließend wird die Einstufung von SARS-CoV-2 als Pandemie betrachtet. Der dritte Teil der Arbeit analysiert die Einschränkungen von EMRK-Rechten im Kontext der Pandemie und ihre Rechtfertigung. Im Mittelpunkt stehen dabei das Recht auf Freiheit und Sicherheit, die Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit, das Recht auf Bildung und das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens. Abschließend wird die Notwendigkeit einer Derogationserklärung nach Artikel 15 EMRK im Falle einer Pandemie erörtert.
Europäische Menschenrechtskonvention, SARS-CoV-2, Pandemie, Grundrechte, Freiheitsrechte, Derogationserklärung, Artikel 15 EMRK, WHO, Rechtfertigung, Verhältnismäßigkeit, Notstandsklausel, Deutschland.
Die Arbeit kommt zu dem Ergebnis, dass die massiven Eingriffe in Grundrechte oft unverhältnismäßig sind und nicht mehr unter "normale" Schrankenregelungen fallen.
Artikel 15 erlaubt es Staaten, im Falle eines öffentlichen Notstands zeitweilig von bestimmten Verpflichtungen der Konvention abzuweichen (Derogation).
Betroffen sind insbesondere das Recht auf Freiheit (Art. 5), die Versammlungsfreiheit (Art. 11), das Recht auf Bildung sowie das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens (Art. 8).
Durch die Berufung auf die Notstandsklausel würde ein klarer rechtlicher Rahmen für den "Ausnahmezustand" geschaffen, um die Maßnahmen rechtfertigen zu können, anstatt sie im "Normalzustand" zu belassen.
Die WHO stuft Ereignisse als Pandemie ein, was die völkerrechtliche Basis für staatliche Reaktionen bildet. Die Arbeit untersucht die Befugnisse und Kompetenzen der WHO in diesem Prozess.
Damit sind negative wirtschaftliche, soziale und gesundheitliche Auswirkungen der Lockdowns gemeint, die besonders vulnerable Gruppen wie Kinder und Vorerkrankte treffen.
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