Bachelorarbeit, 2020
76 Seiten, Note: 1,7
1. Einleitung
2. Das Phänomen „Schuld“: Grundlagen und Einordnung
2.1 Definition des Schuldbegriffs
2.1.1 Sprachliche Begriffsbetrachtung und fachwissenschaftsübergreifende Definition
2.1.2 Betrachtung des Schuldbegriffs in den Einzelwissenschaften
2.2 Historische Betrachtung von Schuld
2.2.1 Schuld in der griechischen Antike
2.2.2 Schuld in der jüdisch-christlichen und christlich-augustinischen Tradition
2.2.3 Schuld in der Moderne
2.3 Bestimmung des Phänomens: Schuld als Mechanismus
3. Die Funktionsfähigkeit von Schuld
3.1 Stand der Forschung und Einordnung der eigenen Theoriegrundlage
3.2 Zugrundeliegender Maßstab des Gemeinwohls
3.3 Untersuchung der Funktionsfähigkeit von Schuld im deutschen Strafrecht
3.2.1 Vorkommen und Wirkungsweise von Schuld im deutschen Strafrecht
3.2.2 Beurteilung des Schuldvorkommens und -wirkens
4. Klärung der Fragestellung
5. Methodisches Vorgehen
6. Ergebnisse
6.1 Ineffektivität des Schuldprinzips im Bereich der Sanktionsumsetzung - Untersuchung am Beispiel des Strafvollzugs
6.2 Ineffektivität des Schuldprinzips aufgrund struktureller Probleme - Untersuchung am Beispiel der Ersatzfreiheitsstrafe
7. Diskussion
8. Ausblick
Die Arbeit untersucht, inwiefern das Schuldprinzip als zentrale Kategorie in rechtlichen, politischen und gesellschaftlichen Entscheidungen – insbesondere im deutschen Strafrecht – eine lösungsorientierte und gemeinwohlförderliche Praxis behindert oder verhindert.
2.2.1 Schuld in der griechischen Antike
Während ein Mensch nach heutigem Schuldverständnis - aufgrund der Bindung von Schuld an die Voraussetzung, über eine Entscheidung frei bestimmen zu können - nur für das als schuldig anzusehen ist, was auch in seinem Einflussbereich liegt, bedeutet Schuld in der griechischen Antike des sechsten und fünften Jahrhunderts vor Christus sich dem durch die Götter vorgezeichneten Schicksal zu widersetzen und somit gegen den Willen der Götter zu handeln (Lefèvre, 2001, zitiert nach Seeger, 2012, S. 155). Dabei ist diese Entgegenstellung nicht als bewusste und willentliche Handlung des Individuums zu betrachten, sondern kann ebenso unwissentlich geschehen (Seeger, 2012, S. 155.). Schuld ist in der griechischen Antike demnach nicht an eine subjektive und individuelle Vorwerfbarkeit der Handlung oder Entscheidung gebunden (Lotter, 2017, S. 254-255).
Dieses Verständnis von Schuld lässt sich anhand der griechischen Tragödie betrachten. So kennzeichnet sich diese dadurch, dass jede Handlungsalternative des Protagonisten aufgrund dessen aussichtsloser Situation unausweichlich verhängnisvoll sein und zu einer Schuldigkeit führen wird (Seeger, 2012, S. 155). Der Handelnde lädt also unabhängig davon, welche Handlung er wählt, Schuld auf sich (ebd.).
In Sophokles Tragödie entsteht die Schuld Ödipus‘, welcher unwissentlich seinen Vater tötet und seine Mutter heiratet, nicht aufgrund seiner individuell getroffenen Entscheidung, da er diesen Fehler durch seine Unkenntnis nicht hätte verhindern können. Vielmehr besteht seine Schuld darin, sich unwissentlich gegen sein Schicksal gestellt zu haben (ebd.). Das Fehlen einer subjektiven Vorwerfbarkeit der Handlung ist somit kein Grund für die Aufhebung seiner objektiven Schuld (Lotter, 2017, S. 255). Im Gegenteil lässt sich sein Fehler als eine von der subjektiven Vorwerfbarkeit der Handlung unabhängige Befleckung der Gemeinschaft betrachten, welche somit auch nicht durch subjektive Entschuldigungsgründe, sondern wenn überhaupt durch rituelle Reinigung der Gemeinschaft kompensiert werden kann (ebd.).
