Masterarbeit, 2021
69 Seiten, Note: 1,7
1. Einleitung
1.1 Relevanz des Themas und Entwicklung der Nachhaltigkeits-Diskussion
1.2 Ziel der Arbeit
1.3 Forschungslücke
2. Theoretische Grundlagen und aktueller Stand der Forschung
2.1 Die Norm ISO 26000
2.2 Corporate und Social Responsibility in Deutschland
2.3 Werkstätten für behinderte Menschen: System, Aufbau und Einflussfaktoren
2.3.1 Entgeltsituation in einer WfbM – Fiktion und Wirklichkeit
2.3.2 Arbeitsplatzalternativen zur WfbM
2.4 Ableitung von Grundannahmen
2.5 Forschungsrahmen
3. Methodisches Vorgehen
3.1 Rechtfertigung der Forschungsrichtung
3.2 Wahl des Erhebungsinstruments
3.3 Methode der Auswertung
3.4 Umgang mit Gütekriterien empirischer Sozialforschung
4. Ergebnisse und Handlungsempfehlungen
4.1 Würdigung der Grundannahmen
4.2 Konkrete Handlungsoptionen
5. Diskussion
5.1 Eigene Beiträge
5.2 Limitation der Arbeit
5.3 Anschlussmöglichkeiten für Folgearbeiten
6. Schlussfolgerungen
Die Arbeit untersucht, inwieweit Menschen mit Behinderungen im Rahmen der gesellschaftlichen Verantwortungsübernahme von Organisationen bei der Umsetzung der Norm ISO 26000 berücksichtigt werden. Die Forschungsfrage zielt darauf ab, den Konnex zwischen dieser supranationalen Norm und der tatsächlichen Inklusion behinderter Menschen in den allgemeinen Arbeitsmarkt zu analysieren.
2.3.1 Entgeltsituation in einer WfbM – Fiktion und Wirklichkeit
Die Intentionen der UN-BRK, wie auch der ISO 26000 (Handlungsfelder Menschenrechte sowie Einbindung und Entwicklung der Gemeinschaft) gehen klar auf die Teilhabe behinderter Menschen am allgemeinen Arbeitsmarkt und, was die UN-BRK anbetrifft, sei dies verbrieftes Recht. Jedoch existieren wesentliche Unterscheide zwischen den allgemeinen („ersten“) Arbeitsmarkt und einer WfbM („zweiter Arbeitsmarkt“). Unter den zweiten Arbeitsmarkt fallen in Deutschland vor allem staatlich subventionierte Arbeitsverhältnisse mit reduziertem Entlohnungsanspruch.
Auch wenn in beiden Systemen in der Regel 5 Arbeitstage pro Woche zu je mindestens 7 Arbeitsstunden anfallen gelten für eine WfbM 3 wesentliche Unterscheidungsmerkmale (Ritz, 2015, p. 10):
1. Mindestmaß an wirtschaftlich verwertbarer Arbeit (vgl. §12 WVO)
2. Rechtsanspruch auf Aufnahme in eine WfbM (§53 Abs. 1 SGB XII i.V. §2 Abs. 1 SGB IX)
3. Mitarbeiter einer WfbM sind lediglich in einem arbeitnehmerähnlichen Beschäftigungsverhältnis (vgl. §221 Abs. 1 SGB IX i.V. §1 Werkstätten-Mitwirkungsverordnung WMVO; vgl. Bendel, et al., 2015, p. 15).
Der Begriff „arbeitnehmerähnlich“ bedeutet, dass einer Person die Beschäftigung auf dem ersten (allgemeinen) Arbeitsmarkt nicht, noch nicht oder noch nicht wieder möglich ist. Der Begriff „arbeitnehmerähnlich“ wird im deutschen Arbeits- und Steuerrecht normalerweise mit freien Mitarbeitern oder arbeitnehmerähnlich Selbstständigen assoziiert, da diese nicht (wie Angestellte) in die weisungsgebundene Arbeitsorganisation eingebunden sind. Der Begriff „Arbeitnehmer“ kann nach Auslegung der Grundcharta der Europäischen Union auch WfbM-Beschäftigte einschließen, wie der EuGH in seinem Urteil C-316/13 am 26.03.2015 (s. Anhang 8) festgestellt hat.
