Masterarbeit, 2018
94 Seiten, Note: 2,0
1. Einleitung
2. Begriffsdefinition und Entstehung
2.1 Begriffsdefinition
2.2 Entstehung der Arbeitnehmerüberlassung
3. Motive für Zeitarbeit
3.1 Aus Arbeitnehmersicht
3.2 Aus Entleiher Sicht
4. Kritik an der Arbeitnehmerüberlassung
4.1 Vergütung
4.2 Integration
4.3 Auswirkungen auf die Gesundheit
5. Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz
5.1 Zielsetzung des AÜGs
5.2 Historie
5.3 Regelungsgegenstand und Geltungsbereich
5.4 Grenzüberschreitende Arbeitnehmerüberlassung
5.5 Regelungsfunktion
5.5.1 Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung
5.5.2 Überlassungshöchstdauer
5.5.3 Gleichstellung
5.5.4 Sanktionen und behördliche Zusammenarbeit
5.6 Rechtsbeziehungen der Arbeitnehmerüberlassung
5.6.1 Verleiher – Leiharbeitnehmer
5.6.2 Verleiher – Entleiher
5.6.3 Entleiher – Leiharbeitnehmer
5.7 Betriebsrat
5.8 Tarifliche Regelungen
6. Abgrenzung zu anderen Vertragsarten
6.1 Werkvertrag
6.2 Dienstvertrag
6.3 Abgrenzung
6.3.1 Abgrenzung nach dem BAG
6.3.2 Abgrenzung nach der FKS
6.4 Scheinvertrag
7. Die neue AÜG-Reform
7.1 Zielsetzung und Zustandekommen der Reform
7.2 Kernpunkte der Reform
7.2.1 Überlassungshöchstdauer
7.2.2 Equal Pay
7.2.3 Verhinderung des Missbrauchs der Werkvertragsgestaltung
7.2.4 Legaldefinition und Kettenverleih
7.2.5 Festhaltenserklärung
7.2.6 Einsatz als Streikbrecher
7.2.7 Unternehmensmitbestimmung
7.3 Übergangsregelungen
8. Exkurs Arbeitnehmerüberlassung außerhalb Deutschlands
8.1 EU-Richtlinie
8.2 Frankreich
8.3 England
8.4 Niederlande
8.5 Schweiz
9.Schlussbetrachtung
Diese Arbeit analysiert die aktuelle Rechtsgrundlage der Arbeitnehmerüberlassung in Deutschland, insbesondere unter dem Aspekt der AÜG-Reform von 2017. Ziel ist es, sowohl die Schutzfunktion für Leiharbeitnehmer als auch die arbeitsmarktpolitische Bedeutung zu untersuchen, kritische Aspekte zu diskutieren und einen rechtsvergleichenden Blick auf das französische System zu werfen.
3.1 Aus Arbeitnehmersicht
Arbeitnehmer nutzen die Arbeitnehmerüberlassung vorrangig als Chance zum Berufseinstieg oder Wiedereinstieg nach einer Phase der Arbeitslosigkeit. Weiterhin gibt es Arbeitnehmer die den flexiblen Einsatz bei unterschiedlichen Entleihern, in unterschiedlichen Projekten und an unterschiedlichen Standorten durchaus wertschätzen. Auch der Aspekt des Netzwerkens wird positiv geschätzt.13
Meist ist der Weg in die Arbeitnehmerüberlassung jedoch unfreiwillig. Vor der Equal Pay Regelung wurden in der Zeitarbeit schlechtere Löhne gezahlt, das Weiterbildungsangebot ist oftmals stark eingeschränkt und die Unsicherheit über den nächsten Einsatz macht diese Art von Arbeitsverhältnis unattraktiv. 14 Die Arbeitnehmerüberlassung ist von einer hohen Dynamik geprägt. Die Zeitarbeit weist als flexible Beschäftigungsform eine höhere Fluktuation als andere Branchen auf. Stand Dezember 2016 gab es 1,07 Millionen Arbeitnehmerüberlassungsverträge. 38 Prozent dieser Verträge bestanden 18 Monate und länger, vier Prozent bis zu einem Monat.15
Die Zeitarbeit kann als ein Sprungbrett in die Beschäftigung dienen. Im Jahr 2015 haben allein im zweiten Quartal 691.000 Arbeitnehmer einen Arbeitsvertrag in Arbeitnehmerüberlassung abgeschlossen. Mehr als zwei Drittel dieser Arbeitnehmer war unmittelbar zuvor arbeitssuchend. 16 Die nachfolgende Grafik zeigt, dass die Arbeitnehmerüberlassung der Wirtschaftszweig mit der höchsten Zugang an Beschäftigungsaufnahmen aus der Arbeitslosigkeit heraus ist. Zeitarbeit kann demnach durchaus den Wiedereinstieg in einen Beruf ermöglichen.