1. Einleitung: Die Einleitung begründet die Relevanz des Themas durch den Vergleich zwischen dem deutschen und norwegischen Strafvollzug und formuliert die Forschungsfrage zur Zweckmäßigkeit des Schuldprinzips.
2. Das Phänomen „Schuld“: Grundlagen und Einordnung: Dieses Kapitel spezifiziert das Schuldphänomen interdisziplinär und historisch, um es als wandelbare, gesellschaftlich konstruierte Kategorie einzuordnen.
3. Die Funktionsfähigkeit von Schuld: Hier wird das Schuldprinzip im deutschen Strafrecht auf seine Funktionsfähigkeit geprüft und der Begriff des Gemeinwohls als Maßstab der Glücksmaximierung etabliert.
4. Klärung der Fragestellung: Das Kapitel reflektiert die theoretischen Vorüberlegungen und führt zur Hypothese, dass Schuldorientierung ein lösungsorientiertes Vorgehen behindert.
5. Methodisches Vorgehen: Es wird die qualitative Untersuchungsmethode erläutert, die auf dem Vergleich von Realbeispielen und Daten zur Effektivität basiert.
6. Ergebnisse: Anhand der Beispiele Strafvollzug und Ersatzfreiheitsstrafe wird aufgezeigt, wie das Schuldprinzip in der Praxis dysfunktional wirkt und strukturelle Problemlösungen verhindert.
7. Diskussion: Die Ergebnisse aus Theorie und Empirie werden zusammengeführt, um die Schlussfolgerung zu stützen, dass der Schuldmechanismus oft ineffektiv ist und ein funktionales Vorgehen blockiert.
8. Ausblick: Der Ausblick warnt vor den negativen gesamtgesellschaftlichen Folgen einer rein individuumszentrierten Schuldperspektive und plädiert für systemische Problemlösungen.
Schuldprinzip, Strafrecht, Gemeinwohl, Strafvollzug, Ersatzfreiheitsstrafe, Resozialisierung, Willensfreiheit, Vorwerfbarkeit, Effektivität, Wiederholungsgefahr, Sanktionen, Schuld, Funktionalität, Strukturprobleme, Prävention.
Die Arbeit analysiert die Sinnhaftigkeit des Schuldprinzips als Basis für gesellschaftliche und rechtliche Entscheidungen und untersucht, ob dieses Prinzip ein effizientes, lösungsorientiertes Vorgehen behindert.
Die Untersuchung bewegt sich primär im Strafrecht, beleuchtet jedoch auch ethische und historische Grundlagen des Schuldbegriffs sowie ökonomische und psychologische Faktoren bei Straftätern.
Die Arbeit fragt, inwiefern das Schuldprinzip ein lösungsorientiertes Vorgehen verhindert, das dem Gemeinwohl förderlicher wäre als eine rein auf Schuld basierende Sanktionierung.
Es handelt sich um eine qualitative Untersuchung, die theoretische Analysen des Schuldbegriffs mit empirischen Daten aus dem Strafvollzug und der Ersatzfreiheitsstrafe vergleicht.
Der Hauptteil analysiert das deutsche Strafrechtssystem, vergleicht es mit dem norwegischen Modell und untersucht die Dysfunktionalität der Ersatzfreiheitsstrafe bei strukturell bedingten Delikten.
Zentrale Begriffe sind Schuldprinzip, Gemeinwohl, Strafvollzug, Effektivität, Resozialisierung und strukturelle Ursachen von Kriminalität.
Norwegen dient als Beispiel für ein Strafvollzugssystem, das primär auf Resozialisierung setzt und dabei signifikant niedrigere Rückfallquoten erzielt, was die Ineffektivität des stärker schuldorientierten deutschen Modells verdeutlicht.
Die Autorin kommt zu dem Schluss, dass die Ersatzfreiheitsstrafe als dysfunktional einzustufen ist, da sie hohe Kosten verursacht, keine abschreckende Wirkung zeigt und strukturelle Probleme (wie Armut) nicht löst, sondern verschärft.
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