Masterarbeit, 2020
68 Seiten
0.Einleitung
0.1. Forschungsstand
0.2. Fragestellung
0.3. Zielsetzung
0.4. Methodik und Vorgehensweise
0.5. Formalia
1. Eine Kurzbiografie von aṭ-Ṭūfī und sein geistiger Werdegang
1.1. Aṭ-Ṭūfīs Leben
1.2. Aṭ-Ṭūfīs Werke
2. Aṭ-Ṭūfīs Konzept von maṣlaḥa
2.1. Grundlagen des ṭūfīschen Konzepts in der Tradition der Methodologie der islamischen Normenlehre (Uṣūl al-Fiqh)
2.2. Einführung in das Konzept aṭ-Ṭūfīs
2.3. Authentizität des ḥadīṯ (lā ḍarara wa lā ḍirār)
2.4. Auslegung des ḥadīṯ (lā ḍarara wa lā ḍirār)
2.5. Bevorzugung der Berücksichtigung des maṣlaḥa-Prinzips
2.5.1. Beweisführung
2.5.2. Begründung
2.5.3. Einschränkung auf die zwischenmenschlichen Handlungen (muʿ āmalāt)
2.6. Widerlegung des Konsenses als Rechtsquelle
2.7. Spezifizierung (taḫṣīṣ)
2.7.1. Definition in der Uṣūl-Literatur
2.7.2. Definition bei aṭ-Ṭūfī
2.7.3. Geltungsbereich der Spezifizierung
2.7.4. Methode der Spezifizierung
2.7.5. Kritik an der Spezifizierung
2.8. Der Text (naṣṣ) im Sinne von aṭ-Ṭūfī
2.8.1. Aṭ-Ṭūfīs Verständnis vom Text
2.8.2. Der Text in aṭ-Ṭūfīs anderen Werken
2.8.3. Welcher Text kann im Widerspruch zum Nutzen stehen?
2.9. Kollision von Nutzen
2.10. Ṭūfīsche Widerlegung möglicher Einwände
2.11. Rezeption aṭ-Ṭūfīs bei den modernen Reformisten
3. Die Praxis des Erbrechts und das ṭūfīsche Konzept
3.1. Einführung
3.2. Die Stellung der Frau im islamischen Erbrecht
3.3. Versuche, die Praxis des Erbrechts zu hinterfragen
3.4. Annäherungen an die Erbberechtigung der Töchter
3.4.1. Die Annäherung Šaḥrūrs
3.4.2. Die Annäherung Alrahmanys
3.4.3. Iǧtihād in der Erbteilung
3.4.3.1. Der Fall von ʿAbdullāh ibn Masʿūd
3.4.3.2. Der Fall derʿUmarīyyatān
3.4.3.3. Das Pflichttestament (al-Waṣīyya al-Wāǧiba)
3.4.3.4.Teilhabe am Vermögensaufbau (Al-Kadd wa al-Siʿāīah) im malikitischen Recht
4. Schlussfolgerungen
Die vorliegende Arbeit untersucht das maṣlaḥa-Konzept (Gemeinwohl) des hanbalitischen Gelehrten aṭ-Ṭūfī und dessen innovative methodologische Anwendung, um Lösungen für aktuelle rechtliche Probleme im islamischen Erbrecht zu finden, insbesondere im Hinblick auf die Erbberechtigung von Töchtern.
2.2 Einführung in das Konzept aṭ‐Ṭūfīs
Einer der meist umstrittenen Ansichten über das Gemeinwohl der Muslime stellt die Ansicht von Naǧm ad-Dīn aṭ-Ṭūfī dar. Er betrachtet es aus einem relativ utilitaristischen Blickwinkel. Es ist interessant zu erwähnen, dass der Autor der für konservativ bekannten ḥanbalītischen Rechtsschule angehört. Er hält die unterschiedlich interpretierbaren präsumtiven autoritativen Texte für umstritten, die Berücksichtigung seines maṣlaḥa-Prinzips dagegen für unumstritten. Er hatte den Dissens unter den Rechtsschulen vor Augen, weshalb er auf der Suche nach Vereinheitlichung der Normen war.
Die ständige Interpretation der Texte kann zu widersprüchlichen Normen führen. Er wollte deshalb aus den autoritativen Texten ein allgemeingültiges Prinzip ableiten, das auf den Absichten der Scharia beruht und den Menschen als Leitbild gilt, damit sie nicht immer auf die Texte zurückgehen. Es ist interessant, dass der Autor sein neues Konzept nicht an dem Koran, sondern stark an einer bestimmten Überlieferung orientiert. Die anderen Gelehrten bezogen ihr Konzept dagegen, obwohl sie eine Reihe von Hinweisen aus den Überlieferungen anführen, auf die allgemeine Induktion der Normen.
