Bachelorarbeit, 2020
88 Seiten, Note: 1,2
1 Einleitung
2 Grundlagen zur Grundsteuer
2.1 Bedeutung und Aufkommen der Grundsteuer
2.2 Merkmale der Grundsteuer
2.3 Rechtfertigung der Grundsteuer
2.3.1 Leistungsfähigkeitsprinzip
2.3.2 Äquivalenzprinzip
3 Aktuelles Recht nach den Einheitswerten
3.1 Steuergegenstand
3.2 Steuerschuldner
3.3 Steuerbefreiung
3.4 Verfahren der Besteuerung
3.5 Verfahren der Bewertung
3.5.1 Grundlegendes zum Bewertungsverfahren
3.5.2 Ertragswertverfahren
3.5.3 Sachwertverfahren
3.5.4 Wertänderungen zwischen den Hauptfeststellungszeitpunkten
3.6 Kritische Würdigung der aktuellen Rechtslage
3.6.1 Rechtsentwicklung
3.6.2 Aussetzung neuer Hauptfeststellungen
3.6.3 Veränderung des Immobilienmarkts
3.6.4 Lage des Grundstücks
3.6.5 Ausstattung des Grundstücks
3.6.6 Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG
3.6.7 Neuregelung durch den Gesetzgeber
4 Kriterien für ein neues Grundsteuermodell
4.1 Wahrung des Art. 3 Abs. 1 GG
4.2 Angemessener Verwaltungsaufwand
4.3 Gewährleistung der Aufkommensneutralität
5 Reformmodelle
5.1 Reformmodelle im Überblick
5.1.1 Äquivalenzmodell
5.1.2 Kombinationsmodell
5.1.3 Verkehrswertmodell
5.1.4 Bundes-Modell
5.2 Kritische Würdigung der Reformmodelle
5.2.1 Kritische Würdigung des Äquivalenzmodells
5.2.2 Kritische Würdigung des Kombinationsmodells
5.2.3 Kritische Würdigung des Verkehrswertmodells
5.2.4 Kritische Würdigung des Bundes-Modells
6 Reformvergleich
6.1 Aufbau des Reformvergleichs
6.2 Sicht des Gesetzgebers
6.2.1 Verfassungsmäßigkeit
6.2.2 Verwaltungsaufwand
6.3 Sicht der Kommunen – Lenkungsfunktion mittels des Hebesatzes
6.4 Sicht des Steuerzahlers
6.4.1 Aufkommensneutralität
6.4.2 Verständlichkeit der Berechnung
6.4.3 Gerechtigkeit
6.5 Gesamtbeurteilung der Reformmodelle anhand der o.g. Kriterien
6.6 Gewichtung der Kriterien
6.6.1 Zustandekommen der Multiplikationsfaktoren
6.6.2 Multiplikationsfaktor 1
6.6.3 Multiplikationsfaktor 2
6.6.4 Multiplikationsfaktor 3
6.6.5 Gesamtbeurteilung der Reformmodelle mit den Multiplikatoren
7 Zusammenfassung und Ausblick
Die vorliegende Bachelorarbeit befasst sich mit der kritischen Würdigung der Grundsteuerreform unter besonderer Berücksichtigung der verschiedenen Reformmodelle. Ziel ist es, die Modelle miteinander zu vergleichen und eine Empfehlung hinsichtlich ihrer Eignung für die Grundsteuerermittlung abzugeben, wobei insbesondere die Kriterien der Verfassungsmäßigkeit, des Verwaltungsaufwands und der Aufkommensneutralität analysiert werden.
3.6.4 Lage des Grundstücks
Die Lage des Grundstücks ist in der heutigen Zeit einer der wichtigsten Faktoren bei der Bestimmung, ob der Steuerzahler die Wohnung oder das Grundstück kauft oder zur Miete einzieht. Denn auch als Nicht-Grundstückseigentümer kommt es in den meisten Fällen vor, dass der Vermieter die Grundsteuer auf den Mieter überwälzt und dieser effektiv von der Grundsteuer belastet wird. Darüber hinaus kann die Lage des Grundstücks zu einer enormen Veränderung hinsichtlich des Verkehrswerts führen. Nach § 80 Abs. 1 Satz 4 BewG wird die Einwohnerzahl der Gemeinde von der letzten durchgeführten Hauptfeststellung für die Bewertung zu Grunde gelegt. Dabei bleibt vollkommen unberücksichtigt, inwiefern sich die Einwohnerzahl tatsächlich verändert hat. Demzufolge wird die tatsächliche Gemeindegröße, die sich gerade durch die Abwanderung von den ländlichen Gebieten in die großen Städte im Vergleich zum Jahr 1964 extrem geändert hat, nicht berücksichtigt. Dies führt ebenfalls zu einem nicht realitätsgerechten Ansatz.
