Bachelorarbeit, 2018
55 Seiten, Note: 2,3
Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht
A. Einleitung
I. Problemstellung und Ziel der Arbeit
II. Aufbau der Arbeit
B. Kartellverbot
I. Das Kartellverbot
1. Tatbestand
a. Anwendungsbereich
b. Koordinationssachverhalt
aa. Vereinbarungen
bb. Beschlüsse
cc. Abgestimmte Verhaltensweisen
c. Beschränkung des Wettbewerbs
aa. Einschränkung der wirtschaftlichen Handlungsfreiheit
bb. Zweck und Wirkung
cc. Spürbarkeit
2. Ausnahmen vom Kartellverbot
a. Freistellungen
aa. Einzelfreistellungen
bb. Gruppenfreistellungen
cc. Sonderfälle des deutschen Kartellrechts
b. Tatbestandliche Ausnahmen
II. Kartellrechtsverstöße
1. Wettbewerbsbeschränkungen
2. Missbrauch marktbeherrschender Stellung
3. Unternehmenszusammenschlüsse
C. Rechtsfolgen von Kartellrechtsverstößen
I. Behördliche Sanktionen
1. Bußgelder
2. Zwangsgelder
3. Abschöpfung des wirtschaftlichen Vorteils
II. Zivilrechtliche Folgen
1. Schadensersatzpflicht
2. Nichtigkeit des betroffenen Rechtsgeschäfts
3. Abwehransprüche
D. Persönliche Haftung
I. Geschäftsführung nach Rechtsform
1. Aktiengesellschaft
2. Gesellschaft mit beschränkter Haftung
II. Unmittelbare Organhaftung
1. Geldbuße
a. Persönliche Bußgelder durch aktiven Kartellverstoß
b. Persönliche Bußgelder durch Aufsichtspflichtverletzung
2. Schutz gegen persönliche Bußgelder
a. Erstattungszusagen
b. Directors & Officers-Versicherung
c. Compliance
III. Mittelbare Organhaftung
1. Innenregress von Unternehmensgeldbußen
2. Schadensersatzansprüche
IV. Strafbarkeit von Kartellrechtsverstößen
E. Schlussbetrachtung
Diese Bachelorarbeit untersucht die kartellrechtlichen Haftungsrisiken von Geschäftsführern und Vorständen bei Kartellrechtsverstößen ihrer Unternehmen. Ziel ist es zu analysieren, ob Unternehmen ihren Führungskräften bei Sanktionen schutzlos gegenüberstehen und inwiefern persönliche Haftungsfolgen für die handelnden Personen entstehen können, während gleichzeitig Wege zur Risikominimierung aufgezeigt werden.
I. Problemstellung und Ziel der Arbeit
Mit dem Schutz vor Wettbewerbsverfälschungen verfolgt das Kartellrecht die Sicherstellung eines freien Wettbewerbs und stützt somit ein grundlegendes Element der Marktwirtschaft. Nicht selten versuchen Unternehmen sich auf verschiedenste Art und Weise dem Wettbewerb zu entziehen, um sich Vorteile gegenüber Konkurrenten zu verschaffen. Das klassische Beispiel einer solchen Wettbewerbsverfälschung ist in dem höchstaktuellen Kaffeekartell wiederzufinden. Aufgrund einer geheimen Preisabsprache konkurrierender Unternehmen, hat alleine die Einzelhandelskette Rossmann eine Geldbuße von 30 Mio. Euro hinnehmen müssen. Von solchen Strafen, die mittlerweile die Milliardengrenze erreichen, wird regelmäßig berichtet. Nur wegen ein paar Cents Unterschied beim Preis des Filterkaffees, den man selber jeden Tag trinkt. Das zeigt, dass auch wir als Endverbraucher von solchen Absprachen unmittelbar betroffen sind. Doch wer trifft eigentlich die Entscheidungen zu solchen Gesetzesverstößen? Sicherlich hat sich nicht das Unternehmen als Ganzes dazu entschieden die Grenzen des Kartellrechts zu überschreiten. Demnach stellt sich die Frage nach den verantwortlich handelnden Personen – den Geschäftsführern. Diese Arbeit geht dem Phänomen der Kartellrechtsverstöße und der Haftung von Geschäftsführern einer Gesellschaft bei solchen nach. Dabei ist das Ziel zu erörtern, ob Unternehmen den Taten ihrer Geschäftsführer tatsächlich hilflos ausgesetzt sind und unter welchen Umständen Geschäftsführer persönliche Folgen zu erwarten haben. Konträr wird aufgezeigt, was Geschäftsführer tun können, um sich zu schützen und das persönliche Haftungsrisiko zu minimieren.
