Bachelorarbeit, 2021
47 Seiten, Note: 2,5
Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht
1. Einleitung
2. Das einheitliche UN-Kaufrecht (CISG)
2.1. Entstehungsgeschichte des CISG
2.2. Die Bedeutung des CISG in der Praxis
2.3. Einfluss des CISG auf Internationale Handelsverträge
2.4. Anwendungsvoraussetzungen und Anwendungsbereiche des CISG
3. Vertragsabschluss im CISG
3.1. Pflichten des Verkäufers
3.2. Pflichten des Käufers
3.3. Die Leistungsstörung auf Verkäuferseite im CISG
3.3.1. Nichtlieferung als Form der Nichterfüllung einer Verkäuferpflicht
3.3.2. Leistungsstörungen im internationalen Warenhandel gemäß CISG und BGB
4. Der Begriff der „höheren Gewalt“ und „Force Majeure“
4.1. Die Corona-Krise als Akt höherer Gewalt?
4.2. Auswirkung der Corona-Pandemie auf Dritte
4.3. Voraussetzungen der Entlastung nach Artikel 79 CISG
4.3.1. Unbeherrschbarer Hinderungsgrund
4.3.2. Unvorhersehbarkeit des Hinderungsgrundes
4.3.3. Unabwendbarkeit des Hindernisses und seiner Konsequenzen
4.4. Voraussetzung der Entlastung nach dem BGB
4.4.1. Unmöglichkeit der Leistung
4.4.2. Störung der Geschäftsgrundlage
5. Störung der Geschäftsgrundlage nach §313 BGB und Artikel 79 CISG
6. Anwendung des CISG und BGB im internationalen Warenhandel
7. Fazit / Ausblick
Die vorliegende Bachelor-Thesis untersucht, inwieweit das UN-Kaufrecht (CISG) als Fundament für ein globales Welthandelsrecht fungieren kann. Dabei liegt der Fokus insbesondere auf der Bewertung von Leistungsstörungen unter den erschwerten Bedingungen der COVID-19-Pandemie im Vergleich zum deutschen Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB).
3.3.2. Leistungsstörungen im internationalen Warenhandel gemäß CISG und BGB
Im Gegensatz zum §433 BGB und vieler anderer nationaler Rechte, ist im Artikel 31 CISG keine Pflicht des Verkäufers zu finden welche besagt, dass die zu liefernde Ware an den Käufer übergeben werden muss. Verweigert der Empfänger die Warenannahme aufgrund von fehlender Lagerkapazität oder auch durch Corona-bedingten Verfall der Verwendungsmöglichkeit, so kann der Verkäufer seine Lieferpflicht erfüllen ohne darauf acht zu geben, ob die Annahmeverweigerung berechtigt ist oder nicht. So ist es für das CISG nicht erheblich, ob der Empfänger der Ware annahmefähig und auch annahmewillig ist. Kommt der Verkäufer seiner Lieferpflicht nach Artikel 31 b und c nach, ist es ausreichend, wenn dieser die Ware zur Übernahme bereitstellt. Gleichzeitigt ist er nicht in der Pflicht, am Lieferort auch Verladetätigkeiten vorzunehmen.
Das CISG unterscheidet im Gegensatz zum BGB und vielen anderen nationalen Gesetzgebungen nicht hinsichtlich der Art der Leistungsstörung. Es geht vielmehr von einem nicht differenzierenden Leistungsstörungsbegriff aus.
Wie bereits im vorangegangenen Kapitel erläutert, hat der Käufer die Entscheidungsbefugnis, die Auflösung der vorherrschenden Situation herbeizuführen. Diese ist nach Piltz, hilfreicher als die Lösungsansätze von §275 BGB und §313 BGB.
