Masterarbeit, 2021
79 Seiten, Note: 2
Die vorliegende Masterarbeit befasst sich mit der Implementierung eines Hinweisgeberkanals im Unternehmen XperT GmbH, basierend auf den Vorgaben der EU-Hinweisgeberrichtlinie 2019/1937. Das Ziel der Arbeit ist es, eine Auswahl von Hinweisgebermeldesystemen vorzustellen, die für XperT GmbH optimal geeignet sind und die Effektivität der Aufklärung eingehender Meldungen gewährleisten.
Die Arbeit beginnt mit einer Einleitung, die das Projekt und die Forschungsfrage beschreibt und die Methodik der Experteninterviews erläutert. Kapitel 2 beleuchtet den Begriff des Whistleblowings. Kapitel 3 bietet einen Überblick über die EU-Hinweisgeberrichtlinie, deren Zielsetzung, die verschiedenen Meldeverfahren und die Schutzmaßnahmen für Hinweisgeber. Kapitel 4 und 5 beschäftigen sich mit den Themen Integrität, Loyalität, Treuepflicht, Verantwortung und Anzeigerecht. In Kapitel 6 werden die aktuelle Rechtslage in Deutschland sowie die Unterschiede zwischen deutschem Recht und der EU-Richtlinie zum Schutz von Hinweisgebern beleuchtet. Kapitel 7 analysiert die unterschiedlichen Interessenlagen im Whistleblowing.
Kapitel 8 behandelt die Projektdurchführung, die Auswertung der Experteninterviews und die Anwendung der Inhaltsanalyse. Kapitel 9 analysiert die Ergebnisse der Interviews und betrachtet die verschiedenen Hinweisgebersysteme, ihre Vor- und Nachteile sowie die Aspekte von Vertraulichkeit und Anonymität.
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Sie verpflichtet Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern, sichere interne Meldekanäle für Whistleblower einzurichten, um Verstöße gegen das Unionsrecht aufzudecken.
Möglichkeiten sind Telefon-Hotlines, Vertrauens-Boxen, Ombudssysteme oder spezialisierte digitale Lösungen, die Anonymität und Datenschutz gewährleisten.
Die Arbeit untersucht, ob anonyme Meldekanäle für Firmen wie XperT GmbH notwendig sind, um die Hemmschwelle für Hinweisgeber effektiv zu senken.
Wenn ein Hinweisgeber nach einer Meldung Benachteiligungen erleidet, muss das Unternehmen beweisen, dass diese Maßnahmen nicht auf die Meldung zurückzuführen sind.
Unternehmen müssen bei der Implementierung von Meldesystemen sicherstellen, dass sowohl die Identität des Hinweisgebers als auch die Daten der betroffenen Personen geschützt sind.
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