Bachelorarbeit, 2021
75 Seiten, Note: 1,0
1 Einleitung
2 Vorüberlegungen
2.1 Verrechnungspreise bei konzerninternen Finanztransaktionen
2.1.1 Darlehen
2.1.2 Cash Pooling
2.1.3 Sonstige Finanztransaktionen
2.2 Fremdvergleichsgrundsatz
3 Verrechnungspreisleitlinien zu Finanztransaktionen
3.1 Zweistufige Verrechnungspreisprüfung
3.2 Konzerninterne Darlehen
3.2.1 Sachgerechte Abgrenzung bei Darlehenstransaktionen
3.2.1.1 Qualifizierung als Fremdkapital
3.2.1.2 Vergleichbarkeitsfaktoren
3.2.2 Überprüfung der Zinshöhe
3.2.2.1 Kreditrating
3.2.2.2 Konzernrückhalt
3.2.2.3 Sicherheiten
3.2.2.4 Bestimmung des fremdüblichen Verrechnungspreises
3.3 Cash Pooling Vereinbarungen
3.3.1 Sachgerechte Abgrenzung der Cash Pooling Vereinbarung
3.3.2 Zinssatz für die Liquiditätsüberlassung
3.3.3 Vergütung des Cash-Pool-Leiters nach der OECD
3.3.3.1 Koordinierungsfunktion
3.3.3.2 Cash-Pool-Leiter mit weitreichendem Funktions- und Risikoprofil
3.3.4 Vergütung der Cash-Pool-Teilnehmer
4 Referentenentwurf des § 1a AStG
4.1 Überblick
4.2 Darlehensverhältnisse zwischen Konzernunternehmen
4.2.1 Fremdüblichkeit dem Grund nach
4.2.1.1 Kapitaldienstfähigkeit
4.2.1.2 Mittelverwendungstest
4.2.1.3 Vollständige Umqualifizierung in Eigenkapital
4.2.2 Fremdüblichkeit der Höhe nach
4.2.2.1 Konzernrefinanzierungszinssatz als Grundsatz des Fremdüblichen
4.2.2.2 Grundsatz des Gruppenratings
4.2.2.3 Absicherungen
4.2.2.4 Verrechnungspreismethode
4.3 Cash Pools
4.3.1 Verzinsung innerhalb des Cash Pools
4.3.2 Vergütung des Cash-Pool-Leiters nach dem BMF
4.3.2.1 Regelvermutung
4.3.2.2 Öffnungsklausel
4.3.3 Aufteilung von Synergieeffekten
4.4 Verhältnis zu anderen Vorschriften
5 Schlussbetrachtung
Die Arbeit untersucht die Umsetzung der neuen OECD-Verrechnungspreisleitlinien für Finanztransaktionen in das deutsche nationale Recht, insbesondere im Kontext des Referentenentwurfs zu § 1a AStG. Dabei wird analysiert, inwieweit das Bundesministerium der Finanzen eine einheitliche, OECD-konforme Vorgehensweise anstrebt oder unilaterale Tendenzen zeigt, welche das Risiko von Doppelbesteuerungen bergen könnten.
2.1.1 Darlehen
Die gängigste Form der konzerninternen Finanzierungsleistung ist das Darlehen. Eine Darlehensvergabe ist mittel- bis langfristig und damit auch die klassischste Form der längerfristigen Fremdfinanzierung. In der Regel (i. d. R.) wird das Fremdkapital (FK) für einen bestimmten Zweck aufgenommen zum Beispiel (z. B). für die Investition in Sachanlagen oder zur Finanzierung des dauerhaften Bestands von Umlaufvermögen. Bereits bei der Vergabe der Finanzmittel wird die Laufzeit und damit der Rückzahlungszeitpunkt festgelegt. Für die Mittelüberlassung hat der Darlehensnehmer einen Zins an den Darlehensgeber zu zahlen, denn dieser trägt u. a. das Risiko, dass die Rückzahlung entfällt. Sowohl das Ausfallrisiko als auch die Laufzeit der Darlehensvergabe sind entscheidend für die Bemessung des zu entrichtenden Zinses.30 Für den Zins gilt es einen VP festzulegen. Für dessen steuerliche Abzugsfähigkeit ist es entscheidend, dass das Darlehen dem Grunde nach als FK und nicht als Eigenkapital (EK) anerkannt wird.