Seine Meinung stellt eine elementare Wende in der Betrachtung der Normen der Scharia dar. Er prüft die Normen auf ihre Anwendung und die daraus resultierenden Folgen. Er stellt sich die Frage: Entsprechen die Normen ihrem Ziel? Die Befolgung der Normen kann aufgrund von unterschiedlichen Lebensverhältnissen zum Gegenteil ihrer Absicht führen, zum Schaden. Allerdings nennt er keinen Fall, wo eine Rechtsnorm im Widerspruch zu einem Nutzen steht.
0.Einleitung: Einführung in das Forschungsthema und die Relevanz des maṣlaḥa-Konzepts für aktuelle Herausforderungen des islamischen Rechts.
1. Eine Kurzbiografie von aṭ-Ṭūfī und sein geistiger Werdegang: Darstellung der Lebensgeschichte, der wissenschaftlichen Prägung und der bedeutenden Werke des Autors aṭ-Ṭūfī.
2. Aṭ-Ṭūfīs Konzept von maṣlaḥa: Detaillierte Analyse der theoretischen Herleitung, der methodologischen Innovation und der wissenschaftlichen Kontroverse um das maṣlaḥa-Prinzip.
3. Die Praxis des Erbrechts und das ṭūfīsche Konzept: Anwendung der ṭūfīschen Methode auf konkrete erbrechtliche Probleme, insbesondere zur Hinterfragung traditioneller Erbteilungen für Frauen.
4. Schlussfolgerungen: Synthese der Forschungsergebnisse und Fazit zur Bedeutung der ṭūfīschen Methodik für eine zeitgemäße Interpretation der Scharia.
aṭ-Ṭūfī, maṣlaḥa, Gemeinwohl, islamisches Erbrecht, Scharia, Uṣūl al-Fiqh, Rechtsmethodologie, Erbberechtigung von Töchtern, Normenlehre, Rechtsfindung, iǧtihād, Rechtsreform, naṣṣ, taḫṣīṣ, utilitaristisch.
Die Arbeit befasst sich mit dem maṣlaḥa-Konzept des hanbalitischen Gelehrten aṭ-Ṭūfī und prüft, ob seine innovative Rechtsmethodik eine Grundlage für die Lösung aktueller Probleme im islamischen Recht, speziell im Erbrecht, bieten kann.
Zentrale Themen sind die theoretische Fundierung des Gemeinwohls (maṣlaḥa), die Interpretation von autoritativen Textquellen im Widerspruch zu utilitaristischen Nutzenabwägungen sowie die kritische Reflexion der traditionellen Erbteilungspraktiken.
Das Ziel ist es, einen Zugangspunkt innerhalb der klassischen Rechtsmethodologie zu identifizieren, der es erlaubt, basierend auf den Quellen des Islam, praxisnahe Lösungen für gegenwärtige Herausforderungen der islamischen Gemeinschaft zu formulieren.
Der Autor verwendet einen geschichtlichen, deskriptiven, induktiven und deduktiven Ansatz, um sowohl den historischen Kontext als auch die logische Konsistenz der ṭūfīschen Theorie zu prüfen und diese mit der traditionellen Rechtsschule zu vergleichen.
Der Hauptteil gliedert sich in einen theoretischen Teil, der das maṣlaḥa-Konzept und seine Begriffe wie naṣṣ und taḫṣīṣ definiert, und einen praktischen Teil, der die Anwendung dieser Prinzipien auf die Erbrechtsansprüche von Töchtern demonstriert.
Die Arbeit lässt sich durch Begriffe wie aṭ-Ṭūfī, maṣlaḥa, islamisches Erbrecht, Rechtsmethodologie, iǧtihād und Rechtsreform charakterisieren.
Er unterscheidet zwischen vier Kategorien basierend auf der Überlieferungsweise (mehrfach oder einzeln) und der Eindeutigkeit der Bedeutung (eindeutig oder mehrdeutig), um zu bestimmen, welcher Text möglicherweise im Widerspruch zu einem Nutzen stehen kann.
Es ist kontrovers, weil aṭ-Ṭūfī den Nutzen (maṣlaḥa) teilweise als stärkste Rechtsquelle über autoritative Texte stellt, was von Kritikern als Dementierung oder willkürliche Interpretation der Scharia ausgelegt wurde.
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