1 Einleitung: Die Arbeit thematisiert die Verfassungswidrigkeit der bisherigen Einheitsbewertung und skizziert das Ziel, verschiedene Reformmodelle zu vergleichen.
2 Grundlagen zur Grundsteuer: Es werden die Bedeutung, die Merkmale sowie die theoretische Rechtfertigung der Grundsteuer (Leistungsfähigkeits- und Äquivalenzprinzip) erläutert.
3 Aktuelles Recht nach den Einheitswerten: Das Kapitel beschreibt den Steuergegenstand, das Besteuerungsverfahren sowie das Bewertungsverfahren nach aktuellem Recht und übt fundamentale Kritik an der veralteten Rechtslage.
4 Kriterien für ein neues Grundsteuermodell: Hier werden die Anforderungen an ein reformiertes Modell definiert, darunter die Verfassungsmäßigkeit, die Verwaltungseffizienz und die Aufkommensneutralität.
5 Reformmodelle: Die vier untersuchten Modelle (Äquivalenz-, Kombinations-, Verkehrswert- und Bundes-Modell) werden im Detail vorgestellt und kritisch gewürdigt.
6 Reformvergleich: Die Modelle werden aus den Perspektiven von Gesetzgeber, Kommunen und Steuerzahlern verglichen und anhand gewichteter Kriterien beurteilt.
7 Zusammenfassung und Ausblick: Abschließend werden die Ergebnisse zusammengefasst und die Zukunftsaussichten für die Grundsteuerreform erörtert.
Grundsteuerreform, Einheitsbewertung, Äquivalenzmodell, Kombinationsmodell, Verkehrswertmodell, Bundes-Modell, Verfassungsmäßigkeit, Aufkommensneutralität, Grundsteuer A, Grundsteuer B, Grundsteuer C, Hebesatz, Bewertungsgesetz, Verwaltungsaufwand, Objektsteuer.
Die Arbeit liefert eine kritische Analyse der Grundsteuerreform in Deutschland und untersucht die Eignung verschiedener vorgeschlagener Reformmodelle zur verfassungskonformen Umsetzung.
Zu den Kernbereichen gehören das aktuelle Recht der Einheitsbewertung, die verfassungsrechtlichen Anforderungen, der Vergleich der Reformmodelle sowie die Auswirkungen auf verschiedene Interessengruppen.
Ziel ist der Vergleich der Modelle anhand spezifischer Kriterien, um eine Rangfolge zu ermitteln und festzustellen, welches Modell am besten für die Grundsteuerermittlung geeignet ist.
Es erfolgt eine deskriptive und analytische Aufarbeitung der Rechtslage sowie eine vergleichende Bewertung der Reformmodelle anhand ausgewählter Kriterien, unterstützt durch ein gewichtetes Punktesystem.
Im Hauptteil werden zunächst die Grundlagen geklärt, das aktuelle Recht kritisiert und anschließend die vier Modelle sowie deren praktische Auswirkungen detailliert beleuchtet.
Die Arbeit zeichnet sich durch Begriffe wie Grundsteuerreform, Verfassungsmäßigkeit, Aufkommensneutralität, Bewertungsverfahren und die spezifischen Modellnamen aus.
Sie verstößt gegen den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz, da die veralteten Einheitswerte nicht mehr die tatsächlichen Verkehrswerte widerspiegeln und zu ungleichen Belastungen führen.
Die Grundsteuer C ist ein Instrument für Kommunen, um unbebaute, baureife Grundstücke mit einem erhöhten Hebesatz zu belegen und so Spekulationen entgegenzuwirken sowie Wohnungsbau zu fördern.
Sie erlaubt es den Bundesländern, eigene Modelle zu wählen, was zwar lokale Flexibilität bietet, jedoch zu einer erhöhten Komplexität und unterschiedlichen Belastungssituationen im Bundesvergleich führen kann.
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