Darlehen werden häufig von der Konzernmuttergesellschaft an Tochter- beziehungsweise (bzw.) Enkelgesellschaften vergeben, aber auch zwischen Schwestergesellschaften kann es hierzu kommen.31 Eine weitere Möglichkeit stellt die Darlehensgewährung durch eine Konzernfinanzierungsgesellschaft dar. Diese ist nicht in den allgemeinen Konzernaufbau eingebunden und zentralisiert die konzernexterne Kapitalbeschaffung,32 wodurch die Beschaffung von hohen Fremdkapitalbeträgen an den externen Kapitalmärkten zu möglichst günstigen Finanzierungskonditionen möglich wird. Als konzerninternes Darlehen wird das Kapital durch die Konzernfinanzierungsgesellschaft dann weitergereicht.33
1 Einleitung: Die Einleitung führt in die Problematik der Verrechnungspreise bei konzerninternen Finanztransaktionen ein und stellt die Relevanz der OECD-Leitlinien sowie des geplanten § 1a AStG dar.
2 Vorüberlegungen: Dieses Kapitel erläutert die steuerlichen Grundlagen von Finanztransaktionen im Konzern und definiert den Fremdvergleichsgrundsatz als zentralen Maßstab.
3 Verrechnungspreisleitlinien zu Finanztransaktionen: Hier werden die zweistufige OECD-Prüfung sowie die spezifischen Anforderungen an Darlehen und Cash Pooling detailliert analysiert.
4 Referentenentwurf des § 1a AStG: Das Kapitel analysiert kritisch die nationalen Umsetzungspläne des BMF und stellt diese den OECD-Vorgaben gegenüber.
5 Schlussbetrachtung: Die Arbeit schließt mit einer zusammenfassenden Bewertung der Diskrepanzen zwischen OECD-Standard und dem deutschen Gesetzesentwurf sowie einem Ausblick auf potenzielle Doppelbesteuerungsrisiken.
Verrechnungspreise, Finanztransaktionen, OECD-Verrechnungspreisleitlinien, § 1a AStG, Fremdvergleichsgrundsatz, Darlehen, Cash Pooling, Zinshöhe, Kreditrating, Konzernrückhalt, Konzernfinanzierung, Steuergestaltung, Doppelbesteuerung, Funktions- und Risikoanalyse, Kostenaufschlagsmethode.
Die Arbeit behandelt die steuerliche Behandlung von konzerninternen Finanztransaktionen wie Darlehen und Cash Pooling vor dem Hintergrund neuer OECD-Leitlinien und deren Umsetzung durch den deutschen Gesetzgeber.
Zentrale Themen sind der Fremdvergleichsgrundsatz, die zweistufige Verrechnungspreisprüfung, Methoden zur Zinsermittlung, Kreditratings im Konzern sowie die steuerliche Einordnung von Finanzierungsleistungen.
Das Ziel ist die Analyse, wie Deutschland die OECD-Vorgaben in den Referentenentwurf des § 1a AStG integriert und ob dabei ein internationaler Konsens gewahrt oder eine eigenständige, risikobehaftete Position eingenommen wird.
Die Autorin nutzt eine rechtswissenschaftliche und betriebswirtschaftliche Analyse, indem sie die OECD-Leitlinien mit den Entwürfen des deutschen Finanzministeriums vergleicht und in Fallbeispielen anwendet.
Der Hauptteil gliedert sich in die theoretische Fundierung der OECD-Leitlinien, deren Anwendung auf Darlehen und Cash Pooling sowie eine detaillierte Gegenüberstellung mit dem Referentenentwurf zu § 1a AStG.
Wesentliche Begriffe sind Verrechnungspreise, Fremdvergleich, § 1a AStG, Cash Pooling, Konzernrückhalt und Konzernrefinanzierungszinssatz.
Während die OECD eine individuelle Einzelfallprüfung inklusive Konzernrückhalt bevorzugt, schlägt das BMF mit dem Gruppenrating einen pauschalen Ansatz zur Vereinfachung vor, der jedoch zu Lasten der Einzelfallgerechtigkeit gehen kann.
Die Autorin bewertet die Klausel grundsätzlich positiv, da sie eine Einzelfallperspektive ermöglicht, weist jedoch auf die bestehende Rechtsunsicherheit bei deren praktischer Anwendung hin.
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