Bachelorarbeit, 2020
47 Seiten, Note: 1,7
1. Einleitung
2. Öffentliche Finanzwirtschaft
2.1 Haushaltsplan
2.2 Rechnungslegungsziele im privaten und öffentlichen Sektor
3. Historische Entwicklung der Rechnungslegung
4. Die Kameralistik und die Doppik
4.1 Die Kameralistik
4.2. Doppelte Buchführung
4.3 Was kann Doppik leisten?
4.4 Ziel der Doppik
4.5 Vorteile der Doppik gegenüber der Kameralistik
5. Transparenz der Finanzen und Generationengerechtigkeit
6. Einführung der Doppik in Hamburg
6.1. Haushaltswesen von Hamburg
6.2. Finanzpolitik
6.3. Verschuldungslage der Stadt Hamburg
6.4. Bilanzierung der Pensionsrückstellungen
6.5. Erhaltungsmanagement – Abnutzung des Straßenvermögens
6.6. Konzernbilanz
6.7. Bilanzierungs‐ und Bewertungsmethoden
7. Haushaltsreformen in Berlin
7.1. Finanzlage der Stadt Berlin
7.2. Verschuldungslage der Stadt Berlin
7.3. Einführung der grundgesetzlichen Schuldenbremse
7.4. Primärsaldo und Zinsausgaben
7.5. Vermögensrechnung und Vermögensübersicht
7.6. Entwicklung des Vermögens und der Schulden
Fazit
Diese Bachelorarbeit untersucht die Rechnungslegung im öffentlichen Sektor am Beispiel von Hamburg und Berlin. Ziel ist es, die Unterschiede, Vorteile und Nachteile der Kameralistik gegenüber der Doppik zu analysieren und zu bewerten, wie diese Systeme zur Transparenz der Finanzen und zur Generationengerechtigkeit beitragen können.
4.1 Die Kameralistik
Die Kameralistik ist ein Rechnungsstil innerhalb der öffentlichen Verwaltung (Keller, Brigitte 2014, S. 10). Sie ist ein sehr inputorientiertes, einfaches Buchhaltungssystem und erfordert keine Erfassung von Vermögenswerten und auch keine Registrierung des Ressourcenverbrauchs von Vermögen. Die Kameralistik erfasst nur Einzahlungen und Auszahlungen von Städten oder Gemeinden. So kann die Kameralistik Auskunft über die Ordnungsmäßigkeit, die Liquidität und den Kassenbestand der Gemeinde und über die noch zu zahlenden Einzahlungen und Auszahlungen geben (vgl. Bandemer, Blanke, Nullmeier, Wewer 2005, S. 352). Darüber hinaus kann die Einhaltung des zugewiesenen Budgets durch den Vergleich von Soll-Beständen und Ist-Beständen überwacht werden.
Daher kann eine gute Verwaltungstätigkeit ohne den wirtschaftlichen Aufwand für die Kameralistik durchaus nützlich sein. Schwierig wird es zum Beispiel, wenn die Gemeinde über den Verkauf ihrer Vermögenswerte entscheiden muss. In Bezug auf die Kameralistik muss jeder Verkauf von Vermögenswerten einmalig als Beitragsstellung und somit als positiver Erlös erfasst werden (vgl. Bandemer, Blanke, Nullmeier, Wewer 2005, S. 355). Die Gemeinden haben vor Kurzem versucht, dieses Defizit mit moderner Kameralistik auszugleichen. Hierbei wurden einige grundlegende Elemente der Buchhaltung von kameralen Berechnungen sowie von Kosten- und Leistungsberechnungen angewandt (vgl. Internetquelle: Burth, Gnädinger, 2019).
Die kameralistische Haushaltsverwaltung hat keine Inventur und kein Inventar mit Wertauskünften, es gibt nur Inventarlisten ohne Deklarationen (vgl. Keller, Brigitte 2014, S. 11). Neu beschaffte Vermögensobjekte werden in diese Verzeichnisse aufgenommen und Vermögensobjekte, deren Nutzung beendet ist, herausgenommen (vgl. Keller, Brigitte 2014, S. 11). Die Nutzungsdauer wird nicht festgestellt und Abschreibungen finden keine Berücksichtigung. Dadurch wird der Ressourcenverbrauch nicht sichtbar (vgl. Keller, Brigitte 2014, S. 11).
