Bachelorarbeit, 2018
65 Seiten, Note: 1,7
1. Einleitung
2. Grundproblematik
3. Definition Sucht & Abhängigkeit
4. Vorstellung einiger Drogen
4.1. Opiate
4.2. Kokain
4.3. Amphetamine
5. Grundlagen der Suchtentwicklung
6. Therapie
6.1. Die Kontakt- und Motivationsphase
6.2. Die Entgiftungsphase
6.3. Die Entwöhnungsphase
6.4. Die Nachsorgephase
7. Umgang mit Suchtkranken
7.1 Tätigkeiten Sozialarbeiter*innen
7.2. Methoden von Sozialarbeitern*innen
8. Das Verhältnis von Drogen und Kriminalität
9. Das Betäubungsmittelgesetz
9.1 §35 BtMG "Zurückstellung der Strafvollstreckung"
9.2. Formalitäten für den §35 BtMG
9.2.1. Betäubungsmittelabhängigkeit nach §35 BtMG
9.2.2 Zweck und Ziel des §35 BtMG
9.2.3. Therapiebereitschaft und Gewährleistung
9.2.4. Widerruf des §35 BtMG
9.2.5. Anrechnung der Therapiezeit nach §36 BtMG
9.3. Rechte und Pflichten
10. Methodik des Problemzentrierten Interviews
10.1. Problemzentriertes Interview
10.2. Leitfadenentwicklung
10.3. Qualitative Inhaltsanalyse
11. Auswertung des Interviews
12. Fazit
Diese Arbeit untersucht die Unterschiede zwischen einer freiwilligen Drogenentgiftung und einer durch den §35 BtMG gerichtlich angeordneten Therapie. Zudem analysiert sie die angewandten Methoden von Sozialarbeitern*innen auf einer stationären Entgiftungsstation und prüft, ob die gerichtliche Auflage Auswirkungen auf den Therapieprozess oder das therapeutische Handeln hat.
1. Einleitung
"Gesellschaftlich sowohl als krank wie auch als kriminell stigmatisiert und verfolgt bleiben ihnen unter den gegebenen Bedingungen nur wenig Chancen, aus eigener Kraft eine Änderung dieser Situation herbeizuführen." (Fengler, 2002, S.507)
Dieses Zitat als Einstieg in meine Bachelorarbeit drückt die Hilflosigkeit und die Bedürftigkeit der Personen aus, die durch eine Drogenabhängigkeit oder durch kriminelles Handeln nicht in der Lage sind aus eigener Kraft eine Änderung herbeizuführen, sondern die Hilfe von Sozialarbeitern*innen oder anderen Personen benötigen. Die genaue Fragestellung meiner Bachelorarbeit lautet: "Welche Unterschiede gibt es beim §35 BtMG im Vergleich zu einer freiwilligen Entgiftung und welche Methoden sind bei Sozialarbeitern*innen während einer stationären Entgiftung erkennbar?". Das Ziel der Arbeit ist es mein Wissen über den Bereich der "Zurückstellung der Strafe" zu erweitern, um den Erkenntnisgewinn des Vergleichs zwischen einer freiwilligen und einer gezwungenen Entgiftung aufgrund eines §35 BtMG zu erlangen. Dieser Paragraf des Betäubungsmittelgesetzes sagt aus, dass eine Freiheitsstrafe von nicht mehr als zwei Jahren, die aufgrund einer Betäubungsmittelabhängigkeit begangen wurde, in eine Therapie zur Drogenentgiftung umgewandelt, beziehungsweise zurückgestellt werden kann. Hierbei soll also geprüft werden, ob es wesentliche Unterschiede von Patienten*innen gibt, die sich freiwillig einer Entgiftung unterziehen und von Patienten*innen, die aufgrund des §35 BtMG gezwungen entgiften. Weiterhin sollen die wichtigsten Methoden, die Sozialarbeiter*innen bei der Arbeit auf einer Entgiftungsstation anwenden kurz dargestellt werden. Bei der Bachelorarbeit handelt es sich auf der einen Seite um eine Literaturanalyse; auf der anderen Seite beinhaltet es eine qualitative Untersuchung in Form eines Problemzentrierten Interviews.