A. Einleitung: Diese Einleitung führt in die Problemstellung ein und erläutert die Zielsetzung der Arbeit, die darin besteht, die Haftungsrisiken für Geschäftsführer bei Kartellrechtsverstößen zu untersuchen.
B. Kartellverbot: In diesem Kapitel werden die theoretischen Grundlagen des Kartellrechts, insbesondere der Tatbestand des Kartellverbots und mögliche Ausnahmen davon, detailliert dargelegt.
C. Rechtsfolgen von Kartellrechtsverstößen: Dieses Kapitel behandelt die verschiedenen Sanktionsmöglichkeiten der Behörden, wie Bußgelder, sowie die zivilrechtlichen Konsequenzen für Unternehmen.
D. Persönliche Haftung: Hier liegt der Schwerpunkt auf der Untersuchung, unter welchen Umständen Geschäftsführer und Vorstände persönlich für die kartellrechtlichen Verstöße ihrer Gesellschaft haften können.
E. Schlussbetrachtung: Dieses Kapitel fasst die Ergebnisse zusammen und gibt einen Ausblick auf die zukünftige Entwicklung, insbesondere in der Debatte um Regressansprüche.
Kartellrecht, Geschäftsführerhaftung, Bußgelder, Wettbewerbsverstoß, Innenregress, Vorstandsverantwortung, Compliance, Schadensersatz, Kartellverbot, Organhaftung, Unternehmensgeldbuße, Wettbewerbsbeschränkung, Schienenkartell, Aufsichtspflicht, Sanktionen
Die Arbeit analysiert die persönliche haftungsrechtliche Verantwortung von Geschäftsführern und Vorständen, wenn ihr Unternehmen gegen Kartellrecht verstößt.
Die zentralen Themen sind das Kartellverbot, die Rechtsfolgen von Verstößen für das Unternehmen und die daraus resultierende unmittelbare oder mittelbare persönliche Haftung der Organmitglieder.
Das Ziel ist es, zu erörtern, ob Unternehmen ihren Geschäftsführern bei Kartellverstößen schutzlos ausgeliefert sind und wie Geschäftsführer ihr persönliches Haftungsrisiko minimieren können.
Die Arbeit basiert auf einer juristischen Analyse aktueller Rechtsnormen, Rechtsprechung und wissenschaftlicher Diskussionen zum Kartell- und Gesellschaftsrecht.
Der Hauptteil gliedert sich in die Darstellung des Kartellverbots, die Rechtsfolgen für Unternehmen, die persönliche Haftung der Organe nach verschiedenen Rechtsformen und die Debatte um Regressansprüche.
Wichtige Begriffe sind Kartellverbot, Geschäftsführerhaftung, Bußgelder, Innenregress und Compliance.
Während bei der AG eine strikte Sorgfaltspflicht und Haftung nach Aktiengesetz gilt, ist der GmbH-Geschäftsführer stärker an die Weisungen der Gesellschafter gebunden, unterliegt jedoch ähnlichen Sorgfaltsmaßstäben.
Die Kernproblematik ist die Frage, ob das Unternehmen eine gegen es verhängte Geldbuße im Innenverhältnis auf den verantwortlichen Geschäftsführer abwälzen kann, ohne den Sanktionszweck des Kartellrechts zu unterlaufen.
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