Diplomarbeit, 2020
49 Seiten, Note: 1,3
1 Einleitung
1.1 Problemstellung
1.2 Eingrenzung des Themas
2 Zivilrechtliche Grundlagen
2.1 Kapitalgesellschaften
2.2 Personengesellschaften
3 Rechtsformvergleich aus ertragsteuerlicher Perspektive
3.1 Besteuerung von Kapitalgesellschaften
3.1.1 Besteuerung auf Ebene der Gesellschaft
3.1.2 Besteuerung auf Ebene der Gesellschafter
3.2 Besteuerung von Personengesellschaften
3.2.1 Betriebsvermögensabgrenzung einer Personengesellschaft
3.2.2 Zweistufige Gewinnermittlung
3.2.3 Thesaurierungsbesteuerung
3.3 Wesentliche Differenzierungsmerkmale beider Rechtsformen
3.3.1 Verlustbehandlung
3.3.2 Leistungsvergütungen
3.3.3 Zwischenfazit zu den theoretischen Grundlagen
4 Veranlagungssimulation einer gewerblichen Gesellschaft des deutschen Mittelstandes
4.1 Definition des deutschen Mittelstandes
4.2 Veranlagungssimulation 2018
4.2.1 Veranlagungsjahr 2018 - Zu Grunde liegender Sachverhalt
4.2.4 Veranlagungsjahr 2018 - Ergebnisdarstellung
4.3 Veranlagungsjahr 2019
4.3.1 Veranlagungsjahr 2019 - Zu Grunde liegender Sachverhalt
4.3.2 Veranlagungsjahr 2019 - Ergebnisdarstellung
4.4 Veranlagungsjahr 2020
4.4.1 Veranlagungsjahr 2020 - Zu Grunde liegender Sachverhalt
4.4.2 Veranlagungsjahr 2020 - Ergebnisdarstellung im Fall der Gewinnthesaurierung
4.4.3 Veranlagungsjahr 2020 - Ergebnisdarstellung im Fall der Nachversteuerung
5 Fazit
Die Arbeit untersucht aus ertragsteuerlicher Perspektive die Vorteilhaftigkeit verschiedener Rechtsformen (Kapitalgesellschaft vs. Personengesellschaft) für Unternehmen des deutschen Mittelstandes, um die steuerlichen Auswirkungen bei unterschiedlichen Szenarien zu analysieren.
3.1.1 Besteuerung auf Ebene der Gesellschaft
In der Besteuerungssystematik folgt das Steuerrecht der Auffassung des zivilrechtlichen Trennungsprinzips von Kapitalgesellschaften. Aufgrund der eigenständigen Rechtspersönlichkeit, sind juristische Personen selbstbestimmte Träger von steuerlichen Rechten und Pflichten zu verstehen. Dies hat zur Folge, dass die Gewinne der Kapitalgesellschaft auch auf Ebene der Gesellschaft besteuert werden. Die Isolation der Gesellschafter vom Besteuerungsverfahren ist solange gegeben, wie die Gesellschaft ihre Gewinne thesauriert. Erst mit dem Transfer der Gewinne auf die Ebene der Gesellschafter sind diese im Besteuerungsverfahren eingebunden.
Nach § 7 Abs. 1 KStG ist Objekt der Körperschaftsteuer das zu versteuernde Einkommen der Kapitalgesellschaft. Zur Ermittlung des zu versteuernden Einkommens stützt sich das Körperschaftsteuergesetz nach § 8 Abs. 1 KStG auf die einschlägigen Einkünfteermittlungsvorschriften des Einkommensteuergesetzes. Dennoch ist die Ermittlung des zu versteuernden Einkommens, um körperschaftsteuerrechtliche Vorschriften zu erweitern. Tabelle 1 veranschaulicht die Modifizierung des handelsbilanziellen Ergebnisses bis hin zur Zielgröße des zu versteuernden Einkommens. Nach § 8 Abs. 2 KStG sind sämtliche Einkünfte eines unbeschränkt Körperschaftsteuerpflichtigen als gewerbliche Einkünfte zu qualifizieren. Die Ausgangsgröße dieses Berechnungsschemas bildet der handelsbilanzielle Gewinn, welcher gemäß § 4 Abs. 1 und 5 EstG ermittelt wird. Dies wahrt den Maßgeblichkeitsgrundsatz, jedoch ist dieser gemäß § 60 Abs. 2 S. 1 EstDV zu durchbrechen, sofern bilanzsteuerrechtliche Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften vom Handelsrecht abweichen. Folglich ist das handelsbilanzielle Ergebnis in ein Steuerbilanzergebnis zu modifizieren. Im Zuge der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens, ist das steuerbilanzielle Ergebnis im zweiten Schritt um nicht abzugsfähige Betriebsausgaben gemäß § 10 KStG und § 9 Abs. 1 Nr. 2 KStG sowie §§ 3c EstG und 4 Abs. 5 EstG außerbilanziell hinzuzurechnen.
