Diplomarbeit, 1995
90 Seiten, Note: 2
1. Thesenpapier
2. Einleitung
2.1. Grundzüge des Militärwesens
3. Militärische Bestimmungen der Vertragswerke aus der Zeit des Deutschen Bundes
3.1. Die Vertragswerke des Deutschen Bundes
3.2. Die Reformbestrebungen des Deutschen Bundes nach der Revolution von 1848/49 und die Entwicklung der Krise von 1866
4. Das sächsische Heer im Deutschen Bund
4.1. Die Einführung der Verfassung in Sachsen - Die Errichtung des sächsischen Kriegsministeriums 1831
4.2. Die Struktur der sächsischen Militärverwaltung am Vorabend des Deutschen Krieges 1866
4.3. Gliederung der sächsischen Armee am Vorabend des Deutschen Krieges
4.4. Garnisonsverhältnisse der sächsischen Armee
5. Die sächsische Armee im Deutschen Krieg 1866
5.1. Kriegsbeginn und Kriegsverlauf bis zur Niederlage
5.2. Gliederung der sächsischen Armee im Mobilzustand des Deutschen Krieges 1866, sowie deren Rückführung nach Beendigung
5.3. Die preußische Besetzung Sachsens
5.4. Sachsen nach dem Krieg - Verhandlungen zum Friedensvertrag mit Preußen
5.5. Unmittelbare Folgen für das sächsische Militärwesen aus dem Friedensvertrag
6. Die Militärkonvention mit Preußen 1867
6.1. Die Verhandlungen
6.2. Die Bestimmungen
7. Das sächsische Heer als Bestandteil des norddeutschen Bundesheeres
7.1. Wichtige Veränderungen in den ersten Jahren des Norddeutschen Bundes
7.2. Gliederung der sächsischen Armee nach ihrer Reorganisation
7.3. Die entgültigen Garnisonsverhältnisse der sächsischen Armee
7.4. Zur Organisation der sächsischen Militärverwaltungsbehörden
7.5. Kompetenzverhältnisse zwischen Kriegsministerium und Armeekorps-Kommando
7.6. Etatverhältnisse der sächsischen Armee im Friedenszustand nach ihrer Reorganisation
8. Die Landwehr
8.1. Die Einführung der Landwehr in Sachsen
8.2. Die provisorische Aufstellung der Landwehr
8.3. Die Entgültige Gliederung der Landwehr-Bataillone und ihrer Bezirke, sowie ihre personelle Besetzung im Herbst 1867
9. Archivgut zum Thema
9.1. Geschichte des Archivgutes
9.2. Archivgut im Sächsischen Hauptstaatsarchiv Dresden
9.3. Weiteres Archivgut
10. Anhang
10.1. Personelle Besetzung der höheren sächsischen Militärbehörden, einiger militärischer Einheiten
10.2. Genaue Bezeichnung der sächsischen Truppenteile
10.3. ‘ordre de bataille’ der sächsischen Armee im Feldzug 1866
10.4. Wortlaut der Militärkonvention von 1867
11. Auswahlbibliographie und Literaturhinweise zum Themenkomplex
11.1. Quellen
11.2. Truppengeschichten (Auswahl)
11.3. Literaturhinweise / Auswahlbibliographie
12. Kartenwerk
12.1. Einwohnerzahlen der Gerichtsämter des Königreich Sachsen um 1867
12.2. Die zwölf provisorische Landwehrbezirke, mit ihren Bataillonen und Kompanien im Frühjahr 1867
12.3. Die zwölf entgültige Landwehrbezirke, mit ihren Bataillonen und Kompanien im Herbst 1867
12.4. Die Garnisonen der sächsischen Armee vor 1866
12.5. Die Garnisonen der sächsischen Armee nach ihrer Reorganisation
Diese Diplomarbeit untersucht den Wandel der Militärverfassung und -verwaltung im Königreich Sachsen im Kontext des deutschen Einigungsprozesses, insbesondere vor und nach dem Deutschen Krieg von 1866.
