Bachelorarbeit, 2017
28 Seiten, Note: 1,3
Philosophie - Praktische (Ethik, Ästhetik, Kultur, Natur, Recht, ...)
1 Einleitung
2 Menschliche vs. Nichtmenschliche Person
3 Zur Entwicklung von Grundrechten für Tiere
3.1 Fortschritte am Beispiel der Delfine
3.2 Moralische vs. Juristische Rechte
4 Voraussetzungen für das Erlangen von Grundrechten
4.1 Freiheit
4.2 Körperliche Unversehrtheit
4.3 Leben
5 Zur Problematik der Anerkennung von Grundrechten verschiedener Tiere
6 Fazit
Die Arbeit untersucht die moralische Rechtfertigung für die Anerkennung von Grundrechten bei nichtmenschlichen Tieren, insbesondere bei hochintelligenten Arten wie Delfinen und Menschenaffen. Die zentrale Forschungsfrage beschäftigt sich damit, ob und wie diese Tiere als "nichtmenschliche Personen" eingestuft werden können, um ihnen gesetzlich geschützte Grundrechte wie Freiheit, körperliche Unversehrtheit und ein Recht auf Leben zuzuerkennen.
4.2 Körperliche Unversehrtheit
„Wenn ein Wesen leidet, kann es keine moralische Rechtfertigung dafür geben, sich zu weigern, dieses Leiden zu berücksichtigen.“
Diese Aussage von Peter Singer stellt in meinen Augen eine ausreichende Begründung dafür dar, dass Tieren – und in diesem Fall jedem Tier – ein Recht auf körperliche Unversehrtheit zusteht. Dieses Recht schützt das Interesse und Bedürfnis eines jeden Lebewesens, sein Leben bzw. Überleben zu sichern. Jede Gruppe von Menschen, die die Rechte anderer aufgrund eines bestimmten Merkmals vorsätzlich missachtet, verletzt deren Grundbedürfnis und stellt den eigenen Wert über den anderer.
So sind es beispielsweise die Rassisten, die das Gleichheitsprinzip aufgrund von einer anderen Hautfarbe verletzen, Sexisten, die dies bezüglich des Geschlechts tun und nach Singer Speziesisten, die Lebewesen wegen ihrer Artenzugehörigkeit diskriminieren. Wenn man also annimmt, der Mensch ist auch „nur“ ein Tier, aber beide sind zweifellos leidensfähige Lebewesen, stellt sich folgende Frage: Warum sollten wir einem Affen Leid zufügen? Oder umgekehrt: Warum sollten wir uns weigern, einem Affen kein Leiden zuzufügen?
Selbst wenn wir annehmen, das Recht auf körperliche Unversehrtheit wäre auf den Menschen zugeschnitten – Welchen Grund hätten wir, als vernunftbegabte und moralisch handelnde Lebewesen, anderen dieses Recht nicht zuzugestehen? Wir würden unseren Prinzipien selbst widersprechen, für die die Menschheit jahrhundertelang gekämpft hat. Sicher gibt es Lebewesen, deren Leid für uns nicht direkt sichtbar ist, jedoch liegt dies meist an unserem mangelnden Verständnis dem Lebewesen gegenüber. Unwissen darf keinesfalls ein Grund sein, Leid zuzulassen.
1 Einleitung: Die Autorin reflektiert ihren Besuch in einem Freizeitpark und entwickelt daraus eine kritische Fragestellung zur moralischen Rechtfertigung von Tierrechten.
2 Menschliche vs. Nichtmenschliche Person: Es wird erörtert, worin die Sonderstellung des Menschen begründet liegt und ob diese Abgrenzung gegenüber Tieren angesichts moderner wissenschaftlicher Erkenntnisse noch haltbar ist.
3 Zur Entwicklung von Grundrechten für Tiere: Das Kapitel beleuchtet anhand von Delfinen die Möglichkeiten der Personwerdung und den Konflikt zwischen moralischen Forderungen und der aktuellen juristischen Rechtslage.
4 Voraussetzungen für das Erlangen von Grundrechten: Die Arbeit diskutiert die notwendigen Bedingungen für die drei Grundrechte Freiheit, körperliche Unversehrtheit und Leben bei Tieren.
5 Zur Problematik der Anerkennung von Grundrechten verschiedener Tiere: Es werden Gegenpositionen analysiert, die eine Ausweitung von Grundrechten auf Tiere kritisch sehen und als "Aushöhlung" der Menschenrechte bewerten.
6 Fazit: Die Autorin fasst ihre Ergebnisse zusammen und plädiert für eine Ausdehnung des Rechtsschutzes für hochintelligente Tiere als logische Konsequenz ethischer Verantwortlichkeit.
Tierrechte, Grundrechte, Mensch-Tier-Verhältnis, Personwerdung, Nichtmenschliche Personen, Intelligenz, Leidensfähigkeit, Ethik, Speziesismus, Moralische Rechte, Juristische Rechte, Freiheit, Körperliche Unversehrtheit, Artgerechte Haltung, Anthropozentrismus
Die Arbeit untersucht die ethische und moralische Notwendigkeit, bestimmten hochintelligenten Tierarten als "nichtmenschlichen Personen" grundlegende Rechte zuzusprechen, die über den herkömmlichen Tierschutz hinausgehen.
Die Arbeit behandelt die Unterscheidung zwischen Mensch und Tier, die Definition von Personenmerkmalen, das Spannungsfeld zwischen Moral und Gesetz sowie die drei spezifischen Grundrechte Freiheit, körperliche Unversehrtheit und Leben.
Das Ziel ist es, aufzuzeigen, dass die aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisse über die Intelligenz und das Bewusstsein bestimmter Tiere eine gesetzliche Verankerung von Grundrechten moralisch zwingend machen.
Die Autorin nutzt eine philosophisch-ethische Argumentationsweise, gestützt auf Erkenntnisse der Verhaltensforschung und Theorien bekannter Ethiker wie Peter Singer und Tom Regan.
Im Hauptteil werden die Begriffe der Personwerdung analysiert, die Fallbeispiele Delfine und Menschenaffen untersucht und die rechtlichen sowie moralischen Hindernisse bei der Implementierung von Tierrechten diskutiert.
Die Arbeit wird maßgeblich durch Begriffe wie Tierrechte, Nichtmenschliche Personen, Speziesismus, Leidensfähigkeit und Personwerdung definiert.
Delfine dienen als prominentes Fallbeispiel, da ihre Intelligenz, ihre soziale Struktur und ihr gezeigtes Leid in Gefangenschaft die Argumentation für ihren Status als nichtmenschliche Personen stützen.
Die Autorin betont, dass moralische Rechte universell auf empfindungsfähige Wesen zutreffen, während juristische Rechte derzeit oft an die willkürliche Kategorie der Spezies Mensch gebunden sind, was eine Lücke in der Gerechtigkeit offenbart.
Die Autorin kritisiert die menschliche Sonderstellung und das damit verbundene Recht, über das Leben anderer Spezies zu entscheiden, und fordert eine Anpassung des menschlichen Handelns an die moralische Verantwortung gegenüber anderen Lebewesen.
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