1. Einleitung: Definiert die Problemstellung und die Forschungsfrage bezüglich des Vergleichs zwischen freiwilliger Entgiftung und §35 BtMG.
2. Grundproblematik: Beleuchtet die Drogenabhängigkeit als gesellschaftliches Problem und den Zusammenhang mit Kriminalität.
3. Definition Sucht & Abhängigkeit: Erläutert die medizinischen und psychologischen Grundlagen von Sucht und Abhängigkeitserkrankungen.
4. Vorstellung einiger Drogen: Beschreibt Wirkungsweisen und Risiken von Opiaten, Kokain und Amphetaminen.
5. Grundlagen der Suchtentwicklung: Analysiert multifaktorielle Entstehungsmodelle und Risikofaktoren für eine Abhängigkeit.
6. Therapie: Stellt das Stufenmodell der Suchttherapie von der Kontaktphase bis zur Nachsorge vor.
7. Umgang mit Suchtkranken: Diskutiert professionelle Haltungen und Methoden in der sozialen Arbeit auf Entgiftungsstationen.
8. Das Verhältnis von Drogen und Kriminalität: Untersucht Hypothesen zur Entstehung von Beschaffungs- und Folgekriminalität.
9. Das Betäubungsmittelgesetz: Erläutert die gesetzlichen Grundlagen und Details zum §35 BtMG.
10. Methodik des Problemzentrierten Interviews: Legt das qualitative Forschungsdesign der Arbeit offen.
11. Auswertung des Interviews: Präsentiert die Ergebnisse der Befragung einer Sozialarbeiterin.
12. Fazit: Fasst die Erkenntnisse zusammen und beantwortet die zentrale Forschungsfrage.
§35 BtMG, Drogenabhängigkeit, Suchttherapie, Sozialarbeit, Entgiftungsstation, Motivierende Beratung, Gruppentherapie, Beschaffungskriminalität, Strafvollstreckung, Therapiebereitschaft, Resozialisierung, Sucht, Drogenprävention, qualitative Forschung, Problemzentriertes Interview.
Die Arbeit untersucht die therapeutische Behandlung von drogenabhängigen Straftätern, insbesondere im Vergleich zu freiwillig entgiftenden Patienten, unter Berücksichtigung des §35 BtMG.
Zentral sind der medizinische und soziale Umgang mit Sucht, die Anwendung des Betäubungsmittelgesetzes sowie die professionellen Methoden der Sozialarbeit in diesem spezifischen Kontext.
Das Ziel ist es, Unterschiede in der Behandlung und Motivation zwischen freiwilligen Patienten und solchen mit einer gerichtlichen Auflage (§35 BtMG) aufzuzeigen und die Rolle des Sozialarbeiters in diesem Prozess zu klären.
Es wurde eine Literaturanalyse mit einer qualitativen Untersuchung kombiniert, wobei ein problemzentriertes Experteninterview mit einer Sozialarbeiterin geführt und inhaltsanalytisch ausgewertet wurde.
Der Hauptteil umfasst theoretische Grundlagen zur Suchtentstehung, die verschiedenen Phasen der Entzugstherapie, die gesetzlichen Formalitäten des §35 BtMG sowie die methodische Auswertung des Experteninterviews.
Die zentralen Charakteristika sind "Therapie statt Strafe", "Multifaktorielles Entstehungsmodell", "Motivierende Gesprächsführung" und die praktische Umsetzung des "§35 BtMG".
Die Untersuchung kommt zu dem Ergebnis, dass es keine grundlegenden methodischen Unterschiede in der Behandlung gibt, obwohl die Patienten mit einer gerichtlichen Auflage oft anderen administrativen Druck erleben.
Die Autorin bewertet den §35 BtMG als einen positiven Ansatz zur Bekämpfung der Drogenkriminalität, betont jedoch, dass er für Betroffene sowohl eine große Chance als auch eine enorme Belastung darstellen kann.
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