Eine bedeutende Gemeinsamkeit zwischen CISG und BGB hinsichtlich der Leistungsstörungen besteht im Rückbezug auf einer ähnlichen Begriffsdefinition. Während innerhalb des CISG von „Vertragsverletzung“ gesprochen wird, findet im BGB der Begriff der „Pflichtverletzung“ Anwendung. Inhaltich meinen beide dasselbe, nämlich das Zurückbleiben hinter der Vertragspflicht. Es ist jedoch festzuhalten, dass die Vertragsverletzung im CISG wesentlich mehr Gewicht aufweist, als es der Grundtatbestand im BGB vermag. Das deutsche Recht hat jedoch mehr Regelungen für die Unmöglichkeit und den Verzug geschaffen. Der Unmöglichkeit kommt hier die Bedeutung zu, die Leistungs- und Schadensersatzpflicht einschränken zu können.
1. Einleitung: Einführung in die Problematik internationaler Lieferverträge während der COVID-19-Pandemie und Darstellung der Forschungsfrage hinsichtlich der Eignung des CISG als Welthandelsrecht.
2. Das einheitliche UN-Kaufrecht (CISG): Darstellung der Entstehung, der praktischen Bedeutung und der Anwendungsbereiche des UN-Kaufrechts als Instrument für den internationalen Handelskauf.
3. Vertragsabschluss im CISG: Erläuterung der Pflichten von Verkäufer und Käufer sowie der rechtlichen Behandlung von Leistungsstörungen und Nichtlieferung.
4. Der Begriff der „höheren Gewalt“ und „Force Majeure“: Analyse der Rechtsbegriffe „höhere Gewalt“ und „Force Majeure“ sowie deren Anwendung auf die Corona-Krise und die Entlastungsmöglichkeiten nach CISG und BGB.
5. Störung der Geschäftsgrundlage nach §313 BGB und Artikel 79 CISG: Gegenüberstellung der rechtlichen Anforderungen an eine Vertragsanpassung oder -aufhebung aufgrund unvorhergesehener Umstände in beiden Rechtssystemen.
6. Anwendung des CISG und BGB im internationalen Warenhandel: Analyse der Vor- und Nachteile bei der Wahl zwischen CISG und BGB für internationale Handelspartner.
7. Fazit / Ausblick: Abschließende Bewertung der Eignung des CISG als Welthandelsrecht und Empfehlungen für künftige Vertragspraktiken.
UN-Kaufrecht, CISG, Welthandelsrecht, Corona-Krise, höhere Gewalt, Force Majeure, Leistungsstörung, BGB, Vertragsverletzung, Lieferverträge, Rechtswahl, Haftungsbefreiung, Störung der Geschäftsgrundlage, Außenhandel, Internationales Privatrecht.
Die Arbeit untersucht die Anwendbarkeit und Leistungsfähigkeit des UN-Kaufrechts (CISG) in Zeiten globaler Krisen wie der COVID-19-Pandemie, insbesondere im Vergleich zum deutschen nationalen Kaufrecht.
Die zentralen Themen umfassen das UN-Kaufrecht, Leistungsstörungen im internationalen Warenhandel, das Rechtsinstitut der höheren Gewalt sowie die Störung der Geschäftsgrundlage.
Das primäre Ziel ist es zu analysieren, ob das CISG als Ursprung für ein einheitliches Welthandelsrecht dienen kann und wie es Unternehmen hilft, mit Lieferstörungen umzugehen.
Es handelt sich um eine rechtswissenschaftliche Untersuchung, die auf einer Literaturanalyse sowie einem Rechtsvergleich zwischen dem CISG und dem deutschen Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) basiert.
Der Hauptteil widmet sich der systematischen Darstellung des CISG, der Definition von „höherer Gewalt“ und „Force Majeure“, sowie einer detaillierten juristischen Analyse von Leistungsstörungen und Entlastungsmöglichkeiten.
Die Arbeit lässt sich primär durch Begriffe wie CISG, höhere Gewalt, internationale Lieferverträge, Vertragsverletzung und Rechtsvergleich zwischen CISG und BGB charakterisieren.
Die Pandemie wird als ein mögliches Ereignis höherer Gewalt eingestuft, wobei die Bewertung immer vom Einzelfall und den spezifischen Vertragsformulierungen abhängt.
Der Autor kommt zu dem Schluss, dass das CISG für international agierende Handelspartner als vorteilhaftere und neutralere Rechtsordnung anzusehen ist.
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