1. Einleitung: Diese Einführung beleuchtet die historische Entwicklung der Zeitarbeit in Deutschland und ordnet sie als wichtigen, wachsenden Wirtschaftszweig ein.
2. Begriffsdefinition und Entstehung: Dieses Kapitel klärt juristische und umgangssprachliche Bezeichnungen sowie die rechtliche Entwicklung der Leiharbeit seit den 1960er Jahren.
3. Motive für Zeitarbeit: Hier werden die Beweggründe für den Einsatz von Zeitarbeit sowohl aus der Perspektive des Arbeitnehmers als auch des Entleiher-Unternehmens detailliert untersucht.
4. Kritik an der Arbeitnehmerüberlassung: Das Kapitel befasst sich mit zentralen Kritikpunkten wie Lohnunterschieden, Integrationsschwierigkeiten und gesundheitlichen Belastungen der Leiharbeiter.
5. Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz: Hier erfolgt eine tiefgreifende Analyse der rechtlichen Struktur, Ziele und Funktionen des AÜG inklusive der Erlaubnispflicht und Rechtsbeziehungen.
6. Abgrenzung zu anderen Vertragsarten: Es wird die schwierige Abgrenzung zwischen Arbeitnehmerüberlassung, Werk- und Dienstverträgen erörtert und die Bedeutung der tatsächlichen Durchführung hervorgehoben.
7. Die neue AÜG-Reform: Dieses Kapitel erläutert die Kernpunkte der Reform 2017, wie Equal Pay, Höchstüberlassungsdauer und verschärfte Sanktionen gegen Missbrauch.
8. Exkurs Arbeitnehmerüberlassung außerhalb Deutschlands: Ein Vergleich mit den Systemen in Frankreich, England, den Niederlanden und der Schweiz bietet internationale Perspektiven auf die Regulierung.
9.Schlussbetrachtung: Das Fazit fasst die Auswirkungen der Reform zusammen und bewertet die Stärken sowie Potenziale des deutschen Regulierungsansatzes.
Arbeitnehmerüberlassung, Zeitarbeit, Leiharbeit, AÜG-Reform 2017, Equal Pay, Höchstüberlassungsdauer, Werkvertrag, Dreiecksverhältnis, Arbeitsschutz, Mitbestimmung, Festhaltenserklärung, Flexibilität, Arbeitsmarkt, Tarifautonomie, Personalverleih
Die Arbeit untersucht das deutsche Arbeitnehmerüberlassungsgesetz unter dem Einfluss der weitreichenden AÜG-Reform aus dem Jahr 2017.
Zentrale Themen sind die rechtliche Struktur der Leiharbeit, Motive der Beteiligten, die Abgrenzung zu anderen Vertragsarten sowie die Auswirkungen der neuen gesetzlichen Einschränkungen.
Ziel ist es, die Stärken und Potenziale der deutschen Gesetzgebung nach der Reform zu analysieren und kritisch zu prüfen, ob die Ziele (wie Missbrauchsvermeidung) erreicht wurden.
Die Arbeit basiert auf einer tiefgehenden Literaturanalyse, der Auswertung von Gesetzestexten, Rechtsprechung (BAG) sowie der Betrachtung empirischer Daten der Bundesagentur für Arbeit.
Der Hauptteil gliedert sich in die Erläuterung der Gesetzesgrundlagen, die Abgrenzung von Werkverträgen, die Analyse der Reformpunkte sowie einen Ländervergleich zur internationalen Zeitarbeitsregulierung.
Zu den Schlüsselwörtern zählen AÜG-Reform, Equal Pay, Höchstüberlassungsdauer, Dreiecksbeziehung und Flexibilisierung.
Sie beschreibt das Vertragsverhältnis zwischen dem Verleiher (Dienstleister), dem Leiharbeitnehmer und dem Entleiher (Kundenunternehmen), bei dem die Fürsorgepflicht beim Verleiher, aber das Weisungsrecht beim Entleiher liegt.
Die Festhaltenserklärung dient dem Schutz des Leiharbeitnehmers, indem sie bei einem unwirksamen Vertrag (z.B. durch Fehlbezeichnung) verhindert, dass zwangsweise ein Arbeitsverhältnis zum Entleiher begründet wird.
Die Abgrenzung ist schwierig, da die reine Bezeichnung im Vertrag nicht entscheidend ist; maßgeblich ist, wie der Vertrag in der täglichen Praxis gelebt wird, insbesondere hinsichtlich der Weisungsgebundenheit und Eingliederung.
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