1. Einleitung: Die Einleitung beleuchtet die Motivation der Arbeit an der Schnittstelle von Nachhaltigkeitsdiskussion und der Randgruppe behinderter Menschen.
2. Theoretische Grundlagen und aktueller Stand der Forschung: Dieses Kapitel erläutert die ISO 26000, CSR-Strukturen in Deutschland sowie das System der Werkstätten für behinderte Menschen.
3. Methodisches Vorgehen: Hier wird der Einsatz einer qualitativen Forschungsstrategie mittels teilstrukturierter Experteninterviews und deren Auswertung nach Kuckartz begründet.
4. Ergebnisse und Handlungsempfehlungen: Das Kapitel präsentiert die gewonnenen Daten aus den Interviews und leitet daraus notwendige strategische Neuausrichtungen für Akteure ab.
5. Diskussion: Hier findet die Reflexion über die eigenen Beiträge, die Limitationen der Untersuchung sowie Anschlussmöglichkeiten für weiterführende Studien statt.
6. Schlussfolgerungen: Dieses Kapitel zieht ein Fazit über die Notwendigkeit des Wandels in Einstellung und Handhabung der Integration behinderter Menschen.
ISO 26000, Nachhaltigkeit, Inklusion, Werkstätten für behinderte Menschen, WfbM, Corporate Social Responsibility, CSR, Menschenrechte, Arbeitsmarktintegration, UN-BRK, Bundesteilhabegesetz, qualitative Forschung, Unternehmensverantwortung, Behinderung, Kommunikation
Die Master-Thesis befasst sich mit der Schnittstelle zwischen der ISO 26000 als CSR-Leitfaden und der Inklusion behinderter Menschen in den Arbeitsmarkt.
Die zentralen Felder sind die ISO 26000 Norm, das System der Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM), Corporate Social Responsibility in Deutschland und die Inklusion von Menschen mit Behinderung.
Das Ziel ist es zu untersuchen, wie stark behinderte Menschen bei der Umsetzung der ISO 26000 im Rahmen der gesellschaftlichen Verantwortung von Unternehmen tatsächlich berücksichtigt werden.
Die Arbeit nutzt eine qualitative Forschungsstrategie mittels semi-strukturierter Experteninterviews, die nach der Methode von Kuckartz ausgewertet wurden.
Der Hauptteil analysiert theoretische Grundlagen, den aktuellen Forschungsstand, das methodische Vorgehen sowie die Ergebnisse und abgeleitete Handlungsempfehlungen für die Praxis.
Neben ISO 26000 und CSR sind Inklusion, WfbM, Arbeitsmarktintegration und UN-Behindertenrechtskonvention zentrale Begriffe.
Die empirische Untersuchung ergab, dass die ISO 26000 in den befragten Organisationen kaum signifikante Bekanntheit genießt.
Deutschland hält am Werkstatt-System fest, obwohl dieses – gemessen an inklusiven Ansprüchen – oft als abgesondertes Sonder-System fungiert, welches Integration in den ersten Arbeitsmarkt eher erschwert als fördert.
Die mangelnde Kommunikation zwischen Kompetenzträgern und Unternehmen wird als wesentliches Hindernis identifiziert; es fehlt eine proaktive vertriebsorientierte Vermittlung von Inklusionsmöglichkeiten.
Es wird empfohlen, gewachsene Strukturen zu überdenken, Kompetenz-Zentren zu schaffen und eine verbindlichere, messbare Integration von Inklusionskriterien in CSR-Strategien vorzunehmen.
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