2.1. Grundzüge des Militärwesens
Das Militärwesen eines Staates kann man in drei Ebenen darstellen: die operative Planung einer (möglichen) Kriegsführung, die (Unterstützung der) Kommandogewalt über die militärische Macht und die Verwaltungsaufgaben betreffenden Institutionen. Alle drei Ebenen können nebeneinander, mehr oder weniger unabhängig voneinander wirken, aber auch in bestimmten Unterstellungsverhältnissen aneinandergefügt sein oder sogar ineinander aufgehen. Die operative Planung lag bei den Streitkräften direkt - zumeist bei einem Generalstab. Die Anforderungen der Kriegspolitik der Monarchien des 19.Jahrhunderts erforderten geradezu einen effektiven und funktionstüchtigen Generalstab. Die militärischen Verwaltungsaufgaben staatlicher Behörden im 19.Jahrhundert lagen zumeist bei einem Kriegsministerium. Die Kommandogewalt lag im 19.Jahrhundert beim Monarchen selbst. Dieser nahm sie mehr (Preußen) oder weniger (Bayern) direkt wahr. Somit war der Kreis, der zur Unterstützung der Kommandogewalt herangezogen wurde, frei von jeder Konstitution. Von Anfang an war der Bereich des militärischen Oberkommandos von denen, die militärische Ökonomie betreffenden, völlig getrennt. Das militärische Oberkommando hatte über den Einsatz und die Verwendung des von der militärischen Verwaltungsebene (Kriegsministerium) bereitgestellten Truppenkörper zu befinden. Für das Funktionieren aller Ebenen ist ein enges Zusammenwirken erforderlich. Im Krieg fällt die Führung der Formationen der Kommandogewalt zu, die die anderen beiden Ebenen des Militärwesens direkter an sich zieht.
1. Thesenpapier: Zusammenfassung der wesentlichen Erkenntnisse zur Kontinuität und Transformation des sächsischen Militärwesens.
2. Einleitung: Darlegung der Zielsetzung, der methodischen Herangehensweise und des zeitlichen Rahmens der Analyse.
3. Militärische Bestimmungen der Vertragswerke aus der Zeit des Deutschen Bundes: Analyse der grundlegenden rechtlichen Rahmenbedingungen und militärischen Strukturen im Deutschen Bund.
4. Das sächsische Heer im Deutschen Bund: Untersuchung der Entwicklung und Struktur des sächsischen Militärs seit Einführung der Verfassung 1831.
5. Die sächsische Armee im Deutschen Krieg 1866: Dokumentation des Kriegsverlaufs, der Mobilmachung und der direkten Auswirkungen der Niederlage auf das sächsische Militärwesen.
6. Die Militärkonvention mit Preußen 1867: Erläuterung der Verhandlungen und der Bestimmungen zur Neuordnung des Verhältnisses zwischen Sachsen und Preußen.
7. Das sächsische Heer als Bestandteil des norddeutschen Bundesheeres: Analyse der Integration Sachsens in das neue militärische System des Norddeutschen Bundes.
8. Die Landwehr: Beschreibung der Einführung und Organisation der Landwehr in Sachsen als Teil der Heeresreorganisation.
9. Archivgut zum Thema: Übersicht über die Quellenlage und die Archivbestände zur sächsischen Militärgeschichte.
10. Anhang: Detaillierte tabellarische Informationen zur personellen Besetzung und Organisation der militärischen Einheiten.
11. Auswahlbibliographie und Literaturhinweise zum Themenkomplex: Zusammenstellung der verwendeten Quellen und Literatur.
12. Kartenwerk: Visuelle Darstellung der militärischen und administrativen Gliederung des Königreichs Sachsen.
Militärverfassung, Militärverwaltung, Sachsen, Norddeutscher Bund, Deutscher Krieg 1866, Militärkonvention, Kriegsministerium, Heeresreorganisation, Landwehr, Generalstab, Militärgeschichte, Institutioneller Aufbau, Preußen, Armeekorps, Truppengliederung
Die Arbeit befasst sich mit der Entwicklung der militärischen Verfassung und Verwaltung des Königreichs Sachsen während des 19. Jahrhunderts, insbesondere im Kontext des deutschen Einigungsprozesses.
Zentrale Themen sind die militärischen Bestimmungen des Deutschen Bundes, die Auswirkungen des Deutschen Krieges von 1866 auf Sachsen, die nachfolgende Militärkonvention mit Preußen sowie die Reorganisation der sächsischen Armee.
Das primäre Ziel ist es, den institutionellen und administrativen Wandel des sächsischen Militärwesens darzustellen, insbesondere den Prozess, wie das sächsische Heer in die Strukturen des norddeutschen Bundesheeres integriert wurde.
Die Arbeit basiert auf einer tiefgehenden Analyse historischer Aktenbestände, Vertragswerke, zeitgenössischer Literatur und militärhistorischer Dokumente.
Der Hauptteil analysiert detailliert die Jahre um 1866, von der Mobilmachung über die Niederlage und die Friedensverhandlungen bis hin zur vollständigen Neuordnung und Integration der sächsischen Armee nach 1867.
Die Arbeit wird durch Begriffe wie Militärreform, Souveränitätsverlust, preußische Vormachtstellung, Heeresgliederung und administrative Zentralisierung charakterisiert.
Die Festung Königstein dient als Beispiel für die veränderten Kompetenzverhältnisse und die faktische Besetzung durch preußische Truppen nach dem Friedensvertrag von 1866.
Die Konvention führte zur Umformung der sächsischen Armee nach preußischem Vorbild, zur Einführung preußischer Reglements, zur Ernennung sächsischer Truppenteile als XII. Armeekorps und zur Unterordnung unter den Oberbefehl des Königs von Preußen.
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