1 Einleitung: Die Einleitung führt in die Problematik der unterschiedlichen steuerlichen Belastung von Kapital- und Personengesellschaften ein und erläutert das Ziel der Fallstudie mittels einer Veranlagungssimulation.
2 Zivilrechtliche Grundlagen: Dieses Kapitel definiert die zivilrechtliche Struktur von Kapital- und Personengesellschaften und erläutert deren wesentliche Charakteristika hinsichtlich Rechtspersönlichkeit und Haftung.
3 Rechtsformvergleich aus ertragsteuerlicher Perspektive: Hier werden die Besteuerungsprinzipien beider Rechtsformen detailliert gegenübergestellt, wobei der Fokus auf der Gewinnermittlung sowie den spezifischen steuerlichen Differenzierungsmerkmalen liegt.
4 Veranlagungssimulation einer gewerblichen Gesellschaft des deutschen Mittelstandes: Dieses Kapitel bildet den Kern der Arbeit und führt eine mehrperiodige steuerliche Simulation anhand von realen Geschäftsvorfällen über drei Jahre durch.
5 Fazit: Das Fazit fasst die Ergebnisse der Simulation zusammen und bewertet die steuerliche Vorteilhaftigkeit der Rechtsformen unter Berücksichtigung der theoretischen Grundlagen kritisch.
Unternehmensbesteuerung, Kapitalgesellschaft, Personengesellschaft, Rechtsformvergleich, Mittelstand, Körperschaftsteuer, Einkommensteuer, Gewerbesteuer, Veranlagungssimulation, Thesaurierungsbesteuerung, Gewinnermittlung, Transparenzprinzip, Trennungsprinzip, Leistungsvergütungen, Steuerbelastung
Die Arbeit befasst sich mit dem steuerlichen Vergleich zwischen Kapital- und Personengesellschaften im Kontext des deutschen Mittelstandes.
Im Zentrum stehen die zivilrechtlichen Grundlagen, die steuerliche Gewinnermittlung sowie die Analyse der Steuerbelastung bei unterschiedlichen Szenarien der Gewinnverwendung.
Ziel ist es, die steuerlichen Vor- und Nachteile der beiden Rechtsformen durch eine Simulation über mehrere Jahre hinweg zu untersuchen und zu bewerten.
Es wird eine mehrperiodige Veranlagungssimulation durchgeführt, die auf der Grundlage der Handelsbilanz die steuerlichen Ergebnisse beider Rechtsformen gegenüberstellt.
Der Hauptteil gliedert sich in eine theoretische Erörterung der Besteuerungsprinzipien und einen praktischen Simulationsteil für die Jahre 2018 bis 2020.
Wichtige Begriffe sind Unternehmensbesteuerung, Thesaurierungsbesteuerung, Trennungsprinzip, Transparenzprinzip sowie der Vergleich von Steuerbelastungsquoten.
Das Trennungsprinzip führt dazu, dass die Kapitalgesellschaft als eigenes Steuersubjekt fungiert und Gewinne sowohl auf Ebene der Gesellschaft als auch bei Ausschüttung auf Ebene der Gesellschafter besteuert werden.
Das Sonderbetriebsvermögen ist entscheidend für die steuerliche Erfassung von Wirtschaftsgütern, die zwar dem Gesellschafter gehören, aber dem Betrieb der Personengesellschaft dienen.
Die Thesaurierungsbesteuerung ermöglicht es Personengesellschaften, einbehaltene Gewinne tarifbegünstigt zu versteuern, um die Belastung der von Kapitalgesellschaften anzupassen.
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