1. Einleitung: Die Arbeit führt in die Rechnungslegung im öffentlichen Sektor ein und setzt den Rahmen für den Vergleich zwischen Kameralistik und Doppik am Beispiel von Hamburg und Berlin.
2. Öffentliche Finanzwirtschaft: Es werden grundlegende Begriffe wie Haushaltsplan und Rechnungslegungsziele definiert sowie die Rolle des Staates im Vergleich zur Privatwirtschaft beleuchtet.
3. Historische Entwicklung der Rechnungslegung: Dieses Kapitel zeichnet die historische Entwicklung des kameralistischen Rechnungswesens sowie den Aufstieg der doppelten Buchführung nach.
4. Die Kameralistik und die Doppik: Die beiden Systeme werden detailliert gegenübergestellt, ihre Funktionsweisen erläutert und die spezifischen Vorteile der Doppik herausgearbeitet.
5. Transparenz der Finanzen und Generationengerechtigkeit: Hier wird untersucht, wie die Doppik durch Transparenz und eine periodengerechte Aufwandsdarstellung zur Generationengerechtigkeit beitragen kann.
6. Einführung der Doppik in Hamburg: Dargestellt wird Hamburgs Vorreiterrolle bei der Einführung der kaufmännischen Buchführung und der Konzernbilanzierung sowie die spezifische Bilanzierungsmethodik.
7. Haushaltsreformen in Berlin: Das Kapitel behandelt den Berliner Weg der erweiterten Kameralistik, analysiert die Finanz- und Verschuldungslage sowie die Herausforderungen durch die Schuldenbremse.
Kameralistik, Doppik, Öffentliche Finanzwirtschaft, Rechnungslegung, Haushaltsplan, Konzernbilanz, Doppelte Buchführung, Generationengerechtigkeit, Haushaltskonsolidierung, Schuldenbremse, Vermögensrechnung, Ressourcenverbrauch, Stadt Hamburg, Stadt Berlin, Finanzpolitik
Die Bachelorarbeit behandelt die Unterschiede und Einsatzbereiche der Rechnungslegungssysteme Kameralistik und Doppik in der öffentlichen Verwaltung, unter besonderer Berücksichtigung der Städte Hamburg und Berlin.
Zentrale Themen sind die Reform des öffentlichen Rechnungswesens, die Transparenz in öffentlichen Haushalten, die Konzernbilanzierung sowie der Umgang mit kommunaler Verschuldung und Generationengerechtigkeit.
Die Arbeit untersucht, welche Ziele und Aufgaben die Rechnungslegung im öffentlichen Sektor erfüllt und ob die Doppik gegenüber der klassischen oder erweiterten Kameralistik überlegen ist, um eine transparente Finanzsteuerung zu ermöglichen.
Es handelt sich um eine deskriptive und vergleichende Analyse, die auf Literaturrecherche und der Auswertung von Jahresberichten sowie Konzernabschlüssen der Städte Hamburg und Berlin basiert.
Der Hauptteil gliedert sich in theoretische Grundlagen der Finanzwirtschaft, die historische Entwicklung der Buchführung, den direkten Vergleich von Kameralistik und Doppik sowie die detaillierte Analyse der praktischen Anwendung in Hamburg (Doppik) und Berlin (erweiterte Kameralistik).
Die Arbeit ist durch Begriffe wie Haushaltssteuerung, Doppik, Kameralistik, Konzernbilanz, Schuldenbremse und Generationengerechtigkeit geprägt.
Hamburg hat als erstes Bundesland eine vollständige Konzernbilanz eingeführt und die kaufmännische Rechnungslegung nach doppischen Grundsätzen konsequent umgesetzt, während Berlin bei der erweiterten Kameralistik verblieben ist.
Der Rechnungshof bemängelt, dass die Jahresberichte mangelhaft und fehlerhaft seien, insbesondere im Hinblick auf die ordnungsgemäße Erfassung und Bewertung des öffentlichen Vermögens und der Schulden.
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